News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Wiederverschließen einer Wohung nach Türöffnung durch Feuerwehr | 27 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Alex8and8er 8B., Geseke / NRW | 701437 | |||
Datum | 07.11.2011 12:09 | 13703 x gelesen | |||
Hallo, gibt es eine gesetzliche Grundlage, welche besagt, dass die Feuerwehr nach einer, durch sie durchgeführten Wohnungsöffnung, dazu verpflichtet ist, die Wohnung wieder sicher zu verschließen? Sei es durch Einsetzen eines neuen Schließzylinders oder Reparatur (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) eines beschädigten Zugangsweges? Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei oder eines zu beauftragenden Schlüsseldienstes? Gruß Alex | |||||
| |||||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 701439 | |||
Datum | 07.11.2011 12:30 | 11086 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander B.Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei oder eines zu beauftragenden Schlüsseldienstes? Normalerweise wird die Wohnung an die Polizei übergeben, die dann die notwendigen Schritte in die Wege leitet Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 701441 | |||
Datum | 07.11.2011 12:37 | 11166 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander B. Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei? Ja. Eigentumssicherung ist Aufgabe der Polizei. Thomas | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 701443 | |||
Datum | 07.11.2011 12:46 | 11075 x gelesen | |||
Genau, die holen dann wieder die Feuerwehr zum verschliessen:-) Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 701445 | |||
Datum | 07.11.2011 13:03 | 11059 x gelesen | |||
Oder die. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 701447 | |||
Datum | 07.11.2011 13:06 | 10989 x gelesen | |||
Noch so'n Teil. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 701451 | |||
Datum | 07.11.2011 13:30 | 10939 x gelesen | |||
zum Glück(Pech) sind wir da bei Feuerwehrs einfacher gestrickt :-) Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8H., Nürnberg / Bayern | 701467 | |||
Datum | 07.11.2011 16:01 | 10869 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.zum Glück(Pech) sind wir da bei Feuerwehrs einfacher gestrickt :-) Aber wir wären nicht die Feuerwehr, wenn wir so etwas nicht auch in einer 8 Tonnen Variante bauen könnten ;-) Link | |||||
| |||||
Autor | Jens8 H.8, Riegelsberg / Saarland | 701468 | |||
Datum | 07.11.2011 16:02 | 10916 x gelesen | |||
ja, das mit der sicherungspflicht ist halt so ein thema...aber wenn man sich von anfang an richtig anstellt, stellt das kein großes problem dar... ich sage mal, dass es zu 80% aller türöffnungen im anschluss ohne bretter und schrauben möglich ist der sicherungspflicht nach zu kommen. und letzten endes geht die polizei als letztes nachdem wir ihnen die est übergeben haben. wenn der austausch eines zylinders von nöten ist, machen wir das nach absprache mit der polizei, hierzu verwenden wir auschießlich original verpackte zylinder, diese werden im beisein der polizei / evtl angehörige geöffnet um die schlüsselanzahl fest zu halten. schlüssel werden alle der polizei übergeben. sollte mal ein fesnter eingeschlagen werden müssen oder ähnliches, wird das ebenfalls nach rücksprache mit polzei, bevollmächtigtgen abgeklärt. wichtigere dinge z.b. sind sachen wie das GG "die unverletzlichkeit der wohnung" z.b. bei mietwohnungen....da drin hat dann auch ein hauseigentümer oder eine hausverwaltung nix zu suchen, auch wenn diese der meinung sind.... | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 701469 | |||
Datum | 07.11.2011 16:27 | 10602 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian H.Aber wir wären nicht die Feuerwehr, wenn wir so etwas nicht auch in einer 8 Tonnen Variante bauen könnten ;-) Und weil wir die Feuerwehr sind brauchen wir für alles ein Extrafahrzeug? Ich glaube wir leben hier wirklich noch in der Steinzeit, dass wir derartige Einsätze mit dem HLF abarbeiten... grübel. | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8B., Geseke / NRW | 701470 | |||
Datum | 07.11.2011 16:43 | 10466 x gelesen | |||
Das mit dem GG und das wir nicht jedem die Tür aufmachen ist klar und rechtlich unumstritten. Doch wer bezahlt z.B. den Schließzylinder den wir einsetzen, wenn es gar nicht zu den Pflichten der Feuerwehr gehört, die Wohnung zu sichern. Dem Eigentümer eine Rechnung schreiben über den Zylinder... ?! | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 701471 | |||
Datum | 07.11.2011 17:08 | 10332 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander B.Dem Eigentümer eine Rechnung schreiben über den Zylinder... ?! Ja | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 701476 | |||
Datum | 07.11.2011 18:17 | 10441 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf R.Und weil wir die Feuerwehr sind brauchen wir für alles ein Extrafahrzeug? Ich kenne keine Feuerwehr, die ausschließlich ein Fahrzeug zur Türöffnung betreibt. Ein KEF hat nach meinen Kenntnisstand immer mehrere Aufgaben und ist von seiner Beladung her so zugeschnitten, dass die Beladung von nur 2 Personen bedient werden kann. Geschrieben von Olf R. Ich glaube wir leben hier wirklich noch in der Steinzeit, dass wir derartige Einsätze mit dem HLF abarbeiten... grübel. Wenn ihr für jeden Kleinkram mit einer Gruppe ausrückt womöglich schon. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
| |||||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 701478 | |||
Datum | 07.11.2011 18:41 | 10045 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.Wenn ihr für jeden Kleinkram mit einer Gruppe ausrückt womöglich schon. Das gabs, glaub ich, zuletzt in der Steinzeit...dass auf einem LF eine Gruppe sitzt...zumindest bei der B(ezahl)-F(euerwehr)o.ä.... :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 701480 | |||
Datum | 07.11.2011 19:14 | 9933 x gelesen | |||
nein, das nennt man dann Service oder Kundenfreundlichkeit Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 701482 | |||
Datum | 07.11.2011 19:22 | 10376 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander B.gibt es eine gesetzliche Grundlage, welche besagt, dass die Feuerwehr nach einer, durch sie durchgeführten Wohnungsöffnung, dazu verpflichtet ist, die Wohnung wieder sicher zu verschließen? Ja. Grundsätzlich ist mal der Eigentümer des Objekts verpflichtet. Sollte dieser nicht anwesend/ verfügbar sein, dann wird die Polizei im Rahmen ihrer Befugnisse/ Aufgaben dieses tun. Da die Polizei regelmäßig dazu technisch nicht in der Lage sein wird, kann sie sich der Feuerwehr in Amtshilfe bedienen. Spannend ist nur die Frage, an wen geht die Rechnung ;-) a) an die Polizei b) an den Eigentümer NAch §8 Abs. 1 LVerwVerfG Ba-Wü wäre die Polizei möglicher Adressat, da im Rahmen der Amtshilfe Auslagenersatz eingefordert werden kann. Das ist m.E. bei einer Türöffnung in Amtshilfe (also nicht zur Menschenrettung) oder beim Tür verschließen der Fall. Material und Lohnausfall (bei der FF) wären dann an die Polizei abrechenbar. Die Polizei müßte dann wiederum beim Eigentümer "abrechnen". Regelmäßig finde sich im jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetz die Regelung wie in § 8 Abs. 2 LVerwVerfG Ba-Wü, dass ein Ersatzanspuch gegenüber Dritten auch der ersuchten Behöde (hier = Feuerwehr) zusteht. In sofern wird durch die Gemeinde direkt mit dem Eigentümer "abgerechnet". Spannend ist die Frage, wenn die Polizei die Feuerwehr zur Ölspur ohne Verursacher auf einer Straße alarmiert, bei der nicht die Gemeinde die Straßenbaulast trägt. Denn da gibt es dann keinen "Dritten", sondern entweder den Straßenbaulastträger oder die Polizei ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 701483 | |||
Datum | 07.11.2011 19:40 | 9971 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander B.Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei oder eines zu beauftragenden Schlüsseldienstes? Sollte man die Tür im Auftrage der Polizei aufgemacht haben, dann würde ich den schwarzen Peter mit dem Verschließen auch gleich wieder an diese weitergeben. Anders sieht es jedoch aus wenn die Feuerwehr im eigenen Aufgabenbereich diese Tür geöffnet hat. In einem Teil der Fälle dürfte es dann auch mit dem Einsetzen eines Zylinders nicht getan sein. Egal wie: Sollte keine andere Behörde (i.d.R. also die Pol) sie um alles Weitere kümmern wollen und die Eigner nicht anwesend sind, würde ich eine Fachfirma beauftragen das Objekt entsprechend zu sichern. Diese dürfte nämlich die dafür notwendige Expertise haben. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8B., Geseke / NRW | 701505 | |||
Datum | 07.11.2011 21:45 | 9681 x gelesen | |||
Also... bisher schließe ich aus dieser Gesprächsfolge, dass es bis auf den Fall, dass die Polizei uns um Amtshilfe bittet, keine "richtige" geregelte Verfahrensweise im Bezug auf die Nachbereitung einer Notfalltüröffnung gibt, sollte auch kein Eigentümer vor Ort sein. Ausser natürlich die ESt an die Polizei zu übergeben. Sehe ich es richtig, dass viele Feuerwehren ein "Wiederverschließen" als Serviceleistung durchführen? | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 701520 | |||
Datum | 07.11.2011 23:05 | 9715 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander B.bisher schließe ich aus dieser Gesprächsfolge, dass es bis auf den Fall, dass die Polizei uns um Amtshilfe bittet, keine "richtige" geregelte Verfahrensweise im Bezug auf die Nachbereitung einer Notfalltüröffnung gibt, sollte auch kein Eigentümer vor Ort sein. Ausser natürlich die ESt an die Polizei zu übergeben. Wieso? Das ist doch ganz klar. Du übergibst die Einsatzstelle - wenn Eigentümer nicht vorhanden - an die Polizei. Diese stellt fest "Die Tür mus zu". Dann bittet Sie Dich 5 Sekunden nachdem Du der Pol die Einsatzstelle übergeben hast um Amtshilfe zum Verschließen der Tür. Und schon hast Du alles was Du brauchst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 701523 | |||
Datum | 07.11.2011 23:12 | 9705 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und schon hast Du alles was Du brauchst. Außer der wirklichen Expertise für diese Tätigkeit. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 701532 | |||
Datum | 08.11.2011 08:36 | 9494 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.Geschrieben von Olf R."Ich glaube wir leben hier wirklich noch in der Steinzeit, dass wir derartige Einsätze mit dem HLF abarbeiten... grübel. Moin, nun ist die Frage, wo "Kleinkram" anfängt oder, bzw. aufhört. Schlüsseldienstaufgaben übernehmen wir nicht. Es gibt da schon bestimmte Lagen wie "Person in Notlage" und dann sind mehr als zwei EK oft hilfreich. Wie Dietmar schon schrieb, wir fahren zwar mit Gruppenfahrzeugen, bringen aber trotzdem nur eine Staffel mit ;-). | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 701538 | |||
Datum | 08.11.2011 08:59 | 9520 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Dann bittet Sie Dich 5 Sekunden nachdem Du der Pol die Einsatzstelle übergeben hast um Amtshilfe zum Verschließen der Tür. Was sie ja aber nur machen kann, wenn die ersuchte Behörde (also die Feuerwehr) technisch usw. dazu in der Lage ist. Wenn die Feuerwehr aber kein entsprechendes Material (Spanplatten, Schließzylinder,...) vorhält - was sie ja auch nicht muss - muss der EL der Fw das Ersuchen zurückweisen und die Pol muss sich jemand anders suchen. Thomas | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 701546 | |||
Datum | 08.11.2011 10:37 | 9380 x gelesen | |||
...dann sind wir unfreundlich :-) Bei uns bekommt die Kundschaft den freundlichen Hinweis, dass sie uns den Schliesszylinder zurückbringen möchten, alternativ einen einfachen neuen vorbei bringen. Passiert über mehrere Wochen nichts und bekommen wir den "Kunden" nicht ans Telefon, dann bekommt er eine Rechnung. Und zum Grundproblem des TO: Auch in NRW ist Eigentumssicherung Sache der Polizei. Reihenfolge hier ist also: Eigentümer/Mieter --> Polizei...... Die Polizei wird zwar gerne versuchen uns die Sicherung zu übergeben (ist ja ienfacher, keine Waretzeit etc.), aber das ist nicht unsere Aufgabe. Es sei denn, die Tür lässt sich einfach mittels neuem Zylinder verschliessen. Dann kann man auch mal unterstützen. Ansonsten gibt es namhafte Schliessdienste in jeder Stadt die solche Aufträge gerne übernehmen :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Clau8s M8., Pottenstein / Bayern | 701550 | |||
Datum | 08.11.2011 10:53 | 9413 x gelesen | |||
Zumindest in Bayern ist teilweise auch die Gemeinde verpflichtet bei "Gefahr in Verzug" oder zur Aufrechterhaltung der "Öffentlichen Sicherheit" selbständig Maßnahmen einzuleiten (siehe Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung(Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)). Die Polizei wird dann nur tätig wenn die Stadt nicht selber Maßnahmen einleitet. In der Regel macht dies das Ordnungsamt oder außerhalb der Geschäftszeit auch die Feuerwehr (als dienstbereite Einrichtung der Stadtverwaltung). Insoweit ist nicht jede Wohnungsöffnung auch gleich Amtshilfe sondern teilweise wird man als Teil der Stadtverwaltung eigenverantwortlich tätig. Insoweit ist dann auch die Eigentumssicherung teil dieser Dienstaufgabe. | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 701588 | |||
Datum | 08.11.2011 14:32 | 9345 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Sebastian K.: Oder die. OT: Ich bin immer wieder erstaunt, was für Sachen sich mancher, der damit an sich gar nichts zu tun hat (haben müßte), so auf den Tisch zieht.... Aber wie sagt man - "wenns schö' macht..." Gruß Daniel | |||||
| |||||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 701601 | |||
Datum | 08.11.2011 15:02 | 9423 x gelesen | |||
Hallo Daniel Hat nicht unbedingt immer mit auf den Tisch ziehen zu tun, in vielen Fällen hat die Polizei Probleme zu Bestimmten Uhrzeiten eine geeignete Sicherung von Objekten durchführen. Oh Ton eines Revierleiters , wenn ich nach 23 Uhr bei einen Schreiner Anrufe dann drückt er mich weg wenn er die Nummer der Polizei im Telefondisplay sieht. Und gerade dann greift die Polizei gerne auf die Amtshilfe bei uns zurück, da die meisten Ortsverbände einiges an Material eh schon vorhalten für Ausbildung und Einsatz. Bei uns im Kreis steht die Feuerwehr für solche Aufgaben nicht zur Verfügung . Ist jetzt aber eine Schaufensterscheibe zu Bruch gegangen oder nach einen Einbruch eine Türe zu sichern muss die Polizei gewährleisten das irgendwie vernünftig zugemacht wird. gerade dann wenn die Eigentümer nicht sofort zur Verfügung stehen. Kommt so etwas öfters vor versuche ich eine Örtliche Gefahrenabwehr ( ÖGA ) Eigentumssicherung ins Leben zu Rufen. hat dann Abrechnungsmäßig einen Vorteil . Keine ÖGA Eigentumssicherung wird während der normalen Tages und Geschäftszeiten tätig, da gibt es dann wirklich Handwerksbetriebe die das können Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung Gunnar | |||||
| |||||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 701620 | |||
Datum | 08.11.2011 16:43 | 9519 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar K.Hat nicht unbedingt immer mit auf den Tisch ziehen zu tun, in vielen Fällen hat die Polizei Probleme zu Bestimmten Uhrzeiten eine geeignete Sicherung von Objekten durchführen. Oh Ton eines Revierleiters , wenn ich nach 23 Uhr bei einen Schreiner Anrufe dann drückt er mich weg wenn er die Nummer der Polizei im Telefondisplay sieht. Wenn der Schreiner die Polizei "wegdrückt", dann heißt das für mich aber nur, dass der Auftrag scheinbar finanziell unattraktiv ist. Was darf der Schreiner denn abrechnen, wenn er mitten in der Nacht bestellt wird? Den gleichen Tarif wie tagsüber, oder sind 250 Euro Nachtzuschlag drin? Geschrieben von Gunnar K. Und gerade dann greift die Polizei gerne auf die Amtshilfe bei uns zurück, da die meisten Ortsverbände einiges an Material eh schon vorhalten für Ausbildung und Einsatz. Das bedeutet also im Umkehrschluss, dass man eine angenehme Nachtruhe hat, wenn man der Polizeit (am besten frühzeitig) sagt, dass man kein Material für den Verwendungszweck Eigentumssicherung vorhält. Geschrieben von Gunnar K. Keine ÖGA Eigentumssicherung wird während der normalen Tages und Geschäftszeiten tätig, da gibt es dann wirklich Handwerksbetriebe die das können Mir ist jetzt nicht bekannt, dass unsere Eigentumssicherung da Termingrenzen kennt. Ich habe schon mehrfach persönlich erlebt, dass die am Samstag Vormittag vom Hof gerollt ist. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
| |||||
|