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ThemaAbschließen der Eingangstür bei Mehrfamilienhäusern39 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700941
Datum02.11.2011 22:1216972 x gelesen
Weiß jemand, ob es ein Gesetz oder eine Empfehlung gibt, ob man eine Haupteingangstür eines Mehrfamilienhauses über Nacht (22-6 Uhr) zuschließen soll/darf? Es geht um ein Haus mit 10 Wohnungen. Seit kurzem hat die Hausverwaltung angeordnet, daß die Tür nachts abgeschlossen werden muß. Meiner Meinung macht das keinen Sinn. Ich sehe da zuviele negative Gründe. Hat da jemand Erfahrungen mit? Danke schon mal für eure Antworten.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700942
Datum02.11.2011 22:2214726 x gelesen
Normale Hauseingangstüren sind in unter 2 Min. auf.


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW700943
Datum02.11.2011 22:2314609 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeNormale Hauseingangstüren sind in unter 2 Min. auf.

Aber bevor die Feuerwehr überhaupt da ist müssen die Bewohner ja auch die Möglichkeit haben sich selber zu retten.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt700944
Datum02.11.2011 22:2314491 x gelesen
Geschrieben von Hauck Daniel Seit kurzem hat die Hausverwaltung angeordnet, daß die Tür nachts abgeschlossen werden muß.
Abgeschlossen, oder geschlossen? Letzteres habe ich auch hier vorgegeben. Das heißt, dass ich die Tür nicht aufkeilen oder entriegeln [1] darf, also die Tür immer von Außen her verschlossen ist. Kann es sein, dass das gemeint ist?

[1]: also den kleinen Hebel am Schnapper verschieben


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700945
Datum02.11.2011 22:2714475 x gelesen
Ja, aber darum geht es mir nicht. Ich find es einfch nur Quatsch. Angenommen in einer Wonung, blödester Fall EG, ist Feuer, Treppenhaus verraucht langsam, in der Hektik denkt keiner an den Schlüßel. Die Haustür ist abgeschlossen und weil wir alle so Gewissenhaft sind, schließen wir unsere Wohnungstüren. Beispiel zwei, es wohnen drei ältere Ehepaare in dem Haus. Bei einer alleinstehenden war des öfteren der RD. Andere Parteien, alle jünger, sind weg. Am WE durchaus möglich. Wer macht außer der Feuerwehr die Tür dann auf? Gibt noch mehr was mir da einfallen würde...


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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700946
Datum02.11.2011 22:2814366 x gelesen
ABgeschlossen. Aufgekeilt wird die nur Samstags bei der Kehrwoche kurz... Ist ne Tür, die auf jeden Fall alleine ins Schloß fällt...


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen700947
Datum02.11.2011 22:2914311 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherKann es sein, dass das gemeint ist?

Ich vermute, dass abgeschlossen , also verriegelt gemeint ist. Das habe ich beruflich auch schon mehrfach erlebt. "Gutes Zureden" und Argumentation mit GMV hat hier oftmals auch nicht geholfen. Leider habe ich dazu bisher auch noch nichts Zitierfähiges gefunden, aber für mich überwiegen da auch die negativen Gründe. Und es gibt genug Möglichkeiten, einen Hauseingang so zu sichern, das man leicht raus- aber nur schwer hineinkommt.

Gruß

Torsten Schild


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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700948
Datum02.11.2011 22:3114088 x gelesen
Okay verriegelt ist der bessere Ausdruck. Tür zu, und zusätzlich abschließen... Das meinte ich.


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AutorKlau8s S8., München / Bayern700949
Datum02.11.2011 22:3613992 x gelesen
Was steht in der Hausordnung die ist doch in Ba-Wü eigentlich gängig und üblich.


Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.)
Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700950
Datum02.11.2011 22:4413871 x gelesen
Soweit ich weiß kann die Hausordnung von jeder Wohngemeinschaft nach deren Interessen/Vorstellungen gemacht werden. Und eben von den Eigentümern bei der Eigentümerversammlung zugestimmt werden, oder auch nicht (die mindestens geforderte Anzahl der Eigentümer muß natürlich anwesend und gewährleistet sein). Aber ein Gesetzestext, der gerade den Fall vorschreibt, oder auch verbietet hab ich nirgends gefunden.


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AutorJens8 H.8, Riegelsberg / Saarland700951
Datum02.11.2011 22:4613993 x gelesen
ich denke es geht hierbei um das absperren der türe. ein einfaches "zufallenlassen" in die falle gilt soweit ich weis versicherungstechnisch bei einem einbruch z.b. nicht als ge/verschlossene tür, gleich zu setzten etwa mit gekippten fenstern.

wenn diese besagte tür der einzige, über das treppenhaus zu erreichende fluchtweg sein sollte, müsste diese dann wohl von innen mit einer panik-entrigelung versehen sein.

beispiel: http://www.sicherheit-nach-mass.de/2005/katalog2008/10.Fluchtwegesicherung.pdf

wobei ja eine "richtige" fluchtür nach DIN EN 179 und ( 1125 ) nach außen öffnen sollte und binnen 1 sec frei gegeben werden muss ohne einen schlüssel zu benutzen....


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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen700952
Datum02.11.2011 22:4813853 x gelesen
Geschrieben von Torsten Schildch vermute, dass abgeschlossen , also verriegelt gemeint ist. Das habe ich beruflich auch schon mehrfach erlebt. "Gutes Zureden" und Argumentation mit GMV hat hier oftmals auch nicht geholfen. Leider habe ich dazu bisher auch noch nichts Zitierfähiges gefunden, aber für mich überwiegen da auch die negativen Gründe. Und es gibt genug Möglichkeiten, einen Hauseingang so zu sichern, das man leicht raus- aber nur schwer hineinkommt.

Zitierfähig wäre hier alles, was darauf hinweist, dass Flucht- und Rettungswege nicht verschlossen, verstellt, verengt oder sonst irgendie deren Nutzung beeinträchtigt werden darf.

Wikipedia hat zu dem Thema diesen Satz im Angebot: Gewisse Bauordnungen oder Verordnungen lassen gegebenenfalls auch einen Verschluss von Flucht- oder Rettungswegen in Deutschland zu. Allerdings gibt es auch Vorschriften und einschlägige Normen, die einen Verschluss zu jeglichem Zeitpunkt verbieten!
Für Thüringen kann man mit §17 in Verbindung mit §31a der ThürBO argumentieren
§17:
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
31a:
(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Be-triebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.
Nach §17 muss die Rettung (da rein zähle ich auch die Selbstrettung) möglich sein, eine abgeschlossene Tür erschwert dieses.
31a schreibt 2 Rettungswege vor, die ins Freie führen, eine verschlossene Tür führt nicht ins Freie, das tut nur eine Tür, die man öffnen kann.

Ähnliche §§ finden sich sicher auch in anderen Bauordnungen.

Eine Formulierung wie: "Hauseingangstüren dürfen nicht abgeschlossen werden" wirst du in der Form nirgendwo finden.


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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700954
Datum02.11.2011 22:5413909 x gelesen
Versicherungstechnisch ist das normal damit gedeckt, daß jeder Mieter/Eigentümer ja seine Tür zur Wohnung abschließen und nicht nur zumachen kann... Und daß mit der Panikentriegelung vermute ich, klappt bei abgeschlossenen Türen nicht. Wie gesagt, die Tür ist nicht nur ins Schloß gefallen, sondern zusätzlich abgeschlossen...


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700955
Datum02.11.2011 22:5514333 x gelesen
Ich meinte natürlich durch den Einbrecher;)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700957
Datum02.11.2011 22:5713856 x gelesen
Es gibt Schließbleche, die auch wenn Abgeschlossen ist durch die Türklinke von innen zu öffnen sind. Kosten 30-40 und machen Sicher.


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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700958
Datum02.11.2011 22:5913719 x gelesen
Okay, das kannte ich nicht...


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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW700959
Datum02.11.2011 22:5913848 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeEs gibt Schließbleche, die auch wenn Abgeschlossen ist durch die Türklinke von innen zu öffnen sind.
Nennt sich Panikschloss und ist für alle elektrischen Betriebsräume vorgeschrieben.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700961
Datum02.11.2011 23:0413857 x gelesen
Ich kenn mich damit jetzt nicht wirklich aus, aber würde sich sowas in ne Schließanlage eines Mehrfamilienhauses integrieren lassen? Ich versteh den ganzen Aufwand halt nicht. Wenn jeder ein bisschen darauf achtet und an der Tür steht, bis sie zu ist, könnte man sich da salles sparen... Also in diesem Fall Mehrfamilienhaus meine ich. Bisschen off topic, aber wir haben bei der Arbeit ein Raum der sich nach ner Gewissen Zeit nicht mehr öffnen lässt. Kein elektricher Betriebsraum, aber ein Serverraum... Fiel mir grad so ein...


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS700963
Datum02.11.2011 23:0813827 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hauck Daniel Ich kenn mich damit jetzt nicht wirklich aus, aber würde sich sowas in ne Schließanlage eines Mehrfamilienhauses integrieren lassen?

Wieso nicht? Man siehe hier. Das ist ja unabhängig vom eingebauten Schloss.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS700964
Datum02.11.2011 23:0813687 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingDas ist ja unabhängig vom eingebauten Schloss.

Ich meinte natürlich damit den Schließzylinder.


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700965
Datum02.11.2011 23:1213682 x gelesen
Naja ich seh schon, da wird die Hausverwaltung eh net mitmachen... Denen ist wichtiger daß der Rasen saftig grün ist ;-)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700966
Datum02.11.2011 23:1313708 x gelesen
Geschrieben von Hauck Daniel ch kenn mich damit jetzt nicht wirklich aus, aber würde sich sowas in ne Schließanlage eines Mehrfamilienhauses integrieren lassen?
Ja, es muss nr das passende Schließblech eingebaut werden. Ist 10 Minuten Arbeit.

Geschrieben von Hauck Daniel Ich versteh den ganzen Aufwand halt nicht.
Ich auch nicht, Alle Haustüren für Mehrfamilinhäuser die ich kenne sind Ratz Fatz aufgehebelt

Das Panikschloss, so heist das richtig ist ein wenig schwierig. Die Tür lässt sich ja immer wieder öffnen. Die Tür wird also scheinbar nicht abgeschlossen.


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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland700967
Datum02.11.2011 23:1813745 x gelesen
Hallo ,

das Thema gab es hier schon öfters. Die Suche ist hier dein Freund. Aber ich habe sie mal für dich benutzt. das hier sollt dir weiter helfen.

Gruß Philip


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AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen700968
Datum02.11.2011 23:2313716 x gelesen
N'Abend,

vielleicht hilft Dir ja das ein wenig weiter.

Klick mich, ich bin ein Link 1

und das hier

Klick mich, ich bin auch ein Link 2


mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700969
Datum02.11.2011 23:2413637 x gelesen
Geschrieben von Hauck Daniel Naja ich seh schon, da wird die Hausverwaltung eh net mitmachen

Dann wird ein Notausgang verschlossen. das dürfte in jedem Bundesland verboten sein.

Es gab da mal einen Vorfall, da wurde so eine Tür mit einem Auto eingefahren weil der Flur bereits verraucht war und die Menschen in der Falle saßen. Ist schon etwas her, aber vieleicht weis da jemand genaues.


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW700970
Datum02.11.2011 23:2513678 x gelesen
Geschrieben von Harald Schramke

Das Panikschloss, so heist das richtig ist ein wenig schwierig. Die Tür lässt sich ja immer wieder öffnen. Die Tür wird also scheinbar nicht abgeschlossen.


Könntest du das mal erklären?


Ansonsten habe ich in "meinen" Häusern das Abschließen (mit dem Schlüssel verriegelt) der Haustür untersagt.
Jeder darf seine Wohnungs- und Kellertür abschließen und somit kann ausser dem "Treppengeländer" versicherungstechnisch nichts geklaut werden.....doch ein PG12 ;)


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700972
Datum02.11.2011 23:2913638 x gelesen
Wenn ich die unten stehenden Links lese, ist es wohl ne gängige Methode, daß die Haustüren verschlossen werden... Ich weiss wie ich rauskomme, das ist nicht das Problem.


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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW700974
Datum02.11.2011 23:3113623 x gelesen
Danke nochmals für die Antworten. Auch wenns wohl schon mal Thema hier war. Ich gestehe ich habe nicht die Suche angewandt ;-)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700977
Datum02.11.2011 23:5113731 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeGeschrieben von Harald Schramke"

Das Panikschloss, so heist das richtig ist ein wenig schwierig. Die Tür lässt sich ja immer wieder öffnen. Die Tür wird also scheinbar nicht abgeschlossen."

Könntest du das mal erklären?


Gerne
Ich habe mich vor einigen Jahren dazu entschlossen ein Panikschloss in unserem Vereinsheim einzubauen. Die betreffende Tür - der 1. Rettungsweg - war bei einer Feier abgeschlossen und einige Jugendliche wollten dort raus. Dabei beschädigten diese die Tür da sie etwas rabiater wurden.

Also baue ich diese Schloss ein und bekomme am laufenden Band Meldungen, das das Schloss kaputt ist. All meine Beteuerungen wurden überhört und ein älteres Mitglied baute auf eigenem Antrieb ein neues Schließblech ein das "funktioniert". Ich also aus der Haut gesprungen und alles wieder zurückgebaut und eine Anleitung an die Tür geheftet. Zwei Tage später eine böse Mail "Der Erwin musste dein Schrott jetzt zwei mal umbauen, die Putzfrau konnte nicht abschließen".
Zu guter Letzt musste ich die das Schloß oder ich Karte ziehen.
Ich behaupte einige der älteren Mitglieder haben bis heute die Funktion noch nicht kapiert.


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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken700982
Datum03.11.2011 07:2313584 x gelesen
Gibt's so ein Panikschloß auch mit einer optischen Anzeige ('offen' - 'verriegelt') ?
Wenn nein, dann müsste man es schnellstens entwickeln.

Tomy


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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW700984
Datum03.11.2011 07:4913578 x gelesen
Guten Morgen!

Ist der Fluchtweg eine Rettungseinrichtung? Dann wir diese durch das Abschließen (ohne Panikschloss) unbrauchbar gemacht. Dann ist ggfs. Paragraph 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar.

Ich wünsche einen schönen Tag!

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700985
Datum03.11.2011 08:0013507 x gelesen
Gute Idee, hätte ich auch selbst drauf kommen können. Ich glaube ich rüste das nach. Einen kleinen Schalter in den Türrahmen rein, LED und Steckernetzteil drann - Fertig.

Besser: Kleinen Piezzo Generator in den Türrahmen einbauen, mit einem Kondensator zwischenspeichern und low Current LED drann. Sollte erkennbar aufleuchten.


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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW701013
Datum03.11.2011 10:2513265 x gelesen
Geschrieben von Harald Schramkedie Putzfrau konnte nicht abschließen

Leider sind Panikschlösser, oder auch selbstverriegelnde Panikschlösser, die wir im Betrieb mittlerweile in alle Fluchttüren einbauen regelmäßig der Grund, warum der Nachtwächter mitten in der Nach den Bereitschaftsdienst der Firma anruft um einen Sicherheitsdefekt zu melden.....

Wir kombinieren die Panikschlösser mittlerweile mit der Einbruchmeldeanlage. Da sowohl Türschließung (Magnetkontakt) als auch Verschluss (Riegelkontakt) geprüft werden, gibt es neben jeder Tür ein LED-Element, dass beide Zustände anzeigt.

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AutorStef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA)701034
Datum03.11.2011 14:2813165 x gelesen
Geschrieben von Hauck Daniel Wenn ich die unten stehenden Links lese, ist es wohl ne gängige Methode, daß die Haustüren verschlossen werden... Ich weiss wie ich rauskomme, das ist nicht das Problem.


Aus der RD-Praxis ergibt sich da noch ein anderes Problem:

Notfall in einer Wonung im xten OG. Patient kann zwar den Türöffner drücken, die Tür ist aber verschlossen. Folge: RD muss irgendwie anderweitig einen Schlüssel auftreiben. Das kostet Zeit.

Daher sehe ich keinen Sinn in dieser Abschliesspraxis.


--

MfG

Stefan

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AutorHauc8k D8., Gemmingen / BW701036
Datum03.11.2011 14:4113140 x gelesen
Ja seh ich ganz genauso...


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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg701142
Datum04.11.2011 12:3313131 x gelesen
Geschrieben von Hauck Daniel Aufgekeilt wird die nur Samstags bei der Kehrwoche
Gibts doch nur bei uns in BaWü ;-)
Spaß bei Seite: Bei vielen Versicherungen wird dies tatsächlich gefordert, zumindest im EFH.
Wie das bei Mehrfamilienhäusern ist kann ich nicht sagen...


Feuerwehr: Schnell. Professionell.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen701148
Datum04.11.2011 13:4213008 x gelesen
Geschrieben von Daniel WeissGibts doch nur bei uns in BaWü ;-)
Spaß bei Seite: Bei vielen Versicherungen wird dies tatsächlich gefordert, zumindest im EFH.


Wie? Die Kehrwoche wird mittlerweile sogar von den Versicherungen gefordert, nicht nur von den Nachbarn, jetzt bin ich baff

duck und renn


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW701153
Datum04.11.2011 14:2212899 x gelesen
Der Unterschied zwischen Ein und Mehrfamilienhaus besteht doch darin, dass die Tür im Einfamilienhaus direkt in die Wohnung geht. Im Mehrfamilienhaus ist zusätzlich eine Wohnungs- oder Kellertür abgeschlossen.
Wobei die für einen Einbrecher auch keinerlei Hindernis darstellen.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)701689
Datum08.11.2011 23:5113161 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Hauck D.Weiß jemand, ob es ein Gesetz oder eine Empfehlung gibt, ob man eine Haupteingangstür eines Mehrfamilienhauses über Nacht (22-6 Uhr) zuschließen soll/darf?
Sollte wohl eher heißen ... über Nacht nicht zuschließen soll?
Empfehlung: ja, --> GMV, Beiträge lesen, in einer Forums-Archiv-CD suchen, da müssten auch einge Beiträge von vor 2007 darüber drin stehen.

Gesetz: Baurechtlich wirst Du dazu erst mal nix explizites finden. In der Regel kann man sich aus veröffentlichten Privatmeinungen oder aus Kommentaren mit Verweis auf Gesetze etwas zusammenreimen, mir ist aber keine eindeutige Regelung bekannt.

Zumindest in Bayern gibts eine Aussage der Obersten Baubehörde, dass für das entsprechende Verbot aus § 22, Abs. 2 VVB die "größere Anzahl von Personen" im Bereich der Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten) gesehen wird. Für Wohngebäude ergibt sich nach Angaben der OBB ein entsprechendes Verbot erst für Hochhäuser aus Nr. 5.2.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Bauaufsichtlichen Behandlung von Hochhäusern

Traurig, dass wir dafür ein Gesetz bräuchten (genauso wie für Rauchwarnmelder) und der GMV nicht ausreicht.

Es ist genausowenig gesetzlich vorgeschrieben, die Eingangstüre abzusperren wie es gesetzlich verboten ist, sich Rauchwarnmelder zu kaufen.

Ein weiteres Beispiel zur grotesken Situation, falls der erste Rettungsweg nicht nutzbar ist, ist der zweite Rettungsweg. Das Baurecht sieht vor, dass eine anleiterbare Stelle vorhanden sein muss, also die Anleitermöglichkeit, aber nicht mehr, dass tatsächlich die Leiter bei der Feuerwehr verfügbar sein muss. Wer die TSA- und TSF-Dichte in manchen Landstrichen mit nur 2-teiliger Steckleiter oder ganz ohne Steckleiter (aber dafür mit Schlauchberg auf dem TSA-Dach) kennt, dem könnte bei dem Gedanken ganz übel werden. Dazu habe ich schon von Feuerwehr-Führungskräften im Rahmen von baurechtlichen Prüfungen die Ausrede gehört "es gibt im Gemeindegebiet ja eine Feuerwehr mit Steckleiter". Genau diese Führungskräfte müssten alle mal in der Situation sein, zuschauen zu müssen und auf das Rettungsgerät warten zu müssen, während oben am Fenster einer schreit. Ich nehme an, dass dann schnell ein Leiterlein beschafft wird. Wenn man also das Absperren der Tür gesetzlich verbietet sollte man meiner Ansicht nach auch jede Feuerwehr zur Vorhaltung und zum Mitführen von 4 Steckleiterteilen gesetzlich verpflichten.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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 02.11.2011 22:12 ., Gemmingen
 02.11.2011 22:22 Hara7ld 7S., Köln
 02.11.2011 22:23 Denn7is 7E., Menden
 02.11.2011 22:55 Hara7ld 7S., Köln
 02.11.2011 22:27 ., Gemmingen
 02.11.2011 22:23 ., Thierstein und Magdeburg
 02.11.2011 22:28 ., Gemmingen
 04.11.2011 12:33 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
 04.11.2011 13:42 ., Frankfurt
 04.11.2011 14:22 Hara7ld 7S., Köln
 02.11.2011 22:29 Tors7ten7 S.7, Bochum
 02.11.2011 22:31 ., Gemmingen
 02.11.2011 22:46 Jens7 H.7, Riegelsberg
 02.11.2011 22:54 ., Gemmingen
 02.11.2011 22:57 Hara7ld 7S., Köln
 02.11.2011 22:59 ., Gemmingen
 02.11.2011 22:59 ., Haan / Rhld
 02.11.2011 23:04 ., Gemmingen
 02.11.2011 23:08 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 02.11.2011 23:08 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 02.11.2011 23:12 ., Gemmingen
 02.11.2011 23:24 Hara7ld 7S., Köln
 02.11.2011 23:29 ., Gemmingen
 03.11.2011 14:28 Stef7an 7B., Lincoln
 03.11.2011 14:41 ., Gemmingen
 02.11.2011 23:13 Hara7ld 7S., Köln
 02.11.2011 23:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 02.11.2011 23:31 ., Gemmingen
 02.11.2011 23:51 Hara7ld 7S., Köln
 03.11.2011 07:23 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 03.11.2011 08:00 Hara7ld 7S., Köln
 03.11.2011 10:25 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 02.11.2011 22:48 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 02.11.2011 22:36 ., München
 02.11.2011 22:44 ., Gemmingen
 02.11.2011 23:18 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 02.11.2011 23:23 Thom7as 7W., Glauchau
 03.11.2011 07:49 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 08.11.2011 23:51 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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