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Thema | Befestigung des Leinenbeutel am PA unzulässig? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Ingo8 D.8, Bienenbüttel / Niedersachsen | 713901 | |||
Datum | 11.02.2012 21:06 | 8906 x gelesen | |||
Moin Männers! Bei uns ist heute die Diskussion über die Befestigung der Leinenbeutel am PA-Gerät entbrannt. Ich würde gerne wissen ob es unzulässig ist einen Leinenbeutel, mittels eines Karabiners, fest am PA zu fixieren. Kann mir dort jemand weiterhelfen? Gruß | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 713906 | |||
Datum | 11.02.2012 21:41 | 5862 x gelesen | |||
Hallo! Kommt immer drauf an wen Du fragst. Die Hersteller werden immer sagen, dass so ein neues Produkt erzeugt wurde und sie keine Verantwortung dafür übernehmen. Es gibt einen Haufen Leute die sich davon auch tatsächlich bevormunden lassen... Tatsache ist: Der Feurwehrleinenbeutel ist laut FwDV in bestimmten Einsatzlagen mitzuführen, das Mitnehmen ist aus der Sicht "anerkannte Regel der Technik". Darauf aufbauend erleichtert der Blick ins Gesetz bekanntermaßen die Rechtsfindung, denn da steht: (Neues Produktsicherheitsgesetz) § 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: 2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird, ------------------------ sowie ------------------------ § 2 Begriffsbestimmungen 28. ist vorhersehbare Verwendung die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist, ----------------------------------------- Also: Auch wenn die Hersteller sich dagegen zu sträuben versuchen: Sie müssen die Feuerwehrprodukte so auslegen, dass diese auch bei vorherzusehender Verwendung (die auch "vorherzusehender Mißbrauch" sein kann), sicher sind. Damit müssen die Kombinationen aus Feurwehrprodukten, die erforderlich sind um den (Feuerwehrdienstvorschriftskonformen) Einsatz abzuwickeln zwangsläufig zulässig sein, solange sie sich noch im Bereich vorherzusehende Verwendung und nicht "lebensgefährlicher Blödsinn" bewegen. Im Zweifelsfall hilft für Deine individuellen Gegebenheiten dann noch die beliebte Gefährdungsbeurteilung.... Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 713908 | |||
Datum | 11.02.2012 23:23 | 6248 x gelesen | |||
Hallo, es ist wirklich so, dass es darauf ankommt wen du fragst und aus welcher Sicht derjenige oder diejenige antwortet. Sachlich sollte sich das Ergebnis allerdings nicht groß unterscheiden, denn da geht es darum, ob ein Leinenbeutel am PA die Funktion des PA so beeinträchtigen kann, dass dieser nicht mehr so funktioniert wie es der PA-Träger erwartet oder erwarten kann. Ein Hersteller wird die Frage aus seiner Sicht beantworten und da er als Hersteller auf die Einhaltung der PSA-Richtlinie/Verordnung (RL 89/686/EWG bzw. 8. ProdSG) festgelegt ist, wird die Antwort vermutlich lauten, dass du einen PA (= eine persönliche Schutzausrüstung) mit einer nichtschützenden persönlichen Ausrüstung verbindest und damit die Gesamtheit aus PA und Beutel auch wieder eine persönliche Schutzausrüstung ist. Diese muss dann nach der PSA-Richtlinie in Verkehr gebracht werden, was bei einem PA bedeutet, dass das ganze Teil einer EG-Baumusterprüfung wird. In dieser steckt das oben genannte sachliche Ergebnis. Beantwortest du die Frage als Feuerwehr, musst du das aus der Sicht des Nutzers tun. Dieser unterliegt anderen Regeln als der Hersteller (den Fall, dass ein Nutzer auch Hersteller werden kann lasse ich hier einmal aus). Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) gibt hier leider nicht viel her und beim Lesen des Arbeitsschutzgetzes (ArbSchG) landet man wieder bei der von JM bereits genannten Beurteilung der Arbeitsbedingungen, welche auch die Beurteilung der Auswahl und des Einsatzes von Arbeitsmitteln enthält. Und darin steckt auch wieder das oben genannte sachliche Ergebnis. In beiden Fällen wird man auf die gleichen Fragestellungen stoßen, also funktioniert ein PA mit dem Beutel noch, kann ein Bauteil des PAs durch den Beutel beschädigt werden und ausfallen und wenn ja, welches Bauteil und wie wichtig ist dies für das Funktionieren, wird der PA nach einer Beflammung mit Beutel auch noch funktionieren, etc. Ein Verbot aber auch eine pauschale Erlaubnis gibt es m. E. nicht. Viele Grüße, Christian | |||||
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Autor | Ingo8 D.8, Bienenbüttel / Niedersachsen | 713909 | |||
Datum | 11.02.2012 23:33 | 4720 x gelesen | |||
Bei uns ging es dabei Primär darum ob es zu Problemen kommen kann, wenn ein Träger im Einsatz mit dem Beutel irgendwo hängen bleibt. Einsatztechniken stehen dabei erst einmal hinten an. Soll heißen, ist der Träger im Falle eines Unfalles mit festgeschnallten Leinenbeutel auf der sicheren Seite? Danke Euch aber schon einmal für die Infos! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 713910 | |||
Datum | 11.02.2012 23:42 | 4791 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ingo D. Bei uns ging es dabei Primär darum ob es zu Problemen kommen kann, wenn ein Träger im Einsatz mit dem Beutel irgendwo hängen bleibt. Ok. Geschrieben von Ingo D. Soll heißen, ist der Träger im Falle eines Unfalles mit festgeschnallten Leinenbeutel auf der sicheren Seite? Aus welcher Sicht? Soll er sich allein befreien können oder geht es um das ewige Märchen "kein Versicherungsschutz, wenn ich das und dies tue / nicht tue?" Das kann keiner Sagen, der nicht sieht welche Anordnung ihr da gewählt habt. Meine Auffassung: Wenn der Beutel so gut zu erreichen angebracht ist dass er im Falle des verhedderrns mit einer Hand abgeworfen kann: Alles gut. Irgendwo wild auf dem Rücken so eingehakt dass der AGT davon allein nicht loskommt ohne den PA abzulegen: Nö. Womit Du wieder beim Menschenverstand und der Gefährdungsbeurteilung landest... Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 713997 | |||
Datum | 13.02.2012 09:38 | 4269 x gelesen | |||
Eine Frage an alle Mitstreiter, wie sieht es den bei Euch mit den Helmen nach EN 443:2008 Typ A aus? Wie allgememein bekannt, haben die aufgesetzten Helmvisiere bei diesen Helmen nach Typ A keinerlei Zulassung für den Brandeinsatz. Werden diese Helmvisiere von Euch vor Brandeinsätzen abgenommen und wie wird die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts bei euch gehandhabt? Wie wird die Gesamtthematik in Bezug auf die EU-Harmonisierungen bei der PSA an euren Standorten Kommuniziert? Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 714000 | |||
Datum | 13.02.2012 10:20 | 4257 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach R.Wie allgememein bekannt, haben die aufgesetzten Helmvisiere bei diesen Helmen nach Typ A keinerlei Zulassung für den Brandeinsatz. Moin, Helmvisiere haben in der Regel grundsätzlich keine Zulassung für den Brandeinsatz, da sie für die technische Hilfeleistung bestimmt sind. Bei uns werden je nach Helmtyp die Visirscheiben abgenommen oder gleich das komplette Visir vor einem Brandeinsatz durch den Atemschutzgeräteträger entfernt. Der Rest kann das Visir am Helm belassen. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 714005 | |||
Datum | 13.02.2012 10:56 | 3991 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Bach R. Eine Frage an alle Mitstreiter, wie sieht es den bei Euch mit den Helmen nach EN 443:2008 Typ A aus? Wie kommst du denn auf das schmales Brett? Das ist so pauschal nicht richtig! Selbstverständlich gibt es auch für Typ A Helme zugelassene Visiere. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 714006 | |||
Datum | 13.02.2012 10:58 | 3948 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Carsten K. Helmvisiere haben in der Regel grundsätzlich keine Zulassung für den Brandeinsatz, da sie für die technische Hilfeleistung bestimmt sind. Ich weiß nicht, wer dir das erzählt hat, aber es ist schlichtweg falsch. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 714013 | |||
Datum | 13.02.2012 11:19 | 3970 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.Ich weiß nicht, wer dir das erzählt hat, aber es ist schlichtweg falsch. Moin! Bitte mit Begründung. Bei uns wird der DIN-Helm mit Polykarbonatklappvisir getragen, neuerdings auch der PF 112 extreme mit Visir zum einstecken. Sicher mag es auch Helme mit hitzebeständigem Visir geben, jedoch spielen diese im Bereich der FF wohl eher eine untergeordnete Rolle, oder? Daher gilt hier: Visir zur Brandbekämpfung ab (AGT). Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 714016 | |||
Datum | 13.02.2012 11:21 | 4223 x gelesen | |||
Tach, Post! Es geht im Posting von Rüdiger um Helme nach aktueller Norm. Da werde Visiere genauso geprüft wie alle anderne Teile des Helms auch. Deshalb sind diese Visiere auch keine einfachen Polycarbonatplatten mehr. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 714019 | |||
Datum | 13.02.2012 11:36 | 3908 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Carsten K. Sicher mag es auch Helme mit hitzebeständigem Visir geben, jedoch spielen diese im Bereich der FF wohl eher eine untergeordnete Rolle, oder? Nicht mehr, sollten die doch an allen nach aktueller Norm beschafften Helmen vorhanden sein... Geschrieben von Carsten K. Daher gilt hier: Visir zur Brandbekämpfung ab (AGT). Das bilden wir grundsätzlich so aus, da wir diverse Helme im Umlauf haben. Auf der Anfahrt - Visir ab... Wenn man die dann auch später wieder im Fahrzeug suchen kann, die Scheiben rutschen ja gerne irgendwo rein ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 714021 | |||
Datum | 13.02.2012 11:40 | 3869 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Das bilden wir grundsätzlich so aus, da wir diverse Helme im Umlauf haben. Auf der Anfahrt - Visir ab... Wenn man die dann auch später wieder im Fahrzeug suchen kann, die Scheiben rutschen ja gerne irgendwo rein ;-) Moin! Eben! Wir bilden das auch so aus, egal ob das Visir hitzebeständig ist oder nicht. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Tobi8as 8S., Leuterod / Rheinland-Pfalz | 714032 | |||
Datum | 13.02.2012 13:11 | 3820 x gelesen | |||
Mittels Karabiner würde ich es vielleicht nicht befestigen. Der Leinenbeutel im Link bietet zwar auch eine Befetigung am PA allerdings löst sie sich bzw. man kann sie einfach lösen auf zug falls man hängen bleiben sollte. Alternative zur Karabinerbefestigung | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 714041 | |||
Datum | 13.02.2012 14:22 | 4213 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo D.Bei uns ist heute die Diskussion über die Befestigung der Leinenbeutel am PA-Gerät entbrannt. Hmmm, was habt Ihr die letzten Jahre so gemacht...? Die Diskussion ist jetzt schon fast 3 Jahre voll entbrannt und war auch mehrfach hier im Forum Thema. "Zubehör an PSA" liefert ausreichend Hinweise, z.B. http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=522598 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 D.8, Bienenbüttel / Niedersachsen | 714045 | |||
Datum | 13.02.2012 14:47 | 3855 x gelesen | |||
Naja die letzten Jahre haben wir den Standard Beutel mit der Metalllasche eingehängt. Jetzt haben wir aber solche Beutel mit Stauchfächern. Allerdings machen die von Rescue-tec einen guten Eindruck als Alternative. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 714055 | |||
Datum | 13.02.2012 16:06 | 4017 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo D.Naja die letzten Jahre haben wir den Standard Beutel mit der Metalllasche eingehängt. Die war mal für den Fw-Gurt mit gedacht - und auch dafür ist sie prinzipiell unzulässig, wenn auch weniger problematisch, da weder für den Fw-Gurt, noch für den Leinenbeutel irgendeine besondere Prüfung vorgesehen war. Hängt man die jetzt aber an den PA-Gurt, geht zulassungsrechtlich praktisch die Welt unter. Vgl. die verlinkte Diskussion. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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