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Thema | 1000l Dieseltankstelle in einer LKW-Reparaturwerkstatt | 13 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 708832 | |||
Datum | 04.01.2012 13:47 | 5467 x gelesen | |||
Hallo, in einer 4-boxigen LKW-Werkstatt (30m x 15m, keine BMA, Büros sind nicht im Gebäude) soll mittig am Hallenende eine 1000l-Diesel-Eigenverbrauchstankstelle errichtet werden. Im Prinzip ist das ein Fertigmodul, bestehend aus einem doppelwandigen auf dem Fußbonden stehenden Kunststofffertigtank mit elektrischer Zapfanlage. In Zapfhahnnähe befindet sich auf dem Boden ein Auffanggitter von 250l. Der Tank hat keine Auffangeinrichtung, da doppelwandig und Anfahrschutz (Poller) geplant. So, jetzt die Frage an die Einsatztaktiker: Besteht durch den 1000l Tank eine erhöhte Gefährdung für vorgehende Einsatzkräfte? Oder spielt der Tank in der LKW-Werkstatt keine Rolle mehr. Ein LKW kann meines Wissens ja bis zu 450l in seinem eigenen Tank haben. Und wenn zwei, drei in der Halle stehen habe ich die gleiche Menge an Diesel. Bauordnungsrechtlich gibt es keine klaren Regelungen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden (z.B. Anlage ummauern mit doppelflügliger Brandschutztür). Wie seht ihr das? | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 708835 | |||
Datum | 04.01.2012 14:13 | 3811 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco S.Ein LKW kann meines Wissens ja bis zu 450l in seinem eigenen Tank haben. 1000 Liter und mehr sind heute auch nicht unüblich! Geschrieben von Marco S. Besteht durch den 1000l Tank eine erhöhte Gefährdung für vorgehende Einsatzkräfte? Bei jedem Kellerbrand in Wohnhäusern mit Ölheizung hast du mehr brennbare Flüssigkeit als die 1000 Liter Diesel in der Werkstatt. Ich würde sagen nein, es besteht keine erhöhte Gefahr für dein Beispiel. In KFZ-Werkstätten ist sowieso immer höchste Vorsicht geboten. Meist stehen da noch Schweißbrenner, Öltankstelle etc. rum. Geschrieben von Marco S. Oder spielt der Tank in der LKW-Werkstatt keine Rolle mehr. Er spielt schon eine Rolle, muss evtl. bei einem Brand der Werkstatt vor einem BLEVE von außen gekühlt werden. Aber eine erhöhte Gefahr sehe ich da nicht. Geschrieben von Marco S. Bauordnungsrechtlich gibt es keine klaren Regelungen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden (z.B. Anlage ummauern mit doppelflügliger Brandschutztür). Im Zweifelsfall keine schlechte Idee, nur wenn es baurechtlich nicht gefordert wird, ist´s meist schwer zu argumentieren. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 708836 | |||
Datum | 04.01.2012 14:17 | 3562 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel M.1000 Liter und mehr sind heute auch nicht unüblich! Einspruch, mehr als 1000 geht IMHO nicht | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 708837 | |||
Datum | 04.01.2012 14:20 | 3458 x gelesen | |||
BLEVE beim Dieseltank is mir neu... Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 708840 | |||
Datum | 04.01.2012 14:37 | 3382 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel M.Geschrieben von Marco S."Bauordnungsrechtlich gibt es keine klaren Regelungen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden (z.B. Anlage ummauern mit doppelflügliger Brandschutztür)." Ich würde damit Argumentieren, das sich dann der Mechaniker keine Gedanken über den Funkenflug machen muss. Ich würde mich da auch beim harmloseren Diesel unwohl fühlen. Außerdem ist damit die ganze Poller Geschichte weg und der Tank verfärbt sich nicht durch den Funkenflug. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen | 708841 | |||
Datum | 04.01.2012 14:49 | 3440 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Einspruch, mehr als 1000 geht IMHO nicht Doch. Zumindest beim DAF XF 105 gehen bis zu 1500l. Andere Hersteller werden dem denke ich mal nicht nachstehen. Gruß Sebastian ------------------------------------------------------------------------------- Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun. ------------------------------------------------------------------------------- Trotzdem dürft Ihr uns gerne im Netz besuchen www.feuerwehr-ippinghausen.de | |||||
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Autor | Fabi8an 8R., Düsseldorf / NRW | 708843 | |||
Datum | 04.01.2012 14:55 | 3371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Doch. Zumindest beim DAF XF 105 gehen bis zu 1500l. Andere Hersteller werden dem denke ich mal nicht nachstehen. wenn die ADR Anlage A Punkt 1.1.3.3 noch aktuell ist und ich sie richtig deute, so sind 1500 l auch explizit erlaubt. Grüße, Fabian Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung. - "Die Polizei lobte den Einsatz der Ersthelfer, die während die Streife den Unfall aufnahm, vorbildlich die Verkehrsregelung übernahmen." Aus der Berichterstattung zu einem VU in der Region. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Memmingen / Bayern | 708844 | |||
Datum | 04.01.2012 14:59 | 3340 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Einspruch, mehr als 1000 geht IMHO nicht Davon bin ich bisher auch ausgegangen. Allerdings gibt es z.B. beim neuen Actros auch 820 l + 480 l. PDF zu Tankgrößen | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 708846 | |||
Datum | 04.01.2012 15:09 | 3340 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian R.wenn die ADR Anlage A Punkt 1.1.3.3 noch aktuell ist und ich sie richtig deute, so sind 1500 l auch explizit erlaubt. Dann wurde da wohl seit meiner Lehrzeit was geändert... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 708848 | |||
Datum | 04.01.2012 15:20 | 3326 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.BLEVE beim Dieseltank is mir neu... Mir auch, hab da was verwechselt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 708857 | |||
Datum | 04.01.2012 16:06 | 3183 x gelesen | |||
Macht ja nix ;) Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 708868 | |||
Datum | 04.01.2012 17:43 | 2984 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco S.Besteht durch den 1000l Tank eine erhöhte Gefährdung für vorgehende Einsatzkräfte?Jein. In Bezug auf Brände seh ich da weniger ein Problem. Sonst wäre Diesel ja irgendwie eine Brennbare Flüssigkeit (Flammpunkt größer als 55°C, somit keine Brennbare Flüssigkeit, daher auch keine besonderen Vorschriften). Allerdings ist das Zeug Umwelt- und Gesundheitsgefährlich (R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung, R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben, R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen, R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.). Überträgt man das jetzt auf die Gefahrenmatrix hat man die Gefährdungen Ausbreitung, Erkrankung und wenn man die elektrische Zapfanlage noch dazu nimmt die Elektrizität. Grüßle Thomas Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 708869 | |||
Datum | 04.01.2012 17:47 | 3019 x gelesen | |||
...und wie sieht es mit den Ausdünstungen des Dieselkraftstoffes aus? Da ist statt dem VB eher noch die Abteilung Arbeitsschutz des Unternehmens gefordert. | |||||
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