| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Thema | Mit 34 als Brandmeister von WF noch zur BF wechseln? | 12 Beträge | |||
| Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
| Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 712061 | |||
| Datum | 25.01.2012 19:09 | 9769 x gelesen | |||
| Guten Tag, ich durchlaufe eine Ausbildung bei einer Werkfeuerwehr und werde diese mit dem B2 - Lehrgang beenden (Rettungssanitäter, Rettungsschwimmer ect inbegriffen). Da ich nach der Laufbahnprüfung noch 4 Jahre am Unternehmen "gebunden" bin (laut Arbeitsvertrag), wäre ich dann schon 34 Jahre alt. Meine Frage wäre nun, ist es in diesem Alter auch noch möglich zu einer BF zu wechseln? Der GAL-Lehrgang wurde übrigens bei einer BF absolviert. Viele Grüße Ralf | |||||
| |||||
| Autor | Mart8in 8M., Klint / Niedersachsen | 712075 | |||
| Datum | 25.01.2012 19:59 | 7271 x gelesen | |||
| Ist für eine Einstellung bei einer BF nicht der B III nötig ? | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 712079 | |||
| Datum | 25.01.2012 20:34 | 7022 x gelesen | |||
| ...nein ist er nicht. Die Grundausbildung schliesst üblicherweise mit bestehen des B I ab, in manchen Ländern auch mit dem B III, B II war mir neu. Den gibt es in NRW z.B. gar nicht mehr.... Und @ TO: Einer Einstellung steht soweit ich weiß nur eine Überschreitung des Höchstalters für die Verbeamtung entgegen. Aber sind in Bayern alle BF`ler bzw. hauptamtlichen Feuerwehrler verbeamtet? In BaWü sind meine ich die hauptamtlichen nicht verbeamtet. Im Zweifel hilft dir ein schneller Blick ins bayerische Landesbeamtengesetz. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
| |||||
| Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 712080 | |||
| Datum | 25.01.2012 20:34 | 6650 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Martin M. Ist für eine Einstellung bei einer BF nicht der B III nötig ? Das ist abhängig vom Bundesland. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 712085 | |||
| Datum | 25.01.2012 21:28 | 6537 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ralf M. mit dem B2 - Lehrgang beenden Geschrieben von Ralf M. nach der Laufbahnprüfung in einigen Bundesländern, wo der BIII als Abschluss dient, beinhaltet der BII meines Wissens keine Laufbahnprüfung. Geschrieben von Ralf M. noch 4 Jahre am Unternehmen "gebunden" bin (laut Arbeitsvertrag) gab es da nicht mal ein Urteil, dass sowas nicht zulässig wäre? (man möge mich verbessern, wenn ich irre) Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
| |||||
| Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 712088 | |||
| Datum | 25.01.2012 22:34 | 6300 x gelesen | |||
| [Vertragliche Bindung von Angestellten an Unternehmen] Geschrieben von Christoph R. gab es da nicht mal ein Urteil, dass sowas nicht zulässig wäre? "Kommt drauf an" Ob das im konkreten Fall vom Arbeitsgericht 'kassiert' wird, hängt letztendlich davon ab: - Wie teuer war die Ausbildung? - Wie lange ist die Verpflichtungszeit im gesamten? - Wie 'scharf' sind die Schadensersatzansprüche? (Es gab auch so sachen wie "bis zur Hälfte der verpflichtungszeit ist der gesamte Betrag zurückzuzahlen. DAs war IIRC unverhältnismäßig) Bei meinem ersten Arbeitgeber bekamen ein paar Kollegen auch ein paar für das Unternehmen relativ Kostspielige Weiterbildungen bezahlt. So u.a. einmal Meister und einmal Techniker. Inklusive "Schulgeld" und etwas reduzierter Wochenarbeitszeit (ebend die Schulzeit und etwas Zeit zum lernen). Da ist die Firma schnell im Bereich von mehreren 10.000Euro (ja, ds war selbt zu DM-Zeiten schon so teuer :-)), und will sich natürlich etwas absichern. Denn nen gut ausgebildeten Feinmechaniker-Meister wollten damals noch viele andere Firmen haben :-) Unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist das legitim und üblich. So sachen wie im Ehrenamt (C-Führerschein für 2000 Euro gegen 10 Jahre Verpflichtungszeit dürfte dagegen unverhältnismäßig sein) | |||||
| |||||
| Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 712098 | |||
| Datum | 26.01.2012 08:32 | 5982 x gelesen | |||
| Guten Morgen, es sind durchaus schon Leute mit knapp 40 zu einer BF gewechselt. MkG Kersten | |||||
| |||||
| Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 712656 | |||
| Datum | 31.01.2012 19:46 | 5637 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Rebergab es da nicht mal ein Urteil, dass sowas nicht zulässig wäre? Das ist die große Frage die ich mir stelle... Die Kosten belaufen sich auf: - Ausbildungskosten ca. 15000 Euro - Lohnkosten für die Ausibldung ca 18000 Euro Der Gesamtbetrag verringt sich um 1/36 pro Monat, den ich nach bestandener Laufbahnprüfung im Unternehmen bleibe. Ob dies so zulässig ist, ist mir ein wenig unklar. Die Sache mit den Ausbildungskosten sehe ich ja noch ein, aber dass dort auch die Lohnkosten aufgeführt sind?! Außerdem dachte ich, dass die Ausbildung zum Brandmeister ähnlich wie eine Lehre zu werten ist und keine reine Fortbildungsmaßnahme (ich brauch ja erstmal den Brandmeister um wich fortbilden zu können). Anderst ist dies meiner Meinung nach zb. bei einer Forbildung zum Leistellendisponent. Wäre wirklich interessant hierüber etwas konkretes zu erfahren, bzw ein Urteil zum Nachlesen. Geschrieben von Christopher Reber in einigen Bundesländern, wo der BIII als Abschluss dient, beinhaltet der BII meines Wissens keine Laufbahnprüfung. Wir schließen nur mit BII ab + Laufbahnprüfung. Ob in Bayern BIII Voraussetzung ist, weiß ich leider nicht. Kann da auch nichts darüber im Internet finden. Bin schon der ganzen Zeit auf der Suche nach einer Art Verordnung über die: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in Bayern | |||||
| |||||
| Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 712657 | |||
| Datum | 31.01.2012 20:19 | 5395 x gelesen | |||
| vielleicht hilft dir das Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
| Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 712660 | |||
| Datum | 31.01.2012 20:50 | 5442 x gelesen | |||
| Danke dir, super! Hm, also so wie es aussieht, wird in Bayern der BIII nicht automatisch mitgemacht (so wie zb in Hessen). Den in der Verordnung steht nix davon: Geschrieben von Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) § 18 Diese Verordnung scheint wohl neu zu sein und findet erst ab dem 1.4.2012 Anwendung. | |||||
| |||||
| Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 712661 | |||
| Datum | 31.01.2012 21:10 | 5195 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf M.Diese Verordnung scheint wohl neu zu sein und findet erst ab dem 1.4.2012 Anwendung. es gibt nur noch Qualifikationsebenen, die für dich in Frage kommende wäre die Qualifikationsebene wäre 2 siehe zum Beispiel hier Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712684 | |||
| Datum | 01.02.2012 00:06 | 5223 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Ralf M. Das ist die große Frage die ich mir stelle... IIRC: 36 Monate sind die längste mögliche "Verpflichtungszeit" (oder: Rückzahlungszeit), die auch nur bei Fortbildungen ab einer gewissen Läge (was bei der hier diskutierten Fortbildung der Fall sein dürfte) zulässig ist. Berücksichtigt werden können _alle_ Kosten der Ausbildung, also neben den reinen Lehrgangskosten auch Lohnkosten und Sachkosten. Das muss dann aber vorher so vereinbart werden. Geschrieben von Ralf M. Außerdem dachte ich, dass die Ausbildung zum Brandmeister ähnlich wie eine Lehre zu werten ist und keine reine Fortbildungsmaßnahme (ich brauch ja erstmal den Brandmeister um wich fortbilden zu können). Du musst erst eine abgeschlossene Berufsausbildung (den berühmten für die Feuerwehr förderlichen Beruf bzw. Handwerksberuf) erlernt haben. Die darauf aufbauende Feuerwehr-Ausbildung ist dann eine Weiterbildung. (Anders wäre es wohl bei der Stufenausbildung) Geschrieben von Ralf M. Wäre wirklich interessant hierüber etwas konkretes zu erfahren, bzw ein Urteil zum Nachlesen. Füttere google mit "Rückzahlungsklausel". Es gibt mehr als ein Urteil zu dem Thema ;-) Gruß, Henning | |||||
| |||||
|