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ThemaUmgang mit Beamten!6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
Autornico8 b.8, HH / HH709548
Datum09.01.2012 07:195247 x gelesen
Moin Moin,

Ich habe vor ein paar Tagen etwas für unbegreifliches und bisher nicht vorstellbares gehört.
In Mecklenburg Vorpommern gab es vor nicht allzu langer Zeit die Kreisgebietsreform, 4 Städte haben Ihre Kreisfreiheit verloren.
Alle diese Städte leisten sich eine BF, aber jetzt kommt der Knaller!
Eine dieser Städte hat im Zuge der Reform seinen RD an den Landkreis abgegeben und gleichzeitig mehrere Beamte des mittleren Dienst gleich mit! Sie sind jetzt Landkreisbeamte!!! Hab ich noch nie gehört. Was aber viel schlimmer ist, sie haben kein Anspruch mehr auf Freie Heilfürsorge, bekommen keine Feuerwehrzulage mehr und müssen sich selbst versichern! Und das ganze fand ohne Ihr Einverständnis statt!
Ist das nicht eine Frechheit?


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen709551
Datum09.01.2012 07:463323 x gelesen
Geschrieben von nico b.Ist das nicht eine Frechheit?

Nein, ist es nicht. Vielmehr ist es

- eine große Belastung und ein fieser Einschnitt für die Betroffenen!

aber eben AUCH

- ein im § 15 BeamtStG bzw. §§ 27, 28 Landesbeamtengesetz MVP geregelter Vorgang, den man Versetzung nennt. Dass man dafür den Beamten unter bestimmten Umständen NICHT fragen muss, ist ebenso dort geregelt.

Bzgl. der Besitzstandswahrung (FW-Zulage [wurde auch die Laufbahn gewechselt oder sind es immer noch Beamte des fwtech. Dienstes?], Heilfürsorge) könnte man mit kundigen Leuten mal über eine Klage reden, ich fürchte aber, auch das ist leider aussichtslos.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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Autornico8 b.8, HH / HH709554
Datum09.01.2012 08:243096 x gelesen
Meins Wissen's gab es keine Versetzungsverfügung oder irgendetwas in dieser Form!
Bezüglich der Heilfürsorge und der Zulage: sie sind alle noch Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Es gibt keine Planstellenbeschreibung für diese Posten im Kreis. Und Klagen sind auch schon eingereicht!


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen709557
Datum09.01.2012 09:012890 x gelesen
Moin,

Geschrieben von nico b.Meins Wissen's gab es keine Versetzungsverfügung oder irgendetwas in dieser Form!

na, dann ist doch alles klar. Ab zum Gericht... Was sollen wir hier jetzt noch dazu sagen?


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW709560
Datum09.01.2012 10:282444 x gelesen
...es kommt auch auf die nach der Umsetzung ausgeübte tätigkeit an. Sind die Beamten noch im Einsatzdienst tätig oder nicht? Damit würde sich auch sofort klären, ob sie berechtigt sind die Feuewerhrzulage weiterhin zu bekommen.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen709573
Datum09.01.2012 11:182503 x gelesen
Dann warten wir´s doch mal ab.

Da die FwHeilFürsVO M-V ja die Heilfürsorge der Beamten der Berufsfeuerwehren auch auf die fwtech-Beamten des Landes erweitert (warum dann nicht gleich ""Beamte des fwtech. Dienstes"?), könnten da gute Chancen bestehen, wenn es jetzt auch fwtech. (sofern sie das wirklich dort noch sind!) Beamte beim Kreis gibt. Denn Versorgungsrecht ist immer noch Landesrecht, d.h. eigentlich dürfte es da innerhalb einer Laufbahn keine Unterschiede, die sich aus dem Dienstherrn ergeben (zumal Gemeinde ind Kreis ja beide Kommunalebene sind), geben.
Ich bin aber KEIN Verwaltungsrichter...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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 09.01.2012 07:19 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 07:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 09.01.2012 08:24 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 09:01 Matt7hia7s O7., Waldems
 09.01.2012 10:28 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 09.01.2012 11:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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