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ThemaFeuerwehrführerschein + Anhänger ?45 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • FFw Röthlein
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg705230
    Datum04.12.2011 14:0214000 x gelesen
    hallo,

    interessante Argumentation:

    Für Röthlein sah Böhms Konzept einen 7,5-Tonner vor, der gerade noch mit dem Feuerwehrführerschein gefahren werden darf. Zusätzlich schlug er die Anschaffung eines Anhängers mit einem 2000-Liter-Wassertank vor. Bei Bedarf könne er, umgerüstet für den Transport von Sandsäcken, beim Hochwassereinsatz eingesetzt werden.
    Quelle: Feuerwehren: Röthlein muss dringend aufrüsten

    2000 Liter Wasser auf einem Anhänger ... :-()


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg705231
    Datum04.12.2011 14:0411219 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.2000 Liter Wasser auf einem Anhänger ... :-()

    Es geht auch mehr: http://www.sos-pictures.de/details.php?image_id=4878&sessionid=a8iqqsf5jl1iptv6niv9art8u5

    *duckundrenn*


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW705235
    Datum04.12.2011 14:1310855 x gelesen
    ...na wenn der KBM solche Konzepte vorschlägt, die auch noch (von "unwissenden", die sich von den Fachkräften der Feuerwehr beraten lassen!) als innovativ und zukunftsweisend angesehen werden, was soll man da noch machen?
    In einem kleinen Ort nahe am Rhein werden vermutlich gerade wieder die Flaschen mit Psychopharmaka aufgeschraubt........

    Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg705237
    Datum04.12.2011 14:1610844 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian T....na wenn der KBM solche Konzepte vorschlägt,

    kleine Korrektur: das hat der Kreisbrandinspektor gemacht. Ist in Bayern was anderes als der KBM ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg705241
    Datum04.12.2011 14:2210753 x gelesen
    Mich würde das Gesamtkonzept interessieren. Es wird je auf den Feuerwehrführerschein hingewiesen.
    Dieser soll aber vgl. mit C1 sein also Hänger max 750kg, wie da dann ein Hänger mit 2000l Wasser realisiert werden soll ist mir unklar.

    Viel Wasser scheint sehr wichtig zu sein, ich denke an die SWKatS, die mit 3000-4000l Angeboten werden, und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.


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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz705243
    Datum04.12.2011 14:2710568 x gelesen
    Geschrieben von Michael K.
    Viel Wasser scheint sehr wichtig zu sein, ich denke an die SWKatS, die mit 3000-4000l Angeboten werden, und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.


    Ich weiß nicht wirklich, ob wir die Antwort auf deine Frage wirklich wissen wollen......


    Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg705244
    Datum04.12.2011 14:2810633 x gelesen
    Geschrieben von Michael K.Viel Wasser scheint sehr wichtig zu sein,

    Mich würde interessieren, was da in der Gegend heute schon an "mobilem Wasser" in Form von TLF, LF,... vorhanden ist.


    Geschrieben von Michael K.Dieser soll aber vgl. mit C1 sein also Hänger max 750kg, wie da dann ein Hänger mit 2000l Wasser realisiert werden soll ist mir unklar.


    m.E. ist diese Idee recht sinnbefreit.

    Damit wir uns nicht falsch vestehen. Ich finde Anhängerlösungen für Logistikaufgaben gut. Quasi der Anhänger als Gw-L oder WLF der kleineren Feuerwehr. Aber mit Wasser?


    Geschrieben von Michael K. und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.


    IIRC gab es da schon mal eine Reportage darüber, dass das eine Wehr gemacht hat.

    Auch das kann (in kleinerem Maßstab) sinnvoll sein. z.B. zur Vegetationsbrandbelkämpfung ein geländegängiger Pickup oder einen Unimog mit einem IBC und einer kleinen TS für den Pump&Roll Betrieb. Aber nicht als Regellösung.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen705245
    Datum04.12.2011 14:2910966 x gelesen
    Den kann man dann auch schon ab 16 mit der Klasse T fahren... ;-)


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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    AutorKai 8H., Köln / NRW705248
    Datum04.12.2011 14:3310506 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael K. Viel Wasser scheint sehr wichtig zu sein, ich denke an die SWKatS, die mit 3000-4000l Angeboten werden, und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.

    Im Prinzip schon, in der ehemaligen DDR war das LF 8 auf Robur LO 2002 (mit Pritsche und Plane) auch dafür vorgesehen, eine "Wasserblase" von (ich glaube) 900 l auf der Pritsche zu installieren, um als Behelfs-TLF zu dienen.

    Gruss kai


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen705250
    Datum04.12.2011 14:4110490 x gelesen
    Geschrieben von Michael K.Dieser soll aber vgl. mit C1 sein also Hänger max 750kg, wie da dann ein Hänger mit 2000l Wasser realisiert werden soll ist mir unklar.

    In der Vorschrift ist die Rede von " die Kombination 7,5 zGM" wiegen darf.
    Also darf der Anhaenger hier nur 0 kg wiegen. Alberner Vorschlag...


    Grüße

    Lüder Pott

    ...deshalb trinkt mehr Ouzo!

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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW705253
    Datum04.12.2011 14:4810558 x gelesen
    OK :-)
    Mit den "ländlichen Gegebenheiten" hab ich immer meine Probleme. Wir kennen halt nur den KBM hier.
    Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg705254
    Datum04.12.2011 14:5010425 x gelesen
    Gut in diesem Falle schon, ich war der Meinung die 7,5t Version, solle dem C1 entsprechen und nach 2 jahren auch in diesen Umgeschrieben werden können, zumindest in BaWü. Und das würde Hänger über 750kg ausschließen

    Ich halte aber abgesehen von dieser Problematik nix von so einem Hänger. Welche kurzfristige Veränderung erfordert plötzlich 2000l Wasser, bzw wie wurden die bisher befördert?


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705257
    Datum04.12.2011 14:5910979 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Lars K.Den kann man dann auch schon ab 16 mit der Klasse T fahren... ;-)

    Auch wenn du einen Smiley dahinter gemacht hast:

    Nein, erst ab 18 und auch nur dann, wenn die Zugmaschine bauartbedingt nicht schneller als 60 fahren kann

    Ausserdem nur zu Einsätzen und Übungen der Feuerwehr.

    Auf keinen Fall aber schneller als 25km/h.

    Trifft eine der Bedingungen nicht zu, ist die Klasse CE erforderlich (bzw. bedeutet das Fahren mit Klasse T eine Straftat für den Fahrer und den mit der Halterverantwortung betrauten, der die Fahrt anordnet oder zulässt -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist).

    und: wer hätte das wirklich gewusst, und lernt man sowas z.B. in den TSA-Ländern auch auf den entsprechenden Führungslehrgängen?

    Gruß,
    Henning
    (der selber erst nochmal nachlesen musste und trotzdem nicht sicher ist, nicht doch noch irgendwas übersehen zu haben...)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705259
    Datum04.12.2011 15:0210398 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Michael K.Viel Wasser scheint sehr wichtig zu sein, ich denke an die SWKatS, die mit 3000-4000l Angeboten werden, und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.

    IBC nicht, aber IIRC waren doch für die ABC-Züge zwei Wasserblasen (zu je 2000 Liter?) vorgesehen, die auf einen zu beordernden Pritschen-LKW verlastet werden sollten?

    Gruß,
    Henning


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen705261
    Datum04.12.2011 15:0910409 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.(zu je 2000 Liter?)

    1500l --> TwKW 30 (3 m³)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg705262
    Datum04.12.2011 15:1510409 x gelesen
    Ja, ist ja auch OK, BetreuungsLKW haben auch Wasser dabei. Aber es ist nicht sinn und zweck sich aus einem GW-L eine TLF zu bauen, mal abgesehen von meiner Befürchtung der regelmäßigen Überladung der Fahrzeuge in diesem Fall.


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern705263
    Datum04.12.2011 15:1810500 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Christian F.Mich würde interessieren, was da in der Gegend heute schon an "mobilem Wasser" in Form von TLF, LF,... vorhanden ist.Allein was die nächst größeren Wehren betrifft, nicht gerade wenig würde ich sagen:

    FF Schwebheim: LF 16/12, TLF 16/25

    FF Grafenrheinfeld: TLF 16/25 und soweit ich gehört habe wohl auch bald ein HLF 20/16 (ohne gewähr)

    FF Schweinfurt (mit HAW): 2x LF 16/12, TroTLF 16, TLF 24/50

    FF Werneck: TLF 16/25, LF 10/6

    MFG Flo


    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg705264
    Datum04.12.2011 15:2010474 x gelesen
    Geschrieben von Florian H.Allein was die nächst größeren Wehren betrifft, nicht gerade wenig würde ich sagen:


    Hmmm. Dann kann Mangel an mobilem Wasser nicht maßgeblich sein...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz705265
    Datum04.12.2011 15:4110414 x gelesen
    Mir scheint als soll das LF8 ersatzbeschafft werden durch ein Fahrzeug <7,5 t. OK, nach 35 Jahren keine schlechte Idee. Das mit diesem Fahrzeug ein Anhänger gezogen werden soll, geht aus dem Artikel aber nicht eindeutig hervor. Hier wird nur von einem Anhänger mit 2000l Wasser geschrieben, der kann aber genauso gut von einem anderen Fahrzeug gezogen werden. Ob dafür aber wirklich Notwendigkeit besteht?


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP705267
    Datum04.12.2011 16:0710468 x gelesen
    So neu ist die Idee nicht, siehe hier.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein705269
    Datum04.12.2011 16:2110887 x gelesen
    ne knuffige und mit geringen Kosten verbundene Lösung...

    Und mit dem richtigen Trecker kommt das Teil auch fast überall hin....


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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken705270
    Datum04.12.2011 16:2810279 x gelesen
    Und als Nachfolger für einen TSA sicherlich eine deutliche Verbesserung.

    Tomy


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz705288
    Datum04.12.2011 19:4110310 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Auf keinen Fall aber schneller als 25km/h.

    Falsch. Kommt auf den Anhänger an, für welche Geschwindigkeit der zugelassen ist. Die Beschränkung der Maximalgeschwindigkeit auf 25km/h gibt's nur bei Klasse L.

    Gruß,
    Michael


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY705289
    Datum04.12.2011 19:4210191 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Thomas M. Hier wird nur von einem Anhänger mit 2000l Wasser geschrieben, der kann aber genauso gut von einem anderen Fahrzeug gezogen werden.

    das kann aber ganz gewaltige Probleme geben.
    Als wir vor über 20 Jahren unser erstes Boot bekamen, hatten wir ein TLF 16/25. Das war für eine Zuglast von 1500 kg zugelassen. Alle Versuche unsererseits, die Zuglast zu erhöhen, schlugen fehl. Also mußten wir das Boot die ersten Jahre mit einem gemeindlichen Unimog ziehen. Später bekamen wir ein LF 16, das dieses und unser jetziges Boot ziehen kann. Soweit ich weiß, soll dann in Zukunft (2012) das neue LF 10/10 Zugfahrzeug für das Boot sein. Aber ein Wasseranhänger, das ist mir bisjetzt, bis auf bestimmte Baustellenfahrzeuge, noch nicht vorgekommen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg705291
    Datum04.12.2011 19:4810365 x gelesen
    Ist aber wurscht, weil es in keinem Fall als land- oder forstwirtschaftliche Nutzung durchgeht --> CE

    Dann auch gerne bis 80


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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz705292
    Datum04.12.2011 19:5210178 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich will ja absolut keine Feuerwehr an den Forumspranger stellen, muss aber trotzdem mal nachfragen.

    Wenn man auf den Link im Threadcontainer geht, kann man auch den Unterpunkt "Mannschaft" anklicken.

    Dort habe ich gesehen, das der Leiter Atemschutz jedenfalls lt. HP kein Atemschutzgeräteträger ist, jedenfalls nicht die Ausbildung hat (wenn die Angabe stimmt).

    Ist das sinnvoll? Ich kenne es eigentlich ausschließlich anders.


    Gruss
    Ralf


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    AutorSeba8sti8an 8S., Gochsheim / Bayern705296
    Datum04.12.2011 20:1310098 x gelesen
    Korrekt.

    Bitte aber nicht die FF Gochsheim (TLF 16/25 und LF /6) vergessen. ;) Da ist Werneck wesentlich weiter.
    Und eher kommt die FF Sennfeld (LF 16 TS, LF 16/12, LF 8/6, TLF 16/25) als Schweinfurt.

    FF Grafenrheinfeld bekommt ein HLF 20/16 (soweit ich weiß im laufe des nächsten Jahres).
    Ebenso bekommen wir, FF Gochsheim, als Ersatzbeschaffung für das TLF ein HLF.


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen705301
    Datum04.12.2011 20:239993 x gelesen
    Geschrieben von Michael K.

    ... ich war der Meinung die 7,5t Version, solle dem C1 entsprechen und nach 2 jahren auch in diesen Umgeschrieben werden können, zumindest in BaWü.


    Sorry, aber mit der Umschreibung liegst du falsch, sowohl in BaWü als auch bundesweit.

    Ursprünglich war die Umschreibung beim "Feuerwehrführerschein" angedacht als Maßnahme zur "Förderung des Ehrenamtes".

    In der jetzigen Fassung des StVG ist dies nicht mehr drin. D.h., mit der Fahrberechtigung darf nur im Feuerwehrdienst gefahren werden. Aus der "Förderung des Ehrenamtes" ist eine "Kostenentlastung der Kommunen" geworden, die die Ausbildungskosten für die "ordentliche Fahrerlaubnis" ihrer Feuerwehrangehörigen sparen.

    :-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705323
    Datum04.12.2011 21:3910023 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Henning K.
    Auf keinen Fall aber schneller als 25km/h.

    Falsch. Kommt auf den Anhänger an, für welche Geschwindigkeit der zugelassen ist.


    §1 Absatz 4 Nummer 2 StVOuaVsAusnV 2?!

    Ohne die gilt ja die Klasse T nicht, weil keine Land-/Forstwirtschaft -> Klasse CE (oder Staatsanwalt)...

    Gruß,
    Henning


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW705324
    Datum04.12.2011 21:439970 x gelesen
    Geschrieben von Harald H.Ursprünglich war die Umschreibung beim "Feuerwehrführerschein" angedacht als Maßnahme zur "Förderung des Ehrenamtes".

    In der jetzigen Fassung des StVG ist dies nicht mehr drin. D.h., mit der Fahrberechtigung darf nur im Feuerwehrdienst gefahren werden. Aus der "Förderung des Ehrenamtes" ist eine "Kostenentlastung der Kommunen" geworden, die die Ausbildungskosten für die "ordentliche Fahrerlaubnis" ihrer Feuerwehrangehörigen sparen.

    Falls das stimmt, ist diese Maßnahme enttarnt!
    Danke.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen705327
    Datum04.12.2011 21:569912 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael K.und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.
    sollte der legendäre GW Wunderwuzzi nicht derartiges besitzen?

    Ansonsten kenne ich THW-Unimog mit IBC und Klein-TS als Waldbrandfahrzeug.
    Und zu den MZKw haben auch schon Leute entsprechende Überlegungen angestellt, dort ein paar Tonnen Wasser in IBC unterzubringen.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg705331
    Datum04.12.2011 22:109876 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Michael K.

    und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.

    Warum nicht ? Wurde vor Jahren im Vorfeld zur Normung der GW-L diskutiert, auch vom THW sind solche Hilfs-TLF (auf LKW verlastete Tanks ) bekannt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705337
    Datum04.12.2011 22:479888 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Michael K. Aber es ist nicht sinn und zweck sich aus einem GW-L eine TLF zu bauen

    Ein TLF im Sinne der Gasspritze sicher nicht.

    Aber ein TLF im Sinne des Wassertenders, also Wasser-Logistik, warum nicht?

    Geschrieben von Michael K.mal abgesehen von meiner Befürchtung der regelmäßigen Überladung der Fahrzeuge in diesem Fall.

    Das lässt sich gerade bei Wasser ziemlich einfach verhindern:
    Man muss den Tank nur so dimensionieren, dass bei vollständiger Füllung das Fahrzeug nicht überladen ist.

    Gruß,
    Henning


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen705340
    Datum04.12.2011 23:189808 x gelesen
    Geschrieben von Andreas B.Falls das stimmt, ist diese Maßnahme enttarnt!

    Es stimmt!

    Jeder kann sich davon überzeugen, wenn er das aktuelle Straßenverkehrsgesetz liest.
    Da steht nichts mehr drin von Umschreibung usw.

    Diese Regelungen sollten in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt werden.
    Die wurde jedoch nicht verändert. Vielmehr wurde eine "Fahrberechtigung" eingeführt, die mit einer Fahrerlaubnis bzw. einem Führerschein nichts zu tun hat.

    Leider ist diese "Kleinigkeit" im Bereich der FF kaum bekannt. Dort kennt man nur die alten Ziele des DFV.
    Beim Jubel um die Fahrberechtigung seitens einiger Verbände kommt diese Info leider nicht mit rüber.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen705344
    Datum05.12.2011 00:179832 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Hier wird nur von einem Anhänger mit 2000l Wasser geschrieben, der kann aber genauso gut von einem anderen Fahrzeug gezogen werden

    Auch beim mLF 16/12 reicht die Anhaengelast nicht.

    Ausserdem werden CE - Fuehrerscheine benoetigt. Das Geld das beim Feuerwehrfuehrerschein 7,5 t muehsamm erspart wird, legt man dann beim CE statt C supergut an...


    Grüße

    Lüder Pott

    ...deshalb trinkt mehr Ouzo!

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken705351
    Datum05.12.2011 08:119700 x gelesen
    Waldbrand löschen keine Forstwirtschaft?

    Verhindern, dass ein Gebäudebrand auf landwirtschaftlich oder fortswirtschaftlich genutzte Flächen übergreift keine Land-/Forstwirtschaft?

    Umweltschutz (Verhinderung der Freisetzung von giftigem Brandrauch) keine Aufgabe der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft?

    Wo bleibt euere Kreativität? :-)

    Tomy


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz705352
    Datum05.12.2011 08:179832 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael K.Ist aber wurscht, weil es in keinem Fall als land- oder forstwirtschaftliche Nutzung durchgeht --> CE

    Nö, ist es nicht, da Feuerwehreinsätze soweit mir bekannt per Ausnahmeregelung auch in Klasse T fallen, wenn das Fahrzeug bzw. Gespann die sonstigen Klasse-T-Voraussetzungen erfüllt.

    Gruß,
    Michael


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern705373
    Datum05.12.2011 10:389615 x gelesen
    Geschrieben von Michael K.und frage mich ob irgendwo in Deutschland schon jemand auf die Idee gekommen ist 1-4 IBC Container mit je 1000l auf irgendwelche GW-L1, GW-L2. GW-T zu verlasten.

    Klar, alter Hut.
    Tataaaaa.
    Täteräää.


    Gruß
    CS





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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705399
    Datum05.12.2011 13:459624 x gelesen
    Mahlzit,

    Geschrieben von Michael W.da Feuerwehreinsätze soweit mir bekannt per Ausnahmeregelung auch in Klasse T fallen, wenn das Fahrzeug bzw. Gespann die sonstigen Klasse-T-Voraussetzungen erfüllt.

    So wie ich die StVOuaVsAusnV 2 verstehe, muss man da noch ein paar Nebenbedingungen erfüllen.

    Ich hatte das hier ja schon angeschnitten.

    (und für mich ist immer noch die Frage offen, ob man bei potentiell betroffenen Feuerwehren diese Spielregeln überhaupt kennt?!)

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz705405
    Datum05.12.2011 14:059590 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.So wie ich die StVOuaVsAusnV 2 verstehe, muss man da noch ein paar Nebenbedingungen erfüllen.

    Ok, stimmt. Anscheinend ist die Ausnahme "Feuerwehr" nur in dieser VO erwähnt und wie du richtig schreibst, mit der Auflage "25km/h" und "mindestens 18 Jahre alt" verbunden.

    Vermutlich wissen das die wenigsten im Bereich der TSA-Wehren. Hier wäre im übrigen eine vernünftige Ausnahmeregelung im Umfang des kompletten L- bzw. T-Führerschein am sinnvollsten gewesen, immerhin wurden ja schon diverse Bereiche den LoF-Zwecken dieser Führerscheine zugeordnet, so u.a. Fahrten im Bereich von Werkstätten zur Überprüfung des technischen Zustandes. Warum nicht auch Feuerwehrübungen/-einsätze?

    Gruß,
    Michael


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW705409
    Datum05.12.2011 14:269642 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.nsonsten kenne ich THW-Unimog mit IBC und Klein-TS als Waldbrandfahrzeug.
    Und zu den MZKw haben auch schon Leute entsprechende Überlegungen angestellt, dort ein paar Tonnen Wasser in IBC unterzubringen.


    Lächel ich habe am Wochenende ein 19 000 Liter Tank bei unseren blauen Kameraden gesehen.
    Nicht mehr lange und die blaue Flut spühlt euch hinweg ;-) übrigens Ironie aus


    Gunnar


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern705442
    Datum05.12.2011 20:459504 x gelesen
    Wollte euch nicht unterschlagen Sebastian. Ihr seid einfach zu weit weg als das ich da etwas exaktes dazu sagen könnte. Aber es wird offensichtlich, dass Röthlein mit Wasser umzingelt ist :)

    MFG Flo


    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW705444
    Datum05.12.2011 20:509452 x gelesen
    Na dann brauchen die doch auch was zum zurückschießen

    duckundweg


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    AutorSeba8sti8an 8S., Gochsheim / Bayern705448
    Datum05.12.2011 21:499393 x gelesen
    Kein Problem, ich verzeihs dir. ;)

    Aber ja, Röthlein ist von einer Seite zumindest mit Wasser umzingelt.

    Zu den Aussagen des KBI's Höhn kann ich aber leider nichts sagen, da mir nichts näheres bekannt ist, wie das ganze Konzept diesbezüglich aussieht.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg705458
    Datum05.12.2011 22:099800 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian S.Zu den Aussagen des KBI's Höhn kann ich aber leider nichts sagen, da mir nichts näheres bekannt ist, wie das ganze Konzept diesbezüglich aussieht.


    Also Konzept ist m.E. da schon die Frage.
    Für mich klingt das so, als ob man für die Gemeinde eine möglichst billige Lösung gestrickt hat ("Wir können die Fw-Standorte nicht zu machen, aber kosten darf es halt nix"), unabhängig von taktischen Fragen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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     04.12.2011 14:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.12.2011 14:04 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     04.12.2011 14:29 ., Lüneburg
     04.12.2011 14:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.12.2011 19:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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     04.12.2011 19:52 Ralf7 R.7, Kirchen
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     05.12.2011 13:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.12.2011 14:05 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     04.12.2011 21:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.12.2011 08:11 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
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     05.12.2011 21:49 ., Gochsheim
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     04.12.2011 14:41 Lüde7r P7., Kelkheim
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     04.12.2011 20:23 Hara7ld 7H., Erfurt
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     04.12.2011 23:18 Hara7ld 7H., Erfurt
     04.12.2011 15:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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     04.12.2011 15:15 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
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