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Thema | freie Heilfürsorge - was ist das? - war: Wechsel zur BF Berlin | 6 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 714566 | |||
Datum | 17.02.2012 11:32 | 5480 x gelesen | |||
hallo, kann mir und sicherlich auch vielen anderen mitlesenden Usern erklären was das mit der freie Heilfürsorge auf sich hat? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 714567 | |||
Datum | 17.02.2012 11:34 | 3702 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jürgen M. kann mir und sicherlich auch vielen anderen mitlesenden Usern erklären was das mit der freie Heilfürsorge auf sich hat? Da Beamte nicht sozialversicherungspflichtig sind bezahlt der Dienstherr die Krankenbehandlung. Ist je nach Bundesland u.U. unterschiedlich geregelt. Umfang z.B. hier, §2. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 714568 | |||
Datum | 17.02.2012 11:43 | 3795 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.kann mir und sicherlich auch vielen anderen mitlesenden Usern erklären was das mit der freie Heilfürsorge auf sich hat? Das Berufsbeamtentum ist etwa wie ein Pakt mit dem Teufel: - lebenslang - auf Schwur - gegenseitige Dienst- und Treuepflicht ;-) Als Gegenleistung für die lebenslange treue Diensterfüllung kümmert sich der Dienstherr fast bis zur völligen Selbstaufgabe um seinen Beamten. Wenn der Beamte nicht spurt, wird er bestraft oder fliegt (Disziplinarmaßnahmen). Läuft der Beamte rund, darf er irgendwann aufhören zu arbeiten und wird bis zu seinem Tod durchgefüttert (Pension). Wir er krank, kümmert sich der Dienstherr um die medizinische Versorgung und übernimmt die Heilkosten. Der Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist natürlich einem gesellschaftlichen Wandel unterzogen und so verändern sich u.a. die Regelungen über die Pension, das Pensionsalter und die Übernahme der Heilkosten. Statt einer völlig freien Gesundheitsvorsorge übernimmt der Dienstheer je nach Familienstand 50% oder mehr der Kosten, den Rest zahlt der Beamte selbst. Da die meisten Beamten aber kein Risiko eingehen wollen, versichern sie sich bei einer privaten Krankenkasse, so dass sie keinen Eigenanteil zahlen müssen. Weil die Krankenkasse nur 50% der Heilkosten zahlen muss, sind die monatlichen Beiträge recht gering und für jeden Beamten tragbar. Meistens gibt es vom Dienstherrn einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherungen, der ist aber örtlich sehr unterschiedlich. Die klassische freie Heilversorge kenne ich nur noch von Landesbeamten (Polizei, Justiz aber auch Lehrer), der Bundeswehr und einzelnen Feuerwehren (Stadtstaaten, siehe Bremen, danke Christian; einzelne kommunale Feuerwehren - Mannheim?). Einen vollständigen Überblick habe ich aber nicht. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 714569 | |||
Datum | 17.02.2012 11:45 | 3597 x gelesen | |||
ich meine das verbeamtete Personal der Landesfeuerwehrschule Bruchsal zum Beispeil Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 714571 | |||
Datum | 17.02.2012 11:49 | 3593 x gelesen | |||
hallo, wow - danke, auch im Namen der vielen Mitleser - super erklärt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 714653 | |||
Datum | 17.02.2012 20:33 | 4749 x gelesen | |||
Guten Abend! Freie Heilfürsorge heißt für mich als aktiver Feuerwehrbeamter, dass ich für meine Krankenversicherung (ambulant, stationär, Zahnarzt usw.) nichts bezahle, also auch keine Praxis- oder Rezeptgebühr oder sonstige Eigenbeteiligungen. Dafür habe ich aber nur Anspruch auf normale kassenärztliche Leistungen. Wenn ich (hoffentlich mit 60) Versorgungsempfänger werde wechsel ich in die Beihilferegelung, d. h. ich muss/kann mich zu 50 % selber versichern in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Um mit 60 Lebensjahren keine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen, kann man eine sog. Anwartschaftsversicherung für die PKV abschließen. Diese kostet für mich zur Zeit rund 50 pro Monat (inklusive Pflegepflichtversicherung). Ohne Anwartschaftsversicherung würde ich riskieren, einen hohen Risikozuschlag bei Krankheiten akzeptieren zu müssen (oder evtl. einen Leistungsausschluss von der PKV). Die 50 % Beihilfe meines Dienstherrn bleibt mir natürlich davon unberücksichtigt erhalten. Beispiel: Ich könnte mit 59 Lebensjahren einen schweren Herzinfarkt erleiden. Dann würde ich evtl. feuerwehrdienstuntauglich. Meine PKV müsste mich jetzt so versichern, als wäre ich 35 Jahre alt und normal gesund. (Zu Beginn meiner Anwartschaftsversicherung war ich 35 Jahre alt). Und jetzt kommt´s: ohne Anwartschaftsversicherung würde mich kein Versicherer mehr nehmen oder einen sehr hohen Risikozuschlag verlangen. Jeder Beamte, der Freie Heilfürsorge bekommt, muss das für sein Leben selber entscheiden. Ich hoffe ich habe etwas zur Erklärung beigetragen. Ob dieses Modell erstrebenswert ist, kann jetzt jeder selber beurteilen. Schöne Grüße aus Ostfriesland Bernd Lenz | |||||
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