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Thema | Altergrenzen in den Bundesländern, war: Hamburger Feuerwehrmann klagt | 16 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 717632 | |||
Datum | 11.03.2012 20:40 | 5402 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Carl K. Wie seht ihr das Thema, hat man mit sechzig Jahren seinen Soll erfüllt und in den aktiven Reihen nichts mehr verloren? Die Gesellschaft wird älter, entsprechend ist die Feuerwehr gut beraten, sich anzupassen. Wobei die Anhebung der Altersgrenzen sicher nicht das Allheilmittel ist. Es ist aber ein Teil eines Anpassungsprozesses. Wie schaut es in den anderen Bundesländern aus? Wo liegen die Altersbegrenzungen? Hamburg: zZ noch bei 60 Niedersachsen: 62, Anhebung ist in der Diskussion Schleswig-Holstein: Bremen: Bayern: MecPom: Hessen: NRW: Rheinland-Pfalz: Baden-Württemberg: Bayern: Berlin: Brandenburg: Thüringen: Sachsen: Saarland: Mit freundlichen und privaten Grüßen Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 717633 | |||
Datum | 11.03.2012 20:41 | 3479 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Rheinland-Pfalz: Bis max. 63 (ich glaube aber, nur auf Antrag), sonst 60. Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 717634 | |||
Datum | 11.03.2012 20:41 | 3367 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Wo liegen die Altersbegrenzungen? Stand 2008 MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 717635 | |||
Datum | 11.03.2012 20:42 | 3277 x gelesen | |||
RLP: 63, wobei schon ab 60 ein "vereinfachtes Austreten" möglich ist. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 717636 | |||
Datum | 11.03.2012 20:47 | 3341 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sven K. Baden-Württemberg:Vollendung des 65. Lebensjahres (FwG BaWü, § 13 Abs. 1 Nr. 5 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 717637 | |||
Datum | 11.03.2012 20:49 | 3385 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Bis max. 63 (ich glaube aber, nur auf Antrag), sonst 60. Das war mal, jetzt ist es andersherum: "Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf." Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 717638 | |||
Datum | 11.03.2012 20:50 | 3258 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.NRW: 60, auf Antrag bis 63 Gruß Ralf | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 717639 | |||
Datum | 11.03.2012 20:53 | 3314 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Das war mal, jetzt ist es andersherum: "Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf." Das scheint wohl an mir vorbeigegangen zu sein, bin ja auch noch ein bißchen von der Grenze entfernt. Aber wie mal in einem anderen Thread irgendwann geschrieben, ich will ja eh den AEP-Opa machen ;-) Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 717640 | |||
Datum | 11.03.2012 20:59 | 3376 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Aber wie mal in einem anderen Thread irgendwann geschrieben, ich will ja eh den AEP-Opa machen ;-)Mach das als Fachberater, dann hast du keine Altersobergrenze mehr. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 717650 | |||
Datum | 11.03.2012 22:47 | 3122 x gelesen | |||
Hallo, in Brandenburg endet der aktive Feuerwehrdienst spätestens mit 65 Jahren. Es gab meines Wissens im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalters sogar Diskussionen über eine Erhöhung auf 67 Jahre, die jedoch nicht zu Änderungen geführt hat. MfG Mathias | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 717651 | |||
Datum | 11.03.2012 22:48 | 3125 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.Vollendung des 65. Lebensjahres (FwG BaWü, § 13 Abs. 1 Nr. 5 Die Angehörigen der Alters-/ Ehreanbteilungen können aber auch nach diesem Zeitpunkt noch zu Einsatz- und Übungsdienst herangezogen werden. §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü. In sofern kann man hier im Ländle eigentlich weiter machen, wie wenn nichts passiert wäre... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 717661 | |||
Datum | 12.03.2012 08:58 | 2889 x gelesen | |||
Hessen: Altersgrenze 62, auf Antrag bis 65 möglich Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 717662 | |||
Datum | 12.03.2012 09:00 | 2837 x gelesen | |||
Guten Morgen, also in Bayern ist Altersgrenze seit ca. 3-4 Jahren mit 63 Jahren. Bisher war mit 60 Jahren Schluß. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein | 717663 | |||
Datum | 12.03.2012 09:05 | 2856 x gelesen | |||
Moin! Schleswig-Holstein: 60, auf Wunsch [Zitat] bis 67 Quelle: § 9 Abs. 4 BrSchG Viele Grüße, Christian PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!" | |||||
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Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 717673 | |||
Datum | 12.03.2012 12:52 | 2741 x gelesen | |||
Bayern: 63 Gruß Harald | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 718026 | |||
Datum | 15.03.2012 05:15 | 2455 x gelesen | |||
Hallo Laut SaechsBRKG gibts keine Altersgrenze, allerdings laut §18 Abs. 2. : Ist die Eignung nicht mehr gegeben, ist der Angehörige aus dem aktiven Dienst zu entlassen. Allerdings steht in § 20(Pflichtfeuerwehren) Abs. 2 folgendes: Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohner einer Gemeinde zwischen dem vollendeten 18. und 65. Lebensjahr. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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