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ThemaAltergrenzen in den Bundesländern, war: Hamburger Feuerwehrmann klagt16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg717632
Datum11.03.2012 20:405402 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Carl K. Wie seht ihr das Thema, hat man mit sechzig Jahren seinen Soll erfüllt und in den aktiven Reihen nichts mehr verloren?

Die Gesellschaft wird älter, entsprechend ist die Feuerwehr gut beraten, sich anzupassen. Wobei die Anhebung der Altersgrenzen sicher nicht das Allheilmittel ist. Es ist aber ein Teil eines Anpassungsprozesses.

Wie schaut es in den anderen Bundesländern aus? Wo liegen die Altersbegrenzungen?

Hamburg: zZ noch bei 60
Niedersachsen: 62, Anhebung ist in der Diskussion
Schleswig-Holstein:
Bremen:
Bayern:
MecPom:
Hessen:
NRW:
Rheinland-Pfalz:
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Thüringen:
Sachsen:
Saarland:


Mit freundlichen und privaten Grüßen

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz717633
Datum11.03.2012 20:413479 x gelesen
Geschrieben von Sven K.
Rheinland-Pfalz:

Bis max. 63 (ich glaube aber, nur auf Antrag), sonst 60.


Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt717634
Datum11.03.2012 20:413367 x gelesen
Geschrieben von Sven K.Wo liegen die Altersbegrenzungen?
Stand 2008


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP717635
Datum11.03.2012 20:423277 x gelesen
RLP: 63, wobei schon ab 60 ein "vereinfachtes Austreten" möglich ist.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional717636
Datum11.03.2012 20:473341 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven K.Baden-Württemberg: Vollendung des 65. Lebensjahres (FwG BaWü, § 13 Abs. 1 Nr. 5


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP717637
Datum11.03.2012 20:493385 x gelesen
Geschrieben von Ralf R. Bis max. 63 (ich glaube aber, nur auf Antrag), sonst 60.
Das war mal, jetzt ist es andersherum: "Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf."


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW717638
Datum11.03.2012 20:503258 x gelesen
Geschrieben von Sven K.NRW:

60, auf Antrag bis 63

Gruß

Ralf


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz717639
Datum11.03.2012 20:533314 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Das war mal, jetzt ist es andersherum: "Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf."

Das scheint wohl an mir vorbeigegangen zu sein, bin ja auch noch ein bißchen von der Grenze entfernt.

Aber wie mal in einem anderen Thread irgendwann geschrieben, ich will ja eh den AEP-Opa machen ;-)


Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP717640
Datum11.03.2012 20:593376 x gelesen
Geschrieben von Ralf R. Aber wie mal in einem anderen Thread irgendwann geschrieben, ich will ja eh den AEP-Opa machen ;-)Mach das als Fachberater, dann hast du keine Altersobergrenze mehr.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg717650
Datum11.03.2012 22:473122 x gelesen
Hallo,

in Brandenburg endet der aktive Feuerwehrdienst spätestens mit 65 Jahren.

Es gab meines Wissens im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalters sogar Diskussionen über eine Erhöhung auf 67 Jahre, die jedoch nicht zu Änderungen geführt hat.

MfG Mathias


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg717651
Datum11.03.2012 22:483125 x gelesen
Geschrieben von Christi@n P.Vollendung des 65. Lebensjahres (FwG BaWü, § 13 Abs. 1 Nr. 5


Die Angehörigen der Alters-/ Ehreanbteilungen können aber auch nach diesem Zeitpunkt noch zu Einsatz- und Übungsdienst herangezogen werden. §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü. In sofern kann man hier im Ländle eigentlich weiter machen, wie wenn nichts passiert wäre...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen717661
Datum12.03.2012 08:582889 x gelesen
Hessen: Altersgrenze 62, auf Antrag bis 65 möglich


Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

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AutorAndr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern717662
Datum12.03.2012 09:002837 x gelesen
Guten Morgen,

also in Bayern ist Altersgrenze seit ca. 3-4 Jahren mit 63 Jahren.
Bisher war mit 60 Jahren Schluß.

Gruß
Andreas


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AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein717663
Datum12.03.2012 09:052856 x gelesen
Moin!

Schleswig-Holstein:

60, auf Wunsch [Zitat] bis 67
Quelle: § 9 Abs. 4 BrSchG


Viele Grüße,
Christian
PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern717673
Datum12.03.2012 12:522741 x gelesen
Bayern: 63

Gruß Harald


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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen718026
Datum15.03.2012 05:152455 x gelesen
Hallo

Laut SaechsBRKG gibts keine Altersgrenze, allerdings laut §18 Abs. 2. : Ist die Eignung nicht mehr gegeben, ist der Angehörige aus dem aktiven Dienst zu
entlassen.
Allerdings steht in § 20(Pflichtfeuerwehren) Abs. 2 folgendes: Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohner einer Gemeinde zwischen dem vollendeten 18.
und 65. Lebensjahr.

BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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 11.03.2012 18:47 Carl7 K.7, Berlin Hamburger Feuerwehrmann klagt gegen Altersdiskriminierung.
 11.03.2012 20:40 Sven7 K.7, Hamburg
 11.03.2012 20:41 Ralf7 R.7, Kirchen
 11.03.2012 20:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.03.2012 20:53 Ralf7 R.7, Kirchen
 11.03.2012 20:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.03.2012 20:41 ., Thierstein und Magdeburg
 11.03.2012 20:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.03.2012 20:47 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 11.03.2012 22:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.03.2012 20:50 Ralf7 F.7, Duisburg
 11.03.2012 22:47 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 12.03.2012 08:58 Heik7o L7., Maintal
 12.03.2012 09:00 Andr7eas7 K.7, Weidenberg
 12.03.2012 09:05 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
 12.03.2012 12:52 Hara7ld 7D., Edenstetten
 15.03.2012 05:15 Jens7 N.7, Ohorn
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