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Thema | Brandschutz in der Firma !HILFE! | 10 Beträge | |||
Rubrik | Brandschutzerziehung | ||||
Autor | Jan 8S., Düsseldorf / NRW | 709974 | |||
Datum | 12.01.2012 09:37 | 5093 x gelesen | |||
Hallo, wir planen in der Firma ein neues Lagerhaus zu bauen, die Regale sind 5,9m hoch und eine Springleranlage ist vorhanden. Ich bin Auszubildener und absoluter Leihe in Sachen Brandschutz und soll im Auftrag von meinem Vorgestzen heraus finden, ob es nötig ist Springleranlagen in den einzelnen Regalen zu verbauen? Wir sind ein stahlverarbeitendes Unternehmen und lagern die Teile auf Holzpaletten. Laut einen Gutachten/Rechentabelle besteht eine geringe Brandlast. Die Frage ist nun, ab wann bzw. unter welchen Umständen ist es nötig Regalspringleranlagen zu verbauen? Vielleicht gibt es Tabellen? Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße aus Düsseldorf Jansmeister | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 709975 | |||
Datum | 12.01.2012 09:47 | 3391 x gelesen | |||
Die richtigen Ansprechpartner mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 709976 | |||
Datum | 12.01.2012 09:50 | 3312 x gelesen | |||
BF Düsseldorf Abt. VB mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Ansg8ar 8G., Frankfurt am Main / Hessen | 709977 | |||
Datum | 12.01.2012 10:00 | 3337 x gelesen | |||
Hallo, wendet euch auch an euren Sachversicherer und fragt nach deren Anforderungen! Viele Versicherer haben eigene Empfehlungen zur Auslegung von Sprinkleranlagen basierend auf Brandlast, Lageranordnung usw. Grüße, Ansgar | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 709980 | |||
Datum | 12.01.2012 10:24 | 3189 x gelesen | |||
Koche deinem Chef mal einen Beruhigungstee und lege die Herzpillen bereit. Wenn es so läuft wie bie mir damals, Ist die Besprinklerung ab 1,8m fest vorgeschrieben, obwohl die Brandlast gegen 0 (ein Lieferschein pro Palettengroßes Stahlbauteil) tendierte. Eventuell ist eine Bauanzeige Notwendig, je nach Baugenehmigung des Gebäudes. Die Ansprechpartner wurden dir ja schon genannt, ich würde aber als erstes das Brandschutzgutachten einsehen und eventuell erweitern lassen. Dann die Versicherungsbedingungen prüfen und dann zu den Behörden gehen. PS.: ich halte das nicht für den richtigen Job für einen Azubi. PPS.: Setzt vor die Sprinkler im Regal einen Kugelhahn. Dafür gibt die Versicherung und der Gutachter üblicherweise das OK und vermindert den Schaden beim Sprinklerabfahren enorm. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Neuss / NRW | 709981 | |||
Datum | 12.01.2012 10:25 | 3157 x gelesen | |||
Hallo, Oder Genauer: Nach welcher Richtlinie ist die Sprinkleranlage gebaut? Welche Wasserbeaufschlagung, welche Sprinklerköpfe verbaut? Abstand der Decke zur Oberkante des Lagergutes? Was für Regale, neben der Höhe ist unbedingt zu klären: Sind Regalschächte vorhanden, wie sind die Abstände zueinander, geschlossene oder offene Böden, wie ist die Brandlast gemäß der bereits angewendeten Sprinklerrichtlinie definiert? Und wie Ansagr Richtig angemerkt hat: Der VB fordert etwas im Rahmen der Gesetzlichen Bestimmungen, aber euer Sachversicherer kann darüber hinaus etwas fordern/empfehlen. Oftmals gibt es sogar dazu Verträge zwischen Versicherung und dem Unternehmen. So das der erste Weg sein sollte das herauszufinden. Davon ab: Die weitaus meisten der Daten stehen im Jährlichen Protokoll der Sprinkleranlage (Vom Sachverständigen, vom Versicherer oder von der Wartungsfirma) die anderen lassen sich schnell selber ermitteln. Aber diese gemäß den Tabellen der Richtlinien als "Laie" hineinzuinterpretieren wird, sagen wir mal, nicht so einfach werden. Gruß Michael Ich vertrete hier meine Private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr, Kameraden oder anderer Dienststellen. Bei der Verbreitung meiner Aussagen diese Tatsache nicht vergessen! | |||||
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Autor | Jan 8S., Düsseldorf / NRW | 709982 | |||
Datum | 12.01.2012 10:41 | 3052 x gelesen | |||
ok! Vielen Dank für euren Antworten, hab schon gedacht, dass ich jetzt alleine damit stehe. Ich werde das jetzt mit meinem Chef besprechen, wie wir fortfahren und hoffentlich zu einer Lösung finden. Ich werd mich dann nochmal melden.... DANKE! :-) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 709989 | |||
Datum | 12.01.2012 11:00 | 3039 x gelesen | |||
Melde dich mal bei mir wenn Bedarf besteht. Und klicke vorher auf mein Profil , damit Du abschätzen kannst was ich so mache. Volker ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jens8 W.8, Stein / Bayern | 709990 | |||
Datum | 12.01.2012 11:05 | 2954 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan eine Springleranlage ist vorhanden Im bestehenden Lager? Wenn ja, was war einmal eingelagert? Was soll in das Lager (Stahlverarbeitender Betrieb z.B. Stahlformenbauer mit Musterspritzguss=> Kunsstoffgranulat , Endprodukte, Musterteile)? Viele Fragen Jan! Aussage Ja / Nein kann nur durch ein Sachverständigen vor Ort gegeben werden. Grundsätzlich: der Einbau kann vorgeschrieben werden durch z.B.: Baugenehmigung / Sachschadensversicher. Gruß Jens | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 709998 | |||
Datum | 12.01.2012 11:28 | 2861 x gelesen | |||
Kannst auch hier mal deine Fragen stellen Brandschutzforum Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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