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Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 715196 | |||
Datum | 22.02.2012 09:25 | 14126 x gelesen | |||
Hallo zusammen, nachdem ich gestern auf der Feuerwehr.de-Seite die "UVV-Mythbusters" durchgelesen habe, bin ich auf das Thema der PSA gestoßen. Hier wird ja angegeben, dass ein Versicherungsschutz immer unabhängig von der getragenen Schutzkleidung besteht. D.h. also, wenn PSA nicht getragen wurde oder eine falsche PSA getragen wurde, zahlt der Träger der Unfallversicherung dennoch. Inwiefern können in diesem Fall jedoch Regressansprüche gegen die Person geltend gemacht werden? Dies dürfte auch das sein, was von vielen dann immer verwechselt wird. Kann es weiterhin auch sein, dass diese Ansprüche auch geltend gemacht werden können, wenn die Verletzung nicht durch die fehlende PSA verursacht wurde, sondern ein anderes Teil? Beim BRK wurde uns in einer Schulung der Fall geschildert, dass die Versicherung nicht gezahlt hat, da sich der Betroffene beim Zeltaufbau einen Finger eingeklemmt/getquetscht hat, er dabei aber Handschuhe getragen hat. Jedoch trug er keine Sicherheitsschuhe, d.h. die PSA war nicht vollständig und aus diesem Grund wurde auch nicht gezahlt. Schönen Gruß Andreas | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 715199 | |||
Datum | 22.02.2012 09:59 | 11297 x gelesen | |||
Wie ich die gesetzliche Unfallversicherung verstehe: Der Helfer ist erstmal versichert. Die GUV zahlt bei Arbeitsunfällen die Heilbehandlung, sofern die Tätigkeit versichert und unfallursächlich war. Danach prüft der Versicherungsträger ggfs. ob es die Möglichkeit des Regresses gibt, d.h. ob es ein Fremdverschulden gibt. Dies kann z.B. gegeben sein, wenn keine/falsche PSA zur Verfügung gestellt wurde und dies unfallursächlicht war. Auch wenn geeignete PSA zur Verfügung gestellt wurde, diese aber nicht getragen wird, ist ein Regress möglich. Aber sicher nicht gegenüber dem Verunfallten, sondern gegenüber der Führungskraft unter deren Aufsicht dieses Fehlverhalten geduldet wurde! Das Nicht-Tragen von PSA ist aus sicht des Verunfallten eine Fahrlässigkeit, die explizit mitversichert ist. Aus Sicht der Führungskraft ist es eine mangelnde Fürsorge für die Mitarbeiter, daher kann ein Regress möglich sein. DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 715200 | |||
Datum | 22.02.2012 10:04 | 11347 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten G.Das Nicht-Tragen von PSA ist aus sicht des Verunfallten eine Fahrlässigkeit, die explizit mitversichert ist. Aus Sicht der Führungskraft ist es eine mangelnde Fürsorge für die Mitarbeiter, daher kann ein Regress möglich sein. Was passiert eigentlich, wenn man nachweisen kann, dass regelmäßig/immer gegen die Vorgaben verstoßen wurde/wird? Überall anders geht man dann von grober Fahrlässigkeit/Vorsatz aus... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 715203 | |||
Datum | 22.02.2012 10:24 | 11243 x gelesen | |||
Hallo Andreas Wer hat den das verkündet: Geschrieben von Andreas K. Beim BRK wurde uns in einer Schulung der Fall geschildert, dass die Versicherung nicht gezahlt hat, da sich der Betroffene beim Zeltaufbau einen Finger eingeklemmt/getquetscht hat, er dabei aber Handschuhe getragen hat. Jedoch trug er keine Sicherheitsschuhe, d.h. die PSA war nicht vollständig und aus diesem Grund wurde auch nicht gezahlt. Bereitschaftsleiter?! --> dann ihn bitte darauf hinweisen, dass er sich mal mit dem (jetzt) KUVB in Verbindung setzten soll, um sein informelles Defizit auszugleichen. Ausbilder aus eigenen Reihen?! --> Bereitschaftleiter kontaktieren lassen Ausbilder von Extern?! --> sucht euch nen anderen Ausbilder, Märchenonkel gibt es gerade da viele. Der KUVB wird auf jeden Fall die Behandlungs-, Lohnausfall- und sonstigen Kosten zur Rekonvaleszens des gequetschten Fingers übernommen haben. Was es nicht gibt ist irgendein Schmerzensgeld o.ä. Wo bitte steht, dass man für den Aufbau eines Zeltes Sicherheitsschuhwerk (welche Klasse?) tragen muß? Und wie relevant wäre das sichere Schuhwerk bei der Bewertung einer Handverletzung. Kommt wahrscheinlich genau aus dem Bereich, der besagt, dass ein Feuerwehrmann auch immer seinen Helm tragen muß, auch bei einer Fahrbahnreinigung im abgesperrten Bereich bei 30 Grad Außentemp........ Sicherheitsschuhwerk muß laut der GUV-R 2106 auch nicht im Krankentransport getragen werden. Es sei denn, dein Dienstherr fordert dich über eine Hausvorgabe zum tragen auf. Das wird die KUVB aber trotzdem bei ihrer Bewertung nicht interessieren, den Dienstherrn beim Regress durchaus.... (Dieser Fall gilt so auch beim Zeltaufbau) Sollte dir dieser Ausbilder wirklich einen konkreten Fall, mit Aktenzeichen bei der (damals noch) GUV nennen können, bei dem nicht gezahlt wurde, bin ich für weitere Informationen sehr dankbar (gerne auch als PM). Ansonsten glaub und verbreite das, was bei den UVV-Mythen dazu erklärt wird. Schöne Grüße Jörg Wachleiter beim BRK | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 715204 | |||
Datum | 22.02.2012 10:24 | 10936 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas K. Kann es weiterhin auch sein, dass diese Ansprüche auch geltend gemacht werden können, wenn die Verletzung nicht durch die fehlende PSA verursacht wurde, sondern ein anderes Teil? jetzt mal auf die Schnelle: das halte ich für ein modernes Märchen. Was haben Sicherheitsschuhe mit einem eingeklemmten Finger zu tun? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715205 | |||
Datum | 22.02.2012 10:30 | 10923 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas K. Inwiefern können in diesem Fall jedoch Regressansprüche gegen die Person geltend gemacht werden? Gar nicht, das sieht das SGB VII nicht vor. Regreßansprüche können ggf. gegen den Unfallverursacher oder Führungskräfte gelten gemacht werden, aber nicht gegen den Verunfallten selbst. Geschrieben von Andreas K. Kann es weiterhin auch sein, dass diese Ansprüche auch geltend gemacht werden können, wenn die Verletzung nicht durch die fehlende PSA verursacht wurde, sondern ein anderes Teil? Das war garantiert nicht so. Sollte wirklich nicht gezahlt worden sein, dann liegt die Ursache zu 99% darin, dass es schlichtweg keine versicherte Tätigkeit war. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 715206 | |||
Datum | 22.02.2012 10:38 | 10824 x gelesen | |||
Upss, kleiner, aber wichtiger Zusatz unten durchgerutscht: Geschrieben von Jörg R. ....Sicherheitsschuhwerk >Kat. 2 muß laut der GUV-R 2106 auch nicht im..... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715207 | |||
Datum | 22.02.2012 10:38 | 10785 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christi@n P. Regreßansprüche können ggf. gegen den Unfallverursacher oder Führungskräfte gelten gemacht werden, aber nicht gegen den Verunfallten selbst. P.S.: Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigeit. Zum Thema grobe Fahrlässigkeit gibts ein interessantes Urteil des BGH, wonach bei Verstößen gegen UVVen grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 715208 | |||
Datum | 22.02.2012 10:43 | 10835 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christi@n P. Zum Thema grobe Fahrlässigkeit gibts ein interessantes Urteil des BGH, wonach bei Verstößen gegen UVVen grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann. hast du dazu eine Quelle - Aktenzeichen oder so? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 715209 | |||
Datum | 22.02.2012 11:11 | 10772 x gelesen | |||
Hallo, hab auf die Schnelle (BGH v. 30.01.2001 - VI ZR 49/00 - oder auch BGH v. 18.10.1988 - VI ZR 15/88 -) gefunden, dort ging es um mangelnde Absturzsicherung auf dem "Bau" (Kellerschacht und Dach): Der Leitsatz zum 2001er: "Der Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift, die mit eindeutigen Sicherungsanweisungen vor tödlichen Gefahren schützen soll, stellt regelmäßig eine objektiv schwere Pflichtwidrigkeit dar." = grobe Fahrlässigkeit und grds. Regressforderung. Etwas älter (BGH v. 21.10.1980 - VI ZR 265/79 -): "Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn sich die im konkreten Fall verwirklichende Gefahr den für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlichen Personen geradezu hat aufdrängen müssen und dennoch nicht Abhilfe geschaffen wurde." Grüße | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715210 | |||
Datum | 22.02.2012 11:14 | 10741 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lars W. hab auf die Schnelle (BGH v. 30.01.2001 - VI ZR 49/00 - Genau das. Urteil im Volltext MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 715211 | |||
Datum | 22.02.2012 11:34 | 10609 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.Zum Thema grobe Fahrlässigkeit gibts ein interessantes Urteil des BGH, wonach bei Verstößen gegen UVVen grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann. Das sagt das Urteil aber nicht aus, sondern schränkt diese Aussage auf UVVen ein, die zur Abwehr tödlicher Gefahren dienen, das Urteil ist nicht verallgemeinert auf alle UVVen anzuwenden. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 715212 | |||
Datum | 22.02.2012 11:54 | 10680 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Was haben Sicherheitsschuhe mit einem eingeklemmten Finger zu tun? Hallo Jürgen, so direkt nichts, genauso wenig wie ein (nicht) getragener Helm, wenn mir der Spreizer auf den Fuß fällt. Ich bin in dem Bereich leider nicht bewandert, vielleicht haben sich auch die Vordrucke mittlerweile geändert, aber: Gab es in den Unfallanzeigen der GUV/KUVB einmal das Feld "Wurde die persönliche Schutzausrüstung getragen?" Laut Aussage einer Führungskraft meiner bisherigen Feuerwehr hätte dieses Feld mit "Nein" beantwortet werden müssen, wenn Teile der PSA nicht getragen wurden oder diese nicht den Normen entsprechen bzw. es sich nicht um die von der Feuerwehr zur Verfügung gestellte PSA handelt. Also eigentlich egal, ob das fehlende/falsche Teil etwas mit dem Unfall zu tun hat. Ich persönlich beziehe diese Frage jedoch auf den verletzten Körperteil und das Kleidungsstück, dass diesen schützt. Und demnach wäre in dem obigen Fall die PSA getragen worden. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 715213 | |||
Datum | 22.02.2012 11:57 | 10603 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas K. Ich persönlich beziehe diese Frage jedoch auf den verletzten Körperteil und das Kleidungsstück, dass diesen schützt. Und demnach wäre in dem obigen Fall die PSA getragen worden. sehe ich auch so. Und vermutlich auch ein Gericht falls es mal über so einen Fall urteilen muss. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715214 | |||
Datum | 22.02.2012 12:05 | 10657 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas K. Ich bin in dem Bereich leider nicht bewandert, vielleicht haben sich auch die Vordrucke mittlerweile geändert, aber: Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass es sowas im letzten Jahrtausend mal gab, aber zumindest in den Vordrucken der Unfallanzeigen seit 2002 gibt es ein derartiges Feld nicht (mehr?). So eine Frage macht auch grundsätzlich keinen Sinn. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 715215 | |||
Datum | 22.02.2012 12:17 | 10557 x gelesen | |||
Aus diesem Grunde kommt heutzutage , i.d.R. ja auch noch ein Gespräch mit dem Verunfallten und Zeugen. In diesem Gespräch wird dann erörtert, wie es zu Unfall kam, ob Schutzausrüstung getragen wurde, und welche zukünftigen Gegenmaßnahmen ergriffen werden könnten. Und Ja auch falsches Schuhwerk kann in der Folge zu Quetschungen der Hand führen (z.B. Ausrutschen und sich an einer nicht so günstigen Stelle mit der Hand abfangen), dies ist jedoch dann eine Einzelfallentscheidung Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 715216 | |||
Datum | 22.02.2012 12:23 | 10644 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg R.Sollte dir dieser Ausbilder wirklich einen konkreten Fall, mit Aktenzeichen bei der (damals noch) GUV nennen können, bei dem nicht gezahlt wurde, bin ich für weitere Informationen sehr dankbar (gerne auch als PM) Da schließe ich mich doch gerne an ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Straubing / Bayern | 715236 | |||
Datum | 22.02.2012 16:11 | 10528 x gelesen | |||
Servus, im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (BG, UK, FUK, KUVB, etc.) ist die Sache eigentlich recht einfach: Verbotswidriges Handeln schließt eine Versicherungsfall nicht aus (§ 7 Abs. 2 SGB VII). D.h., der Unfallversicherungsträger kann die Leistungen nicht deshalb verweigern, weil (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) keine, die falsche oder unvollständige PSA getragen wurde. Aber: Der Unfallverursacher kann in Regress genommen werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (§§ 104 ff. SGB VII). Dies kann z.B. die Führungskraft seine, die keine PSA zur Verfügung gestellt oder das Arbeiten ohne PSA angeordnet hat, aber auch der Verletzte selbst, wenn er die vorgesehene PSA nicht getragen hat. Bei privaten Versicherungen kann es natürlich ganz anders aussehen. Viele Grüße, Andreas | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 715329 | |||
Datum | 23.02.2012 15:37 | 10570 x gelesen | |||
An der Stelle hätte ich auch mal eine Frage zum Thema Versicherungsschutz bei der Feuerwehr. Vielleicht erst einmal die Vorgeschichte: Während eines Nachteinsatzes erleidet ein Feuerwehrangehöriger einen Herzinfarkt. Durch schnelle Hilfe vor Ort befindlicher ausgebildeter Rettungsassistenten kann demjenigen geholfen werden. Dennoch ziehen sich Krankenhausaufenthalte und Reha über Monate hin. Fakt ist die Gemeindeunfallkassen greifen nur bei einem Unfallereignis. Die genaue Definition eines Unfalls kenne ich nur sinngemäß: Ein Unfall ist eine nicht vorhersehbare von außen auf den Körper einwirkende Gewalt oder so ähnlich halt. Die GUV sagt, den Herzinfarkt hätte der FA auch durchaus zu Hause bekommen können, es handelt sich nicht um einen Unfall, ist somit nicht durch die GUV abgedeckt. Sehe ich persönlich zwar etwas anders, da ein nächtlicher Einsatz, oder ein Einsatz allgemein eine besondere Stresssituation darstellt und in meinen Augen somit durchaus der Auslöser dafür sein kann, aber wen interessiert da schon meine Meinung? Jedenfalls ist man nun auf der Suche nach Zusatzversicherungen, die im Einsatzfalle auch solche Ereignisse absichern. Hier nun meine eigentliche Frage: Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben? Vielen Dank. Ist schon fragwürdig, wäre der Herzinfarkt nun durch einen Stromschlag ausgelöst worden, weil der Stromerzeuger oder das Kabel zum Lichtmast defekt gewesen wäre, dann wäre dies ein Unfall und somit versichert. Allerdings hätte dann wiederum evtl. der Gerätewart erst einmal das Problem gehabt nach zu weisen, wann und wie die letzte Geräteprüfung durchgeführt wurde. Also, hätte die Versicherung hier ggf. wieder jemanden gehabt, den sie in Regress hätte nehmen können. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 715330 | |||
Datum | 23.02.2012 15:50 | 10291 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus M. Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben? m.E. gibt es so etwas nicht. Was willst du da versichern? Eine Unfallversicherung funktioniert immer gleich. Es geht dabei um Unfälle. Ein herzinfarkt ist per se erst mal kein Unfall, egal in welcher Unfallversicherung. Wenn man jetzt die Feuerwehrleute gegen jedes Ereignis, das während eines Einsatzes eintreten kann (o.g. Herzinfarkt, Verletzung aufgrund "innerer Ursache" usw.), aber kein Unfall ist, versichern wollen würde, dann wären das schon sehr sehr viele Konjunktive und dementsprechend teuer würde das. Geschrieben von Markus M. Ist schon fragwürdig, wäre der Herzinfarkt nun durch einen Stromschlag ausgelöst worden, weil der Stromerzeuger oder das Kabel zum Lichtmast defekt gewesen wäre, dann wäre dies ein Unfall und somit versichert. Ja, genau. Dann ist es nämlich ein Ereignis mit einem inneren Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Schaden. Die "Prüfroutine" inwieweit die gesetzliche Unfallversicherung greift findet sich in § 8 SGB VII. Geschrieben von Markus M. Also, hätte die Versicherung hier ggf. wieder jemanden gehabt, den sie in Regress hätte nehmen können. Naja, jedenfalls belegt das doch die Sache mit der inneren Ursache. Wenn man keinen Schaden an einem Gerät, keine Unachstamkeit des Mitarbeiters, kein Fehlverhalten eines anderen usw. hat, dann hat man i.d.R. auch kein "zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt". Dann wird das Ereignis eher innerer Ursache sein, wie in dem Beispiel mit dem Herzinfarkt. Das mag vielleicht was anderes sein, wenn für den Infarkt eine Überlastung im Atemschutzeinsatz ursächlich ist, aber wenn der Mensch einfach aus der Haustür tritt und dann umfällt, dann wird das schwierig... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 715336 | |||
Datum | 23.02.2012 16:33 | 10263 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben?Ja, und ja. In unserer Gemeinde wäre dein Beispielherzinfarktpatient abgedeckt, wie weit/hoch/lang/viel müsste ich nachschauen. Das dürfte auch so selten gar nicht sein, da man in Kurtis Ringland-Pfalz im § 13 Abs. 8 des LBKG den freundlichen Satz findet: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von der Gemeinde über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern". Da sich diese Rechtsvorgabe auch unter den Versicherern rundgesprochen hat, werden vielen Kommunen immer mal wieder viele Zusatzversicherungen angeboten, die dann häufig auch den klassischen Nicht-Unfall Herzinfarkt berücksichtigen. Teuer ist das ganze nicht (und wir sind schon recht umfangreich zusatzversichert), aber genauere Details werde ich dazu hier nicht präsentieren können. Der Kommunalversicherer deines geringsten Misstrauens wird dir allerdings sicher gerne etwas dazu sagen. ;-) Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 715361 | |||
Datum | 23.02.2012 19:59 | 10169 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Markus M. Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben? Die Samtgemeinde Salzhausen, Lk. Harburg, NDS hat so eine Zusatzversicherung für ihre Feuerwehrleute abgeschlossen. Auskunft dazu kann der Ordnungsamtsleiter geben (www.salzhausen.de). Gruß Mathias | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 715454 | |||
Datum | 24.02.2012 15:40 | 10767 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben? Wenn ich mich nicht sehr täusche wurde eine solche Zusatzversicherung auch bei uns abgeschlossen. Und das für relativ schmales Geld. Details müsste ich aber auch erst erfragen. Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 715457 | |||
Datum | 24.02.2012 16:18 | 10725 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus M. Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben? meines Wissens wurden in Bayern bei der VKB sogar flächendeckend Zusatzversicherungen abgeschlossen. Den genauen Leistungsumfang müsste ich aber auch erst erfragen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 715460 | |||
Datum | 24.02.2012 17:18 | 10598 x gelesen | |||
Servus, diese Versicherungen wurden schon vor langer Zeit abgeschlossen. Genaueres erfuhren wir von Seiten der Gemeinde, als wir im Jahr 2004 unser 125-jähriges Gründungsjubiläum feierten. Es sind darin auf alle Fälle alle Tätigkeiten, die den Verein betreffen, versichert, z.B. Haftpflichtversicherung. Wie es im Bereich der aktiven Mannschaft ausschaut, kann ich nicht sagen, da die Gemeinde da sehr schweigsam war. Bestimmte Schäden, die bei Einsatzfahrten an Privat-PKW entstanden wurden z.B. aus einem gesonderten Fonds der VKB reguliert. Soweit ich weiß, gibt es diese Versicherungen flächendeckend für ganz Bayern. Und das in einem so rückständigen Land.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Ralp8h K8., Waldems / Hessen | 715493 | |||
Datum | 24.02.2012 21:20 | 10119 x gelesen | |||
Hallo, sollt doch in Hessen flächendeckend umgesetzt sein: LFV Hessen Gruß vom Berg | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8L., Himmelkron / Franken/Bayern | 715508 | |||
Datum | 24.02.2012 23:16 | 10245 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie verhält es sich jetzt zum Beispiel mit Hinweisen mit einem Bezug auf die UVV? Zum Beispiel hier. Ist das jetzt auch ein Verstoß gegen die UVV im eigentlichen Sinne, wenn ich einfache Handschuhe ( z.B. die alte Lederstulpe) anhabe oder kann ich mich getrost darüber hinwegsetzen und weiterhin diese beschaffen? Oder muss ich als Beschaffer mit Regressforderungen rechnen, falls sich einer die Pfoten aufschneidet? Angeblich ist die Aussage von Angestellten des KUVB sinngemäß so: "Halten musst du dich an das Schreiben nicht, ist ja nur ne Empfehlung!" Einem Feuerwehrkommandanten aus der Umgebung muss auch ein Brief mit dieser Aussage vorliegen. Nähere Informationen muss ich noch recherchieren. Was sagt ihr dazu ? Gibt es Quellen oder Urteile, die den Beschaffer darin bestärken, eben nicht die alten Lederstuplen, sondern moderne und gut konstruierte Handschuhe zu beschaffen, ohne vor dem Kämmerer in Erklärungsnot zu geraten, wenn dieser den Brief vorlegen würde? Wenn man die Veränderung zum Besseren für unmöglich hält, wird sie auch nicht kommen. - Noam Chomsky Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr! Besucht doch einmal die Homepage meiner Wehr! www.feuerwehr-himmelkron.de Freundliche Grüße aus dem Frankenwald, Sebastian Laschka | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715512 | |||
Datum | 25.02.2012 00:08 | 10399 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian L. wie verhält es sich jetzt zum Beispiel mit Hinweisen mit einem Bezug auf die UVV? Zum Beispiel hier. Maßgeblich ist einzig und alleine das, was in deiner Gefährdungsbeurteilung steht. Wenn demnach die alten Lederstulpen ausreichen wird keiner was dagegen haben. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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