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ThemaBetrieb ohne Arzt / Aufgabe Sanität3 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG697226
Datum27.09.2011 10:193385 x gelesen
Hallo Zusammen

In unserem Betrieb gibts keine Betriebsarzt, aber eine Betriebssanität und Fw.
Bei kleineren Unfällen werden wir alarmiert. Bei Bagatellen wird oftmals der Patient ins Spital zur Kontrolle, Nähen etc. gebracht.
Dies erfolgt meist mit den Privat PW.

Die Frage ist, wie weit soll die Betreuung durch die Sanität erfolgen, sprich Begleitung ins Spital und wieder zurück.

Wie wird das in anderen kleinen Betrieben gehandhabt ?

Danke und


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen697227
Datum27.09.2011 10:301782 x gelesen
Moin,

das ist sicher schwierig jetzt von Deutschland auf die Schweiz zu übertragen. Hier bei uns gibt es diverse Gesetze und Richtlinien, die sowas regeln. Ich denke aber, wenn du es auf die "Bagatellen", wie Schnitt im Finger, umgeknickt oder so, beschränken willst, dann erfolgt das zumindest hier auch in ähnlicher Wiese.

Bei eigenständigen Transport in eine Klinik bzw. zum Durchgangsarzt sollte man aber drauf achten, wie zum einen die Nutzung von Privat-PKW für Dienstfahrten geregelt ist und zum anderen darauf, dass der Fahrer sich nicht gleichzeit um die Betreuung des Patienten kümmern kann/soll - also i.d.R. zu Dritt fahren, und am besten den Verletzten/Erkrankten nach hinten setzen, damit, wenn er dann doch kollabiert, der Fahrer nicht Probleme bekommt.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern697258
Datum27.09.2011 15:121614 x gelesen
Hallo Andy,

es gibt bei uns in D berufsgenossenschaftliches regelwerk und Gesetze die dies regeln. Wie sehr die Rechtslage in der Schweiz davon abweicht und was Eure SUVA fordert kann ich leider nicht sagen.

In D gilt:
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27 BGV A1) mit:
mehr als 1500 anwesenden Versicherten
mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen.
(Mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter.)

Der Betriebsarzt muß in D nicht immer eine Unfallstation etc. im Betrieb haben. Es reicht, wenn er für die arbeitsmedizischen Untersuchungen zur Verfügung steht und feste Sprechstunden anbietet. Bei Großbetrieben ist hingegen i.d.R. beim Betriebsärztlichen Dienst im Betriebsgelände ein Arzt, Sanitäter Arzthelfer(in) etc. vorhanden.

Ich vermute mal, Eure Betriebssanität ist vergleichbar mit dem deutschen Betriebssanitäter. Nach dem Recht in D ist der Betriebsarzt bei Unfällen med. Notfällen nur für die Erstversorgugn zuständig. Den "Rest" (=Hauptbehandlung) macht der zuständige Unfallarzt (niedergelassen oder Spital).

Nehme ich meinen Betrieb als Beispiel, dann wäre die übertragene Vorgehensweise die Begleitung zur Arzt in der Mehrzahl der Fälle durch die Betriebssanität. Bei uns gilt die Empfehlung einen Patienten immer in Begleitung zur Betriebsärztlichen Dienststelle zu bringen. Bei Bedarf von dort Transport mit eigenem oder öffentlichem Rettungswagen in Klinik oder zum Durchgangsarzt. Bei Notfällen direkter Einsatz des Rettungswagens mit betriebsärztl. Notarzt.

Vielleicht mehr Detail per pn.

Gruß
Volker


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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xxx

 27.09.2011 10:19 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 27.09.2011 10:30 Matt7hia7s O7., Waldems
 27.09.2011 15:12 Volk7er 7L., Erlangen
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