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Thema | Urheber- und Presserechts im Rahmen einer öffentlichen Diskussion | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 716024 | |||
Datum | 28.02.2012 15:50 | 3171 x gelesen | |||
Hallo Forum, bei uns findet gerade eine hitzige politische Debatte zur zukünftigen Gestaltung der Fw-Landschaft statt, mit doch recht verhärteten Fronten. Nun hat eine Seite Infografiken publiziert, die nach unserer Auffassung jedoch völlig anderes Aussagen bzw. zu anderen Schlüssen führen müssten, als wie sie von den Urhebern (bzw. genauer: dem Auftraggeber) gezogen werden. Ist aber für nicht mit Details vertraute Außenstehende so schön greifbar dargereicht, dass damit ein Eindruck an der Realität vorbei vermittelt wird. Gibt es aus rechtlicher Betrachtung eine Möglichkeit, die fraglichen Grafiken im Rahmen der eigenen öA zur Diskussion zu stellen? Sowohl zum einen auf die Homepage bezogen als auch auf mögliche Presseartikel. Lager A hat also von Person X Skizzen fertigen lassen und als Infomaterial verbreitet, die wir als Lager B gerne mit entsprechenden Markierungen etc. als unrichtig darlegen wollen. Gibt es die journalistische Freiheit und das Presserecht her, die Grafiken als Gegenstand des Streits zu zitieren? Wäre ja nur veranschaulichendes Beiwerk zum Artikel. Andererseits aber zugleich eine komplette Wiedergabe der Grafik an sich. Oder gibt es Workarounds, wie beispielsweise die Grafiken als Schautafel aufzuhängen, anhand dessen jemand etwas (der Journalisten-Kamera) erläutert und besondere Brennpunkte mit Pinnadeln markiert zu sehen sind? Wo sind da die Grenzen des Urheber- und Presserechts? anonyme Grüße :-) | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen | 716025 | |||
Datum | 28.02.2012 16:11 | 1846 x gelesen | |||
Bitte auf PN achten. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 716142 | |||
Datum | 28.02.2012 23:05 | 1430 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut R.Bitte auf PN achten. Klasse, dann haben wir alle etwas davon. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 716173 | |||
Datum | 29.02.2012 07:37 | 1534 x gelesen | |||
Moin, der Sachverhalt mutet ja relativ komplex an. Eine einfache Lösung wäre, den Verfasser bzw. den Auftraggeber um Freigabe zu bitten. Im Rahmen einer fairen Diskussion sollte das dann möglich sein. Ist es nicht möglich, dann bliebe es beim Zitieren, bei Grafiken, gerade umfangreichen, m.E. auch nicht ganz einfach. Man unterscheidet Groß- und Kleinzitate. Ein Großzitat liegt dann vor, wenn etwas vollumfänglich in ein anderes Werk übernommen wird. Das ist gem. § 81 UrhG nur in ganz engen Grenzen zulässig. Bildzitate sind ein Grenzfall - hier kommt es wohl darauf an, in wie weit das Bild für sich alleine stehen kann (und ob die jeweilige Grafik i.e.S. ein "Bild" ist). Und alles in allem kommt es natürlich darauf an, wie der Verfasser das Werk selbst kennzeichnet. Bei Untzersuchungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist es beispielsweise üblich, die Weitergabe gänzlich zu untersagen oder einen Abdruck, auch auszugsweise, zu verbieten. Ansonsten könnte man, wenn man geschickt ist, eine eigene Veröffentlichung erstellen, die zur Klarstellung dient, auch wenn kein direkter Bezug zu bestimmten Grafiken usw. herzustellen ist. Das erfordert, dass man das Werk kennt, zum anderen aber auch viel Fingerspitzengefühl und eine Abschätzung der Reaktionen der möglichen Leserschaft. Oder aber man führt eine öffentliche Diskussion und wiederlegt die Angaben dann, wenn Sie von "Lager A" direkt vorgestellt werden. Dann muss man die aber auch dazu bringen, das zu tun. Und man muss auf entsprechenden, direkten Gegenwind eingestellt sein. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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