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Themaneuer Werbespot -Rettungsgasse-17 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Kampagne: Rettungsgasse rettet Leben
  •  
    AutorAndr8é W8., Bergkamen (NRW) / NRW704895
    Datum01.12.2011 16:157748 x gelesen
    Hallo zusammen,

    in Österreich läuft ab jetzt ein neuer Werbespot bzgl. der Rettungsgasse.

    Anbei mal der Link Youtube_Rettungsgasse

    Gruß André


    ICQ: 176665988

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW704955
    Datum01.12.2011 22:455003 x gelesen
    Soweit ich gelesen habe wurde die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden vor kurzem gesetzlich festgelegt.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen704979
    Datum02.12.2011 10:424557 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Soweit ich gelesen habe wurde die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden vor kurzem gesetzlich festgelegt.

    Die gab es m.W. so in Ö. auch nicht, meistens fuhren die Retter über den Standstreifen. Kritisch wurde es dann, wenn die "Ausländer" eine Gasse gebildet hatten und dafür den Standstreifen genutzt haben.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW704983
    Datum02.12.2011 10:554671 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich B.Die gab es m.W. so in Ö. auch nicht, meistens fuhren die Retter über den Standstreifen. Kritisch wurde es dann, wenn die "Ausländer" eine Gasse gebildet hatten und dafür den Standstreifen genutzt haben.

    eben... daher jetzt die Änderung geltend ab 01.01.2012..


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen704985
    Datum02.12.2011 11:044389 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Geschrieben von Heinrich B."Die gab es m.W. so in Ö. auch nicht, meistens fuhren die Retter über den Standstreifen. Kritisch wurde es dann, wenn die "Ausländer" eine Gasse gebildet hatten und dafür den Standstreifen genutzt haben."

    eben... daher jetzt die Änderung geltend ab 01.01.2012..


    kann ihnen hier nicht passieren, mir ist in letzter Zeit nicht ein einziger aufgefallen der auf den Standstreifen gefahren wäre, der wird nur zum Überholen verwendet bei Stau. Die Fahrer auf dem rechten Fahrstreifen fahren im Gegensatz dazu eher so weit wie möglich links auf ihrem Fahrstreifen, was es den Fahrzeugführern auf dem mittleren Fahrstreifen unmöglich macht für eine vernünftige Rettungsgasse zu sorgen.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW705004
    Datum02.12.2011 12:564138 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich B.meistens fuhren die Retter über den Standstreifen.

    hatte ich jetzt 2 mal- Samstags auf dem Weg zur Küste und am Sonntag zurück-
    komisches Gefühl wenn das Blaulicht im rechten Aussenspiegel erscheint.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705009
    Datum02.12.2011 13:154128 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Heinrich B.Die gab es m.W. so in Ö. auch nicht, meistens fuhren die Retter über den Standstreifen. Kritisch wurde es dann, wenn die "Ausländer" eine Gasse gebildet hatten und dafür den Standstreifen genutzt haben.

    Einheitliche Regelungen sind gut.

    Aber warum hat man dann in Österreich für vierspurige Bahnen eine abweichende Regelung getroffen?

    (oder erwartet uns in Deutschland da auch eine Änderung?)

    grübelnd,
    Henning


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern705011
    Datum02.12.2011 13:224068 x gelesen
    Ich kann keine Abweichung erkennen. Verrätst du mir, was da anders sein soll?


    Audiatur et altera pars.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705016
    Datum02.12.2011 13:354136 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Adolf H.Ich kann keine Abweichung erkennen. Verrätst du mir, was da anders sein soll?

    In Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte der Richtungsfahrbahn zu bilden (Ausnahme: bei dreispurigen Richtungsfahrbahnen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen), s. §11 Absatz 2 StVO.

    In Österreich ist die Rettungsgasse gem. §46 Absatz 6 StVO immer zwischen dem ganz linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden (was für zwei- und dreispurige Richtungsfahrbahnen keinen Unterschied macht).

    Ich will auch nicht behaupten, dass die eine oder die andere Variante besser ist. Es ist halt schlichtweg ein Unterschied.

    Gruß,
    Henning

    P.S.: gerade gelesen, in Tschechien ist die Rettungsgasse immer zwischen dem ganz rechten und dem links daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden...


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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen705022
    Datum02.12.2011 13:504001 x gelesen
    Dann lasst uns doch eine Petition starten, nach der europaweit die Soll-Lage der Rettungsgasse auf der Straße markiert wird ;)

    Und nein, ich meine das nicht ernst...


    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen705024
    Datum02.12.2011 13:513978 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Henning K.
    Aber warum hat man dann in Österreich für vierspurige Bahnen eine abweichende Regelung getroffen?

    (oder erwartet uns in Deutschland da auch eine Änderung?)

    Also auch in Deutschland gibt es Autobahnabschnitte, die mehr als drei Spuren haben....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern705031
    Datum02.12.2011 14:523954 x gelesen
    Ah, da hab ich dich falsch verstanden. Ich dachte du meinst im Österreichischen System selsbt wäre eine Abweichung.
    Dann hat sich das ja geklärt.
    Mir gefällt da die Lösung der Nachbarn aber besser, so hat man wenigstens etwas Einheitliches, was man sich sicherlich besser merken kann.


    Audiatur et altera pars.

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen705036
    Datum02.12.2011 15:263925 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Henning K.§11 Absatz 2 StVO.Könnte es sein, dass zu Zeiten der Abfassung dieses Paragraphen von vierspurigen Autobahnen noch keine Rede war? Und bei bis zu drei Fahrstreifen stimmt ja die Aussage "immer rechts vom linken Fahrstreifen".
    Ich meine mich auch erinnern zu können, dass es in der Fahrschule mit genau diesen Merksatz ausgebildet wurde (lang ists her). Ich musste jetzt selbst nochmal nachlesen um zu glauben, dass es wirklich anders ist ;o)
    Wäre in der Tat mal eine Idee für eine Anpassung... wenn wir den Ösis schon den FW-Führerschein nachgemacht haben, könnten wir jetzt ja auch mal was sinnvolles abkupfern *d&r*

    Gruß,
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705057
    Datum02.12.2011 18:153844 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Lars T.Also auch in Deutschland gibt es Autobahnabschnitte, die mehr als drei Spuren haben....

    ja, und in denen ist nach derzeitiger Rechtslage die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.

    Gruß,
    Henning


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    AutorPete8r M8., Wien / Wien705075
    Datum02.12.2011 20:563754 x gelesen
    Auf eine dezente "Schlamperei" darf ich noch hinweisen:
    Der Pannenstreifen darf gem. § 46 Abs. 4 lit. d STVO nach wie vor nicht befahren werden...

    Dem Verkehrsausschuss war die Problematik an sich bewusst, s. http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2011/PK0658/
    Zunächst äußerten die Abgeordneten Gabriela Moser (G), Christoph Hagen (B), Gerhard Deimek (F) und Sigisbert Dolinschek (B) Bedenken bezüglich des Pannenstreifens. Dieser sei nun einmal dazu vorgesehen, einem havarierten Fahrzeug eine Abstellfläche zu bieten. Werde dieser nun zu einer Art zusätzlichem Fahrstreifen, so würde dies nur für Verwirrung und damit für Verunsicherung und Gefahr sorgen. Abgeordneter Johann Rädler (V) meinte hingegen, alles was Einsatzfahrzeuge schneller durch den Stau bringe, sei zu begrüßen. Diese Ansicht teilte auch Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S).

    Bundesministerin Doris Bures unterstrich diese Auffassung. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass ein schnelleres Eintreffen von Einsatzfahrzeugen am Unfallort dafür sorgen werde, dass es weniger Tote im Straßenverkehr geben werde. Nachdem die Regierungsparteien in einer eigenen Ausschussfeststellung festgehalten hatten, dass der Pannenstreifen nur zur Bildung einer "Rettungsgasse" befahren werden dürfe, stimmte auch die Opposition der Vorlage zu.


    ..nur ist die Ausschussfeststellung nicht kundmachungspflichtig, die Berichterstattung im Nationalrat auch nicht - wird in der Praxis noch lustig


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705079
    Datum02.12.2011 21:113793 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Peter M.Auf eine dezente "Schlamperei" darf ich noch hinweisen:
    Der Pannenstreifen darf gem. § 46 Abs. 4 lit. d STVO nach wie vor nicht befahren werden...
    [...]
    ..nur ist die Ausschussfeststellung nicht kundmachungspflichtig, die Berichterstattung im Nationalrat auch nicht - wird in der Praxis noch lustig


    Da erwarte ich keine Probleme.

    Von einem "zusätzlichen Fahrstreifen" kann keine Rede sein, und die Praxis hierzulande zeigt sowieso, dass die Rettungsgasse erst (endgültig) gebildet wird, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Das ist zwar in der Theorie nicht ganz korrekt, aber in der Praxis wohl nicht anders zu handhaben.

    Was die Formalität angeht: Die spezielle Regelung zur Bildung der Rettungsgasse hat Vorrang vor der allgemeinen Regelung, den Standstreifen nicht zu benutzen. Das dürfte doch in Österreich juristisch nicht anders sein als hier?

    Gruß,
    Henning


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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt725589
    Datum25.05.2012 01:333748 x gelesen
    Und offenbar funktioniert die Rettungsgasse in Österreich hervorragend. Vielleicht sollten wir die auch mal neu einführen. :-)

    Ich konnte auch in meinem letzten Stau feststellen, dass das eine Art "Gruppenzwang" ist. Vor mir fuhren [1] alle normal auf der linken Spur. Hinter mir waren fast alle äußerst links.

    [1]: Sofern man die Zuckelei denn Fahren nennen kann. War etwa Schritttempo.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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     01.12.2011 16:15 ., Bergkamen (NRW)
     01.12.2011 22:45 Denn7is 7E., Menden
     02.12.2011 10:42 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     02.12.2011 10:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     02.12.2011 11:04 ., Frankfurt
     02.12.2011 12:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     02.12.2011 13:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.12.2011 13:22 Adol7f H7., Rosenheim
     02.12.2011 13:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.12.2011 13:50 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     02.12.2011 14:52 Adol7f H7., Rosenheim
     02.12.2011 15:26 Seba7sti7an 7W., Linden
     02.12.2011 20:56 Pete7r M7., Wien
     02.12.2011 21:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.12.2011 13:51 Lars7 T.7, Oerel
     02.12.2011 18:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     25.05.2012 01:33 ., Thierstein und Magdeburg
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