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ThemaDa braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen46 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg716737
Datum03.03.2012 17:0117577 x gelesen
Ich habe ja schon viel krudes Zeug von Feuerwehrführungskräften gehört. Aber diese Begründung zur Verletzung eines Grundrechts hat mich fast vom Stuhl gehauen...

Bilder nach Kellerbrand veröffentlicht.


Ich als Betroffener wüßte jedenfalls, wo mich mein nächster Weg hinführt. Derjenige hätte Jura studiert und dürfte mal was schreiben...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorRene8 S.8, Bouderath / NRW718359
Datum18.03.2012 12:2912170 x gelesen
Tja, das ist ein schwieriges Thema und meiner Auffassung nach wird da die Feuerwehr als uch Presse etc. vom Gesetzgeber alleine gelassen.
Ob bei dem geschilderten Fall ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt möchte ich nicht beurteilen - da hat jeder so seine Auffassung von - ich für meinen Teil denke "Es ging keine Gefahr für andere von meinem brennenden Keller aus, wen interessierts?" Das Gefahr für die Feuerwehrleute bestand ist gegeben - ist aber deren Job oder Hobby. Dies kann man auf andere Art und Weise deutlich machen. Somit denke ich eher an die Privatsphäre und fände es auch nicht toll wenn da jemand ungefragt meinen Keller ablichtet.
Über Verhütung von Bränden, Berichte über Brandfolgen etc. wird an einschlägigen Stellen genug berichtet, dazu bedarf es nicht der Ablichtung meines Kellers! Da würde ich dann auch mal das Gespräch mit der Presse suchen.

Als Einsatzleiter würde ich zunächst zu sehen, dass der Einsatz ordnungsgemäß beendet wird. An Informationen gebe ich das weiter was ich weiter geben kann und darf. Fotos zu Dokumentationszwecken fertige ich selbst als Einsatzleiter an oder eine entsprechend beauftragte Person - und das ausschließlich für diesen Zweck! Eine Veröffentlichung erfolgt auf keinen Fall! Wer darüber hinaus dort Fotos macht - das ist mir relativ egal solange keine Gefährdung für diese Person durch ein Brandgeschehen vorliegt. Da kann ich lediglich den Hinweis geben, das eine entsprechende Gefahr bestanden hat und das alles weitere auf eigene Gefahr erfolgt - nötigenfalls mit entsprechenden Zeugen!

Somit sollte der Gesetzgeber mal genau definieren, was öffentliches Interesse ist und wann dies zutrifft oder auch nicht - schon gibts keine oder weniger Probleme.


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718360
Datum18.03.2012 12:3411094 x gelesen
Geschrieben von Rene S.Wer darüber hinaus dort Fotos macht - das ist mir relativ egal solange keine Gefährdung für diese Person durch ein Brandgeschehen vorliegt.

Aber dann auch nur von der öffentlichen Strasse aus (wenn mit darüber hinaus Dritte, zB Presse gemeint sind), da auch das Betreten des Grundstücks einen Eingriff in ein Grundrecht darstellt.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorRene8 S.8, Nettersheim / NRW718361
Datum18.03.2012 12:3910899 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edner Aber dann auch nur von der öffentlichen Strasse aus (wenn mit darüber hinaus Dritte, zB Presse gemeint sind), da auch das Betreten des Grundstücks einen Eingriff in ein Grundrecht darstellt.

Mit dritten sind alle nicht feuerwehrangehörigen gemeint. Bei Presse, Polizei muss ich sowohl privat sowie als Feuerwehrangehöriger davon ausgehen, dass die Ihre Rechte kennen und entsprechend beachten.


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche Meinung!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718362
Datum18.03.2012 12:4410717 x gelesen
Geschrieben von Rene S.Bei Presse, Polizei muss ich sowohl privat sowie als Feuerwehrangehöriger davon ausgehen, dass die Ihre Rechte kennen und entsprechend beachten.

Bei der Polizei auf jeden Fall, die wird aber wahrscheinlich auch eigene Rechtsgrundlagen haben um Grundstück/Wohnung zu betreten. Bei der Presse wäre ich mir da nicht immer sicher.

Ganz interessant sind in diesem Zusammenhang auch FAs, die nebenberucflich für die Presse Bilder machen und sich dann im Einsatz versuchen unter dem Deckmantel der FW-Tätigkeit Zutritt zu verschaffen bzw. das einfach machen und damit begründen wenn sie darauf angesprochen werden. Am lustigsten wird das wenn der Einsatz dann in einem Industriebetrieb mit Kameraverbot stattfindet und der Werkschutz das mitbekommt.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg718363
Datum18.03.2012 12:5010880 x gelesen
Geschrieben von Rene S.Tja, das ist ein schwieriges Thema und meiner Auffassung nach wird da die Feuerwehr als uch Presse etc. vom Gesetzgeber alleine gelassen.

???
Du hast jetzt nicht wirklich Ahnung von ÖA, PRessearbeit, Presserecht,... Oder?



Geschrieben von Rene S.Ob bei dem geschilderten Fall ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt möchte ich nicht beurteilen -


Das spielt auch keine Rolle. DAs Auskungftsrecht der Presse besteht durchaus. Nur ist es eben an der Feuerwehr, das professionell zu bedienen.

Das kann von einem Verweis auf das städtische Presseamt bis zur eigenen PM oder gar dem Statement vor der Kamera alles sein (letztere beiden Dinge aber nur, wenn man von der in der GEmeinde zuständigen Stelle dazu ermächtigt wurde).

d.h. dem Auskunftsersuchen der Presse wurde abgeholfen, wenn man sie an das städt. Presseamt verweist und die irgend wann eine grob zusammengefasste PM mit den wichtigsten Fakten raus geben. Mehr muß nicht sein.


Geschrieben von Rene S.Somit denke ich eher an die Privatsphäre und fände es auch nicht toll wenn da jemand ungefragt meinen Keller ablichtet.

Eben. Das ist der Knackpunkt.

Wir haben auch schon Einsatzfotos angefertigt mit dem Hintergrund diese später in der ÖA im Rahmen der Rauchmelderkampagne zu verwenden (angebranntes Kinderbett durch Halogen-Nachttischlampe). Aber dazu sind wir auf den Betroffenen zugegangen um uns das Einverständnis zu holen. Und zwar erst einige Zeit nach dem Einsatz, d.h. wenn der Betroffene wieder klar denken kann.

Geschrieben von Rene S.Wer darüber hinaus dort Fotos macht - das ist mir relativ egal solange keine Gefährdung für diese Person durch ein Brandgeschehen vorliegt. Da kann ich lediglich den Hinweis geben, das eine entsprechende Gefahr bestanden hat und das alles weitere auf eigene Gefahr erfolgt - nötigenfalls mit entsprechenden Zeugen!

Solange es sich dabei um Amtsträger wie die Polizei oder von ihr beauftragte Gutachter handelt ja.
Wenn da die Presse auftaucht nein. Da hole ich mindestens mal die Polizei dazu, die dann den Eigentumsschutz und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung des Betroffenen sicher stellt.

Geschrieben von Rene S.Somit sollte der Gesetzgeber mal genau definieren, was öffentliches Interesse ist und wann dies zutrifft oder auch nicht - schon gibts keine oder weniger Probleme.

Diese Probleme gibt es auch heute nicht. Es darf einfach kein Fremder ohne gesetzliche Ermächtigung in eine Wohnung. Und wir selst unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Also geben wir das was wir da sehen und fotografieren im Zweifel eher nicht weiter.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW718365
Datum18.03.2012 12:5710585 x gelesen
Geschrieben von Rene S.Als Einsatzleiter würde ich zunächst zu sehen, dass der Einsatz ordnungsgemäß beendet wird. An Informationen gebe ich das weiter was ich weiter geben kann und darf. Fotos zu Dokumentationszwecken fertige ich selbst als Einsatzleiter an

Auf welcher Rechtsgrundlage fotografierst du innerhalb der Wohnung?

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorRene8 S.8, Nettersheim / NRW718367
Datum18.03.2012 13:2410424 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer Du hast jetzt nicht wirklich Ahnung von ÖA, PRessearbeit, Presserecht,... Oder?

Nein, habe ich noch nicht. Ich hoffe mir das bald aneignen zu können bzw. bin gerade dabei was aber nicht mal eben so passiert. Zur Ergänzung zählt für mich auch so ein Beitrag, wo ich entsprechende Quellen finde oder gar mit Fachleuten diskutieren kann.
Da ich nicht die tiefgehende Kenntnis habe:
Kannst Du Unterlagen etc. empfehlen, die mir dieses Wissen eindeutig vermitteln? Hätte ich schon Interesse dran.


Geschrieben von Stefan Heck Auf welcher Rechtsgrundlage fotografierst du innerhalb der Wohnung?

Erstmal fotografiere ich gar nicht da ich zunächst nicht die Zeit dazu habe. Sollte sich dann die Zeit ergeben, dann nur nach entsprechender Erlaubnis durch den Eigentümer sofern dieser vor Ort wäre und sich dazu klar äußern kann. Personen sind für mich sowieso tabu!


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche Meinung und nicht die einer HiOrg, der ich evtl. angehöre!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718369
Datum18.03.2012 13:3710304 x gelesen
Geschrieben von Rene S.Kannst Du Unterlagen etc. empfehlen, die mir dieses Wissen eindeutig vermitteln? Hätte ich schon Interesse dran.

Hier sind einige Bücher zu dem Thema, insbesondere das erste und auf der 2. Seite.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW718373
Datum18.03.2012 14:3010332 x gelesen
Geschrieben von Rene S.Kannst Du Unterlagen etc. empfehlen, die mir dieses Wissen eindeutig vermitteln?
Zu Rechtsfragen kann ich diese Seite empfehlen.
Insbesondere der Aufsatz zum Thema Opferschutz vs Pressefreiheit dürfte im Zusammenhang mit diesem Thread interessant sein.

Das Seminar Einsatzrecht am IdF ist sehr informativ.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin718376
Datum18.03.2012 15:1210285 x gelesen
Hallo Christian,

interessante Diskussion.

Woher nimmst du denn die Rechtsauffassung, dass hier deine Grundrechte beschnitten werden?
Geht es dir um das Persönlichkeitsrecht oder die Unverletzlichkeit der Wohnung?

Persönlichkeitsrecht trifft hier m.E. nicht zu (vgl. KunstUrhG §23 (1) 1. und 2.) und die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren regelmäßig (durch Gesetz) außer Kraft gesetzt.

Gruß
Sebastian


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt718377
Datum18.03.2012 15:4610079 x gelesen
Geschrieben von Sebastian R.die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren regelmäßig (durch Gesetz) außer Kraft gesetzt.
Ist es zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren notwendig, Fotos zu machen?


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718378
Datum18.03.2012 16:1010087 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Ist es zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren notwendig, Fotos zu machen?Ich halte es zumindest für legitim, Fotos zur Dokumentation der Auftragserfüllung zu machen. Es soll ja Kunden geben, die mit der Ausführung nicht so ganz zufrieden sind. Und um dann zeigen zu können, wie sich ein Schaden im Laufe von Einsatzmaßnahmen entwickelt hat, eignen sich Fotos sicher besser als Bleistiftzeichnungen.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional718379
Datum18.03.2012 16:3910263 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian R.Woher nimmst du denn die Rechtsauffassung, dass hier deine Grundrechte beschnitten werden?
Geht es dir um das Persönlichkeitsrecht oder die Unverletzlichkeit der Wohnung?

Persönlichkeitsrecht trifft hier m.E. nicht zu (vgl. KunstUrhG §23 (1) 1. und 2.) und die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren regelmäßig (durch Gesetz) außer Kraft gesetzt.


Ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. V ZR 45/10 vom 17.12.2010:
Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718382
Datum18.03.2012 17:0410035 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ich halte es zumindest für legitim, Fotos zur Dokumentation der Auftragserfüllung zu machen.

Dazu ja, aber nicht zur Veröfentlichung bzw Weitergabe an die Presse ohne Einwilligung. Darum geht es ja.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin718386
Datum18.03.2012 17:549983 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christi@n P.Ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. V ZR 45/10 vom 17.12.2010:
"Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252)."


richtig, dann schränke ich mich dahingehend ein, dass die Weitergabe der Fotos (durch die Feuerwehr) an die Presse vermutlich kritisch zu betrachten ist, die nicht-gewerbliche Nutzung durch die Feuerwehr selbst aber nicht zu beanstanden ist. Der Leitsatz ist zwar sicher zutreffend, zugrunde liegt aber die gewerbliche Nutzung der Fotos. Meiner Auffassung gemäß ist der Fall insofern anders gelagert.

Haben wir einen BGH-Richter hier? ;-)

Gruß
Sebastian


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY718388
Datum18.03.2012 18:199974 x gelesen
Servus,

dann habe ich als z.B. GaLaBauer, der einen Garten angelegt hat, nicht das Recht, diesen auf meiner Homepage zu veröffentlichen? Oder irre ich mich da?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718392
Datum18.03.2012 19:149841 x gelesen
Geschrieben von Anton K.dann habe ich als z.B. GaLaBauer, der einen Garten angelegt hat, nicht das Recht, diesen auf meiner Homepage zu veröffentlichen? Oder irre ich mich da?

Wenn der Besitzer zustimmt kannst du das machen würde ich sagen.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern718395
Datum18.03.2012 19:3010010 x gelesen
Interessante Frage. Wer hat das geistige Eigentum an diesem Garten - Du. Damit sind Deine Rechte betroffen. Wer ist Eigentümer /Besitzer des Gartens - ein Anderer. Also zwei betroffene Rechteinhaber mit unterschiedlichen Rechten die sich widersprechen könnten.

Ich habe keine rechtlich untermauerte Meinung - vermute aber mal es kommt auf Nuancen an. Wenn da nur dteht Privatgarten in xyz-Stadt und nicht der Gartenbesitzter identifizierbar ist schätze ich, dass Du Deine Rechte nutzen kannst, da die Rechte des anderen nicht erkennbar verletzt worden sind.

Gehe ich nun zum Foto des verbrannten Kellers über:
Hier gibt es m.E. ein Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen, der Pressefreiheit und den nichtgewerblichen Dokumentationszwecken der Feuerwehr.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern718496
Datum19.03.2012 21:249571 x gelesen
Jetzt mal unter uns.....
Ich weiß, daß ich jetzt wieder Prügel bekomme, aaaaber
was ist an dem Bild so verwerflich, daß ich ein Forum damit füllen muß,
oder sich hier die pers. Meinungen und Pagraphen nur so um die Ohren gehauen werden??

Pers. Rechte in allen Ehren, aber es ist keine nackt, verstümmelt, ehrabschneidend oder sonst
irgendwie abgelichtet.......
Sondern nur ein Keller, in dem es gebrannt hat.....
Nur wegen denjenigen Pers., die sich wg. so einem Schmarrn aufregen, werden Gerichtsurteile gefällt, die dann zu solchen sinnfreien Diskussionen führen......

also Männer......
Es ist nur ein Bild eines Kellers.........



Gruß Markus

der sich auch gerne über die Straße helfen lässt.......;-)


In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718497
Datum19.03.2012 21:359371 x gelesen
Geschrieben von Greiner M.Es ist nur ein Bild eines Kellers.........Eines Brandortes, einer in einem Keller eingerichteten "Holzwerkstatt", eines Schauplatzes polizeilicher Ermittlungsarbeit, eines Ortes von Interesse für Versicherungen...
Es könnte durchaus Gründe geben, dass es für den Besitzer nicht nur "ein Keller" ist, und er sich nicht nur wg. "Schmarrn aufregt" (wobei damit hier keiner dieser Gründe unterstellt wird, ich denk nur mal in Buchstaben...).


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt718499
Datum19.03.2012 21:539381 x gelesen
Jetzt mal unter uns.....

Mich würde es irgendwie schon stören, wenn ich im Internet oder in der Zeitung Bilder aus meinem Keller finden würde, von denen ich nichts weiß. Es kann ja sein, dass man einer Veröffentlichung zustimmt. Nur geht es darum, dass ja evtl. auf dem Bild etwas sein könnte, was man gar nicht veröffentlicht haben will. (Das muss den Veröffentlichenden gar nicht klar sein.) Also wäre es IMHO zu erwarten, dass man vorher mal gefragt wird.

Geschrieben von Greiner M.Es ist nur ein Bild eines Kellers
Wir diskutieren hier ja nicht diesen speziellen Einzelfall, sondern m.E. mehr das allgemeine Problem. Dass das jetzt "nur" der Keller war, ist Zufall.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern718501
Datum19.03.2012 22:339312 x gelesen
So, und wenn ich mit dem Teleobjektiv und einem erhöhten Standort im öffentlichen Straßenraumdurch die offene Kellertüre in den Brandraum hineinfotographiere dann bedarf es keiner Erlaubnis, weil einsehbar. Und dann kann sich niemand darüber aufregen und seinr Privatshäre so reklamieren.

Machen wir hier nicht eine Mücke zum Elephanten?


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern718506
Datum19.03.2012 22:449245 x gelesen
Geschrieben von Volker L. So, und wenn ich mit dem Teleobjektiv und einem erhöhten Standort im öffentlichen Straßenraumdurch die offene Kellertüre in den Brandraum hineinfotographiere dann bedarf es keiner Erlaubnis, weil einsehbar. Und dann kann sich niemand darüber aufregen und seinr Privatshäre so reklamieren.

Hallo Volker,

genau aus dem Grund wird man auch seine Playboysammlung nicht in den Hausgang legen, sondern in einen Raum der von außen nicht einsehbar ist. Man geht also davon aus, dass Keiner, ohne Erlaubnis des Wohnngsmieters in das Zimmer kommt. Wenn nun die Feuerwehr da fröhlich rumknippst und das veröffentlicht, wird sich der Mieter bedanken.

Die Mücke bleibt übrigens oftmals ne Mücke, und wird nur in den seltensten Fällen zum Elefanten. Falls es aber ein Elefant geworden ist, hat man als Feuerwehr schlechte Karten (und genau darum gehts ja in dem beschriebenen Fall).


Schöne Grüße

Flo


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen718508
Datum19.03.2012 22:559265 x gelesen
Geschrieben von Linus D.

Mich würde es irgendwie schon stören, wenn ich im Internet oder in der Zeitung Bilder aus meinem Keller finden würde, von denen ich nichts weiß. Es kann ja sein, dass man einer Veröffentlichung zustimmt. Nur geht es darum, dass ja evtl. auf dem Bild etwas sein könnte, was man gar nicht veröffentlicht haben will. (Das muss den Veröffentlichenden gar nicht klar sein.) Also wäre es IMHO zu erwarten, dass man vorher mal gefragt wird.
[...]
Wir diskutieren hier ja nicht diesen speziellen Einzelfall, sondern m.E. mehr das allgemeine Problem. Dass das jetzt "nur" der Keller war, ist Zufall.

Dann mal folgendes Beispiel: kein Keller, aber zwei Innenaufnahmen aus einem Lebensmittel produzierenden Betrieb.

Die FF Bremervörde hatte die beiden Innenaufnahmen kurzzeitig auf ihrer Internetseite veröffentlicht, nach ein oder zwei Tagen aber wieder aus dem Netz genommen. Die ebenfalls am Einsatz beteiligte FF Bevern hat die Innenaufnahmen nach einem Hinweis von mir von der Seite genommen. Wir haben gar nicht erst irgendwelche Fotos veröffentlicht.

Jetzt kann man mußtmaßen, warum die FF Bremervörde die Fotos schnell wieder aus dem Netz genommen hat, die übrigen beiden Feuerwehren aber erst nach einem kurzen Hinweis bzw. gar nicht. "Seltsam" war in dem Zusammenhang auch, daß die Firma die lt. Polizei genannte Brandursache lt. Zeitungsbericht nicht bestätigen wollte/konnte und (eigene) Untersuchungen ankündigte.

Da kann man jetzt zusammen mit den Fotos 1 und 1 zusammen zählen...

Fakt ist jedenfalls, daß die Fotos nicht vom öffentlichen Bereich bzw. der Straße aus aufgenommen wurden, die veröffentlichende Feuerwehr somit einen Vorteil gegenüber der Presse hat und darüber hinaus noch gegen geltendes Recht verstößt.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg718509
Datum19.03.2012 23:249333 x gelesen
Geschrieben von Greiner M.was ist an dem Bild so verwerflich, daß ich ein Forum damit füllen muß,

Das Bild ist das eine. Das mag in diesem besonderen Fall für uns außenstenende nicht besonders dramatisch sein, der BEtroffene sieht das offensichtlich anders (und das m.E. aus gutem Grund).

Was mich viel mehr stört ist der absolut dümmliche Rechtfertigungsversuch warum man das gemacht hat. Anstatt man sagt "jo, sory, da haben wir Mist gebaut, wir entschuldigen uns dafür" wird irgend ein Stuß zusammen geschrieben.

Geschrieben von Greiner M.oder sich hier die pers. Meinungen und Pagraphen nur so um die Ohren gehauen werden??


Weil wir nunmal auch als Feuerwehr = Teil einer BEhörde an Recht und Gesetz gebunden sind. Und das ist eben ein ganz einfacher Fall.


Geschrieben von Greiner M.Nur wegen denjenigen Pers., die sich wg. so einem Schmarrn aufregen, werden Gerichtsurteile gefällt, die dann zu solchen sinnfreien Diskussionen führen......


Nein. Die Urteile sind notwendig, weil vorher jemand einen Verstoß gegen geltendes Recht begangen hat.

Ich würde ggf. sogar §203 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejahen. Und dann geht es persönlich gegen den, der das Bild weiter gegeben hat.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorThor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen718511
Datum19.03.2012 23:299429 x gelesen
Hallo Volker,

darüber kann sich der Eigentümer sehr wohl aufregen. Das ganze fällt eben nicht mehr unter die "Panoramafreiheit der Straße". Neben den Eigentumsrechten wird auch das UrhG (hier §59) tangiert. Du kannst das Haus von der öffentlichen Straße aus ohne Hilfsmittel wie Leitern fotografieren. Vom Nachbargrundstück, auch wenn der Nachbar es Dir gestattet, ist es nicht erlaubt.
Einfach mal nach "Hundertwasser-Haus: BGH, Urt. v. 5. Juni 2003, Aktz. I ZR 192/00 suchen.

Gruß
Thorsten


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen718516
Datum20.03.2012 00:379635 x gelesen
Geschrieben von Greiner M.Jetzt mal unter uns..... In einem öffendlichen Forum...?

Geschrieben von Greiner M.was ist an dem Bild so verwerflich, daß ich ein Forum damit füllen muß, An dem Bild selbst nichts.

Geschrieben von Greiner M.Sondern nur ein Keller, in dem es gebrannt hat..... für dich, für jemanden anderes nicht.

Geschrieben von Greiner M.Nur wegen denjenigen Pers., die sich wg. so einem Schmarrn aufregen, werden Gerichtsurteile gefällt, Jo, nur weil jemand ohne Rechtsgrundlage eines (hier gleich mehrerer) seiner Grundrechte durch eine Verwaltungsbehörde beraubt wurde, so ein Zirkus. Tsss, die Herren Richter sollten sich um wichtigeres kümmern.... . Oder gleich im Biergarten 's königlich bayrische Amtsgericht nachstellen und dem Stammtisch die Rechtpflege überlassen.

Grüße,

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg718522
Datum20.03.2012 02:069291 x gelesen
Geschrieben von Greiner M.Es ist nur ein Bild eines Kellers.........
Ja aber gerade im Artikel des Feuerwehrmagazins (06/2011 S. 45 - 49) ist es sehr gut beschreiben warum Feuerwehr genau so was nicht veröffentlicht.

Gruß Ralf


Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü718524
Datum20.03.2012 05:249300 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorsten G. Du kannst das Haus von der öffentlichen Straße aus ohne Hilfsmittel wie Leitern fotografieren.

Geschrieben von Volker Leistemit dem Teleobjektiv

...und nur mit einem "normalen" Teleobjektiv. Es gibt Rechtssprechungen die den Einsatz sehr hoher Telebrennweiten ebenfalls verbieten.


Gruß Andi


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg718528
Datum20.03.2012 08:209399 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Volker L.Machen wir hier nicht eine Mücke zum Elephanten?

Es bleibt eine Mücke solange sich niemand daran stört.
Wenn aber der Eigentümer (aus welchem evtl. lächerlichen Grund auch immer) sich daran stört und klagt, oder der Staatsanwalt sich daran stört dass ermittlungsrelevante Informationen (Bilder) jetzt öffentlich sind, dann hat man ganz schnell einen großen Elefanten. Und unter dem wird man dann ganz schnell erdrückt.
Also sollte es doch legitim sein, auf die Probleme und möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
Dann kann hinterher niemand überrascht tun, wenn es schief gegangen ist.

Ich habe aber leider den Eindruck, dass gerade in rechtlichen Fragen viele FA und Führungskräfte gerade von Freiwilligen Feuerwehren das alles nicht so eng sehen, weil wir das ja als Hobby machen (wir sind doch ehrenamtlich). So nach dem Moto: "Wir sind ja die Guten, also wird man gnädig mit uns sein...".
Nur so kommt es dazu, dass:
- man der Meinung ist jedes Bild, jeden Funkspruch, ... veröffentlichen zu können/ dürfen.
- man der Meinung ist bei jedem Brandeinsatz gegen die UVV/ FWDV verstossen zu können (besonders im hinblick auf den Atemschutzeinsatz).
- man der Meinung ist bei manchen Alarmen genügt es einfach mal mit dem TSF/ MTW/ KDOW zum gucken zu fahren ohne jemanden dazu zu alarmieren.
- man der Meinung ist bei der Fahrt zur Feuerwache bzw. der Fahrt mit dem Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle alles erlaubt ist, solange man nur schön schnell da ist.
- ... das liese sich beliebig fortsetzen

Diese Dinge funktionieren aber alle nur solange wie nix schiefgeht und niemand Anzeige erstattet. Wenn dann der "Elefant" da ist, wird wieder rum geheult, dass wir doch ehrenamtlich sind, und man uns deshalb so hart nicht anfassen darf...


Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY718532
Datum20.03.2012 08:369412 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Dirk W.Oder gleich im Biergarten 's königlich bayrische Amtsgericht nachstellen und dem Stammtisch die Rechtpflege überlassen.

hoppala, das ist aber schon hart. Ich denke, über diesen Sachverhalt wird nicht nur an bayrischen Stammtischen sondern auch an denselbigen (so es sie denn gibt) in allen anderen Bundesländern diskutiert.
Ich gebe dir ja Recht mit deinen Ausführungen, aber vermittle das mal dem "normalen" FA(SB) draußen im Lande. Für den ist ja heute, "Social Networks" sei Dank, alles öffentlich.;-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen718549
Datum20.03.2012 13:069614 x gelesen
Geschrieben von Thorsten G.Das ganze fällt eben nicht mehr unter die "Panoramafreiheit der Straße"

Es gibt keine "Panoramafreiheit", schon gar nicht der Straße und noch viel weniger auf die Privatsphäre bezogen. Einzig und allein ist mit dem Begriff gemeint, dass dem "Urheber" des Hauses kein Verwertungsrecht für daraus abgeleitete Abbildungen zusteht. Oder andersherum, aus "normalen", frei zugänglichen Perspektiven erstellte Abbildungen eines Gebäudes sind frei von Ansprüchen seitens des Urhebers der Gebäudearchitektur.
Das begründet keinerlei Ansprüche, Bilder aus dem persönlichen Lebensumfeld veröffentlichen zu dürfen.


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718550
Datum20.03.2012 13:149542 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Weil wir nunmal auch als Feuerwehr = Teil einer BEhörde an Recht und Gesetz gebunden sind. Und das ist eben ein ganz einfacher Fall.

Das scheinen viele leider nicht zu wissen oder wollen es nicht wissen. Sonst würden zB auch UVV uä strikter eingehalten. Viele meinen leider Feuerwehr=Narrenfreiheit bzw Immunität


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW718552
Datum20.03.2012 13:209410 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Ich habe aber leider den Eindruck, dass gerade in rechtlichen Fragen viele FA und Führungskräfte gerade von Freiwilligen Feuerwehren das alles nicht so eng sehen, weil wir das ja als Hobby machen (wir sind doch ehrenamtlich). So nach dem Moto: "Wir sind ja die Guten, also wird man gnädig mit uns sein...".Nur so kommt es dazu, dass:- man der Meinung ist jedes Bild, jeden Funkspruch, ... veröffentlichen zu können/ dürfen.- man der Meinung ist bei jedem Brandeinsatz gegen die UVV/ FWDV verstossen zu können (besonders im hinblick auf den Atemschutzeinsatz).- man der Meinung ist bei manchen Alarmen genügt es einfach mal mit dem TSF/ MTW/ KDOW zum gucken zu fahren ohne jemanden dazu zu alarmieren.- man der Meinung ist bei der Fahrt zur Feuerwache bzw. der Fahrt mit dem Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle alles erlaubt ist, solange man nur schön schnell da ist.- ... das liese sich beliebig fortsetzen

Sehr gut geschrieben, trifft den Nagel auf den Kopf.

Man kann da insbesondere im EA-Bereich meistens nur hoffen dass die entsprechenden Leute sich von selber aus dafür interessieren, da man ja nicht mal eben bei Führungslehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen eine Woche Recht zusätzlich dranhängen kann.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg718553
Datum20.03.2012 13:379702 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Dennis E.Viele meinen leider Feuerwehr=Narrenfreiheit bzw Immunität

zwar nicht direkt Feuerwehrs aber dennoch wurde hier ein Ehrenamtler zur Verantwortung gezogen:

p.gifFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel

"Wir" sind da bei Fehlern nicht "imun" ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW718555
Datum20.03.2012 14:089535 x gelesen
Nicht vergleichbar. Wärend dieser Fehler einfach jedem durchgehen kann, ist das veröffentlichen eines unzulässigen Bildes eine Handlung und wird dem entsprechend härter bestraft.

Auch dürfte hier die Haftpflicht voll bezahlen, im Gegensatz zu einem auf der HP des Feuerwehrvereins veröffentlichtes Foto.


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin718557
Datum20.03.2012 14:179535 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ich würde ggf. sogar §203 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejahen. Und dann geht es persönlich gegen den, der das Bild weiter gegeben hat.

Du schießt mit Kanonen auf Spatzen, m.E. hier nicht einschlägig.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW718559
Datum20.03.2012 15:359432 x gelesen
Geschrieben von Sebastian R.Geschrieben von Christian F."Ich würde ggf. sogar §203 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejahen. Und dann geht es persönlich gegen den, der das Bild weiter gegeben hat."

Du schießt mit Kanonen auf Spatzen, m.E. hier nicht einschlägig.

Noch mehr so Leute mit der Auffassung von Greiner M. und dem willen es zu tun, und der wird es.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW718561
Datum20.03.2012 16:059142 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Sebastian R.Geschrieben von Christian F.
Ich würde ggf. sogar §203 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejahen. Und dann geht es persönlich gegen den, der das Bild weiter gegeben hat.

Du schießt mit Kanonen auf Spatzen, m.E. hier nicht einschlägig.


Welche der drei wesentlichen Bedingungen siehst du nicht erfüllt:

- Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete?
- Geheimnis
oder (wie wohl die betreffende Feuerwehr argumentiert)
- unbefugt?

Gruß,
Henning


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern718567
Datum20.03.2012 17:218983 x gelesen
o.k. ich lerne gerne dazu


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern718568
Datum20.03.2012 17:239029 x gelesen
o.k. wenn ich es mir dann im Detail weiter überlege dann gäbe es viele Ansatzpunkte für "Stress" . Wenn ich an die typischen Pressefotos hier im Großraum Erlangen von Einsatzstelle denke, bei denen die Tümmerlandschaft des Brandraumes zu sehen ist... Bisher hat es da keine Probleme gegeben.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen718575
Datum20.03.2012 20:209080 x gelesen
Dann solltest Du meinen Text nochmal lesen.

Ich habe Volker geschrieben, daß er eben nicht von einem erhöhten Standpunkt fotografieren darf, sondern nur so, wie man es üblicherweise von der Straße aus sieht.
Desweiteren stand in meinem Text: "Neben den Eigentumsrechten wird auch das UrhG..."
Die Veröffentlichung von Fotos kann zu ziemlichen Ärger führen, wenn man nicht die entsprechenden Nutzungsrechte und Freigaben von Betroffenen hat.
Warum lässt sich den der clevere Bildnutzer vom Fotografen / der Bildagentur versichern, daß die Fotos frei von Rechten Dritter sind?
Gerade wenn die Fotos im Internet abrufbar sind oder die Zeitung an jedem Bahnhof zu bekommen ist, kann ich mir ein beliebiges Gericht aussuchen (Fliegender Gerichtsstand), um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen. Dann würde ich in Hamburg oder Berlin prozessieren. Dort sieht man das ganze etwas enger als im Süden.
Auf www.rechtambild.de wird u.a. auf die Panoramafreihet eingegangen.

Bilder an Medien weiter zu geben ist im übrigen nicht ganz ohne. Z.B. schreibt das Bayerische Innenministerium"Es ist nicht Aufgabe der Einsatzkräfte der Feuerwehr, die Medien mit Bildmaterial vom Einsatzort zu versorgen. Zudem dürfen nach Art 87 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch ihre Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen. In diesen Fällen erfüllen die Gemeinden keinen öffentlichen Zweck mehr. Darüber hinaus ist die Weitergabe von Einsatzfotos durch gemeindliche Feuerwehren an die Medien auch wettbewerbsrechtlich nicht unproblematisch.


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen718673
Datum22.03.2012 02:058845 x gelesen
Moin,

äh, hab die "Gänsfüßchen" um "Königlich bayerisches Amtsgericht" vergessen, sorry. Ist der Titel einer gaaanz frühen Gerichtsserie im deutschen Fernsehen. Dort wird eben am Stammtisch im Biergarten der Prozess rekapituliert, mit dem Herrn Richter dabei (köstlich anzusehen!).

So klarer? Ging nicht gegen bayrische Stammtische, solche "Stammtische" gibts überall auf der Welt.

Geschrieben von Anton K.Ich gebe dir ja Recht mit deinen Ausführungen, aber vermittle das mal dem "normalen" FA(SB) draußen im Lande. Für den ist ja heute, "Social Networks" sei Dank, alles öffentlich.;-(
Tja, wie das zu erklären ist, ist ziemlich trivial: Freiwilliges Dienstverhältnis,kein Trachtenverein. Sollte beim TM1 geklärt worden sein?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin718694
Datum22.03.2012 12:388710 x gelesen
Hallo Henning,

Geschrieben von Henning K.Welche der drei wesentlichen Bedingungen siehst du nicht erfüllt:

Die des Geheimnisses!

Die gängige Rechtssprechung geht nur von einer Aufdeckung eines Privatgeheimnisses aus, wenn das Aufgedeckte in direktem Zusammenhang zu einer Person steht.
Die Strafvorschrift scheint daher für mich nur einschlägig, wenn die Bildunterschrift lauten würde: Verbrannter Keller von Erika Mustermann.

Gruß
Sebastian


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW719558
Datum29.03.2012 18:028586 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.zwar nicht direkt Feuerwehrs aber dennoch wurde hier ein Ehrenamtler zur Verantwortung gezogen:

Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel

"Wir" sind da bei Fehlern nicht "imun" ...


Genau daran hatte ich gedacht als ich das geschrieben hatte.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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 03.03.2012 17:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.03.2012 12:29 Rene7 S.7, Bouderath
 18.03.2012 12:34 Denn7is 7E., Menden
 18.03.2012 12:39 Rene7 S.7, Nettersheim
 18.03.2012 12:44 Denn7is 7E., Menden
 18.03.2012 12:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.03.2012 12:57 Stef7an 7H., Essen
 18.03.2012 13:24 Rene7 S.7, Nettersheim
 18.03.2012 13:37 Denn7is 7E., Menden
 18.03.2012 14:30 ., Haan / Rhld
 18.03.2012 15:12 Seba7sti7an 7R., Berlin
 18.03.2012 15:46 ., Thierstein und Magdeburg
 18.03.2012 16:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.03.2012 17:04 Denn7is 7E., Menden
 18.03.2012 16:39 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 18.03.2012 17:54 Seba7sti7an 7R., Berlin
 18.03.2012 18:19 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.03.2012 19:14 Denn7is 7E., Menden
 18.03.2012 19:30 Volk7er 7L., Erlangen
 19.03.2012 21:24 Mark7us 7G., Kochel am See
 19.03.2012 21:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.03.2012 21:53 ., Thierstein und Magdeburg
 19.03.2012 22:33 Volk7er 7L., Erlangen
 19.03.2012 22:44 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 19.03.2012 23:29 Thor7ste7n G7., Lampertheim
 20.03.2012 05:24 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 20.03.2012 13:06 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 20.03.2012 20:20 Thor7ste7n G7., Lampertheim
 20.03.2012 17:21 Volk7er 7L., Erlangen
 20.03.2012 08:20 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 20.03.2012 13:20 Denn7is 7E., Menden
 20.03.2012 17:23 Volk7er 7L., Erlangen
 19.03.2012 22:55 Lars7 T.7, Oerel
 19.03.2012 23:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
 20.03.2012 13:14 Denn7is 7E., Menden
 20.03.2012 13:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.03.2012 14:08 Hara7ld 7S., Köln
 29.03.2012 18:02 Denn7is 7E., Menden
 20.03.2012 14:17 Seba7sti7an 7R., Berlin
 20.03.2012 15:35 Hara7ld 7S., Köln
 20.03.2012 16:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.03.2012 12:38 Seba7sti7an 7R., Berlin
 20.03.2012 00:37 Dirk7 W.7, Algermissen
 20.03.2012 08:36 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.03.2012 02:05 Dirk7 W.7, Algermissen
 20.03.2012 02:06 Ralf7 H.7, Drebkau
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