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Thema | THW und Polizei | 18 Beträge | |||
Rubrik | THW | ||||
Autor | Hank8e B8., Bremerhaven / Bremen | 695518 | |||
Datum | 08.09.2011 12:22 | 10501 x gelesen | |||
Hallo ich habe folgenden Forumsbeitrag gesehen und wolte wissen ob die Forumsmitglieder die dort vorgebrachten Argumente teilen. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=31&t=220287 MFG | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Urbach / Westerwald / RLP | 695522 | |||
Datum | 08.09.2011 13:17 | 6226 x gelesen | |||
Da fällt mir eine ähnliche Situation ein, dass war wohl in RLP passiert. Einsatzleiter von Polizei verhaftet, weil Polizei meinte, dass eine Frau vom Balkon ( Rückseite des Brandobjektes ) als erstes gerettet werden soll, obwohl diese nicht in Gefahr war ( laut EL ). Die Frau wurde von einem FM (SB) betreut. Dorfbevölkerung wollte festnahme verhindern. Geschrieben von Hanke Bodewald ...vorgebrachten Argumente teilen.Ich möchte nicht in so einer Situation kommen, kompetenzgerangel an der E-Stelle, da nutzen die besten Argumente nicht´s!!! Frohes Wehrschaffen Christian >wie immer nur meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 695525 | |||
Datum | 08.09.2011 13:37 | 6110 x gelesen | |||
Halte ich wirklich für eine Ausnahme so eine Situation Bin ich ein Sicherungsposten habe ich wohl ein Funkgerät, kommt es jetzt zu einen Problem mit anderen Einsatzkräften Rufe ich meinen Gruppen / Zugführer . Der darf das dann klären In der Regel ist die Zusammenarbeit mit der Polizei Vorbildlich , ich hatte jetzt in all den Jahren noch nie ein Problem mit den Kollegen von der Polizei Gunnar | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 695534 | |||
Datum | 08.09.2011 16:24 | 5675 x gelesen | |||
Also wenn ich das richtig verstanden habe, war das vereinfacht so: Polizist sagt zu Einsatzkraft: "Ich brauche Dich da." Einsatzkraft sagt zu Polizist: "Nein, meine Aufgabe ist hier." Polizist sagt zu Einsatzkraft: "Platzverweis!" Das klingt sehr dünn als Begründung für einen Platzverweis, zumal die Einsatzkraft ja nur Anweisungen von ihrem Vorgesetzten annehmen darf. Das ist in diesem Fall nicht der Polizist. Ich halte es eher für unwahrscheinlich, das Polizisten so einfach Platzverweise für andere Einsatzkräfte ohne Rücksprache mit dem Einsatzleiter und dem Einheitsführer der Einsatzkraft erteilen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 695537 | |||
Datum | 08.09.2011 16:53 | 5510 x gelesen | |||
Also nach Allem, was ich mal gelernt habe, ist es zumindest bei uns in NRW so, dass bei einem Brandeinsatz, und auch bei einer technischen Hilfe bei VU, und darum ging es ja hier, die Einsatzleitung und damit auch die Befehlshoheit ganz klar bei der Feuerwehr liegt. Ein Polizist kann keinen eingesetzten Helfer, egal ob von THW, Feuerwehr oder sonst wem, zu irgendetwas einsetzen oder der Einsatzstelle verweisen. Das kann nur der Einsatzleiter. In so einem Fall könnte der betreffende Polizist ganz schnell feststellen, dass er am kürzeren Hebel sitzt iin Punkto Dienstaufsichtsbeschwerde, Vollstreckungsbefugnis usw. Gruß, Jens | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 695542 | |||
Datum | 08.09.2011 17:33 | 5545 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens CleverAlso nach Allem, was ich mal gelernt habe, ist es zumindest bei uns in NRW so, dass bei einem Brandeinsatz, und auch bei einer technischen Hilfe bei VU, und darum ging es ja hier, die Einsatzleitung und damit auch die Befehlshoheit ganz klar bei der Feuerwehr liegt Auch wenn es hier nicht der allgemeinen Forumsmeinung und insbesondere nicht dem Highlander-Prinzip entspricht untersteht die Polizei bis auf ganz wenige Ausnahmefälle, und das ist nicht der normale Brand, ebend nicht der Einsatzleitung der Feuerwehr. Die Polizei wird im eigenen Zuständigkeitsbereich gleichzeitig mit der Feuerwehr an der gleichen Einsatzstelle tätig. Geschrieben von Jens Clever Ein Polizist kann keinen eingesetzten Helfer, egal ob von THW, Feuerwehr oder sonst wem, zu irgendetwas einsetzen oder der Einsatzstelle verweisen. Das "nicht woanders Einsetzen" ist denke ich unstrittig. Allerdings kann die Polizei ziemlich sicher im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit Platzverweise, und zwar gegen jeden wo es ihr nötig erscheint, aussprechen und durchsetzen. Geschrieben von Jens Clever In so einem Fall könnte der betreffende Polizist ganz schnell feststellen, dass er am kürzeren Hebel sitzt iin Punkto Dienstaufsichtsbeschwerde, Vollstreckungsbefugnis usw. Hinterher. Ja. "Widerworte" Widersprüche gegen einen Platzverweis nach §27(2) FSHG haben genau keine Aufschiebende Wirkung. (Würde dem Sinn dieser Rechtsgrundlage ja auch entgegen stehen) Wer dann Recht hatte, wird dann später vor dem Verwaltungsgericht entschieden. Aber das hilft einem in der akuten Situation absolut nicht weiter, wenn derjenige der den Platzverweis erteilt hat [1] nach mehreren Monaten vom Richter gesagt bekommt, dass das so nicht in Ordnung war. Da muss man anderweitig sehen, dass man aus der Nummer rauskommt, wenn man denn da rein geraten ist. [1] Sollte sich das tatsächlich so zugetragen haben, ist das von Seiten des Poliziten natürlich ein starkes Stück, das ich fachlich wie menschlich nicht nachvollziehen kann. Allerdings war ich nicht dabei, so dass ich es, auch wenn ich weis dass es alles mgliche gibt, kaum an diesen Hergang glauben kann. Denn ich kenne die Polizeikräfte nur ihm Rahmen wirklich guter, Kollegialer Zusammenarbeit mit verständnis für die andere Seite (Ich glaube, so mancher Polizist wäre froh, wenn mehr Rettungsdienstler und mehr Feuerwehrleute verständnis für deren Aufgaben hätten, die ja nicht immer im Einklang mit den Maßnahmen von Fw oder RD stehen müssen (aber sie wollen ja nicht der Einsatzkraft etwas schlimmes. Sie haben halt möglicherweise ganz andere Aufgaben. Das muss man akzeptieren)). Wie gesagt: Ich habe aus meiner beruflichen Tätigkeit nur gute bis sehr gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Aber einzelfälle gibt's da vermutlich genauso, wie in meinem Beruf. | |||||
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Autor | Hank8e B8., Bremerhaven / Bremen | 695545 | |||
Datum | 08.09.2011 17:56 | 5200 x gelesen | |||
Also im zweifelsfall Allgemeines Rückzugssignal und dem Polizisten die Arschkarte zu schieben in dem man sich in richtung Einsatzleitung zurücksieht, nachher einen Besser ausgestaten Beobachtungsposten stellen. MFG | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 695547 | |||
Datum | 08.09.2011 18:04 | 5184 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanke BodewaldAlso im zweifelsfall Allgemeines Rückzugssignal und dem Polizisten die Arschkarte zu schieben Unabhängig der Arschkarte muss klar sein (Aber da habe ich bei einer Einheit, die extra dafür angefordert wurde keine bedenken): - Einsturzgefährdete Gebäude beobachten ist wichtig - Einsturzgefährdete Gebäude beobachten ist anstrengend - Einsturzgefährdete Gebäude beobachten ist wichtig - Einsturzgefährdete Gebäude beobachten ist wirklich anstrengend - Einsturzgefährdete Gebäude beobachten ist sehr wichtig Zumindest kann ich es mir kaum einfacher vorstellen, als beispielsweise einen See mit vielen Schwimmern zu beobachten und zu merken, wenn auf einmal einer fehlt. Dafür sind IMO gut trainierte zweier-Teams idial. Denn nach einiger Zeit schaut man zwar hin, aber beobachtet nicht mehr. (Aber man darf sichgegenseitig auch nicht ablenken oder denken "der andere schaut ja gerade") Fällt der Sicherungsposten aus, ist das IMO durchaus ein Fall für "GEFAHR! Alle sofort zurück!" | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 695552 | |||
Datum | 08.09.2011 19:01 | 5155 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtDie Polizei wird im eigenen Zuständigkeitsbereich gleichzeitig mit der Feuerwehr an der gleichen Einsatzstelle tätig. Geschrieben von Manuel Schmidt Allerdings kann die Polizei ziemlich sicher im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit Platzverweise, und zwar gegen jeden wo es ihr nötig erscheint, aussprechen und durchsetzen. Also hinsichtlich einem FA und dem Platzverweis ist es nicht so einfach. Wie du schon richtig gesehen hast ist auch die kommunale Gefahrenabwehrbehörde und dem entsprechend ihre ausführenden Kräfte im eigenen Zuständigkeitsbereich tätig. Wenn man diese Kräfte des Platzes verweisen könnte, könnte (zumindest in NRW) der Fw-EL das Selbe mit Polizisten tun. Bei THW wirds da schon interessanter. Muß man da doch im Einzelfall klären warum sie vor Ort tätig werden. MkG Marc | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 695554 | |||
Datum | 08.09.2011 19:17 | 5036 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAlso hinsichtlich einem FA und dem Platzverweis ist es nicht so einfach. Wie du schon richtig gesehen hast ist auch die kommunale Gefahrenabwehrbehörde und dem entsprechend ihre ausführenden Kräfte im eigenen Zuständigkeitsbereich tätig. Wenn man diese Kräfte des Platzes verweisen könnte, könnte (zumindest in NRW) der Fw-EL das Selbe mit Polizisten tun. Für NRW braucht es dafür nichtmal den Fw-Einsatzleiter. "Einsatzkraft" reicht :-) Lezttendlich ist mir für die Konstallation "Pol verweist hoheitlich tätige Einsatzrkaft" gibt es vermutlich kein Rechtskonstrukt. Zurecht setzt der Gesetzgeber darauf, dass die Perosnen, die Platzverweise aussprechen dürfen, wissen was sie wann warum tun und ob das eine gute Idee ist. Wenn ich mich so an gemeinsame Einsätze mit der Polizei zurückerinnere: Ja, es klappt. | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 695555 | |||
Datum | 08.09.2011 19:48 | 5137 x gelesen | |||
Moin, rechtlich gesehen ist das ganze etwas schwierig. Wie schon beschrieben hat ein Wiederspruch keine aufschiebende Wirkung. Auf der anderen Seite Stört der Polizist damit eine Amtshandlung und kann als mildestes Mittel des Platzes verwiesen oder in Gewahrsam werden (durch den EL der Gefahrenabwehr). Und um es richtig beknackt werden zu lassen: Der Polizist ist verpflichtet den Platzverweis gegen sich selber durchzusetzen. Im Nachgang wird der Richter wahrscheinlich dem Polizisten kein Recht geben und dem EL Gefahrenabwehr Recht geben. Und mit Sicherheit wird er beide für bescheuert erklären. Nun ist das so eine Sache. Ich selber habe mal eine solche Situation gehabt, wo sich "meine" Sanis und einige Polizisten keifend gegenüberstanden und der Verletzte so am Boden lag und sich etwas unterversorgt vorkam. Ich habe dem höchtrangigen Polizisten klar gesagt, daß wenn er ein Problem mit einem meiner Leute oder deren Maßnahmen hat er sich an mich, UND NUR AN MICH zu wenden hat. Dann habe ich mir angehört worum es ging und der Patient wurde versorgt. Als einer der Polizisten sich wieder dem Rettungsteam zuwandte, habe ich ihm freundlich angeboten unser Gespräch am FüKW weiter zu führen. Das hat dann gesessen. Meine Reaktion wäre in dem geschilderten Fall nicht anders. Entweder der Polizist kann sich erklären oder er nimmt den Platzverweis zurück. Macht er das nicht, dann telefoniere ich halt ein wenig (ich rufe an) und dann telefoniert der Polizist ein wenig(er wird angerufen). Und es würde mich wundern, wenn es im beschriebenen Fall überhaupt soweit kommt. Im Speziellen würde ich mich aber fragen, ob überhaupt ein Platzverweis rechtswirksam ausgesprochen wurde. In jedem Fall würde ich mir den dann auch schriftlich geben lassen. Und doch ist es für mich die Frage ob eine Behörde einer Behörde einen Platzverweis erteilen kann, wenn beide gleichrangig an der E-Stelle arbeiten. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 695570 | |||
Datum | 09.09.2011 00:21 | 4858 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Hm, gelernt habe ich das so wie es immer noch geschrieben steht; Geschrieben von THW.de HP Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. In der Regel obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 695573 | |||
Datum | 09.09.2011 07:21 | 4758 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich kann mir dass eigentlich nur so vorstellen, dass hier zwei "besondere" Charactere aufeinander geprallt sind. Dann hat wohl ein Wort das andere ergeben, es wurde wahrscheinlich laut und dann ist es passiert. Bei einem normalen Umgang von beiden Seiten sollte so etwas nicht vorkommen. Und dass es an einer Einsatzstelle mal etwas lauter oder direkter zugeht, ist auch normal. Wenn sich dann eben einer durch die Worte des anderen angegriffen fühlt, und dann jeder dem anderen zeigen will wie stur er ist, und wie recht er hat, dann kann so etwas in die Hose gehen. Wenn dagegen jede Seite versucht der Anderen emotionslos zu erklären, was gerade Sache ist, sollte so ein Problem nicht auftreten. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 695574 | |||
Datum | 09.09.2011 07:29 | 4696 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Lutz Richter Und doch ist es für mich die Frage ob eine Behörde einer Behörde einen Platzverweis erteilen kann, wenn beide gleichrangig an der E-Stelle arbeiten. Ich frage mich, wie es an einer Einsatzstelle überhaupt soweit kommen kann? Zumindest nicht, wenn man vernünftig miteinander redet/ umgeht und sich nicht jeder für die wichtigste Person an der Einsatzstelle hält und dies auch so nach aussen transportiert. Gruss Thorsten P.S. die Frage bleibt für mich, was in dem vorliegenden Fall tatsächlich passiert ist. Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 695592 | |||
Datum | 09.09.2011 10:50 | 4737 x gelesen | |||
Dafür braucht man noch nicht mal besondere Charactere. Viele Menschen entwickeln einen Tunnelblick während des Einsatzes. Dadurch kommt es schnell zu Reibereien mit anderen Helfern. Ein Beispiel?..Bitte: LKW ist in die Mittelleitplanke gefahren und im 45° Winkel in die Gegenfahrbahn abgekippt. Ich kam auf dieser Gegenfahrbahn entgegen und Hielt mein Fahrzeug als Puffer 20m vor dem Fahrerhaus an, während sich andere Helfer (von der anderen Fahrbahn) um den eingeklemmten Fahrer kümmerten. Ein sinvoller Zugang war nur von meiner Fahrbahn aus möglich! Der LKW ragte locker 50cm in meine Fahrbahn hinein! Die Polizei, als erste Vor Ort, kam durch den Stau auf der anderen Fahrbahn und wies mich unmissverständlich an sofort weiterzufahren. Als ich mich weigerte um zu verhindern, das die Unfallstelle völlig ungeschützt im fließenden Verkehr ist, erteilte er mir einen Platzverweis. Ich habe Ihm dann ruhig erklärt, das ich diesen Ignoriere bis eine Absicherung auch auf dieser Seite steht. Ansonsten ignorierte ich ihn. Soll er mich doch verhaften ;) Als ein Polizeifahrzeug auf meiner Seite ankam und die Absicherung übernahm, habe ich natürlich unverzüglich Platz gemacht. Auf diesen Fall bezogen: Wenn Hilfe bereits unterwegs, dann Ignorieren. Das will ich sehen, das ein Polizist eine Einsatzkraft in Handschellen legt. Ein ähnlicher Fall ist ja auch angeblich die Sache mit der Loveparade. Da kommt ein Polizist und weist einfach an.... Hier fehlte allerdings das Managment und klare Entscheidungswege (Meiner Meinung nach DAS Organisationsversagen des Veranstalters). Die sind beim THW gegeben durch die Unterstellung unter den Einsatzleiter. Der Helfer hat halt nur zweien zu gehorchen: Seinem Einsatzleiter und dem GMV. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 695593 | |||
Datum | 09.09.2011 10:51 | 4760 x gelesen | |||
Bitte angeblich streichen und mutmaßlich setzen ;) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 695853 | |||
Datum | 12.09.2011 19:38 | 4455 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas Middeke Hm, gelernt habe ich das so wie es immer noch geschrieben steht; was aber wiederum nicht bedeutet, dass die Rechtsgrundlage nun das FSHG des jeweiligen BL ist. Die bleibt für den THW-Helfer immer das THW-Gesetz oder wie das heißt, weil das THW in solchen Fällen wohl in Amtshilfe tätig wird, oder? "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 695860 | |||
Datum | 12.09.2011 21:58 | 4370 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottwas aber wiederum nicht bedeutet, dass die Rechtsgrundlage nun das FSHG des jeweiligen BL ist. Ich hoffe doch das die FW nach FSHG handelt !? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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