alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaDokumentation vom Atemschutzeinsatz20 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen704702
Datum29.11.2011 20:1410944 x gelesen
Hallo Leute,
wir sind darauf hingewiesen worden, das von der Atemschutzüberwachung dokumentiert werden muss, welche Maske, Trageplatte, Flasche und Lungenautomat von dem jeweiligen AGT getragen wird.
Muss dies Dokumentation vor dem Einsatz geschehen?


Hat vielleicht irgendjemand etwas schriftliches dazu. Habe davon nur ein Präsentation. Würde gerne wissen wo so etwas steht.


www.feuerwehr-bingum.de
www.jugendfeuerwehr-bingum.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg704704
Datum29.11.2011 20:298556 x gelesen
Da dürfte vorher nur bedingt für Zeit sein. Oder meinst du, bevor es zum Einsatz kommt? Ich denke eine Dokumentation nach dem Einsatz wäre eher möglich.
Ich weiß, dass bei uns die Gerätschaften dokumentiert werden, wenn sie zur FTZ gehen. Aber vor/nach Einsätzen nicht.
Gut, ist bei uns auch insofern einfach, da wir passgenau mit PA-Geräten ausgestattet sind.


Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW704705
Datum29.11.2011 20:298804 x gelesen
Geschrieben von Jann F.wir sind darauf hingewiesen worden, das von der Atemschutzüberwachung dokumentiert werden muss, welche Maske, Trageplatte, Flasche und Lungenautomat von dem jeweiligen AGT getragen wird.

Das hat mit Atemschutz"überwachung" im Sinne der FwDV 7, Kap. 7.4 nichts zu tun!

Die FwDV 7 führt im Kap. 9 aber unter Dokumentation einen sog. Gerätenachweis (9.2). Wenn man den vollumfänglich erfüllen will, dann könnte man auf den Gedanken kommen, dass man die obigen Teile dafür braucht.

Erfassungspflichten gibts m.W. nur bei Ausfällen (da kann die Historie interessant sein) und man muss natürlich für die Regelwartungen/-prüfungen wissen, wo was verbaut ist.

Wer hat den Vortrag gehalten und worauf beruft der sich?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen704706
Datum29.11.2011 20:338585 x gelesen
Tagung der
Kreissicherheitsbeauftragten
30. und 31. Mai 2011
NABK, Standort Loy

Das steht unter der Präsenation. Ja worauf die sich berufen, steht dort nicht drin, deswegen stelle ich ja hier die Frage. Vielleicht weiß es ja jemand von Euch.

Ich halte es für sehr Praxisfremd direkt vor dem Atemschutzeinsatz zu dokumentieren, wer welche Geräte hat.


www.feuerwehr-bingum.de
www.jugendfeuerwehr-bingum.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW704710
Datum29.11.2011 20:428312 x gelesen
...lässt sich das nicht relativ einfach dokumentieren, indem man einfach die PA Nummer mit bei der Überwachung einträgt?
Dann kann man im Nachgang in der Atemschutzwerkstatt festhalten, welcher PA, welche LA, welche Flasche ........
Wenn man so genau dokumentieren will wäre das doch ein recht simpler Weg.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen704712
Datum29.11.2011 20:468286 x gelesen
Dokumentieren kann man ja vieles.
Mal anderes rum gefragt, macht überhaupt jemand so eine Dokumentation???

Direkt vor dem Einsatz die 4 Geräte von der ASÜ notieren...


www.feuerwehr-bingum.de
www.jugendfeuerwehr-bingum.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein704713
Datum29.11.2011 21:008132 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Jann F.Mal anderes rum gefragt, macht überhaupt jemand so eine Dokumentation???

Ja, wir.
Geschieht allerdings nach dem Einsatz, dann wird die PA-Nr., Flaschen- und Masken-Nr. dokumentiert.
Warum ist mir allerdings nicht bekannt.


Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW704714
Datum29.11.2011 21:058146 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jann F.Mal anderes rum gefragt, macht überhaupt jemand so eine Dokumentation???

Ja, aber nach dem Einsatz/Übung. PA-Nr / Masken-Nr


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8d H8., Leer-Loga / Niedersachsen704717
Datum29.11.2011 21:168127 x gelesen
Hallo Jan!
Hier ist der passend Link dafür.
Wiederherstellung Atemschutz


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen704720
Datum29.11.2011 21:447874 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.
Erfassungspflichten gibts m.W. nur bei Ausfällen (da kann die Historie interessant sein) und man muss natürlich für die Regelwartungen/-prüfungen wissen, wo was verbaut ist.
Die FwDV7 schreibt da auch vom Sicherstellen nach einem Unfall. Welches "Sicherstellen" ist denn da wohl gemeint, durch die Polizei?! Oder nur Sicherstellen im Sinne von "aus dem Verkehr" ziehen?! (letzteres ist eigentlich ja reiner GMV...)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen704725
Datum29.11.2011 22:237801 x gelesen
Bei uns in der Gemeinde wird das auch praktiziert.
Hier wird an den Geräten ein kleiner Abreisszettel mit PA.-Nr. , Flaschen-Nr. und LA.-Nummer angebracht.
Der jeweilige Träger reisst den Zettel ab, trägt Namen und Maskennummer ein und gibt den beim Anmelden an der ASÜ ab


MfG

Andreas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8S., Gochsheim / Bayern704728
Datum29.11.2011 22:487764 x gelesen
Geschrieben von Jann F.Mal anderes rum gefragt, macht überhaupt jemand so eine Dokumentation???
Hier ebenfalls.
Jeder Atemschutzgeräteträger füllt seinen Nachweis nach Einsatz/Übung selbst aus.
Darauf vermerkt sind Geräte, LA & Maske.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8H., Gersthofen / Bayern704729
Datum29.11.2011 22:558475 x gelesen
So wie ich das sehe werden hier Atemschutzüberwachung und Atemschutzdokumentation (Atemschutznachweis und Gerätenachweis) vermischt. Ich versuche es mal sauber nach FwDV 7 zu trennen:

Atemschutzüberwachung:

laut FwDV 7:
"Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss
grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.
Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden
Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes
...
Die Registrierung soll enthalten:
Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
Erreichen des Einsatzzieles
Beginn des Rückzugs"

Hier sind zuviele Informationen, wie Geräte-, Masken- und Lungenautomatennummern, völlig überflüssig und nur störend.
Abgesehen davon, dass es nur unnötig wertvolle Zeit kostet und für den Einsatz selber absolut keinen Nutzen hat.


Atemschutznachweis:

laut FwDV 7:
"Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der
Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren."

Auch hier werden eigentlich keine Nummern bzw. direkte Materialzuweisungen benötigt.


Gerätenachweis:

laut FwDV 7:

"Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen.
Der Gerätenachweis muss mindestens enthalten:
Gerätenummer und Gerätestandort
Herstellungsdatum
Instandhaltungsnachweis (Prüfnachweis)
Verwendungsnachweis,
Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.
"

Also erst hier werden die Nummern interessant um die Geräte einem AGT und der Verwendung zuzuordnen zu können.
Und für einen "sauberen" Verwendungsnachweis werden, meiner Meinung nach, mindestens folgende Daten benötigt:

Name / Einsatzart / Einsatzzeit / Besonderheiten.

z.B: Maske 134: Florian Löschknecht / Brandbekämpfung-Innenangriff / 22 min / (keine Besonderheiten)


Diese Daten können dann in aller Ruhe, nach dem Ablegen aber möglichst bevor ein großer "Berg" mit gebrauchtem Material gebildet wird, erfasst werden und zusammen mit dem Material in die Werkstatt gegeben werden.



Gruß
Sebastian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen704730
Datum29.11.2011 23:547850 x gelesen
...vorher so intensiv nicht, PA NR wird notiert.

Moeglich ist sowas natuerlich mit elektronischen Scannern, einfach alles anschiessen und dem Traeger zuordnen.


Grüße

Lüder Pott

...deshalb trinkt mehr Ouzo!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg704737
Datum30.11.2011 08:247680 x gelesen
Hallo,

nur weil Bernds Link etwas untergeht, hier nochmals kurz ausführlicher. Die Notwendigkeit des Gerätenachweises ergibt sich aus dem von ihm angeführten gemeinsamen Merkblatt der vfdb und der DGUV, die sich wiederum auf die Gebrauchsanleitungen der Hersteller beziehen.
Demnach ist nach dem Einsatz der Verwendungs- und Prüfnachweis von einem benannten FA zu dokumentieren.
Also zusammenfassend:
- ja, die Dokumentation hat so zu erfolgen
- nein, es ist nicht Aufgabe der Atemschutzüberwachung
- nein, die Dokumentation hat erst nach dem Einsatz zu erfolgen.

Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen704739
Datum30.11.2011 08:327730 x gelesen
Hallo Bernd,

Geschrieben von Bernd H.Hier ist der passend Link dafür.
Wiederherstellung Atemschutz

Da geht es aber um die Dokumentation der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Gerätes und nicht um die ASÜ.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg704748
Datum30.11.2011 09:387645 x gelesen
Eben, aber die Frage des TO hat zwei Teile: die Frage der Dokumentationspflicht und die Frage, ob das die ASÜ machen soll. Und in dem verlinkten Dokument steht eben drin, dass es die Dokumentationspflicht gibt, aber nicht durch die ASÜ und auch nicht vor dem Einsatz.

Deswegen auch nochmal meine Klarstellung in meiner anderen Antwort.

Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen704775
Datum30.11.2011 12:517612 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Jann F.wir sind darauf hingewiesen worden, das von der Atemschutzüberwachung dokumentiert werden muss, welche Maske, Trageplatte, Flasche und Lungenautomat von dem jeweiligen AGT getragen wird

Aus meiner Sicht stimmt das so nicht. Wie schon mehrfach geschrieben wurde, gibt es einen Gerätenachweis, der zu führen ist. Das kann aber durchaus nach dem Einsatz erfolgen und hat mit der Aufgabe "Atemschutzüberwachung" erstmal nicht das geringste zu tun.

Geschrieben von Jann F.Würde gerne wissen wo so etwas steht.

Die FwDv7 ist da leider etwas undeutlich. Es gibt da nur, neben den bekannten Ausführungen zur Zeitregistrierung einen Satz "Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der
Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren." Mehr nicht.

Im Anhang zur DV findet sich dann noch "Atemschutzüberwachung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung
der unter Atemschutz vorgehenden Trupps; sie beinhaltet insbesondere die Registrierung
und die Zeitüberwachung des Atemschutzeinsatzes."

Meiner Meinung nach hat die Aufgabe "Gerätenachweis" nichts mit "zur Kontrolle und zur Unterstützung der [..] vorgehenden Trupps" zu tun. Im Gegenteil: Sie lenkt vom Wesentlichen ab.

Zu Deiner Frage: Dass die ASÜ Gerätenachweise führen soll steht nach meinem Dafürhalten ganz sicher so nirgendwo. Genausowenig steht irgendwo, dass man die Erfassung der getragenen Geräte VOR dem Einsatz durchführen muss.

Hth

Ingoo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAchi8m N8., Hannover / Niedersachsen704795
Datum30.11.2011 15:407540 x gelesen
Würde doch den Einsatz behindern wenn man davor, solche in meinen Augen eher bürokratischen Sachen klären muss. Abgesehen davon, dass natürlich schon dokumentiert werden muss.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen704806
Datum30.11.2011 16:537557 x gelesen
Geschrieben von Achim N.Würde doch den Einsatz behindern wenn man davor, solche in meinen Augen eher bürokratischen Sachen klären muss. Abgesehen davon, dass natürlich schon dokumentiert werden muss.

Ich gehe doch mal davon aus, das dokomentiert ist, welche Gerätegrundeinheit mit welcher Flasche und welchem Lungenautomaten verbaut und geprüft worden ist und auf wo es liegt (wenn nicht, ginge zumindest bei uns das große Suchen los, wenn die Komponenten zur Prüfung dran sind).
Da wir die Masken zwar auf dem Fahrzeug (logisch) bzw die Brillenträger eigene haben, sind sie nicht einem Gerät fest zugeordnet. Wir erfassen wir also nicht, wer jetzt konkret welche Maske mit welchem Gerät aufgehabt hat. Nach dem Einsatz wird nur im Atemschutznachweis des Trägers die Geräteart (z. T. auch Typ), Einsatzort, -art und -dauer erfasst. Parallel erfasst die Atemschutzwerkstatt bei der Prüfung nach dem Einsatz wo das Gerät benutzt wurde.
Mehr verlangt die DV 7 auch nicht.

Gruß
Heinrich


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 29.11.2011 20:14 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 29.11.2011 20:29 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 29.11.2011 20:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.11.2011 20:33 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 29.11.2011 20:42 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 29.11.2011 20:46 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 29.11.2011 21:00 Step7han7 S.7, Geesthacht
 29.11.2011 21:05 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 29.11.2011 21:16 Bern7d H7., Leer-Loga
 30.11.2011 08:32 ., Lüneburg
 30.11.2011 09:38 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 29.11.2011 22:23 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
 29.11.2011 22:48 ., Gochsheim
 29.11.2011 23:54 Lüde7r P7., Kelkheim
 29.11.2011 21:44 Lars7 T.7, Oerel
 29.11.2011 22:55 Seba7sti7an 7H., Gersthofen
 30.11.2011 08:24 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 30.11.2011 12:51 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 30.11.2011 15:40 Achi7m N7., Hannover
 30.11.2011 16:53 Hein7ric7h B7., Osnabrück
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt