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ThemaJugendliche unter 16 bei Einsätzen95 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorMill8ice8nt 8M., Kirchdorf / Bayern695488
Datum08.09.2011 09:4129188 x gelesen
Hallo,

Ich weiß dass im Bayrischen Feuerwehrgesetz genau geregelt ist, das Jugendliche erst ab 16 Jahren bei einem Einsatz mitmachen dürfen und auch dann nur außerhalb des Gefahrenbereichs.

Aber was ist wenn doch ein Jugendlicher mit 14 oder 15 Jahren an einem Einsatz teilnimmt. Wenn er zum Beispiel selber zum Einsatzort fährt, also nicht im Einatzfahrzeug.

Kann das rechtliche Folgen haben für den Kommandanten, selbst wenn nichts passiert?

Bzw. wenn dem Jugendlichen etwas passiert, wer wird dann zur Verantwortung gezogen bzw. wie ist der Jugendliche abgesichert?


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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern695491
Datum08.09.2011 09:4724344 x gelesen
Geschrieben von Millicent MuldoonIch weiß dass im Bayrischen Feuerwehrgesetz genau geregelt ist

Aus diesem Grund ist die Antwort auf deine Frage eigentlich ganz einfach: Er hat an der Einsatzstelle nichts verloren und wird, wenn er auf eigene Faust dort erscheint, wie jeder andere Unbeteiligte behandelt. Stillschweigendes Dulden kann natürlich zu Problemen führen, wenn etwas passiert.

Gruß Harald


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg695492
Datum08.09.2011 09:5524162 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Millicent Muldoon

Aber was ist wenn doch ein Jugendlicher mit 14 oder 15 Jahren an einem Einsatz teilnimmt. Wenn er zum Beispiel selber zum Einsatzort fährt, also nicht im Einatzfahrzeug.

Kann das rechtliche Folgen haben für den Kommandanten, selbst wenn nichts passiert?


Ich würde als Einsatzleiter den JF-Angehörigen sofort und unmißverständlich nach Hause schicken.

Ansonsten siehe auch (Bevor die ganze Thematik zum X-sten Male aufgerollt wird):

-> " HIER "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMill8ice8nt 8M., Kirchdorf / Bayern695500
Datum08.09.2011 10:5923537 x gelesen
Mir ist durchaus bewusst, dass es keinen Sinn macht das unter 16 jährige beim Einsatz mitfahren, soweit gebietet es meines Erachtens der logische Verstand. Eben weil es zu gefährlich ist - gar keine Frage.

Aber vielen Leuten fehlt diese Einsicht und tun das Argument dass es nicht erlaubt ist als Paragraphenreiterei ab.

Sehe ich das also richtig dass es keine Konsequenzen hat wenn ein 15jähriger an einem Einsatz teil nimmt?
Frei nach dem Motto: Das darfst du nicht aber wenn du es doch machst dann passiert dir trotzdem nichts?

Ich meine an Geschwindigkeitsbegrenzungen würde sich doch auch keiner halten wenn man nicht bestraft werden würde (und das ist auch gefährlich).


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695501
Datum08.09.2011 10:5923125 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Millicent MuldoonAber was ist wenn doch ein Jugendlicher mit 14 oder 15 Jahren an einem Einsatz teilnimmt. Wenn er zum Beispiel selber zum Einsatzort fährt, also nicht im Einatzfahrzeug.

Das Hinfahren ist sein Privatvergnügen

Wenn er in Uniform auftaucht und mitmischt dann hat der verantwortliche Einsatzleiter / Führungskraft den schwarzen Peter.

Wenn dann was passiert kann ich mir gut vorstellen das der zuständige Unfallversicherungsträger prüft ob er seine Aufwendungen von dem Verantwortlichen ersetzt bekommt.

Passt zwar nicht ganz ist aber in diesem Zusammenhang auch interessant:

Ich kenne einen Fall wo so eine ähnliche Konstellation vor Gericht eine Rolle gespielt hat. Das ist aber schon vor mehr als 20 Jahre geschehen. Passt zwar nicht ganz zu dem von dir geschilderten Situation man kann aber schon gewisse Parallelen erkennen:

Person A war für ca. 1 Jahr Mitglied einer Jugendfeuerwehr. Ist dann aber ausgetreten. Danach war er kein Mitglied einer Feuerwehr.

Jahre später, Person A war schon erwachsen, ist dieser Person beruflich in einem Nachbarort unterwegs. Dort brennt ein Firmengebäude. Person schaut zu.

Plötzlich zerbirst eine Sauerstoffflasche und fliegt durch die Gegend. Person A wird getroffen und stirbt an den Verletzungen.

Die Hinterbliebenden wollen eine Rente. Dies wird damit begründet das Person A ja helfen wollte. Er wäre ja mal Mitglied in der Jugendfeuerwehr gewesen.

Die Sache geht vors zuständige Gericht. Der damalige Jugendfeuerwehrwart wird als Zeuge geladen.

Soweit ich informiert bin hat das mit der Rente nicht dann damals nicht geklappt ..


MkG Jürgen Mayer

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695502
Datum08.09.2011 11:0223287 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Millicent MuldoonSehe ich das also richtig dass es keine Konsequenzen hat wenn ein 15jähriger an einem Einsatz teil nimmt?

Strafrechtlich dürfte das zunächst keine Konsequenzen haben. Wenn aber was passiert möchte ich nicht in der Haut der zuständigen Führungskraft stecken.


MkG Jürgen Mayer

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AutorMill8ice8nt 8M., Kirchdorf / Bayern695503
Datum08.09.2011 11:0323203 x gelesen
Das habe ich befürchtet. Danke


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern695516
Datum08.09.2011 12:1622878 x gelesen
Wenn das Mitglied der JF selbst hinfährt, aber keine Uniform anhat, dann ist er eben ein Schaulustiger und wird auch so behandelt. Beteiligt er sich am Einsatz, so kann das gewaltigen Ärger für die Person haben, bis hin zum Ausschluss.
Wird der JFA auf einem Einsatzfahrzeug mitgenommen, so kassiert zusätzlich erst mal der verantwortliche Fahrzeugführer einen gewaltigen Rüffel.

Straf- bzw. auch zivilrechtliche Folgen kann und wird es in einem Schadensfall sicherlich geben.


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg695558
Datum08.09.2011 20:2522871 x gelesen
Guten Abend


Der "Leitfaden für die Jugendarbeit der feuerwehren Bayerns -Jugendwartmappe JW" schreibt im Kap. JW 2.26 zur Thematik -Stand 2/02-:

"Einsatz von Feuerwehranwärtern bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen

[...]

Zu den Folgen eines falschen Einsatzes von Feuerwehranwärtern hat der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband folgende Ausführungen gemacht:

Werden Jugendliche verbotswidrig im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes im Gefahrenbereich eingesetzt und kommen sie dabei zu schaden, so tritt der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband in jedem Falle gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch), voll mit seinen Leistungen ein.
Der Einsatzleiter muß jedoch in einem solchen Fall damit rechnen, in Regress genommen zu werden, da ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften, wie er hier vorliegen würde, im allgemeinen Tatbestand, "vorsätzlich oder groß fahrlässig" -wie im Sozialgesetzbuch für die Haftung des Unternehmers vorausgesetzt- erfüllt. Die privatrechtliche Haftung bleibt unberührt.
"


In wie weit dies noch gültig ist ?!


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern695631
Datum09.09.2011 18:1222471 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannIn wie weit dies noch gültig ist ?!
Auf der Seite des BGUVV finde ich diese Aussage zwar nicht, aber sie steht so noch unverändert in der Jugendwartmappe [1], Stand 6/2010.

[1] Wobei "Mappe" für drei Ordner und 4 CDs wirklich nicht mehr so ganz passt. "Leitfaden" ist schon irgendwie angemessener. :-)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695894
Datum13.09.2011 10:3622218 x gelesen
Hallo Millicent

Zu erst muss ich den vor Schreibern zum teil recht geben ,

wenn ein 15 bzw. 16 jähriges Kind was Mitglied in der Feuerwehr ist und auf eigene faust zum Einsatzort fährt und ihm auf dem weg dahin etwas passiert hat der Wehrleiter keine rechtlichen folgen zu beförschten.

Sollte er sich natürlich unbemerkt am Einsatzgeschehen beteiligen ( wie auch immer ) und ihm da etwas passieren dann wirds kompliziert sowohl für das Kind wie auch für den Wehrleiter , klar kommt es auch darauf um welsche Verletzungen es sich handelt . wie es dann allerdings dann rechtlich weiter geht kann ich nicht sagen .
Sollte er von Kameraden an der Einsatzstelle entdeckt werden müssen sie ihn der Einsatzstelle natürlich verweißen keine frage bzw. darf er nur außer halb der Gefahrengrenze ( arbeiten ) er kann zum Beispiel die Kameraden unterstützen in den er ihnen was zu trinken bringt nach dem Atemschutzeinsatz soweit er nicht dafür in den Gefahrenbereich muss .


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695895
Datum13.09.2011 10:4821910 x gelesen
Mal am rande noch dazu,

man sollte versuchen vorweg mit den Kindern / jungendlichen der Jugendfeuerwehr über das Thema zusprechen als Wehrleiter und nicht das den Jugendwarten überlassen in dem Zusammenhang kann man auch über Probleme und sogen der Kindern und den Jugendlichen reden das Schafft Vertrauen und meiner Meinung nach kommt das gut da an .


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern695898
Datum13.09.2011 11:0821921 x gelesen
Geschrieben von Jan VoglerSollte er von Kameraden an der Einsatzstelle entdeckt werden [...]darf er nur außer halb der Gefahrengrenze ( arbeiten ) er kann zum Beispiel die Kameraden unterstützen in den er ihnen was zu trinken bringt nach dem Atemschutzeinsatz soweit er nicht dafür in den Gefahrenbereich muss .

Nein. Ein Einsatz auch außerhalb des Gefahrenbereiches erst ab 16 Jahren. Alles darunter geht nicht. Ich würde auch keine JF-Uniform dort tolerieren. Wer zuschauen will, kommt privat und in zivil und wird wie jeder andere behandelt.


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695902
Datum13.09.2011 11:2821894 x gelesen
Hallo Adolf

Geschrieben von Adolf Huber, Rosenheim Ich würde auch keine JF-Uniform dort tolerieren.

Davon war nicht die rede .

und wenn man es sich es richtig durch lesen würde , würde man fest stellen das ich es anders geschrieben habe Geschrieben von Jan Vogler er nur außer halb der Gefahrengrenze ( arbeiten ) er kann zum Beispiel die Kameraden unterstützen in den er ihnen was zu trinken bringt
und da ist es mir egal ob er eine uniform an hat oder ob er in ziviel da ist .


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern695912
Datum13.09.2011 12:0621853 x gelesen
Es ist ja schön, dass dir das egal wäre. Mir ist es das nicht und wenn jemand damit aufkreuzt, geht er direkt wieder nach Hause bzw zum Gerätehaus.
Dienstkleidung wird nur im Dienst getragen. Für JFA U16 ist ein Einsatz kein Dienst, sondern als Zuschauer sein Privatvergnügen. Da hat eine Uniform nichts verloren, ansonsten kmmt man schnell auf schlechte Gedanken.

Ich habe deinen Beitrag genau gelesen und ich bleibe dabei: In diesem Alter hat niemand etwas auf der Einsatzstelle verloren, der nicht min. 16 Jahre alt ist. Verpflegung können auch andere Kameraden bringen oder man holt sie sich selbst vom Fahrzeug. Außer dass sie sich in Gefahr begeben und sich bisschen wie "die Großen" fühlen bringt das rein garnichts.


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695916
Datum13.09.2011 12:2121943 x gelesen
das mit den zutrinken war ein beispiel .
und was bitteschön spricht dagegen das sie nicht auserhalb der gefahrengrenze unterstützen in welcher form auch immer ?


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695920
Datum13.09.2011 12:2922693 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jan Vogler das mit den zutrinken war ein beispiel .
und was bitteschön spricht dagegen das sie nicht auserhalb der gefahrengrenze unterstützen in welcher form auch immer ?

Weil auch ausserhalb des "Gefahrenbereichs" Gefahren drohen und Feuerwehrangehörige verletzt werden können.

In einer Stadt hier in der Gegend ist (vor langer Zeit) ein Feuerwehrmann beim Einsatz tödlich verunglückt. Er stürzte nach der Alarmierung daheim (!) die Treppe herunter und verstarb ...

Oder der Zuschauer der von einer herumfliegenden Gasflasche tödlich getroffen wurde. (passierte auch in einer Stadt hier in der Gegend)

Mir ist schon klar das die Risiken z.B. an oder im Brandobjekt grösser sind als z.B. 50m entfernt in der kleinen Sackgasse wo es keinen fliessenden Verkehr mehr gibt. Im Einsatz gibt es doch Risiken Es kann immer mal wieder was passieren.

Und wenn es blos der blöde Bänderriss ist den man sich beim stolpern über einen B-Schlauch "auserhalb des Gefahrenbreichs" zugezogen hat.

Wenn jetzt doch mal was passiert wird der Unfallversicherungsträger schon genau hinschauen ob der Verunfallte überhaupt eingesetzt werden durfte. Im Interesse seiner Betragszahler wird er dann schon genau prüfen ob jemand dafür verantwortlich ist und ihn dann ev. sogar in Regress nehmen.

Warum sollte ein ehrenamtlicher Funktonsträger wie z.B. Kommandant sich solchen Risiken aussetzen? Auch wenn die Wahrscheinlichkeit das wirklich was passiert doch recht gering sind.


MkG Jürgen Mayer

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen695921
Datum13.09.2011 12:3021672 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglerund was bitteschön spricht dagegen das sie nicht auserhalb der gefahrengrenze unterstützen in welcher form auch immer

Weil zum Beispiel auch das Sächsische Brand-,Katastrophenschutz-und Rettungsdienstgesetz im § 18Abs2 sagt:

In den aktiven Feuerwehrdienst können nur Personen aufgenommen werden, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben, den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes entspr echen
und die charakterliche Eignung besitzen.

Also gibts nichts unter 16 zu Einsätzen!

Gruß Jens


Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen695922
Datum13.09.2011 12:3221687 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan Voglerund was bitteschön spricht dagegen das sie nicht auserhalb der gefahrengrenze unterstützen in welcher form auch immer ?


Definiere doch mal bitte "außerhalb der Gefahrengrenze". Wo fängt die an? Wo hört die auf? Und welche Tätigkeiten sollten das dann sein?

Grundsätzlich dürfen Kinder / Jugendliche unter 16 in keinster Weise in ein Einsatzgeschehen eingebunden werden. Und damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695923
Datum13.09.2011 12:3921748 x gelesen
Geschrieben von Jan eigene faust zum Einsatzort fährt und ihm auf dem weg dahin etwas passiert hat der Wehrleiter keine rechtlichen folgen zu beförschten.

Sollte er sich natürlich unbemerkt am Einsatzgeschehen beteiligen ( wie auch immer ) und ihm da etwas passieren dann wirds kompliziert sowohl für das Kind wie auch für den Wehrleiter , klar kommt es auch darauf um welsche Verletzungen es sich handelt . wie es dann allerdings dann rechtlich weiter geht kann ich nicht sagen .

Sollte er von Kameraden an der Einsatzstelle entdeckt werden müssen sie ihn der Einsatzstelle natürlich verweißen keine frage



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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695924
Datum13.09.2011 12:4221664 x gelesen
sicherlich hast du da recht jens ich kann und werde da aber nicht sagen sie dürfen zu keinem einsatz da ich mir gut vorstellen kann das bei Hochwasser der eine oder andere bei befüllen von sansäcken oder bei änlichen sachen helfen kann .


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695925
Datum13.09.2011 12:4621709 x gelesen
glaube das habe ich schon . ich sage mal so kleine aufgaben wie zb.: sandsäcke befüllen zutrinkenberitstellen eben rückwertige aufgaben die nicht unbedingt immer an der einsatzstelle sein müssen .


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AutorMich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen695926
Datum13.09.2011 13:0521617 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Jan Voglerglaube das habe ich schon . ich sage mal so kleine aufgaben wie zb.: sandsäcke befüllen zutrinkenberitstellen eben rückwertige aufgaben die nicht unbedingt immer an der einsatzstelle sein müssen .


Diese Tätigkeiten sind Teil des Einsatzgeschehens. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen hier definitiv nicht eingesetzt werden.

MkG MB


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / Baden-Württemberg695928
Datum13.09.2011 13:4721607 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckGrundsätzlich dürfen Kinder / Jugendliche unter 16 in keinster Weise in ein Einsatzgeschehen eingebunden werden. Und damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.
Wie sieht es z.B. bei folgendem Fall aus. Bei einem Unwetter läuft der Keller eines Kameraden voll. Die Feuerwehr rückt an, wird von ihrem Kameraden und dessen Sohn (Mitglied der JF und nehmen wir mal ein Alter von 15 Jahren an) unterstützt. Ist das zulässig? Der Jugendliche wohnt da, hilft also "sein" Haus wieder auf Vordermann zu bringen, das ist aber gleichzeitig eine Einsatzstelle der FW.

Gruß Alex


Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695930
Datum13.09.2011 13:4921632 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jan Voglereigene faust zum Einsatzort fährt und ihm auf dem weg dahin etwas passiert hat der Wehrleiter keine rechtlichen folgen zu beförschten.

korrekt - es sei den das kommt öfters vor und der Wehrleiter duldet das stillschweigend. Dann hat er, falls mal doch was passiert, ein (rechtiches) Problem.

Geschrieben von Jan VoglerSollte er sich natürlich unbemerkt am Einsatzgeschehen beteiligen ( wie auch immer ) und ihm da etwas passieren dann wirds kompliziert sowohl für das Kind wie auch für den Wehrleiter , klar kommt es auch darauf um welsche Verletzungen es sich handelt . wie es dann allerdings dann rechtlich weiter geht kann ich nicht sagen .

Da Versicherungen nicht vom Geldausgeben leben werden die dann schon schauen ob es eine Möglichkeit gibt jemanden in Regress zu nehmen und durch den Unfall bedingten Ausgaben wieder zurückzuholen. So was ist deren tägliches Geschäft. Je nach der Schwere des Verstosses gegen die Unfallverhütungsvorschriften können die schon krätig zugreifen. Und dann geht es an den privaten Geldbeutel des Wehrleiters / Einsatzleiters ...

Geschrieben von Jan VoglerSollte er von Kameraden an der Einsatzstelle entdeckt werden müssen sie ihn der Einsatzstelle natürlich verweißen keine frage

So was muss schon im Vorfeld eindeutlich geklärt werden. Eine klare Ansage an die Jugendlichen das sie im Einsatzfall dort als JF-Angehörige nichts zu suchen haben. Das Selbe gilt auch für neue Mitglieder der Einsatzabteilung solange die Ihre Gundausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Zumindest bei uns läuft das so.


MkG Jürgen Mayer

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW695931
Datum13.09.2011 13:5121537 x gelesen
Hallo,

dann hält er sich als Hausbewohner an der E-Stelle und nicht als FW- bzw. Jugendfeuerwehrmitglied auf. An die Feuerwehrfahrzeuge um Geräte zu entladen oder draufzupacken würde ich ihn aber nicht lassen.

mfG
Hilmar


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695933
Datum13.09.2011 13:5521559 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HäfeleWie sieht es z.B. bei folgendem Fall aus. Bei einem Unwetter läuft der Keller eines Kameraden voll. Die Feuerwehr rückt an, wird von ihrem Kameraden und dessen Sohn (Mitglied der JF und nehmen wir mal ein Alter von 15 Jahren an) unterstützt. Ist das zulässig? Der Jugendliche wohnt da, hilft also "sein" Haus wieder auf Vordermann zu bringen, das ist aber gleichzeitig eine Einsatzstelle der FW.

Er hat den selben "Status" wie der normale Bürger dem die Feuerwehr hilft. Er darf selbstverständlich im eigenen Haus einen Putzlappen schwingen oder sonstige "eigenen" Tätigkeiten nachgehen. Er unterliegt dabei dann auch nicht den Rechtsvorschriften wie z.B. UVV der Feuerwehr.

Aber: er hat mit der Feuerwehr an sich dabei nichts zu tun. Er darf dann auch nicht in die Arbeit der Feuerwehr "eingebunden" werden.


MkG Jürgen Mayer

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW695934
Datum13.09.2011 13:5521478 x gelesen
Geschrieben von Jan Vogler sicherlich hast du da recht jens ich kann und werde da aber nicht sagen sie dürfen zu keinem einsatz da ich mir gut vorstellen kann das bei Hochwasser der eine oder andere bei befüllen von sansäcken oder bei änlichen sachen helfen kann .


gerade bei größeren Hochwasserlagen wirst Du als Trupp /Gruppe / Zug eingesetzt und nicht als einzelner Helfer. Und bei der Oderflut oder Elbeflut wurden wir sehr oft sehr schnell aus unseren Einsatz heraus gelöst um an Stellen ein zu springen wo man keine Zivilisten mehr einsetzen wollte das es Gefährlich wurde. Oder wir wurden zu Evkuierubngsmassnahmen gerufen. Habe ich jetzt Helfer dabei die keine oder eine Mangelnde Ausbildung haben , habe ich als EL einen Riesen Klotz am Bein.

Meiner Meinung, Mindestalter und Grundausbilding müssen vorhanden sein dann geht es auch zum Einsatz

Gunnar


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW695938
Datum 13.09.2011 14:0923188 x gelesen
Bei uns war es früher üblich in der HiOrg, das auch unter 16 Jährige beim Wachdienst mitmachten, und damit natürlich beim Einsatzgeschehen im Rückwärtigen Bereich eingesetzt wurden vorhanden waren. Ich selbst habe das das erste Mal mit 14 Jahren gemacht. Meiner Meinung nach ist das ganz einfach:

LASS ES

Warum? Es fängt alleine damit an, dass ein 14/15Jähriger diese Eindrücke nicht verkraften kann. Ich selbst habe während eines solchen Wachdienstes mit 14 meine erste (Wasser)Leiche gesehen. Was war nicht unbedingt das, was man leicht wegsteckt. Andere Kinder hatten das Vergnügen eingebunden einer HLW beizuwohnen. Obwohl derjenige an den ich spontan denke nicht direkt dabei war, sondern das Geschehen aus der Entfernung beobachtete war das nicht witzig und nicht wenige dieser Zeugen haben wir meiner Meinung dadurch für den Wachdienst verloren.

Das Argument, das die Kinder nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden zieht daher auch nicht. Die Eindrücke werden auf das Kind trotzdem übergehen und können nicht sofort bearbeitet werden, weil die Aufgabe im Vordergrund steht. Vielleicht ist das sogar das größte Problem, diese Kinder werden funktionieren, und all Ihre Kraft in die zugeordneten Aufgaben stecken. Das ist dann auch der Unterschied zum Zuschauer. Der (junge) Zuschauer hat keine Verpflichtung außer den Einsatzkräften nicht im Weg zu stehen. Er kann gehen und wenn er will sogar wegsehen! Das ist im Einsatz auch am Rande nicht Möglich.

Daneben ist es einer der großen Gefahren, dass Kinder in dem Alter extrem Leistungsfähig sind. Du kannst denen Aufgaben geben, die kaum ein Erwachsener körperlich stemmen kann. Sie werden die Aufgaben erfüllen. Aber sie können mit Ihrer Kraft nicht haushalten und Powern sich derartig aus, das für die Wichtigen Dinge keine Kraft mehr bleibt. Schulische und Seelische Leistungen müssen zwangläufig auf der Strecke bleiben. Daher gibt es schließlich das Verbot von Kinderarbeit und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wenn Kinder eingesetzt werden möchten, dann zum Brötchen schmieren im Gerätehaus oder als Helfer bei der regelmäßigen Pflege (Werkzeug anreichen). Aber auf keinen Fall bei der Reinigung bei/ nach dem Einsatz. Alles andere ist verheizen!

Ich möchte aber nicht falsch verstanden werden in der Form, dass alle Kinder keinerlei schlechte Dinge erfahren dürfen. Ich plädiere nur dafür, dass jedes Kind die Tatsachen Verletzung/Tod/Zerstörung auf seine absolut eigene Art erfahren soll, und diese Erfahrung abbrechen können muss. Außerdem hilft es wenn ein Vertrauter daneben steht und erklärt und tröstet. Dafür hat der Einsatzleiter aber weder Kopf noch Zeit.

PS: Beim Brötchen schmieren fällt mir natürlich sofort ein das der Weg organisiert sein sollte. Alleine durch die Konzentration auf die Einsatzaufgabe Brötchen schmieren kann es zu Wegeunfällen kommen, die schwierig zu erklären währen. Da fährt sich auch das Fahrrad wie mit Blaulicht ;)

PPS: Auch Übungen sollte man bei Kinderbeteiligung gründlicher Vorbereiten als sonnst. Falls das überhaupt erlaubt ist. Ich kenne mindestens eine Person, die durch das Zuschauen bei einer lustigen Übung Probleme hatte. Damals hatte so ein Witzbold von der BW die Sanitätsvorführung mit einer Übungshandgranate aufgepeppt. Sehr witzig und absolut Sinnfrei. Ironie aus


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AutorStep8han8 H.8, Boxberg/O.L. / Sachsen695939
Datum13.09.2011 14:3021677 x gelesen
Hallo...

Geschrieben von Harald SchramkeAuch Übungen sollte man bei Kinderbeteiligung gründlicher Vorbereiten als sonnst. Falls das überhaupt erlaubt ist.

Was haltet Ihr davon Kinder (Mitglieder der JFW) als verletzte/vermisste Personen einzusetzen?
Ist dass dann überhaup erlaubt? Sie nehmen ja auch irgendwie am Einsatzgeschehen teil...

Gruß
Stephan


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AutorStep8han8 H.8, Boxberg/O.L. / Sachsen695940
Datum13.09.2011 14:3821653 x gelesen
Also natürlich bei Übungen... ;-)


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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW695942
Datum13.09.2011 15:0121531 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerDas Selbe gilt auch für neue Mitglieder der Einsatzabteilung solange die Ihre Gundausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Zumindest bei uns läuft das so.

Bei uns genauso. Die Anwärter bekommen ihren Melder auch erst nach erfolgreicher Prüfung des TM1+TM2-Lehrganges. Und das ist auch gut so, wenn ich das Zitat mal klauen darf :-)



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW695943
Datum13.09.2011 15:0821579 x gelesen
Da hab ich dich aber jetzt auf eine Scheißidee gebracht;) Ich würde es mir einfach nicht ans Bein binden. Eine Übung mit Kindern bindet diese in das Geschehen ein und sie können es nicht verarbeiten. Also muss die Übung so gestaltet werden, dass jedes Kind sofort und problemlos heraus gelöst werden kann, UND die Kinder die Übung auch verkraften. Dann werden Übungen aber für die Erwachsenen meist Sinnfrei. (Es mag Ausnahmen geben).

Ich könnte mir vorstellen das Kinder die bereits mit der Fw/THW/DRK/DLRG usw. aufgewachsen sind da ganz anders reagieren, aber die Vorschriften können schließlich nicht für jeden einzeln sondern nur für den Schnitt gemacht werden. Einige sind mit 20 noch nicht so weit, dass sie einen Einsatz wirklich verkraften und andere werden es nie.


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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen695946
Datum13.09.2011 15:2621513 x gelesen
Unabhängig von Gesetzen und UVV´s sagt das eigentlich alles.....
Lesenswert...

Gruß Jens


Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern695997
Datum13.09.2011 22:4821468 x gelesen
Zumindest deckt das Gesetz das soweit ab. Wenn man das mal mit den von Harald genannten Punkten abgeht, kommt man aber durchaus ins Überlegen.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696005
Datum14.09.2011 06:2021392 x gelesen
Ganz langsam verlier ich hier den Glauben.

Geschrieben von Millicent Muldoon
Aber was ist wenn doch ein Jugendlicher mit 14 oder 15 Jahren an einem Einsatz teilnimmt. Wenn er zum Beispiel selber zum Einsatzort fährt, also nicht im Einatzfahrzeug.


Das dürfte eine Frage sein die in 99% aller Feuerwehren nicht relevant sein dürfte, wenn der GMV eingeschaltet wird.

Ansonsten würde ich als Führungskraft:
- jeden Jugendlichen bestrafen der bei Alarm ans Gerätehaus kommt
- jeden Gruppenführer bestrafen der einen Jugendlichen mitnimmt
- jeden Jugendlichen bestrafen der bei Alarm an die EST kommt mit der Absicht dort tätig zu werden
- jeden Gruppenführer bestrafen der zulässt das Jugendliche an der EST tätig wird oder diesen sogar einteilt.


Geschrieben von Millicent Muldoonwie ist der Jugendliche abgesichert?
Über die GKV.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696006
Datum14.09.2011 06:2521371 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglerund was bitteschön spricht dagegen das sie nicht auserhalb der gefahrengrenze unterstützen in welcher form auch immer ?

Würdest du auch mir bitte erklären wo der Gefahrenbereich anfängt und wo er aufhört?
Wo der "ein bisschen Gefahrenbereich" in den "etwas mehr Gefahrenbereich übergeht" und wie man das markieren sollte?

Dann hab ich mal gehört das Feuerwehreinsätze so eine Dynamik haben sollen. So könnte plötzlich und unerwartet eine Rauchwolke in dem Bereich aufschlagen in dem vorhin nix war. Und dann?


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696008
Datum14.09.2011 06:2821319 x gelesen
Geschrieben von Jan Vogler ich mir gut vorstellen kann das bei Hochwasser der eine oder andere bei befüllen von sansäcken oder bei änlichen sachen helfen kann .

Ich kann mir vorstellen das auch das befüllen von Sandsäcken eine gefahrengeneigte Tätigkeit darstellen kann und somit auch ausfällt.

Das beginnt schon an der Umfüllstelle wo man umknicken oder sich verheben kann. Oder von einem rückwärtsfahrenden LKW erfasst wird.

Und spätestens wenn der Fahrer des GW Log den Buben mal kurz nach vorne mitnimmt damit die Fahrt nicht so lange ist und der Bub auch mal was sieht läuft die Sache aus dem Ruder!


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696009
Datum14.09.2011 06:3321319 x gelesen
Geschrieben von Stephan HoffmannIst dass dann überhaup erlaubt?

Wo steht das es verboten ist?

Geschrieben von Stephan Hoffmann Was haltet Ihr davon Kinder (Mitglieder der JFW) als verletzte/vermisste Personen einzusetzen?

Sagen wir es mal so: solange man keinen 10 jährigen, der 14 Tage in der Wehr ist, in ein PKW packt und dann mit einer Baggerschaufel das Dach eindrückt - warum nicht?

Sicherlich haben wir dann wieder Alter und Erfahrungsstand zu berücksichtigen ..

Die Dosis macht auch hier das Gift!


Grüße, BeschFl

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen696010
Datum14.09.2011 06:3321331 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIch kann mir vorstellen das auch das befüllen von Sandsäcken eine gefahrengeneigte Tätigkeit darstellen kann und somit auch ausfällt.


Ach Florian....
Am Besten bleiben Kinder/Jugendlichen gleich ganz zu Hause. Aber auch da können Sie die Treppen herunterfallen, umknicken etc. also am Besten gleich im Bett liegen lassen.

Ich habe hier noch Bilder von 2002 vor Augen, da haben auch Jugendliche mitgeholfen und man war da um jede Hand froh. Und ob da jetzt ein 15-jähriger mit Einverständnis der Eltern Sand schaufelt oder ein 20-jähriger ist dann auch wurscht... Ganz nebenbei kann ich dir nicht sagen, wieviel Sand ich mit 15 schon geschaufelt hatte... Und das ganze ohne je eine Verletzung zu erleiden...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696012
Datum14.09.2011 06:4221329 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut
Ich habe hier noch Bilder von 2002 vor Augen, da haben auch Jugendliche mitgeholfen und man war da um jede Hand froh. Und ob da jetzt ein 15-jähriger mit Einverständnis der Eltern Sand schaufelt oder ein 20-jähriger ist dann auch wurscht...


Das mag ja auch alles richtig sein. Du weißt aber genau so wie ich das es Unterschiede sind ob der 15 jährige als freiwilliger Helfer oder als Angehöriger der JF eingesetzt ist. Obwohl es über die selbe UK geht.


Grüße, BeschFl

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696017
Datum14.09.2011 07:3121318 x gelesen
Und die Unterschiede, die noch bleiben, sind so gravierend, dass wir hier alle das große Schwarz predigen müssen (wohlwissend, dass das in der Realität eh anderslaufen wird)?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696018
Datum14.09.2011 07:3421407 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDann hab ich mal gehört das Feuerwehreinsätze so eine Dynamik haben sollen. So könnte plötzlich und unerwartet eine Rauchwolke in dem Bereich aufschlagen in dem vorhin nix war. Und dann?Auch die Möglichkeit von plötzlichen UFO-Landung ist m.W. noch nicht 100%ig wissenschaftlich widerlegt. Und das trifft dann sogar auf jeden Einsatz zu, nicht wie deine böse Rauchwolke, die sich bei z.B. Hochwassern eher selten zeigt.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696023
Datum14.09.2011 08:1221307 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppUnd die Unterschiede, die noch bleiben, sind so gravierend, dass wir hier alle das große Schwarz predigen müssen (wohlwissend, dass das in der Realität eh anderslaufen wird)?

Lass gut sein...

Ich warte auf den Tag wo hier der erste am weinen ist das er als Kommandat von der UK in Regress gezogen wurde weil er z.B. es zugelassen hat das JFler im Einsatz waren.

Dann ist das Geschrei groß!


Grüße, BeschFl

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen696064
Datum14.09.2011 12:0821250 x gelesen
... ist doch simpel: Wo ich auch Zivilisten einsetzen kann/muss/will, kann ich einen JFler einsetzen.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg696168
Datum15.09.2011 09:0321324 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FleschhutIch habe hier noch Bilder von 2002 vor Augen, da haben auch Jugendliche mitgeholfen und man war da um jede Hand froh. Und ob da jetzt ein 15-jähriger mit Einverständnis der Eltern Sand schaufelt oder ein 20-jähriger ist dann auch wurscht... Ganz nebenbei kann ich dir nicht sagen, wieviel Sand ich mit 15 schon geschaufelt hatte... Und das ganze ohne je eine Verletzung zu erleiden...

es geht aber nicht alleine darum, welche Tätigkeit wie gefährlich ist.
Wir als Feuerwehr müssen uns an Gesetze und Verordnungen halten (auch wenn manche Feuerwehren der Meinung sind, sie stehen über diesen Dingen). Und je nach Bundesland ist ein Einsatzdienst ab 16 oder auch erst ab 18 (in Ba-Wü, IMO die beste Lösung) zugelassen, früher nicht. Also kann ich als Kommandant, Einsatzleiter, Jugendwart, ... keinen früheren Einsatz zulassen. Egal was ich persönlich denke. Wenn ich es doch mache, muss ich eben wie jeder der gegen die Regeln verstösst und erwischt wird (bzw. wenn es entgegen aller persönlichen Einschätzungen schief geht) mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Ansonsten steht es ja jedem frei sich zu engagieren und zu versuchen die Gesetze zu ändern. Vielleicht steigt ja die Tagesalarmstärke, wenn wir JF'ler bereits ab 12 einsetzen. Ab 14 dürfen sie dann PA tragen und ab 16 mit dem Ultimativen Feuerwehrführerschein 15 Tonner fahren. Wir sind ja schließlich eherenamtlich und es geht um eine guten Sache. (Achtung, das war IRONIE).


Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen696218
Datum15.09.2011 15:0921309 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HermesWir als Feuerwehr müssen uns an Gesetze und Verordnungen halten (auch wenn manche Feuerwehren der Meinung sind, sie stehen über diesen Dingen). Und je nach Bundesland ist ein Einsatzdienst ab 16 oder auch erst ab 18 (in Ba-Wü, IMO die beste Lösung) zugelassen, früher nicht. Also kann ich als Kommandant, Einsatzleiter, Jugendwart, ... keinen früheren Einsatz zulassen.

Bin ich bei dir. Ganz klar. Wir halten uns an die geltenden Richtlinien bzw. verschärfen diese ja teilweise sogar noch (z.B. Einsatz erst ab 18, obwohl ab 17 möglich wäre etc. pp.).
War von meiner Seite aus blöd formuliert und eigentlich allgemein gemeint und nicht auf die Fw bezogen.

Wenn ich überlege, was hier manche konstruieren, dann frage ich mich schon, was so "abgeht".


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz696269
Datum15.09.2011 21:3021252 x gelesen
Hallo zusammen,

Jugendfeuerwehr bei Einsätzen, interessantes Thema.

Ich hab vor nicht allzulanger Zeit mal unseren AEP Hochwasser (der relativ alt war) überarbeitet, und da war dann drin angegeben, dass man die Jugendfeuerwehrwarte bei hohem Wasserstand kontaktieren sollte, wenn die Unterstützung der JF benötigt wurde.

Was die dann machen sollten, und wer das warum dareingeschrieben hat, war leider nicht mehr feststellbar ;-)

Diesen Punkt hab ich dann auch ersatzlos gestrichen.....
Vielleicht wurde früher ja auch alles einfach etwas lockerer gesehen.....

Gruss
Ralf


Besucht unsere ganz neue Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de ES LOHNT SICH!!!!


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW696273
Datum15.09.2011 21:4021060 x gelesen
Ein wunderschönes Beispiel, was passieren kann habe ich noch von dem Eisenbahnunglück in Brühl in Erinnerung. Da wurde ene Gruppe Helfer angemeldet und sofort zum Tragen eingeteilt. Als die zum Unfallort kamen, wurden die Jugendlichen massiv traumatisiert und haben zusätzliche Kräfte gebunden.


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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen696277
Datum15.09.2011 21:5421144 x gelesen
Das bedeutet sie sind schon 2 Jahre in der Wehr, bevor sie Einsätze fahren?
Warum genügt euch der TM1 nicht
Der TM2 ist doch lediglich eine ständige Wiederholung der TM1 Themen zur verfestigung des Wissen, verkürzt ausgedrückt.

Last ihr die TM1-Leute auch nicht zu den Lehrgängen, zu denen sie nun befähigt sind (AGT und SprFunk)?

Wie wirkt sich das auf die Motivation aus?




Ich möchte dich nicht angreifen oder so, ich kenn nur diese System nicht und möchte es verstehen.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg696279
Datum15.09.2011 22:1121238 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Felix HoppeDer TM2 ist doch lediglich eine ständige Wiederholung der TM1 Themen zur verfestigung des Wissen, verkürzt ausgedrückt.Z. B. bei uns in Ba- Wü nicht. Vergleiche folgende Lernzielkataloge: TM1 und TM 2

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696280
Datum15.09.2011 22:1221170 x gelesen
Gerade Hochwasser ist ja so ein Paradebeispiel, hier wie auch im Parallelthread.

Geschrieben von Ralf Rötter Vielleicht wurde früher ja auch alles einfach etwas lockerer gesehen.....Da konnte die U16 vielleicht schon eher unfallfrei mit der Schaufel arbeiten. Oder als billige Schreibkraft die FEZ unterstützen. Oder einfach auch nur alle X Stunden zum Ort Y pilgern und den Wasserstand melden. Alles Dinge, die man auch dem ein oder anderen U16 jährigen zutrauen könnte.
Ich hätte das drin stehen gelassen. Die Arbeiten dann möglichst genau definiert, die man denen zuteilt, das gibt doch am Ende weniger Gefahr, Durcheinander und Ärger, als wenn die im Ernstfall dann wild rumschaufeln, was man mit großer Wahrscheinlichkeit eh nicht verhindern wird/kann.
Und kommt mir jetzt bitte nicht mit den unzähligen Wasserleichen, die bei Hochwassern durch die Städte schwimmen und die Leute traumatisieren.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW696283
Datum15.09.2011 22:5421198 x gelesen
Geschrieben von Felix HoppeDas bedeutet sie sind schon 2 Jahre in der Wehr, bevor sie Einsätze fahren?

Wir machen die Aiusbildung in ca. 9 Monaten. Überungsdienste dürfen währenddessen sie mitmachen, aber keine Einsätze.

Geschrieben von Felix HoppeWarum genügt euch der TM1 nicht
Der TM2 ist doch lediglich eine ständige Wiederholung der TM1 Themen zur verfestigung des Wissen, verkürzt ausgedrückt.


Nein, bei uns in NRW nicht. Hier gilt:
Truppmann Modul 1: 40 Stunden
Truppmann Modul 2: 40 Stunden
Truppmann Modul 3: 40 Stunden
Truppmann Modul 4: 40 Stunden

Lernziele kannst du hier nachlesen, ab Seite 74 des Dokuments.

Geschrieben von Felix HoppeLast ihr die TM1-Leute auch nicht zu den Lehrgängen, zu denen sie nun befähigt sind (AGT und SprFunk)?
nach dem bestandenen Lehrgang (TM1+TM2) werden sie selbstverständlich zu weiteren Lehrgängen geschickt.

Geschrieben von Felix HoppeWie wirkt sich das auf die Motivation aus?
wir haben eine gute Motivation in der Truppe der Anwärter

Geschrieben von Felix HoppeIch möchte dich nicht angreifen oder so, ich kenn nur diese System nicht und möchte es verstehen.
kein Problem, deshalb zeige ich es dir ja auf :-)



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen696285
Datum15.09.2011 23:0721163 x gelesen
Danke, das unterscheidet sich deutlich von dem mir bekannten Model.
Bei und wird die TM2-Ausbildung in 2 Jahren durchgeführt, so lange hält man niemanden bei der Stange.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen696287
Datum15.09.2011 23:2521183 x gelesen
So sieht das also heute aus, ich habe das ganze noch am Stück mitgemacht


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg696289
Datum15.09.2011 23:4721216 x gelesen
Hallo Gerrit,

Geschrieben von Gerrit LamadeSo sieht das also heute aus, ich habe das ganze noch am Stück mitgemacht
Glaube ich nicht. War seit Anfang der 80er GA 70 h, Vollausbildung / 2 Jahresprogramm 80h. Hat nur die wenigsten Interessiert. :-(

1994 (?) Lernzielkatalog 1 TM1 + TM2 Verbindlich EH im Lehrgang
2004 Lernzielkatalog 2 TM1 + TM2 z.B. Verschieben der Kat.schutz Themen in den TM 2. Ob die am Standort Ausgebildet werden?

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen696301
Datum16.09.2011 05:4121212 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerGlaube ich nicht. War seit Anfang der 80er GA 70 h, Vollausbildung / 2 Jahresprogramm 80h. Hat nur die wenigsten Interessiert. :-(


1995 78 h am Stück ohne EH Kurs

Geschrieben von Michael BayerVerschieben der Kat.schutz Themen in den TM 2. Ob die am Standort Ausgebildet werden?

ABC Zug "Dekon P" vorhanden


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg696338
Datum16.09.2011 12:0921221 x gelesen
Hallo Gerrit,

Geschrieben von Gerrit Lamade1995 78 h am Stück ohne EH Kurs1. 20h Rettung waren damals schon im Lernzielkatalog. Nicht Dein Fehler.
Gab damals bei uns auch Ärger als wir die Lehreinheit Rettung (EH+) durchsetzten.
2. 70 h sind Mindeststunden die jeweilige FW kann bei Bedarf mehr machen. War vielleicht Sprechfunk schon enthalten?
3. 78 + 20h Rettung = 98 h sind noch keine 150h TM1 + TM2.

Geschrieben von Gerrit LamadeGeschrieben von Michael Bayer"Verschieben der Kat.schutz Themen in den TM 2. Ob die am Standort Ausgebildet werden?"

ABC Zug "Dekon P" vorhanden
Es geht bei dieser Ausbildungseinheit um allgemeine Kat./Zivilschutzthemen. was jeder FWA wissen sollte. Die Ausbildung für die "ABC"/NBC Einheit sollte oben drauf kommen. Aber gut ich habe auch nicht nur diese Themen unterrichtet, ein Teil dieser Stunden hatte ich mir für die Themen Psychische- Einsatzbelastungen Stress etc. gekrallt. Ist meines Erachtens nicht ganz am Thema vorbei.

Gruß
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW696812
Datum21.09.2011 20:2021672 x gelesen
Hallo,

das Thema hatten wir auch schon bis zum Erbrechen... bei allem Verständnis für die Reichsbedenkenträger gegen Einsatz Jugendlicher (und das ist für viele alle unter 18!) verweise ich nochmal auf die diversen Lehrberufe in hässlicher Umgebung... (Krankenhaus, Altenheim, Leichenbestatter, bis ggf. Tierpfleger oder Kanalarbeiter uvm.)

Keiner konnte mir erklären, warum der Lehrling für die Leichenbestattung damit weniger Probleme haben soll, wie der unter 18-jährige der Fw...

Die Ausbildungsrichtlinien und Altersgrenzen einiger dieser Berufe habe ich schon mind. einmal verlinkt, ich spar mir das. Wer will kanns googeln...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW696864
Datum22.09.2011 08:4121141 x gelesen
Wie viele Lehrlinge fangen denn heutzutage mit 16 eine Lehre an? Wohl die wenigsten. Die Realität sieht doch so aus, das ich zwar einen Lehrling ausbilden darf, er aber bestimmte Maschinen nicht führen darf bis er 18 ist. Dann macht die Ausbildung einfach keinen Sinn. Es sind also gleichen vielfältigen Gründe wie die hier dargestellten.
Beispiele allerdings aus dem Kopf:
Kettensäge
Flurförderfahrzeuge
Hebezeuge
Kreissägen
(Säbelsägen)
Arbeiten in gefährlicher Umgebung
(Arbeiten auf nicht fertigen Gerüsten)
Ob ich das richtig find oder nicht, die BG hat es durchgesetzt. In der Vergangenheit wurde gegen diese Vorschriften regelmäßig verstoßen und die BG hat es im Grunde mitgetragen. Inzwischen sieht es einfach anders aus.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 697105
Datum26.09.2011 09:4321042 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Keiner konnte mir erklären, warum der Lehrling für die Leichenbestattung damit weniger Probleme haben soll, wie der unter 18-jährige der Fw...


Ich häng es jetzt mal hier an

Neulich einen interessanten Bericht in einer BG Zeitschrift gelesen:

Aussage war das Azubis zwar einem höheren Risiko ausgesetzt sind einen Unfall erleiden weil Sie noch nicht alle Gefahren kennen, dieses aber mit einer allgemein höheren Vorsicht so wie der Fähigkeit u.a. kreative Problemlösungen so weit kompensieren dass Sie unterm Strich weniger Unfälle haben..


Grüße, BeschFl

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW697107
Datum26.09.2011 10:4221183 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeWie viele Lehrlinge fangen denn heutzutage mit 16 eine Lehre an?

immer noch mehr als genug...
Das Durchschnittsalter aller Azubis betrug 2008 19,6 Jahre (das ist 3 Jahre mehr als 1970, das liegt aber schlicht daran, dass häufiger Lehrlinge mit höheren Schulabschlüssen für bestimmte Berufe eingestellt/gesucht werden).
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbildung-und-Beruf/ausbildungspakt,did=17586.html


Geschrieben von Harald SchramkeBeispiele allerdings aus dem Kopf:
Kettensäge
Flurförderfahrzeuge
Hebezeuge
Kreissägen
(Säbelsägen)
Arbeiten in gefährlicher Umgebung
(Arbeiten auf nicht fertigen Gerüsten)


Ich kenne kein Mindestalter für Forstwirte (wohl gelten 18 Jahre sonst nur für den Kettensägenschein) in deren 1. Ausbildungsjahr schon die Bedienung von Kettensägen fällt und natürlich arbeiten die auch im Wald und natürlich kann dabei schon mal leider was passieren...
http://www.lr-online.de/regionen/hoyerswerda/Forstwirt-Lehrling-stirbt-bei-Baumfaellarbeiten;art1060,1512547

ähnliches gilt für die Fachkraft für Lagerlogistik (da gehört der Schein für Flurförderfahrzeuge entweder schon zur Voraussetzung zur Einstellung als Lehrling, oder wird im Laufe der Ausbildung erworben).

Und natürlich lernt jeder Schreinerlehrling auch an der Kreissäge, würde mich wundern, wenn sich das heute geändert haben sollte.

Schon mal erlebt, wie Dachdecker ein Haus bauen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg697111
Datum26.09.2011 11:3021209 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ulrich Cimolino

das Thema hatten wir auch schon bis zum Erbrechen... bei allem Verständnis für die Reichsbedenkenträger gegen Einsatz Jugendlicher (und das ist für viele alle unter 18!) verweise ich nochmal auf die diversen Lehrberufe in hässlicher Umgebung... (Krankenhaus, Altenheim, Leichenbestatter, bis ggf. Tierpfleger oder Kanalarbeiter uvm.)

Wenn man an der Altersgrenze Jugendlicher zur Teilnahme an FW-Einsätzen rütteln will (z.B. ab 16 Jahre), dann sollten auch verbindliche rechtliche Regelungen geschaffen werden, die über den allgemeinen UVV-Grundsatz "nur außerhalb der Gefahrenzone + nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen" hinausgehen. Das "Jugendarbeitsschutrzgesetz" macht bei den gerne zur Thematik zitierten Auszubildenden etliche Einschräkungen, siehe z.B. §§ 8 (Arbeitszeit), 11 (Ruhepausen), 14 (Nachtruhe), 16 + 17 + 18 (Samtstags- bzw. Sonntagsruhe und Feiertagsruhe), 22 ( Gefährliche Arbeiten), 23 ( Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten), 28 (Menschengerechte Gestaltung der Arbeit) und § 31 ( ;-)) ).

M.E. werden Auszubildende während ihren Arbeit besser betreut und überwacht als dies im rauhen FW-Einsatzalltag die Regel sein kann.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW697112
Datum26.09.2011 11:4221817 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannDas "Jugendarbeitsschutrzgesetz" macht bei den gerne zur Thematik zitierten Auszubildenden etliche Einschräkungen, siehe z.B. §§ 8 (Arbeitszeit), 11 (Ruhepausen), 14 (Nachtruhe), 16 + 17 + 18 (Samtstags- bzw. Sonntagsruhe und Feiertagsruhe), 22 ( Gefährliche Arbeiten), 23 ( Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten), 28 (Menschengerechte Gestaltung der Arbeit) und § 31 ( ;-)) ).




1. Das Mindestalter für Soldaten (und m.W. auch für etliche Länderpolizeien) beträgt zum Zeitpunkt des Dienstbeginns volle 17 Jahre. Mir wäre neu, dass die Bundeswehr Jugendlichen-Ausbildungs-Sondertrainingscamps macht (in den USA liegt die Altersgrenze m.W. sogar noch niedriger).
2. Für bestimmte Berufe (z.B. Bäcker) und Schichtbetriebe gibts m.W. Ausnahmen zu den Vorgaben im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Wieso soll das für den Einsatzdienst alles unmöglich sein?

Wieso machen wir uns eigentlich in Deutschland (gerade bei der Fw) zunehmend immer komplizierter?


Geschrieben von Bernhard DeimannM.E. werden Auszubildende während ihren Arbeit besser betreut und überwacht als dies im rauhen FW-Einsatzalltag die Regel sein kann.


das kann so sein, ich kenne aber zumindest von meiner eigenen Jugend und meinen Freunden ausreichend Hinweise die eher auf das Gegenteil hindeuten (und das wird durch gelegentliches Sehen von heutigen Baustellen o.ä. eher bestätigt)...

Wieso haben wir kein Problem damit, Leute ohne richtige Ausbildung/Prüfung/Fahrpraxis mit Sondersignal durch die Gegend rasen zu lassen (ohne Vorgaben zu weiterer Qualifikation usw.), während wenn ein Jugendlicher auch nur am Verteiler steht, der Untergang des Abendlandes zu drohen scheint?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697114
Datum26.09.2011 11:4621022 x gelesen
Unsere Lagerlogistiker durften aber erst mit 18 den Stapler fahren. Sehr zum ärger meines damaligen Cheffs. Die BG hatte genau das bemängelt.

Flurförderfahrzeuge => 18Jahre.

Der Azubi war zu dem Zeitpunkt etwas über 17 Jahre alt!


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW697118
Datum26.09.2011 12:1921096 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeUnsere Lagerlogistiker durften aber erst mit 18 den Stapler fahren. Sehr zum ärger meines damaligen Cheffs. Die BG hatte genau das bemängelt.

Flurförderfahrzeuge => 18Jahre.

Der Azubi war zu dem Zeitpunkt etwas über 17 Jahre alt!


dann sollen die gefälligst die Ausbildungspläne ihren Wünschen anpassen...

Oder die Wünsche der Realität.

Mit 16 darf man übrigens mit der Klasse A1 Motorräder mit 15 PS mit max. 80 km/h fahren.... (ist das ungefährlicher?)
Oder die Klasse L, die ab 16 zu fahren ist und zig Tonnen mit 25 km/h (mit Anhänger) oder 32 km/h ohne mit und ohne Anbaugeräte (dazu gehören dann auch Hubgabeln... - oder sagt dem Landwirt dann jemand, dass die selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Hubgabel kein Traktor, sondern ein Flurförderfahrzeug ist)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697119
Datum26.09.2011 12:3820941 x gelesen
Meine Meinung über Ausbildungsrahmenpläne sind

*zensiert*


Leider führt der Klartext definitiv zum Ausschluss aus diesem Forum!

PS: Ich denke wir sind viel weniger von einander weg als es den Anschein hat.

PPS: Wie kann man eigentlich eine BG Vorschrift anfechten, wenn sie Sinnlos ist, Nur mal so Grundsätzlich gefragt?


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697120
Datum26.09.2011 12:5420885 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino...
Oder die Klasse L, die ab 16 zu fahren ist und zig Tonnen mit 25 km/h (mit Anhänger) oder 32 km/h ohne mit und ohne Anbaugeräte (dazu gehören dann auch Hubgabeln... - oder sagt dem Landwirt dann jemand, dass die selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Hubgabel kein Traktor, sondern ein Flurförderfahrzeug ist)


Das ist nur die Meinung des Gesetzgebers, also eigentlich die Meinung von uns. Diese Meinung ist heutzutage leider nichts mehr wert.
Sobald irgend etwas angehoben wird (Hebebühne, Ladebordwand, Kran), muss der Arbeitgeber das explizit beauftragen, und ich bin mir zimlich sicher das da wieder irgendwas mit 18 steht.


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz697123
Datum26.09.2011 13:1420832 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoOder die Klasse L, die ab 16 zu fahren ist und zig Tonnen mit 25 km/h (mit Anhänger) oder 32 km/h ohne mit und ohne Anbaugeräte (dazu gehören dann auch Hubgabeln... - oder sagt dem Landwirt dann jemand, dass die selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Hubgabel kein Traktor, sondern ein Flurförderfahrzeug ist)

Nicht nur Klasse L, auch Klasse T (beschränkt auf 40km/h). Üblicherweise einfach nur in der Höchstgeschwindigkeit etwas gedrosselte, riesengroße, gern auch mal legalerweise überbreite Fahrzeuge der 20 bis über 40t-Klasse. Gern auch mit 2 druckluftgebremsten Anhängern oder überbreiten Anbaugeräten. Aber die Ausnahmen für die Landwirtschaft sind wieder ein anderes Thema. Da geht sowieso alles, was in anderen Branchen strikt verboten oder 15fach höher abgesichert ist.

Bleibt noch zu erwähnen, dass auch der Klasse T-Inhaber nach absolvieren von Klasse B später für PKW-Anhänger (sofern nicht durch Klasse B abgedeckt) natürlich Klasse BE extra machen muss...

Gruß,
Michael


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW697124
Datum26.09.2011 13:1520856 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeDas ist nur die Meinung des Gesetzgebers, also eigentlich die Meinung von uns. Diese Meinung ist heutzutage leider nichts mehr wert.
Sobald irgend etwas angehoben wird (Hebebühne, Ladebordwand, Kran), muss der Arbeitgeber das explizit beauftragen, und ich bin mir zimlich sicher das da wieder irgendwas mit 18 steht.


Meine Güte was hab ich während und nach meiner Ausbildung alles falsch gemacht. Und die SiFA hat da auch noch zugeschaut:-)
Flurförderfahrzeuge habe ich schon als Azubi repariert, einen Schein hatte ich auch nicht. Und als 17 Jähriger bin ich schon alleine mit zusätzlichem Azubi losgezogen und hab einfache Installationen und Reparaturen gemacht. Und die Krönung war, bei Reparaturen an großen Werkzeugmschinen war Arbeiten unter Spannung an der Tagesordnung, also nicht die 5er Regel anwenden.
In der Prüfung stand ich dann beim Kapitel Fehlersuche dumm da, weil ich sollte mit einem Durchgangsprüfer den Fehler suchen, anstatt mit einem ordentlichen MEssgerät und unter Spannung.
Aber egal, Spass hat es immer gemacht und die Azubis und Praktikanten haben sich immer gefreut wenn sie einer mitgenommen hat.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697130
Datum26.09.2011 14:3920748 x gelesen
Ja, ich wundere mich allerdings auch das ich noch Lebe, wobei ich für das Arbeiten unter Spannung durch Azubis trotzdem kein Verständnis (mehr) habe. Bei mir organisiere ich das so, dass unter Spannung nur nach Freigabe durch mich gearbeitet werden darf. Und dafür lege ich harte Bandagen an.
Unter Spannung nur:
Durch eine Elektrofachkraft
Eine EUP ist in Bereitschaft
Die Arbeiten müssen Notwendig sein
Die Arbeiten können nicht anders durchgeführt werden.
Davon ausgenommen ist nur das Prüfen auf Spannungsfreiheit.
Normalerweise müsste ich die Fachkräfte noch einmal gesondert schulen, vielleicht im nächsten Jahr


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen697135
Datum26.09.2011 15:2820699 x gelesen
Moin

Geschrieben von Michael WeyrichBleibt noch zu erwähnen, dass auch der Klasse T-Inhaber nach absolvieren von Klasse B später für PKW-Anhänger (sofern nicht durch Klasse B abgedeckt) natürlich Klasse BE extra machen muss......das aber kaum ein Problem ist, weil er für jedwede Transporte dann eben Traktor und "richtigen" Anhänger entleiht. Auf dem Notsitz immer einen Sack Kartoffeln zum Ausliefern bereithaltend, damit der landwirtschaftliche Charakter der Fahrt nicht verloren geht.

Sorry fürs OT.... ;o)


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorSeba8sti8an 8S., Gochsheim / Bayern697137
Datum26.09.2011 15:4520811 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso haben wir kein Problem damit, Leute ohne richtige Ausbildung/Prüfung/Fahrpraxis mit Sondersignal durch die Gegend rasen zu lassen (ohne Vorgaben zu weiterer Qualifikation usw.), während wenn ein Jugendlicher auch nur am Verteiler steht, der Untergang des Abendlandes zu drohen scheint?

Danke für diese Feststellung!


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AutorKevi8n K8., Kiel / Schleswig-Holstein697148
Datum26.09.2011 17:4120976 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Das Mindestalter für Soldaten (und m.W. auch für etliche Länderpolizeien) beträgt zum Zeitpunkt des Dienstbeginns volle 17 Jahre. Mir wäre neu, dass die Bundeswehr Jugendlichen-Ausbildungs-Sondertrainingscamps macht (in den USA liegt die Altersgrenze m.W. sogar noch niedriger).

Ja, und in Somalia können sogar schon 10 bis 14 Jährige Soldat werden und die Führer dieser Verbände sind voll des Lobes über deren Einsatzkraft. Zudem werden die Jugendlichen schon viel früher reifer, als noch vor ein paar Jahrzehnten. Das spricht gerade dafür, dass man deutlich tiefer mit dem Alter ansetzen kann.

Soweit mir bekannt ist, kann man mit 17 in die Bundeswehr oder Polizei eintreten, aber danach durchläuft man eine mindestens 1-jährige Ausbildung bevor man in den Einsatz ensandt wird. Und nach einem Jahr ist man eben 18 Jahre alt und Volljährig. Skeptiker sollten den Wehrdienstberater ihres Vertrauens befragen. Der kleine Unterschied ist eben, dass man bei der Feuerwehr gleich mit 16 in den Einsatz geht. Nun lieber Cimolino, dein Vergleich hinkt.

Abgesehen davon haben sowohl Somalia als auch die USA große Probleme mit den Spätfolgen des Krieges.

Es ist durchaus bekannt, dass gerade in den Jahren zwischen 15 und 18 Jahren eine deutliche Entwicklung bei Menschen wahrzunehmen ist. Viele sind zwischen 15 und 16 Jahre noch mehr Kind als Erwachsene, während 18 Jährige deutlich zum Erwachsenen tendieren,

Ein 16 Jähriger ist nicht mit einem 18 Jährigen oder gar einem 20 Jährigen zu vergleichen. Wenn man es auch nicht immer merkt, so haben Ausbilder in den Betrieben eine entsprechende Ausbildung zum Ausbilder von Jugendlichen nachzuweisen. Neben methodisch-didaktischen Inhalten spielen die Entwicklung und rechtliche Aspekte darin eine Rolle. Dies kann die Feuerwehr derzeit wohl nicht leisten. Die Jugendwartausbildung ist damit nicht vergleichbar. Auch hier ist dein Vergleich nur oberflächlich.

Wo Du natürlich recht hast, ist dass es keine Unfälle oder gar Spätfolgen bei Minderjährigen Feuerwehrangehörigen bekannt sind. Das spricht auch für deren Einsatz.

Die Frage ist doch: Was gewinnt man mit 16 Jährigen im Einsatz?



MKG

Kevin


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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein697151
Datum26.09.2011 18:0320791 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Kevin KrauseWo Du natürlich recht hast, ist dass es keine Unfälle oder gar Spätfolgen bei Minderjährigen Feuerwehrangehörigen bekannt sind. Das spricht auch für deren Einsatz.

Oder das die nur nicht so offen kommuniziert werden...

Geschrieben von Kevin KrauseDie Frage ist doch: Was gewinnt man mit 16 Jährigen im Einsatz?

Stimmt das ist die Frage.

In SH stellt sich die Frage im Grunde nicht mehr.


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP697171
Datum26.09.2011 20:2420711 x gelesen
Au fein, jetzt sind wir schon beim Krieg.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697172
Datum26.09.2011 20:5720706 x gelesen
Geschrieben von Torben BenthienGeschrieben von Kevin Krause"Wo Du natürlich recht hast, ist dass es keine Unfälle oder gar Spätfolgen bei Minderjährigen Feuerwehrangehörigen bekannt sind. Das spricht auch für deren Einsatz."

Oder das die nur nicht so offen kommuniziert werden...


Die Folgen sind nicht sichtbar, weil sie alsbald die Oranisiation verlassen werden. Warum wissen sie meistens selbst nicht und werden es auch nicht sagen.
Wichtig ist allerdings eigentlich nicht das tatsächliche Alter sondern das Entwicklungsalter. Hier würde ich mir eigentlich einen Spielraum für den GMV der Einsatzleiter wünschen. Das wird aber Utopie bleiben, weil das nun mal nicht messbar ist.

Es spricht doch nichts gegen Übungen, Unterstützungsleistungen von mir aus auch Keller auspumpen. Bei einem VU haben sie aber halt nix zu suchen.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW697173
Datum26.09.2011 21:0820654 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeJa, ich wundere mich allerdings auch das ich noch Lebe, wobei ich für das Arbeiten unter Spannung durch Azubis trotzdem kein Verständnis (mehr) habe. Bei mir organisiere ich das so, dass unter Spannung nur nach Freigabe durch mich gearbeitet werden darf. Und dafür lege ich harte Bandagen an.

Na ja Fehlersuche geht halt nur unter Spannung oder wie willst du in der abgeschalteten Steuerung einer Werkzeugmaschine einen Fehler suchen?
Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg697174
Datum26.09.2011 21:1320749 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Ulrich Cimolino

. Das Mindestalter für Soldaten (und m.W. auch für etliche Länderpolizeien) beträgt zum Zeitpunkt des Dienstbeginns volle 17 Jahre.

Ich nehme an, dass 17 jährige Polizeianwärter bzw. Bundeswehrrekruten durchaus mit der Ausbildung für ihre Tätigkeitbeginnen aber noch nicht an Polizei- oder Kampfeinsätzen teilnehmen ? Wenn das so ist dann denkt sich dies mit der z.Zt. in BaWü bestehenden Regelung dass man mit 17 Jahren in die Ein´satzabteilung eintreten/überwechsel und die Truppmannausbildung beginnen und ab 18 an Einsätzen teilnehmen kann.

das kann so sein, ich kenne aber zumindest von meiner eigenen Jugend und meinen Freunden ausreichend Hinweise die eher auf das Gegenteil hindeuten (und das wird durch gelegentliches Sehen von heutigen Baustellen o.ä. eher bestätigt)...


i.d.R. werden Auszubildende nach einen Stufen-Lehrplan ausgebildet und von bestimmten Personen dafür angeleitet und auch überwacht, in regelmäßigen Abständen wird deren Ausbildung überprüft (Zwischenprüfung, Berichtshefte etc.). Ähnlich aufgebaut sehe ich auch die FW-Ausbildung an; allerdings sehe ich Probleme die Anleitungs- und Aufsichtsfunktion in FW-Einsätzen immer zu gewährleisten.

Wieso haben wir kein Problem damit, Leute ohne richtige Ausbildung/Prüfung/Fahrpraxis mit Sondersignal durch die Gegend rasen zu lassen (ohne Vorgaben zu weiterer Qualifikation usw.),

Damit haben viele ein Problem.

während wenn ein Jugendlicher auch nur am Verteiler steht, der Untergang des Abendlandes zu drohen scheint?


Der Untergang des Abendlandes droht bestimmt nicht ob jetzt unter 18-Jährige nicht oder doch an Einsätzen teilnehmen. In vielen Überlegungen zur Motivation älterer JF-Angehörigen und der ganzen "Übernahmethematik" wird über eine wie auch immer begrenzte Einsatztätigkeit mit einen ausbildungs/Lerneffekt für diese Altergruppe diskutiert, das ist durchaus löblich, es sollten dann aber klare Rahmenbedingungen geschaffen sein wie diese Tätigkeit aussehen sollte. Als Lückenbüßer, letztes Aufgebot oder zur Kompensierung einer zu geringen Tagesalarmstärke sollten die minderjährigen FW-Angehörigen m.M. nach aber nicht mißbraucht werden.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8H., Nürnberg / Bayern697187
Datum26.09.2011 22:1120773 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann es sollten dann aber klare Rahmenbedingungen geschaffen sein wie diese Tätigkeit aussehen sollte.

Folgende "Musterlösung" wurde mir mal von einem Ausbilder einer Landesfeuerwehrschule präsentiert:

1. Keine unter 18 Jährigen auf dem ersten Fahrzeug! (Wird für die 1-Fahrzeug-Wehr allerdings schon schwierig umzusetzen...)

2. Ein im Umgang mit Jugendlichen erfahrener Gruppenführer/Zugführer schnappt sich bei geeigneter Lagemeldung (Also nicht bei "Person unter Zug" oder eigentlich allem mit "Person" im Stichwort) ein MZF/MTW und alle Jugendlichen die zum Gerätehaus gekommen sind, fährt mit ihnen zur Einsatzstelle (ohne Sonderrechte) und macht eine kleine "Guided Tour". Das Alter der Zuhörer spielt dabei eigentlich keine Rolle.

3. Wenn es die Lage erlaubt, können auch einfachere, ungefährliche Arbeiten durch die JFler vorgenommen werden.

Ist - denk ich - in der Theorie ein ganz guter Ansatz, der den Jugendlichen das Gefühl gibt, dabei gewesen zu sein und vielleicht sogar geholfen zu haben, ohne sie wirklich unbeaufsichtigt zu lassen/in Gefahr zu bringen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW697192
Datum26.09.2011 22:3821466 x gelesen
Geschrieben von Kevin KrauseSoweit mir bekannt ist, kann man mit 17 in die Bundeswehr oder Polizei eintreten, aber danach durchläuft man eine mindestens 1-jährige Ausbildung bevor man in den Einsatz ensandt wird

hättest Du die Güte, den Thread im Zusammenhang zu lesen und zu beantworten?

Es ging mir hier mit der Antwort um den Hinweis auf die Arbeitszeitproblematik... (Die Einsatzgrenzen für die BW im Ausland sind mir bekannt, ob die allerdings erhalten bleiben würden, wenn es einen "BW-Ernstfall" gäbe ist mir unbekannt - ich kann mirs nicht vorstellen.)


Geschrieben von Kevin KrauseEin 16 Jähriger ist nicht mit einem 18 Jährigen oder gar einem 20 Jährigen zu vergleichen.

danke für den Hinweis, da die Jugend seit Seneca ja jährlich ganz offensichtlich schlimmer wird ("oh tempera, oh mores"), wieso lassen wir dann nicht auch erst mit 20, besser noch 25 oder 30, also im "gesetzteren" Alter auf die Menschheit los?


Geschrieben von Kevin KrauseWas gewinnt man mit 16 Jährigen im Einsatz?

Einen der bleibt, weil ihm nicht mit 17 langweilig ist, nachdem er vielleicht sogar besser als viele aktive mit Einsatzgeräten umgehen kann, weil er damit mit mehr Spaß und Lust geübt hat?
Eine Einsatzkraft mehr, die einen Verteiler bedienen kann, weil der Rest der noch kommt entweder im Innenangriff ist, Maschinst oder Führungskraft?

Gegenfrage, was verliert man eigentlich? (Und es geht keinesweg darum, die SOFORT mit allen Aufgaben zu belangen....)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW697194
Datum26.09.2011 22:4720732 x gelesen
Geschrieben von Christian HammerFolgende "Musterlösung" wurde mir mal von einem Ausbilder einer Landesfeuerwehrschule präsentiert:

die Musterlösung heute für die meisten dürfte offiziell sein:

KEIN Einsatz überhaupt gar nie nicht bis genau zu dem Tag, an dem sie 18 sind. (In einigen Ländern noch verschärft um die ergänzende (!) Forderung, bis sie den TM 1 absolviert haben.)

Am Tag mit dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen sie dann alles sehen und machen - und können das auch aufgrund des genau eintägigen Unterschieds dann genau soviel besser...

Halte ich sowohl soziologisch, ausbildungstechnisch, wie auch aus Gründen der Führungslehre recht wenig von.

Mir wäre lieber, wenn die alten, inoffiziellen, recht pragmatischen und einfachen Regeln des GMV gelten würden...
1. keiner fährt mit, der sich in und auf Einsatzfahrten Einsatzstellen nicht zu verhalten weiß, das bedeutet i.d.R. eine entsprechende Grundausbildung bzw. Schulung.
2. keiner geht weiter als bis zur Grenze des Gefahrenbereichs, der noch in der JF ist, oder keine AGT- oder sonstige für den jeweiilgen Einsatz sinnvolle/nötige Spezialausbildung hat. (Egal welche Regelung die "Landesgesetze" dazu hergeben.)
3. das gilt für alle, egal ob JF, oder bemooste Altherren.

Jobs in anderen Bereichen gibts mehr als genug. Die benötigen auch engagierte Leute, die wissen was sie tun, und die funktionieren auch relativ altersunabhängig.

Nur so erreicht man einen Hinführungsprozess, wenn man sich nicht den Luxus einer geplanten mehrmonatigen Ausbildung mit kontrollierten Praxisanteilen wie bei einer BF gönnen kann/will. (Und wie gut es da tatsächlich ist, hängt u.a. davon ab, wie die Planstellensituation, die Krankheitsquoten, die lieben Kollegen oder man selbst so drauf ist.)

Also: Back to roots, back to GMV!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697195
Datum26.09.2011 22:5020654 x gelesen
Das geht schon, man muss nur wollen.

Wir sollten uns allerdings auf den Begriff von Spannung einigen. Ich nenne damit den Begriff gefährliche Spannung.

24V bei 5A sind natürlich kein Problem.

Aber mal einen Kurzschluss einer Kondensatorbank erlebt?
Oder eine Kurzgeschlossene Hauptzuleitung gesehen?

Da werden Energien frei, die sind Wahnsinn. Ich habe bei solchen Aktionen beinahe meine Augen verloren und habe keine Lust für die Augen meiner Mitarbeiter geradezustehen. Bei der Kondensatorbank hatte ich das Glück, das der Feuerlöscher griffbereit war. Die Halle währe sonst abgefackel.

Der eigentliche Stromschlag ist dagegen nur halb so Wild. Achtung Irone;)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697196
Datum26.09.2011 22:5120620 x gelesen
Kleiner Nachtrag, was ist wenn 2 Backfrische Jugendliche zu einem VU auf die Landstraße mitkommen. Auf dem Weg dahin sehen Sie sich bereits als die großen Retter, die Heldenhaft das Dach wie geübt abklappen.

Und nach 5 Stunden Kampf, stirbt der LKW Fahrer trotzdem. Glaubt ihr, die können am nächsten Tag darüber weg in die Schule gehen. Erwachsene reagieren da anders, weil sie bereits Verdrängungs oder Verarbeitungsmechanismen entwickelt haben.

Sie waren die ganze Zeit außerhalb der Gefahrenzone und haben nur das Material aus dem Wagen geholt. Aber sie wissen ganz genau wofür das Gerät gebraucht wird. Dann klappt Plan A nicht und Plan B und C ... und Z auch nicht. Dann ist er endgültig Tod. Die Einsatzkräfte vom Mann am Spreizer bis zur Zentrale haben eine Niederlage erlitten. Aber diese beiden waren Nah drann und werden die aberwitzigsten Erklärungen - und - bei sich selbst - suchen.

Wer sich jetzt an einen anderen Thread erinnert fühlt, das ist purer Zufall aber ein Schreckenszenario.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW697197
Datum26.09.2011 22:5420767 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeKleiner Nachtrag, was ist wenn 2 Backfrische Jugendliche zu einem VU auf die Landstraße mitkommen. Auf dem Weg dahin sehen Sie sich bereits als die großen Retter, die Heldenhaft das Dach wie geübt abklappen

1. wenn die sich so sehen, ist was grundsätzlich mit der Vermittlung von Aufgaben (grundsätzlich und speziell auf Alter und Ausbildung bezogen) schief gegangen!

2. glaubst Du, das ist für den, der mit 18 bei der FF anfängt ein anderes Problem als für den, der mit 10 angefangen hat und mit 17 seinen ersten Einsatztoten sieht?
Wenn ja, warum ist das anders, und warum helfen genau solche Spielchen mit wahnwitzigen Extremen da für irgendwie gar keine sinnvolle Argumentation weiter?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg697204
Datum27.09.2011 07:4120514 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Das Mindestalter für Soldaten (und m.W. auch für etliche Länderpolizeien) beträgt zum Zeitpunkt des Dienstbeginns volle 17 Jahre. Mir wäre neu, dass die Bundeswehr Jugendlichen-Ausbildungs-Sondertrainingscamps macht (in den USA liegt die Altersgrenze m.W. sogar noch niedriger).
2. Für bestimmte Berufe (z.B. Bäcker) und Schichtbetriebe gibts m.W. Ausnahmen zu den Vorgaben im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Wieso soll das für den Einsatzdienst alles unmöglich sein?


Das mag ja alles stimmen. Aber der Ausbilder/ Ausbildungsbetrieb bei einem Lehrling hat eine besondere Fürsorgepflicht, der er normalerweise nachkommen sollte. Das heisst die Lehrlinge werden (sollten zumindest) bei besonders gefährlichen Tätigkeiten überwacht.
Für die Feuerwehr schliesst sich das IMO in den meisten Einsätzen aus.
Wobei ich mir bewusst bin, dass ich den einen FA von der charakterlichen, technischen Eignung sicher schon mit 16 in den Einsatz lassen könnte, den anderen mit 20 noch nicht. (Das selbe Problem habe ich z.B. beim Führerschein.)
Irgendwo muss aber eine Altersgrenze festgelegt werden, und die liegt nun mal bei vielen Dingen in der Volljährigkeit, weil dann derjenige für sich selbst entscheiden kann. Die einzige Alternative wäre flächendeckend sowohl physische als auch psychische als auch fachliche Eignungstests für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren. Welche Folgen das hätte, möchte ich nicht weiter erörtern.

Für mich stellt sich weiterhin die Frage:
Weshalb muss ich Jugendliche überhaupt einsetzen?
Weil ich zu wenig Personal habe? Dann verbietet sich dass IMO erst recht, weil dann benötige ich jede Einsatzkraft, und kann nicht auf die JF aufpassen.
Um die Leute zu motivieren?
Aus meiner Erfahrzung gehen die Jugendlichen entweder schon noch früher wegen anderer Interessen, oder später, nach Abschluss der Berufsausbildung bzw. wenn die Familiengründung ansteht.

Deshalb finde ich die aktuelle Lösung in BaWü gut. In die Aktive Abteilung mit 17 und die "Grundausbuldung" machen. Bis die Leute dann 18 sind, kann ich aus dem Übungsgeschehen auch gut beurteilen, was die können.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso haben wir kein Problem damit, Leute ohne richtige Ausbildung/Prüfung/Fahrpraxis mit Sondersignal durch die Gegend rasen zu lassen (ohne Vorgaben zu weiterer Qualifikation usw.), während wenn ein Jugendlicher auch nur am Verteiler steht, der Untergang des Abendlandes zu drohen scheint?

Ich habe mit Beidem ein Problem.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW697213
Datum27.09.2011 08:4420531 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeWir sollten uns allerdings auf den Begriff von Spannung einigen. Ich nenne damit den Begriff gefährliche Spannung.


Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Unter Spannung arbeiten, sprich etwas installieren oder demontieren ist etwas anderes als in einem berührungssicheren Schaltschrank Messungen durchzuführen.

Geschrieben von Harald SchramkeAber mal einen Kurzschluss einer Kondensatorbank erlebt?
Oder eine Kurzgeschlossene Hauptzuleitung gesehen?


Nun ich kann mit einer überschmolzenen NH2 Sicherung, oder einem leicht erwärmten 6quadrat Kabel kontern. Wobei mein persönlich als gefährlichsest eingestufte Highlight war der Griff an an die Stromschiene eines Hochregallagers als jemand die Spannung wieder zuschaltete.
Aber genug der Heldengeschichten, wichtig ist das man sich an Vorschriften hält, auch wenn das im Einzelfall vielleicht schwierig ist, und man den GMV nicht ausschalten darf.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 697218
Datum27.09.2011 09:1020520 x gelesen
Geschrieben von Christian Hammer Folgende "Musterlösung" wurde mir mal von einem Ausbilder einer Landesfeuerwehrschule präsentiert:

Kein Schlachtplan über lebt den ersten Schuss!

Das ist eine wunderbare Idee solange ich einen MTW und eine Führungskraft über habe die im Umgang mit Jugendlichen erfahren ist.

Und dann muss ich mir vielleicht noch anhören warum die Feuerwehr buseweis Leute ankarrt die nur nichts machen .. Eher doof.

Ihr Bayern macht euch aber da auch das Leben selber schwer, so mit dem Passus das JFler ab 16 an Einsätzen teilnehmen können.

Entweder bin ich mit 16 aktiv oder mit 18. So ein bisschen ab 16 u den Rest ab 18 ist eher doof.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 697219
Datum27.09.2011 09:1520441 x gelesen
Geschrieben von Kevin Krause
Ja, und in Somalia können sogar schon 10 bis 14 Jährige Soldat werden und die Führer dieser Verbände sind voll des Lobes über deren Einsatzkraft. Zudem werden die Jugendlichen schon viel früher reifer, als noch vor ein paar Jahrzehnten. Das spricht gerade dafür, dass man deutlich tiefer mit dem Alter ansetzen kann.


Schnickschnack. So weit muss Keiner fahren. Ende WK II waren die Frontabschnitte in denen reine HJ Battalione eingesetzt wurden wesentlich schwieriger durch die Alliierten zu erobern.

Geschrieben von Kevin Krause Abgesehen davon haben sowohl Somalia als auch die USA große Probleme mit den Spätfolgen des Krieges.

Ist hier Krieg? Hier im Saarland jetzt im Moment nicht.

Also hinkt auch der Vergleich.

Wobei i.d.R. der geplante Einsatz mit 16 nicht stattfindet sondern mit 17 nach TM 1.

Und wäre das alles so schlecht dann hätte z.B. das Saarland auf Druck der Unfallversicherer die reihenweise 16 jährige mit PTSB heilen müssten die Altersgrenze nach oben geschraubt.

Geschrieben von Kevin Krause Die Frage ist doch: Was gewinnt man mit 16 Jährigen im Einsatz?

Gegenfrage: Wo liegt der Unterschied zwischen einem 16, 17 oder 18 jährigen mit abgeschlossenen TM 1?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697220
Datum27.09.2011 09:1620504 x gelesen
Diese beiden Fälle sind beim Messen in einem IP10 Schrank passiert! Dumm nur, als die Schraube die da rum lag in den 40KW FU fiel.

Geschrieben von Thomas EdelmannAber genug der Heldengeschichten, wichtig ist das man sich an Vorschriften hält, auch wenn das im Einzelfall vielleicht schwierig ist, und man den GMV nicht ausschalten darf.

volle Zustimmung, daher immer den GMV von zwei Fachkräften einschalten!


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AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt697229
Datum27.09.2011 10:4720489 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAm Tag mit dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen sie dann alles sehen und machen - und können das auch aufgrund des genau eintägigen Unterschieds dann genau soviel besser...

Beispiele für sowas gibts auch so genug ( Führerscheine etc ), jeder Jugendliche entwickelt sich nunmal anders und der Gesetzgeber geht nunmal davon aus, dass mit 18 der Jugendliche (hü) im Schnitt über genug Reife und Vernunft verfügt um auf die Gesellschaft losgelassen zu werden. Und gerade bei Jugendlichen hab ich nunmal auch eine gewisse "Übermotivation" feststellen dürfen, welche dazu führen kann, dass sich gewisse unliebsame Eigendynamiken entwickeln. ( das hört natürlich auch net zwangsläufig mit dem 18 Geburtstag auf )
Interessant wirds vor allem dann, wenn einem die Schüler jedesmal/häufig bei einer Alarmierung aus der Schule abhauen... ( soll vorkommen )

Bei uns machen wir das so streng mit den 18 Jahren - die JFler wissen das bis 18 außer Übungs- und Ausbildungsdiensten noch nix mit Einsätzen kommt. Deshalb sind die net weniger motiviert oder werden seltener in die Einsatzabteilung übernommen. Sie konzentrieren sich m.E. halt eher auf die für sie relevanteren Problemfelder, wie Schule bzw. Ausbildung.

Sicher würde es die Verfassung einiger JFler es hergeben, dass diese schon eher an Einsätzen teilnehmen könnten genauso wie es andere gibt die selbst mit 40 noch net soweit sind, dass man diese guten Gewissens auf die Menschheit loslassen mag...

Geschrieben von Ulrich CimolinoNur so erreicht man einen Hinführungsprozess, wenn man sich nicht den Luxus einer geplanten mehrmonatigen Ausbildung mit kontrollierten Praxisanteilen wie bei einer BF gönnen kann/will.

Diesen Hinführungsprozess kann man bei Freiwilligen auch in Einsätzen beginnen, mit Abschluss des 18. LJ, ohne Beteiligung einer mehrmonatigen Ausbildung bei einer BF.
Was ein Jugendlicher ohne die BF Geschichte schafft, sollte doch dann für einen Erwachsenen nicht problematischer werden oder ?


Geschrieben von Ulrich CimolinoAlso: Back to roots, back to GMV!
Ich glaub das mit dem GMV-System funktioniert net flächendeckend :P


Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW697230
Datum27.09.2011 11:0320507 x gelesen
OK, war ein Totschlagargument ;)
Jeder entwickelt sich nun mal anders, dem kann der Gesetzgeber nun mal nicht anders begegnen als durch eine Altersgrenze. Zugegebenermaßen gibt es Jugendliche, die locker mit 16 den Dienst verrichten können, es gibt aber andere, da habe ich mit 30 noch meine Zweifel.
Trotzdem bin ich nicht weit von dir entfernt wenn ich jetzt mal einfach die Leitlinie aufstelle:
<16 Nur erweiterte Unterstützung im Ausbildungsdienst, im Einsatz nur Brötchen schmieren
16 bis 18 Übung und Ausbildung Einsätze nur bei einfachen Lagen, bei denen es nicht zu einer Fortalarmierung kommen kann! Sonst könnte es ja mal heißen: Packt mal schnell die Pumpe wieder ein, zwei Straßen weiter liegt ein Motorradfahrer! Der Keller kann warten. Aber wer will das garantieren?
Ab 18 Übernahme in den Einsatzdienst


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW697239
Datum27.09.2011 13:0420484 x gelesen
Hallo liebe Leute,

das hier ist schon eine lustige Diskussion.

Da stellt am 08.09.11 ein Jugendlicher eine ziemlich klar umrissende Frage, die auch am selben Tag bereits so erschöpfend beantwortet worden ist, dass sich Millicent bei Jürgen für die Beantwortung bedankt und dennoch wird hier seit drei Wochen lustig weiterdiskutiert. Das Millicent sich zwischenzeitlich aus der Diskussion ausgeklingt hat scheint irgendwie keiner gemerkt zu haben.

Aber das nur am Rande...

Hier wurden viele Argumente pro und contra zum Einsatz von Jugendlichen an Einsatzstellen ausgetauscht. Die meisten, egal ob für oder wieder, waren auch durchaus nachvollziehbar. Die wesentliche, aus meiner Sicht alles entscheidene Frage wurde aber noch nicht gestellt:

Will ich, als Einsatzleiter, überhaupt die Verantwortung für jugendliche Helfer an der Einsatzstelle übernehmen?
Habe ich nicht so schon genug zu tun?

Sobald ich Jugendliche an Einsatzstellen habe, muss ich mir sofort Gedanken darüber machen, wie ich sie einsetzen kann, was ich ihnen zumuten kann oder darf usw. Die vorhandene Lage muss ich dann quasi zweimal lesen und bewerten: Einmal für die regulären und einmal für die "Hilfs-"kräfte. Zwar muss ich mir diese Frage auch bei den regulär eingesetzten Feuerwehrkräften stellen, aber die kenne ich bereits und habe mit ihnen z.T. schon langjährig zusammengearbeitet.

Durch die organisatorische Trennung zwischen Jugendfeuerwehr und normaler Feuerwehr kenne ich doch den einzelnen JFler garnicht gut genug um sein Leistungsvermögen / seine Belastbarkeit objektiv bewerten zu können. Das könnten nur seine JF-Betreuer. Die sind aber nicht immer vor Ort und selbst wenn: Habe ich dann Zeit genug um mich mit ihnen zu beraten
?

Mag ja sein, das es Einsatzlagen gibt, bei den ich Jugendliche auch gut einsetzen kann und sie wirklich entlastend wirken, aber in der Regel stellt der Einsatz eine Mehrbelastung der Einsatzleitung dar, die sich mit dem einsatztaktischen Wert nicht vereinbaren lässt.


Einen schönen Dienstag noch!

Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern697241
Datum27.09.2011 13:4920427 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIhr Bayern macht euch aber da auch das Leben selber schwer, so mit dem Passus das JFler ab 16 an Einsätzen teilnehmen können.

Entweder bin ich mit 16 aktiv oder mit 18. So ein bisschen ab 16 u den Rest ab 18 ist eher doof.


Das ist doch nur eine Rechtsgrundlage, die aber leicht örtlich verschärft werden kann. Die JF beginnt bei uns auch erst mit 14, obwohl 12 Jahre erlaubt wäre.
Wir haben mit dem "ein bisschen" bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Voraussetzung ist natürlich, dass alle klar wissen, was sie dürfen und was nicht und sich auch daran halten.


Audiatur et altera pars.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg836445
Datum09.01.2018 10:303448 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Kevin K.

Soweit mir bekannt ist, kann man mit 17 in die Bundeswehr oder Polizei eintreten,

Dazu aktuell interessenhalber paar Zahlen:

-> ZEIT " Bundeswehr: Zahl minderjähriger Rekruten auf Höchststand "

" Die Zahl der Minderjährigen in der Bundeswehr hat einen neuen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr waren laut einem Bericht der Rheinischen Post 2.128 Soldaten, darunter 448 Soldatinnen, bei Dienstantritt noch nicht volljährig. [..] Die Bundeswehr nehme Minderjährige ausschließlich für eine militärische Ausbildung auf. Die gesetzlichen Vertreter müssten einem Diensteintritt zustimmen. Minderjährige dürften nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen, der Gebrauch von Waffen sei auf die Ausbildung beschränkt. "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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