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ThemaHärtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten (FA und RD)14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen689125
Datum19.07.2011 01:036388 x gelesen
Hallo,

gerade auf der Seite des Hessischen Ministerium des Inneren gefunden:

Vorsitzender der Innenministerkonferenz Boris Rhein: Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen689126
Datum19.07.2011 01:174293 x gelesen
Dazu auch interessant: Die Meldung des Bundestages und der der Gesetzesentwurf


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW689222
Datum19.07.2011 17:293921 x gelesen
Hi,

wunderbar überflüssig, da die Gericht den aktuellen Strafrahmen meist nicht ausnutzen. Und sobald es über reine Widerstandshandlungen hinausgeht mit Körperverletzung, Nötigung etc. bestehen ohnehin schon weitere Strafrahmen.

Eigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist. Prima Aktionismus.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW689223
Datum19.07.2011 17:333652 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky-RadnaiEigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist

Hat man damit nicht mehr Rechtssicherheit, falls sich die Rechtsmeinung irgendwann mal ändern sollte?
Soweit ich das öfters in verschiedenen Vorlesungen, Vorträgen usw mitbekommen habe ist es doch nciht ungewöhnlich das man etwas festschreibt was schon vorher ggf. unter Berufung auf behelfsmäßige juristische Kontrukte gemacht wurde?


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW689274
Datum20.07.2011 11:253284 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky-Radnai
wunderbar überflüssig, da die Gericht den aktuellen Strafrahmen meist nicht ausnutzen. Und sobald es über reine Widerstandshandlungen hinausgeht mit Körperverletzung, Nötigung etc. bestehen ohnehin schon weitere Strafrahmen.


Bei uns verhängt das Gericht- im Namen des Volkes- 150 für einmal der Polizistin auf die Nase kloppen.
Also das muß der Angreifer bezahlen, nicht die Polizeibeamte...muß man glaub ich dazu sagen.

Somit bleibt es also bei;
wunderbar überflüssig, da die Gericht den aktuellen Strafrahmen meist nicht ausnutzen.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg689277
Datum20.07.2011 11:383239 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas MiddekeBei uns verhängt das Gericht- im Namen des Volkes- 150 für einmal der Polizistin auf die Nase kloppen.

war das ein Sonderangebot?

:-(


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW689292
Datum20.07.2011 12:303174 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer
war das ein Sonderangebot?


Aus Gründen der Selbstzensur habe ich dazu keine Meinung.




Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg689308
Datum20.07.2011 13:273146 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky-Radnai

Eigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist. Prima Aktionismus.
Das Problem ist viel mehr, dass dies einer "anzeigen, verfolgen, ermitteln" muß.
Ähnlich wie Handyverbot am Lenkrad, Gurtpflicht etc. .... es fehlt an Kontrolleuren, also den Vollzugsbeamten.

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS689365
Datum20.07.2011 20:223226 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas MiddekeBei uns verhängt das Gericht- im Namen des Volkes- 150 für einmal der Polizistin auf die Nase kloppen.

Was hat das mit Widerstand zu tun? Das ist eine KV und da spielt es ja (gott sei dank) keine Rolle ob der Gegenüber Polizist ist oder nicht.

Grüße,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW689368
Datum20.07.2011 20:393195 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingWas hat das mit Widerstand zu tun?

vieles


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg689375
Datum20.07.2011 23:593016 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middeke
vieles


Also bei mir wären da 4 Jahre aufwärts raus gekommen.
Und danach das Heimflugticket, denn wenn man einen Dolmetscher braucht liegt die Vermutung nahe, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht gegeben ist...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg689377
Datum21.07.2011 00:123063 x gelesen
Hi Katja,

so ganz überflüssig finde ich das nicht. Denn letztlich war § 113 StGB weniger ein richtiger Straftatbestand, als mehr eine Privilegierung des Täters gegenüber der Nötigung in § 240 StGB. Das wird nur wieder auf ein gleiches Maß angeglichen.

Im § 113 StGB war die Feuerwehr schon mit drin, aber private Rettungsdienste dürfte da nicht notwendig als Amtsträger beigewesen sein.

Was mit gut gefällt, ist die Ausdehung des § 305a StGB in dem Gesetzentwurf auf Feuerwehrfahrzeuge und -geräte.

Viele Grüße
Sven


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS689483
Datum22.07.2011 07:152798 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerUnd danach das Heimflugticket, denn wenn man einen Dolmetscher braucht liegt die Vermutung nahe, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht gegeben ist...

Ich denke sowas gehört hier ja wohl nicht her.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorSöre8n P8., Hamburg / Hamburg691476
Datum06.08.2011 12:332669 x gelesen
Geschrieben von Jörg A. Das Problem ist viel mehr, dass dies einer "anzeigen, verfolgen, ermitteln" muß.
Ähnlich wie Handyverbot am Lenkrad, Gurtpflicht etc. .... es fehlt an Kontrolleuren, also den Vollzugsbeamten.


Genau hier sehe ich auch das Hauptproblem: Eine Strafverfolgung findet de facto nur statt, wenn ausreichend Polizeikräfte vor Ort sind, um den Störer zu identifizieren bzw. festzuhalten. Sind aber ausreichend Pol.-Kräfte da, stellen weder "Widerstand" noch tätlicher Angriff ein echtes Problem dar...
Insofern halte ich die von manchen Politikern als tollen Erfolg propagierten anstehenden Gesetzesänderungen eher für populistische Augenwischerei.


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 19.07.2011 01:03 ., Marburg
 19.07.2011 01:17 ., Marburg
 19.07.2011 17:29 Katj7a R7., Köln
 19.07.2011 17:33 Denn7is 7E., Menden
 20.07.2011 11:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.07.2011 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.07.2011 12:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.07.2011 20:22 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 20.07.2011 20:39 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.07.2011 23:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.07.2011 07:15 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 06.08.2011 12:33 Söre7n P7., Hamburg
 20.07.2011 13:27 ., Stuttgart
 21.07.2011 00:12 Sven7 T.7, Hamburg
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