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Thema | Neulich im Tunnel | 9 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 718324 | |||
Datum | 17.03.2012 18:03 | 7458 x gelesen | |||
Heute morgen hatte ich das "Vergnügen bei der folgenden Situation beizuwohnen, aber zuerst eine Beschreibung des Tunnels: Zwei Spuren im Gegenverkehr, von Anschein her eine Kraftfahrtstraße. Der Tunnel ist bestimmt 2000m lang und verläuft in einer, für mich, Rechtskurve. Der Verkehr ist dicht aber fließend. Geschwindigkeit etwa beim erlaubten, sprich 60km/h. So, das waren die Randparameter. Ich höre im Tunnel ein Martinshorn, kann aber weder vor mir, noch hinter mir eines ausmachen. Plötzlich bremst der Verkehr vor mir auf 0 und in dem Augenblick sehe ich einen Krankenwagen mir entgegenkommen. Das Fahrzeug hinter mir hatte gar keine Chance und Touchierte meine Anhängerkuplung, der gute Mann hatte gerade nach dem Blaulicht im Rückspiegel geschaut. Natürlich war lange nicht genug Platz im Tunnel weil ja die Autos in der Vollbremsung nicht rechts fahren konnten. Sinn der Aktion dürfte 0 gewesen sein, er Fuhr wahrscheinlich jetzt 75 statt 60. Riskiert hat er massive Auffahrunfälle, auch wenn das bei meiner Rostlaube egal war. Zumindest in der Schweiz habe ich mal gesehen, ich fuhr hinterher, das der Fahrer des TLF das Horn im Tunnel ausmachte und nur zwischen den Tunneln swich nach vorne drängelte. Hielt ich für durchaus Sinnvoll. So, und jetzt steinigt mich. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 718332 | |||
Datum | 17.03.2012 19:27 | 4866 x gelesen | |||
Bei langen Tunnel wäre lediglich vielleicht sinnvoll per Signal ein Ampel des Gegenverkehrs vor dem Tunnel auf rot zu schalten, damit das Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn überholen kann und an der Ampel wieder auf seine Seite bzw. zwischen den Spuren durch Rettungsgasse. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 718335 | |||
Datum | 17.03.2012 20:31 | 4537 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald S. Zumindest in der Schweiz habe ich mal gesehen, ich fuhr hinterher, das der Fahrer des TLF das Horn im Tunnel ausmachte und nur zwischen den Tunneln swich nach vorne drängelte. Hielt ich für durchaus Sinnvoll. Keineswegs. Ich habe in einer Autobahnbaustelle auch schon das SoSi komplett augeschaltet und bin mit dem Verkehr mitgeflossen. Alles andere wäre vermutlich deutlich langsamer und gefährlicher gewesen und beim nächsten zu überholenden LKW wäre vmtl. eh Schluss gewesen. Nach der Baustelle dann das Blau wieder an und weitergehts. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 718337 | |||
Datum | 17.03.2012 20:35 | 4728 x gelesen | |||
Wieso sollen wir dich steinigen?? Ich schalte das Horn in unserem Tunnel (eine Fahrspur für jede Richtung) auch immer aus (obwohl es sich gut anhört ;-) ). Eben weil es nichts bringt und andere nur verwirrt bzw. zu halsbrecherischen Manövern verleitet. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 718370 | |||
Datum | 18.03.2012 14:08 | 3654 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.So, das waren die Randparameter. Ich höre im Tunnel ein Martinshorn, kann aber weder vor mir, noch hinter mir eines ausmachen. Plötzlich bremst der Verkehr vor mir auf 0 und in dem Augenblick sehe ich einen Krankenwagen mir entgegenkommen. Das Fahrzeug hinter mir hatte gar keine Chance und Touchierte meine Anhängerkuplung, der gute Mann hatte gerade nach dem Blaulicht im Rückspiegel geschaut. Da hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, trotz Nutzung von § 35 und § 38 STVO sich falsch verhalten. Denn § 1 Absatz 2 STVO in Verbindung mit § 35 Absatz 8 STVO regelt das andere Verkehrsteilnehmer zwar durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten (bei einem hoheitlichen Auftrag der dringend geboten ist) belästigt und behindert werden dürfen, jedoch darf keine Gefährdung oder Schädigung durch die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten erfolgen. Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste. So muss man also feststellen hat sich der Fahrer des Einsatzfahrzeuges falsch verhalten und somit gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen (von denen befreien § 35 und 38 einen nicht) und könnte, bei entsprechender Beweislage, bestraft werden. Grüße | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 718387 | |||
Datum | 18.03.2012 18:04 | 3455 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Thobias Geschrieben von Thobias S. Da hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, trotz Nutzung von § 35 und § 38 STVO sich falsch verhalten. Denn § 1 Absatz 2 STVO in Verbindung mit § 35 Absatz 8 STVO regelt das andere Verkehrsteilnehmer zwar durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten (bei einem hoheitlichen Auftrag der dringend geboten ist) belästigt und behindert werden dürfen, jedoch darf keine Gefährdung oder Schädigung durch die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten erfolgen.Kann man den Fahrern von Einsatzfahrzeugen das Fehlverhalten von Fahrern vorhalten? Er hat §38 in Anspruch genommen. Von §35 war bisher nicht die Rede. Geschrieben von StVO §38 Blaues Blinklicht und gelbes BlinklichtFreie Bahn kann auch heißen vor dem Einsatzfahrzeug herfahren bis man Platz machen kann. Habe ich selbst einmal bei einem Polizeifahrzeug gemacht, wenn ich stehen geblieben wäre, hätte ich mehr behindert. Geschrieben von Thobias S. Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste.Warum, er war im Gegenverkehr. Es steht nirgends das das Einsatzfahrzeug überholt hat. Warum hat der vordere Fahrer gebremst? Geschrieben von Thobias S. So muss man also feststellen hat sich der Fahrer des Einsatzfahrzeuges falsch verhalten und somit gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen (von denen befreien § 35 und 38 einen nicht) und könnte, bei entsprechender Beweislage, bestraft werden.Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dazu wissen wir immer noch Zuwenig. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 718390 | |||
Datum | 18.03.2012 19:05 | 3210 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Thobias S. Ich habe es so aus der Schilderung verstanden, dass der Krankenwagen aus dem Gegenverkehr kam, aber die Spur der anderen Fahrtrichtung, zumindest behindert hat, dies lies mich auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten schleißen. Vielleicht wird der Fall nochmal etwas ordentlicher geschildert. Geschrieben von Michael B. Geschrieben von StVO Ja kann es auch bedeuteten, da er aber aus seiner Sicht den Gegenverkehr gefährdet hat, sieht die ganze Situation schon wieder anders aus. Geschrieben von Michael B. Geschrieben von Thobias S. Auch hier, weil es, so habe ich es der Schilderung entnommen den Verkehr gefährdet hat. Geschrieben von Michael B. Geschrieben von Thobias S. Deswegen mein Hinweis bei entsprechender Beweislage. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 718397 | |||
Datum | 18.03.2012 21:01 | 3176 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dazu wissen wir immer noch Zuwenig. Geschrieben von Michael B. Freie Bahn kann auch heißen vor dem Einsatzfahrzeug herfahren bis man Platz machen kann. Habe ich selbst einmal bei einem Polizeifahrzeug gemacht, wenn ich stehen geblieben wäre, hätte ich mehr behindert. Das widerspricht meiner Lebenserfahrung, auch wenn ich es hier so gemacht hätte, mussten sich in dem Augenblick ja 50-100 Fahrer darüber einig sein. Geschrieben von Michael B. Geschrieben von Thobias S."Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste."Warum, er war im Gegenverkehr. Es steht nirgends das das Einsatzfahrzeug überholt hat. Warum hat der vordere Fahrer gebremst? In den meisten Tunneln die ich kenne passen nicht zwei Fahrzeuge nebeneinander auf eine Spur. Da kein Standstreifen da ist, kann der RTW nur unter zuhilfenahme der Gegenfahrbahn überholen. Das hat er hier auch getan. | |||||
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Autor | Gern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark | 718455 | |||
Datum | 19.03.2012 15:30 | 2621 x gelesen | |||
Beim ÖRK Steiermark gibt es die Dienstanweisung, dass in Tunneln mit Gegenverkehr das Blaulicht auszuschalten ist. Gewagte Überholmanöver von irren Einsatzlenkern Ende 1990er waren Anlass dafür, dass man den GMV in eine Dienstanweisung packen musste! | |||||
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