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Thema | G26.3 Untersuchung | 10 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Thom8as 8D., Echzell / Hessen | 692258 | |||
Datum | 12.08.2011 13:53 | 10570 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde, ich brauche mal euer Fachwissen. Ich habe eine Frage zur Gültigkeit der G26.3 Untersuchung. Es geht um einen Feuerwehrkollegen, der im Alter von 49 Jahren den Anforderungen der G26.3 entsprochen hat und seine Nachuntersuchung erfolgt nun 3 Jahre später, also 2014 (eingetragen vom Arzt). Nur nächstes Jahr wird der Kollege 50. Muss er dann erneut zur Untersuchung (weil es heisst die Nachuntersuchung ab 50 erfolgt jährlich) oder gilt das erst ab der Nachuntersuchung ab 2014? Danke schon mal für die Hilfe Thomas | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 692259 | |||
Datum | 12.08.2011 13:59 | 7824 x gelesen | |||
Ich vermute(!), es gilt das, was auf der letzten Bescheinigung steht. Möglicherweise aber auch nicht, weil man schlicht übersehen hat, dass der Kollege 50 wird. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8D., Echzell / Hessen | 692260 | |||
Datum | 12.08.2011 14:00 | 7402 x gelesen | |||
Genau das ist mein Problem..... | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 692261 | |||
Datum | 12.08.2011 14:07 | 7449 x gelesen | |||
Ich bekam mit 48 Jahren die G26.3 für drei Jahre und gehe seit dem 51ten jedes Jahr, ab dem Ablauf der 3 Jahre muss man dann jedes Jahr , ist der kollege 49 jahre ist er noch keine 50 logischerweise, er bekommt die G26 für 3 Jahre und ab dem nächsten Termin muss er jedes Jahr. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 692263 | |||
Datum | 12.08.2011 14:12 | 7326 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich gehe davon aus, das jeweils der kürzere Intervall maßgebend ist, in dem Fall eben dann ab 50 jährlich. Ist meistens so wenn sich verschiedene Angaben zum Teil widersprechen das dann der kürzere "Prüfzeitraum" herangezogen wird. Gruß | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 692264 | |||
Datum | 12.08.2011 14:27 | 7288 x gelesen | |||
Tag! Ich würde an deiner Stelle einfach schriftlich bei der zuständigen Unfallkasse nachfragen, und mir auch schriftlich antworten lassen. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein. Und wenn du der Meinung bist, das es besser ist, der Kamerad geht ab Vollendung seines 50. Lebensjahres jährlich, dann schick ihn einfach hin wenn es soweit ist. Die G26.3 eher zu prüfen ist nicht verboten (vlt. ist er bis dahin auch ganz, ganz, ganz sehr Erkältet gewesen, dann muss er sowieso ;-) ). Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 692265 | |||
Datum | 12.08.2011 14:38 | 7191 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamMöglicherweise aber auch nicht, weil man schlicht übersehen hat, dass der Kollege 50 wird. Man könnte natürlich den Arzt auch unterstellen, daß er weiß was er so macht oder? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 692266 | |||
Datum | 12.08.2011 14:41 | 7192 x gelesen | |||
Untersuchungsfristen nach Anhang 1 GUV-V A 4: Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit Nachuntersuchungen Personen bis 50 Jahre 36 Monate Personen uber 50 Jahre Gerätegewicht < 5 kg: 24 Monate Gerätegewicht > 5 kg: 12 Monate Vorzeitige Nachuntersuchungen nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte; nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken); auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 692269 | |||
Datum | 12.08.2011 15:00 | 7469 x gelesen | |||
Ich sehe das ähnlich wie der Andreas. In der FWDV7 steht, ohne nachgeschaut zu haben klar drin bis zum 50. Lebensjahr alle drei jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich. Da steht nix von wegen "ab 50 jährlich, je nachdem wann die letzte Untersuchung war auch erst ab dem 51. oder 52. Jahr". Und wenn der Kamerad seine Untersuchung mit 49 bestanden hat, warum sollte er sie mit 50 nicht mehr bestehen? Oder geht es nur darum, dass jemand zu bequem ist sich der Untersuchung zu unterziehen? Also ich sehe es mal so, ich habe zwar noch 11 jahre Zeit, aber wenn ich dann über die Stadt jährlich einen Chekup finanziert bekomme, bin ich doch froh drum. | |||||
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Autor | Thom8as 8D., Echzell / Hessen | 692960 | |||
Datum | 18.08.2011 08:42 | 6609 x gelesen | |||
Ich habe mit unserer Unfallkasse gesprochen (wie immer sehr hilfsbereit). Es ist tatsächlich so, dass die Untersuchung für 3 Jahre gilt. Das heißt im Klartext, erst ab dem 52 Lebensjahr wird die Untersuchung für unseren Kameraden dann jährlich stattfinden. Vielen Dank an alle, für die Tipps und Antworten! Gruß Thomas | |||||
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