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ThemaGesetzlicher Unfallversicherungsschutz - auch für G26.3?2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen697548
Datum29.09.2011 22:592181 x gelesen
Hallo zusammen!

Ich sitze gerade an einer Zusammenfassung und "Lesbarmachung" meiner Notizen aus dem Tm1. Bei dem Thema "Versicherungsschutz" ist mir eine Frage eingefallen, die ich - logischerweise - besser mal im Unterricht gestellt hätte:

Der gestzliche Versicherungsschutz, den der Feuerwehrangehörige genießt, erstreckt sich unter anderem auch auf "Teilnahme an angeordneten dienstlichen Veranstaltungen". Schließt das auch den "Aufwand" (i.S.v. Hin- und Rückweg und Dauer) der G26.3-Untersuchung ein?

Rein logisch würde ich die Frage mit "Ja" beantworten - aber ich hätte da gerne eine verbindlichere Auskunft als mein "Bauchgefühl". Vielen Dank für Eure Bemühungen

VG

Andreas


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AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg697556
Datum30.09.2011 00:181189 x gelesen
Hallo,

da die arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen auf Veranlassung des Arbeitgebers bzw. der Feuerwehr durchgeführt werden, sind diese somit dem versicherten Bereich zuzuordnen.
Für die Wege gilt dies entsprechend.

Dies gilt jedoch nur für Unfälle, ein Herzinfarkt auf dem Ergometer dürfte kein Arbeitsunfall sein, da es sich hierbei nicht um einen Unfall (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) handelt, sondern um eine innere Ursache.

Da werden sich im Einzelfall die Parteien vermutlich dann streiten.
Solang mir das nicht passiert... :)

Grüße
Daniel


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 29.09.2011 22:59 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 30.09.2011 00:18 Dani7el 7R., Ulm
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