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ThemaFeuerwehrler auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: 61 statt 30 km/h99 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Lesenswerter Blog über sichere Einsatzfahrten
  • Text von Dr. Gerhard Nadler zum Thema "Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug"
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg711218
    Datum19.01.2012 14:2862911 x gelesen
    siehe p.gifRechtliche Grauzone: Feuerwehrler auf dem Weg zum Einsatz geblitzt


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW711219
    Datum19.01.2012 14:3450821 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.siehe p.gifRechtliche Grauzone: Feuerwehrler auf dem Weg zum Einsatz geblitzt

    Da hat er ja noch mal Glückgehabt, dass der Richter ihm heutzutage noch einen "Feuerwehr-Bonus" gewährt hat.

    Die Artikelüberschrift und die Begründung im Artikel sind allerdings irreführend. Es muss einfach klar sein, dass das was man auf der Fahrt zum Gerätehaus macht sein eigenes "Vergnügen" ist und auch niemand verpflichtet ist, durch sein angebliches schnelleres Eintreffen (es wurde doch mal in einem Gerichtsverfahren berechnet, dass der Zeitvorteil bei Geschwindigkeitsüberschreitung im Sekundenbereich liegt) als Einzelperson Hilfsfristen oder mangelnde Personalstärke der gesamten Feuerwehr auszugleichen.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711220
    Datum19.01.2012 14:3845810 x gelesen
    Hallo,

    ärgerlich.
    Einfach Feuer Feuer und Gas Gas sein lassen und gemächlich zur Feuerwache tuckern.
    Egal was wem passiert.
    Sonst stehst Du ganz alleine da und die Hähme von einigen (auch Kameraden) ist einem noch sicher.

    Geschrieben von Presse:
    Noch in Scheuering hat Friedl sein Auto, in Gedanken schon beim bevorstehenden Einsatz, bergab laufen lassen. Die Straße ist gerade und übersichtlich:

    Kennt jemand die Strecke ?
    Warum ist die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h begrenzt ?
    Unfallschwerpunkt ?
    Schule oder Kiga ?

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711221
    Datum19.01.2012 14:4145186 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Hähme -->Häme


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen711222
    Datum19.01.2012 14:43   48771 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Dennis E.Es muss einfach klar sein, dass das was man auf der Fahrt zum Gerätehaus macht sein eigenes "Vergnügen" ist

    Dann könnte man ja beim Alarm auch zuhause bleiben...

    Geschrieben von Dennis E.und auch niemand verpflichtet ist

    Natürlich bin ich verpflichtet, einem Alarm folge zu leisten. Genauso wie heir immer wieder festgestellt wird, dass man auch verpflichtet ist, zu Übungsdiensten usw. zu kommen.

    Geschrieben von Dennis E.durch sein angebliches schnelleres Eintreffen (es wurde doch mal in einem Gerichtsverfahren berechnet, dass der Zeitvorteil bei Geschwindigkeitsüberschreitung im Sekundenbereich liegt)

    Dann müsste das ja auch für die Anfahrt des Feuerwehrfahrzeuges selbst mit Sonderrechten gelten. Wäre dann auch unnötig.

    Geschrieben von Dennis E.als Einzelperson Hilfsfristen oder mangelnde Personalstärke der gesamten Feuerwehr auszugleichen.

    Feuerwehr besteht aus vielen Einzelpersonen. Nur, wenn alle auch und das einigermaßen rechtzeitig zum Alarm kommen, kann wirksame Hilfe eingeleitet werden.

    Hier wurde m.E. zig mal diskutiert und teilweise auch eingesehen, dass Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz durchaus Sonderrechte in anspruch nehmen können. Das, was vor Gericht immer diskutuiert wird, hat i.d.R. nichts damit zu tun, dass diesen Umstand generell jemand in Zweifel zieht. Hier geht es m.E. eher um die Verhältnismäßigkeit. Sprich, mit 40 in der 30er Zone kann ok sein, mit 61 vielleicht nicht.

    Dieses ständige "Man darf eigentlich nur mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Gerätehaus fahren und muss dabei an jedem Stoppschild wirklich 2 Sekunden halten" ist mumpitz. Es kommt darauf an, dass man die Sonderrechte verantwortungsbewußt in Anspruch nimmt. Nicht mehr und nicht weniger.


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW711223
    Datum19.01.2012 14:4645265 x gelesen
    Hallo @all,


    Geschrieben von Thomas K.Warum ist die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h begrenzt ?
    Unfallschwerpunkt ?
    Schule oder Kiga ?


    Hm, laut Zeitungsartikel: "Martin Friedl, der im Deggendorfer Stadtteil Scheuering oberhalb des Krankenhausbergs wohnt,..."
    Vermute mal, dass es dort ggf. ein Krankenhaus gibt.

    Grüße, Sven


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg711225
    Datum19.01.2012 14:5047733 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Matthias O.Hier wurde m.E. zig mal diskutiert und teilweise auch eingesehen, dass Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz durchaus Sonderrechte in anspruch nehmen können. Das, was vor Gericht immer diskutuiert wird, hat i.d.R. nichts damit zu tun, dass diesen Umstand generell jemand in Zweifel zieht. Hier geht es m.E. eher um die Verhältnismäßigkeit. Sprich, mit 40 in der 30er Zone kann ok sein, mit 61 vielleicht nicht.

    Genau. Ich denke die 61 km/h in der 30er Zone sind das Entscheidende, da unterstellt jeder Richter, dass ich gegen die Sorgfaltspflicht verstosse. Bei 61 km/h würde man auch mit Blaulicht und Horn massive Probleme bekommen, wenn was passiert.

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711226
    Datum19.01.2012 14:5346706 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten H.wenn was passiert

    Dann auch schon mit 29 km/h.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein711227
    Datum19.01.2012 14:5645652 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.es wurde doch mal in einem Gerichtsverfahren berechnet, dass der Zeitvorteil bei Geschwindigkeitsüberschreitung im Sekundenbereich liegt
    Dann kann man auch gleich überlegen, Licht und Schall von den Löschfahrzeugen abzumontieren.


    Alles meine Meinung!

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    AutorTimo8 H.8, Hamm / NRW711228
    Datum19.01.2012 15:0245153 x gelesen
    Solange man die Strassenverhältnisse nicht kennt kann man darüber nur schwer dikutieren.
    Es gibt Strassen in denen man ohne Probleme 61 statt 30 km/h fahren kann (was das Gefahrenpotential angeht). In anderen Strassen wiederrum kann man nichtmals die erlaubte Geschindigkeit fahren, ohne sich selber oder jemand anderes zu gefährden.


    Fakt ist aber, wenn was passiert ist immer der Fahrer der Doofe!


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711230
    Datum19.01.2012 15:1044831 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Timo H.Fakt ist aber, wenn was passiert ist immer der Fahrer der Doofe!

    Richtig, ich unterstreiche IMMER:

    Egal ob Privat-PKW auf dem Weg zum FW-Haus oder mit Dienst-LKW zum Einsatzort.

    Da habens die doch besser, die sich dann an der ESt zur Facebook-Party treffen...

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorChri8sti8an 8R., Kelsterbach / Hessen711233
    Datum19.01.2012 15:2544937 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Alt bekanntes Thema. Auf der einen Seite nochmal Glück gehabt (nur eine Geldstrafe, anstatt einem Fahrverbot).
    Auf der anderen Seiten durchaus zwiespältig zu sehen. Man opfert Freizeit, Geld und manche noch viel mehr für die gute Sache ohne Entgelt und zahlt dann noch 200 oben drauf.
    Gerade in Zeiten, in denen viele Kommunen Straßen verkehrsberuhigen und durch die klammen Kassen vermehrt geblitzt wird, ist dieses Thema akutueller denn je.
    Da wird sich der eine oder andere, der sich noch in der Feuerwehr engagiert überlegen, wie schnell er zum Einsatz bzw. Feuerwehrhaus fährt (dann mit 30 km/h), Ausrückezeiten leiden dann auch dadurch widerum.
    Ergo muss dann mehr bezahltes Personal für den Erstschlag sorgen, auch in kleineren Gemeinden, was wieder die Gemeinden belastet die das Geld ja wieder reinholen müssen, um das mal so salopp auszudrücken.
    Daraus resultiert dann der bekannte Teufelskreis, ein Ereigniss führt zum Nächsten und ist man einmal drinne, kommt man so schnell nicht mehr heraus.

    Zum Thema Geschwindigkeitsübertretung, wenn etwas passiert ist man ja sowieso dran. Da kann einem auch, aus meiner Sicht leider keiner helfen. Ist halt leider wie gesagt diese rechtliche Grauzone. Da gilt wie auch bei anderen Rechtsthemen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dieser Begriff ist sehr dehnbar auszulegen (besonders bei Geschwindikeitsübertretungen).
    Finde ich nicht richtig, daran etwas zu ändern hätte wahrscheinlich aber auch wieder mit Sicherheit seine negativen Seiten (vgl. Diskussion zu Blaulicht für Privat-Pkw, o.ä. was auch zu Missbrauch führen könnte und aus meiner Sicht keine ideale Lösung ist).
    Ich würde mir ja wünschen, dass man eine Lösung findet, damit der normale Feuerwehrmann (SB) eine klare Regelung hat, das darf ich und das nicht.

    Wie gesagt meine Meinung dazu...

    Mfg Christian


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein711237
    Datum19.01.2012 15:5145295 x gelesen
    Geschrieben von Michael G.Dann kann man auch gleich überlegen, Licht und Schall von den Löschfahrzeugen abzumontieren.

    Nö... die sind ja dazu da das du durchkommst durch den Verkehr und nicht "im Stau" stehst...


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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern711242
    Datum19.01.2012 17:1244894 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Kennt jemand die Strecke ?
    Ja, ich.

    Geschrieben von Thomas K.Warum ist die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h begrenzt ?
    Die Stadt läßt seit einiger Zeit auf eigene Rechnung "überwachen". Seither ist sogar zumindest eine 30er Beschränkung, deren Sinn vorher schon äußerst zweifelhaft war, so weit verlängert worden, daß geblitzt werden kann.

    Bei aufmerksamer Fahrweise ist dort, natürlich abhängig vom Verkehsaufkommen, keine besondere Gefährdung zu erkennen, wenn mit 50 - 60 km/h gefahren wird. Meines Erachtens ist die erforderliche Sorgfalt durch die Geschwindigkeit allein nicht außer Acht gelassen worden.

    Gruß Harald


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    AutorCars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz711243
    Datum19.01.2012 17:1644307 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.rechtliche Grauzone

    Solche Urteile tragen dazu bei, die Grauzonen zu erhellen, ob das jetzt für uns vorteilhaft ist sei mal dahingestellt.

    Geschrieben von Christian R.Ausrückezeiten leiden dann auch dadurch
    Wirklich? Gab es nicht mal einen Versuch zwischen RTW mit Sondersignal und einem zweiten Fahrzeug ohne Sondersignal? Soweit ich das in Erinnerung habe war der Zeitunterschied relativ gering.


    Es ist natürlich schwer eine Situation wie diese einzuschätzen. Der § 35 StVO sagt ja über Privatfahrzeuge nichts aus. Es gibt das vielmals zitierte Gerichtsurteil des OLG Stuttgart, wo dem Feuerwehrangehörigen im Privat-PKW zwar grundsätzlich Sonderrechte zugesprochen werden, aber nur... (...das dürfte ja inzwischen nach den ganzen Diskussionen hier mittlerweile jeder kennen)
    Ergebnis: Mangels ausreichender Anzeigemöglichkeiten allenfals mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen.

    Allenfalls bedeutet nicht in jedem Fall, sondern eher "wenn überhaupt dann nur"
    Und das "mäßig" dürfe in diesem Fall ausschlaggebend gewesen sein, denn darunter fällt bestimmt nicht die doppelte Geschwindigkeit.

    (Das OLG Frankfurt hat hingegen die Auffassung vertreten, dass die Sonderrechte einem Feuerwehrangehörigen bei Anfahrt nicht zustehen)


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern711244
    Datum19.01.2012 17:2044446 x gelesen
    Geschrieben von Harald D.
    Ja, ich.
    Ist aber nicht die Strecke in Richtung Rusel, oder? Da hätte es von mir letztes Jahr fast mal schöne Bilder gegeben...

    Gruß
    Markus


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711246
    Datum19.01.2012 17:2944485 x gelesen
    Hallo,

    danke für die Info.
    Genauso habe ich mir das vorgestellt.
    Ein weiterer lohnender Radar-Spielplatz zur Rettung klammer Kommunen / Staatskasse.

    Richtig wütend macht mich allerdings, dass die Stadt (Ordnungsamt) dort beim abkassieren selbst vor den EIGENEN FW-Leuten nicht halt macht.
    Das Verfahren hätte vom Ordnungsamt im Nachhinein ohne weiteres eingestellt werden können, ohne die Gerichte zu bemühen.

    Ein Mosaiksteinchen mehr für die Facebook-Party.

    MfG, Thomas

    PS: Immer schön langsam fahren, egal ob die Einsatzzeiten eingehalten werden oder nicht, das ist das alleinige Problem der Stadt.
    Das Knöllchen zahlen wir aber selbst.


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen711253
    Datum19.01.2012 18:4044127 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Carsten L.
    Ergebnis: Mangels ausreichender Anzeigemöglichkeiten allenfals mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen.


    Das ist und bleibt Bullshit. Sonderrechte müssen niemandem angezeigt werden. Und wenn eine besodnere Interaktion anderer Verkehrsteilnehmer dadurch erzwungen wird, sind wir nicht mehr beim Sonder sondern ""Wegerecht"".


    Geschrieben von Carsten L.
    Solche Urteile tragen dazu bei, die Grauzonen zu erhellen,


    Wo ist da grau? Da gab es doch mal eine schöne Stellungnahme vom Verkehrsministerium, IIRC sogar mit Bitte um Meldung, wo es da ggf. Probleme mit gibt.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern711261
    Datum19.01.2012 19:0943930 x gelesen
    Das kann aber auch ein Problem maglender Kommunikation sein. Wenn der geblitzte FA nicht auf dem üblichen Weg den Bescheid anficht, sondern über den kurzen Dienstweg die Wehrführung mit ins Boot holt, die dann ihrerseits in der Gemeindeverwaltung an höherer Stelle vorsichtig anklopft, wird das wahrscheinlich schneller vom Tisch sein. Am besten geschieht dies noch bevor überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird, also unmittelbar nach dem Einsatz.


    Audiatur et altera pars.

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW711264
    Datum19.01.2012 19:3143880 x gelesen
    Hallo,

    es gibt zu diesem Thema einen Artikel/Aufsatz von Ralf Fischer. In diesem weist er auf folgendes hin (aus dem Gedächtnis zitiert):

    Wenn ein Gericht einem FWler die Inanspruchnahme von Sonderrechte grundsätzlich zugesteht, kann es ihn anschließend nicht mehr für die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche belangen, denn bereits tatbestandlich liegt dann ja keine Ordnungswidrigkeit vor.

    Das Gericht kann dann lediglich die nicht gebührende Berücksichtigung der öfftl. Sicherheit und Ordnung (§35 Abs. 8 StVO) ahnden. Die Strafen hierfür sind aber erheblich geringer und ein Fahrverbot ist hierfür garnicht vorgesehen.

    Wer hat diesen Artikel oder kennt eine Quelle wo ich ihn finden kann?

    Grüsse vom Niederrhein

    Mario


    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW711277
    Datum19.01.2012 20:1445075 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.Hier wurde m.E. zig mal diskutiert und teilweise auch eingesehen, dass Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz durchaus Sonderrechte in anspruch nehmen können. Das, was vor Gericht immer diskutuiert wird, hat i.d.R. nichts damit zu tun, dass diesen Umstand generell jemand in Zweifel zieht. Hier geht es m.E. eher um die Verhältnismäßigkeit. Sprich, mit 40 in der 30er Zone kann ok sein, mit 61 vielleicht nicht.

    Da bin ich mir im Gesamten nicht so sicher...
    Denn Verurteilt wurde in den Fällen ja genauso, als ob man keine Sonderrechte in Anspruch hätte nehmen dürfen.
    Für "Man hat bei berechtigt in Anspruch genommenen Sonderrechten die Grenzen des §35(8) StVO überschritten" gibt es ja einen eigenen Tatbestand im Katalog. Aber nachdem wurde hier nicht verurteilt, nachdem wurde in Castrop-RAuxel nicht verurteilt...

    Von daher scheint sich, zumindest an Amtsgerichten, die Rechtsprechung in etwa wie folgt zu etablieren:
    "Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu sehr überschritten, liegen die Vorraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht mehr vor."
    Das muss man so nicht gut finden.
    Das scheint vom Verordnungsgeber nicht so beabsichtigt gewesen zu sein, sonst hätte er für das "über die Strenge des Absatz 8 Schlagen" ja keinen eigenen Tatbestand geschaffen.
    Ob diese Praxis tatsächlich rechtskonform ist, werden wir erst ab dem OLG erfahren.

    Bis dahin machen wir das, was wir bei Feuerwehrs immer machen:
    Wir passen auf das uns nicht's passiert!
    Wir passen auf, dass anderen nicht's passiert!
    Und wenn es ein solches Urteil eines Höheren Gerichtes gab, machen wir damit weiter.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg711293
    Datum19.01.2012 20:3645348 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Ich denke die 61 km/h in der 30er Zone sind das Entscheidende, da unterstellt jeder Richter, dass ich gegen die Sorgfaltspflicht verstosse.

    Dann hat er aber einen Verstoß nach §35 Abs. 8 StVO zu ahnden. Nach §49 Abs. 4 Nr. 2 StVO eine reine OWi.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg711301
    Datum19.01.2012 21:0543766 x gelesen
    Mal eine ganz andere Frage: Wieso wird eigentlich der komplette Name und sogar fast noch die Anschrift des betroffenen veröffentlicht?? Ganz abgesehen davon, dass der ganze Bericht etwas dilletantisch und wie von einem Anfänger verfasst ist.


    Feuerwehr: Schnell. Professionell.

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein711305
    Datum19.01.2012 21:1144355 x gelesen
    Ist mir schon bewusst, die Frage kann man sich aber durchaus stellen.

    Wenn die Zeit für die Fahrt zum Gerätehaus grob gesagt egal ist, warum ist es dann bei der Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auf einmal zeitkritisch?


    Alles meine Meinung!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711309
    Datum19.01.2012 21:2143730 x gelesen
    Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel W.Feuerwehr: Schnell. Professionell.

    Das "schnell" würde ich überdenken, wo das hinführt sehen wir leider immer öfter.

    Morgens wird dem FW-Mann vom Ordnungsamt ein Knöllchen verpasst - und abends bei der Jahreshauptversammlung dankt der Oberbürgermeister für den Einsätz der Feuerwehr und findet lobende Worte, dass die Feuerwehr immer schnell zur Stelle ist.

    DIE müssen sich halt mal überlegen, was sie wollen...

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional711310
    Datum19.01.2012 21:2744334 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael G.Wenn die Zeit für die Fahrt zum Gerätehaus grob gesagt egal ist, warum ist es dann bei der Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auf einmal zeitkritisch?

    Es geht bei der Dringlichkeit bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 (1) nicht um die Zeit. Dringend in § 35 (1) heißt so viel wie "unbedingt".


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg711312
    Datum19.01.2012 21:2844261 x gelesen
    Geschrieben von Michael G.Wenn die Zeit für die Fahrt zum Gerätehaus grob gesagt egal ist, warum ist es dann bei der Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auf einmal zeitkritisch?


    Man könnte es so begründen. Sobald Du im Einsatzfahrzeug bist gilt Feuerwehr = Mannschaft + Gerät. Ab dann kann man wirklich sagen, dass die "eingesparte" Zeit wirklich auch an der Einsatzstelle ankommt.

    Bei der Anfahrt hingegen kann es sein, dass Du zwar zum Feuerwehrhaus "fliegst", Du baer nur Nummer 4 bist, der ankommt.
    Also bringt der "Zeitgewinn" nur bei dem FM etwas, der der letzte ist der ins Fahrzeug einsteigt bevor es heißt "Tür zu - ab".

    Alle anderen die davor ankommen, bei denen war es nicht notwendig, da deren "Zeitgewinn" im Zweifel nicht auf die Ausrückezeit einzahlt.
    Und da kannst Du dann die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, dass ausgerechet Du der bist...

    Dagegen kann man die Wahrscheinlichkeit setzen, wie hoch es ist dass bei 30 Fahrzeugen die zum Feuerwehrhaus fahren etwas passiert oder bei einem Fahrzeug, das zum Einsatzort fährt...


    Also logisch wäre die Unterscheidung schon begründbar...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen711313
    Datum19.01.2012 21:2843901 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.DIE müssen sich halt mal überlegen, was sie wollen...

    Das wir alle gesund zum Einsatz und auch wieder nach Hause kommen und eben nicht so!


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

    http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg711314
    Datum19.01.2012 21:2943538 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Das "schnell" würde ich überdenken
    Das bezieht sich auch nicht auf die Fahrt zum GH! Es gibt auch ein "relativ schnell".
    Ich komme übrigens -zumindest von zuhause- zu Fuß zum GH ;-)


    Feuerwehr: Schnell. Professionell.

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711316
    Datum19.01.2012 21:5143446 x gelesen
    Daniel,

    das schnell war auch nicht auf dich gemünzt, es passte halt gerade so schön.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711317
    Datum19.01.2012 21:5744041 x gelesen
    Geschrieben von Michael G.Wenn die Zeit für die Fahrt zum Gerätehaus grob gesagt egal ist, warum ist es dann bei der Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auf einmal zeitkritisch?Weil ein mit ausgerüsteten und ausgebildeten Feuerwehrheinis besetztes, gerätetransportierendes Fahrzeug möglicherweise einen anderen Nutzwert an einer Einsatzstelle hat, als ein einzelner, der bei der Anfahrt zum Gerätehaus gegebenenfalls nicht mal weiß, ob, wie, womit und wohin er ausrücken wird?

    Vielleicht lassen wir die lustigen blauen Lichtlein auch auf den roten Kisten, weil man damit nicht nur im fließenden Verkehr mitschwimmt, sondern möglicherweise auch den Faktor "Stau ist nur hinten doof, vorne gehts eigentlich" nutzen möchte?

    Und mal allgemein zu diesem Thema: Vielleicht überlegt sich der ein oder andere mal, ob so eine Schwarz-/Weiß-Heulerei "Jetzt haben die wieder einen mit der Abzockkamera erwischt, morgen fahren wir alle im Rückwärtsgang, dann sehen die was die davon haben" nicht irgendwie doch leicht sinnbefreit ist?
    Dass diese Sonderrechtsgeschichte immer wieder Auslegungsbedarf hat, dürfte doch bekannt sein?
    Und dass jemand, der auf einer Einsatzfahrt wahnsinnige 4km zu einem (mit 3 Hauptamtlichen besetzen) Gerätehaus fährt, wo er streckenweise die warum auch immer festgelegte Höchstgeschwindigkeit verdoppeln muss, weil er "einer von landkreisweit rund 70 Feuerwehrlern des Gefahrgutzugs und wegen seiner besonderen Ausbildung als Messspezialist in solchen Fällen besonders gefragt ist", bei diesen Auslegungen auch mal nicht völlig heilig gesprochen wird, dürfte so überraschend doch auch nicht sein?
    Wenn das dann jemand zum Anlass nimmt, bei seiner nächsten Alarmierung in seiner natürlich auch nur zu Abzockzwecken eingerichteten 30er Zone keine 31 mehr zu fahren, tja, dann ist das eben so. Der Zeitpunkt des Weltuntergangs hängt mutmaßlich nicht von der Anfahrtdauer ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte ab.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz711319
    Datum19.01.2012 21:5843393 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich W.Das wir alle gesund zum Einsatz und auch wieder nach Hause kommen

    DAS will jeder, und da arbeiten wir Führungskräfte auch mächtig dran, auch dass die Leutchen nicht so schnell bzw. risikoreich fahen.

    Es wurde ja schon gesagt, dass man kaum Zeit rausfahren kann.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorSven8 G.8, HAGENBURG / Niedersachsen711323
    Datum19.01.2012 22:2744155 x gelesen
    Du mußt aber auch bedenken das sich die Sonderrechte ja nicht nur aufs schnell fahren beziehen, sondern z.B. auch aufs Parken an den Feuerwehrhäusern wo ein Parkverbotsschild steht. Wär bestimmt lustig wenn man nach dem Einsatz ein Parkticket an der Scheibe hat.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen711325
    Datum19.01.2012 22:3143616 x gelesen
    Geschrieben von jfghjgh j.Auch haben GEschwindikeits begrenzungen ihre Gründe.

    Und die von dir akzeptierten Forenregeln haben auch ihre Gründe!


    Gruß

    Sebastian
    -------------------------------------------------------------------------------
    Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun.
    -------------------------------------------------------------------------------
    Trotzdem dürft Ihr uns gerne im Netz besuchen
    www.feuerwehr-ippinghausen.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW711327
    Datum19.01.2012 22:3443840 x gelesen
    3....2....1...... Account gesperrt?

    Schau mal hier warum....


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711328
    Datum19.01.2012 22:3843824 x gelesen
    Haste deine Eltern schon verklagt? Für diesen vollkommen bescheuerten Namen?
    Die letzten Knalltüten hatten wenigstens noch etwas Phantasie, aber was du hier ablieferst, dafür sollte dein Bildschirm explodieren.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern711329
    Datum19.01.2012 22:4343783 x gelesen
    Man wenn das kein Grund ist wieder anfangen zu trinken, was dann,das ist ja so was von unterirdisch



    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern711330
    Datum19.01.2012 22:4543420 x gelesen
    Geschrieben von Hinz K.als gar nicht kommen.

    Stimmt ich esse lieber ist den keiner von den Mod,s hier um der Weg ?



    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü711331
    Datum19.01.2012 23:2543460 x gelesen
    Hey Forum,

    Geschrieben von ---Sven Geist--- Du mußt aber auch bedenken das sich die Sonderrechte ja nicht nur aufs schnell fahren beziehen, sondern z.B. auch aufs Parken an den Feuerwehrhäusern wo ein Parkverbotsschild steht.

    Richtig... und : auf die roten Fußgängerampeln. Ich halte. Der Fußgänger ist auf der anderen Strassenseite (Vieleicht auch nur soweit, daß ich ihn nicht mehr überfahre). Weit und breit kein anderer Fußgänger in Sicht. Da fahre ich doch glatt über die noch rote Ampel und berufe mich auf meine Sonderrechte.
    Wenn das nicht mehr in Ordnung ist, können wir tatsächlich unsere blauen Lichter herunterschrauben und gegen gelbe ersetzen.

    Gruß aus Pliezhausen

    Lothar Reichenecker


    Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein711336
    Datum20.01.2012 07:4043007 x gelesen
    Geschrieben von Daniel W. Mal eine ganz andere Frage: Wieso wird eigentlich der komplette Name und sogar fast noch die Anschrift des betroffenen veröffentlicht??

    Er hat niemanden vergewaltigt, keinen ermordet, keine Bomben gelegt und das Interesse an kleinen Kindern beschränkt sich auf das "übliche" Maß.


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg711337
    Datum20.01.2012 07:4743588 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Michael G.Wenn die Zeit für die Fahrt zum Gerätehaus grob gesagt egal ist, warum ist es dann bei der Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auf einmal zeitkritisch?

    Die Zeit zum Gerätehaus ist natürlich nicht total egal, aber die Verhältnissmässigkeit muss gewahrt bleiben.
    Doppelt so schnell zu fahren wie zulässig in einer 30er Zone (die mutmasslich an einer Klinik vorbeiführt) ist unverantwortlich, erst recht, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gewarnt werden.
    Die Argumentation mit dem "Messtechnikexperten" halte ich übrigens auch für mehr als lächerlich. Ein "Ex-Meter" sollte jeder Feuerwehrmann bedienen und ablesen können.

    Ansonsten regt mich die ganze Diskussion ehrlich gesagt immer wieder auf. Da wird den Feuerwehrleuten von manchen immer wieder vorgegaukelt, solange nix passiert könnt ihr beim Weg zum Gerätehaus beim Alarm machen was ihr wollt, ihr habt ja Sonderrechte. Das Resulatat ist dann leider, dass gerade junge FA, die einerseits den Führerschein noch nicht lange haben und deshalb leichter zur Selbstüberschätzung neigen und gleichzeitig noch "einsatzgeil" (jetzt nicht nur negativ gemeint) sind, zur Wache rasen und sich und andere gefährden.
    Ist es das was wir wollen?
    Hängt davon unsere Ausrückezeit ab?

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg711338
    Datum20.01.2012 07:5243153 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich W.Das wir alle gesund zum Einsatz und auch wieder nach Hause kommen und eben nicht so!

    Danke.
    Ansonsten sollte die Ausrückezeit einer Feuerwehr nicht davon abhängig sein, dass alle mit "Mops-Geschwindigkeit" zum Feuerwehrhaus rasen müssen.

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein711341
    Datum20.01.2012 08:1543082 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Die Zeit zum Gerätehaus ist natürlich nicht total egal, aber die Verhältnissmässigkeit muss gewahrt bleiben.
    Richtig!
    Nicht fliegen, nicht bummeln, ankommen und dabei keinen gefährden.

    Das gilt dann auch für die Strecke Standort -> Einsatzort.


    Alles meine Meinung!

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP711347
    Datum20.01.2012 08:2743548 x gelesen
    Morgen zusammen,


    Geschrieben von Thorsten H.Die Zeit zum Gerätehaus ist natürlich nicht total egal, aber die Verhältnissmässigkeit muss gewahrt bleiben.
    Mal abgesehen davon, dass ich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für eines der weniger wichtigen Sonderrechte halte, wundert mich nicht nur an dem Fall: Die "Verhältnismäßigkeit" wurde scheinbar ja grade nicht berücksichtigt. Der FM hat nämlich die gleiche Strafe bekommen, die er lauf Bußgeldkatalog auch bekommen hätte, wenn er ohne Sonderrechte bekommen hätte.

    Für mich gibt's also jetzt drei Varianten:
    Variante 1: Sonderrechte nach §35 gelten, wie auch im Gesetzestext und den Kommentaren dazu aufgeführt, grundsätzlich auch für den FM im Privat-PKW, incl. einer "verhältnismäßigen" Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. (Das es keine Pauschalaussagen wie "bis 10 Prozent zu schnell ist erlaubt bzw. wir im Falle einer weiteren Übertretung nicht angerechnet" geben kann ist wohl jedem hier klar.) Dann dürfte der FM hier aber eigentlich nach logischen Gesichtspunkten nur für die Differenz zwischen der "verhältnismäßig für ihn unter Nutzung von §35 in diesem Fall zulässigen Geschwindigkeit" und der seiner tatsächlichen Geschwindigkeit belangt werden, nicht aber für die Differenz zwischen der dort ohne §35 erlaubten Geschwindigkeit. Ich gehe mal davon aus, dass die "verhältnismäßige Übertretung" in diesem Fall >= 1km/h ist, da es sich laut Zeitung um eine Übersichtliche Straße handelt). Die 30 können da z.B. auch nur zur Lärmberuhigung eingerichtet sein. Das Urteil ist also entweder "falsch" oder es gilt eine der Varianten 2 bis 3.

    Variante 2: Sonderrechte gelten auch für FM in Privat-PKW, aber eben nicht alle. Die Übertretung der Geschwindigkeit z.B. nicht. Diese Unterscheidung steht aber nirgendwo, so dass man im Prinzip davon ausgehen muss, dass einem als FM im Privat-PKW auch die anderen durchaus zeitsparenden Sonderrechte bzgl. des ruhenden Verkehrs oder des Durchfahrens von Wirtschaftswegen, "Anwohner frei" Zonen etc. nicht zustehen.

    Variante 3: Für FM im Privat-PKW gelten überhaupt keine Sonderechte. D.h., auch so Dinge wie Parken entgegen der Fahrtrichtung, Parken mit Fahrzeug > 7,5t in Allgemeinen Wohngebieten, .... sind nicht mehr zulässig.

    Irgendwie erscheint es vielleicht nicht nur mir so, dass alle diese Varianten weder sinnvoll noch vom Gesetzgeber so beabsichtigt sind.


    Viele Grüße

    Daniel


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen711348
    Datum20.01.2012 08:5243182 x gelesen
    Moin Klaus!

    Geschrieben von Klaus S.Man wenn das kein Grund ist wieder anfangen zu trinken, was dann,das ist ja so was von unterirdisch


    Da ichs "verpasst" hab, kannst du mir mal kurz schildern "was los war"? :-) (ggf. per PN)

    Gruß und schönes WE
    Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern711353
    Datum20.01.2012 09:4843498 x gelesen
    Ich versuche es mal mit der Systematik eines Sicherheitsingenieurs und einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten:

    Im Arbeitsschutz sind Abweichungen vom Regelwerk möglich, wenn gut begründbar und dadurch mindestens gleichwertige Sicherheit oder besser.
    Sicherheit ist hier in zwei Aspekten zu sehen: Einsatzzweck/Dringlichkeit und Risiken der Anfahrt zur Wache (diese beiden Frage kann ich aus der Entfernung im vorliegenden Fall nicht wirklich fallspezifisch beurteilen)

    1) Es kann durchaus Situationen geben auf Grund denen man zu der Ansicht kommen kann, das Temo 61 war in diesem ganz speziellen Sonderfall möglich (was aber sehr, sehr "anspruchsvoll" als Beründung ist, denn immerhin wurde zu zulässige Höchstgeschwindigkeit um 100% überschritten. Also vergleichbar Tempo 100 innerorts, Tempo 200 auf der Landstraße oder eben die Tempo 60 in der 30er Zone). Eine derartige Situation zu begründen ist fast nicht machbar.

    2) Es müssten also im Anlaß der Alarmierung ganz exterme Gründe liegen, damit man unter Gesamtabwägung aller Aspekte zu der Wertung kommen kann, dass man hier der Regeabwweichung zu 1 zustimmen kann. Welcher Anlaß kann das sein? Natürlich keine brennende Mülltonne, keine Ölspur, auch ein Dachstuhlbrand reicht bei weitem nicht aus. Menschen in Gefahr ? Auch die Gefahr für ein einzelnes Menschenleben in einer Wohnung kann hier wohl nicht ausreichender Anlaß sein - weil durch die massiv überhöhte Geschwindigkeit per Definition schon mehr Leute gefährdet sind (der FM im PKW und mindestens ein Passant etc.)


    Also müsste das Risiko der Anfahrt und der dortigen Regelüberschreitungen mindestens durch die damit mögliche Abwehr katastrophaler Folgen beim Auslösereignis überkompensiert werden.

    Eine Gedanken- und Argumentationskette, die ich im vorliegenden Fall wohl kaum darlegen kann.

    Also sind die 200,- Bußgeld eine sehr milde Konsequenz unter Abwägung aller Aspekte.


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern711362
    Datum20.01.2012 10:0843095 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Ist aber nicht die Strecke in Richtung Rusel, oder? Da hätte es von mir letztes Jahr fast mal schöne Bilder gegeben...

    Nein, aber auch nicht weit weg davon.

    Gruß Harald


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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP711363
    Datum20.01.2012 10:0843248 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Volker L.Also sind die 200,- Bußgeld eine sehr milde Konsequenz unter Abwägung aller Aspekte.

    Sind sie das wirklich? Zum Vergleich: Wenn der gleiche FM an der gleichen Stelle morgen wieder geblitzt wird, dann drohen im laut Bußgeldkatalog auch "nur" 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Die Umwandlung von Fahrverbot in Bußgeld ist m.W. nicht untypisch bei solchen Verstößen, wenn z.B. die Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke benötigt wird. Also haben ihm die Sonderrechte in diesem Fall genau 3 Punkte in Flensburg erspart. Ob das gerechtfertigt ist, das kann ich nicht beurteilen. Aber "sehr milde" find ich das rein subjektiv auch nicht.

    Viele Grüße

    Daniel


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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen711367
    Datum20.01.2012 12:0842876 x gelesen
    Geschrieben von Mario D.Wer hat diesen Artikel oder kennt eine Quelle wo ich ihn finden kann?Quelle :)


    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorCars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz711383
    Datum20.01.2012 14:1642890 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.Das ist und bleibt Bullshit

    Ist das Bullshit? Ich denke nicht, denn es ist nicht meine Aussage, sondern die eines OLGs im Bezug auf § 35 StVO (nicht § 38), und ich denke dass sich diese Herren (und oder Damen) mit dieser Materie gut auskennen ;-)
    Eben weil man sie nicht anzeigen kann und mein Gegenüber im Straßenverkehr nicht weiß, dass ein Feuerwehrmann gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt sind "allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen" zulässig. Und das hat auch nichts mit dem "Wegerecht" zu tun.

    Geschrieben von Thorben G.Wo ist da grau?
    Ich habe ja nicht selbst gesagt dass es eine Grauzone ist. An sich ist doch die Sache gar nicht so schwer: allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen!


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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen711411
    Datum21.01.2012 01:0544024 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.Ob diese Praxis tatsächlich rechtskonform ist, werden wir erst ab dem OLG erfahren.

    Wenns doch endlich mal jemand dahin treiben würde!
    Die, die es erwischt hat geben ja immer verständlicher Weise aus dem gleichen Grund auf: Kohle und drohendes Fahrverbot. Stehen dann halt alleine da.
    Andere "Gemeinschaften" verfahren da anders, Gewerkschaften wie z.B. GdP geben dann "Rechtsschutz". Bei uns FF'en... fehlt dann was.

    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen711442
    Datum21.01.2012 13:1843531 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Dirk W.
    Wenns doch endlich mal jemand dahin treiben würde!
    Ich frag mal anders: Warum lassen wir uns so weit Treiben?
    Wir haben (i.d.R. das Feuer nicht gelegt, die Katastrophe nicht heraufbeschworen) doch keinen wirklichen Grund, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, welche durch die Gesetze, Ordnungen usw. nun mal stehen, zu verletzen.
    Also Benehmen wir uns doch auch so!
    Wenn die Gesellschaft meint, so geht das aber nicht mit der trägen Fw ..., dann wird sich der Gesetzgeber wohl was Neues ausdenken.
    Warum muß man heute so viele (unschuldige) Opfer "produzieren", die in keiner Verhältnismäßigkeit des Ereignisses stehen. Denn statistisch gesehen ist das (leider) so!


    mkg hwk

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY711469
    Datum21.01.2012 17:3642542 x gelesen
    Servus,

    wenn auf den "Feuerwehr-Fahrschulautos" so das Motto ""..jede Sekunde zählt!" steht wie hierverlinkt, dann braucht man sich nicht zu wundern.;-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorTobi8as 8P., Otterstadt / Rheinland-Pfalz711496
    Datum22.01.2012 00:2842642 x gelesen
    OMG!

    Es gibt doch tatsächlich so eine Fahrschule in Deutschland.
    Da kann ich nur den Kopf schütteln...

    WLF mit Fahrschul-Austattung sind ja "weit verbreitet", aber sowas bringt auch nur Vorteile, wenn man einen Fahrlehrer in den eigenen Reihen hat.

    Aber das hier ist so ähnlich, wie wenn ein zukünftiger Taxifahrer seinen Führerschein in einem Taxi macht, sodass er sich schonmal mit seinem baldigen Arbeitsplatz vertraut machen kann (so das Argument der Fahrschule).


    Gruß Tobias


    "Der Mensch löscht das Feuer, nicht die Technik!"

    Von mir geschriebenes gehört auch mir!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg711505
    Datum22.01.2012 09:4042464 x gelesen
    Hallo,

    Ergänzend ein weiterer Artikel:

    Zitat aus Artikel: "Der Fall des Deggendorfer Feuerwehrmanns Martin Friedl (28), der auf dem Weg zu einem Einsatz mit Tempo 61 in einer 30er-Zone geblitzt worden war und dafür 200 Euro Bußgeld zahlen muss, hat für ein großes Echo unter bayerischen Feuerwehrleuten gesorgt . War die kommunale Verkehrsüberwachung in Deggendorf übereifrig oder das Bußgeld doch gerechtfertigt? Darüber ist eine intensive Debatte entbrannt auch auf der Facebook-Fanseite der Passauer Neuen Presse. Die PNP ist nun der Frage nachgegangen, wie solche Fälle grundsätzlich gehandhabt "
    p.gifFeuerwehrler geblitzt Ministerium: "Kommt auf den Einzelfall an"


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW711554
    Datum22.01.2012 14:2842323 x gelesen
    Geschrieben von Carsten L.Wirklich? Gab es nicht mal einen Versuch zwischen RTW mit Sondersignal und einem zweiten Fahrzeug ohne Sondersignal? Soweit ich das in Erinnerung habe war der Zeitunterschied relativ gering.
    Keine Ahnung, wie der Versuch ausgesehen hat - aber ich stricke Dir alle möglichen Varianten, von "kein Zeitvorteil" über "geringer Zeitvorteil" bis "deutlicher Zeitvorteil".

    Führt die Anfahrt tagsüber durch ein 30er-Wohngebiet mit Rechts-vor-links-Regelung, dürfte der Zeitvorteil (bei verantwortungsvoller Fahrweise mit SoSi) sehr gering sein. Nachts auf einer Durchgangsstraße mit vielen roten Ampeln, aber wenig Querverkehr könnte man schon von Minuten reden.

    Im Endeffekt gibt es Situationen, in denen Sonder- und/oder Wegerechte Zeitvorteile bringen, es wurde entschieden, dass Hilfsorganisationen (SB) diese nutzen dürfen und sollen - also sind die Lampen und Hörner nun mal an den Autos dran. Der verantwortungsvolle Umgang damit obliegt IMMER dem Fahrer.

    Geschrieben von Carsten L.Es gibt das vielmals zitierte Gerichtsurteil des OLG Stuttgart, wo dem Feuerwehrangehörigen im Privat-PKW zwar grundsätzlich Sonderrechte zugesprochen werden
    Und hierzu ganz offen: den größten Vorteil sehe ich hier eh nicht im Übertreten der Geschwindigkeit (man kann zwar über manchen 30-Abschnitt diskutieren, aber da mit 50 zu fahren bringt wirklich nur Sekunden), sondern in der Möglichkeit, bei fehlendem(!) Querverkehr nachts auch schon mal 'ne Minute an der Ampel einzusparen... das ist etwas, das ich - da Schrittgeschwindigkeit - viel eher unter Kontrolle habe als eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung.

    Gruß

    Christoph


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717150
    Datum06.03.2012 20:1939611 x gelesen
    hallo,

    dazu aktuell:

    ... Vor Gericht einigte man sich darauf, dass Martin Friedl 200 Euro Bußgeld zahlt, dafür aber kein Fahrverbot aufgebrummt bekommt. Das hat die Staatsanwaltschaft jetzt abgeschlossen, indem sie dem 28-Jährigen den Zahlungsbescheid geschickt hat: Die Rechnung beläuft sich auf 247 Euro 200 Euro Geldbuße, 40 Euro Gebühr und sieben Euro Auslagen.

    ...

    Alois S. indessen will nicht, dass die Feuerwehr wegen solcher Vorfälle ihre wertvollen ehrenamtlichen Helfer verliert: "Den gesamten Betrag zahlt der Feuerwehrverein." Gleichzeitig bedankt sich Schraufstetter bei drei Deggendorfern: Mit kleinen Spenden haben sie 40 Euro zu dem Betrag beigesteuert.

    Quelle: Deggendorfer auf Einsatzfahrt geblitzt: Feuerwehr zahlt Bußgeld


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen717152
    Datum 06.03.2012 20:4042273 x gelesen
    Ich finde es nicht gut, wenn der Feuerwehrverein die Zahlung übernimmt. Das öfnet der Raserei ja Tür und Tor.

    Dabei kann es schnell mal passieren die Wehr verliert einen Helfer durch ein Unglück, ganz abgesehen davon das auch Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden können.

    Für mich gilt der Grundsatz: "Fahre langsam es Eilt"

    Gruß
    Olf


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen717154
    Datum06.03.2012 20:4339098 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Olf R.
    Ich finde es nicht gut, wenn der Feuerwehrverein die Zahlung übernimmt. Das öfnet der Raserei ja Tür und Tor.
    Dem kann ich nur einen "Stern" hinzufügen...


    mkg hwk

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    AutorMich8ael8 S.8, Delbrück / NRW717156
    Datum06.03.2012 20:5138781 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner Kögler Hallo,
    Geschrieben von Olf R. "Ich finde es nicht gut, wenn der Feuerwehrverein die Zahlung übernimmt. Das öfnet der Raserei ja Tür und Tor."

    Dem kann ich nur einen "Stern" hinzufügen...
    Von mir gibt's auch einen dafür


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP717159
    Datum06.03.2012 20:5838789 x gelesen
    Ich erwarte in den nächsten Tagen ähnlich teure Post eines ostfriesischen Landkreises (Wieso werden da diese schönen langen, geraden, gut einsehbaren Landstraßen eigentlich durch viele Orte mit 70+ durchgezogen, ausgerechnet in einem 50-Einwohner-Kaff aber nicht?).

    Wenn ein Verein, oder einzelne Spender dazu bereit sein sollten, mich hierbei zu unterstützen, möge man mich per PN oder E-Mail kontaktieren. Ich mache mir dann auch einen entsprechenden Dankesaufkleber aufs Auto, und verpflichte mich dazu mein Ehrenamt über einen noch auszuhandelnden Zeitraum weiter auszuüben!


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW717161
    Datum06.03.2012 21:0238680 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Ich erwarte in den nächsten Tagen ähnlich teure Post eines ostfriesischen Landkreises

    Das war aber arg ü-örtlich oder ?

    Geschrieben von Sebastian K.Wenn ein Verein, oder einzelne Spender dazu bereit sein sollten, mich hierbei zu unterstützen, möge man mich per PN oder E-Mail kontaktieren. Ich mache mir dann auch einen entsprechenden Dankesaufkleber aufs Auto, und verpflichte mich dazu mein Ehrenamt über einen noch auszuhandelnden Zeitraum weiter auszuüben!

    Schreib doch mal deinen LFV an...............Florian kann dir bestimmt wertvolle Tipps geben ;)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP717162
    Datum06.03.2012 21:1538625 x gelesen
    Geschrieben von Michael R. Das war aber arg ü-örtlich oder ?Flucht über Karneval...

    Geschrieben von Michael R.Schreib doch mal deinen LFV an...Meinste auf der Dartscheibe ist noch Platz?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen717169
    Datum06.03.2012 22:2239056 x gelesen
    Geschrieben von pnp.deAlois S. indessen will nicht, dass die Feuerwehr wegen solcher Vorfälle ihre wertvollen ehrenamtlichen Helfer verliert
    Gerne würde ich dem Alois dieses Foto als Poster ins Gerätehaus hängen!
    Wer sich schon auf der Anfahrt zum Gerätehaus bei Alarm nicht im Griff hat, dürfte kaum "wertvoll" für die Feuerwehr sein....
    Es wäre besser gewesen, er (der Raser) hätte die alleinige Verantwortung für seine Verfehlung übernommen. Aber so sollte der Verein schon mal sparen, es kommen bestimmt noch mehr, die ihren Bußgeldbescheid bezahlt haben möchten.
    Gruß
    UW


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern717183
    Datum07.03.2012 08:1538550 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.Das öfnet der Raserei ja Tür und Tor.

    Natürlich hast Du grundsätzlich recht, aber im konkreten Fall geht es um 61 km/h in der Ortschaft ohne besonderes Gefahrenpotential. Da ist "Raserei" der falsche Ausdruck.

    Gruß Harald


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen717187
    Datum07.03.2012 08:2838508 x gelesen
    Geschrieben von Harald D.Da ist "Raserei" der falsche Ausdruck.

    Moin,

    jetzt stehe ich auf dem Schlauch, 31km/h zu schnell... was sagst Du ist das?

    Geschrieben von Harald D.aber im konkreten Fall geht es um 61 km/h in der Ortschaft ohne besonderes Gefahrenpotential.

    Ob dort ein besonderes Gefahrenpotential vorliegt kann ich nicht beurteilen, da ich den Ort nicht kenne, aber man wird wohl nicht einfach mal so eine Tempo 30 Zone einrichten wenn es dafür keine Gründe gibt.

    Sonst ist alles gesagt.

    Gruß
    Olf


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP717188
    Datum07.03.2012 08:3038137 x gelesen
    Interessehalber: Ab wieviel km/h (absolut oder Überschreitung) beginnt für dich Raserei?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz717190
    Datum07.03.2012 08:4338220 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf R.aber man wird wohl nicht einfach mal so eine Tempo 30 Zone einrichten wenn es dafür keine Gründe gibt.

    Schon mal was von "fiskalischen Gründen" gehört, von Polizeispielplatz oder einfach nur von der Tatsache, dass die Kollegen der Pol lieber auf "schnellen" Straßen als vor Kiga + Schulen kontrollieren müssen ?

    Lohnt sich mehr ...

    MfG, Thomas


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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern717193
    Datum07.03.2012 09:0338092 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Interessehalber: Ab wieviel km/h (absolut oder Überschreitung) beginnt für dich Raserei?

    Wenn die Geschwindigkeit den Gegebenheiten nicht angepaßt ist. Da können erlaubte 50 km/h zu viel, oder 60 km/h durchaus im Rahmen sein. Stichwort GMV.

    Gruß Harald


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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern717201
    Datum07.03.2012 09:2638314 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.aber man wird wohl nicht einfach mal so eine Tempo 30 Zone einrichten wenn es dafür keine Gründe gibt.

    Die Gründe hat Thomas schon genannt.

    Geschrieben von Olf R.jetzt stehe ich auf dem Schlauch, 31km/h zu schnell... was sagst Du ist das?

    61 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft sind 11 km/h mehr als üblicherweise zulässig, 0 km/h über der vielerorts üblichen Geschwindigkeit und in der Tat 31 km/h mehr, als auf einem Schild steht, dessen Sinn unter dem Aspekt der Sicherheit zweifelhaft ist. Da ich die Strecke kenne, ist diese konkrete Überschreitung aus meiner Sicht keine Gefährdung der öfftentlichen Sicherheit.

    Ob der Zeitvorteil hilfreich war, steht auf einem anderen Blatt und die Sache ist sowieso gegessen. Ich rate ohnehin jedem FA, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten. Im konkreten Fall hätte eine vernünftige Rechtsgüterabwägung allerdings zu Gunsten des FA ausfallen müssen.

    Gruß Harald


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen717204
    Datum07.03.2012 09:3838139 x gelesen
    Geschrieben von Harald D.Geschrieben von Olf R."aber man wird wohl nicht einfach mal so eine Tempo 30 Zone einrichten wenn es dafür keine Gründe gibt."

    Die Gründe hat Thomas schon genannt.


    Tut mir leid, das sind für mich keine akzeptablen Gründe.Geschrieben von Harald D.Da ich die Strecke kenne, ist diese konkrete Überschreitung aus meiner Sicht keine Gefährdung der öfftentlichen Sicherheit.

    Und hier wird es gefährlich, das ist Deine Sicht des Gefährdungspotentials, diese berechtigt aber eben nicht zu derart hohem Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit. Bei den Verkehrsschildern handelt es sich(zumindest in Deutschland) meines Wissens nach nicht um eine Empfehlung, sondern um eine Vorschrift, sollte ich da falsch liegen, lasse ich mich gerne belehren.

    Geschrieben von Harald D.Ob der Zeitvorteil hilfreich war, steht auf einem anderen Blatt und die Sache ist sowieso gegessen. Ich rate ohnehin jedem FA, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten.

    Das steht aber im Widerspruch zu Deiner vorher geäußerten Meinung, richtig ist es.

    Geschrieben von Harald D.Im konkreten Fall hätte eine vernünftige Rechtsgüterabwägung allerdings zu Gunsten des FA ausfallen müssen.

    Warum? Weil er ein guter Junge ist und nur helfen wollte, oder weil ja nichts passiert ist, oder weil die 30km/h nur zur Abzocke dort stehen? ...Ich weiß nicht.

    PS: Wenn sich der Kamerad dort auskennt(davon geht man aus) dann weiß er, dass dort mit nem Blitzer zu rechnen ist, also schon deshalb sollte die Strafe gerechtfertigt sein.

    Das eigentliche Problem für mich ist die Tatsache, dass hier ein Verein sagt er zahlt die Zeche um den guten Kameraden nicht zu verlieren. Damit macht er sich erpressbar und das wird ausgenutzt werden wetten?

    Bis es mal knallt, dann weiß allerdings Niemand mehr was davon...


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz717205
    Datum07.03.2012 09:5538057 x gelesen
    Hallo Olf, hallo @lle,

    ich bin dafür, dass wir alle immer sicher ans Ziel kommen, egal ob mit Privat-PKW oder Dienst-LKW, dass wir keine anderen gefährden oder über Gebühr behindern. Ich bin auch gegen das Rasen, wobei ich führer auch öfters zu schnell war.

    Aber: Ich bin auch gegen die gegenwärtig feststellbare Abzocke unseres Staates, vor allem bei uns Autofahrern.

    noch Fragen ? >> gerne:

    Geschrieben von Harald D.

    Gefragt von Thomas K.
    Kennt jemand die Strecke ?

    Ja, ich.

    Gefragt von Thomas K.
    Warum ist die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h begrenzt ?

    Die Stadt läßt seit einiger Zeit auf eigene Rechnung "überwachen". Seither ist sogar zumindest eine 30er Beschränkung, deren Sinn vorher schon äußerst zweifelhaft war, so weit verlängert worden, daß geblitzt werden kann.

    Gruß Harald

    --> Polizeispielplatz !

    MfG, Thomas


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern717209
    Datum07.03.2012 10:1338333 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Wer sich schon auf der Anfahrt zum Gerätehaus bei Alarm nicht im Griff hat, dürfte kaum "wertvoll" für die Feuerwehr sein....

    Und das kannst du anhand der paar Dinge die öffentlich sind beurteilen? Ich nicht. Das kann genauso ein guter und wertvoller Feuerwehrmann wie viele andere sein.


    Geschrieben von Ulrich W.Es wäre besser gewesen, er (der Raser) hätte die alleinige Verantwortung für seine Verfehlung übernommen.

    Automatisch ein Raser? Sicher? Warum?


    Gruß
    Christian





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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein717210
    Datum07.03.2012 10:1737876 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.
    Das steht aber im Widerspruch zu Deiner vorher geäußerten Meinung, richtig ist es.


    Wir haben hier auch ne Dezernenten Ampel...

    Jahrelang kämpften Bürger für eine Ampel an einem Schulweg, wurde nie gebaut, bis der Nachwuchs
    eines Dezernenten Schulpflichtig wurde. Dann gabs die Ampel, 50-100m von der optimalen Stelle weg, so das sie für gewisse Kids bequemer lag....

    Ein Schelm der böses dabei denkt....


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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen717213
    Datum07.03.2012 10:5238005 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Ich bin auch gegen die gegenwärtig feststellbare Abzocke unseres Staates, vor allem bei uns Autofahrern.

    Also, wir fassen mal zusammen:

    Es stehen für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbare Schilder am Wegesrand, so dass die höchste zulässige Geschwindigkeit an jeder Stelle jedem Autofahrer bekannt ist. Ferner ist jedem Autofahrer bekannt, dass das Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit saktioniert wird. Praktischerweise hat der Führer des Fahrzeuges sogar ein Messgerät, welches ihm jederzeit die momentane Geschwindigkeit seines Fahrzeuges anzeigt.

    Ich würde das jetzt als einen normalen Sachverhalt und nicht als Abzocke ansehen.

    Vielleicht sollten wir ja mal gemeinsam zur MPU gehen.


    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen717214
    Datum07.03.2012 11:0638211 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Und das kannst du anhand der paar Dinge die öffentlich sind beurteilen?
    Das war rein meine persönliche Meinung!
    Ich kenne Feuerwehren, da zahlt der Verein nicht dan Strafzettel, sondern derjenige
    bekommt eine befristete Sperre, Einsatzfahrzeuge zu fahren.
    -
    Geschrieben von Christian S.Automatisch ein Raser? Sicher? Warum?
    Auch wieder meine ganz private Meinung.
    -
    Hirnlose Raserei auf der Anfahrt bei Alarm zum Gerätehaus ist genauso schlecht fürs Image, wie
    besoffen am Bierpilz in Uniform.
    Das ist wieder meine ganz private Meinung!
    Gruß
    UW


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    -
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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz717219
    Datum07.03.2012 11:5137940 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe S.Also, wir fassen mal zusammen:

    Und wieder mal "Willkommen im digitalen Zeitalter". Entweder 1 oder 0.

    1. Alle Tempolimits an jedweder Stelle machen Sinn.
    2. Jeder, der auch nur minimal schneller fährt, völlig egal wo, ist ein Raser und selbst schuld.
    3. Es gibt keinerlei Stellen, an denen nur geblitzt wird, um abzukassieren.

    ---> Träum weiter von deiner heilen Welt...

    Ich kenne durchaus auch Stellen, wo das angeordnete Tempolimit kaum nachvollziehbar ist, ich kenne auch Stellen, wo es durchaus Sinn macht. Ich kenne aber auch Stellen, wo kein Tempolimit angeordnet ist (außer dem allgemeingültigen 100km/h-Limits außerorts), wo es sinnvollerweise besser eines gäbe. Und wenn ich dann so manchen Blödsinn im deutschen Schilderwald sehe, ist es manchmal besser, sich gedanken um das zu machen, was da steht, als sich blind auf die völlig korrekte Beschilderung zu verlassen.
    Gleiches gilt für andere Ver- und Gebote, so ist mir eine Stelle bekannt, an der eine Tonnagebegrenzung über lange Jahre an der falschen Brücke hing und auch mehrfache Reklamation bei der zuständigen Behörde keine Änderung brachte, desweiteren die Beschilderung immer noch "sinnfrei" ist (beschildert ist da an einer Brücke mit ca. 5m Länge, dass es eine 16t-Begrenzung für LKW mit Anhänger und Sattelzüge gibt, ein 4-Achser-32t-Baustellenkipper darf aber über die Brücke fahren).
    Ebenso derzeit Beschilderung an einer Baustelle im Nachbarort: Tempo 10 mit Zusatzzeichen "bei Nässe". Grund war eine größere Pfütze, die sich nach Starkregen am Beginn der Baustelle bildete, bei "normalem Regen" ist überhaupt kein Grund vorhanden, nur 10km/h zu fahren. Macht auch keiner, und wenn's jemand machen würde, wäre dort 12 Stunden Verkehrschaos am Tag, zumal auch nicht zu erkennen ist, dass das Limit nur für ein bestimmtes Stück gelten soll, das Aufhebungszeichen fehlt bzw. steht nach Ende der mehrere 100m langen Baustelle, obwohl die Gefahrenstelle nur an einem Ende bei Starkregen auftritt (man erkennt's auch an dem aus der anderen Fahrtrichtung aufgestellten Schild). Fährt man nun wirklich mit 10km/h durch den Ampelbereich, hat die Gegenrichtung wieder grün, wenn man dort ankommt. Aber per deiner Definition gibt es ja solche Fälle widersprüchlicher oder sinnloser Beschilderung sicherlich auch nicht...

    Gruß,
    Michael


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen717229
    Datum07.03.2012 13:1437701 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.aber man wird wohl nicht einfach mal so eine Tempo 30 Zone einrichten wenn es dafür keine Gründe gibt.

    Dem ist leider eher nicht so...

    Gerade Tempo 30-Zonen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Anlieger frei - Lösungen sind politisch und nicht sachlich begründet.


    Grüße

    Lüder Pott

    ...nur weil es juristisch akzeptabel ist, muß es lange noch nicht moralisch in Ordnung sein...

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern717231
    Datum07.03.2012 13:3337807 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Ich kenne Feuerwehren, da zahlt der Verein nicht dan Strafzettel, sondern derjenige
    bekommt eine befristete Sperre, Einsatzfahrzeuge zu fahren.


    Ich kenne weder das erstere noch ausführlich das zweite, wobei ich mir das durchaus vorstellen kann je nach Vorgang. Ich finde es aber vermessen hier anhand von ein paar Wischiwaschifakten den Guten Mann zu beurteilen und halte das für grundlegend falsch.


    Geschrieben von Ulrich W.Hirnlose Raserei auf der Anfahrt bei Alarm zum Gerätehaus ist genauso schlecht fürs Image, wie
    besoffen am Bierpilz in Uniform.


    Stimmt, aber der hier genannte Übeltäter ist in meinen Augen noch lange kein hirnloser Raser und ich halte eine derartige Vorverurteilung hier für abartig falsch. Gefällt mir ehrlich gesagt überhaupt gar nicht, ich kenne auch hier in der Gegend 30er Zonen wo du problemlos mit 60 durchfahren könntest ohne jemanden zu gefährden ......
    Es gibt nicht nur schwarz oder weiss.


    Gruß
    Christian





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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen717234
    Datum07.03.2012 13:4737826 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich kenne aber auch Stellen, wo kein Tempolimit angeordnet ist (außer dem allgemeingültigen 100km/h-Limits außerorts), wo es sinnvollerweise besser eines gäbe.

    Auch an diesen Stellen gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung: Geschrieben in StVO § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2:Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. . Einziger Unterschied ist nur, dass keine absolute Höchstgeschwindigkeit normativ festgelegt ist.

    Geschrieben von Michael W.Gleiches gilt für andere Ver- und Gebote, so ist mir eine Stelle bekannt, an der eine Tonnagebegrenzung über lange Jahre an der falschen Brücke hing und auch mehrfache Reklamation bei der zuständigen Behörde keine Änderung brachte, desweiteren die Beschilderung immer noch "sinnfrei" ist (beschildert ist da an einer Brücke mit ca. 5m Länge, dass es eine 16t-Begrenzung für LKW mit Anhänger und Sattelzüge gibt, ein 4-Achser-32t-Baustellenkipper darf aber über die Brücke fahren).

    Das ist immer eine Frage des Standpunktes. Ich kenne auch eine Brücke mit deutlich über 4m Durchfahrtshöhe, da ist eine Höhenbegrenzung auf ca 3m Höhe vorhanden. Sieht merkwürdig aus und ist halt nur verständlich, wenn man weiß, dass dahinter noch eine Brücke folgt. Unglücklicherweise ist die zweite Brücke halt kaum erkennbar (liegt im Schatten von Bäumen plus dunkles Baumaterial). Wendemöglichkeit zwischen den Brücken: Null. Was "deine" Brücke angeht gehe ich auch davon aus, dass es eine sinnvolle Erklärung gibt.

    Geschrieben von Michael W.Aber per deiner Definition gibt es ja solche Fälle widersprüchlicher oder sinnloser Beschilderung sicherlich auch nicht...

    Es gibt keinen Grund eigenmächtig eindeutig angezeigte Ge- und Verbote im Selbstversuch mit möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Was soll also das Herumjammern "Abzocke"?


    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

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    AutorStep8han8 R.8, Querfurt/OS / Sachsen-Anhalt717236
    Datum07.03.2012 13:5237679 x gelesen
    Genau. Zudem wurden auch schon Leute mit 140 in der 30er Zone geblitzt, ohne dass die einen Feuerwehreinsatz hatten.
    Das wäre denn dunkelschwarz bzw. hirnloser.


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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen717242
    Datum07.03.2012 14:2537709 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Was soll also das Herumjammern "Abzocke"?

    Zwei Beispiele, persönlich gesehen/erlebt.

    Autobahn:

    (1)
    Eigentlich 130 km/h, von Freitagmittag bis Samstagvormittag aufgrund einer Empfehlung der Verkehrsunfallkommission auf 100 km/h reduziert.
    Ok fein - ist ein Unfallschwerpunkt. Nur muss ich mit Umklappen des 100 km/h Schilds, also etwa 3-4 Stunden bevor überhaupt das hohe verkehrseinkommen einsetzt einen Blitzer hinstellen?

    (2)
    Feiertag, vormittag, bestes Wetter, wenig Verkehr. Dank dem Solidaritätszuschlag eine dreispurige Autobahn, sehr gut ausgebaut und überschaubar. Aufgrund einer Brückenbaustelle (welche keine der Fahrspuren/ Standstreifen beeinträchtigt) wird schlagartig auf 120/100/80 runterreguliert. Ok, zum Schutz der Bauarbeiter.

    Nur muss ich an einem Feiertag, d.h. keine Bauarbeiter blitzen?


    Ist für mich Abzocke und die Beispiele gibt es landauf landab - Sorry für OT nur bei Uwes rosaroter Welt musste das mal geschrieben werden.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW717247
    Datum07.03.2012 14:3737646 x gelesen
    Zwar auch OT, aber wenn wir einmal dabei sind:

    Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird eine 3 spurige BAB auf eine Spur reduziert, mit Tempolimit 40km/h. Blitzer haben sie dann auch noch einen dahin gestellt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz717249
    Datum07.03.2012 14:4637584 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe S.Was "deine" Brücke angeht gehe ich auch davon aus, dass es eine sinnvolle Erklärung gibt.

    Nö, gibt's keine, alleine die Art der Beschränkung macht ja so schon keinen Sinn, da ein Vierachser mit 32t drüberdarf, ein 18t-LKW mit Anhänger (auch wenn der Anhänger z.B. nur 3t wiegt), der seine Last ja so verteilt, dass sie erst gar nicht gleichzeitig auf der recht kurzen Brücke (führt über einen kleinen Bachlauf) ist, darf es nicht. Daher doppelt unsinnig. Ursprünglich war die Sperrung einer anderen Brücke an einer davon abzweigenden Straße etwa 1km entfernt angedacht (man hatte sich einfach geirrt, so auch aus amtlichen Unterlagen nachvollziehbar). Diese eigentlich betroffene und auch teilweise baufällige Brücke wurde inzwischen erneuert, die Schilder an der falschen Brücke gibt's aber immer noch.
    Im übrigen wurde da bisher weder kontrolliert noch hält sich irgendein LKW-Fahrer dran. Spätestens der Blick auf die danebenstehenden MIL-Traglast-Schlilder zeigt dann jedem LKW-Fahrer, dass keine Gefahr eines Brückeneinsturzes besteht...

    Wie schon gesagt, träum weiter und halte dich an 100% der Verkehrsregeln.

    Gruß,
    Michael


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz717250
    Datum07.03.2012 14:4937732 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas B.Verkehrskontrolle wird eine 3 spurige BAB auf eine Spur reduziert, mit Tempolimit 40km/h

    Solche "Polizei-Spielplätze" gibt es auch auf der A 62 und die sind sehr einträglich.
    Bietet sich einfach an - wenig Verkehr, kann man schön reduzieren ohne Staus zu provozieren, die Polizei zeigt Präsenz und es kommt noch Geld in die Kasse.

    Aber, natürlich alles sachgerecht, der LBM hat sogar Schilder "Unfallgefahr" aufgestellt, weil ein paar US-Mitbürger aus Sonnenstaaten bei Regen plötzlich Aquaplaning kennen lernten.
    Natürlich ist das Tempolimit nicht auf REGEN begrenzt, wie sollen dann dann die Pol die ganzen Radarkontrollen planen.

    Und da regen wir uns über Christian Wulf auf ...

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz717255
    Datum07.03.2012 15:2537650 x gelesen
    Hallo Thomas,

    Geschrieben von Thomas K.Solche "Polizei-Spielplätze" gibt es auch auf der A 62 und die sind sehr einträglich.
    Bietet sich einfach an - wenig Verkehr, kann man schön reduzieren ohne Staus zu provozieren, die Polizei zeigt Präsenz und es kommt noch Geld in die Kasse.

    Aber, natürlich alles sachgerecht, der LBM hat sogar Schilder "Unfallgefahr" aufgestellt, weil ein paar US-Mitbürger aus Sonnenstaaten bei Regen plötzlich Aquaplaning kennen lernten.
    Natürlich ist das Tempolimit nicht auf REGEN begrenzt, wie sollen dann dann die Pol die ganzen Radarkontrollen planen.


    Zumindest zum Teil sind die Tempolimits auf der A62 gerechtfertigt. Zwischen Freisen und Reichweiler hat's vorher andauernd gekracht, allerdings fast nur in der langgezogenen Linkskurve. Warum dann auch in der anschließenden, harmlosen Rechtskurve und der folgenden Gerade bis zur AS Reichweiler noch Tempolimit 80 ist, kann ich mir auch nur damit erklären, dass man auch auf RLP-Seite nochmal was zum blitzen haben will. Der Unfallschwerpunkt ist dort schon lange vorbei, dort stehen wirklich immer die Saarländer und Pfälzer Blitzer im Wechsel.

    Mit den US-Mitbürgern aus den Sonnenstaaten haben wir auch so unsere Erfahrungen bei diversen Unfällen auf der A62 gemacht, bei manchen erkannte man immerhin noch, dass die Reifen nicht ab Werk ohne Profil geliefert wurden...

    Gruß,
    Michael


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    AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen717263
    Datum07.03.2012 16:5237583 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.
    Gerne würde ich dem Alois dieses Foto als Poster ins Gerätehaus hängen!

    Ich werde es ausdrucken
    und im Gerätehaus aushängen.


    H3.


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    Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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    AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen717264
    Datum07.03.2012 16:5437567 x gelesen
    Geschrieben von Henry B.
    Ich werde es ausdrucken
    und im Gerätehaus aushängen.


    In unserem Gerätehaus natürlich,
    nicht bei Alois.


    H3.


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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen717265
    Datum07.03.2012 17:3837485 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Interessehalber: Ab wieviel km/h (absolut oder Überschreitung) beginnt für dich Raserei?

    Das ist ganz einfach, für den 90%- Deutschen immer, wenn einer schneller fährt, als man kann / meint zu können/ sich selbst traut.

    Für mich "absolut" ab 300 km/h Röhn oder Kasseler Berge, geradeaus später. (-:

    Im Ernst, "Raserei" hat für mich eher wenig mit der absuluten oder relativen Geschwindigkeitsüberschreitung zu tun, sonder eher wie sich dabei gegenüber anderen VT verhalten wird. (Drängeln, Scheiden, Überholen mit Gegenverkehr, Fahrspurwechsel ohne Blinker und Spiegelblick, mit erlaubten 50 km/h < 1m an Fußgänger/ Radfahrer vorbei, ...).
    Nur das ist mit der üblichen kommunalen Geldvermehrungsanlage leider nicht nachzuweisen.

    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen717266
    Datum07.03.2012 17:4937428 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Gerne würde ich dem Alois dieses Foto als Poster ins Gerätehaus hängen!

    Würdest du so nett sein, den Zusammenhang zwischen diesem Thread und dem verlinkten Artikel auch mir verständlich zu machen??

    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen717267
    Datum07.03.2012 17:5637497 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Hirnlose Raserei auf der Anfahrt bei Alarm zum Gerätehaus i

    Auch hier fehlt mir der Zusammenhang zum Thread, oder unterstellst du dem geblitzen Hirnlosigkeit?

    Gruß,
    Dirk

    PS: Hinweis


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg717270
    Datum07.03.2012 18:1137645 x gelesen
    Moin!

    Ich frage mich gerade, mit welcher Geschwindigkeit die, die hier von "Raserei" schreiben, mit einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn durch 30er Zonen fahren. Die Vorschrift die eine Abweichung von der StVO erlaubt, bleibt ja diesselbe.

    Wenn es die Breite der Straße zulässt und keine Blumenkübel rumstehen, wird erfahrungsgemäß mit einem 12t Fahrzeug dort locker 50 oder 60 km/h gefahren.

    Gruß
    Sven


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen717290
    Datum07.03.2012 21:4137446 x gelesen
    Geschrieben von Dirk W.unterstellst du dem geblitzen Hirnlosigkeit?
    Nein! Es war nicht auf den im Thread besprochenenFall bezogen, sondern ganz allgemein.

    Gruß UW


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

    http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz717292
    Datum07.03.2012 22:2937323 x gelesen
    Hallo Sven,

    ersetze 30er Zone durch einen "Verkehrsberuhigten Bereich" --> ist 7 km/h.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 717299
    Datum08.03.2012 01:1437433 x gelesen
    Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt hat:

    In wie fern ließe sich die Übernahme von Bußgeldern damit vereinbaren?


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen717305
    Datum08.03.2012 07:5937353 x gelesen
    Geschrieben von Sven T.Ich frage mich gerade, mit welcher Geschwindigkeit die, die hier von "Raserei" schreiben, mit einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn durch 30er Zonen fahren.

    Ich in früheren Jahren viel zu schnell, zum Glück ohne Unglück, aber der Mensch im allgemeinen sollte lernfähig sein.
    Das heißt eigene Erkenntnisse umsetzen und auch Anderen vermitteln, die dann zumindest die Chance haben das gehörte selbst anzuwenden.

    Geschrieben von Sven T.Wenn es die Breite der Straße zulässt und keine Blumenkübel rumstehen, wird erfahrungsgemäß mit einem 12t Fahrzeug dort locker 50 oder 60 km/h gefahren.

    Leider kommt das immer wieder vor, richtig ist es deshalb noch lange nicht. Im Einsatzfahrzeug sollte man dann auch als Team handeln, dass bedeutet auch der Fahrzeugführer muss derlei Dinge beobachten(JA WAS DENN NOCH) und eventuell einschreiten um den Ma. zu bremsen.

    Darum ging und geht es eigentlich in der Sache hier gar nicht mehr, sondern darum, dass ein Verein die Kosten der "Raserei (Du kannst das sicher fachlich besser formulieren) übernimmt und damit dem Sünder quasi einen Freifahrtschein ausstellt, was zur Folge haben kann, das dieses Verhalten Schule macht. Das geht aber irgendwann schief.

    PS: Es ist wie immer, irgendwann ist das eigentliche Thema uninteressant.

    Kühle Stunden
    Olf


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    AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719134
    Datum26.03.2012 18:4937296 x gelesen
    "Grauzone" wird wohl mein neues Lieblingswort...

    Freilich kann er sagen, daß keine Fußgänger gefährdet waren. Aber
    er hat nun mal durch die Geschwindigkeitsüberschreitung auch sich
    selbst gefährdet, und das gilt nun mal auch vor Gericht...

    Denke daß dieses leidige Thema schon oft genug im Forum diskutiert
    wurde, und auch immer wieder kommen wird...
    Man kann nur hoffen, daß niemand während der Fahrt zum Gerätehaus
    oder während der Einsatzfahrt verunglückt, bzw niemand in der
    GRAUZONE zu Schaden kommt, weil sonst sehe ich SCHWARZ... ;-)
    Doch auch hier gibts schon genügend Fallbeispiele...

    Mein Wunsch an alle:
    Kommt alle heile an und wieder heim!

    Gruß,
    Jürgen


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    xxx

     19.01.2012 14:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.01.2012 14:34 Denn7is 7E., Menden
     19.01.2012 14:43 Matt7hia7s O7., Waldems
     19.01.2012 14:50 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     19.01.2012 14:53 Thom7as 7K., Hermeskeil
     19.01.2012 20:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     19.01.2012 20:14 ., Dortmund
     21.01.2012 01:05 Dirk7 W.7, Algermissen
     21.01.2012 13:18 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     19.01.2012 14:56 ., Pinneberg
     19.01.2012 15:51 ., Flensburg
     19.01.2012 21:11 ., Pinneberg
     19.01.2012 21:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     19.01.2012 21:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
     19.01.2012 21:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.01.2012 07:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     20.01.2012 08:15 ., Pinneberg
     20.01.2012 08:27 Dani7el 7B., Nörtershausen
     19.01.2012 14:38 Thom7as 7K., Hermeskeil
     19.01.2012 14:41 Thom7as 7K., Hermeskeil
     19.01.2012 14:46 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
     19.01.2012 17:12 Hara7ld 7D., Edenstetten
     19.01.2012 17:20 Mark7us 7R., Höhenrain
     20.01.2012 10:08 Hara7ld 7D., Edenstetten
     19.01.2012 17:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
     19.01.2012 19:09 Adol7f H7., Rosenheim
     19.01.2012 15:02 Timo7 H.7, Hamm
     19.01.2012 15:10 Thom7as 7K., Hermeskeil
     19.01.2012 15:25 Chri7sti7an 7R., Kelsterbach
     19.01.2012 17:16 Cars7ten7 L.7, Trier
     19.01.2012 18:40 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     20.01.2012 14:16 Cars7ten7 L.7, Trier
     22.01.2012 14:28 Chri7sto7ph 7H., Hagen
     19.01.2012 19:31 Mari7o D7., Nettetal
     20.01.2012 12:08 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     19.01.2012 21:05 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
     19.01.2012 21:21 Thom7as 7K., Hermeskeil
     19.01.2012 21:28 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     19.01.2012 21:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
     20.01.2012 07:52 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     19.01.2012 21:29 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
     19.01.2012 21:51 Thom7as 7K., Hermeskeil
     20.01.2012 07:40 ., Flensburg
     19.01.2012 22:20 gesperrt
     19.01.2012 22:27 Sven7 G.7, HAGENBURG
     19.01.2012 22:30 gesperrt
     19.01.2012 22:34 ., Dinslaken
     19.01.2012 22:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.01.2012 22:43 ., München
     20.01.2012 08:52 Jan 7K., Niederlungwitz
     19.01.2012 23:25 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     19.01.2012 22:31 Seba7sti7an 7K., Ippinghausen
     19.01.2012 22:45 ., München
     20.01.2012 09:48 Volk7er 7L., Erlangen
     20.01.2012 10:08 Dani7el 7B., Nörtershausen
     21.01.2012 17:36 Anto7n K7., Mühlhausen
     22.01.2012 00:28 ., Otterstadt
     22.01.2012 09:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.03.2012 20:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
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     06.03.2012 20:43 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     06.03.2012 20:51 Mich7ael7 S.7, Delbrück
     07.03.2012 08:15 Hara7ld 7D., Edenstetten
     07.03.2012 08:28 Olf 7R., Hilbersdorf
     07.03.2012 08:43 Thom7as 7K., Hermeskeil
     07.03.2012 09:26 Hara7ld 7D., Edenstetten
     07.03.2012 09:38 Olf 7R., Hilbersdorf
     07.03.2012 09:55 Thom7as 7K., Hermeskeil
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     07.03.2012 11:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.03.2012 13:47 Uwe 7S., Bürstadt
     07.03.2012 14:25 Sven7 K.7, Vogtland
     07.03.2012 14:37 ., Haan / Rhld
     07.03.2012 14:49 Thom7as 7K., Hermeskeil
     07.03.2012 15:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.03.2012 14:46 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.03.2012 10:17 ., Flensburg
     07.03.2012 13:14 Lüde7r P7., Kelkheim
     07.03.2012 18:11 Sven7 T.7, Hamburg
     07.03.2012 22:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
     08.03.2012 07:59 Olf 7R., Hilbersdorf
     07.03.2012 08:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.03.2012 09:03 Hara7ld 7D., Edenstetten
     07.03.2012 17:38 Dirk7 W.7, Algermissen
     06.03.2012 20:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.03.2012 21:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     06.03.2012 21:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.03.2012 22:22 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     07.03.2012 10:13 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     07.03.2012 11:06 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     07.03.2012 13:33 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     07.03.2012 13:52 Step7han7 R.7, Querfurt/OS
     07.03.2012 17:56 Dirk7 W.7, Algermissen
     07.03.2012 21:41 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     07.03.2012 16:52 ., Obernkirchen
     07.03.2012 16:54 ., Obernkirchen
     07.03.2012 17:49 Dirk7 W.7, Algermissen
     08.03.2012 01:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.03.2012 18:49 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
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