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ThemaStützlast und zGM12 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern718463
Datum19.03.2012 17:024800 x gelesen
Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Ein TLF 4000 soll eine "große" Anhängerkupplung bekommen, da es sich auf Grund seiner Masse und Motorleistung als Zugfahrzeug für LKW-Hänger bzw. als Schleppfahrzeug anbieten würde (nicht als Regelfall in der AAO, nur Vorhalt für evtl. Einsätze).

Nun zählt ja die Stützlast zur zGM, und bei einer großen Kupplung sind das m.W. gleich mal 2000kg oder mehr (in Feuerwehrsprache: 2000l Wasser!).

Wie würdet ihr vorgehen bzw. was ist zulässig?

A) 2000kg Stützlast eintragen lassen und auf 2000kg Wasser bzw. Beladung verzichten, um jederzeit auch schwere Zentralachs-Anhänger ziehen zu dürfen? Die Antwort kenne ich bereits

B) Nur 150kg Stützlast eintragen lassen (für Drehschemel-Anhänger und Schleppbetrieb ausreichend), sich damit aber die Möglichkeit zu nehmen auch Zentralachs-Anhänger ziehen zu dürfen?

C) Wie B) aber im Einsatzfall dann trotzdem machen?

D) 2000kg Stützlast eintragen lassen, Fahrzeug Beladungsmäßig bis auf z.B. 17500kg ausreizen aber ein Warnschild anbringen mit dem Hinweis, dass bei Hängerbetrieb mit Stützlasten über 150kg die Beladung entsprechend zu reduzieren ist (Wasser ablassen)?

E) anderer Vorschlag?


Grüße,

Stefan

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein718465
Datum19.03.2012 17:233121 x gelesen
Wenn D Legal Möglich ist würde ich D-Bevorzugen und GGF den Wasserbalast einfach ablassen...

Doof nur wenn Wasser + Zentralachsanhänger vor Ort gebraucht werden.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional718467
Datum19.03.2012 17:273133 x gelesen
Tach, Post!

Ist denn ein Zentralachs-Anhänger vorhanden? Wenn nein würde ich B) nehmen, wenn ja belibt eigentlich nur A).
Kommt der gezeigte Zentralachs-Anhänger wirklich auf 2.000 kg Stützlast? Für mich sieht das Bild so aus, als würde das Gewicht des Containers fast ausschließlich auf die Achsen gehen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern718469
Datum19.03.2012 17:333018 x gelesen
hallo Stefan,

Die Eintragungen, die ich von unserren Baustellenfahrzeugen (2-Achser, 18 to zGG) kenne, enden immer bei 1000 kg Stützlast (obwohl für Tiefladertransporte mit 40 to Anhängelast zugelassen). Hierbei gibt es keine Unterscheidung. ob Fahrzeug ausgeladen oder nicht.
Allerdings sind dies durch die Bank ältere Zweiachser.

Wie sieht es mit der Endtraverse als Träger der Anhängekupplung aus? Ist die dafür überhaupt geeignet?

Bringt dieser Zentralachsanhänger tatsächlich 2 to Stützlast? Wie siehts beim Zugfahrzeug mit der Achslastverteilung bei 2 to Stützlast aus?

mkg

WErner


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz718474
Datum19.03.2012 18:422943 x gelesen
Hallo,

2000kg kommen mir auch recht viel vor, ich halte auch eher 1000kg für realistisch. Stellt sich auch die Frage, was der Fahrzeughersteller freigibt. Insbesondere ist dabei zu beachten, ob fahrgestellseitig z.B. auch vom Aufbauhersteller eine Rahmenverlängerung verbaut wurde.

Ansonsten würde ich Fall D bevorzugen, wobei ich hier evtl. bei vorhandenem Anhänger dessen Stützlast berücksichtigen und das Zugfahrzeug wenn möglich um diese "erleichtern" würde, dann wäre aber Reserve, wenn mal ein anderer Anhänger gezogen werden soll.

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718595
Datum21.03.2012 09:393077 x gelesen
Geschrieben von Stefan M.Ein TLF 4000 soll eine "große" Anhängerkupplung bekommen, da es sich auf Grund seiner Masse und Motorleistung als Zugfahrzeug für LKW-Hänger bzw. als Schleppfahrzeug anbieten würde (nicht als Regelfall in der AAO, nur Vorhalt für evtl. Einsätze).

Nun zählt ja die Stützlast zur zGM, und bei einer großen Kupplung sind das m.W. gleich mal 2000kg oder mehr (in Feuerwehrsprache: 2000l Wasser!).

Wie würdet ihr vorgehen bzw. was ist zulässig


1. den zuständigen LKW-Hersteller über seine FAchwerkstatt fragen, was mit welchem Aufwand überhaupt an dem vorhandenen Auto geht.... (das kann nämlich bei Fw-Fzgen gerade an der Stelle leider sehr schnell erstaunlich aufwändig werden, wenn der Heckquerträger dafür gar nicht ausgelegt ist...)

2. Dann prüfen, was man von den techn. bleibenden Möglichkeiten überhaupt für welches Geld machen kann/will...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern719975
Datum02.04.2012 13:042577 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.1. den zuständigen LKW-Hersteller über seine FAchwerkstatt fragen, was mit welchem Aufwand überhaupt an dem vorhandenen Auto geht....
Sorry, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Es handelt sich um ein Neufahrzeug bzw. um dessen Konzeption.


Grüße,

Stefan

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW719976
Datum02.04.2012 13:082504 x gelesen
Geschrieben von Stefan M.Sorry, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Es handelt sich um ein Neufahrzeug bzw. um dessen Konzeption.

da gilt sinngemäß das Gleiche... ergo recherchieren was technisch sinnvoll geht und das dann mit ausschreiben...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern719978
Datum02.04.2012 13:172451 x gelesen
Geschrieben von René H.Wenn D Legal Möglich ist würde ich D-Bevorzugen und GGF den Wasserbalast einfach ablassen...
So hätte ich mir das auch gedacht, kann mir auch nicht vorstellen was daran illegal sein sollte. Hat jemand einen Tipp?

Geschrieben von René H.Doof nur wenn Wasser + Zentralachsanhänger vor Ort gebraucht werden. Wird nicht vorkommen, der verlinkte Anhänger war nur ein Beispiel und steht in einem anderen Stall.

Es geht nur darum, ein Fahrzeug im Fuhrpark zu haben, das im Fall der Fälle große, schwere Anhänger ziehen "darf" und "kann". Da wäre das TLF4000 eben prädestiniert, weil schwerstes und stärkstes Fzg. im Fuhrpark.


Grüße,

Stefan

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AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern719982
Datum02.04.2012 13:312449 x gelesen
Geschrieben von werner n.Die Eintragungen, die ich von unserren Baustellenfahrzeugen (2-Achser, 18 to zGG) kenne, enden immer bei 1000 kg StützlastZum gleichen Ergebnis bin ich jetzt auch gekommen. 1000kg ist die übliche Stützlast bei 18to. Fahrgestellen mit "großer" Hängerkupplung.

Geschrieben von werner n.Wie sieht es mit der Endtraverse als Träger der Anhängekupplung aus? Ist die dafür überhaupt geeignet?Wenn man entsprechend bestellt, ja. (Es handelt sich um ein Neufahrzeug).


Grüße,

Stefan

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen719989
Datum02.04.2012 13:582415 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan M.So hätte ich mir das auch gedacht, kann mir auch nicht vorstellen was daran illegal sein sollte. Hat jemand einen Tipp?

"D" muss offensichtlich möglich sein. Unser TLF 20/40 hat auch 1000 kg Stützlast eingetragen aber mit Sicherheit beladen und betankt nicht die notwendige Nutzlastreserve.

Gruß
Gerhard


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern719993
Datum02.04.2012 14:182492 x gelesen
Hallo Stefan,

Aufgrund der Stützlast, ist aber meist bei den Zentralachsanhängern bei 10,5 bis 11 to zGG Ende.
Zentralachsanhänger mit 14 oder gar 18 to zGG bringen deutlich mehr Stützlast, und daher ist hier meist ein Dreiachser als Zugfahrzeug erforderlich.

Die Frage ist natürlich, welches zGG der Anhänger mit aufgesatteltem Wechselbehäter tatsächlich bringt.
Vielleicht ist auch eine Einzelabnahme bei bestimmten Rüstzuständen ( sprich verschiedenen Containern ) möglich. Das gibts z. B. sehr häufig im Bereich der Sondergenehmigungnen bei Schwertransporten bzw. Übermaßtransporten von Kränen.
Allerdings muß diese dann jährlich erneuert, bzw. die Genehmigung jährlich verlängert werden, was natürlich bei einer lediglich optionalen Nutzung ganz schön ins Geld geht.

Tja und allzuleicht würde ich das Thema nicht nehmen.
Ich kenne vom Hörensagen die Geschichte einer Werkfeuerwehr, die mit einem TroLF mit "serienmäßiger Feuerwehranhängekupplung" regelmäßig einen 5000-ltr-Schaumanhänger (2-Achs-Fahrgestell) zogen. Eines schönen Tages wunderte sich der Maschinist, warum das Fahrzeug mit seinen stolzen 186 PS bei angehängtem Schaummittelanhänger solche Fahrleistungen erbrachte.
Er stellte erst später fest, daß sich der Anhänger samt Anhängekupplung noch in der Fahrzeughalle befand.

mkg

WErner


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 19.03.2012 17:02 Stef7an 7M., Schongau
 19.03.2012 17:23 ., Flensburg
 02.04.2012 13:17 Stef7an 7M., Schongau
 02.04.2012 13:58 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 19.03.2012 17:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 19.03.2012 17:33 wern7er 7n., reischach
 02.04.2012 13:31 Stef7an 7M., Schongau
 02.04.2012 14:18 wern7er 7n., reischach
 19.03.2012 18:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.03.2012 09:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.04.2012 13:04 Stef7an 7M., Schongau
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