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ThemaNeulich im Tunnel9 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW718324
Datum17.03.2012 18:037458 x gelesen
Heute morgen hatte ich das "Vergnügen bei der folgenden Situation beizuwohnen, aber zuerst eine Beschreibung des Tunnels:
Zwei Spuren im Gegenverkehr, von Anschein her eine Kraftfahrtstraße. Der Tunnel ist bestimmt 2000m lang und verläuft in einer, für mich, Rechtskurve.
Der Verkehr ist dicht aber fließend. Geschwindigkeit etwa beim erlaubten, sprich 60km/h.

So, das waren die Randparameter. Ich höre im Tunnel ein Martinshorn, kann aber weder vor mir, noch hinter mir eines ausmachen. Plötzlich bremst der Verkehr vor mir auf 0 und in dem Augenblick sehe ich einen Krankenwagen mir entgegenkommen. Das Fahrzeug hinter mir hatte gar keine Chance und Touchierte meine Anhängerkuplung, der gute Mann hatte gerade nach dem Blaulicht im Rückspiegel geschaut.
Natürlich war lange nicht genug Platz im Tunnel weil ja die Autos in der Vollbremsung nicht rechts fahren konnten.
Sinn der Aktion dürfte 0 gewesen sein, er Fuhr wahrscheinlich jetzt 75 statt 60.
Riskiert hat er massive Auffahrunfälle, auch wenn das bei meiner Rostlaube egal war.

Zumindest in der Schweiz habe ich mal gesehen, ich fuhr hinterher, das der Fahrer des TLF das Horn im Tunnel ausmachte und nur zwischen den Tunneln swich nach vorne drängelte. Hielt ich für durchaus Sinnvoll.

So, und jetzt steinigt mich.


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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg718332
Datum17.03.2012 19:274866 x gelesen
Bei langen Tunnel wäre lediglich vielleicht sinnvoll per Signal ein Ampel des Gegenverkehrs vor dem Tunnel auf rot zu schalten, damit das Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn überholen kann und an der Ampel wieder auf seine Seite bzw. zwischen den Spuren durch Rettungsgasse.


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS718335
Datum17.03.2012 20:314537 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald S.Zumindest in der Schweiz habe ich mal gesehen, ich fuhr hinterher, das der Fahrer des TLF das Horn im Tunnel ausmachte und nur zwischen den Tunneln swich nach vorne drängelte. Hielt ich für durchaus Sinnvoll.

So, und jetzt steinigt mich.


Keineswegs. Ich habe in einer Autobahnbaustelle auch schon das SoSi komplett augeschaltet und bin mit dem Verkehr mitgeflossen. Alles andere wäre vermutlich deutlich langsamer und gefährlicher gewesen und beim nächsten zu überholenden LKW wäre vmtl. eh Schluss gewesen. Nach der Baustelle dann das Blau wieder an und weitergehts.

Grüße,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern718337
Datum17.03.2012 20:354728 x gelesen
Wieso sollen wir dich steinigen??

Ich schalte das Horn in unserem Tunnel (eine Fahrspur für jede Richtung) auch immer aus (obwohl es sich gut anhört ;-) ). Eben weil es nichts bringt und andere nur verwirrt bzw. zu halsbrecherischen Manövern verleitet.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW718370
Datum18.03.2012 14:083654 x gelesen
Geschrieben von Harald S.So, das waren die Randparameter. Ich höre im Tunnel ein Martinshorn, kann aber weder vor mir, noch hinter mir eines ausmachen. Plötzlich bremst der Verkehr vor mir auf 0 und in dem Augenblick sehe ich einen Krankenwagen mir entgegenkommen. Das Fahrzeug hinter mir hatte gar keine Chance und Touchierte meine Anhängerkuplung, der gute Mann hatte gerade nach dem Blaulicht im Rückspiegel geschaut.
Natürlich war lange nicht genug Platz im Tunnel weil ja die Autos in der Vollbremsung nicht rechts fahren konnten.
Sinn der Aktion dürfte 0 gewesen sein, er Fuhr wahrscheinlich jetzt 75 statt 60.
Riskiert hat er massive Auffahrunfälle, auch wenn das bei meiner Rostlaube egal war.


Da hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, trotz Nutzung von § 35 und § 38 STVO sich falsch verhalten. Denn § 1 Absatz 2 STVO in Verbindung mit § 35 Absatz 8 STVO regelt das andere Verkehrsteilnehmer zwar durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten (bei einem hoheitlichen Auftrag der dringend geboten ist) belästigt und behindert werden dürfen, jedoch darf keine Gefährdung oder Schädigung durch die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten erfolgen.

Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste.

So muss man also feststellen hat sich der Fahrer des Einsatzfahrzeuges falsch verhalten und somit gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen (von denen befreien § 35 und 38 einen nicht) und könnte, bei entsprechender Beweislage, bestraft werden.

Grüße


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg718387
Datum18.03.2012 18:043455 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Thobias

Geschrieben von Thobias S.Da hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, trotz Nutzung von § 35 und § 38 STVO sich falsch verhalten. Denn § 1 Absatz 2 STVO in Verbindung mit § 35 Absatz 8 STVO regelt das andere Verkehrsteilnehmer zwar durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten (bei einem hoheitlichen Auftrag der dringend geboten ist) belästigt und behindert werden dürfen, jedoch darf keine Gefährdung oder Schädigung durch die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten erfolgen.

Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste.
Kann man den Fahrern von Einsatzfahrzeugen das Fehlverhalten von Fahrern vorhalten? Er hat §38 in Anspruch genommen. Von §35 war bisher nicht die Rede.

Geschrieben von StVO §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Freie Bahn kann auch heißen vor dem Einsatzfahrzeug herfahren bis man Platz machen kann. Habe ich selbst einmal bei einem Polizeifahrzeug gemacht, wenn ich stehen geblieben wäre, hätte ich mehr behindert.

Geschrieben von Thobias S.Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste.Warum, er war im Gegenverkehr. Es steht nirgends das das Einsatzfahrzeug überholt hat. Warum hat der vordere Fahrer gebremst?

Geschrieben von Thobias S.So muss man also feststellen hat sich der Fahrer des Einsatzfahrzeuges falsch verhalten und somit gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen (von denen befreien § 35 und 38 einen nicht) und könnte, bei entsprechender Beweislage, bestraft werden.Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dazu wissen wir immer noch Zuwenig.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW718390
Datum18.03.2012 19:053210 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Thobias S.
Da hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, trotz Nutzung von § 35 und § 38 STVO sich falsch verhalten. Denn § 1 Absatz 2 STVO in Verbindung mit § 35 Absatz 8 STVO regelt das andere Verkehrsteilnehmer zwar durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten (bei einem hoheitlichen Auftrag der dringend geboten ist) belästigt und behindert werden dürfen, jedoch darf keine Gefährdung oder Schädigung durch die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten erfolgen.

Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste.
Kann man den Fahrern von Einsatzfahrzeugen das Fehlverhalten von Fahrern vorhalten? Er hat §38 in Anspruch genommen. Von §35 war bisher nicht die Rede.


Ich habe es so aus der Schilderung verstanden, dass der Krankenwagen aus dem Gegenverkehr kam, aber die Spur der anderen Fahrtrichtung, zumindest behindert hat, dies lies mich auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten schleißen.

Vielleicht wird der Fall nochmal etwas ordentlicher geschildert.

Geschrieben von Michael B.Geschrieben von StVO
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Freie Bahn kann auch heißen vor dem Einsatzfahrzeug herfahren bis man Platz machen kann. Habe ich selbst einmal bei einem Polizeifahrzeug gemacht, wenn ich stehen geblieben wäre, hätte ich mehr behindert.


Ja kann es auch bedeuteten, da er aber aus seiner Sicht den Gegenverkehr gefährdet hat, sieht die ganze Situation schon wieder anders aus.


Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Thobias S.
Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste.
Warum, er war im Gegenverkehr. Es steht nirgends das das Einsatzfahrzeug überholt hat. Warum hat der vordere Fahrer gebremst?


Auch hier, weil es, so habe ich es der Schilderung entnommen den Verkehr gefährdet hat.

Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Thobias S.
So muss man also feststellen hat sich der Fahrer des Einsatzfahrzeuges falsch verhalten und somit gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen (von denen befreien § 35 und 38 einen nicht) und könnte, bei entsprechender Beweislage, bestraft werden.
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dazu wissen wir immer noch Zuwenig.


Deswegen mein Hinweis bei entsprechender Beweislage.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW718397
Datum18.03.2012 21:013176 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dazu wissen wir immer noch Zuwenig.


Geschrieben von Michael B.Freie Bahn kann auch heißen vor dem Einsatzfahrzeug herfahren bis man Platz machen kann. Habe ich selbst einmal bei einem Polizeifahrzeug gemacht, wenn ich stehen geblieben wäre, hätte ich mehr behindert.

Das widerspricht meiner Lebenserfahrung, auch wenn ich es hier so gemacht hätte, mussten sich in dem Augenblick ja 50-100 Fahrer darüber einig sein.

Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Thobias S."Eine Gefährdung lag in dem von dir geschilderten Fall klar vor, da andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung durch starkes bremsen für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges übernehmen musste."Warum, er war im Gegenverkehr. Es steht nirgends das das Einsatzfahrzeug überholt hat. Warum hat der vordere Fahrer gebremst?

In den meisten Tunneln die ich kenne passen nicht zwei Fahrzeuge nebeneinander auf eine Spur. Da kein Standstreifen da ist, kann der RTW nur unter zuhilfenahme der Gegenfahrbahn überholen. Das hat er hier auch getan.


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AutorGern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark718455
Datum19.03.2012 15:302621 x gelesen
Beim ÖRK Steiermark gibt es die Dienstanweisung, dass in Tunneln mit Gegenverkehr das Blaulicht auszuschalten ist.
Gewagte Überholmanöver von irren Einsatzlenkern Ende 1990er waren Anlass dafür, dass man den GMV in eine Dienstanweisung packen musste!


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 17.03.2012 18:03 Hara7ld 7S., Köln
 17.03.2012 19:27 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 17.03.2012 20:31 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 17.03.2012 20:35 ., Ergolding
 18.03.2012 14:08 ., Dortmund
 18.03.2012 18:04 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 18.03.2012 19:05 ., Dortmund
 18.03.2012 21:01 Hara7ld 7S., Köln
 19.03.2012 15:30 Gern7ot 7Z., Gratkorn
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