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ThemaÜbungsstunden! Zeitstunde (60 min.) oder Ausbildungsstunde (45min.)52 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711448
Datum21.01.2012 16:4411470 x gelesen
Hallo,

ich möchte von euch wissen was Ihr darüber denkt.

Klar ist, das wir alle unsere 40 Übungsstunden bringen müssen, aber sind es nun

40x 60 min. oder 40x 45 min.?

Ich bin der Meinung das es 45 Minuten sind, da bei JEDER anderen Ausbildung die Ausbildungsstunde 45 Minuten beträgt.

Egal ob LFKS oder Fahrschule oder, oder.

Selbst in der FwDV 2/2 steht ist die Ausbildung mit 45 min. angesetzt, nur sieht das unsere ansässige Kreisverwaltung bzw. ADD wohl anders.

Ich würde mich sehr über Eure Meinung freuen


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen711453
Datum21.01.2012 17:008199 x gelesen
Geschrieben von Sven S.Ich würde mich sehr über Eure Meinung freuen

Die brauchts nicht...

Die FwDV 2/2 gibts schon lange nicht mehr, die FwDV 2 ist gültig, und da stehen die 45 min eindeutig drinnen...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711456
Datum21.01.2012 17:028108 x gelesen
Unabhängig von der DV 2 haben wir die 40h in RLP auch per FwVO festgelegt. Und da steht nur "Stunden".
Womöglich wird das dadurch seitens der Aufsicht eher als 60min interpretiert.

Was mich übrigens freuen würde.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711458
Datum21.01.2012 17:097905 x gelesen
Dann ist das wohl eine frage der Auslegung.

Dich würde das freuen???

Dann müsstest du aber in all den Lehrgängen und Weiterbildungen ( AGT, Funk, usw.) aber nochmal nachsitzen, da du keine Ausbildung abgeschlossen hast weil dort eine Stunde 45 min. Bertägt.

Sieh mal auf deinen Stundenplänen nach ;-)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711459
Datum21.01.2012 17:127793 x gelesen
Geschrieben von Sven S.Dich würde das freuen???Ja.

Geschrieben von Sven S. Sieh mal auf deinen Stundenplänen nach ;-)Sieh mal in der FwVO nach ;-)


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711463
Datum21.01.2012 17:227683 x gelesen
Ja prima,

da die VO auf DV 2 verweist sind wir bei 45 Minuten.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711464
Datum21.01.2012 17:267392 x gelesen
Geschrieben von Sven S.Dann müsstest du aber in all den Lehrgängen und Weiterbildungen ( AGT, Funk, usw.) aber nochmal nachsitzen, da du keine Ausbildung abgeschlossen hast weil dort eine Stunde 45 min. Bertägt.

Nur wenn in dieser Verordnung diesbezüglich auch auf die Lehrgänge eingegangen worden wäre. Da dies aber nicht der Fall ist, ist wohl die FwDV 2 das Maß der Dinge in diesem Bereich.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711465
Datum21.01.2012 17:287368 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Nur wenn in dieser Verordnung diesbezüglich auch auf die Lehrgänge eingegangen worden wäre.Wird es ja - sie werden explizit ausgeschlossen.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW711466
Datum21.01.2012 17:287421 x gelesen
Geschrieben von FwDV 2 Die in der Vorschrift genannten Stunden beziehen sich auf Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten.
und

Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.

Mal unabhängig davon, dass ein Mehr an Ausbildung/Fortbildung nicht schaden kann ist die Aussage der FwDV 2 eindeutig. Alle Angaben über Aus- und Fortbildungsstunden beziehen sich auf 45 Minuten.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711467
Datum21.01.2012 17:297629 x gelesen
Das ist eine mögliche Interpretation des 3. Absatzes. Die andere gefällt mir weiterhin besser. Insbesondere, da wir hier über 10 Stunden Unterschied reden, oder anders 0,11% der jährlich zur Verfügung stehenden Zeit.
Jeder aktive Dackelzuchtverein lacht über diese Stundenzahlen.


Darf man fragen, in welchem Kontext die ansässige Kreisverwaltung bzw. ADD (wer denn nun?) diese Stunden anspricht?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711470
Datum21.01.2012 17:367261 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wird es ja - sie werden explizit ausgeschlossen.

Schon klar, ich hab sie gelesen. Da steht nichts davon, daß hinsichtlich der Bemessung der Stunden für die "unabhänig von lehrgangsmäßigen Ausbildungen" durchgeführte Ausbildung die FwDV 2 anzuwenden ist.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711471
Datum21.01.2012 17:397378 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Mal unabhängig davon, dass ein Mehr an Ausbildung/Fortbildung nicht schaden kann

Ich bin ganz deiner Meinung, aber es geht bei uns um die Bezahlung bzw. erreichen der 40 Stunden.
Bisher haben wir jeden Mittwoch von 8 bis 13 Uhr geübt und 6 Stunden geschrieben bekommen.
Jetzt Üben wir immernoch von 8 bis 13 Uhr bekommen aber nur 5 Stunden geschrieben.
Das heißt man muss öfter kommen und da wir alle im Schichtdienst sind ist es schwer möglich 60 Übungsstunden zu erreichen. 60 Std. muss man nicht, aber die 20 extra Studnen machen viel Geld aus.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711472
Datum21.01.2012 17:397302 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Mal unabhängig davon, dass ein Mehr an Ausbildung/Fortbildung nicht schaden kann ist die Aussage der FwDV 2 eindeutig. Alle Angaben über Aus- und Fortbildungsstunden beziehen sich auf 45 Minuten.

Genau. Gemeint sind jedoch die dort aufgeführten Lehrgänge sowie die Fortbildung am Standort.

Zwar taucht in der FwO-RLP auch die Zahl 40 für die zu leistende Stundenzahl auf. Diese sind jedoch nicht mit der FwDV 2 verwoben.

Da die FwOV eine höherwertige Rechtsnorm darstellt und Stunden üblicherweise 60 Minuten haben, wird jeder FA in RLP aus meiner Sicht 40 Zeitstunden p.a. vorweisen müssen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711473
Datum21.01.2012 17:417619 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Kreisverwaltung bzw. ADD (wer denn nun?) diese Stunden anspricht?

Kreisverwaltung hatte keine Ahnung und hat dann die Rechtsabteilung der ADD dazu befragt


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711474
Datum21.01.2012 17:437329 x gelesen
Geschrieben von Sven S.Bisher haben wir jeden Mittwoch von 8 bis 13 Uhr geübt und 6 Stunden geschrieben bekommen.
Jetzt Üben wir immernoch von 8 bis 13 Uhr bekommen aber nur 5 Stunden geschrieben.


Üblicherweise werden Arbeitsstunden als Zeitstunden angegeben (13 - 8 = 5). Somit ist die alte Lösung deines Arbeitgebers allenfalls ein Entgegenkommen, nicht jedoch eine Pflichtleistung gewesen.

Wie diese Änderung jedoch Arbeitsrechtlich zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt.


MkG
Marc


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(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711475
Datum21.01.2012 17:477272 x gelesen
Dann handelt es sich hierbei nicht rein um die Frage der Interpretation von FwDV und FwVO, sondern um eine innerbetriebliche Regelung zu eurer nebenamtlichen WF, in der man euch jetzt in den 6 Stunden Anwesenheit eine Stunde Erholung "gönnen", die aber nicht (mehr) vergüten will.
Da können FwDV/FwVO Argumentationshilfen sein, eindeutige Regelungen sind es aber (bezogen auf die Vergütung) nicht.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711476
Datum21.01.2012 17:497334 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Wie diese Änderung jedoch Arbeitsrechtlich zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt.

Du sprichst damit das Gewohnheitsrecht an??? Wenn 3 jahre in Folge die selbe Sache so gehandhabt wird... bla bla??

Danke für diesen Denkanstoß.


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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711477
Datum21.01.2012 17:567264 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dann handelt es sich hierbei nicht rein um die Frage der Interpretation von FwDV und FwVO, sondern um eine innerbetriebliche Regelung zu eurer nebenamtlichen WF, in der man euch jetzt in den 6 Stunden Anwesenheit eine Stunde Erholung "gönnen", die aber nicht (mehr) vergüten will.
Da können FwDV/FwVO Argumentationshilfen sein, eindeutige Regelungen sind es aber (bezogen auf die Vergütung) nicht.


Nicht unbedingt, WENN eine Ausbildungsstunde 45 Minuten betragen würde, wäre es wie damals in der Schule. Ich hab 6 Stunden wurde aber nur 6 mal 45 min ausgebildet. Denn Rest haben wir alle auf dem Schulhof, der ein oder andere auch in der Raucherecke, verbracht.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711478
Datum21.01.2012 17:567293 x gelesen
Nicht nur. Da spielen auch Aspekte rein wie z.B. die Frage, ob diese Zeit Teil eurer Arbeitszeit ist, oder ob ihr sie nebenbei leistet und gesondert vergütet bekommt. Wie seit ihr vertraglich an die Feuerwehrmitgliedschaft gebunden usw.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711479
Datum21.01.2012 18:027489 x gelesen
Wenn die 60min jetzt eine Aussage der ADD sind, dann wird das auch für die FF's interessant. Mal schauen, ob/wie sich das rundspricht, und wieviele Welten dann zusammenbrechen.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711481
Datum21.01.2012 18:157304 x gelesen
Also geübt wird in der Freizeit. Egal ob haupt- oder nebenberuflich. Die nebenberuflichen sind nicht verpflichtet. Bei uns hauptberuflichen müssen min. 2 Mann bei jeder Übung sein um die Übung zu leiten.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711482
Datum21.01.2012 18:157482 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mal schauen, ob/wie sich das rundspricht, und wieviele Welten dann zusammenbrechen.

Vermutlich kaum eine. Da es auf allen Ebenen nur sehr wenige gibt, die das interessiert. Und selbst wenn man "oben" mitbekommt, daß dem "unten" nicht gebührend nachgekommen wird passiert meist nichts. "Oben" hat darauf keine Lust und "unten" weiß man, daß einem eigentlich nichts passieren kann. Man könnte also eigentlich auf die Idee kommen, daß es nicht Wert ist das Thema anzusprechen.

MkG
Marc


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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711483
Datum21.01.2012 18:177343 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wenn die 60min jetzt eine Aussage der ADD sind, dann wird das auch für die FF's interessant. Mal schauen, ob/wie sich das rundspricht, und wieviele Welten dann zusammenbrechen.

Das könnte noch spannend werden.

Es geht den meisten Leuten ja nicht darum länger üben zu müssen, es ist nur ärgerlich das wir jetzt pro Übung 1 Std weniger vergütet bekommen.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711485
Datum21.01.2012 18:227333 x gelesen
Geschrieben von Sven S.Es geht den meisten Leuten ja nicht darum länger üben zu müssen, es ist nur ärgerlich das wir jetzt pro Übung 1 Std weniger vergütet bekommen.

Das mag in eurem Fall zutreffen, ich könnte mir aber vorstellen, daß es Leute in anderen Bereichen gibt, denen bereits 40 UE p.a. zu viel sind und die überhaupt keine Lust auf 40 Zeitstunden p.a. haben.

MkG
Marc


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711487
Datum21.01.2012 18:277377 x gelesen
Dann findet die Demo am 28. in Mainz doch statt, nur mit neuem Thema ;-)


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW711489
Datum21.01.2012 18:317270 x gelesen
Geschrieben von Sven S.Bei uns hauptberuflichen müssen min. 2 Mann bei jeder Übung sein um die Übung zu leiten.
Du und Deine hauptamtlichen Kollegen sind also als Ausbilder dort tätig.
Wenn Ihr für die Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr 5 Stunden vergütet bekommt geht das m.E. nach völlig in Ordnung. Arbeitszeit wird (außer bei Fahrlehrern) m.W. nur in Stunden zu 60 Min bezahlt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711490
Datum21.01.2012 18:427275 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dann findet die Demo am 28. in Mainz doch statt, nur mit neuem Thema ;-)

HÄÄÄ?


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AutorSven8 S.8, Neuwied / RLP711491
Datum21.01.2012 18:447232 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Wenn Ihr für die Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr 5 Stunden vergütet bekommt geht das m.E. nach völlig in Ordnung. Arbeitszeit wird (außer bei Fahrlehrern) m.W. nur in Stunden zu 60 Min bezahlt.

Wird aber nicht so vergütet. Wir bekommen auch den Übungssatz und die Stunden auf Übung geschrieben.


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP711493
Datum21.01.2012 19:377176 x gelesen
Bei uns werden 60min als Anhalt (u.a. im Arigon) genommen. Das ergibt zwar aufs Jahr gerechnet eine Mischkalkulation, passt aber am Ende.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz711495
Datum21.01.2012 21:087241 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.
Jeder aktive Dackelzuchtverein lacht über diese Stundenzahlen.

Das ist wohl wahr...

Geschrieben von Sebastian K.
Darf man fragen, in welchem Kontext die ansässige Kreisverwaltung bzw. ADD (wer denn nun?) diese Stunden anspricht?

Das würde mich auch sehr interessieren.


Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz711500
Datum22.01.2012 02:557026 x gelesen
Es wird sich schon jemand finden dedr rechtzeitig ruft: "Huch! Wir haben nochjt etwas Zeit gefunden!"
Demo wird abgesagt.
Dafür werden die Ausbildungsstunden an der LFKS dann auch 30' verkürzt.


mkG
Philipp
ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
Gruß an alle Mitleser.
www.feuerwehr-hochspeyer.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen711501
Datum22.01.2012 07:216726 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Wenn Ihr für die Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr 5 Stunden vergütet bekommt geht das m.E. nach völlig in Ordnung. Arbeitszeit wird (außer bei Fahrlehrern) m.W. nur in Stunden zu 60 Min bezahlt.

Stimmt nicht. Die meisten Ausbildungsstellen rechnen - warum wohl? - im 45-Minuten-Takt.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorCars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen711506
Datum22.01.2012 09:456655 x gelesen
Moin Sven,

ich zitiere mal aus der FwDV 2:

"Die in der Vorschrift genannten Stunden beziehen sich auf Unterichtstsunden von jeweils 45 Minuten."

So steht es im Vorwort (Ausgabe März/2003, zu lesen NABK's Nds.) im 6. Absatz.

Da gibt's IMHO keinen Interpetrationsspielraum.

Gruß Carsten


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711507
Datum22.01.2012 10:066571 x gelesen
Geschrieben von Carsten I.
Da gibt's IMHO keinen Interpetrationsspielraum.


Hinsichtlich der FwDV 2 nicht. Ansonsten schon.

Hast du eigentlich mal den Rest der Diskussion gelesen?

MkG
Marc


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AutorCars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen711513
Datum22.01.2012 10:476624 x gelesen
Moin!

Ja, habe ich.

Sorry, war wohl etwas faul...
Also zum erreichen der 40 UE Ausbildung sind 45 min. zu rechnen für die Anwesendheit am Arbeitsplatz dürften wohl Zeitstunden gelten.

Aber für die Urspungsfrage gibt's keinen Interpretationsspielraum, oder?

Carsten


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AutorCars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen711514
Datum22.01.2012 10:546506 x gelesen
Edit: Man sollte aber auch die Vor- und Nachbereitungszeit berücksichtigen, als Argumentationsgrundlage für die 'fehlende' Zeitstunde.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711522
Datum22.01.2012 11:266555 x gelesen
Geschrieben von Carsten I.Also zum erreichen der 40 UE Ausbildung sind 45 min. zu rechnen (...)

Gemäß der FwDV 2 schon, nicht jedoch nach der FwVO-RLP, die in diesem Fall auch maßgeblich ist.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, daß bei der Standortfortbildung in den Wehren real seltenst mehr als 1 UE während einer Zeitstunde durchgeführt werden.

MkG
Marc


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY711532
Datum22.01.2012 12:346550 x gelesen
Servus,

mal interessehalber, obwohl es direkt mit dem Thema nicht viel zu tun hat.
Woher kommt eigentlich die Vorgabe, dass eine Unterrichtsstunde 45 Minuten hat?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711533
Datum22.01.2012 12:406560 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Woher kommt eigentlich die Vorgabe, dass eine Unterrichtsstunde 45 Minuten hat?

Wikipedia ist dein Freund: Link ;-)

MkG
Marc


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711535
Datum22.01.2012 12:486552 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Woher kommt eigentlich die Vorgabe, dass eine Unterrichtsstunde 45 Minuten hat?Vereinfacht gesagt: Weil viele Studenten eh immer ne Viertelstunde zu spät kommen ;-)
Das hat man dann später auf die Schulen bzw. Unterrichtsstunden generell übertragen.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorKlau8s S8., München / Bayern711536
Datum22.01.2012 12:526578 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Weil viele Studenten eh immer ne Viertelstunde zu spät kommen ;-)

Jetzt weiss ich , warum es nach dem Studium, die akademische Viertelstunde heisst.:-)



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorChri8sti8an 8J., Langenfeld (Rheinl.) / NRW711537
Datum22.01.2012 12:556557 x gelesen
Was kann ich denn machen, wenn am Standort deutlich weniger als 40h (nach FwDV 2) im Jahr geübt wird?!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711538
Datum22.01.2012 12:586533 x gelesen
Geschrieben von Christian J.Was kann ich denn machen, wenn am Standort deutlich weniger als 40h (nach FwDV 2) im Jahr geübt wird?!

Am besten wäre es seinen vorgesetzten darauf hinzuweisen, daß jeder FA 40 UE Fortbildung im Jahr haben soll und es somit angebracht wäre mal mindestens 60 UE pro Jahr anzubieten.

MkG
Marc


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AutorChri8sti8an 8J., Langenfeld (Rheinl.) / NRW711541
Datum22.01.2012 13:086581 x gelesen
Geschrieben von Marc D. Am besten wäre es seinen vorgesetzten darauf hinzuweisen, daß jeder FA 40 UE Fortbildung im Jahr haben soll und es somit angebracht wäre mal mindestens 60 UE pro Jahr anzubieten.

Und wenn diese Bitte nur belächelt wird?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg711544
Datum22.01.2012 13:136573 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.Jetzt weiss ich , warum es nach dem Studium, die akademische Viertelstunde heisst.:-)

Ja. Und bei meiner Uni war es so, dass wenn da stand "Die Vorlesung beginnt um 10 Uhr" immer 10 c.t. (cum tempore) gemeint war, also 10:15 Uhr.

War der Beginn wirklich für 10:00 Uhr geplant stand da "Die Vorlesung beginnt um 10 Uhr s.t." (also sine tempore).

Hintergrund: Die Vorlesung gng dann z.B. bis 12 Uhr (das was dann immer s.t.). DIe nächste beginnt daan wieder um 12 Uhr c.t. Damit hast DU Zeit, dort hin zu gelangen (anderes Gebäude, Hörsaal,...).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorOlaf8 S.8, Wendschott / Nds711546
Datum22.01.2012 13:166507 x gelesen
Mehr Ausbildung einfordern/anordnen ? Wir haben diesen Prozess vor einigen Jahren durchlaufen und haben nach einer Umstellungs und Diskussionsphase dieses erfolgreich abgeschlossen .

Früher bei uns in der Gegend klassischem "erster Sonntag im Monat " 3h Ausbildungsstruktur zur

Heute:Wöchentlich 2 (volle) Stunden an rund 50 Wochen , +4 x 8h Samstags Ausbildung (Fachzug TH).

Diese Struktur kam zustande durch den , bei uns, hohen Anteil von Schichtarbeitern und Youngstern
die Sonntagsmorgen schwierig zu "motivieren" waren.

Funktioniert , bei allen so üblichen Problemchen , gut und wurde auch gut angenommen.

LG Olaf


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711548
Datum22.01.2012 13:216525 x gelesen
Das kommt drauf an, wie sehr man an der Feuerwehr und/oder dem korrekten Arbeitsstil hängt.
Je nachdem spricht man es generell vor allen mal an, und schaut wieviel Rückhalt der Wunsch nach mehr Fortbildung erhält. Dies kann auch vor dem Gespräch mit dem lächelnden Vorgesetzten geschehen. Dann geht's u.U. zum Vorgesetzten des lächelnden Vorgesetzten. Lächelt der Vorgesetzte des lächelnden Vorgesetzten auch, kann man dies lächelnd so weiterführen, oder widmet seine Zeit dem THW, der örtlichen HiOrg, den Kaninchenzüchtern, Briefmarkensammlern oder Fussballtretern, der Familie, Nebenjobs oder sonstwas.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern711549
Datum22.01.2012 13:226462 x gelesen
Danke, man lernt nie aus :-)



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP711550
Datum22.01.2012 13:256568 x gelesen
Geschrieben von Christian F. Hintergrund: Die Vorlesung gng dann z.B. bis 12 Uhr (das was dann immer s.t.). DIe nächste beginnt daan wieder um 12 Uhr c.t. Damit hast DU Zeit, dort hin zu gelangen (anderes Gebäude, Hörsaal,...).Was man natürlich mit einer anderen Zeitplanung so nie erreichen könnte ;-)


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen711551
Datum22.01.2012 13:346491 x gelesen
Geschrieben von Christian J.Und wenn diese Bitte nur belächelt wird?

Dann bleibt dir letztlich nur der Vorgesetzte deines Vorgesetzten. Das ganze kann man dann bis hin zum Bürgermeister treiben. Anschließend bliebe einem die Aufsichtsbehörden aufzusuchen.

Wenn man das Ganze dann rum hat ist jedoch leider nicht zwingend davon auszugehen, daß da dann wirklich ausreichend Fortbildung durchgeführt wird. Viel wahrscheinlicher ist, daß du dann nicht mehr in der Feuerwehr sein wirst, weil du entweder die Lust verloren hast oder man einen Grund gefunden hat um dich loszuwerden.

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorChri8sti8an 8J., Langenfeld (Rheinl.) / NRW711552
Datum22.01.2012 13:426459 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Wenn man das Ganze dann rum hat ist jedoch leider nicht zwingend davon auszugehen, daß da dann wirklich ausreichend Fortbildung durchgeführt wird. Viel wahrscheinlicher ist, daß du dann nicht mehr in der Feuerwehr sein wirst, weil du entweder die Lust verloren hast oder man einen Grund gefunden hat um dich loszuwerden.

Traurig, aber wohl wahr.


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern711555
Datum22.01.2012 14:306954 x gelesen
Doch, das gibt es an vielen Hochschulen bereits.(Besonders dort wo wenig Lateiner anzutreffen sind)
Dort beginnt die Vorlesung zur angegebenen Zeit, dauert dann 45min und wird von 15min Pause gefolgt. Ist also alles nur eine Frage der Definition.


Audiatur et altera pars.

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 21.01.2012 16:44 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 17:00 Chri7sti7an 7F., Fürth
 21.01.2012 17:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 17:09 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 17:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 17:22 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 17:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 17:41 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 18:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 18:15 ., Bad Hersfeld
 21.01.2012 18:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 18:42 Sven7 S.7, Neuwied
 22.01.2012 02:55 Phil7ipp7 W.7, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern
 21.01.2012 18:17 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 18:22 ., Bad Hersfeld
 21.01.2012 21:08 Ralf7 R.7, Kirchen
 21.01.2012 17:26 ., Bad Hersfeld
 21.01.2012 17:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 17:36 ., Bad Hersfeld
 21.01.2012 17:28 ., Haan / Rhld
 21.01.2012 17:39 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 17:43 ., Bad Hersfeld
 21.01.2012 17:49 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 17:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 18:15 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 18:31 ., Haan / Rhld
 21.01.2012 18:44 Sven7 S.7, Neuwied
 22.01.2012 07:21 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 21.01.2012 17:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.01.2012 17:56 Sven7 S.7, Neuwied
 21.01.2012 17:39 ., Bad Hersfeld
 21.01.2012 19:37 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 22.01.2012 09:45 Cars7ten7 I.7, Emd
 22.01.2012 10:06 ., Bad Hersfeld
 22.01.2012 10:47 Cars7ten7 I.7, Emd
 22.01.2012 10:54 Cars7ten7 I.7, Emd
 22.01.2012 11:26 ., Bad Hersfeld
 22.01.2012 12:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.01.2012 12:40 ., Bad Hersfeld
 22.01.2012 12:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 22.01.2012 13:22 ., München
 22.01.2012 13:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.01.2012 14:30 Adol7f H7., Rosenheim
 22.01.2012 12:55 Chri7sti7an 7J., Langenfeld (Rheinl.)
 22.01.2012 12:58 ., Bad Hersfeld
 22.01.2012 13:08 Chri7sti7an 7J., Langenfeld (Rheinl.)
 22.01.2012 13:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.01.2012 13:34 ., Bad Hersfeld
 22.01.2012 13:42 Chri7sti7an 7J., Langenfeld (Rheinl.)
 22.01.2012 13:16 Olaf7 S.7, Wendschott
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