alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaG26.3 Untersuchung10 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorThom8as 8D., Echzell / Hessen692258
Datum12.08.2011 13:5310570 x gelesen
Hallo Forumsgemeinde,
ich brauche mal euer Fachwissen. Ich habe eine Frage zur Gültigkeit der G26.3 Untersuchung. Es geht um einen Feuerwehrkollegen, der im Alter von 49 Jahren den Anforderungen der G26.3 entsprochen hat und seine Nachuntersuchung erfolgt nun 3 Jahre später, also 2014 (eingetragen vom Arzt). Nur nächstes Jahr wird der Kollege 50. Muss er dann erneut zur Untersuchung (weil es heisst die Nachuntersuchung ab 50 erfolgt jährlich) oder gilt das erst ab der Nachuntersuchung ab 2014?

Danke schon mal für die Hilfe

Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen692259
Datum12.08.2011 13:597824 x gelesen
Ich vermute(!), es gilt das, was auf der letzten Bescheinigung steht. Möglicherweise aber auch nicht, weil man schlicht übersehen hat, dass der Kollege 50 wird.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8D., Echzell / Hessen692260
Datum12.08.2011 14:007402 x gelesen
Genau das ist mein Problem.....


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern692261
Datum12.08.2011 14:077449 x gelesen
Ich bekam mit 48 Jahren die G26.3 für drei Jahre und gehe seit dem 51ten jedes Jahr, ab dem Ablauf der 3 Jahre muss man dann jedes Jahr , ist der kollege 49 jahre ist er noch keine 50 logischerweise, er bekommt die G26 für 3 Jahre und ab dem nächsten Termin muss er jedes Jahr.


Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.)
Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg692263
Datum12.08.2011 14:127326 x gelesen
Hallo zusammen,

ich gehe davon aus, das jeweils der kürzere Intervall maßgebend ist, in dem Fall eben dann ab 50 jährlich. Ist meistens so wenn sich verschiedene Angaben zum Teil widersprechen das dann der kürzere "Prüfzeitraum" herangezogen wird.

Gruß


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692264
Datum12.08.2011 14:277288 x gelesen
Tag!

Ich würde an deiner Stelle einfach schriftlich bei der zuständigen Unfallkasse nachfragen, und mir auch schriftlich antworten lassen.
Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

Und wenn du der Meinung bist, das es besser ist, der Kamerad geht ab Vollendung seines 50. Lebensjahres jährlich, dann schick ihn einfach hin wenn es soweit ist. Die G26.3 eher zu prüfen ist nicht verboten (vlt. ist er bis dahin auch ganz, ganz, ganz sehr Erkältet gewesen, dann muss er sowieso ;-) ).


Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW692265
Datum12.08.2011 14:387191 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamMöglicherweise aber auch nicht, weil man schlicht übersehen hat, dass der Kollege 50 wird.

Man könnte natürlich den Arzt auch unterstellen, daß er weiß was er so macht oder?

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern692266
Datum12.08.2011 14:417192 x gelesen
Untersuchungsfristen nach Anhang 1 GUV-V A 4:
Erstuntersuchung
vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen
Personen bis 50 Jahre
36 Monate
Personen uber 50 Jahre
Gerätegewicht < 5 kg: 24 Monate
Gerätegewicht > 5 kg: 12 Monate
Vorzeitige Nachuntersuchungen
nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass
zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte;
nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen
(z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken);
auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang
zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet.


Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.)
Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen692269
Datum12.08.2011 15:007469 x gelesen
Ich sehe das ähnlich wie der Andreas.
In der FWDV7 steht, ohne nachgeschaut zu haben klar drin bis zum 50. Lebensjahr alle drei jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich.
Da steht nix von wegen "ab 50 jährlich, je nachdem wann die letzte Untersuchung war auch erst ab dem 51. oder 52. Jahr".
Und wenn der Kamerad seine Untersuchung mit 49 bestanden hat, warum sollte er sie mit 50 nicht mehr bestehen? Oder geht es nur darum, dass jemand zu bequem ist sich der Untersuchung zu unterziehen?
Also ich sehe es mal so, ich habe zwar noch 11 jahre Zeit, aber wenn ich dann über die Stadt jährlich einen Chekup finanziert bekomme, bin ich doch froh drum.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8D., Echzell / Hessen692960
Datum18.08.2011 08:426609 x gelesen
Ich habe mit unserer Unfallkasse gesprochen (wie immer sehr hilfsbereit). Es ist tatsächlich so, dass die Untersuchung für 3 Jahre gilt. Das heißt im Klartext, erst ab dem 52 Lebensjahr wird die Untersuchung für unseren Kameraden dann jährlich stattfinden. Vielen Dank an alle, für die Tipps und Antworten!

Gruß

Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 12.08.2011 13:53 ., Echzell
 12.08.2011 13:59 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.08.2011 14:00 ., Echzell
 12.08.2011 14:38 Thom7as 7E., Nettetal
 12.08.2011 14:07 ., München
 12.08.2011 14:12 Andr7eas7 L.7, Rheinhausen
 12.08.2011 14:27 Jan 7K., Niederlungwitz
 12.08.2011 14:41 ., München
 12.08.2011 15:00 Mark7us 7M., Idstein
 18.08.2011 08:42 ., Echzell
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt