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ThemaGefährdungsanalyse15 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen706701
Datum16.12.2011 00:225811 x gelesen
Hallo Allesamt,

Ich bin auf der Suche nach einer Gefährdungsanalyse für den Bereich Feuerwehr, insbesondere Übungsbetrieb.
Ich Surf mir schon die Finger wund, finde aber nix was direkt auf die Feuerwehr bzw. RD passt.

Ich würde einfach mal gerne so ein Teil sehen ;-) bevor ich mir alles aus den Fingern saugen muss.

Bitte jetzt keine Diskussion ob sowas gefordert wird, oder ob das im ehrenamtlichen Bereich überhaupt notwendig ist.

Gruß

HeiLo


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt706703
Datum16.12.2011 00:434039 x gelesen
Geschrieben von Heiko L.Ich bin auf der Suche nach einer Gefährdungsanalyse
Es gibt dazu einen recht schönen Leitfaden des BGUVV, in dem das alles schön beschrieben ist.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen706707
Datum16.12.2011 06:453858 x gelesen
Der Leitfaden ist bekannt, mich interessiert wie diese schöne Liste mit "Leben" gefüllt ist.


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706715
Datum16.12.2011 07:533756 x gelesen
Diese "schöne Liste" mit Leben zu füllen, ist Aufgabe eurer "Fachkraft für Arbeitssicherheit" in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen eurer Feuerwehr, den Sicherheitsbeauftragten und teils auch in Zusammenarbeit mit dem einzelnen FM(SB).

Es gibt keine allgemein nutzbaren Gefährdungsanalysen - jede Feuerwehr muss für sich diese Arbeit machen.
Die Gründe liegen auf der Hand: Wer abschreibt, macht sich nur selten eigene Gedanken zur Problematik.

Was es gibt und bei der Gefährdungsanlayse helfen kann, sind Gefährdungskataloge anderer Branchen oder allgemein gefasste Ratgeber.

Einen sehr umfangreichen Gefährdungskatalog bietet die CD "Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung" der UK-Bund (für Nicht-Mitgliedsbetriebe 20 EUR) -> klick
Auch sehr interessant ist der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" der BAuA -> klick
Relativ neu ist das Portal "gefaehrdungsbeurteilung.de", über das Gefährdungskataloge vieler Branchen abgerufen werden können.

Ich wünsche dir viel Erfolg!


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP706727
Datum16.12.2011 08:423556 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Es gibt keine allgemein nutzbaren Gefährdungsanalysen - jede Feuerwehr muss für sich diese Arbeit machen.Und hinterher darf doch nur das gleiche drinstehen, oder?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorJens8 W.8, Stein / Bayern706733
Datum16.12.2011 09:213442 x gelesen
Innerhalb der Feuerwerh gibt es ja Tätigkeiten die alle machen z.B. Rückwärtsfahren mit den Fahrzeug, dafür gibt es eine generelle Beurteilung. DGUV I 8651. Auf Seite 152 Gefährdung beschreiben und Schutzziel definiert. Maßnahmen um das zu erreichen sind dann auf Seite 153.

Im Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst vom BGUVV ist ja ein leeres Muster drin, als Beispiel siehe GefB Motorsäge (link von der FW Marktredwitz)


Jens

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen706735
Datum16.12.2011 09:243531 x gelesen
Wie ist denn das eigentlich bei Feuerwehr´s?
Ich persönlich habe mir da noch nicht wirklich Gedanken zu gemacht, denke das ist Sache meiner Feuerwehrvorgesetzten.

Allerdings bin ich beruflich sehrwohl für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der damit verbundenen Auswertungen und Maßnahmen in meinem Bereich verantwortlich.
Hier sieht es so aus, dass ich für jede Arbeit bzw. Maschine eine separate Gefährdungsbeurteilung machen muss, z.B. Kreissäge, Drehmaschine, Deckenkran, Transporte, Dickenhobelmaschine, Abrichte usw.

Da stelle ich es mir schwierig vor eine Gefährdungsbeurteilung ganz allgemein mit dem Thema "Übungsdienst" zu erstellen.
Muss ich da nicht auch vielmehr einzelne Gefährdungsbeurteilungen für z.B. tragbare Leitern, hydr. Rettungsgeräte, Löscheinsatz, Kettensäge etc. erstellen?
Inwiefern kann ich das miteinander vergleichen? Jede Tätigkeit bei der Feuerwehr einzeln zu bewerten stelle ich mir sehr schwierig und umfangreich vor, zumal sich die Analyse bei unterschiedlichen angenommenen Übungslagen ja auch verändern kann....


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW706744
Datum16.12.2011 09:583498 x gelesen
Du kannst eine Gefährdungsanalyse sowohl für ein Werkzeug, als auch für einen Arbeitsplatz machen. Für einen Übungsdienst könnte das vieleicht so aussehen, das vorher gewisse Parameter festgelegt werden müssen, oder Mindestqualifikationen bei bestimmten Aufgaben für die Ausbilder.


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen706747
Datum16.12.2011 10:113437 x gelesen
Genau da bin ich mir ja nicht so sicher, ob das tatsächlich realisierbar ist, wenn Du dir alle möglichen Tätigkeiten einer Feuerwehr vor Augen hälst.
Da fällt ja vom Trennschneiden mit Plasmaschneider oder Acetylen über Motorgetriebene Trennjäger oder Kettensägen und hydr. Rettungsgeräte bis zu Arbeiten mit Zugeinrichtungen, Leitern, Gefährdung durch Strom, Arbeiten in Höhen, Gefahrstoffen, Druckluft usw. nahezau alles an was einem so einfällt. Und bei jeder Tätigkeit ist die Gefährdung eine andere, dass mit nur einer einzigen Gefährdungsbeurteilung alles erschlagen zu wollen, egal ob Übungs- oder Einsatzdienst? Ich weiß nicht.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW706753
Datum16.12.2011 11:173350 x gelesen
Deswegen macht Ihr das ja nicht über den Arbeitsplatz sondern über die Arbeitsmittel. Ich versuche mal aus der Industrie in die FW zu übertragen. Bei einem "Übungsdienst" muss vor Beginn festgelegt werden, Ausbilder/ Ziel/ Gefährdungen/ Beobachter/ Zusätzliche Anweisungen usw. dann hast du doch schon mal was.
Ein Beispiel hatten wir doch hier mit dem Jungen, der in die Stromschiene gekommen ist, als er sich versteckte (wie geht es dem eigentlich?). Hier war eventuell der Umfang des Übungsgebietes nicht vorher festgelegt. Das Übungsgebiet könnte vorher nicht abgelaufen worden sein und der Junge wurde eventuell nicht sauber eigewiesen, keine Gebäude zu betreten. Also würde ich in die Analyse reinschreiben, das genau das Geprüft werden muss, ob es notwendig ist.
ich gehe bei besonderen Arbeiten hin und habe dann aufgrund der Analyse eine Checkliste erstellt, die dann auch als Bericht dient.
Die Gefärdungsanalyse soll ja nicht mehr Arbeit machen, sie soll demjenigen helfen seine Arbeit sauber zu verrichten. Das ist ja der große Irrtum, dem die meisten Leute aufsitzen. Da werden tolle Analysen gemacht, um dann im Ordner zu verstauben. Das hat meist ein Schweine Geld gekostet, aber niemand wertet diese Infos richtig aus um den Mitarbeitern nicht Verbote sondern Möglichkeiten an die Hand zu geben. Ohh, ich bringe mich gerade in Rage. :-)
So zurück zum thema. Eine Gefährdungsanalyse wurde eigentlich schon immer gemacht, und jeder von uns macht so etwas ständig. Der gewissenhafte Ausbilder überlegt sich schon immer, was könnte passieren und wie reagiere ich darauf. Das neue ist eigentlich nur, das in schriftliche Worte zu packen, um eine Checkliste zu haben. Und denk nicht an jede Kleinigkeit, dann wird der Wust zu groß. Bei den Meisten Geschichten reichen wenige präzise Fragen.
um bei dem Beispiel oben zu bleiben würde ich die Gefährdung präzisieren:
- Ein Verantwortlicher hat vor Beginn der Übung das Gelände erkundet, und auf Gefahrenstellen untersucht.
- Die Statisten werden in die Gefahrenstellen auf dem Übungsgelände eingewiesen und die Grenzen des Übungsgebietes festgelegt.
- Die Nicht offensichtlichen Gefahrenstellen werden gekennzeichnet bzw. mit Posten gesichert.

Aber euch fällt dazu bestimmt noch mehr ein :-)


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen706769
Datum16.12.2011 11:593276 x gelesen
Sorry, tut mir leid, wenn Dich ein einfaches "Frage-Antwortspiel" so in Rage bringt.

Tatsächlich fällt mir dazu noch was ein....
Geschrieben von ---Harald Schramke---
Ich versuche mal aus der Industrie in die FW zu übertragen. Bei einem "Übungsdienst" muss vor Beginn festgelegt werden, Ausbilder/ Ziel/ Gefährdungen/ Beobachter/ Zusätzliche Anweisungen usw. dann hast du doch schon mal was.

Genau das sehe ich anders, klar vielleicht auch falsch, aber genau dies möchte ich hier doch rausfinden.
In der Industrie mache ich für eine bestimmte Tätigkeit/Maschine eine Gefährdungsbeurteilung.
Aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergeben sich nach Auswertung Betriebsanweisungen und Maßnahmen die zu ergreifen sind. Diese bestehen z.B. aus Schutzeinrichtungen, räumlicher Trennung, zeitl. Trennung oder nicht zuletzt aus der zu tragenden PSA. Ein gewisses Restrisiko wird trotz aller Schutzmaßnahmen immer bleiben, ein Kreissägeblatt kann ich nun mal nicht vollständig verdecken, sonst kann ich nicht mehr arbeiten.
Dieses Restrisiko muss dann letztendlich in einer jährlichen Unterweisung münden, die auf diese Restgefahren und evtl. Möglichkeiten diese zumindest zu minimieren hinweist. Zudem ist jede Gefährdungsbeurteilung jährlich zu aktualliesieren.
Übertrage ich dies nun auf die Feuerwehr, kann es in meinen Augen unmöglich sein, dass ich das vor jeder Übung, bzw. für jede Übungslage geschweigedenn für ein Einsatzgeschehen mache.
Fertige ich aber eine Gefährdungsbeuerteilung für die unterschiedlichsten Tätigkeiten, wie z.B. Trennschneiden an, ergreife die entsprechenden Maßnahmen und die jährliche Unterweisung, dann ist es doch völlig egal, ob diese Tätigkeit bei einer Übung oder bei einem Einsatz, auf dem Hof oder auf der Autobahn ausgeführt wird, da doch die Tätigkeit und die damit verbundene Gefahr die Selbe bleibt.
Sehe ich das so falsch?
Ist dann halt bei der Vielzahl der möglichen Tätigkeiten die eine Feuerwehr ausführt am Anfang eine sehr umfangreiche Aktion, aber in meinen Augen letztendlich der einfachere Weg.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW706832
Datum16.12.2011 15:293328 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Sorry, tut mir leid, wenn Dich ein einfaches "Frage-Antwortspiel" so in Rage bringt.

Nix für ungut, und es war nicht auf dich gemünzt ;) es gibt nur einfach viel zu viele, die die Gefährdungsanalyse als zusätzliche Aufgabe verstehen, und danach unbesehen versenken. Dabei ist es genau das gleiche, was sie schon lange machen, nur in Schriftform. Auch halte ich es für Idiotisch irgendwelche **** damit zu beauftragen. Die Analyse ist Teil des Anlagenbaus und sollte von den Konstrukteuren/Technischen Betreibern durchgeführt werden. Bei Fragen ist dann der Spezialist gefragt.

Mit den Tätigkeiten hast du ja recht. Die sind bereits geschrieben, und ob du das auf dem Hof oder auf der Autobahn machst ist Latte. Aber nimm einfach mal eine Übung, wo ihr in ein Abbruchhaus mit Atemschutz vorgeht. Da musst du dir ja vorher Gedanken über die Sicherheit machen, damit niemand Abstürzt, oder sich tatsächlich ein Brand entwickelt. Genau diese Gedanken wollte ich hervorbringen.

Wenn du natürlich für jede Mögliche und unmögliche Situation eine Gefährdungsanalyse erstellen willst, bist du vieleicht mit der Rente deiner Kinder fertig. Vor allem ist das dann für die Katz, weil keiner mehr Liest, was da drinn steht. Ich habe da auch noch im Kopf, das hier diskutiert wurde, das die Gefährdungsanalyse für den Einsatz von Einsatzleiter zu machen ist. das ist auch der einzig gangbare Weg. Was spricht dann dagegen, das bei den Übungen genauso zu halten, das die Gefahrenanalyse für diesen Übungsdienst durch den Ausbilder vorher zu leisten ist. Der (Übungs)Einsatzleiter macht natürlich auch seine Analyse und hinterher vergleicht man in einer lustigen Diskussion.
Geschrieben von Markus M.Dieses Restrisiko muss dann letztendlich in einer jährlichen Unterweisung münden, die auf diese Restgefahren und evtl. Möglichkeiten diese zumindest zu minimieren hinweist. Zudem ist jede Gefährdungsbeurteilung jährlich zu aktualliesieren.

Ich versuche Restgefahren durch den Arbeitsablauf gar nicht vorkommen zu lassen. Und wenn das nicht geht, versuche ich die Gefahr immer offensichtlich zu machen, möglichst mit einer Warnung (Piksen, leichtes AUA). Da kannst du dir die Unterweisung sparen. Ganz anders bei verdeckten Gefahren. Hier ist das Augenmerk meiner Meinung viel zu gering. Und hier ist Schulung nötig. Alles andere langweilt nur.
Bleiben wir beim Trennschleifer. niemandem brauchst du sagen, das das Blatt nicht angefasst werden darf, wenn der Stecker drin ist. (Außer beim ersten Mal) Aber das bei einigen Materialien gerne das Blatt frisst und die Maschine zurückschlägt, das sollte man mal Vorführen.

"Bitte stecken sie Ihre Hand nicht in das Sägeblatt. Es könnte Schaden nehmen" aus der Bedienungsanleitung einer 10 DM Stichsäge;-)

Und das mit dem Jährlich ist mir immer noch nicht klar.


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706857
Datum16.12.2011 19:593197 x gelesen
Wenn bei zwei Feuerwehren die organisatorischen, personellen und materiellen Voraussetzungen absolut zu 100% identisch sind, kann durchaus das gleiche Ergebnis rauskommen - muss aber nicht.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706859
Datum16.12.2011 20:213139 x gelesen
Du bist schon genau auf dem richtigen Weg.
Deshalb gibt es ja die Trennung in obligatorische/zentrale Beurteilungen (die immer gemacht werden müssen, z.B. Brandschutz, Erste Hilfe, Elektrische Anlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsschutzorganisation ...), in arbeitsplatzbezogene und tätigkeitsbezogenen Beurteilungen und gefährdungsartbezogene Beurteilungen.


Geschrieben von Harald S.Und das mit dem Jährlich ist mir immer noch nicht klar.

Das Thema hatten wir hier auch schon ...
Was spricht dagegen, bei uns diese Unterweisungen in den obligatorischen Übungsdienst einfließen zu lassen?
Erstunterweisung ... klar. Danach immer mal wieder zwischendurch bei Übungsdiensten nachfragen: "Wie war das nochmal mit ...?" und z.B. den richtigen, sicheren Umgang zeigen lassen.
Damit hast du auch gleich die Kontrolle, ob der/die Betreffende/n alles richtig verstanden hat/haben.
Das noch mit Hilfe einer Anwesenheitsliste dokumentiert. Fertig.

So bist du deutlich flexibler und brauchst die Leute am obligatorischen jährlichen UVV-Abend nicht jedes Mal mit den gleichen Sachen zu langweilen. Da kannst du dann bei der Vielzahl an Themen, Unfällen, Beinaheunfällen, usw. so richtig aus dem Vollen schöpfen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW706866
Datum16.12.2011 21:223321 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Das Thema hatten wir hier auch schon ...
Was spricht dagegen, bei uns diese Unterweisungen in den obligatorischen Übungsdienst einfließen zu lassen?
Erstunterweisung ... klar. Danach immer mal wieder zwischendurch bei Übungsdiensten nachfragen: "Wie war das nochmal mit ...?" und z.B. den richtigen, sicheren Umgang zeigen lassen.


dagegen habe ich auch nichts. Jedes Jahr werden von mir 2-3 verschiedene Themen behandelt, um diese wieder in den Schädel zu bekommen. Dazu mache ich aber regelmäßig Audits, wobei ich mit dem mitarbeiter mit gehe und mir eine Arbeit zeigen lasse. Ein Gespräch darüber, gemeinsam unterschrieben und ich erhoffe mir eine Besserung.

Aber ich hatte schon Vorgesetzte, die verlangten von mir, das ich jedes Jahr alle Anweisungen neu unterschreibe. Ich als Schnelleser hätte dafür, mit lesen, locker 50-100 Stunden (4 Dicke Ordner) gebraucht. Das ist Unsinn, wobei ich schon Ärger bekam, das ich länger als 5 Minuten dafür brauchte. Da habe ich halt gar nicht Unterschrieben.

Geschrieben von Udo B.So bist du deutlich flexibler und brauchst die Leute am obligatorischen jährlichen UVV-Abend nicht jedes Mal mit den gleichen Sachen zu langweilen. Da kannst du dann bei der Vielzahl an Themen, Unfällen, Beinaheunfällen, usw. so richtig aus dem Vollen schöpfen.
Beinaheunfälle sind eigentlich das wichtigste. Ich habe gestern erst eine Doku über den Gotthart Tunnel gesehen, wo der Sicherheitsbeauftragte sein Leid darüber klagte, das Unfälle nicht angezeigt werden. "Ein blauer Fleck auf dem Arm ist beim nächsten mal ein gebrochener Schädel!"


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 16.12.2011 00:22 Heik7o L7., Maintal
 16.12.2011 00:43 ., Thierstein und Magdeburg
 16.12.2011 06:45 Heik7o L7., Maintal
 16.12.2011 07:53 Udo 7B., Aichhalden
 16.12.2011 08:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.12.2011 19:59 Udo 7B., Aichhalden
 16.12.2011 09:21 Jens7 W.7, Stein
 16.12.2011 09:24 Mark7us 7M., Idstein
 16.12.2011 09:58 Hara7ld 7S., Köln
 16.12.2011 10:11 Mark7us 7M., Idstein
 16.12.2011 11:17 Hara7ld 7S., Köln
 16.12.2011 11:59 Mark7us 7M., Idstein
 16.12.2011 15:29 Hara7ld 7S., Köln
 16.12.2011 20:21 Udo 7B., Aichhalden
 16.12.2011 21:22 Hara7ld 7S., Köln
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