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Thema | Ritalin und Gefährliche Arbeiten | 6 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 709048 | |||
Datum | 05.01.2012 16:07 | 3696 x gelesen | |||
Hallo, Ne schnelle Frage, weil ich durch das Netz mal wieder nicht durchblicke. Wie seht ihr, und wie sieht die BG die Einnahme von Ritalin? Ich möchte mich zurzeit weigern einem Mitarbeiter zu erlauben unter Gefährdung zu arbeiten. Das ist bei euch ja Standard ;) Ich selbst kann es gerade auch nicht machen, denn bei mir ist die Grippe im Anflug und wenn es um Arbeit unter Spannung geht, kenne ich kein das klappt schon. Da allerdings größere Kosten entstehen und ich jetzt natürlich nicht wirklich einen Arzt kriege wollte ich einfach noch eine Meinung hören. Zumal ich aus dem Netz heraushöre, das es da auch Änderungen gegeben hat. Der Mann ist nach seinen Angaben Eingestellt und nimmt das Medikament wohl schon ewig. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 709050 | |||
Datum | 05.01.2012 16:37 | 2118 x gelesen | |||
Hallo, konsultiere einfach einen Arbeitsmediziner. Da gibt es so viele Dienstleister am Markt, dass sich leicht einer finden lassen müsste. Was willst Du (Dir selbst und anderen) sagen, wenn es schiefgeht? "Aber das Forum hat auch gesagt, es müsste gehen!"? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 709052 | |||
Datum | 05.01.2012 16:54 | 1974 x gelesen | |||
Ne, meine Meinung steht fest. Ich lasse den solche Arbeiten von ihm nicht machen ohne ein Attest. Die Umschaltung ist halt heute Nacht, und die Anfahrt für einen Ersatz weit. Sprich, der setzt sich gerade in den Flieger. Aber am Montag hagelt es Fragen und da währe ein wenig Futter nicht schlecht. Sonst muss ich bei "Basta" bleiben. Eine Karte, die nur begrenzt oft ausgespielt werden kann. Als Futter habe ich: Ritalin ist BTM Der Beipackzettel ist nicht da. Lt Internet Autofahren mal erlaubt mal verboten Lt Internet keine Maschinen führen Da kommt garantiert die Feststellung: Wenn der Auto fahren kann, dann kann er auch Bohren. Mir stinkt die Sache so oder so, am liebsten würde ich abschalten, aber der Kunde will nicht die Server runter fahren und Chef hat (schriftlich) gesprochen :( | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 709074 | |||
Datum | 05.01.2012 18:04 | 1877 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Harald S. Ne, meine Meinung steht fest. Ich lasse den solche Arbeiten von ihm nicht machen ohne ein Attest. Sinnvoll. Ich hatte einmal einen ähmlich gelagerten Fall, da führte wenn ich mich recht entsinne ein Neurologe als Facharzt eine Bewertung auf der Basis einen Reaktionstestes, eines Gespräches und weiterer Faktoren durch, in dem Fall klappte es. Dieses Attest habe ich dann als Teil der Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 4 verwendet. Ich empfehle Dir als Argumentationsgrundlage des ArbschG, dort findest Du: § 7 Übertragung von Aufgaben Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Auch die § 3,4 und 5 sind möglich. Interessenfrage: Wo ist der Feuerwehrbezug? Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 709084 | |||
Datum | 05.01.2012 18:58 | 1787 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.§ 7 Übertragung von Aufgaben Gute Idee Geschrieben von Josef M. Interessenfrage: Wo ist der Feuerwehrbezug? Hier bekomme ich kompetente Antworten zur UVV, nicht nur Schwarz oder Weiß wie sonnst häufig | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 709089 | |||
Datum | 05.01.2012 19:12 | 1812 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Hier bekomme ich kompetente Antworten zur UVV, nicht nur Schwarz oder Weiß wie sonnst häufigDa wäre ich vorsichtig :-) "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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