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ThemaBitte retten Sie mich nicht!18 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Homepage des Herstellers des NOCPR-Stempels
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg703020
    Datum18.11.2011 13:399728 x gelesen
    hallo,

    Sachen gibts:

    Wer in der Schweiz eine Reanimation nach einem Herz- oder Kreislauf- Stillstand ablehnt, kann er es mit einem Stempel "No CPR" signalisieren.

    An vielen öffentlichen Plätzen in der Schweiz sind Defibrillatoren angebracht. Diese Geräte sollen Leben retten, wenn Menschen einen Herz-, Kreislauf- oder Atmungs-Stillstand erleiden. Wer jedoch nicht wiederbelebt werden will, kann seinen Willen auf dem Körper markieren.
    Der umstrittene Stempel

    Eine Firma aus dem schweizerischen Kanton Thurgau bietet einen Stempel an, mit dem man sich auf dem Körper die Botschaft "No CPR" anbringen kann. Damit wird signalisiert, dass der so Gekennzeichnete in einer Notlage keine "Cor-Puls-Reanimation" möchte, also eine Wiederbelebung ablehnt. Der Stempel ist bei der Firma erhältlich.

    Die Thurgauer Firma begründet ihre Idee damit, dass manche Menschen zwar reanimiert worden seien, die Wiederbelebung ihr Leiden aber nur verlängert habe.

    p.gifRadiobeitrag (Audio) "Bitte retten Sie mich nicht"

    Der Radiobeitrag wird vermultlich nur bis zum 25.11. abrufbar sein :-(


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorStef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA)703022
    Datum18.11.2011 13:455866 x gelesen
    Hi,

    das fällt wahrscheinlich in die gleiche Kategorie wie die Helmaufkleber "Helmabnahme nur durch den Notarzt".

    Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht. Hier in D ist es jedoch fraglich, ob man damit die mutmaßliche Einwilligung erfolgreich vom Tisch bekommt. Schliesslich wird auch bei umfassenden Patientenverfügungen das ganze nicht so einfach gemacht.


    --

    MfG

    Stefan

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt703023
    Datum18.11.2011 13:515592 x gelesen
    Link zur Homepage des Vertreibers.
    Abgesehen von den diversen ethischen Problemen, finde ich den Preis ganz schön happig...


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen703024
    Datum18.11.2011 13:545343 x gelesen
    Moin,

    und auch das wird, zumindest in Deutschland, und zumindest für nicht-ärztliches Personal, eine ähnliche Wirkung haben wie eine Patientenverfügung. Erstmal nämlich keine... Denn so wie für die Patientenverfügung wird wohl auch für den Stempel im einzelfall zu prüfen sein, ob er für diese aktuelle Situation tatsächlich rechtlich bindend ist und insbesondere für den Stempel erscheint fraglich, inwieweit die Echtheit beurteilt werden kann - schließlich kann ich ja auch jemanden umhauen und nachträglich den Stempel anbringen...

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW703025
    Datum18.11.2011 13:545249 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Damit wird signalisiert, dass der so Gekennzeichnete in einer Notlage keine "Cor-Puls-Reanimation" möchte, also eine Wiederbelebung ablehnt. Der Stempel ist bei der Firma erhältlich.

    Naja, gut wenn der Defi dann von PhysioControl, Laerdal, Siemens o.ä. ist ;-)


    Ich muss meinen Ärger immer kurz herunterschlucken wenn ich höre "Ich will auf keinen Fall wiederbelebt werden" bevor ich dann versuche sachlich dagegen zu argumentieren.
    Ich bin bekanntermaßen nicht für "Reanimation um jeden Preis". Letztendlich hat jeder das Recht auf einen schönen Tod.
    Ich habe jedoch schon mehrfach erlebt, wofür wir im Rettungsdienst den ganzen technischen und organisatorischen Aufwand für Reanimationen betreiben: Für den Patienten, der mit guter Hirnleistung aus dem Krankenhaus entlassen wird.
    Wenn sich da der Ersthelfer oder die Angehörigen nicht für die Reanimatin entschieden hätten, würden mir diese guten Beispiele fast alle fehlen.


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.703026
    Datum18.11.2011 13:555428 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Link zur Homepage des Vertreibers.
    medizin-id Link zur Homepage eines deutschen Vertreibers eines in meinen Augen sinnvolleren Produktportfolios.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW703027
    Datum18.11.2011 14:045247 x gelesen
    Hi Matthias!

    Ich möchte deinen Beitrag gerne ergänzen:
    Geschrieben von Matthias O.und auch das wird, zumindest in Deutschland, und zumindest für nicht-ärztliches Personal, eine ähnliche Wirkung haben wie eine Patientenverfügung. Erstmal nämlich keine...
    Grundsätzlich sind die Patientenverfügungen bindend. Für Ärztliches, wie nicht-ärztliches Personal.
    Immerhin ist es ja der geäußerte Wille des Patienten. (und dessen Willen ist ja ersteinmal Pflicht (WAs ich im übrigen gut finde))

    Geschrieben von Matthias O.Denn so wie für die Patientenverfügung wird wohl auch für den Stempel im einzelfall zu prüfen sein, ob er für diese aktuelle Situation tatsächlich rechtlich bindend ist
    Dort liegt i.d.R. der Hase im Pfeffer begraben.
    Nicht, dass die Patientenverfügung nicht bindend wäre.
    Sondern dass man dem akut helfenden Personal keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie die sachliche Prüfung [1] der Patientenverfügung (das dauert ja nicht unbedingt Tage, aber doch ein paar Minuten) hinter den akuten medizinischen Maßnahmen hintenanstehen lassen.
    (Ist ja auch klar: Fängt man mit der Reanimation an, kann man immer noch aufhören. Fängt man nicht an, hat man wichtige Zeit vergeudet...)

    Grüße

    Manuel, der im übrigen seine E-Mail bei dieser Gelegenheit in Erinnerung rufen möchte

    [1] Man hört auf Rettungsdienstfortbildungen ja immer wieder Geschichten, dass die Patientenverfügung ja böswillig von irgendwelchen Angehörigen gefälscht worden sein könnte. Ja dass deshalb auch erstmal notariell beglaubigte Patientenverfügungen nicht gelten könnten bis man den Notar zur Überprüfung kontaktiert habe.
    Auf der anderen Seite nehmen diese aber auch vollkommen unkritisch Patientenunterlagen, Medikamentenliste u.ä. entgegen und bauen darauf ihre Maßnahmen auf. Damit hätte der böswillige angehörige mit Krimineller Energie auch genügend Potential, sofern er unbedingt den Rettungsdienst dabei haben wollen würden.
    Ob dem Rettungspersonal überhaupt einen strafrechtlichen Vorwuf machen kann, wenn es auf eine brauchbar gemachte, plausible Fälschung hereinfällt ist im übrigen sehr fraglich.


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen703036
    Datum18.11.2011 15:185027 x gelesen
    Ein Edding wäre wohl billiger und länger haltbar


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein703038
    Datum18.11.2011 15:214881 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.Letztendlich hat jeder das Recht auf einen schönen Tod.

    wenn jemand über 10 min brauchen würde um mich zurück zuholen, das leben das dann wahrscheinlich vor mir liegt..... Das will ich nicht mehr erleben...


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben703055
    Datum18.11.2011 17:284704 x gelesen
    Hey René,

    Iich habe vor 2 jahren über 30 Minuten lang eine Frau reanimiert, als "Laienreanimation". Also kein Sauerstoff dabei, keine Beatmungshilfe, nix. Zum Glück war ein Kollege zur Stelle, der hauptsächlich die Herzdruckmassage ausgeführt hat während ich hauptsächlich beatmet habe. (Wegen meiner fibro hätte ich die Herzdruckmassage wohl nicht so lange durchziehen können) Also die so genannte "Zwei-Helfer-Methode".
    Der Frau geht es blendend und dank eines implantierten Defibrillator lebt sie ein schönes (glaub ich) Leben in mitten Ihrer Familie... Also Vorsicht mit solchen Aussagen!

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein703060
    Datum18.11.2011 18:224613 x gelesen
    Ich weiß was du meinst aber solche Fälle sind doch eher selten.... So schön wie sie auch sind


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben703068
    Datum18.11.2011 19:254680 x gelesen
    Klar, ich kann ja nicht überall sein... ;-)

    Das entscheidende ist aber eigentlich immer dass so schnell wie möglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung angefangen wird, die Dauer der Wiederbelebung (Reanimation) ist bei einigermaßen ordentlicher Durchführung eher sekundär. Entscheident ist also die Zeit in der nichts getan wird...

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorJörg8 S.8, Neukirchen / Sachsen703090
    Datum19.11.2011 07:464239 x gelesen
    Hallo

    Ich würde sagen Tattoo drauf hällt ein Leben lang. ;-)

    Grüße Jörg


    Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW703093
    Datum19.11.2011 08:244063 x gelesen
    Guten Morgen @ all,

    Geschrieben von ---René H.--- Ich weiß was du meinst aber solche Fälle sind eher sein... So schön wie sie auch sind

    Das mag ja sein. Der springende Punkt ist aber, dass ich, als Ersthelfer vor Ort, nicht weiß wie die Sache mal enden wird. Ich kann nur versuchen mit der Wiederbelebung anzufangen und möglichst schnell medizinisches Personal an die Einsatzstelle zu bekommen.
    Das Argument "der hätte dann eh kein schönes Leben mehr gehabt" würde vor Gericht keine Sekunde bestand haben.

    Außerdem hätte ich in der Situation überhaupt keine Zeit mich um irgendwelche Stempel, Tatooes oder Dokumente zu kümmern, weil ich mit der Ausnahmesituation "Erste-Hilfe-leisten" schon zu 100% ausgelastet sein würde.

    Selbst wenn Kamerad Opfer sich so nen Stempel mitten auf die Brust gestempelt hätte, würde ich ihn ignorieren. Soll er mich doch hinterher verklagen. Spätestens wenn ich dann vor Gericht sage, dass ich die Bedeutung des Stempels nicht bekannt sei, bzw. mir diese Kenntniss im Moment der Erste-Hilfe-Leistung entfallen sei (Stichwort:Ausnahmesituation) und auf die in StGB festgeschriebene Pflicht zur Leistung von Erster Hilfe verweise, hat sich die Sache erledigt.


    Ein schönes, ruhiges WE Euch allen!


    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen703095
    Datum19.11.2011 08:504155 x gelesen
    Ein Stempel ist was für die Unsicheren. Überzeugte Leute lassen sich tätowieren: Link.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt703109
    Datum19.11.2011 14:144063 x gelesen
    Geschrieben von Jörg S.Ich würde sagen Tattoo drauf hällt ein Leben lang. ;-)
    Ist aber immer drauf. Auch wenn man sich es irgendwann anders überlegt. ;-)


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen703110
    Datum19.11.2011 14:193958 x gelesen
    oder Branding hält auch ein Leben lang und ist nicht so einfach wegzulasern


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorJörg8 S.8, Neukirchen / Sachsen703113
    Datum19.11.2011 15:213956 x gelesen
    na dann mußt Du es einfach durchstreichen lassen :-)


    Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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     18.11.2011 13:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.11.2011 13:45 Stef7an 7B., Lincoln
     18.11.2011 13:51 ., Thierstein und Magdeburg
     18.11.2011 13:55 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     18.11.2011 15:18 ., Frankfurt
     19.11.2011 07:46 Jörg7 S.7, Neukirchen
     19.11.2011 14:14 ., Thierstein und Magdeburg
     19.11.2011 15:21 Jörg7 S.7, Neukirchen
     19.11.2011 14:19 ., Frankfurt
     18.11.2011 13:54 Matt7hia7s O7., Waldems
     18.11.2011 14:04 ., Dortmund
     18.11.2011 13:54 ., Dortmund
     18.11.2011 15:21 ., Flensburg
     18.11.2011 17:28 Knut7 K.7, Nordendorf
     18.11.2011 18:22 ., Flensburg
     18.11.2011 19:25 Knut7 K.7, Nordendorf
     19.11.2011 08:24 ., Dinslaken
     19.11.2011 08:50 ., Bad Hersfeld
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