alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaKein Anspruch auf Leistungen aus Unfallversicherung bei 2,2 %o1 Betrag
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW693775
Datum23.08.2011 16:192350 x gelesen
Hallo zusammen,

anliegendes Urteil des Landessozialgericht Darmstadt vom 15.5.2011 zur Kenntnis.
Auch wenn es sich eigentlich aufdrängt: Es gibt nach dem Urteil keine Hinterbliebenenrente für die Hinterbliebenen einen tödlich verunglückten Unfallopfers, wenn auf einem gesetzlich unfallversicherten Rückweg der Verunfallte 2,2 %o hatte.

Wer sich also nach dem Dienst gerne mal ein paar (viele) Bier genehmigt, gefährdet seinen Unfallversicherungsschutz.

Landessozialgericht Darmstadt

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 23.08.2011 16:19 Katj7a R7., Köln
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt