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ThemaTüröffnung TH76 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHolg8er 8D., Overath / NRW713045
Datum03.02.2012 20:1742980 x gelesen
Hallo zusammen,

ich suche dringend Ausbildungsunterlagen -bevorzugt Powerpoint-Präsentation- zum Thema Türöffnung im Rahmen technischer Hilfeleistung. Wir arbeiten mit einem Zieh-Fix. Hat jemand entsprechende Unterlagen?

Viele Grüße,
Holger


Grüße,
Holger

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg713053
Datum03.02.2012 20:5037756 x gelesen
Geschrieben von Holger D.usbildungsunterlagen -bevorzugt Powerpoint-Präsentation- zum Thema Türöffnung
Dafür hat Fa. Wendt. doch ihren eigenen Youtube-Channel http://www.youtube.com/user/AWendtGmbH

Das mal anschauen und dann praktisch üben, üben, üben....

Türöffnung ist Handwerk, das lernt man nicht mit einer PPT.

Gruß Ralf


Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

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AutorHolg8er 8D., Overath / NRW713059
Datum03.02.2012 21:1637395 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Dafür hat Fa. Wendt. doch ihren eigenen Youtube-Channel http://www.youtube.com/user/AWendtGmbH


Danke, das ist ja schon mal was... wobei das Video auf CD im Koffer dabei ist ;-)

Geschrieben von Ralf H.Türöffnung ist Handwerk, das lernt man nicht mit einer PPT.

Ist schon klar, ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Es ging mir eher um die Rahmenbedigungen für Türöffnung (Rechtsgrundlagen etc.). Das praktische Üben kommt danach.


Grüße,
Holger

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713089
Datum04.02.2012 00:1337160 x gelesen
Geschrieben von Holger D.Es ging mir eher um die Rahmenbedigungen für Türöffnung (Rechtsgrundlagen etc.).

So blöd es klingt. Aber das müssen nur die Führungskräfte wissen...
Der TrM/ TrFü muß das Gerät bedienen können...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW713106
Datum04.02.2012 11:4136796 x gelesen
Geschrieben von Christian F.So blöd es klingt. Aber das müssen nur die Führungskräfte wissen...
Der TrM/ TrFü muß das Gerät bedienen können...
Ich finde es nicht verwerflich, wenn ein TrM/TrFü ein bißchen mehr weiß. Es kann immer mal vorkommen das kein Gruppenführer bei einem Einsatz erscheint.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Axel Urban

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713108
Datum04.02.2012 11:5236721 x gelesen
Geschrieben von Axel U.Ich finde es nicht verwerflich, wenn ein TrM/TrFü ein bißchen mehr weiß. Es kann immer mal vorkommen das kein Gruppenführer bei einem Einsatz erscheint.


Ausbildungszeit ist ein knappes Gut. Es gibt eine Menge Dinge, die schön zu wissen sind. Mir geht es auch nicht darum, die Mannschaft dumm zu halten. Aber ich habe es in meinen jahren in der Feuerwehr und auch als Ausbilder zu oft erlebt, dass die Zeit dafür verwendet wurde Lernziele die man mit "mal gehört haben" oder "kann man mal gesehen haben" zu behandeln.
Wenn man unbegrenzt Ausbildungszeit hat - kein Problem. Wenn dise aber der limitierende Faktor ist, dann sollte man zielgrupengerecht nur das behandeln, was wirklich gebraucht wird.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW713111
Datum04.02.2012 12:1535882 x gelesen
Wie schon geschrieben wurde sollten die Rechtsgrundlagen eher den Führungskräften bekannt sein (das sollte man überprüfen und ggf. fortbilden, aus eigener Erfahrung weiß ich das Rechtliches bei F-Lehrgängen nicht gerade viel gemacht wird und wenn das wehrintern nicht fortgebildet wird und sich derjenige selber nicht dafür interessiert kann da schonmal der Glaube resultieren, FW wäre ein rechtsfreier Raum)

Dem FA am Ziehfix sollte zumindest wissen, das eine Wohnung unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und man da nicht einfach mal eben die Tür aufmacht, sondern nur wenn diverse gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Welche genau wäre dann Sache der Führungskräfte.
Was ich auch mit ansprechen würde wären mögliche Gefahren und deren Anzeichen beim Türöffnen, zB:
- Hunde
- angreifende Wohnungsinsassen (aus welchen Gründen auch immer)
- die mittlerweile verbreitete Methode in der Wohnung mit verschiedenen Atemgiften Suizid zu begehen, was dann auch ungeschütze Einsatzkräfte gefährden würde.
Link 1
Link 2


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW713112
Datum04.02.2012 12:2436160 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Aber ich habe es in meinen jahren in der Feuerwehr und auch als Ausbilder zu oft erlebt, dass die Zeit dafür verwendet wurde Lernziele die man mit "mal gehört haben" oder "kann man mal gesehen haben" zu behandeln.
Wenn man unbegrenzt Ausbildungszeit hat - kein Problem. Wenn dise aber der limitierende Faktor ist, dann sollte man zielgrupengerecht nur das behandeln, was wirklich gebraucht wird.


Dem kann ich nur zustimmen!

Unterrichtspräsentationen und Teilnehmer-Lernunterlagen haben auch die Eigenart über die Jahre hinweg immer mehr anzuwachsen.
Wenn man da nicht früh genug gegensteuert, ist es irgendwann so viel, dass es das Beste ist, einfach von neuem anzufangen :-(

Zielgruppenorientierte Ausbildung ist das eigentlich anspruchsvolle.
"Alles zum Thema Explosionsschutz" zusammenzusuchen, zusammen zu schreiben und das irgendwie in bunte Präsentationen zu packen ist aufwendig, aber relativ einfach.
Sich zu überlegen:
"Was muss der Truppmann über Explosionsschutz wissen?"
"Was muss der Truppführer über Explosionsschutz wissen?"
"Was muss der Gruppenführer über Explosionsschutz wissen?"
ist der anspruchsvolle Anfang einer guten Ausbildungseinheit.

Schwierig wird es Verlauf der Ausbildungseinheiten, die ja ohne weiteres aufeinander aufbauen.
Wann lernt der Feuerwehrmann beispielsweise die Bedeutung der oberen Zahlenreihe auf den orangenen Tafeln an irgendwelchen Fahrzeugen? Im Truppmann? Im ABC1? Im Truppführer?
Wann lernt er die Handhabung des "Ex-Meter"? Gerätekunde im Truppmann? Im Truppführer bei "Gefahren der Einsatzstelle Explosionsgefahr"? im AGT-Lehrgang? Im ABC1-Lehrgang?

Man darf also nicht den Fehler machen, nur eine Ausbildungsstufe isoliert zu betrachten.
Zu großen Teil führt es dazu, dass man versucht mehr zu vermitteln, als notwendig und geboten ist. Der Grund ist häufig "aber er muss doch noch wissen warum oder wie es funktioniert. Das ist doch auch wichtig!". So etwas führt zu einer Überlastung der Teilnehmer, die ebend nicht selbst unterscheiden können "was muss ich wissen und was ist nur nettes Beiwerk?". Außerdem fehlt, wie ja bereits von Christian angesprochen, die Zeit bei anderen Dingen.
Sehr selten führt die isolierte Betrachtung einer einzelnen Ausbildungsstufe dazu, dass etwas überhaupt nicht vermittelt wird, weil jeder für sich denkt "das wird doch im $anderenLehrgang bestimmt vermittelt".

Auch wenn TrM- und TrF-Lernzielkatalog in NRW beispielsweise recht detailiert sind, bleibt es dennoch eine sehr anspruchsvolle Aufgabe!


Grüße

Manuel

Wie kamen wir eigentlich auf TrM-Ausbildung? das hat der TO doch nirgends erwähnt?


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AutorJens8 H.8, Riegelsberg / Saarland713114
Datum04.02.2012 12:4736408 x gelesen
Hallo,

also das Thema Türöffnung ist nach wie vor rechtlich ein sehr sensiebeles Thema.
Rechtsgrundlagen setzen sich aus veschieden Bereichen des in dem entsprechenden Bundeslanfd geltenden Brand und Katastrophenschutzgesetzt indem Grundgesetz zusammen.

Am einfachsten ist es wenn man die Wohnung / Haus nur öffnet un / oder betritt wenn die Polizei dabei ist !!! Diese soll auch mit rein gehen ( wenn möglich, siehe CO-Vergiftungen z.B. ) um auch nachträgliche Diebstahl-Beschuldigungen abweisen zu können.

Was Werkzeuge angeht, kann ich nur sagen dass das in aller Munde geratene "Zieh-Fix" meist das letze Mittel der Wahl sein sollte, und wenn ein Ziehfix angeschafft werde sollte, dann das "Glocken-System" und nicht die alte "Zieh-Platte " es gibt sehr viele günstigere, effektivere und zudem auch noch ZERSTÖRUNGFREIE werkzeuge und Methoden die man sich zulegen / aneignen sollte !!!

Wir arbeiten in dieser Sache sehr eng mit Alexander Wohmann, von türöffnungsseminar aus Hofheim zusammen, die Vertreiben u.a. auch Werkzeug.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW713116
Datum04.02.2012 13:0235824 x gelesen
Geschrieben von Jens H.also das Thema Türöffnung ist nach wie vor rechtlich ein sehr sensiebeles Thema.
Rechtsgrundlagen setzen sich aus veschieden Bereichen des in dem entsprechenden Bundeslanfd geltenden Brand und Katastrophenschutzgesetzt indem Grundgesetz zusammen.


Die Zusammensetzung ist eigentlich nicht schwer:
Grundgesetz:
Keiner darf da rein außer der Bewohner läßt einen freiwillig rein!
Feuerwehrgesetz:
Die Feuerwehr darf überall hin, wo sie für das Einsatzziel hin muss.
"Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt"
Verwaltungsverfahrengesetz:
"Nur das machen, was wirklich nochtwendig ist und wenn man etwas weniger schlimmes machen kann, was zum gleichen Ziel führt, soll man das machen!".

Von daher: alles nicht so schwer.
Interessanter wird es, wenn man die Tür aufgrund eineer anderen Rechtsgrundlage als des jewiligen Feuerwehrgesetzes aufmacht.
"Geschäftsführung ohne Auftrag" wäre da z.B. so etwas....

Geschrieben von Jens H.Am einfachsten ist es wenn man die Wohnung / Haus nur öffnet un / oder betritt wenn die Polizei dabei ist !!!
Das "Feuerwehrgesetz" heißt bei denen "Polizeiaufgabengesetz". Für die Situation "Türöffnung" gilt obiges aber im gleichen Sinne.
Man schiebt nur die eigene Verantwortung auf jemand anderen ab.

Geschrieben von Jens H.Diese [Anm. "Die Polizei"] soll auch mit rein gehen ( wenn möglich, siehe CO-Vergiftungen z.B. ) um auch nachträgliche Diebstahl-Beschuldigungen abweisen zu können.
Sicherlich ist ein Polizist als Zeuge für einen selbst eine feine Sache. Ich sehe aber keine im Vergleich zu anderen Einsätzen erhöhte Anzeigegefahr.
"die Polizei hat mich beklaut!" zählt doch fast zu den Anschuldigungen, zu denen ein Polizist in seinem Dienstleben mindestens eine Stellungnahme geschrieben hat. Dann hben wir noch gar nicht an Rettungsdienstpersonal gedacht...


Unabhängig davon:
Feuerwehrleute werden belehrt dass sie für alles mögliche etwas härter bestraft werden, als andere für das gleiche Vergehen weil man ihnen in ihrer Funktion nicht nur Hab und Gut sondern auch das eigene LEben und hilflose Personen in für sie augenscheinlich ausweglosen Extremsituationen anvertraut.
Da sehe ich in der Tat bei einer Türöffnung kein größeres Problem, als bei anderen Dingen im Fw-Alltag.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713121
Datum04.02.2012 13:4435585 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Manuel S.Man schiebt nur die eigene Verantwortung auf jemand anderen ab.

Zumindestens glaubt man das.

Warum sollte ein Polizist die Verantwortung für Maßnahmen der Feuerwehr übernehmen, nur weil er zufällig daneben gestanden hat?

Und was den Diebstahlverdacht angeht:
Wenn man nicht gerade den Vorwurf befürchtet, ganze Möbelstücke aus dem Gebäude herausgeschleppt zu haben: Wie soll ein Polizist bezeugen, dass man nicht im Vorbeigehen etwas eingesteckt hat? Soll man sich vorher und hinterher von denen komplett durchsuchen lassen?

Ich bleibe dabei: Viele Fälle von "wir warten da auf die Polizei" bringen in rechtlicher Hinsicht nur eine Scheinsicherheit.

Letztlich bleibt die Frage übrig: Wenn da ein Mensch so schlimm in Not ist, dass die Feuerwehr mit Blaulicht anrücken soll, wie kann ich dann überhaupt die zusätzliche Wartezeit auf die Polizei rechtfertigen?!

Gruß,
Henning


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW713123
Datum04.02.2012 13:5835359 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Warum sollte ein Polizist die Verantwortung für Maßnahmen der Feuerwehr übernehmen, nur weil er zufällig daneben gestanden hat?
Wenn die Polizei nicht's gegen den Einbruch der Feuerwehr unternimmt ist die Chance ziemlich groß, dass die Anwensenden Polizisten in ihrer Stellungnahme schreiben werden, dass sie die Maßnahmen der FEuerwehr für gerechtfertigt hielten.

Aber ja, vom Grundsatz her hast du recht: Die Feuerwehr wird in eigener Zuständigkeit tätig.
Zumindest solange wie der Einheitsführer der Fw sagt: "Ist nix für uns, wir fahren" und der Polizit sagt: "aber für uns, macht ihr für uns die Tür auf?" Dann könnte es wieder etwas für die Fw werden.

Geschrieben von Henning K.Letztlich bleibt die Frage übrig: Wenn da ein Mensch so schlimm in Not ist, dass die Feuerwehr mit Blaulicht anrücken soll, wie kann ich dann überhaupt die zusätzliche Wartezeit auf die Polizei rechtfertigen?!
Ich denke dass ich deine Meinung kenne.

Möchte jedoch allgemein darauf hinweisen:
Nur weil man mit Blaulicht hingefahren ist, heißt das ja noch lange nicht, dass sofortige Maßnahmen erforderlich sind. Die Einheit vor Ort hat diesbezüglich ja gänzlich andere Möglichkeiten der Erkundung und Bewertung als der Disponent.
Das nur als Hinweis gegen "Wir sind zum Tür aufmachen alarmiert worden, also machen wir dsa auch!". So einfach ist es dann halt doch nicht :-)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713125
Datum04.02.2012 14:0635356 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Manuel S.Möchte jedoch allgemein darauf hinweisen:
Nur weil man mit Blaulicht hingefahren ist, heißt das ja noch lange nicht, dass sofortige Maßnahmen erforderlich sind. Die Einheit vor Ort hat diesbezüglich ja gänzlich andere Möglichkeiten der Erkundung und Bewertung als der Disponent.
Das nur als Hinweis gegen "Wir sind zum Tür aufmachen alarmiert worden, also machen wir dsa auch!". So einfach ist es dann halt doch nicht :-)


Natürlich.

Die Leitstelle kann genauso wenig wie die Polizei dem Einsatzleiter der Feuerwehr seine Verantwortung abnehmen.

Ich bezog mich auf die Situation (nach der Erkundung): "oh mein Gott, da ist jemand ganz schlimm in Not! Da müssen wir sofort die Tür aufmachen! Sobald die Polizei hier ist!"

Natürlich kann die Erkundung auch zum Ergebnis führen: "Da werden wir aus eigener Zuständigkeit nicht tätig. Falls die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben rein muss, können wir natürlich Amtshilfe leisten." (Das muss man dann aber auch klar artikulieren)

Gruß,
Henning


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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland713129
Datum 04.02.2012 15:2238691 x gelesen
Hallo!

Aus meiner Sicht wirfst Du da einige Dinge gewaltig durcheinander, deshalb versuche ich das mal ein wenig zu sortieren:

Die originären Aufgaben der Feuerwehr sind Menschenrettung und Brandbekämpfung, diese findest Du in der Tat auch in allen Feuerwehrgesetzen.

Das Öffnen von Türen bzw. ganz allgemein das Schaffen von Zugängen ist folglich eine erforderliche Nebentätigkeit, um ein Ziel (eben zum Retten oder zum Feuer aus machen zur Person oder zum Feuer zu gelangen) zu erreichen.

In der Regel sind die Aufgaben der Feuerwehr zeitkritisch, sonst könnte sie jeder beliebige Schlüsseldienst verbunden mit entsprechender Wartezeit ebenfalls verrichten.

Bei einer zeitkritischen Türöffnung ist es nett, wenn wir als Feuerwehr wenig Schaden verursachen- es ist aber durchaus nicht das Primärziel.

Folglich ist Deine Werkzeugabfolge aus zwei Gründen nicht ganz komplett:

-Zum einen ist die schellste Methode nun mal eine zerstörende Türöffnung.

-Zum anderen muss eine Türöffnung bei Verdacht auf heiße Lage mit kompletter Schutzausrüstung möglich sein.

Beides schließt zerstörungsfreie Methoden wie den Türfallengleiter und zerstörungsarme Methoden wie das Ziehgerät (Es gibt durchaus nicht nur die Produkte der Fima Wendt auf dem Markt) weitgehend aus.

Folglich kommen hier zwangsläufig Werkzeuge wie der Hydraulische Türaufbecher, Halligan- oder Kelly-Tool oder auch der seit dem Mittelalter äußerst bewährte Rammbock zum Einsatz.

Die zerstörungsarme bis -freie Türöffnung dagegen ist eine Problemlösungsstategie für zwei miteinander kombinierte Probleme:

Zunächst bewirkt die "seit längerer Zeit" in Ihrer Wohnung vermisste Person den Anscheinsverdacht, dass diese Hilfe benötigt. Wenn jemand aber seit drei Wochen nicht gesehen wurde, dann wird es im Regelfall so aufgefasst, dass weitere 5 bis 15 Minuten für eine Türöfffnung mit geringen Schäden akzeptabel sind. Es gibt zwar Feuerwehren, die auch zu diesem Szenario mit Sosi fahren, darüber kann man aber streiten.

Zusätzlich interessant wird es, wenn die vermisste Person in einer Mietwohnung wohnt.
Dann entsteht nämlich in guten Glauben bzw unter Annahme eine Geschäftsführung ohne Auftrag ein Schaden am Eigentum einer dritten Person (des Hausbesitzeres) und nicht am Eigentum der vermeintlich in Not befindlichen Partei.
Dadurch wird bei "blindem Alarm" im Regelfall die Feuerwehr unterhaltenden Gemeinde gegenüber dem Besitzer der Tür Schadensersatzpflichtig.
(Wenn dagegen die Tür des Hausbesitzers aufgebrochen wird um ihn in entsprechender Annahme zu helfen sind das seine Kosten.)

Die Gemeinde möchte diese Kosten natürlich möglichst gering halten- sei es für sich selbst, sei es für den Hausbesitzer. Deshalb versuchen wir bei solcherlei Lagen möglichst wenig Schaden zu verursachen, wenn es die Situation rechtfertigt.

Da die Polizeit aufgabengemäß Vermisstenmeldungen aufnimmt und ihnen nachgeht ist sie meist auch der Initiator solcher "kucken fahren"-Aktionen der Feuerwehr. Das ist dann die Sache mit der Amtshilfe, wenn die Jungs selbst kein Werkzeug haben und einen triftigen Grund dafür, das der normale Schlüsseldienst das nicht unter den erforderlichen Rahmenbedingungen leisten kann.

Wenn aber die Person gesichert im Haus ist und z.B. vermehmlich um Hilfe ruft:
Vorbei mit dem Feuerwehrschlüsseldienst.
Retten so schnell wie möglich ist angesagt, also im Zweifelsfall kurz, laut und teuer durch Aufbrechen, Einschlagen oder ähnliches in dieser Kategorie.

Insofern liest Du Dich wenn Du über Türöffnung Unterricht halten willst vielleicht besser mal in das Aufbrechen von Türen ein- Du findest dazu z. B. was in den Roten Heften (Halligan Tool)...


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg713133
Datum04.02.2012 17:3535333 x gelesen
Hallo Jo,

danke für die Zusammenfassung. Kurz und knapp die Probleme dargestellt.
Gerade bei der Türöffnung ist die Abwägung aller Umstände und die daraus folgende Entschlussfassung ein nicht zu unterschätzendes Problem.

Ergänzend vielleicht nur noch. Er gibt auch ein Rotes Heft Türöffnung. Leider habe ich das noch nicht im Bestand. Vielleicht kann jemand der es kennt mal was zum Inhalt beitragen.

Ich habe gerade heute zufällig auch mal wieder (nach einen halben Jahr) mit dem Türöffnungssatz gearbeitet und bin zum Schluss wieder beim Fräser geendet. ;( Also immer schön üben.

Beste Grüße Ralf


Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen713136
Datum04.02.2012 17:5635318 x gelesen
Hallo Kameraden,

wir sprechen hier immer nur vom Öffnen der Tür.

Wenn ich meine Lektion von meinem Türöffnungseminar nicht ganz vergessen habe, so sind wir im Nachgang auch wieder für das Verschließen verantwortlich!

Leider habe ich auch schon vergebens zu diesem Themenkomplex nach eine Präsentation gesucht. Und die Kameraden die die Türöffnungseminare durchführen geben ihse sehr gute Präsenation leider nicht heraus :-(

Das Rote Heft Türöffnung beschäfftigt sich leider nur mit der Mchanik.

Gruß

Wolfgang


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW713140
Datum04.02.2012 18:2935166 x gelesen
Geschrieben von Josef M.Zusätzlich interessant wird es, wenn die vermisste Person in einer Mietwohnung wohnt.
Dann entsteht nämlich in guten Glauben bzw unter Annahme eine Geschäftsführung ohne Auftrag ein Schaden am Eigentum einer dritten Person (des Hausbesitzeres) und nicht am Eigentum der vermeintlich in Not befindlichen Partei.


Hi Josef!

Hilf mir bitte kurz beim Verständnis:
Die Frage, ob man im rahmen eigener Zuständigkeit ("Unglücksfall") oder im Rahmen einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig wird, ist ja unabhängig davon, ob es sich um eine Mietwohnung oder um Eigentum handelt.

Dass es je nach Landesgesetz und zugehöriger Rechtssprechung Unterschiede zwischen beiden Varianten im Bereich des Schadensersatzes geben mag ist unstrittig.


Grüße

Manuel


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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland713149
Datum04.02.2012 20:2835344 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Wolfgang K.Wenn ich meine Lektion von meinem Türöffnungseminar nicht ganz vergessen habe, so sind wir im Nachgang auch wieder für das Verschließen verantwortlich!

Warum?

Die Kontrolle mag zeitkritisch sein, den Verschlußzustand wieder herbeizuführen eher weniger.

Wenn es mit dem Einbau des Ersatzschließzylinders getan ist lässt sich drüber reden, aber wenn die Tür kaputt ist: Schlüsseldienst , Tischler, wer auch immer.

Vorzugshalber übergebe ich die Wohnung an die Angehörigen, dann haben die die freie Auswahl und wir bevorzugen auch nicht ungewollt einen der örtlichen Handwerker, weil seine Nummer halt oben im Telefonbuch steht o.ä..

Weder habe ich als Feuerwehr die Ausstattung um größere Reparaturen durchzuführen noch gehört das zu den Kernaufgaben noch darf die Feuerwehr ohne triftigem Grund einem Handwerker das Brot wegnehmen.

Siehe: (1) Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).

Text bekannt?

Geschrieben von Wolfgang K.Leider habe ich auch schon vergebens zu diesem Themenkomplex nach eine Präsentation gesucht. Und die Kameraden die die Türöffnungseminare durchführen geben ihse sehr gute Präsenation leider nicht heraus :-(


Warum sollten sie?
Damit jemand der die Kernprobleme nicht verstanden hat damit Powerpoint-Karaoke spielt?


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland713150
Datum04.02.2012 20:3535126 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Die Frage, ob man im rahmen eigener Zuständigkeit ("Unglücksfall") oder im Rahmen einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig wird, ist ja unabhängig davon, ob es sich um eine Mietwohnung oder um Eigentum handelt.

Hallo!

Richtig, sorry wenn ich mich unklar ausgedrück habe.

Ich wollte zum Ausdruck bringen dass bei der Lage Modelle kucken fahren (Verdacht auf Notfall) und den Besitzverhältnis Mietwohnung in Kombination das spezielle (Nicht)Abrechnungsproblem für die Kommune resultiert.

Das hat mit unserer Hilfeleistung oder dem freundlichen Angebot derselben letztenedlich nix zu tun.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen713151
Datum04.02.2012 21:1035073 x gelesen
Hallo Jo,

Geschrieben von -dir-
-Zum einen ist die schellste Methode nun mal eine zerstörende Türöffnung.

Diese pauschale Aussage ist bei heutigen Wohnungstüren nicht richtig. In vielen Neubauten finden sich heute Türen mit Fallhaken, Metallzarge usw.. Da ist der Zieh-Fix definitiv schneller.

Geschrieben von -dir-
-Zum anderen muss eine Türöffnung bei Verdacht auf heiße Lage mit kompletter Schutzausrüstung möglich sein.

Volle Zustimmung.

Demnach ist die Wahl des Werkzeuges aber abhängig von Einsatzlage und der Tür.


Gruß
Alexander

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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713152
Datum04.02.2012 21:1535040 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Diese pauschale Aussage ist bei heutigen Wohnungstüren nicht richtig. In vielen Neubauten finden sich heute Türen mit Fallhaken, Metallzarge usw.. Da ist der Zieh-Fix definitiv schneller.

Türanlagen, die so stabil verarbeitet sind, daß eine zerstörende Öffnung nicht oder nur schwer vorzunehmen ist, neigen dazu Schlösser zu haben die ähnlich resistent einer Bearbeitung durch den Ziehfix widerstehen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland713154
Datum04.02.2012 21:5035228 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alexander H.Diese pauschale Aussage ist bei heutigen Wohnungstüren nicht richtig. In vielen Neubauten finden sich heute Türen mit Fallhaken, Metallzarge usw.. Da ist der Zieh-Fix definitiv schneller.


Wen der der die Tür geliefert hat auch nur ein bißchen was von seinem Handwerk versteht ist das Ziehgerät garantiert nicht schneller...

Nicht nur ich gehe davon aus dass in nicht allzu ferner Zukunft ziehen in höchstens 50% der Fälle noch klappen wird.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen713155
Datum04.02.2012 22:3435119 x gelesen
Wenn der der die Tür bezahlt das dann auch berücksichtigt... Aber sonst ein interessanter Link. Das stelle ich demnächst bei uns mal vor.

Wie ist denn die Situation jetzt? Der Schließzylinder ist auch bei guten Türen meist die Schwachstelle. Der Vermieter baut eine augenscheinlich hochwertige Tür ein, der potentielle Mieter fühlt sich sicher. Kaum jemand macht sich Gedanken über das Schloß. Zumindest ist das meine Beobachtung.


Gruß
Alexander

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW713156
Datum04.02.2012 22:5434911 x gelesen
Das mag teilweise so zutreffen.
Aber diese "Kunden" sind nicht das Problem.

Die Menge der Türen mit Kernziehschutz nimmt offensichtlich in letzter Zeit stark zu. Da sieht der Zieh-Fix alt aus.
Dann bleibt nur noch das Zerstören der Tür oder der Zugang übers Fenster, zur Not mit kaputter Scheibe.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW713157
Datum04.02.2012 23:0935016 x gelesen
...schon etwas her, aber keine andere Möglichkeit (zumindest hatten wir alles, was uns zur Verfügung stand ausgeschöpft):
Einmal mussten wir ein Klofenster einschlagen um reinzukommen (Fenster mit Pilzköpfen rundum, alle verriegelt, Tür mit Anbohrschutz, super Zylinder etc.....) beim anderen mal alle Fenster vergittert und ebenfalls eine super Tür. Alle anderen Möglichkeiten, z.B. über die ans Haus angebaute Garage scheiterten auch, da Bartschlüssel in der Stahl Verbindungstür steckten und (wie sich später zeigte) von innen noch mit durchgesteckten 4 mm Drahtstangen an der Klinke gegen auswerfen gesichert waren.....
Da haben wir dann die Jalousie der terassentür so weit es ging angehoben , Scheibe derselben zerstört ud dann mit nem gaaaaanz langen Arm die (ausnahmsweise nicht verschliessbare) Klinke umgelegt um die Tür zu öffnen......

Gruß
Christian
PS: Auch die Standard Mietbunker Wohnungstür wird (zumindest vom Zylinder her) wohl wirklich immer sicherer.


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg713161
Datum04.02.2012 23:2635111 x gelesen
Geschrieben von Josef M.ich gehe davon aus dass in nicht allzu ferner Zukunft ziehen in höchstens 50% der Fälle noch klappen wird.
Jo auch das ist zu beachten, aber er gibt auch da Mittel und Möglichkeiten dem zu begegnen.

Das werde ich aber hier nicht veröffentlichen, sorry.

Es ist übrigens ein Grundgesetz das es gegen jedes System ein Gegensystem gibt. Ist nur einen Frage der Mittel und Möglichkeiten.

Gruß Ralf


Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713164
Datum05.02.2012 08:1834957 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Es ist übrigens ein Grundgesetz das es gegen jedes System ein Gegensystem gibt. Ist nur einen Frage der Mittel und Möglichkeiten.

Und die bösen Profis beherrschen das immer ne Nummer besser als wir Amateure!


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713166
Datum05.02.2012 10:3835247 x gelesen
Geschrieben von Axel U.Ich finde es nicht verwerflich, wenn ein TrM/TrFü ein bißchen mehr weiß. Es kann immer mal vorkommen das kein Gruppenführer bei einem Einsatz erscheint.

Im THW wirsd in der Ausbildung zwischen Truppführer und Gruppenführer nicht mehr unterschieden. Beide durchlaufen die gleiche Unterführerausbildung auf den THW Bundesschulen. In der Bergung Fachkunde Bergung Führungsteil ( 1 Woche ) und Fachkunde Bergung Praktischer Teil (1 Woche). Abgeschl0ßen wird jeweils mit einer Prüfung

Beid en Fachgruppen ist der Fachteil in der Regel intensiever . Unterführer Brückenbau 4 Praktische Lehrgänge bis man die Qualifikation erreicht hat


Ich finde das auch mehr als Sinnvoll, somit habe ich immer genug Führungskräfte am Start


Gunnar


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713168
Datum05.02.2012 11:3535009 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Im THW wirsd in der Ausbildung zwischen Truppführer und Gruppenführer nicht mehr unterschieden.

Wobei auch zu beachten ist, daß der Truppführer THW (bzw. auch die Truppführer im KatS vor Erklärung des Weltfriedens) solange ich das mit meiner Aktenlage zurückverfolgen kann, strukturell als Unterführer geführt wurden. Truppführer der Feuerwehr jedoch als Mannschaft.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJens8 H.8, Riegelsberg / Saarland713170
Datum05.02.2012 12:1034950 x gelesen
Also ich kann die Auffassung, dass eine zerstörende Türöffung schneller geht als eine zerstörungfreie nicht 100%-ig teilen.

Die erfahrung hat gezeigt, dass wir in mehr als 80% der Fälle zerstörungsfrei schneller drin waren als anders.

Und, ja wir haben eine Sicherungspflicht, und müssen es hinbekommen ab zu rücken ohne das dort "tag der offenen Tür" ist.

Wenn ich an einer Tür stehe, mit Mehrfachverriegelung, Panzerbeschlag etc... habe ich:

1. vorher alternativen geprüft, wie: nochmals klingeln, klopfen und rufen; Nachbarn nach schlüssel gefragt; gekippte Fenster; schwächer verriegelte Türen ( Kellertür z.B)

2. wenn ich dann immer noch nur die High-End Tür vor mir hab, ist es natürlich vor zu ziehen eine Fensterscheibe im Obergeschoss ein zu schlagen...weniger Schaden als sich an einer solchen Tür zu versuchen ( seitdenn man kann fräsen )

Es es niemal eine Tür ein zu treten !! Dazu müsse uns eine Polizei oder ein RD auch nit rufen !!!

Wie bei jedem anderen Einsatz ist auch hier die Erkundung der Schlüssel zum Erfolg !!

......falsche Taktik, große Schäden......


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713171
Datum05.02.2012 12:4234779 x gelesen
Geschrieben von Jens H.Also ich kann die Auffassung, dass eine zerstörende Türöffung schneller geht als eine zerstörungfreie nicht 100%-ig teilen.

Eine zerstörungsfreie Methode Türöffnung, die meist (aber auch nicht immer) schneller geht als zerstörende Türöffnung, ist die Nutzung des vorgesehenen Schlüssels. Ansonsten sieht es da eher mau aus.

Geschrieben von Jens H.Und, ja wir haben eine Sicherungspflicht, und müssen es hinbekommen ab zu rücken ohne das dort "tag der offenen Tür" ist.

Nur bei gewissen Einsätzen und auch nur im gewissen Rahmen.

Geschrieben von Jens H.1. vorher alternativen geprüft, wie: nochmals klingeln, klopfen und rufen; Nachbarn nach schlüssel gefragt; gekippte Fenster; schwächer verriegelte Türen ( Kellertür z.B)

"Erst Probieren - dann demolieren!" ist sicherlich ein wichtige Weisheit. Doch sollte man bedenken, daß man in den meisten Fällen der originären Zuständigkeit aber auch in vielen Fällen in denen man hinzugezogen wird ein Zeitproblem besteht. Hätte man dieses nicht, so könnte man auch auf den Schlüsseldienst warten.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713172
Datum05.02.2012 12:5434882 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Ich finde das auch mehr als Sinnvoll, somit habe ich immer genug Führungskräfte am Start

Kannst Du bei Feuerwehrs vergessen.
Der TrFü ist eine bessere "Mannschaftsweiterbildung" und zählt ausdrücklich nicht zu den Führungslehrgängen.
Und man sollte nicht vergessen, dass der TrFü im schlechtesten Fall nur folgende Ausbildung hat
70h TrM1
80h TrM 2
16h Sprechfunker
35h TrFü

Das ist nicht wirklich viel.

Bei realistischer Betrachtung müßtest Du den TrM1 auf 140h erhöhen. Den TrM 2 modularisieren und ebenfalls wenn jemand alles lernen soll mindestens verdoppeln und den TrFü auf 70h erhöhen.

Und selbst dann bräuchte man noch eine GrFü-Ausbildung extra (die uch ebenfalls auf 140h ansetzen würde).

In sofern ist Euer TrFü auch von der Aufgabe her nicht mit der Fw zu vergleichen, hier wird quasi jeder irgend wann TrFü...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorJens8 H.8, Riegelsberg / Saarland713173
Datum05.02.2012 12:5635058 x gelesen
klar, dafür gibt es aber auch kein patent-rezept.....

hier gilt gleiches wie beim VU, rücksprache mit dem RD / Notarzt z.B. der soll dann entscheiden ob schnell oder langsam....

ist wie immer eine situationsbedingte sache....

probleme gibts nur wenn an sofort mit ziehfix anfängt....dann haben sich meist die restlichen optionen erledigt....deshalb stufenweise vorgehen.... ziehfix, pz-brecher....halligan-tool, fw-axt, kettensäge etc. sollten letztes mittel der wahl sein


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713174
Datum05.02.2012 13:1534851 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Wenn ich meine Lektion von meinem Türöffnungseminar nicht ganz vergessen habe, so sind wir im Nachgang auch wieder für das Verschließen verantwortlich!

Einfach einen von der grünweissen/blauweissen Fraktion hinstellen und aufm Tischler warten!

fertigt!


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713175
Datum05.02.2012 13:2334784 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Marc D.Eine zerstörungsfreie Methode Türöffnung, die meist (aber auch nicht immer) schneller geht als zerstörende Türöffnung, ist die Nutzung des vorgesehenen Schlüssels. Ansonsten sieht es da eher mau aus.

nAck.

Einen Versuch mit dem Fallendraht ist es immer wert. Braucht so gut wie keine Zeit, und wenn es klappt, ist man ruckzuck drin.

Geschrieben von Marc D.Geschrieben von Jens H.
Und, ja wir haben eine Sicherungspflicht, und müssen es hinbekommen ab zu rücken ohne das dort "tag der offenen Tür" ist.

Nur bei gewissen Einsätzen und auch nur im gewissen Rahmen.


Bei welchen Einsätzen können wir denn einfach so abrücken und die Wohnung mit offener (oder nicht mehr vorhandener) Tür unbewacht zurücklassen?

IMNSHO: wir sind zwar nicht für das Verschliessen zuständig, aber müssen doch erstmal so lange warten, bis ein Zuständiger (also: Mieter, Vermieter, Angehörige oder halt die Polizei) vor Ort ist.

Gruß,
Henning


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW713176
Datum05.02.2012 13:3234747 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Im THW wirsd in der Ausbildung zwischen Truppführer und Gruppenführer nicht mehr unterschieden.

Das muss man aber nicht grundsätzlich gut finden :-)

Soweit mir bekannt ist, ist bei euch ja pro Bergungsgruppe nur genau zwei bestellte Gruppenführer vorgesehen!
Das ist für eine EA-Organisation zu wenig.
Da kommt das THW nicht umhin die Truppführer soweit auszubilden, dass sie auch die gesamte Gruppe führen können.

Die Feuerwehr macht es andersrum:
Sie bildet mehr Leute zum GF aus, die dann aber auch noch als Truppführer eingesetzt werden können.
Das THW bildet halt Truppführer aus, die auch als Gruppenführer eingesetzt werden können...
*schulterzuck*


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713178
Datum05.02.2012 13:3434771 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Einen Versuch mit dem Fallendraht ist es immer wert. Braucht so gut wie keine Zeit, und wenn es klappt, ist man ruckzuck drin.

Man kann auch die Formel "Sesam öffne dich!" probieren. Wenns klappen sollte ist man auch ruckzuck drin.

Geschrieben von Henning K.Bei welchen Einsätzen können wir denn einfach so abrücken und die Wohnung mit offener (oder nicht mehr vorhandener) Tür unbewacht zurücklassen?

Ersteinmal alle Amtshilfen, das deckt einen nicht geringen Teil der Fälle ab. Dann alle Fälle wo ein originär Zugangsberechtigter vor dem Abrücken vor Ort ist. Da sind dann auch viele weitere Fälle abgedeckt.

Geschrieben von Henning K.wir sind zwar nicht für das Verschliessen zuständig, aber müssen doch erstmal so lange warten, bis ein Zuständiger (also: Mieter, Vermieter, Angehörige oder halt die Polizei) vor Ort ist.

Eng betrachtet sind die meisten der von dir Genannten nicht als zuständig zu betrachten. Außerdem ist schon ein gewisser Unterschied zwischen "warten und übergeben" und "Wiederverschluß". Sowohl im Arbeits- und Materialaufwand als auch in der dafür notwendigen Qualifikation.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713179
Datum05.02.2012 13:4434689 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Marc D.Man kann auch die Formel "Sesam öffne dich!" probieren. Wenns klappen sollte ist man auch ruckzuck drin.

Vom Zeitaufwand her eine Überlegung wert...

(Bei den hier üblichen Wohnungstüren in Mehrfamilienhäusern kommt man aber tatsächlich mindestens bei jeder dritten Tür mit dem Fallendraht rein. Wenn nicht abgeschlossen ist.)

Geschrieben von Marc D.Geschrieben von Henning K.
Bei welchen Einsätzen können wir denn einfach so abrücken und die Wohnung mit offener (oder nicht mehr vorhandener) Tür unbewacht zurücklassen?

Ersteinmal alle Amtshilfen, das deckt einen nicht geringen Teil der Fälle ab. Dann alle Fälle wo ein originär Zugangsberechtigter vor dem Abrücken vor Ort ist. Da sind dann auch viele weitere Fälle abgedeckt.


Du hast aber schon das Wörtchen "unbewacht" gelesen?

Geschrieben von Marc D.Außerdem ist schon ein gewisser Unterschied zwischen "warten und übergeben" und "Wiederverschluß".

Wir scheinen einer Meinung zu sein.

Gruß,
Henning


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713180
Datum05.02.2012 13:4534764 x gelesen
Geschrieben von René H.Einfach einen von der grünweissen/blauweissen Fraktion hinstellen und aufm Tischler warten!

Ab und an kommen auch wir ( THW ÖGA Eigebntumssicherung ), wenn der Tischlker ums Eck nicht erreichbar ist.


Gunnar


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AutorAndr8eas8 B.8, Friedberg / Hessen713183
Datum05.02.2012 14:4934720 x gelesen
Hallo,
bei uns kommt, wenn es nicht mit einem neuen Zylinder getan ist, das örtliche THW und macht "Eigentumssicherung", auch bei eingeworfenen Schaufensterscheiben o. ä. Natürlich nur außerhalb der Geschäftszeiten der örtlichen Handwerker.

Gruß

Andreas


Alles meine Meinung

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713184
Datum05.02.2012 15:0634725 x gelesen
Gut finden muß man so eine Einheit aber nicht, oder?

Im Endeffekt tretet ihr in direkte Konkurrenz zu örtlichen Handwerkern!


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AutorAndr8eas8 B.8, Friedberg / Hessen713185
Datum05.02.2012 15:1534635 x gelesen
Hallo,
grundsätzlich hast Du recht, nur wenn die Alternativen nicht erreichbar sind, was tun?
Und nur davon war die Rede bei Koll. Gunnar Kreidl und mir.

Gruß

Andreas


Alles meine Meinung

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713186
Datum05.02.2012 15:1734759 x gelesen
Geschrieben von René H.Gut finden muß man so eine Einheit aber nicht, oder?

Im Endeffekt tretet ihr in direkte Konkurrenz zu örtlichen Handwerkern!


genau das nicht, wir kommen nur zum Zuge wenn kein örtlicher Handwerker erreichbar ist, Problem bei der Polizei das Sie Nachts oder m Wochenende kein Handwerker bekommen . Denn diese Einsätze sind auch für das Handwerk nicht gerade lukrativ. Scheibe mit OSB Platte zuschrauben. Das schenken sich viele Firmen , da Nachts raus zu fahren. Die Polizei hat aber die Pflicht das Objekt irgendwie vernünftig zu zu machen.


Gunnar


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW713187
Datum05.02.2012 15:2134633 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.genau das nicht, wir kommen nur zum Zuge wenn kein örtlicher Handwerker erreichbar ist, Problem bei der Polizei das Sie Nachts oder m Wochenende kein Handwerker bekommen . Denn diese Einsätze sind auch für das Handwerk nicht gerade lukrativ. Scheibe mit OSB Platte zuschrauben. Das schenken sich viele Firmen , da Nachts raus zu fahren. Die Polizei hat aber die Pflicht das Objekt irgendwie vernünftig zu zu machen.Macht das THW solche arbeiten generell?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Axel Urban

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland713189
Datum05.02.2012 15:5734682 x gelesen
Geschrieben von Josef M.Wen der der die Tür geliefert hat auch nur ein bißchen was von seinem Handwerk versteht ist das Ziehgerät garantiert nicht schneller...

So hat's der Tischlermeister in unserer Feuerwehr auch gesehen. Der kannte ja einige Türen in unserer Gemeinde. Sein Rat war: Schmeisst ein Fenster ein, das kommt am billigsten. Zur Not mit Leiter in einer oberen Etage. Aber lasst bloss die Rahmen unbeschädigt.
Man muss in den kleinen Gemeinden natürlich auch auf seinen Ruf achten...


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713190
Datum05.02.2012 15:5934597 x gelesen
Nein generell nicht, sowas wird im Rahmen der Örtlichen Gefahrenabwehr vorgehalten

Im THW ist hier das Stichwort Eigentumssicherung , man muss ein wenig material und werkzeug vorhalten um das vernünftig durch zu führen


Einfach einmal beim Örtlichen Ortsverband nach Fragen wenn Interesse besteht


Gunnar


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg713191
Datum05.02.2012 15:5934698 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Frank E.Sein Rat war: Schmeisst ein Fenster ein, das kommt am billigsten

Sehe ich auch so. Die Frage ist aber wie stabil sind morderne Dreifachverglasungen?

Kann ich auf einer Leiter stehend ein solches stabile Fenster ohne Eigengefährdung einschlagen?

Ich hab da keine Erfahrung. Meine Fenster sind noch alle heile ,-)


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW713192
Datum05.02.2012 16:1134607 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Nein generell nicht, sowas wird im Rahmen der Örtlichen Gefahrenabwehr vorgehalten

Im THW ist hier das Stichwort Eigentumssicherung , man muss ein wenig material und werkzeug vorhalten um das vernünftig durch zu führen


Einfach einmal beim Örtlichen Ortsverband nach Fragen wenn Interesse besteht
Mir ist hier kein Fall in der Gegend bekannt, wo nicht ein Handwerker die Arbeit erledigen konnte. Aber danke für die Info.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Axel Urban

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713193
Datum05.02.2012 16:4434551 x gelesen
Geschrieben von Axel U.Mir ist hier kein Fall in der Gegend bekannt, wo nicht ein Handwerker die Arbeit erledigen konnte. Aber danke für die Info.

Richtig...

Ich habe die Telefonnummern von Glasern, Tischlern, Klimatechnikern die ich alle am WE erreichen kann falls ich mal mit meinem Latein am Ende bin.

Und ich mache einiges an Umsatz durch Notdienste die meine Kollegen "nicht nötig" haben.

Bin allerdings zur Zeit auch wegen einem Vorfall am Freitag etwas angefressen, wo ich nicht angerufen wurde!


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713194
Datum05.02.2012 16:4634464 x gelesen
Geschrieben von René H.Bin allerdings zur Zeit auch wegen einem Vorfall am Freitag etwas angefressen, wo ich nicht angerufen wurde!

Oh Edit

daher möge man mir meine vielleicht etwas engstirnige Sichtweise nach sehen!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713195
Datum05.02.2012 17:0134588 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.wir kommen nur zum Zuge wenn kein örtlicher Handwerker erreichbar ist, Problem bei der Polizei das Sie Nachts oder m Wochenende kein Handwerker bekommen . Denn diese Einsätze sind auch für das Handwerk nicht gerade lukrativ.

Also wenn ich allein an die vielen selbständigen Haustechnik-Dienstleister denke, die es mittlerweile überall gibt, dann bin ich darüber schon verwundert, daß es unmöglich sein soll jemanden zu erreichen, der diese Aufgabe wahrnimmt.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713197
Datum05.02.2012 17:1034628 x gelesen
Geschrieben von René H.Und ich mache einiges an Umsatz durch Notdienste die meine Kollegen "nicht nötig" haben.

Bin allerdings zur Zeit auch wegen einem Vorfall am Freitag etwas angefressen, wo ich nicht angerufen wurde!


Generell wenn man das Gefühl hat das THW nimmt einen sein täglich Brot weg, egal ob Eigentumssicherung Bäume fällen oder was weis ich, den OV direkt ansprechen wenn das nicht hilft die örtliche IHK Informieren. Sonstige Technische Hilfeleistungen werden im THW nur nach Abstimmung mit der IHK vorgenbommen .

Gunnar


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713198
Datum05.02.2012 17:1334565 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Also wenn ich allein an die vielen selbständigen Haustechnik-Dienstleister denke, die es mittlerweile überall gibt, dann bin ich darüber schon verwundert, daß es unmöglich sein soll jemanden zu erreichen, der diese Aufgabe wahrnimmt.

Wir sind nicht selber auf die Idee mit der eigentumssicherung gekommen sondern sind von der Polizei angesprochen worden, das es gerade nachts nicht Möglich ist einen Qualifizierten Handwerksbetrieb zu erreichen, zum Teil drückten die Firmen das Gespräch weg wenn Sie im Display die Nummer des reviers gesehen haben . Denke so was ist Örtlich sehr verschieden


Gunnar


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713203
Datum05.02.2012 19:3534558 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Denke so was ist Örtlich sehr verschieden

Das wird wohl an der Polizei liegen. Genauer an der Kommunikation

Warum sollte sich ein Handwerker Nacht/Feiertags/sonntagsarbeit entgehen lassen?
Das ist leicht verdientes Geld!


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713204
Datum05.02.2012 19:3934395 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Generell wenn man das Gefühl hat das THW nimmt einen sein täglich Brot weg

Geschrieben von Gunnar K.wenn das nicht hilft die örtliche IHK Informieren.

Wenn ich damit an die IHK/HWK rangehen würde, verbrenne ich nur unnötig das Terrain

Gegenseitiger Respket und erkennen der eigenen Grenzen ist gefragt!


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713205
Datum05.02.2012 19:4034354 x gelesen
Neudeutsch Kooperation!


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713208
Datum05.02.2012 20:1634451 x gelesen
Geschrieben von René H.Warum sollte sich ein Handwerker Nacht/Feiertags/sonntagsarbeit entgehen lassen?

Weil er genug andere Aufträge hat?

Außerdem will die Polizei nicht 20 Nummern runtertelefonieren bis sie einen findet, der das dann macht, Zeit, Lust hat.
Und einen zentralen "Handwerkernotdienst" gibt es eben nicht. Wäre sicherlich eine Marktlücke und wenn die Handwerkskammern was für ihr Geld tun würden, dann wäre das eine Option ein neues Marktsegment auf zu machen.

Wenn die Polizei aber selbst eine feste Liste mit Handwerkern anlegt die sie selbst ermittelt und die Zeit und Lust auf sowas haben (und zwar zuverlässig immer) anlegt, dann kommen wir ganz schnell in den Bereich, dass sie das ausschreiben muß wie bei Leistungen der Abschleppunternehmen.
Und ob sich die Polizei das an Aufwand antut...

Zumal dann auf dem Land die Anfartswege für irgend einen Handwerker von irgend woher wieder lang werden können.


Ich habe das Drama einmal miterlebt, als wir einen Bagger und eine Schuttmulde gebraucht haben. Freitags um 20:30 Uhr. Das war eine fast eine Stunde Telefoniererei bei Bauunternehmen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen713209
Datum05.02.2012 20:1934271 x gelesen
Geschrieben von René H.Das ist leicht verdientes Geld!

Nicht, wenn es Angestellte sind, die ihre Bereitschaft bezahlt haben wollen...


Grüße

Lüder Pott

...nur weil es juristisch akzeptabel ist, muß es lange noch nicht moralisch in Ordnung sein...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP713211
Datum05.02.2012 20:2534269 x gelesen
Geschrieben von René H.Warum sollte sich ein Handwerker Nacht/Feiertags/sonntagsarbeit entgehen lassen?Weil er nächtigen/feiern/sonntagen will?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen713222
Datum05.02.2012 21:1934869 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Sehe ich auch so. Die Frage ist aber wie stabil sind morderne Dreifachverglasungen?
Damit kommst Du bei modernen Häusern nicht mal mehr aus, mein Bruder hat in seinem Haus (erstellt 2009) vierfach verglaste Fenster, m.W. nach gibt es Fenster auch schon fünffach verglast...

Wäre der Federdorn aus dem Glasmanagement eine Option, dann seitlich neben dem Fenster angeleitert?


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713226
Datum05.02.2012 22:1434893 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Wäre der Federdorn aus dem Glasmanagement eine Option, dann seitlich neben dem Fenster angeleitert?

Nein. Weil Fensterglas kein ESG mit Vorspannung ist. Das ist komplett wirkungslos.


Ich kann es wirklich nur jedem empfehlen, im Rahmen der Ausbildung an Abbruchgebäuden zu üben. Einfach mit dem Bauamt einen Deal machen. Immer wenn die eine Abbruchgenehmigung ausfertigen, dann Info an die Feuerwehr. Dann muß man oft allerdins spontan reagieren und kann nicht auf den nächstenb diensplanmäßig freien Termin warten, sondern muß ggf. Sonderdienste ansetzen.

Klar, wenn da alte Fenste raus den 1950ern drinne sind ist das weniger spannend. Wobei es auch da Aha-Effekte gibt.
Aber es werden ja auch Gebäud emit neueren Fenstern abgerissen. Schon im EG wird das spannend. Auf einer Leiter im 1. oder 2. OG stehend schon fast akrobatisch. Denn mit dem Feuerwehrbeilchen mußt Du da i.d.R: nicht mal anfangen.

Also steht man dann in 3-10m Höhe auf einer tragbaren Leiter mit der Axt oder dem Halligan und denkt sich "sch... das mit dem Fenster einschlagen klingt so einfach". Und spätestens dann wird klar, warum jeder FM höhentauglich sein muß, d.h. die Leiter nicht nur hochsteigen kann, sondern oben auch mit nur dem Gurt und einer halben Hand gesichert arbeiten können muß...


Und da fallen dann solche Dinge wie "Einschlagen der Scheibe mit dem Leiterkopf der Steckleiter" und "mal eben mit dem Einreißhaken reindengeln" beim Mythbuster-Fenstertest ganz schnell durch...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern713230
Datum05.02.2012 22:5834836 x gelesen
Geschrieben von Lars T.
Damit kommst Du bei modernen Häusern nicht mal mehr aus, mein Bruder hat in seinem Haus (erstellt 2009) vierfach verglaste Fenster, m.W. nach gibt es Fenster auch schon fünffach verglast...

In diesem Fall wird der Schaden dann aber auch immens. Allein der Passivhaus-Standard mit Dreifachverglasung ist nicht gerade preiswert. Wer sich mal an einem dreifachverglasten Fenster austoben durfte, weiß, dass es auch mit schwerem Gerät auf festem Untergrund äußerst mühsam ist, dort eine anständige Öffnung hinein zu bekommen. Eine Fünffachverglasung werde ich sicherlich nicht anrühren, wenn es sich vermeiden lässt.


Audiatur et altera pars.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 713237
Datum05.02.2012 23:4234676 x gelesen
Geschrieben von Axel U. Es kann immer mal vorkommen das kein Gruppenführer bei einem Einsatz erscheint.


Wobei dann schon einiges zusammen kommen muss.

Aber auch dann gilt:
Türöffnung nur wenn die Polizei es anordnet oder wenn Gefahr in Verzug ist. Dann die POL hinzuziehen und an die übergeben.

Unterrichtsdauer: 1 Minute. Verwendete Hilfsmittel: keine.

Auch wenn ich ein Freund des Hintergrundwissens und der Rechtsgrundlagen bin, manchmal ist weniger einfach mehr.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 713238
Datum05.02.2012 23:5834636 x gelesen
Geschrieben von Jens H.
Und, ja wir haben eine Sicherungspflicht, und müssen es hinbekommen ab zu rücken ohne das dort "tag der offenen Tür" ist.


Übergabe der EST an den nächsten Schutzmann oder Verantwortlichen..

Geschrieben von Jens H.Es es niemal eine Tür ein zu treten !! Dazu müsse uns eine Polizei oder ein RD auch nit rufen !!!

Dann stellt sich die Frage warum bei Person in Wohnung man überhaupt die FW ruft. Käme es da auf jede Minute an so gibt es auf jedem RTW eine Brecheisen mit man sich SOFORT Zutritt zur Wohnung verschaffen könnte..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 713239
Datum06.02.2012 00:0334788 x gelesen
Geschrieben von Jens H.
hier gilt gleiches wie beim VU, rücksprache mit dem RD / Notarzt z.B. der soll dann entscheiden ob schnell oder langsam....


Oma Schulz liegt in der Wohnung und wimmert. Auf welcher Grundlage soll denn jetzt der NA feststellen ob und was und wie schnell da Hile erforderlich ist?

IMO:

Erkundung der Tür mit Parallelerkundung des Umfeldes und dann ist der Ziehfix Mittel der Wahl.

Und ich wage zu behaupten das in mindestens 70% der Fälle es damit auch funzt.

Es ist hier wie bei allem. Je mehr Varianten ich habe, umso mehr muss ich ausbilden damit ich fit bleibe. Und wieder haben wir die Ausbildungszeit als limitierende Variante..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg713251
Datum06.02.2012 08:2034118 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Axel U.Ich finde es nicht verwerflich, wenn ein TrM/TrFü ein bißchen mehr weiß. Es kann immer mal vorkommen das kein Gruppenführer bei einem Einsatz erscheint.

Grundsätzlich ist daran nichts verwerflich. Ich kenne aber viele TM/TF die gar kein Interesse an diesen Themen haben, und deshalb entsprechend nicht aufmerksam sind.
Die Leute die echtes Interesse an weitergehenden Fragen haben, könnte man ja evtl. als GF ausbilden, und hätte dann auch nicht mehr das Problem, einen Einsatz ohne Führungskraft abwickeln zu müssen, was in meinen Augen einfach nicht geht.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg713252
Datum06.02.2012 08:3934103 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von René H.Das wird wohl an der Polizei liegen. Genauer an der Kommunikation

Warum sollte sich ein Handwerker Nacht/Feiertags/sonntagsarbeit entgehen lassen?
Das ist leicht verdientes Geld!


So einfach ist es leider nicht. Erstens ist das Geld nicht mehr so leicht verdient, wenn man Bereitschaftsdienste für Mitarbeiter bezahlen muss, für einen Fall der im Schnitt alle 1-2 Monate mal vorkommt.
Zweitens erreicht man gar nicht immer den Besitzer eines Geschäftes oder ähnlichem Sonntags nachts um halb drei. Und die Polizei hat nicht die Kapazität einen Laden drei Stunden zu bewachen bis erstens der Besitzer evtl. erreicht ist und zweitens der Handwerkernotdienst aus der nächsten großen Stadt da ist. Als wählt man die schnellste und einfachste Lösung für alle Beteiligten.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern713254
Datum06.02.2012 09:0434269 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Außerdem will die Polizei nicht 20 Nummern runtertelefonieren bis sie einen findet, der das dann macht, Zeit, Lust hat.

Genau das ist das Problem in der Praxis, die Zeit haben die Jungs überhaupt nicht, weder die aufm Revier noch die draußen vor Ort. Es mag örtlich sein das sie zu einem einen guten Draht haben, aber ansonsten ist die Option THW in so einem Fall außerhalb der Geschäftszeiten immer die bessere.
Es sei denn ein Handwerker bietet das aktiv an, mit 24h Kummertelefon ......


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern713255
Datum06.02.2012 09:0534041 x gelesen
Geschrieben von René H.Das wird wohl an der Polizei liegen. Genauer an der Kommunikation

Nö, am Angebot.


Geschrieben von René H.Warum sollte sich ein Handwerker Nacht/Feiertags/sonntagsarbeit entgehen lassen?
Das ist leicht verdientes Geld!


Unbezahlbar wenn dafür Mitarbeiter in Bereitschaft gehalten werden müssen.......



Gruß
CS





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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein713257
Datum06.02.2012 09:0734143 x gelesen
Geschrieben von Christian S.aber ansonsten ist die Option THW in so einem Fall außerhalb der Geschäftszeiten immer die bessere.

Die Bequemere!

Ansonsten Rufe ich in Zukunft die Feuerwehr/THW wenn ich schwere Lasten bewegt haben will, am Sonntag Erdaushubarbeiten im Garten notwendig sind. Zum Aufräumen und Bäume stutzen usw...


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg713260
Datum06.02.2012 09:1834019 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von René H.Die Bequemere!

Ansonsten Rufe ich in Zukunft die Feuerwehr/THW wenn ich schwere Lasten bewegt haben will, am Sonntag Erdaushubarbeiten im Garten notwendig sind. Zum Aufräumen und Bäume stutzen usw...


Bitte! Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es geht um Dinge (Eigentumssicherung) die rein objektiv nicht bis zum nächsten Werktag 7 Uhr verschoben werden können.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713261
Datum06.02.2012 09:3234020 x gelesen
Geschrieben von René H.Ansonsten Rufe ich in Zukunft die Feuerwehr/THW wenn ich schwere Lasten bewegt haben will, am Sonntag Erdaushubarbeiten im Garten notwendig sind. Zum Aufräumen und Bäume stutzen usw...

kannst Du jeder Zeit René, sobald Du bei Deinert Örtlichen IHK eine Unbedenklichkeitserklärung bekommen hast und mir eine Kostenübernahme schickst , übernehmen wir diese Aufgaben wenn es dafür ein Ausbildungsinteresse besteht .


Gunnar


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen713263
Datum06.02.2012 09:5134055 x gelesen
Hallo,

soll Feuerwehren geben die haben ausser einer Ramme und einer Motrsäge / trennschleifer gar kein Werkzeug zum Türöffnen..........warum wohl.



Dirk


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AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW713277
Datum06.02.2012 13:2233852 x gelesen
Einleitend mal ein paar Zeilen :

.....mal wieder eine der Diskussionen, die eh nie zufriedenstellend beantwortet werden kann....
Zum Thema Türöffnung gibts in Deutschland einfach verschiedenste Meinungen, und das ist auch berechtigt, da es z.B. durch regionale Gegebenheiten, zu erwartende Einsatzzahlen, Ausbildung und vorhandenes Material die verschiedensten Ausgangslagen gibt. Und deshalb entstehen auch vielfältige Meinungen :)


Klar gibts Feuerwehren, die nur ein Brecheisen oder eine Motorkettensäge besitzen. Was wollen sie auch mit ausgiebigem Türöffnungswerkzeug, wenn die zu erwartende Einsatzzahl bei 1 Öffnung in 2 Jahren liegt ?
Spätestens wenn die Einsatzzahlen bei 10 oder mehr Türöffnungen im Jahr liegen, siehts anders aus... da schadet es sicherlich nicht, wenn man auch mal ne andre Möglichkeit hat, als eine Tür Rambomässig zu öffnen.

Und ja, es gibt unzählige Türen ( und auch Fenster... ) bei denen man mit der Hauruck-Methode ziemlich alt aussieht... Stahlrahmen und F90-Ausführung, meist mit Mehrfachverriegelung wäre nur eines der vielen Beispiele... da möcht ich mal sehen, wie man die mit nem Brecheisen aufmacht. Und wie diese dann aussehen, wenn man nach halbstündiger Bearbeitung mit sämtlichem Werkzeug aus der Beladeliste des LF dran gearbeitet hat, brauch ich bestimmt nicht näher zu beschreiben ;)
Von der Verhältnismäßigkeit der Mittel mal ganz abgesehen....Für den Preis einer guten Türe samt Rahmen kann man viele Zylinder zerstören... sehr viele...

Wie oben schon erwähnt : Schwieriges Thema mit verschiedenen Ansichten. Und diese Ansichten muss man eben respektieren... und solange es bei der jeweiligen Feuerwehr mit der jeweiligen Taktik gut funktioniert, ist doch alles i.O. :)


Errare humanum est

Das geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Es besteht kein Recht auf Vollständigkeit...

Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :-)

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland713293
Datum06.02.2012 16:5534059 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Wie oben schon erwähnt : Schwieriges Thema mit verschiedenen Ansichten. Und diese Ansichten muss man eben respektieren... und solange es bei der jeweiligen Feuerwehr mit der jeweiligen Taktik gut funktioniert, ist doch alles i.O. :)
sehe ich ähnlich wie Harald.
Ich habe grad mal nachgeschaut und beim groben Überfliegen der Statistik 2011 hatten wir 7 Einsätze bei denen Türen geöffnet worden sind. 7 ist bei 71 Einsätzen gesamt schon eine stattliche Zahl wie ich finde.
Wir fahren mit dem Schema (1) "Türfallengleiter" -> (2) "Attacke auf den Zylinder" -> (3) "Hau Ruck" eigentlich ganz gut.

Zu Phase (3) kam es dabei nur einmal. Alle anderen Szenarios wurden entweder durch (1), in den meisten Fällen aber durch (2) abgehandelt.
Und dies imho immer in akzeptabler Zeit.

Daher verstehe ich die grundsätzliche Abneigung gegen die zerstörungsfreien bzw. -armen Verfahren nicht.
Die Zeit ein Türgummi zu entfernen und den Fallengleiter durchzuziehen hat man (fast!) immer. Ausbildungsaufwand hält sich 1. in Grenzen und ist 2. ohne Probleme an der Wache zu üben.
Variante (2) ist halt mit Ausbildung verbunden und das üben ist materialaufwändiger. Und hier hilft wirklich nur Praxis. Bin leider selbst noch nicht in den Genuss einer praktischen Unterweisung gekommen. Aber das kommt schon noch ;-)
Und bei Variante (3) sollte die erste Erkundung eigentlich schon ergeben haben ob wir besser ein Fenster oder eine Tür zerstören.

Einige Kameraden sind noch unterwiesen wie man eventuell vorhandene Zweitschlüssel manipulieren kann um sich komplett zerstörungsfrei (bis auf den Schlüssel) Zutritt verschafft. Das fällt bei uns dann aber in den Bereich "Expertenwissen" und ist ein nice-to-have wenn die entsprechenden Kollegen an der EST sind.

Eine Fräse stand auch im Gespräch, wurde aber auf Grund des Kosten- und des Ausbildungsaufwandes verworfen.

Wenn man aber mal in einem Mehrfamilienhaus gesehen hat wie eine Wohnungstür mit Hilfe des Fallengleiters in circa 8 Sekunden geöffnet wurde (im Alarmfall), sollten alle Zweifel über Sinn/Unsinn eines solchen Gerätes hinfällig sein. Meinen verdutzen Blick als Gruppenführer teilte der Kollege in grün/weiß übrigens auch ;-) Der Wollte nach dem ersten Trubel dann mal kurz aufgeklärt werden was da grad passiert war.


Gruß aus dem Saarland

Tobias
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alles nur meine private Meinung

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 03.02.2012 20:17 Holg7er 7D., Overath
 03.02.2012 20:50 Ralf7 H.7, Drebkau
 03.02.2012 21:16 Holg7er 7D., Overath
 04.02.2012 00:13 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.02.2012 11:41 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 04.02.2012 11:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.02.2012 12:24 ., Dortmund
 05.02.2012 10:38 ., Wüstenrot
 05.02.2012 11:35 ., Bad Hersfeld
 05.02.2012 12:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.02.2012 13:32 ., Dortmund
 05.02.2012 23:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.02.2012 08:20 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 04.02.2012 12:15 Denn7is 7E., Menden
 04.02.2012 12:47 Jens7 H.7, Riegelsberg
 04.02.2012 13:02 ., Dortmund
 04.02.2012 13:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2012 13:58 ., Dortmund
 04.02.2012 14:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2012 15:22 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 04.02.2012 17:35 Ralf7 H.7, Drebkau
 04.02.2012 17:56 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 04.02.2012 20:28 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 05.02.2012 13:15 ., Flensburg
 05.02.2012 13:45 ., Wüstenrot
 05.02.2012 14:49 Andr7eas7 B.7, Friedberg
 05.02.2012 15:06 ., Flensburg
 05.02.2012 15:15 Andr7eas7 B.7, Friedberg
 05.02.2012 15:17 ., Wüstenrot
 05.02.2012 15:21 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 05.02.2012 15:59 ., Wüstenrot
 05.02.2012 16:11 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 05.02.2012 16:44 ., Flensburg
 05.02.2012 16:46 ., Flensburg
 05.02.2012 17:10 ., Wüstenrot
 05.02.2012 19:39 ., Flensburg
 05.02.2012 19:40 ., Flensburg
 05.02.2012 17:01 ., Bad Hersfeld
 05.02.2012 17:13 ., Wüstenrot
 05.02.2012 19:35 ., Flensburg
 05.02.2012 20:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.02.2012 09:04 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 06.02.2012 09:07 ., Flensburg
 06.02.2012 09:18 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 06.02.2012 09:32 ., Wüstenrot
 06.02.2012 09:51 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 06.02.2012 13:22 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
 06.02.2012 16:55 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 05.02.2012 20:19 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.02.2012 20:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.02.2012 08:39 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 06.02.2012 09:05 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.02.2012 18:29 ., Dortmund
 04.02.2012 20:35 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 04.02.2012 21:10 Alex7and7er 7H., Leipzig
 04.02.2012 21:15 ., Bad Hersfeld
 04.02.2012 21:50 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 04.02.2012 22:34 Alex7and7er 7H., Leipzig
 04.02.2012 22:54 ., Haan / Rhld
 04.02.2012 23:09 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 04.02.2012 23:26 Ralf7 H.7, Drebkau
 05.02.2012 08:18 ., Flensburg
 05.02.2012 12:10 Jens7 H.7, Riegelsberg
 05.02.2012 12:42 ., Bad Hersfeld
 05.02.2012 12:56 Jens7 H.7, Riegelsberg
 06.02.2012 00:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.02.2012 13:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.02.2012 13:34 ., Bad Hersfeld
 05.02.2012 13:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.02.2012 23:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.02.2012 15:57 ., Viskafors
 05.02.2012 15:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.02.2012 21:19 Lars7 T.7, Oerel
 05.02.2012 22:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.02.2012 22:58 Adol7f H7., Rosenheim
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