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Thema | Feuerwehrgerätehaus Erdbebensicher?? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 712925 | |||
Datum | 03.02.2012 08:37 | 5016 x gelesen | |||
Guten morgen, gibt es eine Vorschrift, die besagt das Feuerwehrgerätehäuser (NRW) erdbebensicher gebaut sein müssen? Weiterhin hatte ich mal einen Bericht gefunden, in dem die Ausmusterungsempfehlungen für Brandschutzkleidung beschrieben war. Leider habe ich das Teil nicht mehr. Weiss vielleicht noch jemand wo ich sowas finden kann. Meine Forums - und Googlesuche ergab zu beiden Punkten nichts konkretes. Gruß aus dem kalten Rheinland. O.G. Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung. Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit" | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 712928 | |||
Datum | 03.02.2012 08:56 | 3170 x gelesen | |||
Hallo, das mit den Ausmusterungsempfehlungen müsste der Bericht in der Brandschutz 09/2010 gewesen sein: "Beschaffungsintervalle für universelle Feuerwehrschutzkleidung" S. 726. Thomas | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 712933 | |||
Datum | 03.02.2012 09:54 | 3097 x gelesen | |||
Geschrieben von Otto G.gibt es eine Vorschrift, die besagt das Feuerwehrgerätehäuser (NRW) erdbebensicher gebaut sein müssen?Hab ich noch noch nie gehört - in der Regel handelt es sich um bessere Garagen :-) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 712934 | |||
Datum | 03.02.2012 10:07 | 2991 x gelesen | |||
Ich frage mich gerade wofür? Entweder sind die Schäden gering und es fallen nur vereinzelt (Geräte)häuser zusammen, oder es ist so schlimm, das es keine Leute mehr gibt, die die Geräte besetzen können. Die liegen dann nämlich unter ihren eigenen Häusern. In einem solchen Fall ist die Überörtliche Hilfe Notwendig. Interessanter wird es beim Digitalfunk ;-) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 712954 | |||
Datum | 03.02.2012 11:38 | 2756 x gelesen | |||
Nun ja, wenn man weiß das sich die Bauvorschriften in Deutschland wegen der Erdbebengefahr unterscheiden, dann kann man auch davon ausgehen das Feuerwehrgerätehäuser entsprechend erdbebensicher gebaut sind. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 712956 | |||
Datum | 03.02.2012 11:46 | 2669 x gelesen | |||
Man sollte hierzu auf jeden Fall wissen, dass "erdbebensicher gebaut" _in der Regel_ bedeutet, dass ein Gebäude bei einem Erdbeben nicht unmittelbar zusammenstürzt und der Schutz der Personen im Gebäude sichergestellt wird. Das bedeutet nicht, dass das Gebäude danach noch nutzbar sein muss! MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 712958 | |||
Datum | 03.02.2012 11:47 | 2608 x gelesen | |||
Hallo Otto, ausmusterungsempfehlungen für deine PSA findest du in der Beschreibung der Bekleidung (liegt der Bekleidung bei Auslieferung bei) bzw. bekommst Du die Infos auch direkt beim Hersteller deiner / eurer PSA. Manche haben sogar richtige "Prüfanleitungen" - an diese kann man sich sehr gut halten. Sind alle Prüfpunkte erfüllt ist die PSA OK, wenn nicht, muss sie entweder repariert oder ersetzt werden. Weiterhin ist in den GUV-G 9102 näher beschrieben, welche PSA überprüft werden muss - und in der EN 15090, Anhang C sind Hinweise darauf gegeben, wie Feuerwehstiefel durch den Anwender zu überprüfen sind bzw. wann diese auszusondern sind. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 712960 | |||
Datum | 03.02.2012 12:00 | 2669 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Man sollte hierzu auf jeden Fall wissen, dass "erdbebensicher gebaut" _in der Regel_ bedeutet, dass ein Gebäude bei einem Erdbeben nicht unmittelbar zusammenstürzt und der Schutz der Personen im Gebäude sichergestellt wird. Das bedeutet nicht, dass das Gebäude danach noch nutzbar sein muss! Erdbensicher ist auch eine Frage der Bemessungsgrundlage. Erdbebensicher bis zu welcher Stärke des Erdbebens? Es gibt halt häufig (bzw. häufiger) auftretende nicht so starke Beben und seltener auftretende stärkere Beben und ganz selten auftretende noch stärkere Beben. Soll das Gerätehaus nun das 100-jährige Beben (zu erwartendes Maximum alle 100 Jahre) oder das 1000-jährige Beben (zu erwartendes Maximum ein mal alle 1000 Jahre) aushalten? Das Kernkraftwerk Fukushima war auch Tsunami-sicher gebaut, nur dummerweise nur für Tsunamis bis 7,5m. Man hat beim Bau eine Entscheidung gefällt und den Tsunamis leider nicht gesagt, dass sie bitteschön unter 7,5m zu bleiben haben. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 713099 | |||
Datum | 04.02.2012 08:17 | 2750 x gelesen | |||
Bei uns in BW gibt es Erdbebenzonen je nach Zone bekommt ein "Häuslesbauer" (oder die Gemeinde beim Feuerwehrhaus) ensprechende Anforderungen durch den Statiker. z.b. Giebelgurt, mfg Peter | |||||
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