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Thema | BtD-LKW (NRW) | 29 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706525 | |||
Datum | 14.12.2011 16:04 | 13496 x gelesen | |||
Nachdem ja einige der ehem. BtD-LKW des Bundes vom Land umgebaut worden sind. Wie verhält sich das mit dem Leergewicht bzw. Nutzlast nach dem Umbau ? LBW dürfte ja ca. 500kg Nutzlast gekostet haben ? Da der LKW gleichzeitig ja Zugfahrzeug für die FKH sein soll, wie ist der Transport der Gasflaschen (Stichwort Ladungssicherung / GGVSE) gedacht ? Ferner wurde eine Kugelkopfkupplung nachgerüstet, es soll aber von der Elektrik nicht möglich sein die Landesanhänger (BtD / TeSi) damit zu ziehen. Wenn dem so ist, wozu dann die Kupplung ? Hat jemand Detailinformationen dazu ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 706565 | |||
Datum | 15.12.2011 08:14 | 9122 x gelesen | |||
Moin, die Nutzlasten bei den Iveco und MB 811 betragen m.W. rd. 3000 kg. Somit würde eine Reduzierung von 500 kg sogar dann zu verschmerzen, wenn man tatsächlich beide Wasserblasen voll gefüllt transportiert - theoretisch. Ich kenne leider nicht die Achslasten auswendig und die Typenblätter geben das auch nicht her. Die Stützlast bei den MB ist geringer als die bei den Iveco. Inwieweit sich eine LBW darauf auswirkt weiß ich nicht, der FKH 91 M2-2 braucht aber maximal 100 kg. Das ist deutlich unter dem, was die beiden Fahrzeuge können. Auf die Anhängelast an sich wirkt sich das ja IMHO gar nicht aus, die wird ja auch nicht geringer wenn das Fahrzeug beladen ist. Leer wiegt der FKH rd. 1,4 to. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 706568 | |||
Datum | 15.12.2011 08:19 | 8617 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.
die Sützlast ergibt sich aus Traverse und Kupplung... DH die LWB spielt keine Rolle, solange die Traverse nicht teil der Bordwand ist! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706569 | |||
Datum | 15.12.2011 08:22 | 8394 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Die Stützlast bei den MB ist geringer als die bei den Iveco. Inwieweit sich eine LBW darauf auswirkt weiß ich nicht, der FKH 91 M2-2 braucht aber maximal 100 kg. Das ist deutlich unter dem, was die beiden Fahrzeuge können. Auf die Anhängelast an sich wirkt sich das ja IMHO gar nicht aus, die wird ja auch nicht geringer wenn das Fahrzeug beladen ist. Leer wiegt der FKH rd. 1,4 to. Lt. mündlicher Überlieferung, soll die 12V Steckdose wohl das Problem sein........ Die Landesanhänger TeSi und BtD haben zwar höhere zGG, dürften aber bei der Fahrzeugklasse nicht ausschlaggebend sein. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706571 | |||
Datum | 15.12.2011 08:27 | 8513 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.ie Sützlast ergibt sich aus Traverse und Kupplung... Wobei das Gewicht der LBW und die Stützlast des Anhängers zusammen schon zu einer deutlichen Verschiebung der Gewichtsbilanz hinter die Hinterachse bei abgeladenem Fahrzeug bis zum ausheben der Vorderachse führen könnten.... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706572 | |||
Datum | 15.12.2011 08:36 | 8487 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Da der LKW gleichzeitig ja Zugfahrzeug für die FKH sein soll, Transport der Gasflaschen Ich weiss nicht, wie die Bezirksregierungen das sehen, aber ich sehe dafür schwarz. Das Amt für Arbeitsschutz Coesfeld hat 2005 nach einem schweren Unfall eine offizielle Untersuchung mit eindeutigem Ergebnis durchgeführt, siehe nachfolgendes ... LKW mit Plane/Spriegel sind gemäß Definition (ADR) so genannte "bedeckte Fahrzeuge", für den Transport von Flüssiggasflaschen sind aber zwingend belüftete oder offene Fahrzeuge erforderlich. Vergleiche u.a. ADR 7.5.11, RSEB 7-9.1 ff, BGI 590, TRG 280 / TRBS 3145, Merkblatt 0211 des DVS. Letzteres wurde in der Vergangenheit bei mehreren Urteilen als "Stand der Technik" herangezogen. Die Sondervorschrift CV36 ist generell restriktiv zu handhaben und nicht auf Bestandfahrzeuge(!) der HiOrgs anwendbar (Aussage des BMVBS). Es gibt hier zwar die Möglichkeit einer Gefährdungsanalyse, aber diese kann nach Aussage diverser Fachbehörden nur durch einen Sachverständigen oder durch die Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung (BAM) erstellt werden. Bevor jetzt einer meckert: Ja, Transporte von Propangasflaschen durch Privatleute unterliegen faktisch den gleichen Regelungen, also ausreichende Belüftung (vgl. Aussagen der EIGA / des IGV zum Transport von Gasflaschen durch Privatpersonen -> klick ). Nein, bei Hilfsorganisationen und Feuerwehr sind die Forderungen an die Sicherheit des Transportes deutlich höher als bei Privatleuten - selbst und auch bei Anwendung der ADR-Freistellungen. Ja, es gibt Bußgelder - letztens hat's eine Kollegin erwischt, Sauerstoffflasche im Lieferkarton unterm Sitz - und die sind ziemlich heftig. Was bleibt also als Lösung? 1. Auf den Transport der Gasflaschen verzichten und liefern lassen. 2. Die Fahrzeuge mit Belüftungsöffnungen nachrüsten (je eine in Boden und Deckennähe - ideal Diagonallüftung - mit mindestens je 100 cm² nicht verschließbarer Öffnung). 3. Bei den LKW die seitliche Plane ein Stück öffnen und mit offener Plane fahren. Ladungssicherung von Gasflaschen Du hast du viele Möglichkeiten, zum Beispiel: Mein Favorit: Transport der Gasflaschen in einer Gitterbox (stehend, Vertilmutter und Kappe nicht vergessen), Flaschen in der Gitterbox gegen Rutschen gesichert (z.B. mit einem passenden Staupolster -> klick oder einem passenden Einsatz), die Gitterbox selbst natürlich auch gesichert. oder Sicherung jeder einzelnen Gasflaschen stehend oder liegend mit geeigneten Zurrgurten an einer der Zurrschienen oder Einsatz spezieller Sicherungsmittel -> Produktbeispiel 1, Produktbeispiel 2 Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706573 | |||
Datum | 15.12.2011 08:43 | 8274 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Lt. mündlicher Überlieferung, soll die 12V Steckdose wohl das Problem sein........ Da gibt es im einschlägigen Fachhandel Spannungsreduzierer (24 V auf 12 V), sowohl zum Festeinbau mit zusätzlicher 12V-Dose als auch in einer mobilen Version. Aber vor dem Kauf bitte messen oder rechnen, welche Leistung benötigt wird, es gibt deutliche Unterschiede. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 706574 | |||
Datum | 15.12.2011 08:45 | 8383 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.obei das Gewicht der LBW und die Stützlast des Anhängers zusammen schon zu einer deutlichen Verschiebung der Gewichtsbilanz hinter die Hinterachse bei abgeladenem Fahrzeug bis zum ausheben der Vorderachse führen könnten.... eher nicht.... weil sonst könntest du ohne Abstützung keine 500-1000kg auf die Bordwand stellen.... Das das Fahrverhalten uU mit leerem Fahrzeug und vollgenutzer Stützlast ggf bescheiden ist, bestreite ich damit nicht... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706576 | |||
Datum | 15.12.2011 08:50 | 8266 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Da gibt es im einschlägigen Fachhandel Spannungsreduzierer (24 V auf 12 V), sowohl zum Festeinbau mit zusätzlicher 12V-Dose als auch in einer mobilen Version. Das Steuergerät verträgt wohl nur Anhänger mit einem Blinker........ die Landesanhänger haben Zusatzblinker :D mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706577 | |||
Datum | 15.12.2011 08:51 | 8370 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.weil sonst könntest du ohne Abstützung keine 500-1000kg auf die Bordwand stellen.... Eben weil kaum noch Gewicht auf der Vorderachse ruht ? ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706579 | |||
Datum | 15.12.2011 08:56 | 8252 x gelesen | |||
Danach wäre es nur ein Leistungsproblem ... hmmm ... Es gibt doch seit einigen Jahren passende Leuchtkörper in LED-Ausführung, brauchen so um die 150mA ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 706580 | |||
Datum | 15.12.2011 08:57 | 8391 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael R. LBW dürfte ja ca. 500kg Nutzlast gekostet haben ? Was für LBW sind denn das? Normale hydraulische LBW wiegen deutlich weniger. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706581 | |||
Datum | 15.12.2011 09:11 | 8362 x gelesen | |||
Da wäre jetzt mal ein Blick auf den Lastverteilungsplan interessant, den der Nachrüster (gemäß der einschlägigen Normen) eigentlich erstellen und mitliefern müsste .... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Frankfurt / Hessen | 706582 | |||
Datum | 15.12.2011 10:14 | 8395 x gelesen | |||
Ladungssicherung: Gasflaschen in einem Gestell befestigt, das fest mit dem Fahrzeug verbunden werden kann (Halterung an der Fahrerhausrückwand). Gruß J. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706583 | |||
Datum | 15.12.2011 10:34 | 8265 x gelesen | |||
An der Fahrerhausrückwand dürfte dafür wohl kaum Platz sein (ca. 15 cm zur Stirnwand - laut Zeichnung). Egal wie, das Zeugs muss, wenn es denn transportiert werden soll, auf die Ladefläche. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Frankfurt / Hessen | 706585 | |||
Datum | 15.12.2011 10:55 | 8207 x gelesen | |||
Dann hab' ich mich wohl falsch ausgedrückt, die Flaschen sind natürlich auf der Ladeflaäche. Die Halterung ist bei uns am vorderen Ende der Ladefläche befestigt. Ob sie jetzt mit dem Aufbau oder dem Fahrerhaus fest verbunden ist, müßte ich nachsehen, vermutlich mit dem Aufbau. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706590 | |||
Datum | 15.12.2011 12:10 | 8092 x gelesen | |||
Wenn du dir unbedingt die Stirnwand als optimales Ladungssicherungshilfsmittel blockieren willst ... gerne. Du nimmst dir damit jede Möglichkeit, die Stirnwand zur formschlüssigen Ladungssicherung von z.B. Getränkepaletten (!) einsetzen zu können. Immerhin kann die Stirnwand bei dem Fahrzeug 1200 daN ab (nach Norm), der Sicherungsaufwand nimmt ohne nutzbare Stirnwand um ein Vielfaches zu. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706591 | |||
Datum | 15.12.2011 12:22 | 8016 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.Gasflaschen in einem Gestell befestigt, das fest mit dem Fahrzeug verbunden werden kann Du meinst hoffentlich nicht das Gestell vom FKH ? Ferner hat NRW an der Stirnwand schon die Leiter hängen ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 706592 | |||
Datum | 15.12.2011 12:23 | 8008 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.Die Halterung ist bei uns am vorderen Ende der Ladefläche befestigt. Wer hat die da befestigt ? Welche Halterung ? Wer hat das bezahlt ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Frankfurt / Hessen | 706599 | |||
Datum | 15.12.2011 13:43 | 7965 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Du meinst hoffentlich nicht das Gestell vom FKH ? Nein. | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Frankfurt / Hessen | 706601 | |||
Datum | 15.12.2011 13:49 | 8043 x gelesen | |||
Geschrieben von --- Udo Burkhard --- Wenn du dir unbedingt die Stirnwand als optimales Ladungssicherungshilfsmittel blockieren willst ... gerne. Du nimmst dir damit jede Möglichkeit, die Stirnwand zur formschlüssigen Ladungssicherung von z.B. Getränkepaletten (!) einsetzen zu können. Die Stirnwand wird nicht blockiert. Dort ist - fast plan - nur eine Halterung angebracht, an welcher bei Bedarf das Gestall mit den Flaschen befestigt werden kann. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706667 | |||
Datum | 15.12.2011 20:41 | 7858 x gelesen | |||
Ähm ... du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, das ihr das Flaschengestell des FKH samt Flaschen darauf an die Stirnwand hängt? Dringende Bitte von mir: Lasst euch so schnell als möglich vom Ladungssicherungs-Fachmann des PP beraten - bevor es zu Kontrollen mit nachfolgenden Bußgeldern kommt. Dann erstellt ihr ein entsprechendes Ladekonzept, schafft die notwendigen Ladungssicherungshilfsmittel an, schult eure Leute und fertig (regelmäßige dokumentierte Kontrollen nicht vergessen). Hier lesen auch Kollegen der Polizei mit! Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Frankfurt / Hessen | 706777 | |||
Datum | 16.12.2011 12:23 | 7814 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Ähm ... du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, das ihr das Flaschengestell des FKH samt Flaschen darauf an die Stirnwand hängt? Ich wiederhole mich (s.u.): Nein. Von Fachfirma gelieferte/eingebaute Vorrichtung, vom Träger der Feuerwehr bezahlt. Und jetzt ist Schluß. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706801 | |||
Datum | 16.12.2011 13:34 | 7743 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.Ich wiederhole mich (s.u.): Nein. Von Fachfirma gelieferte/eingebaute Vorrichtung, vom Träger der Feuerwehr bezahlt. Leider wurde dein Beitrag bei mir aus irgendeinem Grund nicht angezeigt, ich bitte um Entschuldigung. Eine Beratung solltet ihr trotzdem in Anspruch nehmen, auch aus dem Grund, weil es bei eurem GW-N keine normierte Belastbarkeit der Bordwände gibt und somit an die Ladungssicherung deutlich höhere Anforderungen gestellt werden. Oder hat eure BF einen VDI-2700-Sachkundigen, der könnte auch helfen. Geschrieben von Jürgen G. Und jetzt ist Schluß. Schade, das du dich aus der Diskussion ausklinkst. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 719504 | |||
Datum | 29.03.2012 11:34 | 8252 x gelesen | |||
Zwischenbilanz mit 3/80 der umgebauten LKW: 2x defekte Ladegaräte 1x defekte 12V Steckdosen 7&13-polig 1x Wassereinbruch in die umgebauten Heckleuchten => Ausfall der Bordelektrik Jeder der einen solchen LKW bekommen hat, sollte IMO alle Funktionen sorgfältig prüfen! Geschrieben von Michael R. Ferner wurde eine Kugelkopfkupplung nachgerüstet, Das Steuergerät des LKW verträgt keine Zusatzblinker am Anhänger bei 12V. Nutzung kann zu einem teueren Schaden am Steuergerät führen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 719537 | |||
Datum | 29.03.2012 14:33 | 8386 x gelesen | |||
Hallo, danke für die Infos! Gruß UC ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 742404 | |||
Datum | 19.10.2012 14:21 | 7090 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.
Es geht weiter :( Neuerdings gibt es Probleme mit Aufkochen der Batterie (1/2-Jahr alt) durch eins der ersetzen Ladegerät..... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 751570 | |||
Datum | 24.01.2013 15:52 | 6796 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Lastverteilungsplan interessant, den der Nachrüster (gemäß der einschlägigen Normen) eigentlich erstellen und mitliefern müsste .... Hat den irgend wer mal gesehen und kann mir den zukommen lassen ? Auf dem offiziellen Dienstweg hab ich da leider noch keinen Erfolg gehabt bisher :( mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 751612 | |||
Datum | 24.01.2013 22:20 | 6694 x gelesen | |||
Da wäre ich auch dran interessiert...bei der Übergabe bei der Umrüsterfirma wurde jedenfalls nichts mitgeliefert bei den umgebauten Btd-LKW. Gut das unser schon vorher umgerüstet wurde mit einer Ladebordwand....wir haben den neuen Plan, ist aber auch ne andere Ladebordwand Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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