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ThemaHLF 20 mit 315.000 realisierbar?60 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710778
Datum17.01.2012 14:5116570 x gelesen
Hallo

Bin ich da richtig Informiert das in RLP (nur) 315.000 inkl. Zuschuss vom Land eingeplant sind? Oder hab ich da was falsch verstanden?

Wenn ich mal so grob rechne: (Rosenbauer AT3 + MAN / Mercedes 4x4 Standardfahrgestell)

Aufbau mit Seilwinde (ohne Extras) : 167.000
+ Fahrgestell: 75.000
= 242.000
+ 19% MwSt.
= 287.980

315.000
- 287.980
= 27.020 bleiben da noch für die Beladung....


Ich finde das ein bisschen sehr wenig... Was machen Fw´s die noch keinen TH-Satz haben oder sonst noch viel Ausrüstung fehlt?

Oder kommt der Zuschuss doch auf die 315.000 drauf also 434.000 für ein HLF 20?


MFG


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AutorMath8ias8 M.8, Bad Berneck / Bayern710781
Datum17.01.2012 15:0012923 x gelesen
Ich weiß nicht, wie die Regelung in RLP ist, aber in Bayern gibts vom Freistaat nur 95 T für ein HLF. Den Rest muss die jeweilige Gemeinde aufbringen. Und das ist machbar.


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz710783
Datum17.01.2012 15:0711984 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel C.Bin ich da richtig Informiert das in RLP (nur) 315.000 inkl. Zuschuss vom Land eingeplant sind? Oder hab ich da was falsch verstanden?

So weit mir bekannt, sind die 315.000 als Förderhöchstbetrag noch aktuell, als Gesamtbetrag für Fahrzeug inkl. Beladung. Das stellt den Betrag dar, der maximal gefördert wird. Ist es teurer, bleibt's halt an der Kommune hängen. Im Allgemeinen stellen die Förderhöchstbeträge, insbesondere wenn sie schon einige Jahre gelten, die untere Grenze dessen dar, was bei reiner Normausstattung gerade noch so realisierbar ist oder zum Zeitpunkt des Festlegens des Satzes realisierbar war.

Geschrieben von Daniel C.Oder kommt der Zuschuss doch auf die 315.000 drauf also 434.000 für ein HLF 20?

Nein.

Gruß,
Michael


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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710786
Datum17.01.2012 15:1212832 x gelesen
Wir haben en VG System in RLP. Bei uns, in der VG, müssen 22 FW´s Geld bekommen. Mit Exrtawürsten ist da nicht viel, da sonst jeder die will.

Für das was bei uns an Beladung felht sind ca 40k fällig... Sonst ist die DIN Norm nicht eingehalten. Muss doch en Grund haben das ich Vorgaben mache... aber wenn ich die mache muss ich auch gucken das es bezahlt werden kann...........


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710788
Datum17.01.2012 15:1511911 x gelesen
Dazu muss man wissen, dass das HLF 20 in RLP grundsätzlich ein "unerwünschtes Fahrzeug" ist, d.h. die Aufsichtsbehörde ist angehalten, bei einem Zuschussantrag Alternativen aus den "gewünschten" Fahrzeugen zu empfehlen. Der Zuschussbetrag, wenn man dann doch das "unerwünschte" Fahrzeug beschafft, soll sich dann nur das empfohlene Fahrzeug beziehen. Wenn doch eine Kommune mehr will, muss sie mit dem höheren Eigenanteil leben.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMath8ias8 M.8, Bad Berneck / Bayern710789
Datum17.01.2012 15:2112219 x gelesen
Es ist schon interessant, wie unterschiedlich die Vorgänge in den einzelnen Ländern gehandhabt werden! Wenn man bedenkt, wie hoch manche Zuschüsse anderswo sind, wird man glatt neidisch...


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional710790
Datum17.01.2012 15:2111911 x gelesen
Tach, Post!

Grundsätzlich ist ein HLF 20 für den Preis realisierbar. Aktuell beispielsweise FF Bad Karlshafen für 260.000 brutto (IVECO / Magirus, mit Standardbeladung)
Wenn man natürlich jede Menge Sonderwünsche hat (zig Zusatzbeladung, die unsinnige seilwinde etc.), dann sprengt man den Rahmen ganz schnell und landet jenseit von 430.000.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz710791
Datum17.01.2012 15:2211712 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Dazu muss man wissen, dass das HLF 20 in RLP grundsätzlich ein "unerwünschtes Fahrzeug" ist, d.h. die Aufsichtsbehörde ist angehalten, bei einem Zuschussantrag Alternativen aus den "gewünschten" Fahrzeugen zu empfehlen.

Das wäre mir neu. Das HLF20/16 ist in der FwVO für B4 genannt, in begründeten Ausnahmefällen auch für B3. Dürfte also einige Kommunen in RLP betreffen, selbst unsere Kreisstadt mit weniger als 5.000 Einwohnern und ohne jegliche Industriebetriebe ist ja schon in B4 eingestuft.

Unerwünscht ist ein HLF20 lediglich als Nachfolger für ein LF16/12 in B3, da ist inzwischen das HLF10 gesetzt (das ja in den meisten Fällen einem alten LF16/12 recht nahe kommt).

Gruß,
Michael


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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen710792
Datum17.01.2012 15:2511626 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dazu muss man wissen, dass das HLF 20 in RLP grundsätzlich ein "unerwünschtes Fahrzeug" ist, d.h. die Aufsichtsbehörde ist angehalten, bei einem Zuschussantrag Alternativen aus den "gewünschten" Fahrzeugen zu empfehlen.

Das interessiert mich nun doch, welchen Grund hat man denn dafür?

Wir haben für die FF ein HLF20/16 2009 beschafft MAN TGM mit Rosenbaueraufbau und HL Satz ohne Winde, da waren 308000 fällig. Machbar scheint es auf alle Fälle zu sein... ;)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710793
Datum17.01.2012 15:2711655 x gelesen
Stimmt, in der FwVO ist es drin. Dann müsste man mal dieses Schreiben aktualisieren.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710794
Datum17.01.2012 15:3111539 x gelesen
Geschrieben von Olf R.Das interessiert mich nun doch, welchen Grund hat man denn dafür?Recht einfach: man ist auch jahrelang ohne LF 24 ausgekommen ;-)
Und für die LF 16 hatte man sich mit dem HLF 10/10 einen adäquaten Ersatztyp erfunden.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710795
Datum17.01.2012 15:3211674 x gelesen
Ist das nicht eine Milchmädchenrechnung?

für RW1 und LF 16 zu ersetzen gibt entweder HLF 20 oder HLF 10 + TLF 16/24 Tr. + MZF 2

würde dann ca 420k kosten.



Wir haben en MZF 1 und en TLF 20/40 SL (als Kreisfahrzeug) wär ja en Anfang... ;-)

Aber Spass bei Seite.... Wie Soll man die Autos noch bewegen? Tagsüber haben wir so schon Personalmangel um den LF voll zu kriegen mit AGT´s und da sind dann min 2 mit FS CE dabei...


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz710797
Datum17.01.2012 15:4511479 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Stimmt, in der FwVO ist es drin. Dann müsste man mal dieses Schreiben aktualisieren.

Das Schreiben ist doch sowieso auf einem alten Stand. Es stellte lediglich einen Vorgriff auf die neue FwVO dar, seit die in Kraft ist, steht da alles drin.

Gruß,
Michael


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710798
Datum17.01.2012 15:4811501 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.für RW1 und LF 16 zu ersetzen gibt entweder HLF 20 oder HLF 10 + TLF 16/24 Tr. + MZF 2HLF 10 ist für jede Gemeinde vorgeschrieben, MZF 2 ist für jede Gemeinde vorgeschrieben, und ein TLF 3000 ist in der FwVO für B4-Gemeinden auch schon in Stufe 1 vorgeschrieben. Insofern ist das schlüssig.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710800
Datum17.01.2012 16:0311600 x gelesen
Unschlüssig ist das nicht... nur wäre es schön auch die Fahrzeuge tatsächlich zu haben... unser Fuhrpark bei ca 95 Einsätzen pro Jahr, Hauptstützpunkt mit B4 T4 W2 ABC 2. ca 7500 Einwohner ohne Stadtteile =

ELW 1
LF 16/12
RW 1
MZF 1 mit/ohne Gefahrgutbeladung (kein PA kein CSA extra, sonst fehlt auch vieles)
DLK 23/6
MTW
TLF 20/40 SL (Kreisfahrzeug)
Anhänger Ölsanimat (Kreis)

sonst gibst noch ne menge TSF´s in der Nähe noch 2 TLF 16/25 und einen weiteren RW1 (insgesamt 22 Wehren in der VG)


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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg710801
Datum17.01.2012 16:0511572 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Für das was bei uns an Beladung felht sind ca 40k fällig... Sonst ist die DIN Norm nicht eingehalten.

Lasst doch die Seilwinde weg. Erstens ist sie nach Norm nicht für das HLF 20 vorgeschrieben und zweitens, wann braucht man die eigentlich? Unseren MZ 32 auf dem LF 8/6 haben wir in den letzten fünf Jahren nur einmal im Einsatz benutzt. Und dann auch nur zum Bewegen eines Baumstammes.


Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710803
Datum17.01.2012 16:0811601 x gelesen
Ja die Seilwinde ist echt zu überdenken... Vlt könnte man sich ja so den RW1 auf Unimog erhalten.


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt710809
Datum17.01.2012 16:4711445 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Wenn ich mal so grob rechne: (Rosenbauer AT3 + MAN / Mercedes 4x4 Standardfahrgestell)

Aufbau mit Seilwinde (ohne Extras) : 167.000
+ Fahrgestell: 75.000
= 242.000
+ 19% MwSt.
= 287.980

Nur der Neugierde halber: Wo hast du die Zahlen her?


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz710811
Datum17.01.2012 16:5411289 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.ELW 1
LF 16/12
RW 1
MZF 1 mit/ohne Gefahrgutbeladung (kein PA kein CSA extra, sonst fehlt auch vieles)
DLK 23/6
MTW
TLF 20/40 SL (Kreisfahrzeug)
Anhänger Ölsanimat (Kreis)


Na, das ist doch nicht schlecht.
Was soll den das HLF ersetzen?


Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen710812
Datum17.01.2012 16:5811225 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Was soll den das HLF ersetzen?

Genau, soll irgendwann wieder ein Rw her oder nicht - das beeinflußt das Thema Seilwinde...


Grüße

Lüder Pott

...nur weil es juristisch akzeptabel ist, muß es lange noch nicht moralisch in Ordnung sein...

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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710813
Datum17.01.2012 17:0411318 x gelesen
hab von Rosenbauer Prospekte / Preislisten und den Fahrgestellpreis von anderen Ausschreibungen / Angebotsauswertungen


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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710814
Datum17.01.2012 17:0511151 x gelesen
Eigentlich "nur" den LF 16 da der am durchrosten ist. Aber der RW1 wird wohl auch gehen....


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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710816
Datum17.01.2012 17:1311217 x gelesen
Ich glaube nicht das es nochmal en RW (1) geben wird... Auch sonst im Kreis ist keines der Fahrzeuge vorhanden. Da wo der RW2 stand is jetzt ein HLF 20/16 & ein VRW.... Sonst gibts im Kreis noch 4 RW1 in den VG´s verteilt.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW710817
Datum17.01.2012 17:1711663 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Ich glaube nicht das es nochmal en RW (1) geben wird... Auch sonst im Kreis ist keines der Fahrzeuge vorhanden. Da wo der RW2 stand is jetzt ein HLF 20/16 & ein VRW.... Sonst gibts im Kreis noch 4 RW1 in den VG´s verteilt.

Kein HLF und erst recht kein VRW schafft es einen notwendigen RW zu ersetzen... ich weiß nicht, wie oft man das noch betonen soll....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKlau8s S8., München / Bayern710819
Datum17.01.2012 17:2311239 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Kein HLF und erst recht kein VRW schafft es einen notwendigen RW zu ersetzen... ich weiß nicht, wie oft man das noch betonen soll....

Das ist das Problem, ankommen und angenommen muss es werden, betonen kannst da lange.



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710820
Datum17.01.2012 17:2511269 x gelesen
Ich sehe das genauso... Ich hab das nicht geplant, anscheinend hat sich wohl jmd was dabei gedacht....

Ist nur "lustig" wenn die Wehr als einzigste zum VU EP fährt und als erstes der VRW mit 2/1 ausrückt und dann da steht und meldet "Wir brauchen das HLF wir können nix machen".... Aber das liegt nidd am VRW sondern an der Taktik der Wehr anderes Thema....

Ist der RW für jede Gemeinde vorgeschrieben oder is das wie früher der RW2 Kreisfahrzeug? Solange es den 2ten RW1 bei uns noch in der VG gibt wird es eh keinen RW geben....


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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern710822
Datum17.01.2012 17:2811104 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.ich weiß nicht, wie oft man das noch betonen soll....

... solange bis durch den DFV, die LFV und die anderen Gremien an die kleinste Fw in Dtl. eine Diplom-/ Seminararbeit geht, die belegt, dass VRW (in den meisten Fällen) keinen relevanten Zeitvorteil herausholen.

Sogar in der Brandschutz standen schon Artikel, die den Zeitvorteil von VRWs huldigten.



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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AutorVolk8er 8M., Neroth / RLP710825
Datum17.01.2012 17:4211037 x gelesen
Der besagte VRW wurde letztes Jahr im FM vorgestellt , das Konzept sieht vor die Wehren mit einem Rettungssatz zu unterstützen , die selbst keinen haben und als erstes am VU eintreffen, quasi als Rettungsscheren Task Force... Gut find ich das auch nicht, aber ist nicht mein Problem.

Zum Thema RW 1 ist nur zu sagen , das es hier keinen RW2 mehr gibt, also das richtige Techniche Hilfe nicht durchführbar ist, es sei denn man sammelt alle RW1 und HLF mit TH an der E-Stelle......

Und ne Seilwinde am HLF mach bekanntlich keinen RW daraus... frag mich werd die ganzen HLF und LF aus dem Matsch zieht wenn der letze RW1 auf Unimog in Rente geht....Bergepanzer werden ja auch immer weniger :-)


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen710826
Datum17.01.2012 17:4711028 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.menge TSF´s in der Nähe noch 2 TLF 16/25 und einen weiteren RW1 (insgesamt 22 Wehren in der VG)

viel FW für 13000 Einwohner.
Was hat euch denn in den letzten 5 Jahren an Ausrüstung gefehlt ?

Gruß
Ingo


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710830
Datum17.01.2012 18:1310966 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Ich glaube nicht das es nochmal en RW (1) geben wird... Auch sonst im Kreis ist keines der Fahrzeuge vorhanden. Da wo der RW2 stand is jetzt ein HLF 20/16 & ein VRW.... Sonst gibts im Kreis noch 4 RW1 in den VG´s verteilt.Ein "echter" Rüstwagen muss auch nach neuer FwVO mind. 1x pro Landkreis vorgehalten werden.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710831
Datum17.01.2012 18:1410975 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Ist der RW für jede Gemeinde vorgeschrieben oder is das wie früher der RW2 Kreisfahrzeug?Kreisfahrzeug, § 5 Abs. 2 Nr. 3 FwVO.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional710837
Datum17.01.2012 18:3410987 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christoph R.Sogar in der Brandschutz standen schon Artikel, die den Zeitvorteil von VRWs huldigten.

Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber es wird m.E. immer Fälle geben, wo ein VRW tatsächlich signifikante Eintreffzeitvorteile haben wird. Z.B. Autobahnen mit großen Abständen zwischen den Anschlußstellen oder die A8, Drackensteiner Hang


MkG,
Christi@n

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern710847
Datum17.01.2012 18:5710893 x gelesen
Wenn ich sowas lese, wird mir schon etwas anders zumute. Da gibt es tatsächlich Kreise, die nicht mal einen RW(2) haben. In Stadt und Landkreis haben wir 5 an der Zahl und dazu einige RW1, von denen min einer in diesem Jahr durch einen RW ersetzt wird.


Audiatur et altera pars.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP710853
Datum17.01.2012 19:0010866 x gelesen
Geschrieben von Volker M.frag mich werd die ganzen HLF und LF aus dem Matsch zieht wenn der letze RW1 auf Unimog in Rente geht....

Bauer Müller mit dem Deutz...
Unsere rollende Werkzeugkiste hat sich letztens am LF16/12 auch müde gemacht.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorVolk8er 8M., Neroth / RLP710857
Datum17.01.2012 19:0710784 x gelesen
Geschrieben von Adolf H.Wenn ich sowas lese, wird mir schon etwas anders zumute. Da gibt es tatsächlich Kreise, die nicht mal einen RW(2) haben. In Stadt und Landkreis haben wir 5 an der Zahl und dazu einige RW1, von denen min einer in diesem Jahr durch einen RW ersetzt wird.

Naja ihr hab ja auch ca. 190.000 EW mehr als unser Landkreis... und Dazu sicherlich bedeuten mehr Autobahn. Aber trotzdem braucht man einen echten RW...


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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710870
Datum17.01.2012 19:2911162 x gelesen
Der Zuschuss ist nicht schlecht, aber der Gesamtpreis ist zu niedrig angesezt... Was machen Feuerwehren die vorher keinen LF 16 mit umfangreicher Beladung haben? Die komplette Normbeladung kostet Rund 90000 inkl mwst, mach die mal irgendwie bei der Summe übrig...
Idealer weise Wären 400.000 für so ein Fahrzeug.

Als VG freie Gemeinde / Stadt hat man immer leichter zu verhandeln als wenn man en VG Rat vor sich hat. Bei uns sagt die Stadt "Brandschutz ist Sache der VG, wir geben nix und dabei haben wir auch nix!" obwohl der Bürgermeister gut mit der Fw kann... Wie gesagt bei 22 Fw die über die gleiche Stelle versorgt werden müssen, gibts kein Geld extra und im Zeitalter leerer Kassen schon 2x nidd..... was das Land vorgibt muss irgendwie reichen ansonten hat man Pech und muss "Müll" kaufen, improvisieren, sich was anderes einfallen lassen oder alles gleichzeitig.... Immerhin muss man mit der Technik 20 Jahre auskommen (auf Aufbau und Fahrgestell bezogen) da sollte man schon mehr investieren um Technik anzuschaffen die einem die Arbeit einfacher macht und auf neuerem Stand ist....


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP710872
Datum17.01.2012 19:3110923 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Als VG freie Gemeinde / Stadt hat man immer leichter zu verhandeln als wenn man en VG Rat vor sich hat.

Gelächter....
Das die Demokratie auch außerhalb der VGen Einzug gehalten hat weisst du, oder?


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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710882
Datum17.01.2012 19:4410989 x gelesen
Geschrieben von Daniel C.Als VG freie Gemeinde / Stadt hat man immer leichter zu verhandeln als wenn man en VG Rat vor sich hat.Und was soll in der verbandsfreien Gemeinde anders sein? Da sind es dann anstatt X Wehren X Einheiten einer Wehr, die meckern könnten.
(Abgesehen davon, dass lt. LBKG in Verbandsgemeinden auch "nur" eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen ist, mit örtliche Feuerwehreinheiten in den geheiligten Ortsgemeinden, aber das ist Begriffsjonglieren).


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY710887
Datum17.01.2012 20:0110882 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Adolf H.Da gibt es tatsächlich Kreise, die nicht mal einen RW(2) haben

so weit brauchst du da gar nicht gehen. Bei uns im Landkreis gibt es m.W. 2 RW2 und 1 RW1. Dazu haben sich einige Feuerwehren (Gemeinden) LF 16 mit Seilwinde beschafft. Ich habe da mal, im Vorfeld einer Ausschreibung für ein HLF 16/20 mit einem Angehörigen der größten FF unseres Landkreises wg. einer Seilwinde gesprochen. Der meinte, dass wir als "Dorffeuerwehr" sowas sowieso nicht brauchen, denn ihr damaliger RW seite vielen Jahren keinen Einsatz mehr hatte.
Ebenso habe ich mit einigen Kameraden von Feuerwehren aus unserem nordöstlichen Nachbarlandkreis gesprochen. Dort hat fast jede Stützpunktfeuerwehr einen RW.
Also, da gibt´s ganz große Unterschiede in der RW-Dichte. Und in Oberbayern gibt´s dann da auch viel mehr als im "armen" Norden.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt710890
Datum17.01.2012 20:2110686 x gelesen
OT:

Geschrieben von Anton K.Stützpunktfeuerwehr
Wie definierst du das, bzw. was versteht man denn im allgemeinen darunter? In den Gesetzestexten u.ä. kommt das ja nicht vor.

Geschrieben von Anton K.Und in Oberbayern gibt´s dann da auch viel mehr als im "armen" Norden.;-)
In der Tat. Ich musste mir hier von den Kollegen aus den "neuen" Bundesländern die Frage gefallen lassen, warum wir denn im Westen so wenig und veraltete Technik haben... :-(


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern710893
Datum17.01.2012 20:2610734 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Dort hat fast jede Stützpunktfeuerwehr einen RW.

Aaaah, da isses mal wieder das Wort, was und wo ist diese Stützpunktwehr denn definiert?


Gruß aus einem Landkreis mit nur noch einem RW
Christian





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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP710894
Datum17.01.2012 20:2810675 x gelesen
Wenn hier mal die RW1 aus diversen Landes- und Bundesbeschaffungen auslaufen sehe ich auch schwarz.


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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorDani8el 8C., Gerolstein / RLP710895
Datum17.01.2012 20:2910740 x gelesen
Der GWG / MZF G ist z. nicht mal ansatzweise das was es sein soll... Viele Geräte sind alt haben keine Zulassung / Prüfung... Unser "Glasmaster" ist selber gebaut... Sprungtuch wurde einfach ausgemustert ohne Neubeschaffung...

so kann ich vieles aufzählen.


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt710898
Datum17.01.2012 20:3410700 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Aaaah, da isses mal wieder das Wort, was und wo ist diese Stützpunktwehr denn definiert?
Gedankenübertragung. :-)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY710912
Datum17.01.2012 21:2410832 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christian S.was und wo ist diese Stützpunktwehr denn definiert?

ich weiß, dass das "böse" Wort in keinem Gestzestext definiert ist. Soweit ich weiß, kommt das noch aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Damals zu Zeiten der Gebietsreform wurden ja viele Gemeinden zusammengelegt und einer der Orte aus diesem "Haufen" wurde dann der Hauptort der Gemeinde. Oder es wurden neue Orte geschaffen. Damit der Brandschutz in der neuen Gemeinde sichergestellt werden konnte, wurden die Feuerwehren des Hauptortes aufgerüstet. Bei uns im Landkreis erhielten damals fast alle diese Feuerwehren TLF 16/25. Bei uns gab´s damals "nur" ein TSF, wie das auch in anderen Orten der Fall war. Damit diese Feuerwehren sich von den anderen abhoben, wurden sie als Stützpunktfeuerwehren bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde von den Feuerwehrangehörigen aller Dienstgrade, den BGM, den Landräten und auch den MdL verwendet und hat sich bis heute gehalten. Im Regelfall sind auch heute noch diese Feuerwehren die am besten ausgerüsteten der jeweiligen Gemeinde.
Die Geschichte über die Benennung der "Stützpunktfeuerwehren" habe ich von mehreren alten Feuerwehrdienstleistenden aus mehreren Landkreisen so gehört. Und ich verwende das halt heute auch noch, auch wenn´s vielleicht nicht mehr opportun oder politisch korrekt ist.;-)

Vielleicht hat ja jemand eine andere Definition und kann mich widerlegen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz710983
Datum18.01.2012 08:3510728 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Kein HLF und erst recht kein VRW schafft es einen notwendigen RW zu ersetzen... ich weiß nicht, wie oft man das noch betonen soll....

Ein HLF oder VRW alleine wird das nicht schaffen. Aber es kommt drauf an, was man ersetzen will. Die RW1 vor allem in der Bund-Variante sind klein und wendig und kommen auch abseits der Straße noch ein Stück weit voran. Der RW nach neuer Norm oder der RW2 nach alter Norm haben diese Eigenschaft schon nicht mehr unbedingt, je nach Ausführung und vor allem Bereifung.
Die früher RW-spezifischen Ausstattungsdetails wie Lichtmast und starken Generator hast du heute (letzterer zumindest in tragbarer Form oft auch schon deutlich über 10kVA) auch auf fast jedem (H)LF, eine Seilwinde ist da auch oft vorhanden. Natürlich hat auch ein RW noch weitere Ausstattungen, die ein "normales" HLF nicht hat, aber sofern es sich nur um Beladungen handelt, können die auch auf anderen Fahrzeugen vorgehalten werden. Dabei ist allerdings auch zu beachten, welches Fahrzeug dazu verwendet wird. Ein Straßen-LKW ohne Allradantrieb und Beladung in Gitterboxen/Rollwägen mit Zugang über eine Ladebordwand ist zum Beispiel nur tauglich, solange man nicht abseits der Straße arbeiten muss.

Gruß,
Michael


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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen710989
Datum18.01.2012 08:4310574 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Der RW nach neuer Norm oder der RW2 nach alter Norm haben diese Eigenschaft schon nicht mehr unbedingt, je nach Ausführung und vor allem Bereifung.

Das gilt genau so auch für die üblicherweise verwendeten HLF20/16. Da kannst Du zum Teil mit angehängter Haspel noch nicht mal auf eine glatte Wiese fahren ohne aufzusitzen. Es bleibt dabei Seilwinden an HLF sind nicht wirklich produktiv. Ein VRW ist in meinen Augen auch kein Ersatz für RW1 bzwRW2.


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg710990
Datum18.01.2012 08:4610530 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olf R.Ein VRW ist in meinen Augen auch kein Ersatz für RW1 bzwRW2.

Sollte er bei der "Erfindung"/ Einführung auch niemals sein.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz710995
Datum18.01.2012 08:5610604 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olf R.Das gilt genau so auch für die üblicherweise verwendeten HLF20/16. Da kannst Du zum Teil mit angehängter Haspel noch nicht mal auf eine glatte Wiese fahren ohne aufzusitzen.

Das ist richtig. Aber eine Haspel kann man leicht abhängen und es kommt darauf an, was man vergleicht. Ein RW2 (alt) ist oft auf einem normalen Allrad-LKW-Fahrgestell aufgebaut und damit nicht sonderlich geländegängig.

Demzufolge kann ich auch einen kleinen wendigen RW1 (Bund) in der Hinsicht nicht durch einen RW nach neuer Norm ersetzen. Gleiches Problem wie bei den TLF8/18 bzw. TLF8-W. Die Fahrzeuge auf U1300L kann ich auch nicht durch einen 14t-U5000 ersetzen, auch wenn einige das anscheinend so sehen.

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW711008
Datum18.01.2012 09:5410831 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Demzufolge kann ich auch einen kleinen wendigen RW1 (Bund) in der Hinsicht nicht durch einen RW nach neuer Norm ersetzen.

Welchen RW man durch welchen RW ersetzt ergibt sich durch die Feuerwehr-/Brandschutzbedarfsplanung....



Geschrieben von Michael W.Gleiches Problem wie bei den TLF8/18 bzw. TLF8-W. Die Fahrzeuge auf U1300L kann ich auch nicht durch einen 14t-U5000 ersetzen, auch wenn einige das anscheinend so sehen.

echt?
Klär mich auf, wir haben nämlich genau das gemacht - und uns ist noch nicht aufgefallen, was wir jetzt wirklich dür die einschlägigen Anwendungsfälle schlechter können....
http://eins.truckenmueller.org/2010/100825/index.htm


Zum Thema Seilwinden auf HLF: Vgl. zig andere Posts...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz711036
Datum18.01.2012 11:1110638 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Klär mich auf, wir haben nämlich genau das gemacht - und uns ist noch nicht aufgefallen, was wir jetzt wirklich dür die einschlägigen Anwendungsfälle schlechter können....
http://eins.truckenmueller.org/2010/100825/index.htm


Kann man doch genauso dort auch nachlesen. Ihr habt das ja schon richtig erkannt. Mit dem U1300L kann ich wie auch mit dem für's extreme Gelände allerdings eher ungeeigneten U20 noch zwischen den Bäumen durch, der U5000 in der dort gezeigten Variante ist dafür meist schon zu groß. Ist eben die Frage, ob man den Anwendungsfall unbedingt braucht. Nichts anderes ist das aber bei den Eigenschaften des RW. Einzelne kann man auch durch Eigenschaften anderer Fahrzeuge ersetzen, evtl. auch das komplette Fahrzeug.

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW711124
Datum18.01.2012 15:5910882 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Mit dem U1300L kann ich wie auch mit dem für's extreme Gelände allerdings eher ungeeigneten U20 noch zwischen den Bäumen durch, der U5000 in der dort gezeigten Variante ist dafür meist schon zu groß.

ja, das ist dann aber auch eher ein cm-Spiel - und ob ich mit einem Waldbrand-TLF in so eine Schonung reinfahren würde ist ein anderes Thema...

Abgesehen davon gibts auch schlicht nichts anderes, was das so noch könnte und ausreichend Nutzlast hat..., oder?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz711128
Datum18.01.2012 16:3910532 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.ja, das ist dann aber auch eher ein cm-Spiel - und ob ich mit einem Waldbrand-TLF in so eine Schonung reinfahren würde ist ein anderes Thema...

Da solltest du mal die Holzrücker-Fraktion fragen, da ist den meisten schon ein U1000 im Vergleich zu einem U406 viel zu unhandlich, obwohl da nur ein paar cm Radstandsunterschied und ein größeres Fahrerhaus drauf sind, immer noch deutlich kleiner als ein U1300L. Aber ist wirklich die Frage, ob man da reinmuss oder nicht.

Geschrieben von Ulrich C.Abgesehen davon gibts auch schlicht nichts anderes, was das so noch könnte und ausreichend Nutzlast hat..., oder?

Leider nicht, wird's wohl auch nicht mehr geben. Bestenfalls der U4000, gleiche Größe wie der U1300L bei etwas mehr Gesamtgewicht machbar. Aber ob heutzutage noch jemand solch einfache Aufbauten will wie damals auf dem 1300L als TLF8-W? Machbar wäre das wohl schon noch weitgehend, Schlingmann hatte doch mal sowas 2005 auf der Interschutz stehen, sollte auch heute noch bei 8,5 bis 9t mit etwa 2000l Wasser machbar sein, wenn man auf Schnickschnack verzichtet.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern711129
Datum18.01.2012 16:5210445 x gelesen
Servus Anton,

Geschrieben von Anton K.so weit brauchst du da gar nicht gehen. Bei uns im Landkreis gibt es m.W. 2 RW2 und 1 RW1

reicht m.M.n. auch vollkommen aus.

Gut, der Süden ist etwas dünn besät, aber wenn man sich entschließen würde, die Feuerwehren der Nachbar-LK mit ihren Sonder-KFZ mehr einzubeziehen, dann wäre der Teil des LK auch ganz gut versorgt.
Wenn wirklich, würde ein RW1 reichen, um dieses Gebiet ausreichend abzudecken.


Geschrieben von Anton K.Ebenso habe ich mit einigen Kameraden von Feuerwehren aus unserem nordöstlichen Nachbarlandkreis gesprochen. Dort hat fast jede Stützpunktfeuerwehr einen RW.

Wenn du den LK meinst, der der B299 nördlich folgt, dann muss ich dich leider wiederlegen.
Dort gibt es auch kaum mehr RW2 und RW1.

Wenn du den der A3 folgend meinst, dann kann ich dir das nicht sagen.
Die Feuerwehren, die ich aber in dem Kreis kenne, haben keinen RW.


Geschrieben von Anton K.Also, da gibt´s ganz große Unterschiede in der RW-Dichte. Und in Oberbayern gibt´s dann da auch viel mehr als im "armen" Norden.;-)

Naja, manchmal fragt man sich doch, ob Orte wirklich einen RW brauchen, die einen haben.

Ich fände, dass man einen BSP in Bayern einführen sollte, um zumindest mal klare Anhaltspunkte zu schaffen, wer was wann in welcher Anzahl von Funktionen braucht.


Gruß


Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern711130
Datum18.01.2012 16:5910400 x gelesen
Bei uns ergibt sich das halt aus der Verteilung der Straßen. 2 Autobahnen fordern ihren Tribut, etlang welche die größte RW-Dichte ist. Ebenso wichtige Bahnstrecken. Ein weiterer RW2 steht an der Kreuzung zweier unfallträchtiger Bundesstraßen. Und in einer >60000EW-Stadt darf schon auch ein RW2 stehen.


Audiatur et altera pars.

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt711136
Datum18.01.2012 18:5810345 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.Ich fände, dass man einen BSP in Bayern einführen sollte, um zumindest mal klare Anhaltspunkte zu schaffen, wer was wann in welcher Anzahl von Funktionen braucht.
Wo kann ich unterschreiben?


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMath8ias8 N.8, Ernstthal / Thüringen711159
Datum18.01.2012 21:3810229 x gelesen
Geschrieben von Anton K.ich weiß, dass das "böse" Wort in keinem Gestzestext definiert ist

Also, das ist so nicht ganz richtig. Gerade in Thüringen steht doch einiges zu den Stützpunkfeuerwehren in der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung.

So werden im § 5 ThürOrgVO die Stützpunktfeuerwehren "definiert". Im § 3 ThürOrgVO Absatz (1) und (2) tauchen sie auch auf.

Des weiteren muss jeder Landkreis beim Landesverwaltungsamt sein Stützpunktfeuerwehrkonzept vorstellen, denn letztendlich hängt ja unter anderem da auch die Förderung für die Technik mit dran.


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW711160
Datum18.01.2012 21:4110135 x gelesen
Geschrieben von Mathias N.Also, das ist so nicht ganz richtig. Gerade in Thüringen steht doch einiges zu den Stützpunkfeuerwehren in der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung.
Eigentlich ists schon richtig - Anton kommt doch aus Bayern und da gibt es den begriff offiziell wohl nicht (mehr)..... :-)
Anderswo auch z.B. in Nds. ist ne Stützpunkt Fw. ganz klar geregelt.

Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorMath8ias8 N.8, Ernstthal / Thüringen711161
Datum18.01.2012 21:4710196 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Anton kommt doch aus Bayern

Alles klar, ich sollte halt wirklich immer bis zum Ende lesen, hab an Mühlhausen in Thüringen gedacht...

Naja, jetzt wisst ihr halt wie es in TH geregelt ist.


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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen711166
Datum18.01.2012 22:2210178 x gelesen
Geschrieben von Mathias N.Naja, jetzt wisst ihr halt wie es in TH geregelt ist.

Aber bitte beachtet, dass der Stützpunkt in Th nicht zu vergleichen ist mit dem Stützpunkt in Nds, weil da ist der Schwerpunkt entsprechend dem Thüringer Stützpunkt....Föderalismus, ich liebe dich...


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 17.01.2012 14:51 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 15:00 Math7ias7 M.7, Bad Berneck
 17.01.2012 15:12 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 15:21 Math7ias7 M.7, Bad Berneck
 17.01.2012 19:29 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 19:31 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 17.01.2012 19:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 16:05 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 17.01.2012 16:08 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 15:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.01.2012 15:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 15:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.01.2012 15:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 15:45 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.01.2012 15:25 Olf 7R., Hilbersdorf
 17.01.2012 15:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 15:32 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 15:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 16:03 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 16:54 Ralf7 R.7, Kirchen
 17.01.2012 16:58 Lüde7r P7., Kelkheim
 17.01.2012 17:13 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 17:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.01.2012 17:23 ., München
 17.01.2012 17:25 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 18:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 17:28 Chri7sto7ph 7R., Berching
 17.01.2012 17:42 ., Neroth
 17.01.2012 19:00 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 17.01.2012 18:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 18.01.2012 08:35 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.01.2012 08:43 Olf 7R., Hilbersdorf
 18.01.2012 08:46 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 18.01.2012 08:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.01.2012 09:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.01.2012 11:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.01.2012 15:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.01.2012 16:39 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.01.2012 18:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 18:57 Adol7f H7., Rosenheim
 17.01.2012 19:07 ., Neroth
 17.01.2012 20:01 Anto7n K7., Mühlhausen
 17.01.2012 20:21 ., Thierstein und Magdeburg
 17.01.2012 20:26 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 17.01.2012 20:28 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 17.01.2012 20:34 ., Thierstein und Magdeburg
 17.01.2012 21:24 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.01.2012 21:38 Math7ias7 N.7, Ernstthal
 18.01.2012 21:41 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 18.01.2012 21:47 Math7ias7 N.7, Ernstthal
 18.01.2012 22:22 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 18.01.2012 16:52 Chri7sto7ph 7R., Berching
 18.01.2012 16:59 Adol7f H7., Rosenheim
 18.01.2012 18:58 ., Thierstein und Magdeburg
 17.01.2012 17:05 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 17:47 Ingo7 z.7, Handeloh
 17.01.2012 20:29 Dani7el 7C., Gerolstein
 17.01.2012 15:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 17.01.2012 16:47 ., Thierstein und Magdeburg
 17.01.2012 17:04 Dani7el 7C., Gerolstein
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