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Thema | OTS | 16 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Chri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt | 706175 | |||
Datum | 11.12.2011 20:04 | 6899 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, Vorab Googel und Forumssuche haben nicht viel geholfen. Wir wollen im nächstem Jahr unsere OTS effektiver gestallten. Auf was sollte man achten ? Gibt es Vordruckte ? Wie überzeugt man den Betreiber des Objekts den uns Zugang zugewähren ? Hat jemand ein Schreiben mit einem gutem Text dazu ? Sind ja manchmal Sachen wo man nicht jeden rein lassen will. Gerade auf dem Land. Sonstige Tipps und Hinweise ? Es sind vom Häuptling bis zum Indianeranwärter alle dabei http://www.feuerwehr-ostrau.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Chemnitz / Sachsen | 706180 | |||
Datum | 11.12.2011 20:15 | 6595 x gelesen | |||
Hallo! Vielleicht zum Verständnis: Geschrieben von Christopher M. "... OTS ... =operativ-taktisches Studium im Sinne von Begehung (besonders) wichtiger/kritischer u. ä. Objekte im Zuständigkeitsbereich MkG Sascha | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 706187 | |||
Datum | 11.12.2011 20:47 | 5064 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wollen wir nächstes Jahr auch angehen.... Aber den Begriff OTS hab ich dafür noch nicht gehört.... Wir wernde das wohl so handhaben, das wir einfach Kontakt mit den Betreibern aufnehmen, Termin vereinbaren und fertig. Das alles persönlich, warum willst du einen Vordruck benutzen? Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Chri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt | 706195 | |||
Datum | 11.12.2011 21:10 | 4900 x gelesen | |||
Den Vordruck will ich als fragebogen benutzen OTS haste evtl nicht gehört weil der begriff glaube aus dem osten stammt http://www.feuerwehr-ostrau.de | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 706218 | |||
Datum | 11.12.2011 23:12 | 5156 x gelesen | |||
OTS oder Neudeutsch Objektkunde Geschrieben von Christopher M. Auf was sollte man achten ?Auf alle Fälle sollte man gut vorbereitet sein. Dazu nutze ich vornehmlich den Feuerwehrplan. Dort sollte alles relevante eingetragen sein. Oder andersherum alles was dort drin steht (stehen sollte) ist für euch interessant. Also Bauweise, Stellflächen, Zufahrt, Gefahrstoffe, LöWaRü, u.a. Geschrieben von Christopher M. Wie überzeugt man den Betreiber des Objekts den uns Zugang zugewähren ? Hat jemand ein Schreiben mit einem gutem Text dazu ?Kein Schreiben, anrufen, Termin machen und dann den Chef überzeugen. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 706221 | |||
Datum | 11.12.2011 23:28 | 4751 x gelesen | |||
Geschrieben von Christopher M.Auf was sollte man achten ? Das ist je nach Betrieb unterschiedlich, deswegen besucht man ihn ja;-) Grundlage sollte der F-Plan für das Objekt sein, sofern vorhanden. Dieser zeigt alle wichtigen Punkte für die Feuerwehr, also BMZ, Zugänge, Sprinklerzentralen, Rückhalteeinrichtungen, Sammelpunkte, Gefahrstofflager usw. Bei der Gelegenheit kann man gleich prüfen, ob der Plan noch aktuell ist. Geschrieben von Christopher M. Gibt es Vordruckte ?Für was, für das Anschreiben? Hoffentlich nicht, ein Vordruck kann kein persönliches Gespräche ersetzten. Persönliche Gespräche am Telefon oder direkt vor Ort führt aber viel eher zum Ziel. Schließlich wollt ihr das Unternehmen ja als Partner gewinnen und nicht als Besatzungsbehörde auftreten. Geschrieben von Christopher M. Sind ja manchmal Sachen wo man nicht jeden rein lassen will.Ist die Frage, warum ihr da unbedingt rein müsst. Sofern keine durch die Feuerwehr zu bedienende Einrichtung in einem "geheimen" Bereich ist, die nur dort betrachtet werden kann, sollte auf den Wunsch beim ersten Besuch eingegangen werden. Vielleicht schafft die Zusammenarbeit ja zukünftig Vertrauen, dass man später auch in besondere Bereiche schnuppern kann. | |||||
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Autor | Chri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt | 706309 | |||
Datum | 12.12.2011 17:28 | 4473 x gelesen | |||
Feuerwehrpläne haben wir nicht !Nicht mal für Schule oder Kita http://www.feuerwehr-ostrau.de | |||||
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Autor | Chri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt | 706312 | |||
Datum | 12.12.2011 17:41 | 4257 x gelesen | |||
deshalb machen wir ja die OTS http://www.feuerwehr-ostrau.de | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 706315 | |||
Datum | 12.12.2011 17:54 | 4395 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christopher M. Feuerwehrpläne haben wir nicht !Nicht mal für Schule oder Kita Also, für Kita`s haben wir auch nicht, allerdings für Schulen. Wie es sonst bei euch ist, kann ich jetzt nicht beurteilen, weiß ja nicht, was es sonst noch bei euch so alles gibt an Gewerbe oder Industrie? Ob einer erforderlich ist, hängt natürlich auch von der Genehmigung des ganzen ab..... Gruss Ralf Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 706317 | |||
Datum | 12.12.2011 17:59 | 4296 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Ob einer erforderlich ist, hängt natürlich auch von der Genehmigung des ganzen ab..... Ob erforderlich oder nicht, es ist unbedingt ratsam so etwas zu haben. Evtl. einfach bei der Gemeindeverwaltung anfragen, ob es denn Pläne für das haus gibt. Dann kann man sich seinen Feuerwehrplan hübsch selber basteln... bei den Betrieben kann das ganz ähnlich funktionieren. Gruß knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: https://www.xing.com/profile/Knut_Kobbe?sc_o=mxb_p oder https://www.k-serv.eu | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 706328 | |||
Datum | 12.12.2011 18:41 | 4261 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut K.Ob erforderlich oder nicht, es ist unbedingt ratsam so etwas zu haben. Das war für mich eigentlich selbstverständlich...... Geschrieben von Knut K. Evtl. einfach bei der Gemeindeverwaltung anfragen, ob es denn Pläne für das haus gibt. Dann kann man sich seinen Feuerwehrplan hübsch selber basteln... Naja, das kann aber je nach Größe der Gemeinde eine Endlos-Arbeit werden..... Bei uns hier ist es zwar so, das wir von relativ vielen Objekten Feuerwehrpläne haben, die natürlich auch hilfreich sind, aber erst richtig sinnvoll zu Einsatzplänen erweitert werden müssten, die dann Anfahrten, Löschwasserversorgung, Bereitstellungsräume usw. enthalten. Da sich bis Anfang des Jahres keiner drum gekümmert hat (ist zwar nicht toll, aber ist ja jetzt geändert), hab ich wahrscheinlich bis zur (Feuerwehr)-Rente genügend Arbeit für die Freizeit ;-) BTW: Muss man eigentlich als Alarm- und Einsatzplaner auch den Dienst mit dem Erreichen von 63 quittieren, oder kann man das als eine Art "Fachberater" auch über die aktive Dienstzeit hinaus machen? Ist zwar zum Glück noch fast 25 Jahre bis dahin, aber gibt es sowas bei jemandem schon? Gruss Ralf Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 706332 | |||
Datum | 12.12.2011 18:50 | 4194 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.BTW: Muss man eigentlich als Alarm- und Einsatzplaner auch den Dienst mit dem Erreichen von 63 quittieren, oder kann man das als eine Art "Fachberater" auch über die aktive Dienstzeit hinaus machen? Ist zwar zum Glück noch fast 25 Jahre bis dahin, Also bei uns hier würdest Du dann mitsamt Deinem Spezialgebiet in die Altersabteilung transferiert werden... Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: https://www.xing.com/profile/Knut_Kobbe?sc_o=mxb_p oder https://www.k-serv.eu | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 706334 | |||
Datum | 12.12.2011 19:06 | 4223 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Muss man eigentlich als Alarm- und Einsatzplaner auch den Dienst mit dem Erreichen von 63 quittieren, oder kann man das als eine Art "Fachberater" auch über die aktive Dienstzeit hinaus machen? § 21 FwVO Abs. 2 Nr. 2: (2) Der Feuerwehr-Fachberater hat insbesondere folgende Aufgaben: § 21 FwVO Abs. 5: (5) Für Feuerwehr-Fachberater und Feuerwehrärzte, die keinen Einsatzdienst leisten, findet § 12 Abs. 1 Satz 2 LBKG keine Anwendung. Und das, was keine Anwendung findet, dieser § 12 Abs. 1 Satz 2 LBKG, ist genau das: Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr Du darfst also ab 63 nicht mehr an die Front, aber ein Bürostuhl mit dem Rückenschild "Fachopa AEP" ist kein Problem ;-) Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 706335 | |||
Datum | 12.12.2011 19:11 | 4273 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.
Dann ist das Rentnerdasein ja gesichert, dachte schon öfters, was mach ich bloß mit der ganzen Freizeit ohne Feuerwehr ;-) Mann sollte vielleicht mal öfters in seine Landesgesetze und Verordnungen schauen.... Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 706348 | |||
Datum | 12.12.2011 21:17 | 4137 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Mann sollte vielleicht mal öfters in seine Landesgesetze und Verordnungen schauen....Kann ja keiner ahnen, dass da mal was brauchbares drinsteht ;-) Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 706367 | |||
Datum | 12.12.2011 23:02 | 4157 x gelesen | |||
Hallo Christopher, wir führen auch OTS durch. Allerdings werden die Objektverantwortlichen(Chef´s, Schulleiter usw) persönlich angerufen. Schreiben sind oftmals unpersönlich und landen in der Ablage. Dokumentieren per Formular gibts bei uns nicht. Alle relevanten Gebäude haben nen Feuerwehrplan. Ansonsten gibts nen internen Feuerwehrplan wo noch mal spezielle Objektdaten vermerkt sind. Bei uns gehen auch nur die Wehrleitung, Gruppen- und Zugführer, bei manchen Objekten auch die Maschinisten mit(wegen Aufstellung/Anfahrt) zum OTS. Alle nehme ich da nicht mit, wir sind ja keine Reisegruppe. Schon deswegen: Geschrieben von Christopher M. Sind ja manchmal Sachen wo man nicht jeden rein lassen will.Und ob dann alle sich an ihre Verschwiegenheitspflicht halten??? Gruß Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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