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ThemaFeuerwehrgerätehaus Erdbebensicher??9 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW712925
Datum03.02.2012 08:374977 x gelesen
Guten morgen,

gibt es eine Vorschrift, die besagt das Feuerwehrgerätehäuser (NRW) erdbebensicher gebaut sein müssen?

Weiterhin hatte ich mal einen Bericht gefunden, in dem die Ausmusterungsempfehlungen für Brandschutzkleidung beschrieben war. Leider habe ich das Teil nicht mehr. Weiss vielleicht noch jemand wo ich sowas finden kann.

Meine Forums - und Googlesuche ergab zu beiden Punkten nichts konkretes.

Gruß aus dem kalten Rheinland.

O.G.


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg712928
Datum03.02.2012 08:563142 x gelesen
Hallo,

das mit den Ausmusterungsempfehlungen müsste der Bericht in der Brandschutz 09/2010 gewesen sein: "Beschaffungsintervalle für universelle Feuerwehrschutzkleidung" S. 726.

Thomas


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz712933
Datum03.02.2012 09:543059 x gelesen
Geschrieben von Otto G.gibt es eine Vorschrift, die besagt das Feuerwehrgerätehäuser (NRW) erdbebensicher gebaut sein müssen?
Hab ich noch noch nie gehört - in der Regel handelt es sich um bessere Garagen :-)


Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW712934
Datum03.02.2012 10:072952 x gelesen
Ich frage mich gerade wofür? Entweder sind die Schäden gering und es fallen nur vereinzelt (Geräte)häuser zusammen, oder es ist so schlimm, das es keine Leute mehr gibt, die die Geräte besetzen können. Die liegen dann nämlich unter ihren eigenen Häusern.
In einem solchen Fall ist die Überörtliche Hilfe Notwendig.

Interessanter wird es beim Digitalfunk ;-)


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW712954
Datum03.02.2012 11:382720 x gelesen
Nun ja, wenn man weiß das sich die Bauvorschriften in Deutschland wegen der Erdbebengefahr unterscheiden, dann kann man auch davon ausgehen das Feuerwehrgerätehäuser entsprechend erdbebensicher gebaut sind.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt712956
Datum03.02.2012 11:462634 x gelesen
Man sollte hierzu auf jeden Fall wissen, dass "erdbebensicher gebaut" _in der Regel_ bedeutet, dass ein Gebäude bei einem Erdbeben nicht unmittelbar zusammenstürzt und der Schutz der Personen im Gebäude sichergestellt wird. Das bedeutet nicht, dass das Gebäude danach noch nutzbar sein muss!


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW712958
Datum03.02.2012 11:472577 x gelesen
Hallo Otto,

ausmusterungsempfehlungen für deine PSA findest du in der Beschreibung der Bekleidung (liegt der Bekleidung bei Auslieferung bei) bzw. bekommst Du die Infos auch direkt beim Hersteller deiner / eurer PSA. Manche haben sogar richtige "Prüfanleitungen" - an diese kann man sich sehr gut halten. Sind alle Prüfpunkte erfüllt ist die PSA OK, wenn nicht, muss sie entweder repariert oder ersetzt werden.

Weiterhin ist in den GUV-G 9102 näher beschrieben, welche PSA überprüft werden muss - und in der EN 15090, Anhang C sind Hinweise darauf gegeben, wie Feuerwehstiefel durch den Anwender zu überprüfen sind bzw. wann diese auszusondern sind.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen712960
Datum03.02.2012 12:002635 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Man sollte hierzu auf jeden Fall wissen, dass "erdbebensicher gebaut" _in der Regel_ bedeutet, dass ein Gebäude bei einem Erdbeben nicht unmittelbar zusammenstürzt und der Schutz der Personen im Gebäude sichergestellt wird. Das bedeutet nicht, dass das Gebäude danach noch nutzbar sein muss!

Erdbensicher ist auch eine Frage der Bemessungsgrundlage. Erdbebensicher bis zu welcher Stärke des Erdbebens? Es gibt halt häufig (bzw. häufiger) auftretende nicht so starke Beben und seltener auftretende stärkere Beben und ganz selten auftretende noch stärkere Beben. Soll das Gerätehaus nun das 100-jährige Beben (zu erwartendes Maximum alle 100 Jahre) oder das 1000-jährige Beben (zu erwartendes Maximum ein mal alle 1000 Jahre) aushalten?

Das Kernkraftwerk Fukushima war auch Tsunami-sicher gebaut, nur dummerweise nur für Tsunamis bis 7,5m. Man hat beim Bau eine Entscheidung gefällt und den Tsunamis leider nicht gesagt, dass sie bitteschön unter 7,5m zu bleiben haben.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg713099
Datum04.02.2012 08:172721 x gelesen
Bei uns in BW gibt es Erdbebenzonen je nach Zone bekommt ein "Häuslesbauer" (oder die Gemeinde beim Feuerwehrhaus) ensprechende Anforderungen durch den Statiker.
z.b. Giebelgurt,

mfg Peter


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 03.02.2012 08:37 Otto7 G.7, Swisttal
 03.02.2012 08:56 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 03.02.2012 09:54 Stef7an 7J., Birlenbach
 03.02.2012 10:07 Hara7ld 7S., Köln
 03.02.2012 11:38 Thom7as 7E., Nettetal
 03.02.2012 11:46 ., Thierstein und Magdeburg
 03.02.2012 12:00 Uwe 7S., Bürstadt
 04.02.2012 08:17 Pete7r L7., Trochtelfingen
 03.02.2012 11:47 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
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