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ThemaEinmaliger TÜV für Atemschutzwerkstatt / Kompressor3 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg700065
Datum25.10.2011 07:252951 x gelesen
Guten Morgen,

beim Neubau unseres Gerätehauses wurde eine Atemschutzwerkstatt samt Kompressor realisiert. Wehrintern befüllen wir normal unsere Flaschen - jedoch wurde uns gesagt, sobald wir für eine "externe" Wehr füllen, sollten wir die Anlage einmalig vom TÜV abnehmen lassen.
Weiß jemand einen Ansprechpartner vom TÜV SÜD (Homepage und Tel. vom TÜV allgemein sind bekannt) bzw. Dekra, der für unser Anliegen in Baden Württemberg zuständig ist ?

Danke im Voraus & freundliche Grüße

Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorAndr8eas8 W.8, Schönau / Baden-Württemberg700088
Datum25.10.2011 11:081593 x gelesen
Hallo Eric,

also laut Bauer Kompressoren muss ein Kompressor mit dem Flaschen auch für andere Feuerwehr gefüllt werden, vom TÜV überprüft werden und zusätzlich muss noch eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtamtes vorliegen.

Grüße
Andreas


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700089
Datum25.10.2011 11:211466 x gelesen
Also, um mal von der Industrieseite zu betrachten. Jeder ortsfeste* Druckbehälter muss vor der Erstinbetriebnahme an dem Ort eine Prüfung über sich ergehen lassen. In NRW durfte diese Prüfung vor 3 jahren nur der TÜV Industrieservice machen. Ich bin jetzt nicht so firm in Kompressoren für die Atemwerkstatt, aber ich könnte mir vorstellen das darin auch "versteckte" prüfpflichtige Behälter sind.
Diese Behälter werden dann in ein zentrales Register übernommen, über das die Prüfzyklen behördlich überwacht werden.

Hierdurch soll wohl verhindert werden, das der Behälter an einer ungeeigneten Stelle steht.

Quelle: Betriebssicherheitsverordnung

* Das mit dem Orsfest wird sehr steng ausgelegt. Der einfache Kompressor mit Stecker und auf Rollen ist das auch.


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 25.10.2011 07:25 ., Hohentengen a.H.
 25.10.2011 11:08 Andr7eas7 W.7, Schönau
 25.10.2011 11:21 Hara7ld 7S., Köln
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