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ThemaBaurecht hinsichtlich Löschwasserversorgung (hier RLP)13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP716082
Datum28.02.2012 20:158408 x gelesen
Mal etwas aus der Sparte Baurecht (in dem Fall natürlich spezifisch RLP):

Ein Betrieb möchte in einem Gewerbegebiet ansiedeln. Die LBauO sieht dort eine Löschwasserversorgung von mindestens 1600Liter/Minute für den Zeitraum von 2 Stunden vor.

Die zuständigen Stadtwerke bestätigen für das Gebiet jedoch nur eine maximale Menge von 80m³/Stunde bei 1,5bar.

Ich verstehe schon nicht, wie das Gebiet dann zum Gewerbegebiet werden konnte aber sei es drum. Hat eine sich dort ansiedelnde Firma dann das Recht die fehlende Differenz zu den 1600l selbst sicher zu stellen? Also wäre der Vorschrift genüge getan, wenn er einen ausreichend großen Löschwasserbehälter, Erdtank o.ä. bereit stellt?
Wie kann die Feuerwehr im Zweifel erkennen, ob die Löschwasserversorgung nun ausreicht, oder ob es weitere Wasserbehälter gibt?

Ich kenne in dem Zusammenhang auch Wohngebiete, die auch nicht die erforderlichen 800/l/min bringen. Dort werden aber auch Brände gelöscht.

Wer hat Infos hier zum Baurecht?


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz716089
Datum28.02.2012 21:056554 x gelesen
Hallo,

ich kenne es aus meiner Tätigkeit als Brandschutzbeauftragetr (Firma in RLP) so, das die Anforderung dann auch in der Baugenehmigung steht. Bringt der Wasserversorger die Menge nicht zum Nachweis, muss der Betrieb die Menge vorhalten, z.B. in einem Löschwasserteich nach Norm.

In RLP gibt es zusätzlich noch die Industriebaurichtlinie die zur Anwendung kommen kann. Dort steht unter anderem drin dass unter bestimmten Umständen die nötige Löschwassermenge verringert werden kann:

Auszug Indbaurl RLP

5.1 Löschwasserbedarf
Für Industriebauten ist der Löschwasserbedarf im Benehmen mit der für den Brandschutz
zuständigen Dienststelle unter Berücksichtigung der Flächen der Brandab-
schnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte sowie der Brandlasten festzulegen. Hierbei
ist auszugehen von einem Löschwasserbedarf über einen Zeitraum von zwei
Stunden
- von mindestens 96 m3/h bei Abschnittsflächen bis zu 2 500 m² und
- von mindestens 192 m3/h bei Abschnittsflächen von mehr als 4 000 m².
Zwischenwerte können linear interpoliert werden.

Bei Industriebauten mit selbsttätiger Feuerlöschanlage genügt eine Löschwassermenge
für Löscharbeiten der Feuerwehr von mindestens 96 m3/h über einen
Zeitraum von einer Stunde.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.com

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AutorChri8sti8an 8G., Berlin / Berlin716093
Datum28.02.2012 21:266425 x gelesen
Im DVGW-Arbeitsblatt ist geregelt, dass zur Ermittlung der erforderlichen Löschwassermenge alle Hydranten im 300m-Umkreis herangezogen werden dürfen.

-> ggf. ist in der Nähe eine weitere Leitung vorhanden, welche bei der Löschwasserentnahme, zusammen mit der im Gewerbegebiet verlegten Leitung, insgesamt die erforderliche Menge liefert

-> gegen Bäche, Seen, Löschwasserteiche, Regenrückhaltebecken, Zisternen und Brunnen ist in der Regel nichts einzuwenden. Hier kommt es auf die Ausführungen im Brandschutznachweis und die Ausführungen von "Feuerwehr", Prüfingenieur und Bauamt an. Da kann es regional Unterschiede geben, da ja die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Feuerwehr "gewürdigt" werden muss. So sollte es zumindest gem. Muster-BauO geregelt sein, die in (fast) allen Bundesländern (wohl) nahezu einheitlich eingeführt wurde.

-> Abweichungen nebst schlüssigen Begründungen sind auch möglich

-> Abweichungen durch z.B. selbtstätige Löschanlagen bzw. Vorhandensein von Betriebs- und Werkfeuerwehren sind auch möglich (mal ganz oberflächlich betrachtet)

-> auf Löschwasserentnahmeeinrichtungen kann/soll/muss mit Hinweisschildern (i.d.R. gem. DIN 4066) hingewiesen werden. Darüber hinaus kennt In der Regel die örtliche Feuerwehr aber auch ihre Objekte und den Ausrückebercih ganz gut.

Zu Wohngebiete: siehe oben


Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP716099
Datum28.02.2012 21:356421 x gelesen
Im Landeswassergesetz steht übers Löschwasser auch noch was drin, der § 46 Abs. 4 LWG sagt: ...Werden zur Versorgung eines Abnehmers besondere oder größere Anlagen erforderlich, so kann ein finanzieller Ausgleich für die Bau- und Folgekosten dieser Anlagen verlangt werden. Dies gilt auch für die Löschwasserversorgung, soweit über den Grundschutz hinaus ein besonderer objektbezogener Brandschutz erforderlich ist....


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP716404
Datum01.03.2012 21:006229 x gelesen
Geschrieben von Florian P.ich kenne es aus meiner Tätigkeit als Brandschutzbeauftragetr (Firma in RLP) so, das die Anforderung dann auch in der Baugenehmigung steht. Bringt der Wasserversorger die Menge nicht zum Nachweis, muss der Betrieb die Menge vorhalten, z.B. in einem Löschwasserteich nach Norm.
Hier wirds interessant: Die gesamte Menge vorhalten oder die fehlende Differenz aus dem Hydranten - zur geforderten Mindestmenge?


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)716420
Datum01.03.2012 23:117444 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von jürgen s.Die LBauO sieht dort eine Löschwasserversorgung von mindestens 1600Liter/Minute für den Zeitraum von 2 Stunden vor.
So? Wo denn? In der LBauO kommt der Begriff "Löschwasser" genau einmal vor, und zwar ohne Mengenangabe.
Was sagt denn der Brandschutznachweis aus? (jaja, diese Bauvorlage gibt es auch in RLP!) Darin müsste die erforderliche Menge verzeichnet sein. Die erforderliche Löschwassermenge kann durch die Menge, die die Gemeinde (ggf. über den Wasserversorger) als Grundschutz sicherstellt und aus dem Objektschutz, der dann noch draufgesattelt werden kann, sichergestellt werden.

Aufgrund einer möglicherweise geringer Abnahme in einem Gewerbegebiet mit geringer wasserverbrauchender Produktion (ggf. nur Lager mit seltener Toilettennutzung), das vielleicht auch noch weit entfernt vom Hochbehälter liegt, ist es schon verständlich, dass ein Wasserversorger keine 200er Leitung dorthin legt, um die Trinkwasserqualität nicht zu gefährden.
Die Löschwasserversorgung im Verantwortungsbereich der Gemeinde muss auch nicht zwingend über die öffentliche Trinkwasserversorgung laufen, es gibt auch Gewerbegebiete, die an den beiden Enden jeweils eine Zisterne mit jeweils der Hälfte des erforderlichen Grundschutzes haben. Anforderung erfült.

Geschrieben von jürgen s.Hat eine sich dort ansiedelnde Firma dann das Recht die fehlende Differenz zu den 1600l selbst sicher zu stellen? Nein, hat sie nicht. Sie hat die Pflicht, dies zu tun!

Geschrieben von jürgen s.Wie kann die Feuerwehr im Zweifel erkennen, ob die Löschwasserversorgung nun ausreicht, oder ob es weitere Wasserbehälter gibt? Ganz einfach:
Es brennt am Ende des Wassers noch: Löschwasserversorgung reicht nicht aus.
Es brennt am Ende des Wassers nicht mehr: Löschwasserversorgung hat gereicht, man hätte auch schon nach Ende des Brandes die Strahlrohre schließen können, wollte aber möglichst viele Feuerwehrleute am C-Rohr-Spritzspaß teilhaben lassen.
Es gibt noch weitere Wasserbehälter: muss ma halt a bissl Spuren lesen!
Ernstzunehmender Teil der Antwort:
Grundschutz: Man "spricht" als Gemeinde (Löschwasserbereitsteller) mal mit der Feuerwehr (Löschwasserverbraucher) und teilt mit, wie man sich das gedacht hat.
Objektschutz: Man "spricht" als Firma (Löschwasserbereitsteller) mal mit der Feuerwehr (Löschwasserverbraucher) und teilt mit, wie man sich das gedacht hat, ggf. mithilfe eines Feuerwehrplans.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen716479
Datum02.03.2012 12:116095 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Nein, hat sie nicht. Sie hat die Pflicht, dies zu tun!


Das heist, das die Firma auch für die anfallenden Kosten allein aufkommen muss?

BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)716493
Datum02.03.2012 13:006039 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jens N.Das heist, das die Firma auch für die anfallenden Kosten allein aufkommen muss?

JA ;-) (zumindest für den Objektschutz)

Wenn ich auf die Grenze baue kann ich auch nicht meinem Nachbarn die Hälfte der Kosten für die Brandwand aufs Aug drücken. (Ganz im Gegenteil: Wenn der auch auf die Grenze baut muss er auch eine Brandwand bauen)

Nur JA ist vielleicht etwas übertrieben, man kann eher die richtigste aller Antworten im VB gebe:
Es kommt drauf an!
Wenn mehrere Betriebe das gleiche Problem haben, dass der Objektschutz nicht sichergestellt werden kann, dann können die sich auch zusammentun und einen "Sammelbehälter" bauen. Grundsätzlich geht man erst mal vom Gleichzeitigkeitsfaktor 1 aus. Insofern kann (bei einer entsprechenden Vereinbarung) der Huber den Löschwasserbehälter vom Meier mit nutzen, um den Objektschutz sicherzustellen. Sonst müsste ja die Gemeinde den Grundschutz auch für jedes Haus in der Straße gleichzeitig sicherstellen, dann hätten wir in der Stadt wohl Wasserleitungen im Format des Gotthard-Basistunnels.
Wenn man der Erste (und vielleicht auch einzige) im Gewerbegebiet ist, der einen höheren Löschwasserbedarf hat als die Nachbarn, dann ists doof. Ansonsten kann man sich da schon zu Löschwasserkombinaten zusammenschließen.

Grüßla,
FP


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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen716510
Datum02.03.2012 13:426050 x gelesen
Hallo F-P,

danke für deine Antwort.
Ich habe momentan das Problem, das mitten in einem Ortsteil, ein ehemals kleiner Betrieb, immer mehr(zum Glück) wächst. Jetzt soll wieder ne Halle dran, sodass dann fast 10000 m² Produktionsfläche vorherrschen. Jetzt befindet aber das BKR/Bauamt das laut Baurecht(?) dort mindestens 200m³/h vorgehalten/gesichert werden müssen. Ich kann aber, auch bedingt durch die normale Bebauung, "nur" die geforderten 48m³/h(?) für Wohnbebauung vorhalten. Und jetzt kommt die Firma mit: die Kommune ist für die Löschwasserbereitstellung verantwortlich.....
Da hab ich erst mal nen Gegenargument....


BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)716516
Datum02.03.2012 14:275953 x gelesen
Hallo,
siehe auch Geschrieben von Franz-Peter L.Es kommt drauf an!

10.000 m² kann ich (1) erdgeschossig, gesprinklert, F0 pauschal nach Industriebaurichtlinie verhackstücken, oder (2) auch als einzelne Brandabschnitte < 4.500 m² mit feuerwiderstandsfähigem Tragwerk ohne Sprinkler, aber mit BMA.
Bei (1) sagt die IndBauRL 96 m³/h Gesamt-LöWa für eine Stunde, bei (2) 192m³/h für zwei Stunden. Wenn es lauter kleine Produnktionsstätt(ch)en sind im Bausparkasseneinheitshäuschenformat können ggf. auch 48 m³/h reichen, wäre ja mit dem Bestand fast gleichzusetzen. Und irgendwo dazwischen bewegt man sich.
Geschickterweise bemüht man sich bereits im Rahmen der Planung drum, entweder auch hier über den Brandschutznachweis oder es kümmert sich die Bauaufsichtsbehörde drum, wie hier durch eine entsprechende Auflage.
Wenn zur Steigerung der Betriebsgröße auch eine Steigerung der Wasserabnahme erfolgt kann man sich ja mal zusammensetzen und "drüber reden", ob man die gesamte Wasserversorgung ertüchtigt und zwei Klappen mit einer Fliege über den Kamm schert. Wenn aber der Wasserverbrauch sich nicht signifikant nach oben bewegt wird ein Wasserversorger auch nicht die Leitungen überdimensionieren. Trotzdem sollte man auch mal über eine gemeinsame Lösung diskutieren, weil ja auch die Gemeinde von einer zusätzlichen Löschwasserbevorratung (durch einen Behälter/Brunnen/Zisterne/... ) mitten in einem Ortsteil profitieren könnte.
Wie gesagt, Es kommt drauf an!

Grüßla,
FP


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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen716519
Datum02.03.2012 14:435951 x gelesen
Hallo F-P,

danke .....

Geschrieben von Franz-Peter L.10.000 m² kann ich (1) erdgeschossig, gesprinklert, F0 pauschal nach Industriebaurichtlinie verhackstücken, oder (2) auch als einzelne Brandabschnitte < 4.500 m² mit feuerwiderstandsfähigem Tragwerk ohne Sprinkler, aber mit BMA.
Leider weder BMA, noch Sprinkler noch Brandabschnitte.. ;-( jedes Jahr mal ne neue Leichtbauhalle einfach "so" (natürlich mit Baugenehmigung) drangesetzt, dann mal den Hof überdacht(macht zwischen zwei Gebäuden auch ne Halle) usw.

Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn zur Steigerung der Betriebsgröße auch eine Steigerung der Wasserabnahme erfolgt
Ist leider nicht der Fall......das Wassernetz bleibt so wie´s ist....

Geschrieben von Franz-Peter L.Trotzdem sollte man auch mal über eine gemeinsame Lösung diskutieren
Bin ja "froh" das man uns als örtliche Feuerwehr auch endlich mal bei soetwas fragt...

Geschrieben von Franz-Peter L.gemeinsame Lösung diskutieren, weil ja auch die Gemeinde von einer zusätzlichen Löschwasserbevorratung (durch einen Behälter/Brunnen/Zisterne/... ) mitten in einem Ortsteil profitieren könnte

Wollen wir jetzt auch so machen. Unser Vorschlag ist eine 200m³ Zisterne unter der neuen Halle, wo die Kommune sich finanziell dran beteiligen will. Höhe noch offen.....

Geschrieben von Franz-Peter L.Wie gesagt, Es kommt drauf an!

Ja ich weiß...danke! ;-))

BR Jens


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW716596
Datum02.03.2012 20:595911 x gelesen
Geschrieben von Jens N.Wollen wir jetzt auch so machen. Unser Vorschlag ist eine 200m³ Zisterne unter der neuen Halle, wo die Kommune sich finanziell dran beteiligen will. Höhe noch offen.....

So etwas könnte man dem Bauherr durch Zusatznutzen scmackhaft machen. In einer Firma hat man über diese Zisterne gleichzeitig Prozesse und Räume gekühlt. Hat super funktioniert.


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819339
Datum12.04.2016 17:052824 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Franz-Peter L.

Die Löschwasserversorgung im Verantwortungsbereich der Gemeinde muss auch nicht zwingend über die öffentliche Trinkwasserversorgung laufen, es gibt auch Gewerbegebiete, die an den beiden Enden jeweils eine Zisterne mit jeweils der Hälfte des erforderlichen Grundschutzes haben.


Zum Thema:

-> SWR " Brand am Flugplatz Worms - Mehr als 600.000 Euro Schaden "

Eine Benzinverpuffung ist offenbar die Ursache für den Großbrand am Montag am Wormser Flugplatz. Nach den Löscharbeiten wird jetzt über die Wasserversorgung vor Ort diskutiert.
[...]
Nach dem Brand auf dem Wormser Flugplatz will die Stadtverwaltung die Wasserversorgung verändern. Der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD) sagte, dass am Flugplatz möglicherweise eine große Zisterne für Löschwasser gebaut werde. In den kommenden Monaten soll es darüber Gespräche mit Brandschutzexperten geben. Einen Anschluss an das öffentliche Wassernetz schließt Kissel aus. Weil der Flugplatz außerhalb von Worms liege, sei die Gefahr groß, dass sich in der langen Wasserleitung Keime bildeten. Derzeit wird der Flugplatz über ein privates Leitungsnetz versorgt.




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 28.02.2012 20:15 jürg7en 7s., Trier
 28.02.2012 21:05 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 01.03.2012 21:00 jürg7en 7s., Trier
 28.02.2012 21:26 Chri7sti7an 7G., Berlin
 28.02.2012 21:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.03.2012 23:11 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 02.03.2012 12:11 Jens7 N.7, Ohorn
 02.03.2012 13:00 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 02.03.2012 13:42 Jens7 N.7, Ohorn
 02.03.2012 14:27 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 02.03.2012 14:43 Jens7 N.7, Ohorn
 02.03.2012 20:59 Hara7ld 7S., Köln
 12.04.2016 17:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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