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Thema | Normung MLF? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Bent8-Ne8ele8s P8., Niebüll / Schleswig-Holstein | 711268 | |||
Datum | 19.01.2012 19:47 | 12367 x gelesen | |||
Hallo Kameraden! Heute bin ich mal auf den begriff des "MLF" gestoßen was meines erachtens für "Mittlereslöschfahrzeug" oder nicht? Nun die hauptsächliche Frage:Unterscheidet das MLF sich nur im Rettungsatz vom STLF 10/6? Ich habe die suche verwendet aber kein Thread gab mir diese auskunft.. Mit freundlichen Güßen! Bent www.jf-n.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 711275 | |||
Datum | 19.01.2012 20:13 | 8776 x gelesen | |||
Dieser Fahrzeugtyp war eine "technische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz, einziger Unterschied war das ein Tankinhalt von 1000l vorgegeben war, außerdem sind ein paar Dinge, die beim STLF nur optional sind, hier Pflicht (z.B. Kettensäge, Schaum). Rettungssatz ist nicht verpflichtend drauf. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz | 711281 | |||
Datum | 19.01.2012 20:16 | 8221 x gelesen | |||
Hallo, diese Seite beschreibt das MLF: http://internet.lfks-rlp.de/fileadmin/user_upload/Redakteur/tech-richtlinien/TR02_Entwurf_MLF_Jan_2007.pdf Ein Rettungssatz war für beide Fahrzeuge eigentlich nicht vorgesehen. Gruß Christian | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 711284 | |||
Datum | 19.01.2012 20:20 | 8665 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Dieser Fahrzeugtyp war eine "technische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz Kann sein, mittlerweile (bzw. bald) heißt das StLF 10/6 aber dank OPTA auch MLF. Was da genau der Unterschied sein wird, bzw. ob überhaupt einer besteht - abgesehen vom Namen - weiß ich so spontan nicht. Es sollte mich aber wundern, wenn da ein Rettungssatz drauf wäre, nachdem ja nicht mal mehr auf einem LF 20 auch nur ein Kombigerät drauf ist. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Bent8-Ne8ele8s P8., Niebüll / Schleswig-Holstein | 711318 | |||
Datum | 19.01.2012 21:57 | 7981 x gelesen | |||
Ok also ist es sorum das man das "STLF 10/6" in "MLF" umbenannt ,wegen der kürzeren Schreibweise und Sprechweise und der Tank wurde auf 1000 Liter erhöht? Danke für die Antworten! www.jf-n.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 711326 | |||
Datum | 19.01.2012 22:32 | 7825 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Bent-Neeles P. und der Tank wurde auf 1000 Liter erhöht? Die Tankgröße wurde nicht geändert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 711342 | |||
Datum | 20.01.2012 08:16 | 9351 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Dieser Fahrzeugtyp war eine "technische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz Ursprünglich ja, inzwischen wurde der Name StLF10/6 in der Norm in MLF geändert, nicht mehr und nicht weniger. Vorher hatte man sich in RLP eigentlich schon auf den Namen StLF10/10 festgelegt, da ein MLF nach TR-RLP eben genau einem StLF10/6 mit lediglich der Festlegung auf 1000l Tankinhalt (die Norm des StLF10/6 läßt 600 bis 1000l zu) war. Die TR wurde übrigens nach Einführung der Norm zurückgezogen, es blieb lediglich bei der Festlegung, dass in RLP, damit die Fahrzeuge gefördert werden, 1000l Tankinhalt verpflichtend sind. Geschrieben von Sebastian K. einziger Unterschied war das ein Tankinhalt von 1000l vorgegeben war, außerdem sind ein paar Dinge, die beim STLF nur optional sind, hier Pflicht (z.B. Kettensäge, Schaum). Kettensäge und Schaum waren auch bei der TR MLF nur optional. Es gab nur den Unterschied beim Tankinhalt, wobei die Norm StLF10/6 auch einen Spielraum von 600-1000l ließ, in RLP aber eben die 1000l verpflichtend sind. Geschrieben von Sebastian K. Rettungssatz ist nicht verpflichtend drauf. Wie bei allen Fahrzeugen kann weitere Beladung im Rahmen von Platz- und Gewichtsreserven drauf, sofern dies nicht ausdrücklich in der Norm als nicht möglich gekennzeichnet ist. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 711343 | |||
Datum | 20.01.2012 08:18 | 7672 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian D. diese Seite beschreibt das MLF: Diese Richtlinie wurde mit Einführung der Norm StLF10/6 zurückgezogen, sie entsprach auch in ihren vorherigen Versionen jeweils bis auf den Unterschied beim Löschwassertank exakt der Norm zum StLF10/6. Seit kurzer Zeit heißt das StLF10/6 generell MLF (bundesweit), da dies in der Norm entsprechend geändert wurde. Sonst m.W. nichts. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 711345 | |||
Datum | 20.01.2012 08:21 | 7778 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian D. Ein Rettungssatz war für beide Fahrzeuge eigentlich nicht vorgesehen. Nicht direkt, für RLP gibt es aber lt. FwVO einen Mindestsatz für die Technische Hilfe, der durchaus auch auf dem MLF (sofern Platz und Gewichtsreserve vorhanden) vorgehalten werden kann. So auch in der FwVO erwähnt. Ansonsten wie bei anderen Fahrzeugen auch: Ein Rettungssatz ist nach Norm keine Standardbeladung, auch nicht in den Tabellen der Zusatzbeladung aufgeführt, aber auch nicht verboten. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Eric8 E.8, Püttlingen / Saarland | 711352 | |||
Datum | 20.01.2012 09:45 | 7683 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Weyrich--- Seit kurzer Zeit heißt das StLF10/6 generell MLF (bundesweit), da dies in der Norm entsprechend geändert wurde. Öhm, wie bitte? Habe ich was verpasst? Ich kenne weiterhin nur die DIN 14530-25 vom April 2008 in welcher das Fahrzeug als StLF 10/6 bezeichnet wird. Eine Norm die ein "MLF" beschreibt, habe ich bisher nicht gesehen. Welche ist das? | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 711354 | |||
Datum | 20.01.2012 09:49 | 7562 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Eric E. Ich kenne weiterhin nur die DIN 14530-25 vom April 2008 in welcher das Fahrzeug als StLF 10/6 bezeichnet wird. Eine Norm die ein "MLF" beschreibt, habe ich bisher nicht gesehen. Welche ist das? DIN 14530-25/A1 2011-09 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 711356 | |||
Datum | 20.01.2012 09:50 | 7916 x gelesen | |||
Hallo Eric, schau mal oben in den Thread-Container. Da ist die Änderung der DIN 14530-25 eingefügt. Die Bezeichnung wird also künftig MLF sein. War mir auch neu. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 711357 | |||
Datum | 20.01.2012 09:51 | 7520 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric E. Öhm, wie bitte? Habe ich was verpasst? Ich kenne weiterhin nur die DIN 14530-25 vom April 2008 in welcher das Fahrzeug als StLF 10/6 bezeichnet wird. Eine Norm die ein "MLF" beschreibt, habe ich bisher nicht gesehen. Welche ist das? Schau mal in den Link oben: Änderung A1 zur DIN 14530/25 vom 15.08.2011. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Eric8 E.8, Püttlingen / Saarland | 711360 | |||
Datum | 20.01.2012 09:57 | 7488 x gelesen | |||
Die Firma dankt! Ist mir irgendwie entgangen. :) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz | 711380 | |||
Datum | 20.01.2012 14:04 | 7504 x gelesen | |||
Hi, ja die Option besteht natürlich wenn es die Gewichtsreserve hergibt. Wobei man bei diesem Fahrzeugtyp ganz schnell wieder an der Gewichtsoberkante anstößt wenn man alle (un)mögliche Beladung draufpacken will. Leider alles schon erlebt. Gruß Christian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 711389 | |||
Datum | 20.01.2012 18:35 | 7722 x gelesen | |||
Danke, das ging an mir vorbei. Ich sollte mich mit dem OPTAgedöns doch mal auseinandersetzen... Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 711486 | |||
Datum | 21.01.2012 18:26 | 8275 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Kann sein, mittlerweile (bzw. bald) heißt das StLF 10/6 aber dank OPTA auch MLF. Was da genau der Unterschied sein wird, bzw. ob überhaupt einer besteht - abgesehen vom Namen - weiß ich so spontan nicht. praktisch keiner... nur der Name... Geschrieben von Linus D. Es sollte mich aber wundern, wenn da ein Rettungssatz drauf wäre, nachdem ja nicht mal mehr auf einem LF 20 auch nur ein Kombigerät drauf ist. 1. das MLF (bzw. StLF 10/6) ist von einigen Ländern zwingend verlangt worden, um Fahrzeuge unter 7,5 t realisieren können. Mit H-Beladung ist das so gut wie unmöglich... 2. Wenn man H-Beladung im LF haben will, kauft man ein HLF.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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