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ThemaTrottel Holen Wasser vs Löschpatschen6 Beträge
RubrikTHW
 
AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW693825
Datum24.08.2011 08:008266 x gelesen
Guten Morgen,

heute in der RP-ONLINE:

THW darf nicht helfen

Ist das wirklich so? Sind etwaig entstehende Kosten der einzige Grund für die Nichtinanspruchnahme?

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Zusammenarbeit zwischen THW und Feuerwehr nicht überall zum Besten steht. Mir scheint es sogar so zu sein, dass die Ortsverbände der beiden Organisationen oftmals nichts miteinander zu tun haben wollen.


Liege ich damit richtig? Falls ja: Woran liegt das? Warum dieses Gegen- und kein Miteinander?


Auf Eure Antworten bin ich gespannt!

Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP693832
Datum24.08.2011 08:564392 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkIch habe den Eindruck gewonnen, dass die Zusammenarbeit zwischen THW und Feuerwehr nicht überall zum Besten steht. Mir scheint es sogar so zu sein, dass die Ortsverbände der beiden Organisationen oftmals nichts miteinander zu tun haben wollen.


Das kann ich hier für meinen Bereich definitiv nicht bestätigen, im Gegenteil. Die Zusammenarbeit des THW OVs und der Feuerwehr funktioniert reibungslos, das THW ist bei gewissen Einsatzlagen automatisch mit im Boot. Die "blue man group" hat nunmal Gerätschaften und Kenntnisse die wir nicht haben.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen693833
Datum24.08.2011 09:114131 x gelesen
Guckst du hier, die Theamtik wurde vor kurzem schon sehr ausführlich diskutiert

Kosten für THW-Einsatz


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland693834
Datum24.08.2011 09:144248 x gelesen
Hallo Carsten,

der Grund für das THW jetzt auf einmal Geld verlangen zu müssen, ist ein Urteil des BGH in Verbindung von Änderung der Abrechnungsvorgaben bei der Erarbeitung des THW Gesetzes durch einzelne Bundesländer im Bundesrat.

Damit ist das THW gezwungen entstehende Kosten nicht mehr direkt mit den Begünstigten , oder deren Versicherungen abzurechnen, sondern mit dem Anforderer, der sich die Kosten dann beim Begünstigten einfordern muss ( eventuell zusammen mit den eigenen Forderungen )

Damit haben die Verwaltungen der Anforderer, dann einen Mehraufwand im vergleich zu früher. Das dieser Mehraufwand, manches mal gescheut wird ist verständlich. Es bleibt aber nicht zu vergessen, das THW wird die Kosten niederschlagen wenn der Anforderer von Gesetzes wegen keine Rechnung stellen kann ( z.b. die Feuerwehr bei einem Brand ).

Hier ist also erstmal ein Gespräch zusuchen, um auszuloten was geht und was nicht geht.

Gruß Philip


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW693838
Datum24.08.2011 09:233943 x gelesen
Also in wenn ich den Kommandant aus Pfedlbach richtig verstanden habe , verlangt die FF hier für das auspumpen ebenso Geld . Ich weiß ja nicht wie es in den anderen Bundesländer aussieht


Deshalb kamen wir zu einen Pumpeinsatz vor ein paar Wochen da die Kosten der FF zu hoch gewesen wären . Wir waren zufällig auf den Hof und haben schon mit Pumpen und Schläuchen gespielt, nach kurzer Absprache mit den Häuptling der Feuerwehr hatten wir den Einsatz übernommen.


Ich weiß das meine Helfer bei Starkregen auch oft frustriert sind, das wir nicht eingesetzt werden. Ich gebe Ihnen aber auch immer zu bedenken das es bei uns im Hohenlohekreis eine Menge kleinerer FF gibt die auch so gut wie nie Einsätze haben und in der Regel für so etwas vor gezogen werden.
Daher wird unsere KBM erst mal seine 2000 eigenen Leute beschäftigen bevor wir gerufen werden
Wo ich kein Verständnis habe ist wenn man 2 Tage lange mit seinen kleinen Pumpen versucht eine Gewerbegebiet wieder leer zu Pumpem und 10 Kilometer weiter steht eine Fachgruppe Wasser Schaden Pumpen.

Die Zusammenarbeit ist so gut wie es einzelne Führungskräfte auf beiden Seiten zulassen, wie über all Menschelt es auch hier sehr.


Gunnar


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AutorThor8ste8n S8., Sankt Augustin / NRW693842
Datum24.08.2011 09:464091 x gelesen
Geschrieben von Philip KochEs bleibt aber nicht zu vergessen, das THW wird die Kosten niederschlagen wenn der Anforderer von Gesetzes wegen keine Rechnung stellen kann ( z.b. die Feuerwehr bei einem Brand ).

@Philip
Nicht WIRD, sondern KANN (vgl. THWG §6 Abs.1, Satz 2). Ich habe gehört das es wohl in NRW zzt. anders läuft als z.B. wohl in HE/RP/SL. vgl. auch Diskussion im Extranet.

Grüße


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 24.08.2011 08:00 ., Dinslaken
 24.08.2011 08:56 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 24.08.2011 09:11 ., Frankfurt
 24.08.2011 09:14 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 24.08.2011 09:46 Thor7ste7n S7., Sankt Augustin
 24.08.2011 09:23 ., Wüstenrot
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