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ThemaNeue Trinkwasserverordnung und WE aus Hydrant283 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
Infos:
  • FW-Magazin: Trinkwasserschutz beim Feuerwehreinsatz
  •  
    AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern685594
    Datum18.06.2011 14:59346009 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Nachdem jetzt im Mai die Änderungsverordnung zur neuen Trinkwasserverordnung verabschiedet wurde, soll die neue Trinkwasserverordnung ja zum 01.11.2011 in Kraft treten. Meine Frage an eventuell vorhandene Spezialisten aus dem Bereich Trinkwasserversorgung oder weitere kundige Personen aus der Runde zielt darauf ab, ob sich aus der neuen Verordnung Konsequenzen für die Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz durch die Feuerwehr ergeben.

    Im Feuerwehrmagazin 05/2011 war ja bereits einmal ein Artikel zu der Thematik, der sich im Wesentlichen auf das DVGW Merkblatt W 408 A bezog. Da wurden die Problembereiche Standrohr richtig setzen, Konstruktion Füllleitung zur Fahrzeugtankbefüllung und Rückflussverhinderer/Rohrbelüfter angesprochen.

    Wie schaut es eigentlich mit dem zuletzt Genannten aus. Gibt es da mittlerweile ein serienreifes Produkt, das auf die Anwendung bei der Feuerwehr optimiert ist. Als Patent scheint so etwas für Feuerwehrzwecke ja 2007 angemeldet worden zu sein, wenn meine Internetrecherche richtig ist. Wird das mit der neuen Trinkwasserverordnung evtl. auch zur Pflicht, so etwas direkt am Hydranten einzubauen und findet das dann auch Eingang in die Beladungsnorm der Fahrzeuge?

    Wenn man das DVGW-Merkblatt als Stand der Technik zugrunde legt, ist es ja jetzt schon Pflicht eine Trinkwasserkontamination auf allen Wegen zu verhindern, nur fehlen da in der Fläche wohl weitgehend die technischen Möglichkeiten um 100% sicher zu gehen. Die im Artikel des FM vorgestellte Notlösung mit zwei Rückflussverhinderern (B auf C), zwei Sammelstücken, Verteiler und Übergangsstücken überzeugt mich da irgendwie nicht so, da in meinen Augen viel zu kompliziert bzw. praxisfern.

    Auch ein Artikel in der vfdb-Zeitschrift 04/2010 scheint sich der Thematik angenommen zu haben, allerdings liegt mir der Artikel leider nicht vor und ich konnte auch im Netzt dazu nichts Erhellendes finden. Wäre schön, wenn jemand dazu was Genaueres hat.

    Bitte aber keine Diskussion über Trinkwasserverordnung und Hygieneboard bzw. Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus Feuerwehrfahrzeugen anstoßen. Erstens wurde das hier schon diskutiert und zweitens ist Letzteres ja ohnehin mittlerweile obsolet.

    Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.

    Gruß Uli


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen685596
    Datum18.06.2011 15:12331574 x gelesen
    Moin,

    Soll doch der Versorger seine Entnahmestellen hinreichend absichern, schließlich findet dort der potentielle Kontakt mit der Umgebung (ob nun Standrohr oder ein Scherzkeks der einfach nur mal den Vierkant dreht...) statt.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern685597
    Datum18.06.2011 15:19331207 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl Soll doch der Versorger seine Entnahmestellen hinreichend absichern, schließlich findet dort der potentielle Kontakt mit der Umgebung (ob nun Standrohr oder ein Scherzkeks der einfach nur mal den Vierkant dreht...) statt.

    Diese Lösung hatte ich auch schon im Kopf. Wird aber vermutlich eine Kostenfrage sein, befürchte ich. Alle Hydranten entsprechend technisch zu ertüchtigen dürfte um ein Vielfaches teurer sein, als zu jedem Standrohr einen entsprechenden Rückflussverhinderer dazu zu legen.

    Gruß Uli


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz685598
    Datum18.06.2011 15:33330537 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich BrügerNachdem jetzt im Mai die Änderungsverordnung zur neuen Trinkwasserverordnung verabschiedet wurde, soll die neue Trinkwasserverordnung ja zum 01.11.2011 in Kraft treten.


    Jetzt stelle ich mal ein paar ganz blöde Fragen:

    Wird das in der "Fläche" bzw auf dem "platten Land" irgend jemanden interessieren? Wer ist denn dafür verantwortlich, daß diese Verordnung eingehalten wird durch die Feuerwehr bei Einsätzen und Übungen? Gibt es bestätigte Fälle in denen eine Kontamination des Trinkwassers durch die Feuerwehr in erheblichem Maße stattgefunden hat? Ist es dann quasi "verboten" nur mit einem Standrohr ohne weitere Maßnahmen das Leitungsnetz anzuzapfen ab diesem Datum?


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg685599
    Datum18.06.2011 15:36330369 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Steffen WenzGibt es bestätigte Fälle in denen eine Kontamination des Trinkwassers durch die Feuerwehr in erheblichem Maße stattgefunden hat?

    das würde mich auch brennend, eher "nass" interessieren


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen685600
    Datum18.06.2011 15:39330283 x gelesen
    Moin,

    vor geschätzten drei Jahren gab's doch in IIRC NRW mal einen Großbrand, wo irgendwie angeblich Schaummittel hineingeraten sein soll. Oder es zumindest befürchtet wurde.

    ruß,
    Thorben


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW685601
    Datum18.06.2011 15:42330168 x gelesen
    Meinst du das ?

    Link


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen685602
    Datum18.06.2011 15:43330749 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ulrich BrügerAlle Hydranten entsprechend technisch zu ertüchtigen dürfte um ein Vielfaches teurer sein, als zu jedem Standrohr einen entsprechenden Rückflussverhinderer dazu zu legen.

    Nur hast am Hydrant das Risiko genauso, wenn kein Standrohr angeschlossen ist. Und auch bei nem Standrohr mit Rückflussverhinderer immer noch das eigentliche Steigrohr bis zum Ventilkopf, wo im schlimmsten Falle sich irgendwelches Getier samt dessen Verschmutzungen sich eingenistet hat. Da hilft der Rückflussverhinderer an den Abgängen nicht wirklich was. Entweder mang eht davon aus, dass untr den typischen Betriebsbedingungen es rohrnetzes eine ontimantion ausreichend unwahrscheinlich ist, oder man muss am Hydranten selbst was ändern. Alles andere ist Show, ggf. von verkaufsinteressierter Seite befördert...


    Gruß,
    Thorben


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen685603
    Datum18.06.2011 15:45329899 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael RoleffMeinst du das ?

    Ja...

    Gab's da abschließende Erkenntnisse welche Kontaminationen und in welchem Umfang tatsächlich vorlagen? Und was dazu geführt hat?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 685604
    Datum18.06.2011 15:47329786 x gelesen
    Hallo!

    Bisher haben wir von unserem Wasserversorger noch keine Infos bekommen. Ich denke der hat andere Probleme. Unser Rohrleitungsnetzt ist Teilweise so marode, ich denke, das man irgendwo in den tiefsten Karpaten bessere Netze als hier findet.
    Da hat unser Wassermeister ganz andere Baustellen.

    Ach ja, wir haben einen Ortsteildort bezieht man sein eigenes Wasser, praktisch autark, ohne teuren Zwischenhändler.

    Übrigens, so lange wie der Versorger selbt mit normalen Standrohren arbeitet sowie die "Bau-Standrohre" auch noch ganz normaler Standard sind, würde ich mir keine Sorgen machen.

    Aber mal eine Frage, Löschwaser ins Hydrantennetz?
    Da muss aber einer ganz schön geschlafen haben, oder sehe ich das falsch?

    Gruß vom Berg

    Jakob


    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz <<

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen685605
    Datum18.06.2011 15:53329796 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald

    Übrigens, so lange wie der Versorger selbt mit normalen Standrohren arbeitet sowie die "Bau-Standrohre" auch noch ganz normaler Standard sind, würde ich mir keine Sorgen machen.


    Wobei da AFAIK die Miet-Standrohre inzwischen mit Rückflussverhinderer zumindest erhältlich, ggf. auch verbindlich sind. Zumindest offiziell...

    Geschrieben von Jakob Theobald
    Aber mal eine Frage, Löschwaser ins Hydrantennetz?
    Da muss aber einer ganz schön geschlafen haben, oder sehe ich das falsch?


    Ja, eigentlich schon. Haben die Standrohre federbelastete Ventile? Das wäre ggf. noch ein mit wenig Aufwand denkbare Lösung, die es zumindest deutlich weniger Wahrscheinlich macht. Richtige Rückflussverhinerer hingegen liegen bei den Querschnitten irgendwo weit im vierstelligen Euronen-Bereich. Für einen doch bis auf den einen bekannten Fall eigentlich immer aus dem Rohrnetz heraus gerichteten, nicht gerade kleinen Volumenstrom und nur sehr kurzzeitiger Entnahme?...

    Gruß,
    Thorben


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW685606
    Datum18.06.2011 15:56329567 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlGab's da abschließende Erkenntnisse welche Kontaminationen und in welchem Umfang tatsächlich vorlagen? Und was dazu geführt hat?

    Ich meine mich zu erinnern das Schaummittel ins Trinkwassernetz gedrückt wurde...........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 685607
    Datum18.06.2011 16:27329822 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Thorben Gruhl Das wäre ggf. noch ein mit wenig Aufwand denkbare Lösung, die es zumindest deutlich weniger Wahrscheinlich macht.

    Es wäre eigentlich innerhalb von 10 Minuten zu machen. Man müsste nur die Ventiloberteile gegen KFR-Oberteile austauschen und schon hätten eine Art federbelastete Rücklaufsicherung.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz <<

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz685610
    Datum18.06.2011 17:01329436 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldDépartement du Mont-Tonnerre


    Sollte ich mir jetzt anfangen Sorgen zu machen ab Morgen mit Baguette und Milchkaffee leben zu müssen anstatt mit Leberwurstbrot und Rieslingschorle?


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen685621
    Datum18.06.2011 17:58329455 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jakob Theobald

    Es wäre eigentlich innerhalb von 10 Minuten zu machen. Man müsste nur die Ventiloberteile gegen KFR-Oberteile austauschen und schon hätten eine Art federbelastete Rücklaufsicherung.


    Das ist aber bei weitem noch nicht das, was nach DVGW als angemessener Rückflussverhinderer zu verstehen ist. Da reden wir von redundanten federbelasteten Ventilen zuzüglich Belüftung bei Auftreten eines Unterdrucks, das ganze als zertifizierte Baueinheit und mit expliziten Prüfmöglichkeiten der einzelnen Funktionen. Eine simple Füllarmatur für Allerwelts-Heizungskessel die den aktuellen Anforderungen gerecht wird, kostet somit schon deutlich dreistellig... Und da sind wir bei niedlichen 1/2 Zoll und vergleichsweisem Massenprodukt...

    http://www.bosy-online.de/WegweiserTrinkwasserSchutzTechnischesHandbuch.pdf


    Gruß,
    Thorben


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    AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern685622
    Datum18.06.2011 17:58329672 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben Gruhl Nur hast am Hydrant das Risiko genauso, wenn kein Standrohr angeschlossen ist. Und auch bei nem Standrohr mit Rückflussverhinderer immer noch das eigentliche Steigrohr bis zum Ventilkopf, wo im schlimmsten Falle sich irgendwelches Getier samt dessen Verschmutzungen sich eingenistet hat.

    Mit der Steigrohrproblematik hast du recht, wobei es so betrachtet zur Risikoabwägung wird, wie du es ja auch schreibst:

    Geschrieben von Thorben Gruhl ...,dass unter den typischen Betriebsbedingungen des Rohrnetzes eine Kontamination ausreichend unwahrscheinlich ist, ...

    Das ist im Endeffekt die entscheidende Frage. Wie groß ist das Risiko einer Kontamination bei ordnungsgemäßer Nutzung ohne Rückflussverhinderer, mit Rückflussverhinderer am Standrohr oder mit Rückflussverhinderer in der Hydrantenarmatur. Im ersten Fall sicherlich am größten und im letzten Fall am geringsten. Die nächste Entscheidung wäre jetzt, welcher (finanzielle) Aufwand soll betrieben werden um dieses Risiko zu minimieren bzw. ist das Risiko schon so minimal, dass eigentlich gar nichts gemacht werden muss, da in der Regel nichts passieren kann. In diese Richtung tendieren ja einige Antworten.

    Gruß Uli


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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen685624
    Datum18.06.2011 18:12329957 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzWird das in der "Fläche" bzw auf dem "platten Land" irgend jemanden interessieren?

    Spätestens den Staatsanwalt wird es interessieren, denn den musst du dann erklären warum du ein Lebensmittel verunreinigt hast!


    Geschrieben von Steffen WenzWer ist denn dafür verantwortlich, daß diese Verordnung eingehalten wird durch die Feuerwehr bei Einsätzen und Übungen?

    Der, der die Wasserentnahme am TW-Netz durchführt!

    Geschrieben von Steffen WenzGibt es bestätigte Fälle in denen eine Kontamination des Trinkwassers durch die Feuerwehr in erheblichem Maße stattgefunden hat?

    Ja soll es geben, ein bekannter Sachverständiger hat mir dies versichert.


    Für mich als Laien ist das auch noch etwas verwirrend. Unser Glück ist, dass wir einen entsprechenden Fachmann (einer der Autoren des entsprechenden FM Artikels) an der Hand haben der uns hier entsprechend schulen wird.

    Ich weiß auch das hier intensiv nach einer praxisgerechten Lösung gesucht wird!


    MkG

    Daniel Rosenberger
    FF Reppenstedt


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW685625
    Datum18.06.2011 18:16329030 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RosenbergerIch weiß auch das hier intensiv nach einer praxisgerechten Lösung gesucht wird!

    Mehr und größere TLFs?


    Manuel, die Laufschuhe schon angezogen


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    AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern685628
    Datum18.06.2011 18:31329204 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzJetzt stelle ich mal ein paar ganz blöde Fragen:

    Wird das in der "Fläche" bzw auf dem "platten Land" irgend jemanden interessieren? Wer ist denn dafür verantwortlich, daß diese Verordnung eingehalten wird durch die Feuerwehr bei Einsätzen und Übungen? Gibt es bestätigte Fälle in denen eine Kontamination des Trinkwassers durch die Feuerwehr in erheblichem Maße stattgefunden hat? Ist es dann quasi "verboten" nur mit einem Standrohr ohne weitere Maßnahmen das Leitungsnetz anzuzapfen ab diesem Datum?


    Genau das sind die Fragen, die ich mir beim Lesen des Artikels im FM auch gestellt habe und ob die Problematik nicht etwas größer gemacht wird, als sie eigentlich ist. Als aber vor kurzem hier diskutiert wurde, dass die WE aus öffentlichen Gewässern mit Güllefässern aus Gründen der Kontamination gemäß Wasserhaushaltsgesetz verboten ist, habe ich mir gedacht, dass die Kontaminationsproblematik bei der WE aus dem Trinkwassernetz doch allein schon zahlenmäßig und wegen der möglichen Folgen weitaus höher einzuschätzen ist, als die andere Geschichte mit den Güllefässern, die in Zeiten von EHEC sicherlich aber auch nochmal eine anderer Relevanz bekommen hat.

    Mit dem parallelen "Stolpern" über die neue Trinkwasserverordnung, hatte ich dann schon die Befürchtung, dass da eine eventuelle neue Baustelle auf die Feuerwehr zukommt. Bisher war ich eigentlich auch der Meinung, dass bei ordnungsgemäßer Nutzung der Hydranten, wenn wir so Sachen wie Nebenschlussverfahren usw. einmal außen vor lassen, eigentlich nichts passieren kann.

    In diesem Zusammenhang noch eine andere Frage. Hat jemand bei einer Neubeschaffung eines Fahrzeuges mit Löschwassertank schon einmal explizit die Sache mit den 100mm Luftfreiraum zwischen Wassereinspeisung und höchsten Tankfüllstand vom Aufbauer eingefordert? War mir im Zusammenhang mit Trinkwasserschutz so jedenfalls neu, wobei die Risikobewertung da wohl ähnlich ausfällt wie bei der WE aus Hydrant ohne Rückflussicherung. Nämlich: Eigentlich dürfte bei ordnungsgemäßer Handhabung nichts passieren.

    Gruß Uli


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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen685629
    Datum18.06.2011 18:40329042 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtMehr und größere TLFs?

    Es soll über all auf der Welt Regionen geben, wo die Feuerwehr nicht an das öffentliche Trinkwasser-Netz dürfen!

    Daniel, mit dem Ding dir dir dicht auf den Fersen!


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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen685631
    Datum18.06.2011 18:46329011 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Brügerbei einer Neubeschaffung eines Fahrzeuges mit Löschwassertank schon einmal explizit die Sache mit den 100mm Luftfreiraum zwischen Wassereinspeisung und höchsten Tankfüllstand vom Aufbauer eingefordert?

    Die Kollegen von der Polizei, für diese Fahrzeuge


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz685642
    Datum18.06.2011 20:46329282 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RosenbergerDer, der die Wasserentnahme am TW-Netz durchführt!

    Der Wassertrupp? Also wenn du keine Ahnung hast, dann antworte auch einfach nicht. Denn wenn irgendwer NICHT mit dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung dafür verantwortlich ist sie im Rahmen einer Freiwilligen Feuerwehr umzusetzen, dann ist es der Wassertrupp welcher das Standrohr setzt.


    Geschrieben von Daniel RosenbergerFür mich als Laien ist das auch noch etwas verwirrend.

    Für mich ist das mitnichten "verwirrend". Meine Fragen zielen auf die praktische Umsetzung denn Papier ist geduldig. Wenn sich aber zum 01.11.2011 einfach gar nichts ändert, weil es weder eine in der Praxis anwendbare technische Lösung gibt noch sich irgendeine Behörde wirklich dafür interessiert dann würde mich das nicht wirklich wundern.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen685656
    Datum18.06.2011 23:38329541 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Rosenberger
    Der, der die Wasserentnahme am TW-Netz durchführt!

    Geschrieben von Steffen WenzDer Wassertrupp? Also wenn du keine Ahnung hast, dann antworte auch einfach nicht. Denn wenn irgendwer NICHT mit dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung dafür verantwortlich ist sie im Rahmen einer Freiwilligen Feuerwehr umzusetzen, dann ist es der Wassertrupp welcher das Standrohr setzt.

    Dann denk mal logisch, denn das "die Feuerwehr" als Nutzer der Trinkwasserleitung und nicht "der Wassertrupp" hier gemeint war, kann sich der normaler User hier schon denken.

    Wir als Feuerwehr müssen uns immer wieder klarmachen, dass das Wasser aus den Hydranten Trinkwasser ist und damit ein Lebensmittel.
    Spätestens wenn wir einmal Keime eingebracht haben und es zu einer Erkrankung Marke EHEC (Legionärskrankheit!!) gekommen ist, werden alle mit dem Finger auf uns zeigen und sagen "Ihr hättet es doch Wissen müssen".
    Es werden da noch so einige Dinge auf uns (die Feuerwehr) zukommen, denn es kommt immer wieder zu Interessenkonflikten zwischen Wasserversorger (oft schon Überregional) und der Feuerwehr in Sachen Löschwasserversorgung: die Feuerwehr möchte, um eine ausreichende Löschwasserversorgung zu haben, möglichst große Rohrleitungen in den Strassen verlegt haben, der Wasserversorger möchte das nicht, um eine mögliche Verkeimung durch eine zu geringe Durchflussgeschwindigkeit (eben wenn es nicht brennt) zu vermeiden. Hier werden wir auf Dauer ansetzen müssen.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW685657
    Datum18.06.2011 23:48328860 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich Brinkmanndie Feuerwehr möchte, um eine ausreichende Löschwasserversorgung zu haben, möglichst große Rohrleitungen in den Strassen verlegt haben, der Wasserversorger möchte das nicht, um eine mögliche Verkeimung durch eine zu geringe Durchflussgeschwindigkeit (eben wenn es nicht brennt) zu vermeiden. Hier werden wir auf Dauer ansetzen müssen.

    Genau das mit den kleinen Leitungsquerschnitten wird uns in Zukunft immer mehr beschäftigen.
    In NRW ist z.B. die Gemeinde für eine ausreichende Versorgung des Stadtgebietes mit Löschwasser zuständig - glücklicherweise "bedienen" wir uns dazu derzeit noch der Leitungsnetze der Wasserversorger.
    Der wiederrum denkt in für ihn praktischen Dimensionen - alle sparen Wasser, brauchen weniger, = kleiner Rohrquerschnitt reicht aus bei der nächsten Sanierung, hohe Fließgeschwindigkeit = wenig stehendes Wasser = wenig Keime, Großes Rohr <-> kleines Rohr??? Kleine Rohre sind billiger, haben Vorteile also nehme ich die.
    Und wie es in ein paar Jahren um die Wasserversorgung bestellt sein wird bleibt abzuwarten. Momentan werden hier bei uns (seit Jahren) aber schon nur noch die kleinen Kunststoffrohre verlegt.......

    Gruß
    Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz685685
    Datum19.06.2011 12:56328877 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDann denk mal logisch, denn das "die Feuerwehr" als Nutzer der Trinkwasserleitung und nicht "der Wassertrupp" hier gemeint war, kann sich der normaler User hier schon denken.

    Dann definier mir mal "die Feuerwehr". Ab welcher Ebene sprechen wir denn darüber, dafür wirklich verantwortlich zu sein diese neue Verordnung umzusetzen?

    Als Wassertrupp, Gruppenführer, Zugführer,... arbeite ich mit dem Material das ich habe und bin ausreichend damit beschäftigt einschlägige Feuerwehrdienstvorschriften und ihre "Ergänzungsliteratur" dem aktuellen Wissensstand zufließen zu lassen.

    Eine Antwort mit Substanz wäre ganz schön anstatt nur Plattitüden zu dreschen wie "der Staatsanwalt", "derjenige der die Entnahme durchführt" (was nunmal der Wassertrupp ist, bereits der Gruppenführer befiehlt nur) oder "die Feuerwehr".


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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW685688
    Datum19.06.2011 14:35328773 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RosenbergerFür mich als Laien ist das auch noch etwas verwirrend. Unser Glück ist, dass wir einen entsprechenden Fachmann (einer der Autoren des entsprechenden FM Artikels) an der Hand haben der uns hier entsprechend schulen wird.

    Hallo,
    aufgrund des Artikels im FM habe ich mir auch Gedanken gemacht. Leider brachte mich das www nicht weiter.
    So rief ich bei dem für unsere Gemeinde zuständigem Versorger an und fragte nach Schulungsunterlagen. Der nette Herr am anderen Ende kannte diese Problematik nicht. Er versprach mir sich sachkundig zu machen und zurück zu rufen. Auf Nachfrage nannte ich ihm das FM als Quelle für meine Anfrage und das in dem Artikel erwähnte Regelwerk A 408.

    Leider ist mein Anruf schon einige Wochen her. Ich gehe mal davon aus daß, nach Meinung des Versorgers, kein Nachschulungsbedarf besteht.


    Gruß,
    F.- G.

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    AutorChri8sto8f 8L., Gütersloh / NRW686877
    Datum30.06.2011 09:12328603 x gelesen
    Hallo,

    wo kann ich denn die DVGW-Richtlinie einsehen? Auf der Homepage dvgw.de habe ich nichts passendes gefunden.

    Gruß Christof


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    AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern686879
    Datum30.06.2011 09:55328668 x gelesen
    Hallo Christof,

    kostenfrei gibt es da meines Wissens nach nichts. Du kannst es hier kaufen für über 20 € bzw. wenn du ein kostenpflichtiges Abo bei der DVGW besitzt, wohl auch online einsehen. Kostenfrei habe ich da im Netz noch nichts gefunden.

    Gruß Uli


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland686883
    Datum30.06.2011 11:50328350 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich BrügerKostenfrei habe ich da im Netz noch nichts gefunden. ja, gibts nicht online zur freien Einsicht, die Regelwerke sind halt gebührenpflichtig, sollten aber beim zuständigen Wasserversorger vorhanden sein (gelten als Stand der Technik), eine andere Alternative wäre die Suche nach einer Bibliothek, in der diese Werke einsehbar sein (ob die auch per Fernleihe verschickt werden, ist eine andere Frage),

    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern687300
    Datum04.07.2011 17:19328348 x gelesen
    Also ich hab mir mal das Merkblatt 408 mal durchgelesen.
    So richtig lese ich aber nicht daraus, daß die Feuerwehr zukünfig einen Rückflußverhinderer benutzen muß.


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg687345
    Datum05.07.2011 07:34328399 x gelesen
    Es ist Sache des Betreibers der Trinkwasserversorgungsanlage, die technischen Voraussetzungen für eine risikofreie Entnahme zu schaffen. Systemtrenner für Standrohre (Durchflussraten bis 22m³/h) sind mittlerweile erhältlich.

    Es hilft, wie so oft, nur eins: an einen Tisch setzen und miteinander reden ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.helferportal.org
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen687348
    Datum05.07.2011 09:48328260 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardSystemtrenner für Standrohre (Durchflussraten bis 22m³/h) sind mittlerweile erhältlich.

    ... = 366 l/min -> nicht wirklich praxisrelevant für Fw. Da fehlt der Faktor 3 bis 4 für eine sinnvolle Anwendbarkeit ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg687377
    Datum05.07.2011 11:30328072 x gelesen
    Schon klar ... eher was für Dorffeste etc.

    Deshalb sagte ich ja: zusammensetzen, drüber reden und vernünftige Lösungen finden.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.helferportal.org
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689442
    Datum21.07.2011 21:41330581 x gelesen
    Hallo Kameradinnen und Kameraden!

    Im DVGW Arbeitsblatt Technische Regeln W 408 (A) vom November 2010 ist doch alles klar und deutlich geregelt.
    Hier erstmal alle Gesetze und zuständige Reglungen für die Entnahme von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz.

    TVO§§1-4 sowie 8 und insbesondere 17
    Evtl. vertragliche Vereinbarungen mit dem WVU/Träger der FW
    AVBWasserV§§1,2,12,14,22 und 23
    DIN 2403
    DIN 2001-2
    DIN 1988-4 bzw. 2 und 8
    DIN EN 1717
    DIN EN 805
    DVGW Arbeitsblatt W 408
    DVGW Arbeitsblatt W 400-3
    DVGW Merkblatt W 331
    DVGW Arbeitsblatt W405
    DVGW Hinweis W 560

    In dem Arbeitsblatt W 408 steht unter 4.1
    Feuerwehren dürfen eigene spezielle für die Löschwasserversorgung vorgesehene Standrohre in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger verwenden. Feuerwehren sind regelmäßig zur möglichen Trinkwassergefährdung zu schulen.

    In diesem Absatz liegt die Haftung im Bereich des Trinkwasserversorgers, denn er gibt vor wie ein Standrohr sicherheitstechnisch aufgebaut sein soll.

    Unter 5.2 Löschwasserversorgung
    Die Ausstattung der Entnahmevorrichtung muss mindestens aus einer Absperrarmatur und einer Schlauchkupplung bestehen.
    Die nach dem Standrohr verwendeten Geräte und Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass auch durch Fehlbedienung ein Rücksaugen/-drücke/-fließen von Löschwasser/-mittel in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist.

    Anlagen zur Vermischung mit anderen, der Brandbekämpfung dienenden Stoffen dürfen keine unmittelbare Verbindung mit dem Hydrantenanschluss an die Trinkwasserverteilungsanlage haben. Die angeschlossenen Anlagen und Geräte (LF,TLF,TS) müssen eigensicher sein oder über einen Freien Auslauf gemäß DIN EN 1717 sowie DIN 1988-4 und 1988-60 verfügen.

    In diesem Absatz sind unsere Fahrzeuge ein Problem. Diese besitzen zwar Rückschlagventile an den Niederschraubventilen zu den Fahrzeugabgängen aber sind noch nie überprüft und gewartet worden. Können sie auch nicht da sich dort auch kein Prüfstutzen befindet um die Dichtigkeit des Rückschlagventils zu gewährleisten. Der Tankeinfüllstutzen in den Fahrzeugen hat auch keinen freien Auslauf. Zum größten Teil der FW Fahrzeuge sitzt der Einfüllstutzen in der Wasserebene des Tanks und somit handelt es sich Automatisch um ein Nicht Trinkwasserfahrzeug und muss nach DIN EN 1717 bzw. DIN 1988-4 eine Sicherheitseinrichtung EA (Rückflussverhinderer mit Prüfstutzen) ausgestattet sein. Dieses gilt für die Flüssigkeitskategorie 2 der TrinkwV.
    Für die Flüssigkeitskategorie 4-5 der TrinkwV muss eine Sicherungsarmatur BA (Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone) eingebaut werden oder GB ( Rohrtrenner, durchflussgesteuert).

    Anforderungen an das Personal:
    Installation und Betrieb von Entnahmevorrichtungen einschließlich ggf. Standrohre zur Entnahme von Trinkwasser zur Löschwasserversorgung dürfen ausschließlich durch Fachkräfte der Berufs- oder freiwilligen Feuerwehr erfolgen.
    Fachkräfte sind geschulte und unterwiesene Personen gemäß DVGW W 300-3(A).
    Aufgrund des Ausbildungsstandart in diesem Bereich sind wohl die Wenigsten geschult und somit nicht Fachkundig.

    Wenn keine Fachkräfte zu Verfügung stehen und das Gerät nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgestattet ist können rechtliche Konsequenzen folgen.

    Schon das anschließen am Hydranten um den Fahrzeugtank zu füllen ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. TrinkwV, weil die Feuerwehrfahrzeugnorm und Bauweise nicht entsprechend ist. Sollte aber durch einen Fehler das Trinkwassernetz mit Keimen belastet werden und hierdurch dritte geschädigt werden, ist dieses ein Straftatbestand.
    In diesem Fall sind eventuell die Kameraden haftbar zu machen.

    Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

    Wichtig ist jetzt schnell eine Lösung zu finden die alle zufrieden stellt.

    In diesem Fall wird schon daran gearbeitet. Es beginnen jetzt Feldtestversuche um geplante Sicherheitsorgane auf ihre Funktion und Handhabung zu Prüfen. Hier arbeiten Feuerwehrschulen und Feuerwehr aktiv mit.

    Eine Rohrtrenner nach DIN 1717 für unsere Wasserleistungen gibt es bisher nicht. Hier können nur Wasserleistungen ( Durchflusswerte von max. 400l/min ) erreicht werden.
    Das ist zu wenig.

    Wichtig ist, dass wir alle Verbände an einem Tisch bekommen um aus diesen
    Feldtestversuchen eine Lösung zu erarbeiten die allen Regelwerken gerecht wird.

    Ich hoffe, dass ich euch erstmal damit Helfen konnte. Zu fragen stehe ich euch gerne zu Verfügung

    Mit Kameradschaftlichen Grüssen

    Thomas Härtel
    öbv Sachverständiger Gas- Wasserinstallateurhandwerk
    Leiter Feuerwehr Ausbildungszentrum NRW


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689453
    Datum21.07.2011 22:44328607 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelWichtig ist, dass wir alle Verbände an einem Tisch bekommen um aus diesen
    Feldtestversuchen eine Lösung zu erarbeiten die allen Regelwerken gerecht wird.


    Mich würde zunächst mal interessieren, WARUM man das so in das Regelwerk geschrieben hat und wer bzw. was ggf. dahinter steckt.

    Ansonsten haben wir in Deutschland so ca. 80 Jahre mit dem bisherigen System irgendwie recht erfolgreich Feuer ausgemacht. Und man komme mir nicht mit massiven Fehlbedienungen - die kann ich mit jedem beliebigen System anstellen!


    Geschrieben von Thomas HärtelEs beginnen jetzt Feldtestversuche um geplante Sicherheitsorgane auf ihre Funktion und Handhabung zu Prüfen. Hier arbeiten Feuerwehrschulen und Feuerwehr aktiv mit.

    da wüsste ich auch gern ein paar mehr Details zu...

    Und ich hätte gern ein paar Feldtestversuche, die untersuchen, ob es mit den bisherigen VErfahren überhaupt ein echtes Problem gibt!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz689454
    Datum21.07.2011 23:02327767 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelSchon das anschließen am Hydranten um den Fahrzeugtank zu füllen ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. TrinkwV, weil die Feuerwehrfahrzeugnorm und Bauweise nicht entsprechend ist. Sollte aber durch einen Fehler das Trinkwassernetz mit Keimen belastet werden und hierdurch dritte geschädigt werden, ist dieses ein Straftatbestand.
    In diesem Fall sind eventuell die Kameraden haftbar zu machen.

    Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.



    Was ich dir und den Verantwortlichen zu diesem Absatz gerne sagen würde, ist leider nicht öffentlichkeitsfähig.

    Nur soviel: Das ist weltfremd!!! Keine und ich betone KEINE Feuerwehr in Deutschland kann diese Vorgaben aktuell auch nur ansatzweise einhalten. Sollen wir jetzt bei jedem Hausbrand einen Pendelberkehr mit TLF einrichten? Oder eine lange Wegstrecke über x km bis zum nächsten offenen Gewässer? Werden Löschteiche zu jedem Haus plötzlich wieder "in"?

    Wenn der- bzw. diejenigen welche diese Verordnung verbrochen haben eine praktikable Lösung gefunden haben, gerne. Bis dahin hoffe ich auf den gesunden Menschenverstand deutscher Gerichte. Spätestens am BGH sollte dann die Einsicht möglich sein, daß da ganz großes Schindluder getrieben wird.

    Welche Intention steckt hinter dieser, meiner Meinung nach unnötigen, Verschärfung? Was ist im alten System so furchtbares regelmäßig passiert? Gibt es nicht Faktoren die eher eine Gefährdung erzeugen könnten als eine Entnahme per Standrohr wie aktuell üblich? Welche Kosten kommen hier in der Breite auf die Träger der Feuerwehren zu?


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen689460
    Datum21.07.2011 23:26327959 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Härtel
    Zu fragen stehe ich euch gerne zu Verfügung
    Ok, dann mal los.

    Mal so für einen Nicht-Wasserwerker....

    Geschrieben von Thomas Härtel
    Schon das anschließen am Hydranten um den Fahrzeugtank zu füllen ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. TrinkwV, weil die Feuerwehrfahrzeugnorm und Bauweise nicht entsprechend ist. Sollte aber durch einen Fehler das Trinkwassernetz mit Keimen belastet werden und hierdurch dritte geschädigt werden, ist dieses ein Straftatbestand.
    dann müßten ja regelmäßig ziemlich viele Feuerwehren bzw. Kommunen angezeigt werden...

    Aber wie soll das funktionieren, also das von außen Keime z.B. über ein Standrohr in die Trinkwasserleitungen gelangen? Die Trinkwasserleitungen stehen doch unter Druck, wie also soll da was von außen (wo ein niedriger Druck herrscht) in die Leitungen kommen?! (Vgl. der Überdrucktechnik bei Atemschutzgeräten, die hat ja auch wer erfunden, damit bei Undichtigkeiten keine Brandgase in die Maske gelangen...).


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689463
    Datum21.07.2011 23:31328484 x gelesen
    Guten Abend Herr Cimolino

    2008 beim Brand einer Papierfabrik in Leichlingen ist es zu einer Verschmutzung des Trinkwassernetzes durch Schaummittel gekommen. Verusacher Feuerwehr.
    Sicherlich gab es hier eine Fehlbedienung. Wie sonst soll Schaummittel ins Trinkwassernetz kommen. Als folge daraus erlitten Kinder Durchfallerkrankungen.

    Zu diesem Zeitpunkt war hier in den anerkanten Regeln der Technik noch eine Lücke. Diese Lücke wurde mit diesem Arbeitsblatt geschlossen. Ist wie in Duisburg wo bei einer Grossveranstalltung Menschen gestorben sind. Hier nach gab es auch neue Regelwerke und Verordnungen die jetzt auch bedinungslos eingehalten werden.

    Ich gebe Ihnen Recht das Feuer in den letzten 80 Jahren mit den vorhandenen Sytemen recht erfolgreich gelöscht wurden. Aber ich stelle Ihnen jetzt eine Frage. Haben Sie Ihre Waschmaschiene oder Ihren Hochdruckreiniger fürs Fahrzeug auch an einen Zapfhahn angeschlossen der einen Rückflussverhinder mit Belüfter hat oder ist es nur ein normaler Zapfhahn aus dem Baumarkt ohne diese Sicherheitseinrichtung. Wenn es ein Zapfhahn ohne sicherheitseinrichtung ist haben Sie oder Ihr Installateur eine Ordnungswidrigkeit beganngen.

    Zu dem Thema Feldtestversuchen wird auch sebstverständich die ungesicherte Variante geprüft. Dieses wird an eine Landes Feuerwehrschule durchgeführt.
    Ich bitte um Verständnis das ich hier noch keine Auskunft erteilen kann ohne zustimmung der Gerätehersteller.
    Diese werde ich über Ihre Frage informieren und Ihnen nach zustimmung eine Information zukommen lassen

    Mit freundlichen Grüssen

    Thomas Härtel


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg689464
    Datum 21.07.2011 23:38330200 x gelesen
    Einfache Antwort. Typisch deutsch. Man regelt sich in Randbereichen zu Tode und vergißt das Wesentliche.

    So lange regelmäßig Meldungen über Trinkwasserverunreinigungen in den Nachrichten/ Verkehrsmeldungen kommen ("... Wasser nur abgekocht verwenden...") mit denen die dt. Feuerwehr nichts zu tun hat und solange diese Fälle häufiger auftreten als Verunreinigungen durch Feuerwehren würde ich sagen: Unnötige Arbeit für/ von diversen Gremien, Instituten, Wichtigmachern,...

    Und im Zweifel nur eine Geschäftemacherei für Hersteller diverser Techniken die dann die Probleme lösen sollen, die wir eigentlich noch nie hatten bevor sie nicht extra erfunden wurden.

    Man kann sich auch an Hand von Einzelfällen etwas zusammen spinnen.
    Einfach mal die Anzahl der Wasserentnahmen durch die Feuerwehren zu Einsatz-/ Übungszwecken in Realtion zu den nachgewiesenen Fällen setzen. Dann wird man merken, dass vermutlich die Wahrscheinlichkeit vom Blitz erschlagen zu werden für den Bürger höher ist, als dass ihn die dt. Feuerwehr mit der Wasserentnahme tötet.

    Und wenn ich schaue, wie manche Baufirmen beim Anzapfen von Trinkwasserleitungen arbeiten, da mache ich mir als Feuerwehr nun mal überhaupt keine Gedanken.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW689466
    Datum21.07.2011 23:47327814 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd wenn ich schaue, wie manche Baufirmen beim Anzapfen von Trinkwasserleitungen arbeiten, da mache ich mir als Feuerwehr nun mal überhaupt keine Gedanken.
    Ack!
    Die Häufigkeit und Entnahmedauer durch Baufirmen, Straßenreinigung (Auffüllen der Kehrmaschine) und andere temporäre Nutzer ist m.E. um ein Vielfaches höher als die der Fw.
    So lange man da mit Systemen die dem Aufbau unserer entprechen, bis auf die FP, arbeitet sehe ich absolut keinen Handlungsbedarf von Seitens der Feuerwehr.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz689467
    Datum21.07.2011 23:51327717 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd im Zweifel nur eine Geschäftemacherei für Hersteller diverser Techniken die dann die Probleme lösen sollen, die wir eigentlich noch nie hatten bevor sie nicht extra erfunden wurden.

    Herzlichen Glückwunsch zur Entdeckung des Lobbyismus.

    ;-)


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen689471
    Datum22.07.2011 00:09327841 x gelesen
    Moin,

    Stanrohr schmutzig, Standrohr aufschrauben, Hydrantenventil öffnen, Nachbar hat Feuer mit dem PG 6 ausgeblasen, Aufbau WV wird abgebrochen. Ins Standrohr geleitete Wasser mischt sich mit Schmutz. Verschmutztes Wasser im Standrohr hat bei geschlossenen Abgängen gleichen Druck wie Leitung. Wasser innerhlab der Leitung/Stanrohr mischt sich langsam und verteilt die Kontaminations netzwärts. Abbau WV durch schließen des Hydrantenventils. Ein Teil des Schmutzes netzseits des Hydrantenventils ins Trinkwassernetz geschleust.

    Allerdings - Eintrittswahrscheinlichkeit ernsthafter Beeintächtigungen hieraus?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen689472
    Datum22.07.2011 00:12328105 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlStanrohr schmutzig, Standrohr aufschrauben, Hydrantenventil öffnen

    Manchmal ist der Hydrant sebst nicht gerade sauber. Mir ist schon öfter mal "Anton Meise" plus Kumpanen entgegengekommen, wenn ich den Deckel aufgemacht habe.


    MkG
    Thomas

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern689473
    Datum22.07.2011 00:16327551 x gelesen
    Geschrieben von Thomas GlauerManchmal ist der Hydrant sebst nicht gerade sauber.
    Ähm, vielleicht ne blöde Frage, aber: Gibt es saubere Unterflurhydranten? Nachdem die ja einfach so in der Erde sitzen (zumindest hier) ist da irgendwie immer Schmutz drin. :-/


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689475
    Datum22.07.2011 00:21327988 x gelesen
    Hallo Lars

    Aufgrund das dieses DVGW Arbeitsblatt 408 (A) noch nicht den richtigen bekanntheitsgrad hat und selbst die Stadtwerken noch nicht richtig informiert sind, kann es auch nicht zu Anzeigen kommen. Setze dieses nur in die Tageszeitung und der Bürger ist Informiert hagelt es sicherlich vor Anzeigen nach Brandeinsätzen. Heut zu Tage ist sich jeder der nächste.
    Aber wo kein Kläger da auch kein Richter.

    Die Keimbildung fängt schon in unseren Wasserführenden Armaturen statt. Wenn zum Beispiel ein Schlauch auf der Werkbank liegt und der Gerätewart mit Schmutzigen Händen die Kupplung von innen anpackt ist diese mit Keimen kontaminiert. Schläuche z.b. sind nicht nach der TrinkwV und haben somit keine Zulassung. Es gibt aber Schläuche die eine Zulassung haben z.b. SYNTEX AQUARIS Trinkwasserschlauch.

    Wird euer Standrohr nach einem Einsatz gereinigt?
    Dieses sollte nach W408 vor der Montage gereinigt oder Desinfiziert werden unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften ( DVGW W291(A).
    Wird der Hydrant bei geschlossenen Ventilen am Standrohr geöffnet, so befördert der dabei entstehende Druckstoß den gesamten Schmutz und Keime des Hydranten und des Standrohres ins Trinkwassernetz ( eine Ordnungswidrigkeit).
    Die Keime die sich in einer Schlauchleitung befinden, können auch gegen die Fließrichtung ins Trinkwassernetz gelangen (wenn kein Wasser gefördert wird aber die Leitungen längere Zeit unter Druck stehen).

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Härtel


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen689477
    Datum22.07.2011 00:38327726 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Thomas HärtelWie sonst soll Schaummittel ins Trinkwassernetz kommen. Als folge daraus erlitten Kinder Durchfallerkrankungen.

    Ist diese Kausalkette irgendwo belegt? Warum nur Kinder? Wieviel Schaummittel und in welchen Konzentrationen trat es bei den betroffenen noch auf? beim damaligne BRand dürfte doch alles was das TW-Netz in der umgebung hergab genutzt worden sein, folglich auch sehr hoher Wasserdurchsatz und damit ggf. Verdünnung.

    Geschrieben von Thomas Härtel Guten Abend Herr Cimolino

    2008 beim Brand einer Papierfabrik in Leichlingen ist es zu einer Verschmutzung des Trinkwassernetzes durch Schaummittel gekommen. Verusacher Feuerwehr.
    Sicherlich gab es hier eine Fehlbedienung. Wie sonst soll Schaummittel ins Trinkwassernetz kommen. Als folge daraus erlitten Kinder Durchfallerkrankungen.

    Zu diesem Zeitpunkt war hier in den anerkanten Regeln der Technik noch eine Lücke. Diese Lücke wurde mit diesem Arbeitsblatt geschlossen.

    eine anerkannte Regel der Technik die derzeit nicht ein einziger betroffener Anwender befolgt kann irgednwie nicht sonderlich anerkannt sein.

    Geschrieben von Thomas Härtel Ist wie in Duisburg wo bei einer Grossveranstalltung Menschen gestorben sind. Hier nach gab es auch neue Regelwerke und Verordnungen die jetzt auch bedinungslos eingehalten werden.
    Ganz schlechtes Beispiel. Naja, vielleicht nur auch nicht. Nur beabsichtigtest du wohl kaum, diese Forderungen für WE aus Hydranten als Aktionismus abzustempeln.

    Wie wäre es, wenn zu Leichlingen mal öffentlkich gemacht wird, WAS da GENAU eigentlich passierte, unter welchen RANDEDINGUNGEN. Aus dem normalen Fw Betrieb ist das nämlich nicht so ohne weiteres erklärbar. Entweder hat wer extremst gepennt (selbst dann ist es noch fraglich, ob es ohne weitere technisch defekte dazu kommen konnte) oder im Rohrnetz bestand auch ein nicht unerhebliches Problem, dass man jetzt gerne auf die Feuerwehr schieben möchte. Das ganze ist 3 Jahre her. Wieso gibt's da keine Infos, wie es dazu gekommen ist und vorallem wie man es verhindern kann bzw wodrauf zu achten ist. Denn bis auf weiteres wird's keine tollen Rückflussverhindererstandrohre bei Feuerwehrs geben. Also, was genau war da los und wie kann mit gegebener Technik es ggf. vermeiden?


    Geschrieben von Thomas HärtelHaben Sie Ihre Waschmaschiene oder Ihren Hochdruckreiniger fürs Fahrzeug auch an einen Zapfhahn angeschlossen der einen Rückflussverhinder mit Belüfter hat oder ist es nur ein normaler Zapfhahn aus dem Baumarkt ohne diese Sicherheitseinrichtung. Wenn es ein Zapfhahn ohne sicherheitseinrichtung ist haben Sie oder Ihr Installateur eine Ordnungswidrigkeit beganngen.

    Richtig, die Entnahmestellen sind entsprechend zu sichern. Entnahmestelle ist aber der Hydrant, der die Schnittstelle zur hygienisch bedenklichen Umwelt darstellt. Ganz egal was Feuerwehrs da macht wird die immer potentiell kontaminierte Ausrüstung an diese Schnittstelle ansetzen. Ebenso hat da grundsätzlich jeder Zugriff auf den Anschluss, wenn er primitivstes Werkzeug zum ausheben der UFH-Kappe und Drehen des Vierkants bedienen kann. Folglich muss aus diesen Gründen die Sicherung netzseits dieser Schnittstelle erfolgen, wie bei allen anderen Entnahmestellen auch. => Aufgabe des Netzbetreibers.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern689478
    Datum22.07.2011 00:43327384 x gelesen
    Ach MANN! Im Feuerwehreinsatz haben wir dummerweise keine Zeit, genau darauf zu achten, dass die Kupplungen innen schön steril bleiben. Punktum! NIEMAND wird Schläuche für den Feuerwehreinsatz überhaupt steril machen. Weil es einfach - tut mir leid, wenn ich ihnen damit auf die Füße trete - Schwachsinn ist.

    Geschrieben von Thomas HärtelDie Keime die sich in einer Schlauchleitung befinden, können auch gegen die Fließrichtung ins Trinkwassernetz gelangen (wenn kein Wasser gefördert wird aber die Leitungen längere Zeit unter Druck stehen).
    Ja wie stellen wir uns das vor? Anweisung "Alle Strahlrohre haben stets geöffnet zu bleiben!"????? Da können wir zukünftig in jede Brandwohnung nach den Löscharbeiten Karpfen einsetzen. Wasser ist ja dann genug drin!

    Entschuldigung, aber das musste jetzt raus, ich konnte nicht anders! Andere können da bestimmt sachlicher antworten. Da muss ich noch drauf hinarbeiten!


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg689481
    Datum22.07.2011 01:26327731 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas HärtelWird der Hydrant bei geschlossenen Ventilen am Standrohr geöffnet, so befördert der dabei entstehende Druckstoß den gesamten Schmutz und Keime des Hydranten und des Standrohres ins Trinkwassernetz ( eine Ordnungswidrigkeit).
    Die Keime die sich in einer Schlauchleitung befinden, können auch gegen die Fließrichtung ins Trinkwassernetz gelangen (wenn kein Wasser gefördert wird aber die Leitungen längere Zeit unter Druck stehen).


    na und ? [mal provokativ geschrieben]

    Wenn DAS so ein Problem ist müssten bei uns im Ort nach div. Feuerwehrübungen in den letzten Jahrzehnten, halt - es sind schon an die 100 Jahre, ein Teil der Bevölkerung Dünnpfiff usw. haben.

    In der Praxis ist die bisherige Verfahrensweise der Wasserentnahme mit unseren Armaturen aus gesundheitlicher Sicht nicht wirklich problematisch ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg689482
    Datum22.07.2011 03:46327396 x gelesen
    Moinsen!

    Geschrieben von Thomas HärtelDie Keimbildung fängt schon in unseren Wasserführenden Armaturen statt.

    Hast du schonmal einen Unterflurhydranten geöffnet und dir die teilweise Wildnis angeschaut, die unter dem Deckel herrscht? Wer ist für diese Feuchtbiotope verantwortlich?

    Geschrieben von Thomas HärtelWird euer Standrohr nach einem Einsatz gereinigt?

    Ganz sicher nicht.


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689484
    Datum22.07.2011 07:34327584 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerWenn DAS so ein Problem ist müssten bei uns im Ort nach div. Feuerwehrübungen in den letzten Jahrzehnten, halt - es sind schon an die 100 Jahre, ein Teil der Bevölkerung Dünnpfiff usw. haben.
    Dist du dir wirklich zu 1000% sicher, das genau dieses Szenario noch NIE passiert ist?

    Oder ist es nicht eher wahrscheinlich, das genau diese Erkrankungen im allgemeinen statistischen "Rauschen" untergehen und nicht beachtet werden!?

    Es gibt ein ganz massives Problem der Wahrnehmbarkeit bei derartigen "biologischen Gefahrenlagen".
    Auch in Ulm 2009/2010 hat es Monate gedauert, bis die Erkrankung an Legionellen einer externen Ursache zugeordnet wurde. Und dann dauerte es noch einmal Wochen, bis die konstante(!) Quelle ermittelt wwerden konnte.

    Schiebt also derartige Ereignisse nicht so weit weg!


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.dewww.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689485
    Datum22.07.2011 07:40327262 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelWichtig ist jetzt schnell eine Lösung zu finden die alle zufrieden stellt.Ich stelle es mir schon schwierig genug vor, solche Probleme zu (er)finden, daher wünsche ich für die Lösungssuche an dieser Stelle schonmal viel Glück!


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689486
    Datum22.07.2011 07:40327509 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelAufgrund das dieses DVGW Arbeitsblatt 408 (A) noch nicht den richtigen bekanntheitsgrad hat und selbst die Stadtwerken noch nicht richtig informiert sind, kann es auch nicht zu Anzeigen kommen. Setze dieses nur in die Tageszeitung und der Bürger ist Informiert hagelt es sicherlich vor Anzeigen nach Brandeinsätzen.Und in der nächsten Ausgabe ist dann die Bekanntmachung, dass man die FF in eine PF wird umwandeln müssen, weil es den FFlern langsam zu blöd wird und die Experten, die sich solche Arbeitsblätter zusammenreimen, mit diesen das Feuer leider nicht auswedeln können.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689488
    Datum22.07.2011 07:45327621 x gelesen
    Hallo Thomas,

    du hast echt Mut, mit diesen (eigentlich schon länger bekannten) Fakten, siehe z.B. Berlin mit seinem "Trinkwasserhelfer im KatS", hier im Forum aufzuschlagen.

    Leider ist es so, das gerade in diesen Bereichen auch bei den verantwortlichen Betreibern und den zuständigen Aufsichtsbehörden erst dann etwas passiert, wenn was (richtig Dickes) passiert.
    Und wenn das tatsächlich einem derartigen Ereignis zugeordnet werden kann.
    Prävention ist meist ein Fremdwort.

    Siehst du jedes Jahr tausendfach bei Dorffesten, Straßenfesten und ähnlichen Gelegenheiten.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg689489
    Datum22.07.2011 07:46327259 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelWird der Hydrant bei geschlossenen Ventilen am Standrohr geöffnet
    Ich habe mal gelernt Hydranten vor gebrauch zu Spülen. Nun weiß ich auch warum :-)


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689490
    Datum22.07.2011 07:50327328 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUnd in der nächsten Ausgabe ist dann die Bekanntmachung, dass man die FF in eine PF wird umwandeln müssen, weil es den FFlern langsam zu blöd wird und die Experten, die sich solche Arbeitsblätter zusammenreimen, mit diesen das Feuer leider nicht auswedeln können.

    Dem ist nicht mehr viel zuzufügen. Ausser das wir elendig in der Trinkwasserhölle schmoren werden.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689491
    Datum22.07.2011 07:56327640 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelEs gibt aber Schläuche die eine Zulassung haben z.b. SYNTEX AQUARIS Trinkwasserschlauch.

    Gibt es die mit in 85 mm Innendurchmesser mit B Storz?

    Geschrieben von Thomas HärtelWenn zum Beispiel ein Schlauch auf der Werkbank liegt und der Gerätewart mit Schmutzigen Händen die Kupplung von innen anpackt ist diese mit Keimen kontaminiert

    Uiuiui..

    was ist die praxisorientierte Alternative?
    Standrohre nach Gebrauch eintüten und mit Heißdampf sterilisiern?

    Selbes für jeden Schlauch, jedes Strahlrohr?

    Sicherlich kann man einigen Maßnahmen ergreifen doch KANN man nie 100% Trinkwasserstandard erhalten.

    Optionen:
    a) Sonderreglung analog §34 StGB; §35 StVO
    b) konsequenter Aufbau einer parallel betriebenen Brauchwasserleitung.


    Grüße, BeschFl

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689492
    Datum22.07.2011 08:02327624 x gelesen
    Jetzt hört doch mal endlich mit diesem schei** Freiwilligen-Gejammer auf! Das geht einem echt auf den Senkel.
    Es gibt keinen Freiwilligen-Bonus und erst recht nicht, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht.

    Es ist nun mal Fakt, das die Technik und das dahinter stehende Wissen einem stetigen Wandel und einer stetigen Erweiterung unterworfen sind.

    Vor noch nicht mal 400 Jahren glaubte man, das Krankheiten durch schlechten Geruch übertragen werden. Pettenkofer, als Begründer der "Hygiene" starb vor gerade mal 100 Jahren. Biologische Gefahrenlagen werden erst seit 10, 15 Jahren diskutiert ...

    Also, wir stehen erst am Anfang einer (für die allgemeine Gesundheit) positiven Entwicklung.

    Verda*** noch mal, setzt euch gefälligst mit euren Verantwortlichen an einen Tisch und diskutiert mögliche Lösungswege!


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689493
    Datum22.07.2011 08:09327443 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardEs ist nun mal Fakt, das die Technik und das dahinter stehende Wissen einem stetigen Wandel und einer stetigen Erweiterung unterworfen sind.Ja eben.
    Wenn sich jemand fragt, ob/wie eine Tätigkeit ehrenamtlich aufgrund solcher sich ändernder Rahmenbedingungen noch zu verantworten ist, und dabei zu einem negativen Ergebnis kommt, halte ich "schei** Freiwilligen-Gejammer" im Übrigen für eine recht besch***** Wortwahl.

    Und:
    Geschrieben von Udo BurkhardJetzt hört doch mal endlich mit diesem schei** Freiwilligen-Gejammer auf! Kollegen, die damit beruflich zu tun haben, scheinen es genauso zu sehen.

    Geschrieben von Udo BurkhardAlso, wir stehen erst am Anfang einer (für die allgemeine Gesundheit) positiven Entwicklung.Na, da haben wir ja nochmal Glück gehabt.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689494
    Datum22.07.2011 08:10327369 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhard Es gibt keinen Freiwilligen-Bonus und erst recht nicht, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht.

    Nenn mir bitte einen dokumentierten Fall wo es in Folge einer Wasserentnahme durch die Feuerwehr aus dem Trinkwassernetz zu einem Krankheitsfall mit Ausfall >1 Werktag kam.

    Geschrieben von Udo Burkhard Verda*** noch mal, setzt euch gefälligst mit euren Verantwortlichen an einen Tisch und diskutiert mögliche Lösungswege!

    Die einzigste Sinnvolle Lösung wären Rückschlagventile an den Hydanten. Dann kann die FW dahinter machen was Sie will..


    Grüße, BeschFl

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg689496
    Datum22.07.2011 08:24327297 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardVerda*** noch mal, setzt euch gefälligst mit euren Verantwortlichen an einen Tisch und diskutiert mögliche Lösungswege!
    Lösungswege für welche Probleme?
    Wir als Feuerwehr entnehmen über Vorrichtungen des Versorgers Trinkwasser aus dem Leitungsnetz. Ab dem Hydrant handelt es sich aber nicht mehr um Trinkwasser. Punkt.
    Warum also etwas diskutieren, für das ich streng genommen nicht verantwortlich bin?

    Für die Trinkwasserversorger wäre es doch um ein vielfaches einfacher Rückflussverhinderer an den Entnahmestellen zu installieren.
    Ups ... ich vergaß, das kostet ja was.
    Das drücken wir doch lieber den Nutzern (z.B. Feuerwehren) auf. Die dürfen das dann aus ihren laufenden Haushalten bezahlen, die ja nach wie vor astronomisch hoch sind.


    Gruß
    Olaf

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689497
    Datum22.07.2011 08:33327554 x gelesen
    Ehrenamtliche Tätigkeiten in den öffentlichen Gefahrenabwehr finden nun mal nicht in einem rechtsfreien Raum statt.
    Wir in den HiOrgs und auch in der Feuerwehr leisten und bieten hochprofessionelle Arbeit - nur halt unbezahlt und deshalb "ehrenamtlich".
    (Aber das hatten wir schon an anderer Stelle).
    Wir sind nicht schlechter als bezahlte Profis, nur anders.

    Warum also, verdorri noch eins, immer wenn es um technische oder organisatorische Veränderungen geht, die Berufung auf den nicht existenten Ehrenamtsbonus und die Selbstkasteiung (Wir sind ja nur ehrenamtlich!)?

    Es geht hier um die Gesundheit der Bevölkerung, nicht mehr und nicht weniger.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen689499
    Datum22.07.2011 08:33327349 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Härtel
    Setze dieses nur in die Tageszeitung und der Bürger ist Informiert hagelt es sicherlich vor Anzeigen nach Brandeinsätzen. Heut zu Tage ist sich jeder der nächste.
    Aber wo kein Kläger da auch kein Richter.

    Ich werde mich hüten...! Allerdings: wo kein Schaden, da auch kein Kläger....

    Geschrieben von Thomas Härtel
    Die Keimbildung fängt schon in unseren Wasserführenden Armaturen statt. Wenn zum Beispiel ein Schlauch auf der Werkbank liegt und der Gerätewart mit Schmutzigen Händen die Kupplung von innen anpackt ist diese mit Keimen kontaminiert.
    Das bekommt selbst der Gerätewart mit sauberen Händen und den Fw-Handschuhen hin, genauso wie jeder andere, der Handschuhe trägt und mit Schläuchen und allen anderen wasserführenden Armaturen arbeitet. Die wenigstens Fw-Handschuhe dürften keimfrei sein....
    Absolute Keim- und Bakterienfreiheit wird man in der ganz normalen Umgebung nie hinbekommen und im Einsatz schon mal gar nicht.

    Geschrieben von Thomas Härtel
    Schläuche z.b. sind nicht nach der TrinkwV und haben somit keine Zulassung.
    Komisch nur, daß man mit diesen nicht zugelassenen Schläuchen seit Jahren am Trinkwassernetz arbeitet...

    Geschrieben von Thomas Härtel
    Wird euer Standrohr nach einem Einsatz gereinigt?
    Sofern es durch einen versandeten Unterflurhydranten verschmutzt wurde oder dummerweise auf sandigem Untergrund abgelegt wurde: ja. Doch dann mit handelsüblichen Wasser aus der Trinkwasserleitung, aus dem Löschwasserbehälter des TLF oder vielleicht mit Wasser aus der Natur (offenes Gewässer). Desinfiziert wird da aber gar nix. Warum auch?! Sobald das Standrohr wieder auf dem Fahrzeug verlastet ist, ist die Umgebung genauso wenig keimfrei wie überall sonst.

    Und zum Schluß noch mal eine kritische Frage:
    zwar werden die Trinkwasserleitungen nach und nach durch Kunststoffrohre ausgetauscht. Die "alten" Rohre aus Metall (aus welchem auch immer) hatten stets rostige Ablagerungen, die sich durch den erhöhten Durchfluß (spätestens bei einem Fw-Einsatz) gerne mal lösten. Selbst erlebt, daß das Trinkwasser nach dem großzügigen Spülen von Hydranten braun aus der Wasserleitung kam. Nun, das mag ein Pferd kaum stören, der Gastwirt der für eine Feier jedoch gerade eine Hochzeitssuppe kredenzen wollte, war weniger erfreut...
    Und trotz der alten Rohre ist Deutschland nicht an verunreinigtem Trinkwasser zu Grunde gegangen. Oder wird da etwas unter den Teppich gekehrt..?!

    Alles in allem spricht ja nichts dagegen Standards zu verbessern, aber bitte nicht so....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689501
    Datum22.07.2011 08:36327178 x gelesen
    Natürlich ist es ein Problem des Versorgers / Betreibers.
    Nur dummerweise wird die Feuerwehr auch zum Betreiber, wenn sie das Standrohr setzt.
    Ende ist erst am offenen Auslauf (die EU-"Hahnregelung").

    Genau deshalb hab ich ja gesagt bzw. geschrieben: Zusammensetzen, miteinander reden und Lösungen finden.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689502
    Datum22.07.2011 08:40327273 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAuch in Ulm 2009/2010 hat es Monate gedauert, bis die Erkrankung an Legionellen einer externen Ursache zugeordnet wurde. Und dann dauerte es noch einmal Wochen, bis die konstante(!) Quelle ermittelt wwerden konnte.

    Du solltest jetzt aber auch erwähnen, das dieser Fall weder etwas mit Trinkwasser, Standrohren oder der Feuerwehr zu tun hatte.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689503
    Datum22.07.2011 08:44327049 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschNenn mir bitte einen dokumentierten Fall wo es in Folge einer Wasserentnahme durch die Feuerwehr aus dem Trinkwassernetz zu einem Krankheitsfall mit Ausfall >1 Werktag kam.
    Diese Fall wirst du in der Statistik nicht finden.
    Aber nur, weil in der Statitik nichts auftaucht, heisst es nicht, das es nicht passiert.
    Es heisst nur, das bisher nichts erfasst wurde.
    Und mal ehrlich, wenn es tatsächlich nach einem Brand in der Umgebung zu Erkrankungen kommt, wer führt das auf eine (mögliche) Trinkwasser-Kontamination zurück?
    Ist wie bei den Dorffesten.
    Wenn da einer am nächsten Morgen kotzt, wird der das auf auf verdorbene / unhygienisch zubereitete Lebensmittel oder auf verschimmelte Gardena-Anschlüsse schieben oder auf "das Bier zuviel"?

    Was sagte ein netter Herr einer Hilfsorganisation: "Bei uns passieren keine Unfälle, es steht nichts in der Statisktik!"


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689504
    Datum22.07.2011 08:44327121 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschSicherlich kann man einigen Maßnahmen ergreifen doch KANN man nie 100% Trinkwasserstandard erhalten.

    Optionen:
    a) Sonderreglung analog §34 StGB; §35 StVO
    b) konsequenter Aufbau einer parallel betriebenen Brauchwasserleitung.


    Ich vermute mal dass das der Weg ist, die Anforderungen an eine Löschwasserversorgung von den Trinkwasserversorgung zu trennen. Würde den Stadtwerken langfristig viel Geld sparen, und hätte für die Feuerwehr kurzfristig einen Mehrbedarf an TLf und SW.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689505
    Datum22.07.2011 08:47327118 x gelesen
    Ich wollte damit nur deutlich machen, das das Problem bei derartigen Erkrankungen die "Wahrnehmung" und danach die entsprechende "Zuordnung" ist.

    Gerade im Bereich der biologischen Gefährdungen ist das nicht wirklich einfach.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY689506
    Datum22.07.2011 08:47327262 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian FischerUnd wenn ich schaue, wie manche Baufirmen beim Anzapfen von Trinkwasserleitungen arbeiten, da mache ich mir als Feuerwehr nun mal überhaupt keine Gedanken.

    da dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
    Wenn ich die Hauptwasserleitung, normalerweise bis DN 200, für einen Hausanschluß anzapfe, dann gibt es dafür sog. Anbohrschellen, die auf die Wasserleitung aufgesetzt werden. Danach anbohren und Hausanschlußleitung anschließen.
    Sollte eine größere Ableitung erfolgen, dann wird schnell die Wasserleitung abgestellt. Rohr abgeschnitten, T-Stück, entweder mit Flansch oder Übrschiebmuffe eingesetzt und fertig.
    Soweit mir bekannt ist, wird die Wasserleitung nur bei Neubauten mehrmals gespült und entkeimt.
    So habe ich es bisher immer gemacht und noch keine Probleme mit Wasserwart o.ä. bekommen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689507
    Datum22.07.2011 08:51327117 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerSoweit mir bekannt ist, wird die Wasserleitung nur bei Neubauten mehrmals gespült und entkeimt. Bei uns hier auch nach Reparaturen an den Ring- bzw. Stichleitungen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen689508
    Datum22.07.2011 08:51327113 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardEs gibt keinen Freiwilligen-Bonus und erst recht nicht, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht.


    Das ist richtig.
    Aber schauch dich doch mal in deiner Umgebung um, halten sich da alle dran, die Trinkwasserversorgung von Berufswegen her machen?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689509
    Datum22.07.2011 08:54327165 x gelesen
    Ach Blödsinn, es geht doch gar nicht um irgendeinen Bonus oder den Wunsch, als Ehrenamtler von Rechtsvorgaben befreit zu werden. Es geht um die Überlegung, ob die Tätigkeit angesichts der Rechtsvorgaben und einer steigenden Verantwortung überhaupt noch ehrenamtlich zu leisten ist, oder ob es nicht absolut verständlich ist, wenn die unbezahlten Hochprofessionellen irgendwann keinen Bock haben, für das Setzen eines Standrohres ihre Rechtsschutzversicherung zu bemühen.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689510
    Datum22.07.2011 08:55326939 x gelesen
    Da hier in der Gemeinde in den vergangenen Jahren im Zugen von Straßenarbeiten öfter Leitungen ausgetauscht wurden kann ich sagen "Ja!".
    Unser Wassermeister ist in der Richtung fit.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern689511
    Datum22.07.2011 08:57327123 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardEs geht hier um die Gesundheit der Bevölkerung, nicht mehr und nicht weniger.

    Ist das tatsächlich so? Kommen aus einem "normal sauberen" Standrohr tatsächlich so viele Keime in das Leitungsnetz, daß wir von einer echten Gefahr reden müssen?

    Umgekehrt sehe ich allein in dieser Diskussion schon die Gefahr, daß bald bei jedem Durchfall erstmal überlegt wird, wann der letzte Feuerwehreinsatz im Bereich des Leitungsnetzes war und welchen FA man dafür steinigen muß. Spätestens nachdem die Presse das Thema in der bekannt sachlichen Weise aufgegriffen hat, braucht man sich über solche Reaktionen nicht wundern.

    Gruß Harald


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY689512
    Datum22.07.2011 09:00326983 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Linus DrescherGibt es saubere Unterflurhydranten? Nachdem die ja einfach so in der Erde sitzen

    nein, kann gar nicht sein. Wie willst du mitten in der Prärie klinisch sterile Umgebungen schaffen. Ist ja eigentlich idiotisch.
    Ganz klar geht von bestimmten Bakterien eine Gefahr aus. Aber bei uns gibt´s ein Sprichwort, das heißt. "Dreck macht Speck". Und es ist ja auch nachgewisen, dass Kinder, die unter nicht so hygienischen Randbedingungen (auf dem Bauernhof) weniger anfällig sind für Allergieen.
    Übrigens, da gibt´s ein schönes Bildchen, wo ich im Alter von einem halben Jahr im Sand spiele, auf dem auch Hühner spielen. Und ich bin jetzt mit 54 auch noch ein "Wonneproppen".

    Wie schon gesagt, ich will nicht verkennen, dass aus unhygienischen Bedingungen auch heut noch schlimme Krankheiten entstehen können, die eine riesige Anzahl von Toten und Erkrankten herorrufen und -riefen.
    Aber diese Verordnung, sollte sie wahr sein, ist Quatsch.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689513
    Datum22.07.2011 09:02327272 x gelesen
    Aber das ist doch kein Problem des "Ehrenamtes" *kopfschüttel*

    Das ist ein allgemeines organisatorisches Problem, um das sich die zuständigen Verantwortlichen kümmern müssen, nicht der einzelne FM(SB), nicht der einzelne GFü, nicht der einzelne ZFü.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen689515
    Datum22.07.2011 09:11327127 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAber wie soll das funktionieren, also das von außen Keime z.B. über ein Standrohr in die Trinkwasserleitungen gelangen? Die Trinkwasserleitungen stehen doch unter Druck, wie also soll da was von außen (wo ein niedriger Druck herrscht) in die Leitungen kommen?! (Vgl. der Überdrucktechnik bei Atemschutzgeräten, die hat ja auch wer erfunden, damit bei Undichtigkeiten keine Brandgase in die Maske gelangen...).


    Solange vorne am Strahlrohr Wasser abgegeben wird ist das Problem ausser durch Verschmutzung infolge des Aufbaus der Wasserleitung eher gering.
    Das Problem beginnt hauptsächlich dann, wenn ich kein Wasser mehr abgebe, und durch die fehlende Konvektion beginnt zum einen dann die Diffusion (z.B. Schaummitel vermischt sich mit der Zeit in der ganzen Leitung ) und Bakterien können sich entgegen der eigentlichen Strömungsrichtung jetzt mithilfe ihrer Flagellaten Richtung TW-Netz bewegen.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689516
    Datum22.07.2011 09:12327022 x gelesen
    Was ist "normal sauber"? :)

    Bei deinem letzten Absatz stimme ich zu.

    Aber genau deshalb ist es ja so wichtig, das sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Marschrichtung gemeinsam festlegen.

    Ganz verhindern wirst du es nicht können, weil es immer irgendwo das eine oder andere Problem schlummert und irgendeiner darauf stößt (siehe z.B. die Diskussion um verschimmelte Mehrltransportfahrzeuge).

    Wir sollten die schlafenden Hunde nicht wecken, sondern eher dafür sorgen, das die gar nicht geweckt werden können ... auch eine Art "Arbeitsschutz".


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689517
    Datum22.07.2011 09:14326734 x gelesen
    Mist ... man sollte nicht essen und gleichzeitig tippen ...

    Sollte "Mehltransportfahrzeuge" heißen ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689519
    Datum22.07.2011 09:17327950 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Härtel2008 beim Brand einer Papierfabrik in Leichlingen ist es zu einer Verschmutzung des Trinkwassernetzes durch Schaummittel gekommen. Verusacher Feuerwehr.
    Sicherlich gab es hier eine Fehlbedienung. Wie sonst soll Schaummittel ins Trinkwassernetz kommen.


    das vermute ich stark...
    WENN das so ist - wovon wir beide anscheinend ausgehen - verhindert kein Rückschlagsystem der Welt dieses Problem.... (z.B. Anschluß des 2. Druckabgang B vom Fahrzeug mit DZA an den Abgang eines Hydranten, weil man mal kurz ein paar Schäuche "durcheinander" bringt...)


    Geschrieben von Thomas HärtelZu dem Thema Feldtestversuchen wird auch sebstverständich die ungesicherte Variante geprüft. Dieses wird an eine Landes Feuerwehrschule durchgeführt.
    Ich bitte um Verständnis das ich hier noch keine Auskunft erteilen kann ohne zustimmung der Gerätehersteller


    Ich werde über den Normenausschuß und die einschlägigen Arbeitskreise der Fw versuchen, offiziell an die entsprechenden Informationen heran zu kommen.
    Der NA LF sah bei seiner letzten Sitzung nach Beratung KEINEN Änderungsbedarf und uns war nicht bekannt, dass es hier Arbeiten geben soll.
    Welche Gremien stecken also dahinter, oder ist das eine Einzelaktion einer (!) LFS aus mit mittelwestdeutschen Bereich zusammen mit ein paar (oder einem) Gerätehersteller?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689521
    Datum22.07.2011 09:18326850 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas ist ein allgemeines organisatorisches Problem, um das sich die zuständigen Verantwortlichen kümmern müssen, nicht der einzelne FM(SB), nicht der einzelne GFü, nicht der einzelne ZFü.

    Sehe ich ähnlich. Daher müssen mE die LdF nach oben anfangen zu fragen wie denn die Wasserentnahme in Zukunft gewünscht ist und wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist ganz schlicht und einfach die Undurchführbarkeit melden und auf Ersatzmaßnahmen zurückgreifen. Danach liegt der schwarze Peter bei den politischen Gremien.

    Dem einzelnen FA ist zu raten ich einfach so weiterzumachen wie bisher und stumpf auf die FwDV 1 zu verweisen, solange man ihm nichts gegenteiliges anweist.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689522
    Datum22.07.2011 09:20326895 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAber das ist doch kein Problem des "Ehrenamtes" *kopfschüttel*
    siehe 'hier' von Thomas Härtel:
    Wenn keine Fachkräfte zu Verfügung stehen und das Gerät nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgestattet ist können rechtliche Konsequenzen folgen.
    Schon das anschließen am Hydranten um den Fahrzeugtank zu füllen ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. TrinkwV, weil die Feuerwehrfahrzeugnorm und Bauweise nicht entsprechend ist. Sollte aber durch einen Fehler das Trinkwassernetz mit Keimen belastet werden und hierdurch dritte geschädigt werden, ist dieses ein Straftatbestand.
    In diesem Fall sind eventuell die Kameraden haftbar zu machen.
    Da organisatorische Lösungen dazu auch kaum vom Himmel fallen werden, ist doch erstmal der GF/EL vor Ort der dumme Hund, oder etwa nicht?
    (Und auch dabei ist es sch***egal, ob EA oder HA.)


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689523
    Datum22.07.2011 09:21327171 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelWird euer Standrohr nach einem Einsatz gereinigt?
    Dieses sollte nach W408 vor der Montage gereinigt oder Desinfiziert werden unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften ( DVGW W291(A).


    schon mal gesehen, wie Festbetriebe, Baustellen, oder auch Wasser-/Abwasserbetriebe mit Standrohren (die mit den Zählern...) arbeiten (z.B. zur Wasserentnahme für die Kehrmaschinen)?

    Nochmal: Wer regelt das, was kein Mensch einhält - und auch gar nicht einhalten kann, ausser er führt einen Anhänger mit entsprechenden Armaturen mit?

    Wieso kommt eigentlich aus den Wasserhähnen oft länger dreckiges Wasser, wenn repariert wurde? Liegt vermutlich daran, dass man vergessen hat, beim Einbau die neuen Rohre und die Schnittstellen zu waschen und zu desinfizieren....

    Menno!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689524
    Datum22.07.2011 09:22326946 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannIch vermute mal dass das der Weg ist, die Anforderungen an eine Löschwasserversorgung von den Trinkwasserversorgung zu trennen. Würde den Stadtwerken langfristig viel Geld sparen,

    Strategisch könnte das tatsächlich mit dahinter stecken - und würd aus der Sicht Sin machen....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen689530
    Datum22.07.2011 09:35327428 x gelesen
    Moin,


    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    WENN das so ist - wovon wir beide anscheinend ausgehen - verhindert kein Rückschlagsystem der Welt dieses Problem.... (z.B. Anschluß des 2. Druckabgang B vom Fahrzeug mit DZA an den Abgang eines Hydranten, weil man mal kurz ein paar Schäuche "durcheinander" bringt...)


    doch, mit federbelasteten Ventilen im Standrohr hätte man das halbwegs (praktisch, aber noch lange nicht TwVO-Niveau) verhindern können, WENN es denn sowas war. Wie gesagt, drei Jahre her und bislang NICHTS an verwertbaren Infos für die Feuerwehrwelt, was da passiert ist und wie man es ggf. künftig vermeiden kann. Kann dann irgendwie nich so ein dringliches Problem gewesen sein, wenn keiner es für nötig hält, da mal konkrete Erkenntnisse weiterzugeben... Anderenfalls erwarte ich zunächst einmal zeitnah mit vorhandenen Mitteln umsetzbare Ansätze als sofort-Empfehlung bis ggf. irgendwann mal die WE-Systeme geändert werden.

    Problem bleibt aber nachwievor der UFH-Fuß, da ist völlig egal, ob Fw da was anschließt, da immer Dreck hineinfallen kann oder eine wie auch immer geartete Sicherheitsarmatur wenn nich desinfiziert eingeschweißt zwischen Klauenstück und eigentlichem Schutzorgan eine Kontamination einbringen kann. Wenn man jetzt das volle Niveau der TWVO verlangt bleibt nichts anderes übrig, als dass der versorger im Netz seine UFH absichert, statt den Feuerwehren das Leben schwer zu machen. Ein einfacher Rückschlagschutz erfüllt ohnehin nicht die Anforderungen, wenn man hier auf volle Einhaltung der TwVO pocht...

    Gruß,
    Thorben


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY689532
    Datum22.07.2011 09:36326669 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Lars TiedemannDie "alten" Rohre aus Metall (aus welchem auch immer) hatten stets rostige Ablagerungen, die sich durch den erhöhten Durchfluß (spätestens bei einem Fw-Einsatz) gerne mal lösten.

    stimmt, zumindest bei uns, so nicht. Bei uns sind im Trinkwasser Stoffe gelöst, die im Lauf der Zeit sich in den Rohren absetzen und den Querschnitt verändern. Das geht halt bei Metallrohren schneller als bei PE-Rohren, denn diese sind an der Oberfläche rauer. Lt. Gesundheitsamt sind diese Stoffe aber gesundheitlich unbedenklich.
    Es kann halt bei einer älteren Leitung mal passieren, dass du beim Spülen des Hydranten mal hellgelbes Wasser siehst.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689533
    Datum22.07.2011 09:37327279 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhlfederbelasteten Ventilen im Standrohr

    selbige an FPs scheinen ja nicht ausreichend Sicherheit zu bieten, warum sollten die das dann am Standrohr?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY689535
    Datum22.07.2011 09:38326917 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso kommt eigentlich aus den Wasserhähnen oft länger dreckiges Wasser, wenn repariert wurde? Liegt vermutlich daran, dass man vergessen hat, beim Einbau die neuen Rohre und die Schnittstellen zu waschen und zu desinfizieren....

    der ist gut,;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern689538
    Datum22.07.2011 09:49326751 x gelesen
    Hallo Christian

    Geschrieben von Christian FischerUnd wenn ich schaue, wie manche Baufirmen beim Anzapfen von Trinkwasserleitungen arbeiten, da mache ich mir als Feuerwehr nun mal überhaupt keine Gedanken.

    Und das mit "vorschriftsmäßigen Armaturen", die i. d. R. vom Wasserversorger (zwecks Zähleinrichtung und so) zur Verfügung gestellt werden (Ich meine die Bauwasseranschlüsse).

    Ich gebe Dir zu 1000% recht.
    Mittlerweile sind eine ganze Reihe von Vorschriften aus meiner Sicht hauptsächlich Geldschneiderei.

    Wie wäre es denn, wenn wir für die Löschwasserversorgung grundsätzlich gleichmal neue Leitungsnetze bauen würden?
    Wie sieht es mit geplanten Stichleitungen zu kleinen Siedlungsteilen aus, die kaum eine Wasserabnahme haben.
    Wie sieht es mit Stichleitungen zu Baugrundstücken aus, die jahrzehntelang nicht bebaut werden.
    Diese Dinge findet man heutzutage immer noch geplant und für gut befunden in einigen Komunen.
    Wie seiht es mit Gemeinden, die nicht mal ihre Wasserschutzgebiete einhalten können?

    Hier gäbe es deutlich mehr Verbesserungspotential.

    Mit freundlichen Grüssen eines leitenden Mitarbeiters einer DVGW-zertifizierten Baufirma.

    Werner


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689539
    Datum22.07.2011 09:53326706 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDa organisatorische Lösungen dazu auch kaum vom Himmel fallen werden, ist doch erstmal der GF/EL vor Ort der dumme Hund, oder etwa nicht?
    Nein, wieso auch!?
    Der GFü/EL arbeitet nach dem derzeit "anerkannten Stand der Technik", niedergeschrieben u. a. in den FwDV. Damit bist du auf der Ebene erstmal raus.

    Es ist Aufgabe der Kommunen, der Versorger und nicht zuletzt auch den Verbände, aufgrund der neuen Anforderungen die zur Anpassung an aktuelle Normen (z.B. DIN 2001, W 408) notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen incl. angepasster Ausbildung zu treffen.

    Klar, das wird nicht von heute auf morgen passieren (können).
    Und genau deshalb sollte man miteinander reden und Übergangslösungen finden (und dokumentieren).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.dewww.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern689542
    Datum22.07.2011 10:04326702 x gelesen
    Hallo Uli,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso kommt eigentlich aus den Wasserhähnen oft länger dreckiges Wasser, wenn repariert wurde? Liegt vermutlich daran, dass man vergessen hat, beim Einbau die neuen Rohre und die Schnittstellen zu waschen und zu desinfizieren....

    Liegt in der Regel daran, daß beim Abstellen von Leitungen und späterem wieder anfahren sich die Ablagerungen, die du in jeder Leitung hast, lösen und dann natürlich bei Entnahme mitausgespült werden.

    Ich kenne keine Komune, die dich Wasserleitungen in Betrieb nehmen lässt, die nicht gespült, desinfiziert und bakteriologisch untersucht sind.

    Bei Reparaturen an Schiebern oder Rohrbrüchen ist dies meist nicht möglich, allerdings sollten hier die Einbauteile mit zugelassenen Sprühdesinfektionen vor Einbau behandelt werden.
    Ist natürlich bei der absolut keimfreien Umgebung im Rohrgraben alles immer hundertprozentig einzuhalten.

    mkg

    WErner


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen689543
    Datum22.07.2011 10:09327125 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    selbige an FPs scheinen ja nicht ausreichend Sicherheit zu bieten, warum sollten die das dann am Standrohr?


    Du hast doch selber die Verwechslung DZA-Abgang mit (ggf. zweiter) Hydrantenleitung ins Spiel gebracht. Da wird die Pumpe samt Niederschraubventilen 100%ig richtig durchströmt, das Standrohr hingegen nicht.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689545
    Datum22.07.2011 10:30327236 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhlu hast doch selber die Verwechslung DZA-Abgang mit (ggf. zweiter) Hydrantenleitung ins Spiel gebracht. Da wird die Pumpe samt Niederschraubventilen 100%ig richtig durchströmt, das Standrohr hingegen nicht.

    Das ist mir schon klar, aber lies den Text vom Poster Härtel nochmal... (ergo reichen danach diese eben nicht!)

    Geschrieben von Thomas HärtelAnlagen zur Vermischung mit anderen, der Brandbekämpfung dienenden Stoffen dürfen keine unmittelbare Verbindung mit dem Hydrantenanschluss an die Trinkwasserverteilungsanlage haben. Die angeschlossenen Anlagen und Geräte (LF,TLF,TS) müssen eigensicher sein oder über einen Freien Auslauf gemäß DIN EN 1717 sowie DIN 1988-4 und 1988-60 verfügen.

    In diesem Absatz sind unsere Fahrzeuge ein Problem. Diese besitzen zwar Rückschlagventile an den Niederschraubventilen zu den Fahrzeugabgängen aber sind noch nie überprüft und gewartet worden. Können sie auch nicht da sich dort auch kein Prüfstutzen befindet um die Dichtigkeit des Rückschlagventils zu gewährleisten. Der Tankeinfüllstutzen in den Fahrzeugen hat auch keinen freien Auslauf. Zum größten Teil der FW Fahrzeuge sitzt der Einfüllstutzen in der Wasserebene des Tanks und somit handelt es sich Automatisch um ein Nicht Trinkwasserfahrzeug und muss nach DIN EN 1717 bzw. DIN 1988-4 eine Sicherheitseinrichtung EA (Rückflussverhinderer mit Prüfstutzen) ausgestattet sein. Dieses gilt für die Flüssigkeitskategorie 2 der TrinkwV.
    Für die Flüssigkeitskategorie 4-5 der TrinkwV muss eine Sicherungsarmatur BA (Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone) eingebaut werden oder GB ( Rohrtrenner, durchflussgesteuert).



    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689546
    Datum22.07.2011 10:37326713 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas ist ein allgemeines organisatorisches Problem, um das sich die zuständigen Verantwortlichen kümmern müssen, nicht der einzelne FM(SB), nicht der einzelne GFü, nicht der einzelne ZFü.

    Nachdem hier ja schon angekündigt wurde, dass sich die Person, die das STandrohr setzt (also der gemeine, normale Truppmann) mind. einer Ordnungswidrigkeit, im Verunreinigungsfall einer Straftat, schuldigt macht, ist es, zumindest nach der Lesart von Trinkwasserexperten hier im Forum, durchaus ein problem des einzelnen Feuerwehrmannes.

    Dummerweise....


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689548
    Datum22.07.2011 10:41326697 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschDie einzigste Sinnvolle Lösung wären Rückschlagventile an den Hydanten. Dann kann die FW dahinter machen was Sie will..

    Meiner laienhaften Einschätzung nach würden Ventile mit Rückschlagfunktion am Standrohr zum jetzigen Status bereits ein deutliches Mehr an Sicherheit bieten.

    Zumindest würden sie die Versehentliche Förderung von Wasser/Schaummittelgemisch von der Druckseite der FP in den Hydranten in größerem Umfang verhindern (das gab es ja soweit ich weis schon).

    Dummerweise sind wir hier im Feuerwehrforum, so dass keine deutliche Verbesserung des jetzigen Zustandes nicht reicht, sondern eine mind. 110%ige Lösung hermuss.
    Diese gibt es dummerweise für Standrohre nicht. Also bleiben nur noch größere TLF mit Speißung über einen freien Auslauf mit mind. 1m freiem Fall übrig.


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689550
    Datum22.07.2011 12:06326478 x gelesen
    Im Prinzip ist die Aussage mit den Rechtsfolgen richtig,
    die Frage ist nur, wer der "Adressat" der jeweiligen Rechtsvorschrift ist.
    Und das ist garantiert nicht der einzelne FM(SB) - es sei denn, er handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig entgegen bestehenden Weisungen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorVolk8er 8M., Neroth / RLP689551
    Datum22.07.2011 12:16326497 x gelesen
    Eine WE aus unterflurhydrant ist sicherlich im Sinne der TwVo "gefährlich" aber hab bis jetzt noch nix zu Oberflurhydranten hier gelesen? Das ist ja im Prinzip das selbe, nur das der Versorger quasi das Standrohr gesetzt hat.
    Allerdings möchte ich nicht wissen in wievielen Versorgungsnetzen es tote Leitungsstücke gibt, die über Jahre nicht genutzt werden und dann als "Impfstelle " für Mikroorganismen dienen. Bei solchen Stellen hilft auch keine Desinfektion des Rohrnetztes, gleiches gilt für Dichtungen an Flanschen etc. Diese sind in der Regel auch nicht hinterspülbar und setzen quasi gammel an. Das alles kann zur Gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Verbraucher führen , wobei meisten der Wasserversorger selbst ein Problem hat, da seine Quelleinzugsgebiete zwar in Wasserschutztgebieten liegen, aber das Wassereinzugsgebiet der einzelnen Quelle durchaus etliche Kilometer weiter gehen kann und dort Bauer S mit Güllefass seine 20.000 Liter Gülle ausbringt. Das führt dann häufiger zur Chlorung des Netztes bzw. Abkochen des Wasser, da E.Coli und Coliforme Keime gerne Dünnpfiff auslösen. Und das ist sicher schlimmer als wenn Löschknecht hü sein Standrohr setzt..


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen689552
    Datum22.07.2011 12:43326848 x gelesen
    Na dann müssen wir halt unsere Schläuche und Armaturen wieder mit Chlorkalk behandeln wie auf den alten KatS DMF oder alternativ Schläuche und Armaturen innen versilbern, weshalb zerbrechen wir uns jetzt schon wieder die Köpfe über Dinge, mit denen die Feuerwehr an sich gar nichts zu tun hat.

    entweder muss der Wasserversorger die nötigen Verhinderungsmechanismen installieren oder eben die Gemeinde als Träger der Feuerwehr geeignete Gerätschaften zur Verfügung stellen.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW689559
    Datum22.07.2011 13:30326588 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAch Blödsinn, es geht doch gar nicht um irgendeinen Bonus oder den Wunsch, als Ehrenamtler von Rechtsvorgaben befreit zu werden. Es geht um die Überlegung, ob die Tätigkeit angesichts der Rechtsvorgaben und einer steigenden Verantwortung überhaupt noch ehrenamtlich zu leisten ist, oder ob es nicht absolut verständlich ist, wenn die unbezahlten Hochprofessionellen irgendwann keinen Bock haben, für das Setzen eines Standrohres ihre Rechtsschutzversicherung zu bemühen.



    Die Frage stellst sich doch eher wie wir uns Umstrukturieren müssen damit wir den Anforderungen der Zukunft gerecht werden.

    Es wird nicht mehr den einen Kameraden Superschlau geben der alles weiß und kann, wir werden immer mehr in unseren Reihen Leute finden die sich in einen speziellen Gebiet besonders auskennen. Die dann Multiplikatoren für uns alles sind, oder als Fachberater oder Beauftragter für XY bei uns ausgebildet werden


    Gunnar


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689562
    Datum22.07.2011 14:23326404 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardIch wollte damit nur deutlich machen, das das Problem bei derartigen Erkrankungen die "Wahrnehmung" und danach die entsprechende "Zuordnung" ist.

    Gerade im Bereich der biologischen Gefährdungen ist das nicht wirklich einfach.


    Ist richtig, aber so etwas wegzulassen impliziert auch etwas und das wird in manchen Kreisen gerne genommen.
    Und im Zusammenhang mit den Diskussionen in diesen Thread kommt das dann anders rüber.
    Und bei Kühltürmen kommt es sehr leicht zu Bakterienbildungen wenn die Wartung nicht stimmt.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689566
    Datum22.07.2011 15:08326508 x gelesen
    Guten Tag Herr Cimolino,

    ja habe ich schon gesehen. Deshalb sehen die Unterflurhydranten ja so aus.

    Dieses regeln Normausschüsse des Gas-und Wasserinstallationsbereiches. Die Regelwerke habe ich ja in meinem Startbeitrag genannt.

    zum Thema dreckiges Wasser aus Wasserhähnen:

    Es ist richtig was Sie sagen. Es ist vergessen worden nach dem reparieren der Trinkwasserleitung diese nach anerkanten Regeln der Technik zu Spülen. Dies ist in der TRWI ( Technische Regeln fürTrinkwasser- Installationen)
    DIN 1988 T2 geregelt.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689569
    Datum22.07.2011 15:28326515 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoelbige an FPs scheinen ja nicht ausreichend Sicherheit zu bieten, warum sollten die das dann am Standrohr?


    Die würden verhindern das der Maschinist der seine Schläuche verwechselt wieder Wasser in den Hydrant pumpt.

    Gruß
    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz689575
    Datum22.07.2011 16:13326822 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAber das ist doch kein Problem des "Ehrenamtes" *kopfschüttel*

    Doch, ist es!

    Denn warum sollte "ich" das Risiko eingehen, aufgrund einer notwendigen und in FwDVen niedergeschriebenen Tätigkeit im Brandeinsatz, juristisch belangt werde zu können? Natürlich kann man aktuell noch auf den "Stand der Technik" pochen aber zumindest jeder der hier mitliest kann dies nicht mehr reinen Gewissens tun.

    Man kann auch ins THW oder das DRK eintreten, bei @fire mitarbeiten, sich anderweitig sozial engagieren. Sich immer mehr Probleme und Vorschriften aufzubürden welche auch harte Konsequenzen nach sich ziehen können, ohne daß man wirklich "schuldhaft" gehandelt, muß man sich nicht antun.

    ===

    Kann dir bei mir aus der Umgebung einen Fall nennen, der zwar nichts mit der Feuerwehr zu tun hat aber für mich schön zeigt: Die "Kleinen" hängt man, die "Großen" läßt man laufen.

    http://www.localxxl.com/de/lokal_nachrichten/lambrecht-pfalz/lkw-fahrer-legt-nach-unfall-mit-ice-klage-gegen-strafbefehl-ein-1300887210-fta/
    http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=7675280/vfc8c5/index.html

    Der Fahrer dieses Müllwagens hat genau das gemacht, was seit ~40 Jahren getan wurde. Über einen geteerten Weg ohne besondere Schutzmaßnahmen (Bodenverdichtung, Leitplanke,...) sein Fahrzeug bewegt um in einen kleinen Ortsteil zu gelangen. Im Jahr 1989!!! war schon einmal ein Fahrzeug vom Weg auf die Schienen gerutscht, damals ohne Folgen. Spätestens seitdem war der Bahn als Eigentümerin des Geländes und der Stadt Lambrecht / dem Kreis Bad Dürkheim als Nutzer des Weges zur Müllentsorgung die Gefährund bekannt.

    Keiner der Verantwortlichen dieser drei Genannten wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Aber der Fahrer des Müllwagens, das schwächste Glied und letzlich nur der Ausführende! Warum? Weil er angeblich zu schnell gewesen sei für diesen schmalen Weg. Tja... genauso würde es doch auch mit der neuen Trinkwasserverordnung laufen.

    "Ohje, so hätten sie aber niemals den Hydrant setzen lassen dürfen. Daß ihr Maschinist in der Eile etwas falsch gemacht hat, das reicht um sie beide zu verurteilen. Es tut mir ja leid, aber freisprechen können wir sie nicht. Sie bekommen aber nur die geringstmögliche Strafe."

    ==> Hinter dem Strafrecht kommen aber noch zivilrechtliche Ansprüche. Da ist es dann egal, daß z.B. die Verwaltung die Feuerwehr nicht mit adäquater Ausrüstung ausgestattet hat. Der Ausführende vor Ort ist genauso haftbar und oft genug die "arme Sau", welche es dann ausbaden darf. Sowohl straf- als auch zivilrechtlich.


    Wenn man eine solche Verordnung umsetzen will, dann kann das nicht ad-hoc geschehen. Man muss zuvor eine tragfähige Lösung zur Umsetzung bereitstellen! Die scheint aber aktuell nicht in Sicht, außer ich setze statt einem Standrohr deren drei, jeweils mit Rückflußbegrenzer und ~350l/min an Leistung. Die zusätzlichen Standrohre und B-Leitungen inklusive 1.000l Desinfektionsmittel zur großzügigen Desinfektion der Hydranten werden dann mit einem neu zu normenden GW-TrinkWVO zugeführt.

    Hier scheint man wohl den umgekehrten Weg gegangen zu sein. Erst die neue Verordnung in den Ring werfen nachdem man das Problem "erfunden" hatte, welches damit "gelöst" werden sollte. Dann das ganze publik machen und dafür sorgen, daß alles wild schreiend im Kreis rennt. Und erst danach überlegen, wie die praktische Umsetzung aussehen soll.

    Papier ist geduldig! So mancher Feuerwehrangehörige ist es nicht mehr...


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689579
    Datum22.07.2011 16:45326691 x gelesen
    Hi Udo!

    ICh nutze dein Posting für eine etwas längere Beschreibung meiner Sicht der Dinge:

    Geschrieben von Udo BurkhardPrävention ist meist ein Fremdwort.
    Du schriebst ja in einem anderen Posting, etwas, dass man so auffassen könnte, dass der Feuerwehr der Schutz des Trinkwassers egal sei.

    ICh möchte dem zunächst einmal widersprechen.

    Aus meiner Sicht ist das ganze inkl. dem Passenden DVGW Merkplatt und der neuen Trinkwasserverordnung _sehr_ ungeschickt gemacht.


    Ich schildere mal kurz, wie es beim gemeinen Feuerwehrmann doch ankommt:

    Es gibt eine neue Trinkwasserverordnugn die alles viel sicherer macht.
    Das bedeutet, dass die Feuerwehr nicht wie bislang mit dem Standrohr Wasser aus dem Hydranten entnehmen darf, weil das gefährlich für das Trinkwasser ist.
    Außer dass das total gefährlich für's Trinkwasser ist und damit quasi ab sofort (bzw. ab in 2 Monaten) verboten ist, sagt man nix.
    Der Feuerwehrmann wundert sich, warum das auf einmal so gefährlich ist. Denn Fälle wo das zum PRoblem war ist im entweder keines bekannt oder nur eines (wo mit Druck über das Standrohr in's Trinkwassernetz gepumpt wurde).
    Außerdem kennt der Feuerwehrmann, dass aus einem Hydranten beim aufdrehen auch erstmal jede MEnge dreckige Brühe rauskommt. Die Wasserleitung zum Hydranten also sowieso schon nicht so sauber sein kann.
    Andere setzen auch einfach ein Standrohr, bei Dorffesten und zum "Wasser nehmen" der Straßenreinigungsfahrzeuge.
    Also sieht er da absolut keine Notwendigkeit, warum das jetzt "auf einmal" so gefährlich ist.
    Na gut, er informiert sich, etwa hier, und erhählt zusätzlich zu seinem bisherigen Unverständnis noch folgende Informationen:
    Die vom DVGW geforderten Geräte zur sicheren Entnahme aus dem Trinkwassernetz gibt es gar nicht in Ausführungen für die Feuerwehr
    TLFs aus dem Hydrantennetz speißen geht auch nicht mehr.
    Wasserentnahme aus offenem Gewässer ist auch kritisch, da Oberflächengewässer auch besonderen Schutzanforderungen unterliegne, die die Feuerwehr nicht einhalten kann.
    DAnn liest er hier noch von einem Experten in Sachen Trinkwasserverordnung und anhängenden Vorschriften, dass er als Feuerwehrmann der das normale STandrohr setzt sich einer Ordnungswidrigkeit schuldigt macht, im Falle einer Verunreinigung sogar einer Straftat, und dass er haftbar gemacht werden könne [Die Amtshaftung und dass ein Gericht in zweiter Instanz sicherlich im Rahmen der Amtshaftung den Träger der Feuerwehr zahlen liese verstehen doch eh viel zu wenige].


    So kommt es doch rüber.


    Jetzt hat man die doppelte Arbeit:
    Muss sich Gedanken darüber zu machen, welche Unsicherheit man damit bei den Feuerwehren verursacht hat.
    Jetzt muss man sich doch die scheinbar so unliebsame Arbeit machen und der Feuerwehr erklären, warum die Wasserentnahme mit dem normalen Standrohr so problematisch ist. (Wenn man das nicht als unliebsame Arbeit empfinden würde, hätte man es ja auch vorher direkt machen können. Jede gute PRoblemlösung beginnt mit der Sensibilisierung für das Problem).
    Dann wird man doch eine Übergangszeit zugestehen müssen, bis die höchstsicheren geforderten Rückflußverhinderer auch in für die Feuerwehr geeigneten Leistungsklassen überhaupt verfügbar sind und beschafft werden können.
    (Oder man sich auf Kompromisse einläßt.


    Grüße

    Manuel, der absolut für sicherers Trinkwasser ist, aber dennoch öfter mal gegen die Trinkwasserverordnung verstößt, indem er sich mit Tafelwasser die Hände wäscht.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689580
    Datum22.07.2011 16:50326505 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannDie würden verhindern das der Maschinist der seine Schläuche verwechselt wieder Wasser in den Hydrant pumpt.

    reicht ja offensichtlich nicht, s. FP....

    Außerdem würde ein anderes Standrohr für den taktisch besseren Überflurhydranten nichts nutzen... (sollen wir dann auch noch passende Systemtrenner o.ä. für die diversen Varianten dafür mitführen?)

    Nochmal: Wo ist eigentlich das Problem? Ein Fall einer (möglicherweise krassen, aber in jedem Fall von mehreren vermuteten) Fehlbedienung kanns ja wohl kaum gewesen sein...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg689582
    Datum22.07.2011 16:57326375 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Udo BurkhardJetzt hört doch mal endlich mit diesem schei** Freiwilligen-Gejammer auf! Das geht einem echt auf den Senkel.

    gut, ich lege die Verordnung mal dem Wachabteilungsführer der benachbarten BF-Wache auf den Tisch. Was meinst du wohl, welche Reaktion man dabei bekommt?

    Das hat nichts mit Ehren- oder Hauptamt zu tun, sondern vielmehr etwas mit Verhältnismäßigkeit und GMV.


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern689585
    Datum22.07.2011 17:03326047 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas ist ein allgemeines organisatorisches Problem, um das sich die zuständigen Verantwortlichen kümmern müssen, nicht der einzelne FM(SB), nicht der einzelne GFü, nicht der einzelne ZFü.
    Der Verantwortliche ist dummerweise in ganz vielen Fällen auch ein Ehrenamtlicher, der irgendwann einfach keine Lust mehr hat.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen689586
    Datum22.07.2011 17:13326416 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDie vom DVGW geforderten Geräte zur sicheren Entnahme aus dem Trinkwassernetz gibt es gar nicht in Ausführungen für die Feuerwehr


    doch!!!!!!!!!!!!!

    feuerwehr-eimer.jpg


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW689587
    Datum22.07.2011 17:18326138 x gelesen
    Dann doch besser den guten alten Segeltucheimer. Der braucht weniger Platz ;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689589
    Datum22.07.2011 17:20326453 x gelesen
    Hallo Herr Besch,

    es gibt diese Schläuche auch in dieser Ausführung. Preis zwischen 120 - 160 + Steuer

    Ich gebe Ihnen recht. War mit diesem Beispiel etwas übertrieben. Aber aufpassen muss man und reinigen auch.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689590
    Datum22.07.2011 17:22326690 x gelesen
    Das Trinkwasser-"Problem" gibt es doch nicht erst seit Veröffentlichung der Änderungsverordnung.
    Seit der Novellierung 2001(!) stehen derartige Forderungen (u.a. nach Systemtrennern) im Raum, Berlin hat seit 2004(!) ein entsprechendes Konzept ....

    Die Frage ist jetzt, wer genau seine Hausaufgaben nicht gemacht hat ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.dewww.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689591
    Datum22.07.2011 17:29326468 x gelesen
    Geschrieben von Sven KoopmannDas hat nichts mit Ehren- oder Hauptamt zu tun, sondern vielmehr etwas mit Verhältnismäßigkeit und GMV.
    Wie lange gibt es jetzt seitens des Gesetzgebers Forderungen hinsichtlich der Einhaltung der Trinkwasserqualität und Forderungen nach technischen Einrichtungen und organisatorischen Regelungen zum Schutz der Trinkwasseranlagen ? Seit 2001?


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689593
    Datum22.07.2011 17:42326244 x gelesen
    Hallo Herr Burkhard,

    das haben sie gut erkannt. Das Problem gibt es schon länger aber keinen hat es interesiert. Aber erst jetzt für zeitlich begrenzte Anschlüsse.

    Nach Fertigstellung der TRWV ( Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen) DVGW W 400, T1 -T3 und der DIN 2001-2 ( Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen - T2 : Nicht ortsfeste Anlagen - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau , Betrieb und Instandhaltung der Anlagen fehlte eine technische Regel zwischen den Geltungsbereichen dieser beiden technischen Regeln.
    Mit dem Arbeitsblatt W 408 (a) besteht nun eine durchgängige Regelsetzung für die Trinkwasserversorgung bis zum Nutzer ( Feuerwehr) auch für zeitlich begrenzte Anschlüsse an die öffentliche Trinkwasserversorgung

    Zeitlich begrenzte Wasserversorgungen können sowohl über feste Anschlüsse in einem frostsichern Schacht oder Gebäude, als auch über Anschlüsse an Hydrante hergestellt werden.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689595
    Datum22.07.2011 17:45326480 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas Trinkwasser-"Problem" gibt es doch nicht erst seit Veröffentlichung der Änderungsverordnung.
    Seit der Novellierung 2001(!) stehen derartige Forderungen (u.a. nach Systemtrennern) im Raum, Berlin hat seit 2004(!) ein entsprechendes Konzept ....

    Die Frage ist jetzt, wer genau seine Hausaufgaben nicht gemacht hat ...


    Nungut, mag sein, dass ich meine Hausaufgaben nicht gemacht habe, weil ich die änderungen der Trinkwasservorschriften nicht verfolge. (Hielt ich bislang auch nicht für meine Aufgabe, 24h/Tag sind eindeutig zu wenig).

    Ist denn in der Novellierung von 2001 etwas enthalten, dass bei den Feuerwehren für das PRoblem sensibilisiert?


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689596
    Datum22.07.2011 17:46326457 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzDer Fahrer dieses Müllwagens hat genau das gemacht, was seit ~40 Jahren getan wurde. Die so manch anderer macht genau das, was er seit 40 Jahren macht.
    Ohne Rücksicht auf technische Änderungen, gestiegene Anforderungen ...
    Sorry, aber das Argument ist reichlich abgedroschen und greift nun wirklich nicht.

    Es gibt die Trinkwasserverordnung mit entsprechenden Forderungen - auch nach Systemtrennern und Desinfektion seit 2001!
    Und die Novellierung bringt für den Bereich Feuerwehr / KatS nicht wirklich viel Neues.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689597
    Datum22.07.2011 17:46326165 x gelesen
    Hallo Herr Burkhard,

    seit es die Trinkwasserverordnung gibt. Müste jetzt auch nachschlagen wie lange.

    MfG
    Thomas Härtel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen689598
    Datum22.07.2011 17:50326411 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Manuel Schmidt:
    Ich schildere mal kurz, wie es beim gemeinen Feuerwehrmann doch ankommt
    Na ja. Frag mal "den gemeinen Feuerwehrmann", ob er davon überhaupt schon was gehört hat. Denke überwiegend eher nicht. Ich habe von "dem Problem" auch erstmalig durch den Artikel im FW-Magazin und dann durch die Diskussion hier Notiz genommen. Und mir sehr verwundert die Augen gerieben...


    So kommt es doch rüber.
    Ich schreib mal, wie es bei mir rüberkommt:


    Es gibt eine neue Trinkwasserverordnung die alles viel sicherer macht.
    Es gibt offensichtlich / anscheinend eine neue Trinkwasserverordnung, den Rest streiche ich mal bzw. könnte man auch gegen anderes austauschen.

    Die restliche Aufzählung, "wie es ankommt", ist völlig zutreffend, einen Aspekt greife ich hier trotzdem (noch-) mal heraus:

    Also sieht er da absolut keine Notwendigkeit, warum das jetzt "auf einmal" so gefährlich ist.
    Persönliche Meinung: Genau so ist es. Habe zwar den Artikel im FW-Magazin irgendwie zur Kenntnis genommen und dann die Diskussion hier auf ab Anfang verfolgt, mich aber zunächst geweigert, mich mit derlei - im Klartext - Schwachsinn näher zu beschäftigen! Und das hat weniger mit mangelndem Problembewußtsein, keinem Interesse an Prävention, Ignoranz oder "Ehrenamtsgeheule" zu tun.

    In der Diskussion hier wurde bereits mehrfach angeführt, daß es Wasserleitungen inkl. deren Nutzung zum Brandschutz seit 80, 100 Jahren in Deutschland gibt. Hier gibt es seit 1888 fließend Wasser, also eine Wasserleitung, das sind stolze 123 Jahre. Direkt seit dem Bau der Leitung nutzt die Feuerwehr die Hydranten, das ist ziemlich gut dokumentiert, da es seinerzeit eine ganz wesentliche Verbesserung des Brandschutzes darstellte. In den besagten 123 Jahren ist hier exakt nichts passiert was im Zusammenhang mit der Entnahme aus dem Leitungsnetz durch die Feuerwehr zusammenhängen könnte. Mir wäre kein einziger Vorfall bekannt, übrigens auch nicht aus dem näheren und weiteren Umfeld. Sicherlich, Durchfallerkrankungen u.ä. gab es in dieser Zeitspanne auch hier, ganz sicher auch in absoluten Zahlen nicht zu knapp, aber...? In Hannover gab es 1926 sogar eine durch verseuchtes Trinkwasser hervorgerufene Typhusepedemie, siehe hier: SPON Einestages - "Killerkeime aus dem Wasserhahn", die ihre Ursache jedoch im Ausfall einer Chloranlage in einem Wasserwerk hatte. Irgendein Zusammenhang mit Hydranten oder Feuerwehr - absolute Fehlanzeige. EINEN Fall soll es in Leichlingen, wenn ich jetzt nicht irre, gegeben haben, bei dem Schaummittel ins Leitungsnetz gelangte. Zu den Umständen usw. usf. ist indes auch hier nicht viel publik geworden, wie über den Fall an sich übrigens auch.

    Ich stelle also fest, daß sich die Entnahme von Wasser aus dem Trinkwassernetz durch Feuerwehren insgesamt über einen sehr langen Zeitraum in 99,999 % Fälle als völlig unproblematisch erwiesen hat.

    Aus diesem Grund sehe ich hier auch überhaupt gar kein Problem und absolut keinerlei Handlungsveranlassung. Und schon gleich gar kein Problem, dem man mit aufwendigen, teuren technischen Lösungen begegnen müßte (die letztlich, wenn iregndwelche Rückflussverhinderer in die Hydranten eingebaut würden, auch wieder vom Kunden -> der Allgemeinheit getragen werden müßten). Diese Richtlinie ist schlicht Irrsinn, Unfug und schießt weit, weit über ein eventuelles Ziel - wie geschrieben, ich sehe hier de facto kein Problem - hinaus. Sie ist daher m.E. umgehend zu korrigieren bzw. nachzubessern.

    Christian Fischer hat das weiter oben ebenfalls schon sehr schön auf den Punkt gebracht:
    Unnötige Arbeit für/ von diversen Gremien, Instituten, Wichtigmachern,...

    Und im Zweifel nur eine Geschäftemacherei für Hersteller diverser Techniken die dann die Probleme lösen sollen, die wir eigentlich noch nie hatten bevor sie nicht extra erfunden wurden.

    So ist es. Nun liegt es an den Fachgremien, diesen Unfug wieder rückgängig zu machen.


    Gruß

    Daniel


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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg689599
    Datum22.07.2011 17:52326214 x gelesen
    Moinsen!

    Geschrieben von Udo BurkhardWie lange gibt es jetzt seitens des Gesetzgebers Forderungen hinsichtlich der Einhaltung der Trinkwasserqualität und Forderungen nach technischen Einrichtungen und organisatorischen Regelungen zum Schutz der Trinkwasseranlagen ? Seit 2001?

    Und? Es gibt ziemlich viele Verordnungen, bei denen sich irgendein Ausschuss oder eine Verwaltungsebene verwirklicht hat und dies kaum Auwirkungen auf die Realität hat, weil sie erstens kaum jemand kennt und zweitens, die, die sie kennen sich aufgrund von Praxisfremdheit, nicht daran halten.

    Und genau so werden auch 99,9% der Feuerwehr mit Forderungen verfahren, ein keimfreies Standrohr einzusetzen.


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689601
    Datum22.07.2011 17:54326118 x gelesen
    Die "Hausaufgaben" liegen in erster Linie bei den Betreibern der Anlagen.

    Den Rest hat Kollege Kollege H. beschrieben.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.dewww.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689602
    Datum22.07.2011 17:57326176 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDie "Hausaufgaben" liegen in erster Linie bei den Betreibern der Anlagen.

    Den Rest hat Kollege Kollege H. beschrieben.


    Ja, und was bleibt bei seinem Beitrag hängen:
    Der, der das Standrohr setzt wird zum Betreiber.
    Die PErson, die das Standrohr setzt kann, auch wenn er von der Vorschrift nicht's weiß, wegen einer Ordnungswidrigkeit, ggf. einer Straftat belangt werden und ggf. in Haftung genommen werden.

    Das ist nunmal keine Problemlösung.
    DAs sorgt bei dem Leser nur für _erhebliche_ Verunsicherung.


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen689604
    Datum22.07.2011 18:04326019 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Thomas Härtel:
    Das Problem gibt es schon länger aber keinen hat es interesiert.
    Das mangelnde Interesse könnte eventuell auch daran liegen, daß tatsächlich - in der Realität - so gut wie noch nie irgendwelche Probleme aufgetreten sind, und aufwendigst theoretisch konstruierte etwaige "Probleme", die sich - in der Realität - nie als solche erwiesen haben, auch nicht als solche gesehen werden (?).


    Gruß

    Daniel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen689607
    Datum22.07.2011 18:17325994 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Thomas Härtel:
    Ich gebe Ihnen recht. War mit diesem Beispiel etwas übertrieben. Aber aufpassen muss man und reinigen auch.
    Ist Ihnen bekannt, wie Schläuche gereinigt werden? Irgendwie habe ich den Eindruck eher nicht, siehe auch (aus älterem Posting):

    Wenn zum Beispiel ein Schlauch auf der Werkbank liegt und der Gerätewart mit Schmutzigen Händen die Kupplung von innen anpackt ist diese mit Keimen kontaminiert.
    Ja. Zusätzlich erfolgt hier die Reinigung in der Schlauchwäsche seit einigen Jahren auch (nur) noch mit Oberflächenwasser aus einer Zisterne in einem Kreislaufsystem, und der Schlauch liegt in einem langen Trog. Mit irgendeiner trinkwassergeeigneten Reinigung hat das nichts zu tun - muß es auch gar nicht, weil wir (Feuerwehr) kein Wasser zum Genuß fördern wollen, müssen und sollen. Und jetzt?


    Gruß

    Daniel


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY689613
    Datum22.07.2011 19:02326072 x gelesen
    Servus Sven,

    ich war ja 2001 auch schon Führungskraft einer auch nicht so kleinen FF. Bei uns, uns erst recht nicht bei Florian(e) Firefighter: Und das, obwohl wir recht engen Kontakt zu unserem Wasserwart haben.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW689616
    Datum22.07.2011 19:07326316 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelIn diesem Absatz sind unsere Fahrzeuge ein Problem. Diese besitzen zwar Rückschlagventile an den Niederschraubventilen zu den Fahrzeugabgängen aber sind noch nie überprüft und gewartet worden
    Die Prüfung der federbelasteten Niederschraubventile erfolgt doch üblicherweise bei der Trockensaugprobe.
    Das eine Wartung im Sinne des Begriffes: Erhaltung des Sollzustandes, in der Realität wohl kaum bis nie erfolgt behaupte ich jetzt einfach mal.
    Sollte eine Undichtigkeit entgegen der üblichen Flussrichtung vorliegen wird man sich aber darum kümmern die Dichtigkeit wieder herzustellen um ein vernüntiges Ansaugen zu ermöglichen.

    Reicht dies nicht aus?


    Geschrieben von Thomas HärtelFür die Flüssigkeitskategorie 4-5 der TrinkwV muss eine Sicherungsarmatur BA (Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone) eingebaut werden oder GB ( Rohrtrenner, durchflussgesteuert).
    Jetzt nehmen wir mal an ein Hersteller bringt ein Standrohr mit der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtung auf den Markt, die auch noch einen Durchfluss ermöglicht der für die Fw ausreichend ist (>800 l/min ?). Der Preis würde dann ja wohl jenseits von Gut und Böse liegen.
    Diese Sicherungsarmatur würde sich ja dann sinnvollerweise am Kopf des Standrohres befinden, womit ja immernoch eine Entkeimung des Rohres vor dem Einsatz erforderlich wäre.

    Aus meiner Sicht kann eine sinnvolle Rückflussverhinderung/Rohrtrennung nur zwischen Trinkwasserrohr und Hydrant bzw UFH erfolgen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689621
    Datum22.07.2011 19:36326094 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzSowohl straf- als auch zivilrechtlich.

    Wieso sollte ihn das zivilrechtliche interessieren?

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689622
    Datum22.07.2011 19:46326100 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDie PErson, die das Standrohr setzt kann, auch wenn er von der Vorschrift nicht's weiß, wegen einer Ordnungswidrigkeit, ggf. einer Straftat belangt werden und ggf. in Haftung genommen werden.

    1. Vergiß die Haftung. Interessiert den FA herzlich wenig.

    2. Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz bzw. wegen dem ordnungswidrigen Verhalten gibt es insbesondere da es die FwDV 1 gibt sowie ja wohl seitens des Unternehmers (= Träger der Feuerwehr) keine entsprechende gegenteilige Unterweisung gab sowie aufgrund der üblichen Gründe für eine Wasserentnahme genug Punkte um deswegen den geistigen Stinkefinger zu zeigen.

    3. Leitungskräften (= LdF, ...) habe ich hier schon mal was empfohlen: (Link)

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689624
    Datum22.07.2011 20:02326191 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey1. Vergiß die Haftung. Interessiert den FA herzlich wenig.
    Ich schrieb dazu ja schon was.
    Dass das Aufgrund der Amtshaftung kein Problem ist, aber dass das Konstrukt der Amtshaftung viel zu wenige nicht kennen.

    Geschrieben von Marc Dickey2. Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz bzw. wegen dem ordnungswidrigen Verhalten gibt es insbesondere da es die FwDV 1 gibt sowie ja wohl seitens des Unternehmers (= Träger der Feuerwehr) keine entsprechende gegenteilige Unterweisung gab sowie aufgrund der üblichen Gründe für eine Wasserentnahme genug Punkte um deswegen den geistigen Stinkefinger zu zeigen.
    Herr Härtel führt in seinem Posting aus, dass dem nicht so sei.
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    und weiterhin führt er aus, dass das DVGW Merkblatt den Stand der Technik darstellt.
    Da ist doch klar, was beim standrohrsetzenden Feuerwehrmann hängen bleibt!
    (genau das, was ich geschrieben habe. Die Zuversicht, dass er in der zweiten Instanz rechtskräftig freigeprochen wird hat halt nicht jeder, der sowas liest)

    Geschrieben von Marc Dickey3. Leitungskräften (= LdF, ...) habe ich hier schon mal was empfohlen: (Link)
    Ist auch meine Grundsätzliche Meinung, von Seiten der Wasserversorger scheinbar nicht gewünscht. Da wird geschrieben, dass es jetzt (oder seit 10 Jahren) so ist. Fertig.


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689627
    Datum22.07.2011 20:07326307 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BeckerJetzt nehmen wir mal an ein Hersteller bringt ein Standrohr mit der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtung auf den Markt, die auch noch einen Durchfluss ermöglicht der für die Fw ausreichend ist (>800 l/min ?). Der Preis würde dann ja wohl jenseits von Gut und Böse liegen.

    Das musst du noch weiter denken.
    Dann machst du Werbung dafür und schreibst rein, dass das vom DVGW so vorgeschrieben ist.
    Etwas ,so 6 Monate bis ein Jahr, später veröffentlichst du einen 'Fachinweis', dass aufgrund der Verfügbarkeit eines geprüften und zertifizierten Standrohres kein Rechtfertigungsgrund mehr existiert, ein normales STandrohr vorgeplant zu nutzen.
    Das ganze garniert man mit Hinweisen auf die Rechtsfolgen.

    Wenn das noch nicht zum reichwerden hilft, macht man mehr Marketing, läßt einen Herrn. Dr. jur. dazu noch etwas in einer Fachzeitschrift lancieren. Dann werden die Dinger gekauft und spätestens wenn die ersten 5 großen Feuerwehren die Standrohre gekauft haben, kannst du mit "Stand der Technik" werben.

    Dann freust du dich und kalkulierst deinen Gewinn bis zum auslaufen des Patentschutzes.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689628
    Datum22.07.2011 20:11326074 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtHerr Härtel führt in seinem Posting aus, dass dem nicht so sei.
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    und weiterhin führt er aus, dass das DVGW Merkblatt den Stand der Technik darstellt.


    Der kann so viel schreiben wie er will. Das es nicht der Stand der Technik ist, ist in diesem Punkt nunmal recht offensichtlich.


    Geschrieben von Manuel Schmidt Da ist doch klar, was beim standrohrsetzenden Feuerwehrmann hängen bleibt!

    Glücklicherweise wird der durchschnittliche standrohrsetzende FA wird davon niemals was mitbekommen.

    Geschrieben von Manuel SchmidtIst auch meine Grundsätzliche Meinung, von Seiten der Wasserversorger scheinbar nicht gewünscht. Da wird geschrieben, dass es jetzt (oder seit 10 Jahren) so ist. Fertig.

    Daher sollte der LdF die Fragestellung auch nicht dem Wasserversorger stellen, sondern ersteinmal demjenigen, der über ihm in der Freßkette steht und zudem i.d.R. derjenige ist, der für die Gebietskörperschaft verantwortlich ist, deren Aufgabe neben dem Unterhalten einer Feuerwehr auch die der Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist. Und dann aufgrund dessen Antwort zu überlegen wie man weiter verfährt.

    Glaub mir, nach dem ersten Einsatz bei dem man zig Tankfahrzeuge bzw. Schlauchmaterial für eine lange Wegstrecke aus dem Umland angefordert hat und erst dann angefangen hat real zu arbeiten nachdem das alles da war wird man ganz klare Anweisungen von oben erhalten.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz689629
    Datum22.07.2011 20:27325928 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWieso sollte ihn das zivilrechtliche interessieren?

    Sollte es tatsächlich so sein (was ich noch zu bezweifeln wage), daß strafrechtliche Konsequenzen bei erfolgter Kontaminierung des Wassernetzes möglich sind, man somit rechtskräftig verurteilt würde, wären auch zivilrechtliche Ansprüche von Betroffenen möglich. Und sei es, daß das Wasserversorgungsunternehmen die Kosten der Reinigung quasi "in Rechnung stellen" will.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689630
    Datum22.07.2011 20:32326160 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzSollte es tatsächlich so sein (was ich noch zu bezweifeln wage), daß strafrechtliche Konsequenzen bei erfolgter Kontaminierung des Wassernetzes möglich sind, man somit rechtskräftig verurteilt würde, wären auch zivilrechtliche Ansprüche von Betroffenen möglich. Und sei es, daß das Wasserversorgungsunternehmen die Kosten der Reinigung quasi "in Rechnung stellen" will.

    Ist dir der Begriff Amtshaftung bekannt?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz689631
    Datum22.07.2011 20:39325875 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIst dir der Begriff Amtshaftung bekannt?

    Ja. Und auch dessen Bedeutung sowie dessen Grenzen.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW689634
    Datum22.07.2011 20:49326005 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDann freust du dich und kalkulierst deinen Gewinn bis zum auslaufen des Patentschutzes.
    Hat jemand ne Drehbank preisgünstig abzugeben? :-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg689646
    Datum23.07.2011 00:34325882 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandAus diesem Grund sehe ich hier auch überhaupt gar kein Problem und absolut keinerlei Handlungsveranlassung. Und schon gleich gar kein Problem, dem man mit aufwendigen, teuren technischen Lösungen begegnen müßte (die letztlich, wenn iregndwelche Rückflussverhinderer in die Hydranten eingebaut würden, auch wieder vom Kunden -> der Allgemeinheit getragen werden müßten). Diese Richtlinie ist schlicht Irrsinn, Unfug und schießt weit, weit über ein eventuelles Ziel - wie geschrieben, ich sehe hier de facto kein Problem - hinaus. Sie ist daher m.E. umgehend zu korrigieren bzw. nachzubessern.
    Schön geschrieben.
    Dem kann ich mich nur anschließen.


    Gruß
    Olaf

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg689647
    Datum23.07.2011 00:37325947 x gelesen
    Witzigerweise war vor kurzem in der Feuerwehr-Post ein entsprechendes Werbeschreiben eines lokalen Armaturenherstellers.
    Vielleicht find ich´s noch.

    Honi soit qui mal y pense


    Gruß
    Olaf

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern689648
    Datum23.07.2011 01:39326160 x gelesen
    Also ich fasse nochmal zusammen:

    Wir:
    - müssen die Rückstoßventile in den Fahrzeuge regelmäßig prüfen. Das kann wahrscheinlich nur der Hersteller richtig, ergo: Fahrzeug muss ein- bis zweijährlich zur Prüfung.
    - dürfen einen Schaumeinsatz nur noch durchführen, wenn wir einen Pufferbehälter mit freiem Auslauf vor den Zumischer stellen.
    - dürfen keine Fahrzeuge mehr ohne freien Auslauf verwenden, bzw. diese nicht mehr füllen.
    - dürfen nur noch Hydranten in Betrieb nehmen, wenn wir an einem zweitägigen Hydrantenlehrgang und der jährlichen Wasserschutzunterweisung teilgenommen haben.
    - müssen alle Wasserhähne in den Gerätehäusern austauschen.
    - müssen jetzt Geräte einsetzen, die es noch nicht gibt.
    - müssen jetzt unsere Schläuche und alle Armaturen abkochen und einschweißen (auch die Fahrzeugpumpe), damit sie schön steril sind. (Laufen B-Schläuche zu C-Schläuchen ein?)
    - müssen uns vor dem Zusammenkuppeln die Hände desinfizieren, damit wir die Innenseiten der Schläuche nicht kontaminieren.
    - dürfen Strahlrohre nicht mehr schließen. Führt dazu, dass wir uns den Innenangriff sparen können. Einen gigantischen Wasserschaden haben wir dann sowieso schon und eventuell zu rettende Personen werden von alleine herausgeschwemmt.

    Ääääh......nein!?!


    (Wer in diesem Beitrag Übertreibungen findet, darf sie behalten.)


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen689650
    Datum23.07.2011 08:18326005 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas vermute ich stark...

    Ging es da nicht um eine FP ohne Rückschlagventile an den Abgängen in Verbindung mit großer Förderhöhe? Wenn DIESER eine Fall der Grund für die Änderung war, kann man nur sagen: Was für ein übertriebener (und teurer!) Aktionismus.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen689651
    Datum23.07.2011 09:57325756 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamWas für ein übertriebener (und teurer!) Aktionismus.

    und nicht nur das. Ich finde es schon ein starkes Stück, Angehörige einer Institution die der Sicherheit der Bürger und dem Gemeinwohl schlecht hin dient de fakto per Gesetz als Straftäter hinzustellen.

    Da sieht man wieder mal welch hirnrissige Lobbyarbeit in dem Land betrieben wird und wie offensichtlich jeder versucht seine eigenen Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen.


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen689652
    Datum23.07.2011 09:58325643 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    Ging es da nicht um eine FP ohne Rückschlagventile an den Abgängen in Verbindung mit großer Förderhöhe?

    Gab es denn da irgendwo überhaupt mal eine vernünftige Info dazu, was damals dort passiert ist?

    Keine RSV weil elektrische/pneumatische Ventile? Niederschraubventile sollen an der FP doch bewegliche Teller haben?


    Gruß,
    Thorben


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689653
    Datum23.07.2011 10:27325944 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas es nicht der Stand der Technik ist, ist in diesem Punkt nunmal recht offensichtlich.
    Vorsicht.
    Das DVGW-Arbeitsblatt ist durchaus als Stand der Technik anzusehen. Aber es ist (noch) kein anerkannter Stand der Technik.

    Dieses Arbeitsblatt als privatrechliche Norm hat nur dann Bestand, wenn es entweder Einzug in Rechtsnormen (z.B. Verordnungen, Technische Regeln) genommen hat oder zum Bestandteil privatrechtlicher Vereinbarungen wurde.

    Bis dahin gilt für uns immer noch der geschriebene Text der Trinkwasserverordnung.

    Und da ist IMHO § 8 Abs. 2 der Knackpunkt:

    § 8 Stelle der Einhaltung
    Die nach § 5 Absatz 2 und 3 sowie § 6 Absatz 2 festgelegten Grenzwerte sowie die nach § 7 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen gelten
    ...
    2. bei Trinkwasser in einem an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen Apparat, der entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist, an der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Sicherungseinrichtung, ...


    Und genau aus diesem Grund sollen sich die Leute mit dem zuständigen Gesundheitsamt und den Wasserversorgern an einen Tisch setzen und Lösungen erarbeiten.
    Eine andere u.a. technische Möglichkeit gibt es derzeit noch nicht.
    Solange das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der bisherigen Praxis hat, ist das doch nun wirklich kein Problem.

    Nichts zu tun ist genauso gefährlich wie übertriebene operative Hektik.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689655
    Datum23.07.2011 10:34325855 x gelesen
    Auch, wenn du den Beitrag sehr ironisch gemeint hast, enthält er durchaus einige interessante Punkte, die tatsächlich eigentlich schon längst umgesetzt sein müssten:

    Nämlich die Prüfung der technischen Einrichtungen der Fahrzeuge und die Unterweisung.
    Auch die Trinkwasseranlage im Gerätehaus sollte natürlich über den notwendigen Systemtrenner verfügen. Und der Eigentümer des Gebäudes hat regelmäßig bestimmte festgelegte Kontrollen durchzuführen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689656
    Datum23.07.2011 10:36325727 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit Lamadeentweder muss der Wasserversorger die nötigen Verhinderungsmechanismen installieren oder eben die Gemeinde als Träger der Feuerwehr geeignete Gerätschaften zur Verfügung stellen.

    BINGO !


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg689660
    Datum 23.07.2011 11:50327101 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardUnd die Novellierung bringt für den Bereich Feuerwehr / KatS nicht wirklich viel Neues.


    Dann sehe ich doch eine ganz einfache Lösung.
    Einfach die Trinkwasserverordnung durch folgenden Passus ergänzen

    "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

    Damit ist Ruhe. Auch für die Polizei. Denn ich denke nicht, dass die z.B. ihre Wasserwerfer nach Trinkwasserverordnung wieder auffüllen...


    Und wem die Formulierung bekennt vorkommt. Ja. §35 Abs. 1 StVO. Und durch die Folgen dieser Vorschrift bzw. Ausnahme von den Vorschriften werden jährlich mehr Menschen an Leib und Leben geschädigt, als dies bei der WE aus Hydranten seit Einführung des organisierten Feuerlöschwesens jemals der Fall sein wird.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg689663
    Datum23.07.2011 12:02325617 x gelesen
    hallo,

    Interessanter Lösungsweg. Nach einer Abwägung könnte das meiner Ansicht nach sinnvoll sein.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689664
    Datum23.07.2011 12:06325548 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDann sehe ich doch eine ganz einfache Lösung.
    Einfach die Trinkwasserverordnung durch folgenden Passus ergänzen (...)


    Ich würde das Wort "dringend" in diesem Fall entfernen lassen. Sonst hat man auch im Übungsdienst tierische Probleme. Aber ansonsten ACK.

    Sollte man mal dem Skiverein... äh... dem DFV als Vorschlag zukommen lassen. Mal sehen ob die da genauso aktiv werden wie beim Führerschein. Kostet ja letztendlich ihre Mitglieder an der Basis* viel Geld.

    MkG
    Marc



    * Nein, nicht die FA!


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689665
    Datum23.07.2011 12:30325896 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardSeit der Novellierung 2001(!) stehen derartige Forderungen (u.a. nach Systemtrennern) im Raum, Berlin hat seit 2004(!) ein entsprechendes Konzept ....

    echt, die haben Standrohre mit so leistungsfähigen Systemtrennern bzw. automatischen Rückschlagventilen und alle FPs entsprechend umgebaut?
    Wäre mir völlig neu....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689666
    Datum23.07.2011 12:51326052 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandNun liegt es an den Fachgremien

    Habe ich bereits informiert und um "Bearbeitung" gebeten (AK T, NA und FB 6 des DFV).

    Der NA LF hat zwar in seiner Frühjahrssitzung dazu keinen Handlungsbedarf gesehen, allerdings sind ja ggf. weit mehr Ausschüsse betroffen (z.B. NA Schläuche/Armaturen, Pumpen usw.).

    Und sollte jemand auf den Gedanken kommen, von einer nassen Steigleitung aus mit Schaum vorgehen zu wollen, kann er das mit dem Regelwerk direkt vergessen - wie es mit industriellen Brandbekämpfungsanlagen mit stationären Zumischern aussieht vermag ich nicht zu sagen, aber ich befürchte auch da, alles "Schrott" nach dieser RL....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689670
    Datum23.07.2011 13:19325424 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterwie offensichtlich jeder versucht seine eigenen Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen.Hier, Punkt 3...


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689671
    Datum23.07.2011 14:43325768 x gelesen
    Guten Tag Herr Cimolino,

    der Deutsche Feuerwehrverband ist schon mal schriftlich auf diese Problematik hingewiesen worden.
    Hoffentlich sieht der DFV jetzt den Handlungsbedarf. Ich als öbv. Sachverständige und Feuerwehrman würde mich freuen wenn etwas bewegung in diese Sache kommen würde.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689672
    Datum23.07.2011 14:57325483 x gelesen
    Guten Tag Herr Fischer,

    die Wasserwerfer von der Polizei sind nach der Trinkwasserverordnung. Diese haben einen freien Zulauf in den
    Tank mit einem Sicherheitsabstand von 2x Rohrdurchmesser oder 100mm zum höchsten Wasserstand im Tank.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP689673
    Datum23.07.2011 14:58325400 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelDiese haben einen freien Zulauf in den
    Tank mit einem Sicherheitsabstand von 2x Rohrdurchmesser oder 100mm zum höchsten Wasserstand im Tank.
    Und die Leitungen/Armaturen bis dahin?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689674
    Datum23.07.2011 15:07325345 x gelesen
    Guten Tag Herr Krupp,

    sicherlich wie bei der Feuerwehr. Aber dieser frei Zulauf gewährt ja das nichts vom Fahrzeug ins Trinkwassernetz gedückt ( durch Druckschläge) werden kann. Da der Tank und Pumpe nicht fest mit der Trinkwasserleitung verbunden sind.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW689677
    Datum23.07.2011 15:39325518 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Härtelder Deutsche Feuerwehrverband ist schon mal schriftlich auf diese Problematik hingewiesen worden.

    dann frage ich mich umso mehr, wer da eigentlich konkret im Hintergrund die Fäden zieht!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen689681
    Datum23.07.2011 16:10325305 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Thomas Härtel:
    die Wasserwerfer von der Polizei sind nach der Trinkwasserverordnung. Diese haben einen freien Zulauf in den
    Tank mit einem Sicherheitsabstand von 2x Rohrdurchmesser oder 100mm zum höchsten Wasserstand im Tank.

    Welche? Die neuen bzw. der Prototyp der neuen Wasserwerfer 10.000 (weiß grade nicht genau, wie es mit dem Zulauf bei der Bundespolizei sowie den BePol der Länder aussieht und / oder ob es nicht vielleicht sogar bislang nur das Fahrzeug bei der BePol Hamburg gibt), oder die verbreiteten, inzwischen 20 bis 25 Jahre alten WaWe 9000 auf MB Dreiachser? Bei Letzteren kann ich mir das nicht so ganz vorstellen, und die werden sicherlich teilweise, trotz ihres Alters, noch einige Jahre im Dienst bleiben.


    Gruß

    Daniel


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen689683
    Datum23.07.2011 16:34325243 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelSicherlich gab es hier eine Fehlbedienung. Wie sonst soll Schaummittel ins Trinkwassernetz kommen. Als folge daraus erlitten Kinder Durchfallerkrankungen.
    Wie war denn die Fehlbedienung? Wie geht das?


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen689685
    Datum23.07.2011 16:49325253 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit LamadeDas Problem beginnt hauptsächlich dann, wenn ich kein Wasser mehr abgebe, und durch die fehlende Konvektion beginnt zum einen dann die Diffusion

    Ok, das koennte Probleme verursachen. Allderings befindet sich die Zumischeinrichtung hinter der Pumpe und mindestens 5 Schlauchmeter vom Hydrant entfernt.

    Wenn das Problem so dringend ist, sollte man in FwDV dringend entsprechene Handlungsanweisungen aufnehmen...


    Grüße

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689687
    Datum23.07.2011 17:52325226 x gelesen
    Das Berliner Konzept beruht auf den TrinkWVo von 2001 und ist bekanntermaßen in der Anwendbarkeit nur auf das Land Berlin beschränkt.
    Ob und wie die zukünfigen Forderungen dort umgesetzt werden, kann ich aktuell natürlich nicht sagen.
    Darüber könnte Kollege Foerster Auskunft geben.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen689689
    Datum23.07.2011 17:53325406 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardNämlich die Prüfung der technischen Einrichtungen der Fahrzeuge und die Unterweisung.
    Auch die Trinkwasseranlage im Gerätehaus sollte natürlich über den notwendigen Systemtrenner verfügen. Und der Eigentümer des Gebäudes hat regelmäßig bestimmte festgelegte Kontrollen durchzuführen.


    cui bono?


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen689696
    Datum23.07.2011 19:15325234 x gelesen
    Da schließe ich mich an, wenn auch mit um ca. 180° abweichender inhaltlicher Erwartung...


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen689701
    Datum23.07.2011 19:26325159 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelSetze dieses nur in die Tageszeitung und der Bürger ist Informiert hagelt es sicherlich vor Anzeigen nach Brandeinsätzen.

    Ich bin nach derzeitiger Beobachtung SICHER, dass sich kein Feuerwehrangehöriger die Mühe machen muss. Das werden die interessierten Kreise, die jetzt gezielt Verunsicherung in die Feuerwehren tragen, sicher nebenbei noch miterledigen.


    Gruß

    A.

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg689715
    Datum23.07.2011 20:40325250 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas HärtelDie Keimbildung fängt schon in unseren Wasserführenden Armaturen statt.

    Mag sein. Das ist aber nichts im Vergleich zudem "Mist", der unter dem Flurdeckel schon von Hause aus da so rumgammelt.

    Geschrieben von Thomas HärtelWird euer Standrohr nach einem Einsatz gereinigt?
    Dieses sollte nach W408 vor der Montage gereinigt oder Desinfiziert werden unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften ( DVGW W291(A).


    Ach ja? Sind Eure UFH etwa in Folie mit Schutzatmosphäre eingeschweißt? Unsere nicht. So viel Dreck wie da manchmal drin liegt, läßt mich daran zweifelen, dass wir es verschlimmern könnten. Wenn selbst die Trinkwassernetzbetreiber nicht so sauber arbeiten, solls die F wieder bereinigen? Nöö.

    So, das war eine private Meinung und ist nicht dazu geeignet, persönlich genommen zu werden! ;-)


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689732
    Datum23.07.2011 22:06325299 x gelesen
    Guten Abend Herr Cronenberg,

    unsere Feuerwehr reinigt und überprüft einmal im Jahr Hydranten und alle 3 Jahre macht dieses die Stadtwerke selber.
    Wenn der Klauendeckel immer nach dem Rückbau eines Standrohres ordnungsgemäß auf den Standrohrsitz gesteckt und der Klappenverschluss incl. Entwässerungseinrichtung funktioniert, sollte keine Verschmutzung des Hydranten möglich sein.
    In der FWDV 2 / 16. Auflage von 2009 (Schott / Ritter) ist dieses schon beschrieben worden.
    Zunächst wird der Deckel der Strassenkappe und sein nächste Umgebung vom Straßenschmutz gesäubert.
    Vor entfernen des Klauendeckels um diesen herum Reinigen und dann erst Standrohr setzen. Was anderes steht auch nicht im DVGW Arbeitsblatt W408(A).
    Ich glaube das gehört zur Grundausbildung.

    Wird beim überprüfen des Hydranten festgestellt das dieser durch Ameisennester so stark verschmutzt ist, braucht man dieses nur schriftlich an den Anlagenbetreiber (Stadtwerken/ Trägerder Feuerwehr) zu senden. Dann liegt der Verantwortungsbereich nicht mehr beim Nutzer des Hydranten ( Feuerwehr usw.)sondern bei der Stadtwerke.
    Ist dieser durch Dreck, Sand und Ameisen nicht mehr bedienbar und sie als Feuerwehr sind der Meinung das auf diesen aus Brandschutzgründen nicht verzichtet werden kann, dann den Notdienst der Stadtwerke anrufen.

    Also keine Tüten.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg689734
    Datum23.07.2011 22:07325094 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas HärtelWenn der Klauendeckel immer nach dem Rückbau eines Standrohres ordnungsgemäß auf den Standrohrsitz gesteckt und der Klappenverschluss incl. Entwässerungseinrichtung funktioniert, sollte keine Verschmutzung des Hydranten

    Klauendeckel - was ist das?

    so was gibts bei den Württembergischen Schachthydranten zumindest hier bei uns in der Stadt nicht ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü689736
    Datum23.07.2011 22:11325270 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jürgen M@yerKlauendeckel - was ist das?


    Ich vermute mal das ist das "Ding" aus Guß das man in die Klaue reindreht wenn man den Hydranten nicht benutzt. Also unten Klaue oben Vierkant vom Standrohrschlüssel. Haben unsere Schachthydranten natürlich nicht, wer soll da runterklettern...;-)


    Gruß Andi


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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689737
    Datum23.07.2011 22:14325351 x gelesen
    Guten Abend Herr Mayer

    Der Klauendeckel ist eine Abdeckung des Standrohrsitzes. Wenn dieser auf dem Standrohrsitz gesteckt wurde kann in den Hydranten kein Dreck fallen

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen689738
    Datum23.07.2011 22:14325153 x gelesen
    Lieber Herr Härtel,

    das Reinigen des Standrohrsitzes vor dem Einsetzen des Standrohres wird sich maximal darauf beschränken, mit dem Stiefel Laub oder Erde vom Deckel zu schieben und nach dessen Öffnen mit dem schmutzigen Finger eines Feuerwehrhandschuhes eine Runde auf der metallischen Dichtfläche zu drehen, damit keine Steine etc. auf der Dichtfläche sind. Das Dumme ist nämlich, dass wir meist etwas in Eile sind, wenn wir gerade Standrohre in Hydranten schrauben. Eine "Reinigung", die z.B. verhindert, dass beim Einsetzen Schmutz in den Anschluss fällt, wird es unter Einsatzbedingungen nicht geben.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689739
    Datum23.07.2011 22:19325177 x gelesen
    Guten Abend Herr Rometsch

    Nein

    das ist eine Sicherung des Hydranten wenn dieser nicht mehr zu schließen ist. Dieses Teil hat nur die Stadtwerke.
    Bei uns in NRW jedenfalls.

    Klauendeckel ist eine einfacher Deckel der auf den Ventilsitz gesteckt wird.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg689740
    Datum23.07.2011 22:25325385 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas HärtelDer Klauendeckel ist eine Abdeckung des Standrohrsitzes. Wenn dieser auf dem Standrohrsitz gesteckt wurde kann in den Hydranten kein Dreck fallen
    schon klar - beim DIN-Hydrant ist der Deckel ja vorhanden. Deshalb spühlt man den auch erst nachdem man das Standrohr gesetzt hat.

    Im Gegensatz zum württembergischen Schachthydrant. da gibt es keinen Klauendeckel. Der Klauensitz ist da offen. Da steht auch etwas Wasser drin. Das ist "etwas" braun. Deshalb geht man beim Setzen eines Standrohrs hier in Württemberg bei den Schachthydranten etwas anders vor:

    Schachtdeckel öffnen (ein Bild vom Schachtdeckel findet man hier
    Hydrantenschlüssel einstecken
    Hydrant kräftig spülen -> Hydrant öffnen und dann wieder schliessen., wenn man das zu doll macht wird man nass ...
    Standrohr setzen

    Dieses "umgekehrte" Vorgehen muss man hier so durchführen weil zwischen dem Absperrschieber des Hydranten und dem Klauensitz für das Standrohr ein Stück Rohr ist in dem immer Wasser steht. Dieses Wasser kann uralt sein. Ist abhängig davon wann der Hydrant zum letzten Mal genutzt wurde.

    => auch ohne Feuerwehr befindet sich dort ein schönes Biotop ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689741
    Datum23.07.2011 22:33324978 x gelesen
    Guten Abend Herr Bräutigam

    Das ist ebend halt die Praxis. Ich bin selber Brandmeister und habe die Standrohr genauso gesetzt wie Sie es beschriebn haben. Kann ja auch nichts passieren da ja noch unterhalb des Standrohrsitzes sich noch ein Klappenverschluss befindet und den Dreck fest hält. dieser wird dann mit öffnen des Hydranten ausgespült.
    Bei einem regelmäßig gewarteten Hydranten gibt es auch nicht viel Schmutz.
    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg689743
    Datum23.07.2011 22:39325098 x gelesen
    Guten Tag liebes Forum,

    ich habe jetzt einige Zeit die Beiträge hier gelesen.

    Grundsätzlich stimme ich CFi zu: Ausnahmen ähnlich §35 StVO.

    Positiv nehme ich aus dieser Diskussion mit: Trinkwasser ist ein hochwertiges Lebensmittel. Wis sollten uns öfter Gedanken machen, ob wir dies durch "Brauchwasser", in der Brandbekämpfung ersetzen können.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689744
    Datum23.07.2011 22:41325126 x gelesen
    Hallo Herr Mayer,

    wenn die Stadtwerke es so vertreten kann dann ist das so.

    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg689745
    Datum23.07.2011 22:42324794 x gelesen
    Moin Moin,

    Geschrieben von Thomas HärtelKlauendeckel ist eine einfacher Deckel der auf den Ventilsitz gesteckt wird.

    auch der schirmt nicht hermetisch ab.

    1. ringsum Sand (wohlgemerkt unter dem Straßendeckel) und sicherlich auch kleinstes Getier
    2. Winter: Schmelzwasser mit gelöstem Umweltdreck wie bspw. Feinstäube etc.
    usw., usw.

    Geschrieben von Thomas Härtel Zunächst wird der Deckel der Strassenkappe und sein nächste Umgebung vom Straßenschmutz gesäubert.
    Vor entfernen des Klauendeckels um diesen herum Reinigen und dann erst Standrohr setzen.


    Sollen wir jetzt etwa immer noch ne Büchse mit Desinfektionstüchern mitschleppen?
    Wenn das Löschfahrzeug etliche Meter weg ist, fällt Wasser aus dem Tank wohl aus.


    Und wie schon geschrieben, nicht zum persönlich nehmen.


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen689746
    Datum23.07.2011 22:46324983 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardEs geht hier um die Gesundheit der Bevölkerung, nicht mehr und nicht weniger.

    Ach? Ich habe ganz stark den Eindruck, dass es hier eigentlich um ganz andere Dinge geht. Und das ärgert mich unglaublich!


    Gruß

    A.

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg689749
    Datum23.07.2011 23:00324767 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Udo BurkhardEs geht hier um die Gesundheit der Bevölkerung, nicht mehr und nicht weniger.

    dann nennt doch mal die Beispiele, wo es zu groben Verunreinigungen durch Firma F gekommen ist.

    Ich habe mir mal sagen lassen, dass 90% der Krankheiten durch die Hände übertragen werden. Wird das regelmäßige Händewaschen jetzt auch per Verordnung 08/15 verordnet?


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689770
    Datum24.07.2011 02:04324868 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAber nur, weil in der Statitik nichts auftaucht, heisst es nicht, das es nicht passiert.

    Nur weil ich paranoid bin heißt es nicht das Sie nicht hinter mir her sind ..

    Ansonsten wäre ich dafür in die DV 1 Verhaltenshinweise bei der Entführung durch Ausserirdische hinzuzufügen. Nur weil keine Entführungen in der Statistik stehen heißt es noch lange nicht dass keine stattfinden.

    Geschrieben von Udo Burkhard
    Und mal ehrlich, wenn es tatsächlich nach einem Brand in der Umgebung zu Erkrankungen kommt, wer führt das auf eine (mögliche) Trinkwasser-Kontamination zurück?


    Nochmal: wäre es so schlimm gäbe es längst entsprechende Sofortmaßnahmen..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689771
    Datum24.07.2011 02:07324795 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardSeit 2001?

    Wie lange gab es die EU Führerscheinrichtlinen?

    Und wieder die Frage: Was ist in diesen Jahren passiert (gerne in Bezug auf die Wasserentnahmen) ?


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689772
    Datum24.07.2011 02:15324799 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelPreis zwischen 120 - 160 + Steuer

    Und damit so gute 70 - 100 % pro Schlauch teurer als B hü..

    Wieviele von denen brauch eine Feuerwehr im Schnitt? Wie muss man die lagern? Welche besonderen Anforderungen haben diese Schläuche in der Unterhaltung und Wartung?


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689773
    Datum24.07.2011 02:36324716 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkharderlin hat seit 2004(!) ein entsprechendes Konzept ....

    Dann kann sicher jemand von der FEUERWEHR Berlin hier in kurzen launigen Worten erzählen was dort bei FEUERWEHReinsätzen anders gemacht wird..


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689774
    Datum24.07.2011 02:40324627 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDAs sorgt bei dem Leser nur für _erhebliche_ Verunsicherung.

    Und war so auch erster Absatz in der letzten (?) Feuerwehrbravo..


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689776
    Datum24.07.2011 02:43324703 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDa ist doch klar, was beim standrohrsetzenden Feuerwehrmann hängen bleibt!

    Und damit das schön hängen bleibt war das der erste Abschnitt eines Artikels der Feuerwehrbravo..


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689777
    Datum24.07.2011 02:46324741 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardNichts zu tun ist genauso gefährlich wie übertriebene operative Hektik.

    Aber genau die wird doch gefördert! (Die Hektik)

    Ich will nicht wissen wieviele FA (hü) nach dieser Diskussion oder dem Artikel in der FW Bravo zu Ihrem Chef gerannt sind und sich mit einem Bein im Knast gesehen haben.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689778
    Datum24.07.2011 02:51324877 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Härtel Guten Tag Herr Cimolino,

    der Deutsche Feuerwehrverband ist schon mal schriftlich auf diese Problematik hingewiesen worden.
    Hoffentlich sieht der DFV jetzt den Handlungsbedarf.


    Fein. Die weinen nach einer praxisorientieren Lösung ohne Bürokratie und Mehrkosten.

    Sieht gut für uns aus. Vielleicht kommen wir mit einer UE "Trinkwasserschutz in der Feuerwehr" und ein wenig geänderten Normen für die Zukunft aus.


    Grüße, BeschFl

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689788
    Datum24.07.2011 09:27324741 x gelesen
    Mensch, komm mir doch nicht mit Latein ... das gehörte nicht zu meinen Schulfächern, und ich hab keine Lust auf entsprechende Volkshochschulkurse.

    Grundlagen und Hintergründe findest du auf der Homepage des UBA.

    Auch die Dokumentation des Bundesrates (Drucksache 530/10) kann durchaus Fragen beantworten.Bundesrates (Drucksache 530/10).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689789
    Datum24.07.2011 09:33324824 x gelesen
    Der Knackpunkt daran:
    Die Überwachung der Umsetzung der Trinkwasserverordnung sowie die "Genehmigung derartiger Ausnahmen" obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern.
    Eine bundeseinheitliche Lösung / bundeseinheitliche Ausnahmeregelung wird es somit nicht geben.

    Die Lösungen müssen auf örtlicher Ebene gefunden werden!


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689790
    Datum24.07.2011 09:43324682 x gelesen
    Wer weiss ... es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde ...

    Es ist doch so, das die hier sehr heftig diskutierte Problematik nur ein ganz kleiner Nebenkriegsschauplatz in der gesamten Trinkwasserproblematik ist.
    Wissenschaftliche Untersuchungen zur Kontamination durch Feuerwehreinsätze wird es - mit hoher Wahrscheinlichkeit - nicht geben - zumindest habe ich noch nichts davon gehört oder gelesen.

    Tja ... und aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten wird man sich auf örtlicher Ebene damit auseinandersetzen müssen - die Verbände werden auf Bundesebene sicherlich nichts erreichen können.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg689822
    Datum24.07.2011 12:17324672 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardEine bundeseinheitliche Lösung / bundeseinheitliche Ausnahmeregelung wird es somit nicht geben.

    Warum nicht?
    Die Überwachung der StVO obliegt auch nicht einer Bundesbehörde.


    Geschrieben von Udo BurkhardDie Überwachung der Umsetzung der Trinkwasserverordnung sowie die "Genehmigung derartiger Ausnahmen" obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern.

    Wenn die Ausnahmevorschrift wie in der StVO in der Verordnung selbst drin steht wirkt sie somit dadurch, dass die überwachende Behörde hier keine Ausnahme genehmigen muß, sondern weil diese Ausnahme per Definition in der Verordnung selbst steht nicht (ermittelnd) tätig werden muß.

    Mir geht es ganz konkret darum dass die Formulierung durch den Gesetzgeber selbst in die Verordnung eingefügt wird. Damit sind m.E. alle unsere Probleme gelöst.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689823
    Datum24.07.2011 12:19324663 x gelesen
    Hallo Herr Burkhard

    In der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist dieses schon beschlossen.
    Die Feuerwehr ist ein Betreiber einer nicht ortsfesten Anlage ( Löschfahrzeuge)

    530/10 ( Bundesrat) Punkt 24

    Der Betreiber einer nicht ortsfesten Anlage hat grundsätzlich die Pflicht, diese so zu betreiben und zu überwachen, dass keine gesundheitlichen Gefahren entstehen. Alle seine Aktivitäten, einschließlich der Wasseruntersuchungen, sind in einem Betriebsbuch entsprechend der DIN 2001-2 zu dokumentieren.
    Das Gesundheitsamt hat im Rahmen seiner amtlichen Aufgaben zu überprüfen, ob ein Betreiber seinen vorgenannten Pflichten nachkommt. Zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen sollte dem Gesundheitsamt ein angemessener rechtlicher Ermessensspielraum eingeräumt werden. Diesen hat es zwar nach der vorgesehenen Regelung in § 14 Absatz 2 Satz 8, nicht aber in gleichem Maße nach § 19 Absatz 5. Eine jährliche Kontrolle aller Anlagen, so wie vorgeschlagen, wäre unverhältnismäßig und würde auch zu einem deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes führen.
    Als ausreichend wird demgegenüber mindestens eine Überwachung alle drei Jahre angesehen, denn diese ist im Zusammenspiel mit den Regelungen der Eigenüberwachung und der amtlichen Überwachung nach § 14 Absatz 2 Satz 8 geeignet, etwaige Risiken zu erkennen und einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen zu sichern. Sofern erforderlich, kann die zuständige Behörde weitere Überwachungen durchführen und so, da ihre Ressourcen nicht von vornherein gebunden sind, effektiver auf Probleme reagieren.



    MFG
    Thomas Härtel


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689840
    Datum24.07.2011 13:12324892 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardUnd genau aus diesem Grund sollen sich die Leute mit dem zuständigen Gesundheitsamt und den Wasserversorgern an einen Tisch setzen und Lösungen erarbeiten.

    Bingo, genau das ist es. Damit hast du das was man nach Öschelborn erreicht haben wieder zunichte gemacht. Dann haben wir nähmlich in einer Stadt die Lösung A und in Nachbarstadt die Lösung B und im Zweifel in ganz Deutschland 99+x Lösungen. Glaubst so wird das was?

    Grundsätzlich muß da eine Feuerwehrlösung her, d. h. wenn sich für die Feuerwehr etwas an der Wasserentnahme aus öffentlichen Leitungsnetzen ändert, dann muß sich das in den Vorschriften der Feuerwehr wiederspiegeln. Es kann nicht sein, dass wir uns vom Gesundheitsamt per Einzelabnahme das "Standrohr setzen" genehmigen lassen müssen.

    Gruß
    Thomas

    PS Es reicht ja schon, das die Marine die Trinkwasserverordnung einhält und deshalb in fremden Häfen kein Trinkwasser mehr bunkern darf!


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8H., Kempen / NRW689841
    Datum24.07.2011 13:13324860 x gelesen
    Hallo Kameradinnen und Kameraden.

    Wir haben über dieses Thema heftig diskutiert.
    Habe dem Bundesrat mal eine E-Mail geschickt und auf diese Problematik aufmerksam gemacht.
    Mal schauen ob sich einer meldet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Härtel


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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg689842
    Datum24.07.2011 13:16324508 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Thomas HärtelIn der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist dieses schon beschlossen.
    Die Feuerwehr ist ein Betreiber einer nicht ortsfesten Anlage ( Löschfahrzeuge)

    Weder in der Trinkwasserverordnung noch in der Ersten Verordnung zur Änderung derselbigen ist die Feuerwehr erwähnt. Auch von Löschfahrzeugen ist nicht die rede.

    Und der Begriff einer nicht-ortsfesten Anlage trifft meines Erachtens nur auf Löschfahrzeuge zu, wenn die Feuerwehr den Anspruch erhebt, Trinkwasser per Definition zu transportieren und wieder abzugeben.
    Wer macht das? Wir nicht.

    Sowie das Wasser durch Standrohre, Schläuche, Armaturen etc. geflossen ist, ist es kein Trinkwasser mehr und kann auch nicht als solches ausgegeben werden.
    Der Aufwand der notwendig ist um einen Trinkwassertransport in Löschfahrzeugen zu ermöglichen ist enorm und wurde hier schon vor längerem diskutiert.

    Ich kann hier beim besten Willen kein Problem entdecken, bei dem es einer Lösung im Feuerwehrbereich bedarf.


    Gruß
    Olaf

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689845
    Datum24.07.2011 14:05324595 x gelesen
    Moooment ....
    ICH bin nicht dafür verantwortlich.
    Wende dich mit der Schuldzuweisung bitte an deine Bundestagsabgeordneten.

    Die Dezentralisierung ist vom Gesetzgeber gewollt.

    Die 99+X (genauer rund 400) Lösungen gibt es ja jetzt schon ... brauchst nur mal nachzufragen hinsichtlich der Einhaltung der Trinkwasservorschriften bei Volksfesten.
    Die gewünschte "Feuerwehrlösung" ist nach aktuellem Stand der Zuständigkeiten in der Regel nur auf Kreis- bzw. Stadtebene möglich.
    Die Chance auf eine bundeseinheitliche Lösung in allen 16 Bundesländern stufe ich als extrem gering ein. Es sei denn, es findet ein entsprechender politischer Kurswechsel statt ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689847
    Datum24.07.2011 14:27324725 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Härtel Habe dem Bundesrat mal eine E-Mail geschickt und auf diese Problematik aufmerksam gemacht.

    Das wird die aber mal freuen..

    *Kopfschüttel*


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg689848
    Datum24.07.2011 14:48324566 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas Härtelwenn die Stadtwerke es so vertreten kann dann ist das so.

    Müssen die wohl. Die Alternative wäre eine komplette Umrüstung aller (!) württembergische Schachthydranten in der Stadt ...

    Solange also jeder Hydrant sein Langzeit-Biotop unten drin hat mache ich mir um die Nutzung unserer Standrohre keine Gedanken ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689856
    Datum24.07.2011 16:47324508 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerTrinkwasser ist ein hochwertiges Lebensmittel. Wis sollten uns öfter Gedanken machen, ob wir dies durch "Brauchwasser", in der Brandbekämpfung ersetzen können.

    Ja, wir brauchen mehr und größere TLF
    Zu allem, wo vermutet wird, dass mehr als ein Zimmer brennt brauchen wir dann eine Einheit zur Wasserförderung über lange wegstrecke.
    Ich kann dir doch einige Ecken zeigen, wo die nächste Brauchwasserquelle mit ausreichender Leistungsfähigkeit, das ist ebend nicht der Gartenteich, mehr als 500m entfernt ist.
    im städtischen Bereich sind es auch gerne mal mehr.


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY689863
    Datum24.07.2011 17:22324730 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Thomas EdelmannEs reicht ja schon, das die Marine die Trinkwasserverordnung einhält und deshalb in fremden Häfen kein Trinkwasser mehr bunkern darf!

    echt, stimmt das. Nimmt dann die Gorch Fock, so sie denn wieder fährt, dann einen Wasserleichter in Schlepp?
    Und was machen die Matrosen am Horn von Afrika oder im Mittelmeer? Duschen und kochen die mit Mineralwasser?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689872
    Datum24.07.2011 18:12324774 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerUnd was machen die Matrosen am Horn von Afrika oder im Mittelmeer? Duschen und kochen die mit Mineralwasser?

    Das ist verboten!
    Für Händewaschen und Duschen ist ausschlieslich Trinkwasser vorgesehen!

    Das führt ja dazu, dass manche hier im Forum ja gegen die Verwendung von 5l Wasserkanister wie man sie aus Wasserspendern her kennt für ein Hygienebrett sind, da dies ein geplanter Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung darstellt.

    (Na gut, ungewaschene Hände z.B. am Behandlungsplatz oder bei der Essensausgabe sind auch verboten, aber da hilft dann nur eine Trinkwasserverordnugnskonforme lösung. Die dauert dann zwar, und ist nicht nur sehr kosten- sondern im Einsatz auch personalintensiver, aber nunja...)


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689873
    Datum24.07.2011 18:16324398 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDie 99+X (genauer rund 400) Lösungen gibt es ja jetzt schon ... brauchst nur mal nachzufragen hinsichtlich der Einhaltung der Trinkwasservorschriften bei Volksfesten.
    Die gewünschte "Feuerwehrlösung" ist nach aktuellem Stand der Zuständigkeiten in der Regel nur auf Kreis- bzw. Stadtebene möglich.


    Wenn Schriften eines Fachverbandes den bundesweiten Stand der Technik markieren, wüsste ich nicht, wieso es nicht auf gleichem Wege auch gehen sollte...


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689882
    Datum24.07.2011 19:55324641 x gelesen
    Nö ... die Marine - und nicht nur die - produziert ihr Trinkwasser "on Board" in Entsalzungsanlagen selbst.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689883
    Datum24.07.2011 19:56324484 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardMoooment ....
    ICH bin nicht dafür verantwortlich.
    Wende dich mit der Schuldzuweisung bitte an deine Bundestagsabgeordneten.


    Weiß ich doch:-)
    Ich kenne doch deine Berichte vom RK und genau deshalb habe ich es erwähnt. Vielleicht liest ja doch mal jemand mit der sich damit beschäftigen kann und will.

    Gruß
    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689884
    Datum24.07.2011 19:59324356 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardNö ... die Marine - und nicht nur die - produziert ihr Trinkwasser "on Board" in Entsalzungsanlagen selbst.


    Richtig und deshalb macht sie das auch in so Entwicklungsländern wie Großbritanien, Frankreich, Italien oder USA.

    Gruß
    Thomas


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689885
    Datum24.07.2011 20:07324668 x gelesen
    Mineralwasser nach Mineralwasserverordnung ist nun mal kein Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung.
    Und, es gibt tatsächlich mindestens 1 Gesundheitsamt, das Mineralwasser zum Händewaschen strikt ablehnt, während auf der anderen Seite mindestens 1 Gesundheitsamt auch keine Probleme mit 3 Wochen altem Wasser aus'm Kanister hat.
    Noch Fragen?


    Geschrieben von Manuel SchmidtNa gut, ungewaschene Hände z.B. am Behandlungsplatz oder bei der Essensausgabe sind auch verboten, aber da hilft dann nur eine Trinkwasserverordnugnskonforme lösung. Die dauert dann zwar, und ist nicht nur sehr kosten- sondern im Einsatz auch personalintensiver, aber nunja... Wieso das???
    Bei Einsätzen dieser Größenordnung steht in der Regel jemand von der örtlichen Wasserversorgung sehr zeitnah zur Verfügung, um eine konforme Versorgung aufzubauen. Muss halt nur vorgeplant werden ... (wie auch z.B. Toiletten).
    Aber wenn das nicht für notwendig erachtet wird ... nicht mein Problem.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW689886
    Datum24.07.2011 20:18324347 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardBei Einsätzen dieser Größenordnung steht in der Regel jemand von der örtlichen Wasserversorgung sehr zeitnah zur Verfügung, um eine konforme Versorgung aufzubauen.

    Ja.
    Dummerweise ist Händewaschenggf. auch in den ersten 120min Nötig.
    Oder man bekommt den Wasserwagen nicht dahin, wo die Feuerwehr ist...

    Geschrieben von Udo BurkhardMineralwasser nach Mineralwasserverordnung ist nun mal kein Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung.
    Naja, es steht halt drinnen, dass Trinkwasser zum Händewaschen taugt.
    Daraus wird dann ein: "Zum Händewashcen darf man ausschlieslich trinkwasser verwenden".
    So wird dann aus jemandem, der nach einer Autopanne sich die Hände notdürftig Wasser aus seiner Wasserflasche wäscht jemand, der eine OWi begeht.

    Naja, hat ja alles seine richtigkeit zum Schutze der Bevölkerung.
    Tafelwasser ist bei äußerlicher Anwendung ja absolut nicht ungefährlich!!


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689887
    Datum24.07.2011 20:19324607 x gelesen
    nee ... die Eigenproduktion ist auf Dauer gesehen billiger.

    Du brauchst so gut wie keine Chemie zur Haltbarmachung (z.B. Silberionen o.ä.) - ein nicht zu vernachlässigender Beitrag zum Gesundheitsschutz, Wasserengpässe, Rationierungen (a la Bounty), etc. sind passé, und, vor allem sparst du dir an Bord die platz- und kostenintensiven Bunkeranlagen - gerade letzteres ein nicht zu unterschätzender Vorteil.


    Beste Grüße
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689888
    Datum24.07.2011 20:30324237 x gelesen
    Was du privat für dich persönlich machst ... *schulterzuck*

    Aber unterhalte dich mal mit Vermietern im Caravan-Bereich oder Reisebusunternehmen, was da teilweise abgeht.

    Und genau deshalb sag ich ja dauernd: "Holt das zuständige Gesundheitsamt ins Boot!"

    Bei überörtlichen Einsatzen ist die Trinkwasserhygiene nicht unbedingt mein Problem, sondern das Problem der zuständigen Einsatzleitung - es reicht also in den meisten Fällen, wenn ich die Sachen für meine örtlichen Einsätze geklärt habe und da agieren kann.


    Beste Grüße
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689889
    Datum24.07.2011 20:33324270 x gelesen
    Würde mich freuen ...


    Beste Grüße
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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg689890
    Datum24.07.2011 21:10324388 x gelesen
    Hallo Manuel,

    Geschrieben von Manuel SchmidtJa, wir brauchen mehr und größere TLF Und wo werden diese gefüllt? In der Regel doch vom Trikwassernetz! --> Kein so guter Vorschlag.

    Geschrieben von Manuel SchmidtIch kann dir doch einige Ecken zeigen, wo die nächste Brauchwasserquelle mit ausreichender Leistungsfähigkeit, Haben wir hier auch keine. 10 km weiter gibt es Ortsteile da wäre es kein Problem. Ich vertrete die Meinung, Brauchwasser so oft wie möglich einsetzen.

    Aber kein Trikwasser unnötig zu Brauchwasser machen. --> TLF

    Gruß Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen689892
    Datum24.07.2011 23:00324213 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Thomas Härtel
    Habe dem Bundesrat mal eine E-Mail geschickt und auf diese Problematik aufmerksam gemacht.


    Was meint denn aufmarksam machen? kannst du den Text der Mail mal hier einstellen?


    Gruß,
    Thorben


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 689893
    Datum25.07.2011 00:05324384 x gelesen
    Machen wir ein kleines Gedankenexperiment wohin das ganze führen kann:

    Nehmen wie die Feuerwehren A und B. Beide grenzen aneinander an, jedoch sind 2 unterschiedliche Gesundheitsämter zuständig.
    Beide Wehren haben jetzt hier gelesen dass das Gesundheitsamt der Ansprechpartner für das Problem ist.

    Gesagt, getan. Über die Verwaltung wird das Gesundheitsamt angeschrieben und - wen wundert es - es gibt unterschiedliche Antworten:

    Gemeinde A: Bekommt vom Gesundheitsamt per sofort untersagt Trinkwassser aus dem Leitungsnetz zu entnehmen ausser wenn Menschenleben in Gefahr sind. Grundsätzlich ist, immer wenn möglich, Wasser aus dem Tank zu verwenden und der Tank nur Im Gerätehaus an einem eigens hergerichteten Wasseranschluss zu befüllen.

    Übungen sind nur noch trocken durchzuführen, wobei die Hydranten dann nicht mehr zu spülen sind.

    Gemeinde B: Dem Gesundheitsamt ist es eher egal, schliesslich ist in die Richtung nix passiert, man will sich bei Gelegenheit darum kümmern.

    Gehen wir einen Schritt weiter:

    Gesundheitsamt A hat ein Trinwassersicherungskonzept bei Feuerwehreinsätzen erstelllt. Neben einer 20h Schulung jeder Einsatzkraft und einigen anderen Besonderheiten gibt es 4 grundlegende Vorgaben:

    Das Standrohr muss nach jedem Gebrauch einer Tauchdesinfektion mit RKI gelistetem Präparat unterzogen und dann eingetütet werden. Das Ganze wird über die AS Werkstatt gemacht. Um gleich zu sehen das es sich um ein sauberes Standrohr handelt wird der Kopf grün lackiert. Bis zur ersten Pumpe müssen Schläuche mit Trinkwasserqualität eingesetzt werden. Farbe auch in grün, damit man es auf Anhieb sieht. Selbstverständlich auch desinfiziert u luftdicht verpackt. DIe Wehr hat übrigens mittlerweile einen TSA - TW eingerichtet...

    Schaumbildnergemische dürfen nur in gelben Schläuchen gefördert werden und als krönender Höhepunkt ist bei der gleichzeitigen Entnahme aus mehr als 2 Hydranten ein Fachberater Trinkwasser hinzuzuziehen...

    Jetzt kommt der Tag an dem es auf dem Gebiet der Gemeinde A brennt. Und zwar so das die Kräfte der Gemeinde B zur Hilfe kommen müssen. Diese setzen 2 Standrohre. Selbstverständlich weder desinfiziert noch grün markiert.
    An das eine Standrohr wird ein weißer B angeschlossen, an das andere ein gelber.

    Der anwesende Fachberater löst Alarm aus, lässt wegen des Verdachtes einer Kontamination Proben ziehen und das Trinkwasser chloren und zeigt die beiden FA die die Standrohre gesetzt haben an wg. Verstoß gegen TrinkwasserVo und und und ...


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689895
    Datum25.07.2011 07:06324265 x gelesen
    :)
    Du solltest das Gedankenspiel aber auch zu Ende bringen und natürlich den jeweiligen Wasserversorger nicht vergessen, der muss als Betreiber der Anlage natürlich (zwingend!) auch mit ins Boot.
    Ach so, Trinkwasserschläuche sind in der Regel blau ... (klick)

    Aber sehr nett ausgeführt, enthält durchaus ein, zwei Körnchen Wahrheit.
    Ähnlich sieht es derzeit tatsächlich aus, wenn es um die Trinkwasserversorgung auf Volksfesten, Dorffesten etc geht.
    Die meisten (fast alle, wenn nicht sogar alle) Wasserversorger haben ihre Hausaufgaben gemacht (Systemtrenner eingebaut), dahinter ist aber von Gardena, Goldschlange, Cat. C bis Cat. A, mit und ohne W270-Zertifikat alles zu sehen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern689896
    Datum25.07.2011 07:31324177 x gelesen
    @Udo: Was spricht denn gegen Gardena ? ;-) 'duckundrenn'


    Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689898
    Datum25.07.2011 07:54324101 x gelesen
    Um die Uhrzeit bin ich zu faul zum rennen.

    Frag' deinen Fachdienstführer BtD.
    Ich warte seit München immer noch auf gewisse Zertifikate eines gewissen Herstellers ... ;)
    Und die zugesagte BtD-CD ist auch noch nicht da.
    Aber ich kann warten ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689916
    Datum25.07.2011 11:05324197 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDu brauchst so gut wie keine Chemie zur Haltbarmachung (z.B. Silberionen o.ä.) - ein nicht zu vernachlässigender Beitrag zum Gesundheitsschutz, Wasserengpässe, Rationierungen (a la Bounty), etc. sind passé, und, vor allem sparst du dir an Bord die platz- und kostenintensiven Bunkeranlagen - gerade letzteres ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

    Die Bunker brauchst du sowieso, weil du dich nicht auf die Anlage verlassen willst und natürlich sind die Verbräuche nicht konstant, zusätzlich werden die zum Trimmen der Schiffe benötigt.
    Zusätzlich benötigst du Platz für größere Anlagen als du sonst hättest.

    Gruß
    Thomas


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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern689923
    Datum25.07.2011 11:58323916 x gelesen
    Hallo Thomas,

    Enschuldige bitte wenn ich Dir jetzt zu nahe trete.

    Vielleicht habe ich ja Deine Postings bis dato komplett falsch verstanden.
    Mir drängt sich bis jetzt der Eindruck auf, als wärest du der ernsthaften Meinung, dass im normalen, täglichen Feuerwehrbetrieb diese Vorbagen der DVGW ernsthaft einzuhalten wären.

    Du hast vorher mal kundgetan, dass du Brandmeister bist, und daher die Praxis kennst.

    Gibt es hier nicht einen klitzekleinen Widerspruch?

    mkg

    WErner


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689924
    Datum25.07.2011 12:01324332 x gelesen
    Nunja ... relativ.
    Die Trinkwasserbunker fallen deutlich kleiner aus, getrimmt wird üblicherweise mit Meerwasser und die Entsalzungsanlagen selbst sind gar nicht so groß.
    Kleinanlagen mit 240l/Std messen gerade mal rund 70 x 30 x 30 cm, Anlagen mit bis zu mehreren 1.000 m³ pro Tag passen problemlos in einen handelsüblichen 20' Frachtcontainer - ist ein bißchen abhängig von der verwendeten Technik (Microfiltration, Umkehrosmose, Verdampfungsanlagen).


    Beste Grüße
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW689927
    Datum25.07.2011 12:26324032 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardNunja ... relativ.
    Die Trinkwasserbunker fallen deutlich kleiner aus, getrimmt wird üblicherweise mit Meerwasser und die Entsalzungsanlagen selbst sind gar nicht so groß.
    Kleinanlagen mit 240l/Std messen gerade mal rund 70 x 30 x 30 cm, Anlagen mit bis zu mehreren 1.000 m³ pro Tag passen problemlos in einen handelsüblichen 20' Frachtcontainer - ist ein bißchen abhängig von der verwendeten Technik (Microfiltration, Umkehrosmose, Verdampfungsanlagen).


    Nun ja, da bin ich nicht der Fachmann, aber mit Meerwasser würde ich nicht trimmen, sondern mit den Flüßigkeiten die ich ja eh vorhalten muss. Das ist nähmlich zusätzlicher Ballast den ich an Bord eines Kriegsschiffes heutzutage nicht gebrauchen kann. Man glaubt es nicht, aber die sind ziehmlich empfindlich gegen zusätzliches Gewicht.
    Aber wenn es dich interessiert, werd ich mal in einem Fachforum fragen;-)

    Gruß
    Thomas


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen689928
    Datum25.07.2011 12:26323894 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardKleinanlagen mit 240l/Std messen gerade mal rund 70 x 30 x 30 cm, Anlagen mit bis zu mehreren 1.000 m³ pro Tag passen problemlos in einen handelsüblichen 20' Frachtcontainer - ist ein bißchen abhängig von der verwendeten Technik (Microfiltration, Umkehrosmose, Verdampfungsanlagen).

    Nehmen wir mal als Beispiel die WTC 500. Sie ist eine Umkehrosmoseanlage, bringt nominell 500l/h und paßt auf eine Europalette. Mit Vorfiltern etc. und bei externer Stromversorgung ist das Gesamtsystem auf der Fläche von 2 Europaletten gut untergebracht.

    Die WTC 6000 paßt (einschl. eigener Stromversorgung) in einen 20'-Container und liefert dir 6000l/h

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg689936
    Datum25.07.2011 12:55324038 x gelesen
    Brauchst nicht nachzufragen - ist in diesem Thread ja eher OT.
    Außerdem hab ich einen Schiffstechniker (auf Fahrt) in der Familie :)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen689979
    Datum25.07.2011 19:26324050 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Florian Besch
    Das wird die aber mal freuen..
    Nu klar, die Reden doch nur öffentlich Wasser und trinken heimlich... ;-)

    (das ist schon eine seltsame "Gefährdungsbetrachtung" hier...)


    mkg hwk

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen690020
    Datum26.07.2011 10:15323889 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlStanrohr schmutzig, Standrohr aufschrauben, Hydrantenventil öffnen

    Dann kenn ich es noch immer so, dass das Standrohr bzw. die Hydrantenleitung gespült wird. Dann sollte der Dreck aus der Leitung und aus dem Standrohr heraus sein. Auch das ist "anerkannter Stad der Technik".

    Heinrich


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen690023
    Datum26.07.2011 10:39324202 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerSchachtdeckel öffnen (ein Bild vom Schachtdeckel findet man hier
    Hydrantenschlüssel einstecken
    Hydrant kräftig spülen -> Hydrant öffnen und dann wieder schliessen., wenn man das zu doll macht wird man nass ...
    Standrohr setzen

    Dieses "umgekehrte" Vorgehen muss man hier so durchführen weil zwischen dem Absperrschieber des Hydranten und dem Klauensitz für das Standrohr ein Stück Rohr ist in dem immer Wasser steht. Dieses Wasser kann uralt sein. Ist abhängig davon wann der Hydrant zum letzten Mal genutzt wurde.


    Und wo ist das Problem, wenn ich zuerst das Standrohr anschließe und anschließend spüle? Der Effekt ist doch der gleiche: der Dreck ist raus.

    Heinrich


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg690025
    Datum26.07.2011 10:42323735 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannUnd wo ist das Problem, wenn ich zuerst das Standrohr anschließe und anschließend spüle? Der Effekt ist doch der gleiche: der Dreck ist raus.

    beim Schachhydrant kann ich so spülen das kein Tropfen Wasser auf die Strasse kommt. Wenn ich das Standrohr setze und dann erst durch das Standrohr spüle hab ich eine nasse Strasse. Das ist bei Minustemperaturen nicht sinnvoll.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen690029
    Datum26.07.2011 10:52323657 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDer Effekt ist doch der gleiche: der Dreck ist raus.

    Wir hatten da neulich auch Diskussion, weil die Fachleute entgegen unserer FwDV erst alles spuelen und dann das Standrohr setzen. Diese wollen halt den gesamten Hohlraum spuelen, so dass Erde , Sand, ueberfluessiges Fett etc rauskommt, wenn man schon mal dran ist...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen690030
    Datum26.07.2011 10:58323869 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HärtelWenn dieser auf dem Standrohrsitz gesteckt wurde kann in den Hydranten kein Dreck fallen

    Und dieser Deckel hilft auch gegen Keime und Feinstaub, d.h. der Teil oberhalb des Ventils ist rein und kann fuer die Tinkwasserversorgung bedenkenlos ohne Desinfizierung genutzt werden?


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg690104
    Datum26.07.2011 22:12323784 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannUnd wo ist das Problem, wenn ich zuerst das Standrohr anschließe und anschließend spüle? Der Effekt ist doch der gleiche: der Dreck ist raus.


    Und ich spüle damit nicht nur die LEitung, sondern reinige gleich auch noch den Klauensitz. Denn das was ich beim Normhydranten mit einer Kunststoff-Kappe geschützt habe (so überhaupt drauf) und dann ggf. noch mit dem Handschuh reinigen kann liegt bei uns hier ca. 2m tiefer...

    Sprich wenn da irgend ein Dreck, Stein,... auf dem Klauensitz liegt bekomme ich den nur durch spülen weg.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen690776
    Datum02.08.2011 13:11324133 x gelesen
    ...weil´s so schön passt:

    Plusminus am 02.08.11
    Aus der Themenvorschau von Plusminus:
    Trinkwasser eine saubere Sache?
    Wasser aus dem Hahn gilt als der beste und billigste Durstlöscher. Zumal viele Stadtwerke mit der Qualität ihres Trinkwassers werben. Doch sie sind nur bis zum Übergabepunkt zuständig, nicht für die Leitungen im Haus. Was ins Glas sprudelt, ist deshalb mitunter gar nicht hygienisch sauber.


    Dazu ein Test Test TÜV Rheinland
    Die Probennahme wurde nicht gemäß Trinkwasserverordnung durchgeführt, wo beispielsweise ein Abflammen des Wasserhahns vorgeschrieben ist, sondern die Probe wurde ganz lebensnah aus dem Wasserhahn gezapft. Das Wasser wurde in sterile Flaschen abgefüllt und unter Einhaltung einer Kühlkette ins Labor gebracht.
    [..]
    Erlaubt sind laut Trinkwasserverordnung 100 koloniebildende Einheiten pro Milliliter. In einer besonders stark verkeimten Probe fanden sich circa 800 KBE. Der Grenzwert wurde um ein achtfaches überschritten. Neben der allgemeinen Verkeimung wurden die Wasserproben auch auf E.coli/Coliforme-Bakterien, Pseudomonaden und Legionellen untersucht. Acht Wasserproben enthielten E.coli oder Coliforme-Bakterien.
    [..]
    Die Wasserversorgungsunternehmen sind für die Qualität des Wassers bis zum Hausanschluss verantwortlich, also für den Transport zum Endverbraucher. Für die Instandhaltung der Leitung und Hygiene in den Sanitäranlagen bis zur Entnahmestelle in den Gebäuden selbst ist der jeweilige Gebäudebetreiber verantwortlich.


    Zusammenfassend kann man also sagen, daß es noch ganz andere Baustellen gibt als Wasserentnahme gem. Trinkwasserverordnung durch Feuerwehrs... Und gem. dem Text vom TÜV Rheinland ("Die Wasserversorgungsunternehmen sind für die Qualität des Wassers bis zum Hausanschluss verantwortlich") kann man drüber streiten, wer im Falle einer Wasserentnahme aus dem Hydranten verantwortlich ist, denn die Wasserentnahme erfolgt ja nun nicht hinter einem Hausanschluß, sondern direkt von der Leitung des Versorgers...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen690779
    Datum02.08.2011 13:46323722 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Lars TiedemannDazu ein Test Test TÜV Rheinland
    "Die Probennahme wurde nicht gemäß Trinkwasserverordnung durchgeführt, wo beispielsweise ein Abflammen des Wasserhahns vorgeschrieben ist, sondern die Probe wurde ganz lebensnah aus dem Wasserhahn gezapft. Das Wasser wurde in sterile Flaschen abgefüllt und unter Einhaltung einer Kühlkette ins Labor gebracht.
    [..]"



    Was sagt uns das jetzt? Wenn dann hätte man doch Wasserhahn vs. abgeflammte Probenhahn am Hausanschluss vergleichen müssen, um ein Problem beim Erzeuger bzw. Versorger einzugrenzen?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern690909
    Datum03.08.2011 09:33323827 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhard Goldschlange, Cat. C bis Cat. A, mit und ohne W270-Zertifikat

    Goldschlange mit W270 Zertifikat? Den gibts nicht.

    Ansonsten lese ich nach 3 Wochen Urlaub diesen Thread nach und bin sprachlos was hier an praxisfremden Dingen ernsthaft angesprochen werden. Wir haben ja sonst keine Probleme .....


    Gruß
    Christian





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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg690928
    Datum03.08.2011 11:50323625 x gelesen
    Das war nur 'ne Aufzählung von diversen örtlich akzeptierten Gegebenheiten ...

    Zu diversen Beiträgen sage ich auch nichts ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern691687
    Datum08.08.2011 08:02323491 x gelesen
    Moin Udo,


    Geschrieben von Udo BurkhardDas war nur 'ne Aufzählung von diversen örtlich akzeptierten Gegebenheiten ...

    Mag sein aber einen Goldschlange mit W270 Zertifikat kann keiner örtlich akzeptieren weil es den schlichtweg nicht gibt.


    Geschrieben von Udo BurkhardZu diversen Beiträgen sage ich auch nichts ...

    :-)


    Grüßle
    Christian





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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg692520
    Datum15.08.2011 07:02323772 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott Und dieser Deckel hilft auch gegen Keime und Feinstaub, d.h. der Teil oberhalb des Ventils ist rein und kann fuer die Tinkwasserversorgung bedenkenlos ohne Desinfizierung genutzt werden?

    Letzte Woche war ich dienstlich am Bodensee, in Überlingen. Direkt vor meinem Hotel an der Uferpromenade stand ein Brunnen. Nachdem ich eine Zeitlang beobachtet hatte wie dort immer wieder Fußgänger und auch Autofahrer mit Flaschen anhielten um mitgebrachte Gefäße mit Wasser zu füllen dachte ich zuerst an irgendein Heiliges Wasser. Schließlich war ich ja im katholischen Süden unterwegs. Bei einem späteren Spaziergang durch Überlingen stellte ich fest, dass das bei weitem nicht der einzige derartige Brunnen war:

    brunnen8fi2j693qa.png

    Nur mal so zum Nachdenken, wie der örtliche Wasserversorger als Service für Kunden und Touristen Trinkwasser abgibt.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen692521
    Datum15.08.2011 07:19323500 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberNur mal so zum Nachdenken, wie der örtliche Wasserversorger als Service für Kunden und Touristen Trinkwasser abgibt.

    Der "örtliche Wasserversorger" versorgt etwa 4 Mio Menschen in ganz Baden Württemberg, z.B. auch die Landkreise an der Hessischen Grenze, ob es wirklich sinnvoll ist öffentliche Brunnen mit Trinkwasser zu speisen ohne Absperrarmatur steht auf einem anderen Blatt


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg692522
    Datum15.08.2011 07:33323669 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit Lamade Der "örtliche Wasserversorger" versorgt etwa 4 Mio Menschen in ganz Baden Württemberg, z.B. auch die Landkreise an der Hessischen Grenze

    Nur der Korrektheit halber, weil ich das Foto verkleinert habe und es nicht mehr zu erkennen ist: der Brunnen gehört den Stadtwerken Überlingen, nicht der Bodensee-Wasserversorgung.


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü692618
    Datum15.08.2011 19:47323210 x gelesen
    Hi,

    was willst Du mit dem billigen Hahnenwasser wenns was viel besseres gibt...;-)


    Gruß Andi


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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen692644
    Datum16.08.2011 00:39323620 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ulrich BrügerWie schaut es eigentlich mit dem zuletzt Genannten aus. Gibt es da mittlerweile ein serienreifes Produkt, das auf die Anwendung bei der Feuerwehr optimiert ist. Als Patent scheint so etwas für Feuerwehrzwecke ja 2007 angemeldet worden zu sein, wenn meine Internetrecherche richtig ist. Wird das mit der neuen Trinkwasserverordnung evtl. auch zur Pflicht, so etwas direkt am Hydranten einzubauen und findet das dann auch Eingang in die Beladungsnorm der Fahrzeuge?

    ich hab hier ein Datenblatt eines Rückflussverhinderers B-B von AWG liegen (Artikel 20224885), der von der Leistung und Handhabung für diesen Einsatzzweck gedacht sein soll. Der Artikel scheint relativ neu zu sein und ist auf der Webseite von AWG noch nicht zu finden (Datenblatt ist von 05/2011).

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorJörg8 S.8, Neukirchen / Sachsen692648
    Datum16.08.2011 07:26323121 x gelesen
    Hallo

    Sowas nannt sich Sommerloch, gibt es wohl auch hier.

    Grüße Jörg


    Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz714987
    Datum20.02.2012 16:35322662 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Habe ich bereits informiert und um "Bearbeitung" gebeten (AK T, NA und FB 6 des DFV).

    Gibt es hier inzwischen neue Informationen?

    Habe mich aufgrund der aktuell laufenden Diskussion über das "defekte" Sammelstück wieder an dieses Thema erinnert. Inhaltlich ja eine ähnliche Problematik, wobei auch festzustellen ist, daß es einer Fehlbedienung bzw. eines Defekt bedurfte um das Trinkwassernetz zu kontaminieren.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW714989
    Datum20.02.2012 16:48323090 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Gibt es hier inzwischen neue Informationen?

    Man arbeitet, die nächste Sitzung im FNFW AA LF ist Anfang März.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz775683
    Datum25.10.2013 17:20295814 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Man arbeitet, die nächste Sitzung im FNFW AA LF ist Anfang März.

    Jährlich grüßt das Murmeltier...

    Gibt es neue Informationen bezüglich dieser Problematik? Oder war es doch ein Sturm im Wasserglas, der hier abgehalten wurde?

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz776146
    Datum31.10.2013 01:48295250 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Gibt es neue Informationen bezüglich dieser Problematik?

    Nichts von Bedeutung? Oder wurde es einfach übersehen?

    Habe nochmal etwas nachgeforscht im Internet und auch nichts neues gefunden, schon gar keine Standrohre mit Rückflußverhinderer im Angebot.

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland776147
    Datum31.10.2013 06:15295073 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.schon gar keine Standrohre mit Rückflußverhinderer im Angebot.

    Da ich gerade am Bauen bin, habe ich mir vom Wasserversorger ein Standrohr (mit Wasseruhr) ausgeliehen. Das ist in Standardausführung, ohne Rückflußverhinderer. Die Wasserversorger müssten doch die ersten sein, die das umsetzen, oder?

    Gruß
    Frank

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    AutorMich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen776150
    Datum31.10.2013 07:19294904 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Die Wasserversorger müssten doch die ersten sein, die das umsetzen, oder?


    Muß er nicht. Der Versorger ist für die Einhhaltung der Verordnung bis zum Übergabepunkt (hier der Hydrant, im Haus der wasserzähler) verantworlich. Danach hat grundsätzlich der Besitzer/Betreiber für die Einhaltung zu Sorgen und das bis zur letzten Zapfstelle. Also arum sollte der Versorger sich etwas ans Bein binden, was Kosten verursacht?

    Gruß
    Michael

    http://www.feuerwehr-ellringen.de

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland776151
    Datum31.10.2013 07:20294631 x gelesen
    Geschrieben von Michael H.Der Versorger ist für die Einhhaltung der Verordnung bis zum Übergabepunkt (hier der Hydrant, im Haus der wasserzähler) verantworlich.

    Müsste er mich dann nicht auf von mir zu ergreifende Maßnahmen hinweisen?

    Gruß
    Frank

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776153
    Datum31.10.2013 07:37294537 x gelesen
    Das Standrohr des Bauherren würde ich mit dem Zähler im Haus vergleichen und als Übergabepunkt nehmen. Es darf ja nicht jeder einfach sein Standrohr dazu nehmen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen776154
    Datum31.10.2013 07:38294678 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Müsste er mich dann nicht auf von mir zu ergreifende Maßnahmen hinweisen?

    Wahrscheinlich muß er das nicht. Bei mir war das so, ich mußte für meine Versorger einen Lehrgangsnachweis erbringen um weiter in deren Versorgungsgebiet arbeiten zu dürfen. Bei den Lehrgängen war auch ein Teil Wasserentnahme aus Hydranten für Volksfeste und durch die Feuerwehr. (Mit dem Hinweis, das in unserem Kreisgebiet die Feuerwehrführung schon geschult worden ist)
    Die Lehrgänge wurden nicht durch den Versorger durchgeführt , sondern durch die für mich zuständige Handwerkskammer über einen unabhängigen Sachverständigen.

    Gruß
    Michael

    http://www.feuerwehr-ellringen.de

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    AutorJens8 K.8, Maintal / Hessen776160
    Datum31.10.2013 09:57295032 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Habe nochmal etwas nachgeforscht im Internet und auch nichts neues gefunden, schon gar keine Standrohre mit Rückflußverhinderer im Angebot.

    Hallo,
    meinst du jetzt für die FW? Reine RV (ohne Systemtrennung durch 3-Kammer Prinzip sondern mit Rückschlagventilen) gibt es schon seit Jahren - von beiden "grossen" Armaturen-Herstellern.

    Vorteile:
    -Herkömmliche Optik da selbes Standrohr-Oberteil
    -Selbe Bedienmechanik /Haptik/Baugröße
    -Selben Anschlüsse (Storz B)
    -Auch Nachrüstbar z.B. Standrohr-Unterteil mit Rückschlagventil

    Nachteile:
    -Materialien (u.a. Al) nicht in der W270-Liste / vom UBA als TW-geeignet angesehen (http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/130423_metall-liste.pdf)
    -Keine echte Systemtrennung, wie für TW-Anlagen "eigentlich" vorgeschrieben

    Bei den TW-Standrohren gibt es eine ganze Reihe von Herstellern, die richtige TW-Standrohre bauen:
    - Mit Materialien entsprechend der DVGW
    - Mit echten Systemtrennern (z. B. http://www.imt-ch.com/imt/content/view/109/209/lang,de/ )


    Und eigentlich verwenden sehr viele Stadtwerke /Wasserversorger schon DVGW-/TW-Standrohre. Die Stadt Köln z.B. hat nur für Verleihrohre eine eigene Werkstatt, inkl. Prüfplätzen, Reinigung etc.

    Unterschiede zwischen den beiden?
    1. Gewicht: 6-7 KG (FW) vs. 20+ KG (TW)
    2. Preis: ca. 100-150 (FW) vs. ca. 800-1000+
    3. Durchfluss: 2000 l/min vs. ca. 700 l/min (bei zwei Systemtrennern) bzw. ca. 350 l/min (bei einem Systentrenner)
    4. Systemtrenner müssen jedes Jahr geprüft werden.

    Gruss

    Jens

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg776162
    Datum31.10.2013 10:26294906 x gelesen
    Geschrieben von Jens K.Unterschiede zwischen den beiden?
    1. Gewicht: 6-7 KG (FW) vs. 20+ KG (TW)
    2. Preis: ca. 100-150 (FW) vs. ca. 800-1000+
    3. Durchfluss: 2000 l/min vs. ca. 700 l/min (bei zwei Systemtrennern) bzw. ca. 350 l/min (bei einem Systentrenner)
    4. Systemtrenner müssen jedes Jahr geprüft werden.


    Und damit für die Feuerwehr eigentlich indiskutabel. Sowohl vom Gewicht als auch von Durchfluss her. Vom Preis wollen wir erst mal gar nicht reden.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz776179
    Datum31.10.2013 17:03294261 x gelesen
    Geschrieben von Jens K.Hallo,
    meinst du jetzt für die FW? Reine RV (ohne Systemtrennung durch 3-Kammer Prinzip sondern mit Rückschlagventilen) gibt es schon seit Jahren - von beiden "grossen" Armaturen-Herstellern.


    Natürlich meinte ich für die Feuerwehr geeignete Standrohre, Und da hat sich scheinbar nichts getan seit 2011, weder mit marktverfügbaren Produkten noch mit der Ankündigung irgendwelcher Lösungen. Einen Teil der Probleme hat Christian F. ja schon beschrieben als Antwort auf deinen Beitrag und in dieser mehr als 2 Jahre alten Diskussion kann man ja auch diverses dazu nachlesen, was offensichtlich immer noch aktuell ist.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776185
    Datum31.10.2013 19:00294084 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Und damit für die Feuerwehr eigentlich indiskutabel. Streiche "eigentlich".

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz776191
    Datum31.10.2013 21:04294165 x gelesen
    Geschrieben von Michael H.Muß er nicht. Der Versorger ist für die Einhhaltung der Verordnung bis zum Übergabepunkt (hier der Hydrant, im Haus der wasserzähler) verantworlich.

    Muss er doch.

    Der Wasserzähler sitzt am oberen Ende des Standrohrs. Was darunter passiert ist definitiv noch Sache des Wasserversorgers, er stellt ja das gesamte Standrohr mit Wasserzähler zur Verfügung und nicht nur den Wasserzähler!

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    AutorMark8us 8C., Bous / Saarland776208
    Datum01.11.2013 00:26294123 x gelesen
    Richtig für den Versorger gilt das alles genauso wie für den Verbraucher !

    Also muss sein Standrohr entweder so ausgestattet sein dass ein Rückfliessen in das Trinkwassernetz ausgeschlossen ist (Systemtrenner) oder er muss sicherstellen das kein Schlauch angeschlossen werden kann und nur Wasser über einen "freien Auslauf (höchste Sicherungsmassnahme) entnommen werden kann.

    Hier die Lösung für die Feuerwehr:
    Sichere Wasserentnahme

    Gruß Markus

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland776240
    Datum01.11.2013 12:37293786 x gelesen
    Geschrieben von Markus C.oder er muss sicherstellen das kein Schlauch angeschlossen werden kann

    Genau deshalb wunder ich mich ja gerade. Ich hab mir extra ein Standrohr mit einmal Wasserhahn und einmal C-Kupplung genommen, und hab mit dem Mitarbeiter gesprochen, dass ich gerne die Möglichkeit hätte, einen C-Schlauch anschließen zu können. Und wie schon gesagt: Das Standrohr hat keine Rückflusssicherung und ich wurde nicht über irgendwelche von mir zu treffenden Sicherungsmaßnahmen belehrt.

    Und wenn das in dem Fall nicht erforderlich ist, warum dann für die Feuerwehr?

    Gruß
    Frank

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    AutorMark8us 8C., Bous / Saarland776253
    Datum01.11.2013 14:49293662 x gelesen
    Hallo frank,
    da ist dein Versorger nicht auf dem aktuellsten Stand ...
    Also seit der neusten trinkwV sollten solche standrohre nicht mehr benutzt werden bzw der Benutzer auf die richtige Benutzung hingewiesen werden !
    Denn es gilt halt das Verursacherprinzip wenn zu Schäden (Verunreinigung Trinkwasser, Rohrbruch ...) kommt
    Da ist halt auch die Feuerwehr nicht außen vor.
    Lösung für Feuerwehr sind halt dieser Rückflussverhinderer in Verbindung mit dem rohrbelüfter (siehe Link im letzten poste)
    Oder über Tank als Puffer wenn dieser über freien Auslauf befüllt wird...

    Gruß markus

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    AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz776254
    Datum01.11.2013 15:03293656 x gelesen
    Geschrieben von Michael H.Mit dem Hinweis, das in unserem Kreisgebiet die Feuerwehrführung schon geschult worden ist

    Hallo Michael,

    weißt Du, was genau wurde da geschult wurde?

    Danke und Gruß
    Sascha

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen776297
    Datum02.11.2013 11:14293402 x gelesen
    Geschrieben von Markus C.Hallo frank,
    da ist dein Versorger nicht auf dem aktuellsten Stand ...
    Also seit der neusten trinkwV sollten solche standrohre nicht mehr benutzt werden bzw der Benutzer auf die richtige Benutzung hingewiesen werden !
    Denn es gilt halt das Verursacherprinzip wenn zu Schäden (Verunreinigung Trinkwasser, Rohrbruch ...) kommt
    Da ist halt auch die Feuerwehr nicht außen vor.
    Lösung für Feuerwehr sind halt dieser Rückflussverhinderer in Verbindung mit dem rohrbelüfter (siehe Link im letzten poste)
    Oder über Tank als Puffer wenn dieser über freien Auslauf befüllt wird...

    Gruß markus

    Interessant. Dann stelle ich jetzt mal die Frage in die Runde: Welche Feuerwehr hat solche Rückflussverhinderer?
    Mir sind aus meinem "Dunstkreis" keine bekannt, und da reden wir schon einmal von 120 Ortswehren und über 150 Standrohren. Auch ist mir nicht bekannt, dass irgendwo der Einbau von solchen Rückflussverhinderern in Wasserversorgungen ausgebildet würde. Zumal ja auch immer die Frage nach den Kosten kommt. Wenn man das deutschlandweit bei den Feuerwehren einführen wollte, müssten sich wahrscheinlich andere "Geldgeber" als die Kommunen finden. Und eine Akzeptanz bei den Feuerwehren müsste man auch noch schaffen "für so ein komisches Teil, was man doch früher auch nie brauchte"... Insgesamt würde ich das Unterfangen als recht aussichtslos betrachten.

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen776300
    Datum02.11.2013 11:26293293 x gelesen
    Geschrieben von Markus C.Denn es gilt halt das Verursacherprinzip wenn zu Schäden (Verunreinigung Trinkwasser, Rohrbruch ...) kommt
    Da ist halt auch die Feuerwehr nicht außen vor.


    Aber genauso eine Abteilung der Gemeinde wie die Wasserversorgung.
    Von daher, ganz klar, blöd, aber was soll "der Feuerwehr" da passieren?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen776301
    Datum02.11.2013 11:40293413 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Und eine Akzeptanz bei den Feuerwehren müsste man auch noch schaffen "für so ein komisches Teil, was man doch früher auch nie brauchte"

    Welche Akzeptanz brauche ich für ein Teil, das ein anderes ersetzt?

    Nimmst du ein Sammelstück mit dem entsprechenden Rückflußverhinderer und Belüfter, dann fällt das vermutlich nicht mal jedem FA auf, dass da jetzt was anders ist.
    Klar, das Ding kostet gleich mal 3-4 mal so viel wie ein normales Sammelstück...

    Geschrieben von Felix H. Zumal ja auch immer die Frage nach den Kosten kommt. Wenn man das deutschlandweit bei den Feuerwehren einführen wollte, müssten sich wahrscheinlich andere "Geldgeber" als die Kommunen finden.

    Wer ist nochmal verantwortlich für die Trinkwasserversorgung?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen776305
    Datum02.11.2013 12:15293346 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Nimmst du ein Sammelstück mit dem entsprechenden Rückflußverhinderer und Belüfter, dann fällt das vermutlich nicht mal jedem FA auf, dass da jetzt was anders ist.
    Das Ding ist im Sammelstück eingebaut? Ich hatte bislang unter dem Begriff immer nur Einbauteile in die Leitung gefunden, die vom Aussehen einem Kugelhahn ohne Kugelhahn ähnelten, die hätten dann zusätzlich eingebaut werden müssen. Solange man von einem "Einbauort" im Sammelstück ausgeht ist die Akzeptanz natürlich keine Frage, da kommt vielleicht eher Freude über ein neues Sammelstück auf.
    Geschrieben von Christian F.Wer ist nochmal verantwortlich für die Trinkwasserversorgung?
    Die Kommunen, ich weiß. Und wer hat gleich nochmal immer weniger und weniger Geld für nicht weniger werdende Aufgaben?
    Bzw, ganz provokativ, wer hat die Verordnung erlassen? Wer auch immer es war, er muss ja auch die Ausführung überwachen. Kommen jetzt Kommunen an und sagen "Nö, geht nicht, kein Geld da", was passiert dann? Geldstrafe für die betreffenden Kommunen (die ja sowieso keins haben)?

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen776310
    Datum02.11.2013 12:49293141 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Das Ding ist im Sammelstück eingebaut? Ich hatte bislang unter dem Begriff immer nur Einbauteile in die Leitung gefunden, die vom Aussehen einem Kugelhahn ohne Kugelhahn ähnelten, die hätten dann zusätzlich eingebaut werden müssen.

    Du kriegst da unterschiedliche Varianten.
    Wenn, dann ist für mich nur ein bereits eingebauter Rückflußverhinderer praktikabel. Ob jetzt im Standrohr oder im Sammelstück...

    Geschrieben von Felix H.Die Kommunen, ich weiß. Und wer hat gleich nochmal immer weniger und weniger Geld für nicht weniger werdende Aufgaben?

    Und? Wenn dreimal Probleme mit dem Rohrleitungsnetz aufgetreten sind, dann wird da sicherlich schon Geld für sowas da sein.. Keine Sorge.
    Arbeiten am Leitungsnetz sind aufwändiger und teurer...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMark8us 8C., Bous / Saarland776316
    Datum02.11.2013 13:07293478 x gelesen
    Für die Trinkwasserversorgung sind die Stadtwerke, Gemeindewerke (kommune) zuständig das ist richtig aber wir sprechen hier nicht von der Trinkwasserversorgung sondern von der Wasserentnahme und da sind wir als Feuerwehr gefragt nämlich dahingehend eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung vorzubeugen.

    Aber das Thema ist ja nicht neu denn es galt auch schon in den vorherigen Trinkwasserverordnungen das eine Gefährdung durch entnahme aus dem Rohrnetz auszuschliessen ist. Nur irgendwann ist mal jemand aufgefallen das die FW bei der Wasserentnahme auch das Rohrnetz / die Trinkwassergüte gefährden kann.

    Du musst ja nicht unbedingt den Rohrbefüfter und den Rückflussverhinderer kaufen, du musst nur sicherstellen das durch dein tun nix passiert...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776319
    Datum02.11.2013 13:20293149 x gelesen
    Geschrieben von Christian F. Wer ist nochmal verantwortlich für die Trinkwasserversorgung?Die Verantwortung ist das eine, praxisrelevanter ist aber die Art der Aufgabenwahrnehmung. Da hast du beim Wasserversorger kommunale Zusammenschlüsse unterschiedlichster Größen und Arten und auch bei der Betriebsführung verschiedenste Ausprägungen mit privatwirtschaftlichen Einflüssen (bis hin zur Diskussion über die Privatisierung der Wasserversorgung) und lustigen betriebswirtschaftlichen Rechenspielchen, die man so im Bereich Feuerwehr (zum Glück) nicht hat.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen776321
    Datum02.11.2013 14:23293200 x gelesen
    Geschrieben von ---Sascha Mann, Mauchenheim--- Sascha Mann, Mauchenheim

    Genau weiss ich das nicht, war nicht dabei.
    Nach meinen Lehrgangsunterlagen (wir haben das Thema auch behandelt) wurde Arbeitsblatt DVGW W 408 (A) " Anschluß von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilanlagen" sowie die TrinkwV 2001 und die DIN EN 1717 geschult. (Mehr oder Weniger wurde der FF-Führung darüber erzählt, das man mal was davon gehört hat)

    Gruß
    Michael

    http://www.feuerwehr-ellringen.de

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen776322
    Datum02.11.2013 14:51293116 x gelesen
    Ich hab dazu ne Frage die wirklich nicht provozieren soll, mich interessiert es echt.

    Gab und gibt es denn eine Häufung von Fällen wo ein SM-Wassergemisch zurückgelaufen ist und gab und gibt es Erfahrungen ob Schäden an den Leitungen in nennenswerter Zahl aufgrund der Feuerwehr auftraten?

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW776337
    Datum02.11.2013 19:36293168 x gelesen
    Hier fast ganz unten.

    Wenn man nicht überzeugen kann, sollte
    man wenigstens für Verwirrung sorgen!

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen776338
    Datum02.11.2013 20:11292795 x gelesen
    Danke Torben

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819044
    Datum04.04.2016 13:3261044 x gelesen
    Guten Tag

    Für den 19.04.2016 ist eine Einspruchverhandung umfangreicher verschiedener Interessensveretreter zum Entwurf des Beiblatts DVGW W 405-B1 terminiert. Falls sich dabei ein leistungsfähiger Kompromiss zwischen den Interessen der Feuerwehren und der Wasserversorger unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungenund der technischen und taktischen Möglichkeiten erzielt wird, wird sich der Normenausschuss Feuerwehrwesen mit den Ergebnissen befassen und danach die einschlägigen Normen anpassen bzw. neu fassen. Dazu zählen u.a. Armaturen wie Standrohr und Sammelstück.
    Was ist sonst noch bei den Feuerwehren zu dieser Thematik zu beachten bzw. neu ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW819050
    Datum04.04.2016 15:0360785 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.ür den 19.04.2016 ist eine Einspruchverhandung umfangreicher verschiedener Interessensveretreter zum Entwurf des Beiblatts DVGW W 405-B1 terminiert. Falls sich dabei ein leistungsfähiger Kompromiss zwischen den Interessen der Feuerwehren und der Wasserversorger unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungenund der technischen und taktischen Möglichkeiten erzielt wird, wird sich der Normenausschuss Feuerwehrwesen mit den Ergebnissen befassen und danach die einschlägigen Normen anpassen bzw. neu fassen. Dazu zählen u.a. Armaturen wie Standrohr und Sammelstück.
    Was ist sonst noch bei den Feuerwehren zu dieser Thematik zu beachten bzw. neu ?


    Neben den Themen Rückspeisung von Wasser oder Schaumwassergemisch stellt sich die generelle Frage ob die Planungsgrundlage die nötige Wasserversorgung oder die Sicherstellung des Löschwasserbedarfs wird bzw. bleibt. Mit den sinkenden Wasserverbräuchen wird das Spagat zwischen kleinen Rohrquerschnitten für niedrige Verkeimungszahlen und großen Querschnitten für die notwendigen Wassermengen für die Brandbekämpfung immer größer

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819058
    Datum04.04.2016 16:5960337 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Dazu zählen u.a. Armaturen wie Standrohr und Sammelstück.


    Brauchen wir dann in Zukunft neue Standrohre und/oder Rückflussverhinderer ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 819059
    Datum04.04.2016 17:0360309 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D. Brauchen wir dann in Zukunft neue Standrohre und/oder Rückflussverhinderer ?

    Davon ab das die neuen Standrohre etc dann erstmal in einer Norm beschrieben werden müssen. Die Norm wird dann irgendwann in die Feuerwehrnormen aufgenommen werden müssen.

    Dann geht das Geweine der Feuerwehren los (Geld, Verantwortung) und man wird mindestens den Kompromiss finden das man die Altbeständen noch nutzen darf. Die nächsten 15 Jahre passiert also flächendeckend gar nix. Und dann kommt die Diskussion auf warum das Ganze umsetzen, schliesslich sei bisher erst so wenig passiert...

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819060
    Datum04.04.2016 17:0560133 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas E.

    stellt sich die generelle Frage ob die Planungsgrundlage die nötige Wasserversorgung oder die Sicherstellung des Löschwasserbedarfs wird bzw. bleibt


    Wobei schon manche Gebietskörperschaften mit sppeziellen Konzepten reagieren:

    -> " Abrollbehälter Löschwasser des interkommunalen Brandschutz im Lahn-Dill Kreis "

    -> FW-Forum: " Genug Löschwasser kommt im Notfall per Container "

    Nur der Anfang ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819062
    Datum04.04.2016 17:1060477 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Florian B.

    Die Norm wird dann irgendwann in die Feuerwehrnormen aufgenommen werden müssen.

    Auch da wird es wieder Einsprüche geben.

    Dann geht das Geweine der Feuerwehren los (Geld, Verantwortung) und man wird mindestens den Kompromiss finden das man die Altbeständen noch nutzen darf.

    Samt 16 Länderweisungen zum Thema.


    schliesslich sei bisher erst so wenig passiert...


    Werden nicht täglich Tausende in Deutschland durch von der Feuerwehr im Einsatz verunreinigten Trinkwasser dahingerafft ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg819074
    Datum04.04.2016 22:2559934 x gelesen
    Hallo Bernhard, Hallo Forum,

    Geschrieben von Bernhard D.Geschrieben von Thomas E.
    "stellt sich die generelle Frage ob die Planungsgrundlage die nötige Wasserversorgung oder die Sicherstellung des Löschwasserbedarfs wird bzw. bleibt"

    Wobei schon manche Gebietskörperschaften mit speziellen Konzepten reagieren:
    -> " Abrollbehälter Löschwasser des interkommunalen Brandschutz im Lahn-Dill Kreis "
    -> FW-Forum: " Genug Löschwasser kommt im Notfall per Container "
    Nur der Anfang ?
    Wobei ich diesen Konzepten Kritisch gegenübersteh.
    - Wir verwenden wieder Trinkwasser
    - Wir müssen uns ganz schön anstrengen, um mit einem solchen System, eine Dauerhafte Wasserversorgung herzustellen.

    Ich bin eher für eine Wasserversorgung aus offenen Gewässern und einer bzw. mehreren Langen Wasserförderstrecken.

    Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt:
    - Notbrunnen
    - Zisternen (hier habe ich aber wieder eine endliche Wasserversorgung.

    Und das Wichtigste: Kein Wasser verschwenden.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen819132
    Datum05.04.2016 22:1259770 x gelesen
    Sowas ähnliches hat AWG doch schon im Portfolio. Ähnlich DIN14375

    Noch nicht der Weisheit letzter Schuss aber immerhin ein Anfang.

    Unsere Gemeinde hat zum Jahresanfang Flächendeckend auf die neuen Standrohre und Sammelstücke mit Rückschlagklappen umgerüstet

    MfG

    Andreas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821974
    Datum26.07.2016 08:2345247 x gelesen
    Guten Morgen

    dazu neue (?) Fakten vom FW-Magazin:

    -> " 9 Fakten zur Löschwasserentnahme aus dem Netz"

    Seit Juni 2016 liegt das neue Arbeitsblatt W 405-B1 Bereitstellung von Löschwasser aus durch die öffentliche Trinkwasserversorgung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vor. Es wurde eigens für die Feuerwehren unter Mitarbeit der Feuerwehrvertretungen/-organisationen erstellt und gilt sowohl bei Einsätzen als auch beim Übungsdienst. Es soll die Arbeit der Feuerwehren erleichtern, Verschmutzungen des Trinkwassers oder Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung verhindern. Wir nennen die 9 Dinge, die Feuerwehrleute bei der Löschwasserentnahme aus öffentlichen Netzen beachten beziehungsweise wissen müssen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen821999
    Datum26.07.2016 17:20   45014 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Bernhard D.
    -> " 9 Fakten zur Löschwasserentnahme aus dem Netz"

    " Seit Juni 2016 liegt das neue Arbeitsblatt W 405-B1 Bereitstellung von Löschwasser aus durch die öffentliche Trinkwasserversorgung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vor. Es wurde eigens für die Feuerwehren unter Mitarbeit der Feuerwehrvertretungen/-organisationen erstellt und gilt sowohl bei Einsätzen als auch beim Übungsdienst. Es soll die Arbeit der Feuerwehren erleichtern, Verschmutzungen des Trinkwassers oder Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung verhindern. Wir nennen die 9 Dinge, die Feuerwehrleute bei der Löschwasserentnahme aus öffentlichen Netzen beachten beziehungsweise wissen müssen. "




    Na herzlichen Glückwunsch!
    Das ist ja noch praxisferner als die Baustellen-Stromerzeuger Nummer. Wer hat denn da für die Fw am Tisch gesessen??

    Die Abbildung dürfte m.E. keinen "Systemtrenner BA" zeigen sondenr wohl eher einen einfachen Rückflussverhinderer/Rückschlagventil? BA zeichnet sich dadurch aus, dass zwei Rückschlaventile + Vakuumtrenner dazwischen aufeinanderfolgen, das ganze noch mit Prüfanschlüssen versehen etc.
    WENN das in der Größe ein BA-Trenner sein soll, stellt sich mir die Frage nach dem tatsächlichen Durchfluss (bzw. dessen Relation zur B-Kupplung)

    Wie konnte die Fw jahrzehntelang ohne auskommen? Bzw wieviele Fälle und welche Folgen hat es denn tatsächlich gegeben? mit ist jetzt EIN Fall ohne nennenswerte Konsequenzen bekannt - und da wurde schlicht eine falsche Armatur (A-BB-Übergang von Schmutzwaserpumpe als Behelfssammelstück) verbaut. An diesem Fehlerpunkt ändert sich nun aber rein gar nichts, wenn künftig andere Einzlamaturen eingekuppelt werden sollen.

    Die mit Abstand einfachte und naheliegendste Lösung, federbelastete Ventile im Standrohr finde ich hier überhaupt nicht wieder? Ergänzt ums Sammelstück (ja, die Einzeklappen sind da ein Fortschritt) währen das dann auch zwei Absperrungen...

    Nebenbei - Faltblasen statt offener Faltbehälter stellen natürlich keine Trennung dar....

    Und wie verhindern Vakuumbrecher Druckschläge wie behauptet?!?


    Gruß,
    Thorben

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland822013
    Datum27.07.2016 08:0444638 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.WENN das in der Größe ein BA-Trenner sein soll, stellt sich mir die Frage nach dem tatsächlichen Durchfluss (bzw. dessen Relation zur B-Kupplung)

    Ohne jetzt wirklich tief in dem Thema drin zu sein, aber groß ist das, was da offiziell als "Systemtrenner BA" verkauft wird, wirklich nicht: http://www.luitpoldschott.com/wp-content/uploads/2015/12/15-05-F1.pdf

    Gruß
    Frank

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg822024
    Datum27.07.2016 20:15   44594 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.Das musst du noch weiter denken.
    Dann machst du Werbung dafür und schreibst rein, dass das vom DVGW so vorgeschrieben ist.
    Etwas ,so 6 Monate bis ein Jahr, später veröffentlichst du einen 'Fachinweis', dass aufgrund der Verfügbarkeit eines geprüften und zertifizierten Standrohres kein Rechtfertigungsgrund mehr existiert, ein normales STandrohr vorgeplant zu nutzen.
    Das ganze garniert man mit Hinweisen auf die Rechtsfolgen.

    Wenn das noch nicht zum reichwerden hilft, macht man mehr Marketing, läßt einen Herrn. Dr. jur. dazu noch etwas in einer Fachzeitschrift lancieren. Dann werden die Dinger gekauft und spätestens wenn die ersten 5 großen Feuerwehren die Standrohre gekauft haben, kannst du mit "Stand der Technik" werben.


    Und siehe da ... es kam wie beschrieben.

    Gruß
    Olaf

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY842803
    Datum14.09.2018 16:547917 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.BA zeichnet sich dadurch aus, dass zwei Rückschlaventile + Vakuumtrenner dazwischen aufeinanderfolgen, das ganze noch mit Prüfanschlüssen versehen etc.

    Ich hatte vor kurzen eine sogenanten Systemtrenner für die FW in der Hand. Aber dieser hatte auch nur eine Klappe. Ich hab glaube immernoch nicht verstanden was die Unterschiede zwischen einen Systemtrenner und einen Rückflussverhinderer ist.

    Bis jetzt hab ich immer gedadacht dass ein Systemtrenner zwei Klappen und eine Be/Entlüftung dazwischen. Aber scheinbar ist dem nicht so.

    Hat mir einer ein Link wo das erklärt wird?

    Danke

    Sascha

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    AutorMatt8hia8s K8., Fürth / 846082
    Datum28.01.2019 12:397125 x gelesen
    Hallo,

    nach einer Diskussion gestern wollte ich mir hier mal Meinungen einholen.
    Ist bei Fahrzeugbeschaffungen ein freier Auslauf in den Löschwassertank Pflicht?

    Hintergrund: In den Empfehlungen und Hinweisen wird dieser freie Auslauf immer wieder erwähnt. Soweit ich mich belesen habe ist der freie Auslauf jedoch lediglich bei Wasser-Kategorie 5 zwingend. Bis zu Kategorie 4 reicht der Systemtrenner. Da Wasser der Kategorie 5 (Gülle-Wasser, verschmutztes Wasser etc) ja eigentlich nicht in den Löschwassertank gelangt, gibt es hier unterschiedliche Ansichten ;-)
    Unter welchen Umständen ist dieser freie Auslauf in den Löschwasserfahrzeugtank denn vorgeschrieben?

    Danke schon mal im Voraus für die Rückmeldungen.

    Grüße
    Matthias


    Infos zum Beispiel hier:
    https://www.dvgw.de/themen/wasser/netze-und-speicherung/loeschwasser/
    https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/9-fakten-zur-loeschwasserentnahme-aus-dem-netz-60823

    Dies ist meine rein persönliche und private Meinung ohne dass ich für irgendeine Organisation spreche.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg856846
    Datum02.03.2020 21:156745 x gelesen
    hallo,

    aktuell in Rheinland-Pfalz:

    Gemeinsam stark: Trinkwasserschutz beim Löscheinsatz

    Über 100 neue Systemtrenner BWF112 für Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

    Resideo_Bild%20Dreschers_Systemtrenner%2 p.gif


    Zusammen mehr Sicherheit erreichen mehrere Kommunen und Feuerwehren in Rheinland-Pfalz investierten gemeinsam in optimalen Trinkwasserschutz im Löscheinsatz. Mit der Anschaffung von über 100 Systemtrennern reagierte der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr auf die Neuerung der Norm DIN 14346 und übernimmt damit eine Vorbildfunktion für andere Gemeinden und Feuerwehren.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP856847
    Datum02.03.2020 21:536613 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. aktuell in Rheinland-Pfalz:Fast aktuell...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen856888
    Datum03.03.2020 21:216372 x gelesen
    Wo ist der Unterschied? Systemtrenner nach B-FW nach DIN 14346 kostet 1600 Euro von dem Hersteller mit den drei Buchstaben und dann gibt es noch Standrohre mit eingebautem Rückflussverhinderer , der folgt Typ EA nach DIN EN 1717 (06/2015) DVGW - Merkblätter E-W405-B1 und W408. und da kostet ein Standrohr mit eingebautem System nur ein drittel des Anbauteils B-FW.
    Was ist denn nun notwendig, was darf verwendet werden und was spricht gegen die eingebaute Lösung?

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen856889
    Datum03.03.2020 22:016543 x gelesen
    Du meinst sicher ein Standrohr mit Rückflussverhinderer? Ein Rückflussverhinderer ist etwas anderes als ein Systemtrenner.
    Meine Kenntnis ist: mindestens zwei Rückflussverhinderer in einer Strecke (also z.B. Standrohr Plus Sammelstück mit einzelnen Rückschlagklappen oder Standrohr plus ein extra Rückflussverhinderer vor dem Tankfüllstutzen).
    Diese Geräte haben dann eigentlich Bestandschutz. Bei Neuanschaffungen sollte man aber eher auf Systemtrenner setzen, weil sie noch sicherer sind.

    Hier die AGBF-Empfehlung dazu:
    https://www.vfdb.de/vfdb-ev/aktuelles/aktuelle-nachricht/article/fachempfehlung-zur-vermeidung-von-beeintraechtigungen-des-trinkwassers-bei-loeschwasserentnahmen-am/

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorThom8as 8R., Bernsdorf / Sachsen878396
    Datum23.08.2022 08:293125 x gelesen
    Hallo,

    Wie sind denn nu nach Einführung die Erfahrungen mit dem Systemtrenner BWF112?
    Und welche Vor und Nachteile hat er gegenüber den von AWG ?

    Grüße

    rein meine Private Meinung

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    xxx

     18.06.2011 14:59 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
     18.06.2011 15:12 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     18.06.2011 15:19 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
     18.06.2011 15:43 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     18.06.2011 17:58 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
     18.06.2011 15:33 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     18.06.2011 15:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.06.2011 15:39 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     18.06.2011 15:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.06.2011 15:45 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     18.06.2011 15:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.06.2011 15:47 Jako7b T7., Bischheim
     18.06.2011 15:53 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     18.06.2011 16:27 Jako7b T7., Bischheim
     18.06.2011 17:01 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     18.06.2011 17:58 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     18.06.2011 18:12 Dani7el 7R., Reppenstedt
     18.06.2011 18:16 ., Dortmund
     18.06.2011 18:40 Dani7el 7R., Reppenstedt
     18.06.2011 20:46 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     18.06.2011 23:38 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     18.06.2011 23:48 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
     19.06.2011 12:56 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     19.06.2011 14:35 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
     18.06.2011 18:31 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
     18.06.2011 18:46 Dani7el 7R., Reppenstedt
     30.06.2011 09:12 Chri7sto7f 7L., Gütersloh
     30.06.2011 09:55 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
     30.06.2011 11:50 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     04.07.2011 17:19 ., Neuburg
     05.07.2011 07:34 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2011 09:48 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     05.07.2011 11:30 Udo 7B., Aichhalden
     21.07.2011 21:41 Thom7as 7H., Kempen
     21.07.2011 22:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.07.2011 23:31 Thom7as 7H., Kempen
     21.07.2011 23:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
     21.07.2011 23:47 ., Haan / Rhld
     21.07.2011 23:51 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     22.07.2011 08:47 Anto7n K7., Mühlhausen
     22.07.2011 08:51 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 09:49 wern7er 7n., reischach
     22.07.2011 00:38 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     22.07.2011 09:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2011 09:35 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     22.07.2011 09:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2011 10:09 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     22.07.2011 10:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2011 15:28 Thom7as 7E., Nettetal
     22.07.2011 16:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.07.2011 08:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.07.2011 09:57 Olf 7R., Hilbersdorf
     23.07.2011 13:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.07.2011 09:58 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     23.07.2011 16:34 Lüde7r P7., Kelkheim
     21.07.2011 23:02 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     21.07.2011 23:26 Lars7 T.7, Oerel
     22.07.2011 00:09 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     22.07.2011 00:12 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
     22.07.2011 00:16 ., Thierstein
     22.07.2011 09:00 Anto7n K7., Mühlhausen
     26.07.2011 10:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     22.07.2011 00:21 Thom7as 7H., Kempen
     22.07.2011 00:43 ., Thierstein
     22.07.2011 01:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.07.2011 07:34 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 08:40 Thom7as 7E., Nettetal
     22.07.2011 08:47 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 14:23 Thom7as 7E., Nettetal
     22.07.2011 03:46 Sven7 K.7, Hamburg
     22.07.2011 07:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.07.2011 07:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.07.2011 08:02 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 08:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.07.2011 08:33 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 08:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.07.2011 09:02 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 09:18 ., Bad Hersfeld
     22.07.2011 09:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.07.2011 09:53 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 10:37 ., Dortmund
     22.07.2011 12:06 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 16:13 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     22.07.2011 17:46 Udo 7B., Aichhalden
     23.07.2011 11:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
     23.07.2011 12:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.07.2011 12:06 ., Bad Hersfeld
     23.07.2011 14:57 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 14:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.07.2011 15:07 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 16:10 Dani7el 7R., Peine
     24.07.2011 09:33 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 12:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
     24.07.2011 12:19 Thom7as 7H., Kempen
     24.07.2011 13:13 Thom7as 7H., Kempen
     24.07.2011 14:27 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     25.07.2011 19:26 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     24.07.2011 23:00 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     25.07.2011 11:58 wern7er 7n., reischach
     24.07.2011 13:16 Olaf7 S.7, Hirschberg
     22.07.2011 19:36 ., Bad Hersfeld
     22.07.2011 20:27 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     22.07.2011 20:32 ., Bad Hersfeld
     22.07.2011 20:39 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     22.07.2011 17:03 ., Thierstein
     22.07.2011 13:30 ., Wüstenrot
     22.07.2011 08:57 Hara7ld 7D., Edenstetten
     22.07.2011 09:12 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 09:14 Udo 7B., Aichhalden
     23.07.2011 22:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.07.2011 23:00 Sven7 K.7, Hamburg
     22.07.2011 08:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.07.2011 08:44 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 02:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.07.2011 09:43 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 10:41 ., Dortmund
     22.07.2011 12:16 ., Neroth
     22.07.2011 08:24 Olaf7 S.7, Hirschberg
     22.07.2011 08:36 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 08:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
     22.07.2011 08:55 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 16:57 Sven7 K.7, Hamburg
     22.07.2011 17:29 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 17:46 Thom7as 7H., Kempen
     22.07.2011 17:52 Sven7 K.7, Hamburg
     22.07.2011 19:02 Anto7n K7., Mühlhausen
     24.07.2011 02:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.07.2011 07:46 Mark7us 7R., Stockach
     22.07.2011 07:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.07.2011 08:44 Thom7as 7E., Nettetal
     22.07.2011 09:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2011 17:20 Thom7as 7H., Kempen
     22.07.2011 18:17 Dani7el 7R., Peine
     24.07.2011 02:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.07.2011 08:33 Lars7 T.7, Oerel
     22.07.2011 09:36 Anto7n K7., Mühlhausen
     22.07.2011 09:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2011 09:38 Anto7n K7., Mühlhausen
     22.07.2011 10:04 wern7er 7n., reischach
     22.07.2011 15:08 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 19:26 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.07.2011 20:40 ., Oranienburg
     23.07.2011 22:06 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 22:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.07.2011 22:11 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     23.07.2011 22:19 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 22:42 ., Oranienburg
     23.07.2011 22:14 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 22:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.07.2011 22:41 Thom7as 7H., Kempen
     24.07.2011 14:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.07.2011 10:39 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     26.07.2011 10:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.07.2011 10:52 Lüde7r P7., Kelkheim
     26.07.2011 22:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.07.2011 10:58 Lüde7r P7., Kelkheim
     15.08.2011 07:02 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     15.08.2011 07:19 ., Frankfurt
     15.08.2011 07:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     15.08.2011 19:47 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     23.07.2011 22:14 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.07.2011 22:33 Thom7as 7H., Kempen
     22.07.2011 09:11 ., Frankfurt
     23.07.2011 16:49 Lüde7r P7., Kelkheim
     22.07.2011 07:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.07.2011 07:45 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 16:45 ., Dortmund
     22.07.2011 17:13 ., Frankfurt
     22.07.2011 17:18 ., Haan / Rhld
     22.07.2011 17:22 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 17:42 Thom7as 7H., Kempen
     22.07.2011 18:04 Dani7el 7R., Peine
     22.07.2011 17:45 ., Dortmund
     22.07.2011 17:54 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 17:57 ., Dortmund
     22.07.2011 19:46 ., Bad Hersfeld
     22.07.2011 20:02 ., Dortmund
     22.07.2011 20:11 ., Bad Hersfeld
     23.07.2011 10:27 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 02:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.07.2011 13:12 Thom7as 7E., Nettetal
     24.07.2011 14:05 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 18:16 ., Dortmund
     24.07.2011 19:56 Thom7as 7E., Nettetal
     24.07.2011 20:33 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 17:22 Anto7n K7., Mühlhausen
     24.07.2011 18:12 ., Dortmund
     24.07.2011 20:07 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 20:18 ., Dortmund
     24.07.2011 20:30 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 19:55 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 19:59 Thom7as 7E., Nettetal
     24.07.2011 20:19 Udo 7B., Aichhalden
     25.07.2011 11:05 Thom7as 7E., Nettetal
     25.07.2011 12:01 Udo 7B., Aichhalden
     25.07.2011 12:26 Thom7as 7E., Nettetal
     25.07.2011 12:55 Udo 7B., Aichhalden
     25.07.2011 12:26 ., Bad Hersfeld
     25.07.2011 00:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     25.07.2011 07:06 Udo 7B., Aichhalden
     25.07.2011 07:31 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
     25.07.2011 07:54 Udo 7B., Aichhalden
     03.08.2011 09:33 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     03.08.2011 11:50 Udo 7B., Aichhalden
     08.08.2011 08:02 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     16.08.2011 07:26 Jörg7 S.7, Neukirchen
     24.07.2011 02:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.07.2011 02:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.07.2011 12:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.07.2011 17:52 Udo 7B., Aichhalden
     24.07.2011 02:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.07.2011 17:50 Dani7el 7R., Peine
     23.07.2011 00:34 Olaf7 S.7, Hirschberg
     23.07.2011 12:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.07.2011 14:43 Thom7as 7H., Kempen
     23.07.2011 15:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.07.2011 19:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     24.07.2011 02:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     20.02.2012 16:35 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     20.02.2012 16:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.10.2013 17:20 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     31.10.2013 01:48 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     31.10.2013 06:15 Fran7k R7., Eppelborn
     31.10.2013 07:19 Mich7ael7 H.7, Ellringen
     31.10.2013 07:20 Fran7k R7., Eppelborn
     31.10.2013 07:38 Mich7ael7 H.7, Ellringen
     01.11.2013 15:03 Sasc7ha 7M., Mauchenheim
     02.11.2013 14:23 Mich7ael7 H.7, Ellringen
     02.11.2013 14:51 Pete7r L7., Frankenberg
     02.11.2013 19:36 Torb7en 7B., Bünde
     02.11.2013 20:11 Pete7r L7., Frankenberg
     31.10.2013 07:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.10.2013 21:04 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     01.11.2013 00:26 Mark7us 7C., Bous
     01.11.2013 12:37 Fran7k R7., Eppelborn
     01.11.2013 14:49 Mark7us 7C., Bous
     02.11.2013 11:14 Feli7x H7., Denkte
     02.11.2013 11:40 Chri7sti7an 7F., Fürth
     02.11.2013 12:15 Feli7x H7., Denkte
     02.11.2013 12:49 Chri7sti7an 7F., Fürth
     02.11.2013 13:07 Mark7us 7C., Bous
     02.11.2013 13:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2013 11:26 Chri7sti7an 7F., Fürth
     31.10.2013 09:57 Jens7 K.7, Maintal
     31.10.2013 10:26 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.10.2013 19:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.10.2013 17:03 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     22.07.2011 19:07 ., Haan / Rhld
     22.07.2011 20:07 ., Dortmund
     22.07.2011 20:49 ., Haan / Rhld
     23.07.2011 00:37 Olaf7 S.7, Hirschberg
     27.07.2016 20:15 Olaf7 S.7, Hirschberg
     23.07.2011 01:39 ., Thierstein
     23.07.2011 10:34 Udo 7B., Aichhalden
     23.07.2011 17:53 Lüde7r P7., Kelkheim
     24.07.2011 09:27 Udo 7B., Aichhalden
     22.07.2011 12:43 ., Frankfurt
     23.07.2011 10:36 Udo 7B., Aichhalden
     23.07.2011 22:39 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     24.07.2011 16:47 ., Dortmund
     24.07.2011 21:10 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     02.08.2011 13:11 Lars7 T.7, Oerel
     02.08.2011 13:46 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     16.08.2011 00:39 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
     04.04.2016 13:32 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.04.2016 15:03 Thom7as 7E., Nettetal
     04.04.2016 17:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.04.2016 22:25 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     04.04.2016 16:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.04.2016 17:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.04.2016 17:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     05.04.2016 22:12 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     26.07.2016 08:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.07.2016 17:20 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     27.07.2016 08:04 Fran7k R7., Eppelborn
     14.09.2018 16:54 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     28.01.2019 12:39 Matt7hia7s K7., Fürth
     02.03.2020 21:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.03.2020 21:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.03.2020 21:21 Alex7 D.7, Helpsen
     03.03.2020 22:01 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     23.08.2022 08:29 Thom7as 7R., Bernsdorf
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