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ThemaVerkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz79 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719019
Datum26.03.2012 13:0424229 x gelesen
Hallo Forum,
habe neulich einen Lehrgang "Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen"
besucht. Hier wird gelehrt, wie Baustellen o.ä. ordnungsgemäß mit Absperrungen und
auch Verkehrsschildern gesichert werden müssen.
Interessant war hierbei auch, wie und wo die Schilder aufgestellt werden müssen, z.B. wie
hoch die Schilder angebracht werden müssen, wie weit vom Fahrbahnrand entfernt, wieviel
Standfüße müssen verwendet werden damit es nicht bei starkem Wind umfällt usw. und daß
diese Beschilderung nur von Fachkräften durchgeführt werden darf.
Ok soweit.
Nun folgt meine gedankliche Übertragung auf die Feuerwehr. Z.B. nach einem
Einsatz Ölspur.
a) Darf die FW Schilder aufstellen?
b) Hat ein FWangehöriger das nötige Fachwissen welche Schilder und wie die Schilder gestellt werden müssen?
c) Hat die FW die richtigen Schilder und die nötigen Standfüße?
d) Ist auch bekannt, daß wenn Schilder aufgestellt wurden, und diese über mehrere Tage stehen
bleiben, regelmäßig (bei starkem Wind sogar mehrmals täglich) auch am Wochenende zu kontrollieren sind, ob sie noch stehen?
usw.
Wie ist die rechtliche Lage?
Ich bitte um eine fachliche Diskussion, und nicht um "Laß uns nicht päpstlicher als der Papst sein"-Statements.
;-)
Grüße,
Jürgen


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern719022
Datum26.03.2012 13:1420179 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M.
a) Darf die FW Schilder aufstellen?
b) Hat ein FWangehöriger das nötige Fachwissen welche Schilder und wie die Schilder gestellt werden müssen?
c) Hat die FW die richtigen Schilder und die nötigen Standfüße?
d) Ist auch bekannt, daß wenn Schilder aufgestellt wurden, und diese über mehrere Tage stehen
bleiben, regelmäßig (bei starkem Wind sogar mehrmals täglich) auch am Wochenende zu kontrollieren sind, ob sie noch stehen?
usw.

deshalb wird bei uns im Landkreis bei der Beschildung von Ölspuren in aller Regel der zuständige Straßenbaulastträger verständigt, der dies dann übernimmt.

Dann kommt Feuerwehrs gar nicht erst in die Lage hier evtl. in die "Falle" zu tappen...

Gruß
Markus


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719025
Datum26.03.2012 13:1819479 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.a) Darf die FW Schilder aufstellen?
Nein, meines Wissens nur der Straßenbaulasträger, der aber auch entsprechende Genehmigungen erteilen darf.

Geschrieben von Jürgen M.b) Hat ein FWangehöriger das nötige Fachwissen welche Schilder und wie die Schilder gestellt werden müssen?
Wenn er keine entsprechenden Fachkenntnisse erworben hat, dann eher nicht.

Geschrieben von Jürgen M.c) Hat die FW die richtigen Schilder und die nötigen Standfüße?
Wenn es Schild 101 "Gefahrenstelle" in Verbindung mit dem Zusatz 1006-30 "Ölspur" sein soll, dann haben es einige Wehren vermutlich. Standfüße wage ich erst einmal zu bezweifeln. Gibt aber noch alternative Befestigungsmethoden.

Geschrieben von Jürgen M.d) Ist auch bekannt, daß wenn Schilder aufgestellt wurden, und diese über mehrere Tage stehen bleiben, regelmäßig (bei starkem Wind sogar mehrmals täglich) auch am Wochenende zu kontrollieren sind, ob sie noch stehen?
usw.

Bei den meisten werden sie wohl eher nach zwei Tagen abgehängt. Welche Dunkelziffer es bei fehlenden Schildern gibt, weiß ich nicht.

Geschrieben von Jürgen M.Wie ist die rechtliche Lage?
Straßenverunreinigung = erst einmal Aufgabe des Straßenbaulasträgers


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719026
Datum26.03.2012 13:1819943 x gelesen
Gute Lösung, ja.
Auch tagsüber können dies die Bau- und Werkhöfe übernehmen.
Aber was tun in der Nacht?
Und, die Zuständigkeit ist innerhalb und außerhalb von Ortschaften
möglicherweise separat geregelt?


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719027
Datum26.03.2012 13:2419095 x gelesen
geschrieben von Christian:
Straßenverunreinigung = erst einmal Aufgabe des Straßenbaulasträgers

Beispiel Ölspur:
Muß dem Verursacher nicht zunächst die Möglichkeit gegeben werden, seinen
"Schaden" selbst zu beseitigen?
Wir hatten mal einen Bus mit Ölverlust auf einer Länge von 1km. Auf Bauhof und
Feuerwehr wurde verzichtet, die Busfirma hat ein eigenes Reinigungsteam
geschickt.

Aber wir weichen etwas vom Thema ab... ;-)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen719030
Datum26.03.2012 13:3018962 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. Aber wir weichen etwas vom Thema ab... ;-)

Jein. Zwar ist eine gwisse Abweichung feststellbar, doch rührt die daher, daß man die Lösung für ein Problem sucht, daß man Vielerorts gänzlich vermeiden könnte. Und da, wo man es nicht vermeiden kann, kommt man halt nicht umhin ordnungsgemäßes Gerät zu besorgen und die Kräfte entsprechend zu schulen.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719032
Datum26.03.2012 13:3518954 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Muß dem Verursacher nicht zunächst die Möglichkeit gegeben werden, seinen
"Schaden" selbst zu beseitigen?

Wenn Du dazu eine entsprechende Rechtsquelle kennst. War mir nicht bekannt. Aber wenn ein Verursacher fest steht, macht es ja Sinn erst einmal mit dem zu sprechen. Egal ob Straßenmeisterei, Bauhof oder Feuerwehr.

Wir wurden im letzten Jahr zu einer Straßenverunreinigung (keine Ölspur) gerufen, da hat es der Polizei zu lange gedauert, bis der Verursacher mal in den Quark kam.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719034
Datum26.03.2012 13:4119033 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.a) Darf die FW Schilder aufstellen?

Die Feuerwehr darf Schilder zur Absicherung der Einsatzstelle im Rahmen des Einsatzes aufstellen, z.B. Warndreiecke inkl. Faltdreiecke usw.
Die Feuerwehr darf keine Verkehrsschilder im sonstigen Sinne aufstellen

Geschrieben von Jürgen M.b) Hat ein FWangehöriger das nötige Fachwissen welche Schilder und wie die Schilder gestellt werden müssen?
c) Hat die FW die richtigen Schilder und die nötigen Standfüße?
d) Ist auch bekannt, daß wenn Schilder aufgestellt wurden, und diese über mehrere Tage stehen
bleiben, regelmäßig (bei starkem Wind sogar mehrmals täglich) auch am Wochenende zu kontrollieren sind, ob sie noch stehen?
usw.


Die Antworten folgen aus der auf Antwort a:
Zu b) nein, braucht er auch nicht, weil er es nicht darf.
Zu c) nein, weil sie sie nicht aufstellen darf
Zu d) Interessiert nicht, weil keine Schilder vorhanden und auch nicht aufgestellt werden dürfen.

Geschrieben von Jürgen M.Wie ist die rechtliche Lage?
Die Feuerwehr ist für das aufstellen von Schildern nicht zuständig. Somit kein weiterer Handlungsbedarf.

Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums. Wer da immer noch meint, Ölspuren durch abstreuen mit Bindemittel und anschließendem zusammenkehren beseitigen zu müssen oder eine Zuständigkeit der Feuerwehr für Beschilderung oder Beseitigung von Ölspuren sieht (von Erstmaßnahmen zur Absicherung mal abgesehen), braucht sich nicht zu wundern, wenn anschließend der EL vor Gericht eins auf den Deckel bekommt.

Gruß,
Michael


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719035
Datum26.03.2012 13:4218897 x gelesen
Die Polizei? *grins*
Also wenn kein Verursacher feststeht, sind unsere Jungs von der Polizei
eher vorsichtig was das FW-alarmieren angeht.
Fällt ja dann in die Rubrik Amtshilfe und -> wer anfordert der bezahlt !
Man muß aber dennoch klar differenzieren zwischen Pflichtaufgaben und
Kannaufgaben einer Feuerwehr, und somit kostenpflichtigen und kostenfreien
Einsätzen.


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719036
Datum26.03.2012 13:4518762 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums. Wer da immer noch meint, Ölspuren durch abstreuen mit Bindemittel und anschließendem zusammenkehren beseitigen zu müssen oder eine Zuständigkeit der Feuerwehr für Beschilderung oder Beseitigung von Ölspuren sieht (von Erstmaßnahmen zur Absicherung mal abgesehen), braucht sich nicht zu wundern, wenn anschließend der EL vor Gericht eins auf den Deckel bekommt.
a. Wird es denn landesweit überhaupt nicht mehr gemacht und
b. gibt es ein Aktenzeichen zu einem Urteil ?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719037
Datum26.03.2012 13:4918804 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Also wenn kein Verursacher feststeht, sind unsere Jungs von der Polizei
eher vorsichtig was das FW-alarmieren angeht.

Wie gesagt, kam der Verursacher nicht in den Quark, also stand in dem Falle der Kostenträger fest.

Aber auch ich habe schon festgestellt, dass das Gefährdungspotential von Strassenverunreinigungen häufig auch mit der Tatsache zusammenhängt, ob ein Verursacher feststeht oder nicht.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional719038
Datum26.03.2012 13:5118891 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian B.Wenn Du dazu eine entsprechende Rechtsquelle kennst.


StVO, § 32.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719039
Datum26.03.2012 13:5318802 x gelesen
Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums. Wer da immer noch meint, Ölspuren durch abstreuen mit Bindemittel und anschließendem zusammenkehren beseitigen zu müssen oder eine Zuständigkeit der Feuerwehr für Beschilderung oder Beseitigung von Ölspuren sieht (von Erstmaßnahmen zur Absicherung mal abgesehen), braucht sich nicht zu wundern, wenn anschließend der EL vor Gericht eins auf den Deckel bekommt.

Gruß,
Michael


Hmmm,
ok. Definiere Deine Aussage "Erstmaßnahmen zur Absicherung"
Ich hoffe doch nicht, daß ihr die Ölspur mit Absperrband, Pylonen usw.
sichert und dann wartet bis das Reinigungsteam kommt...
;-)


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY719041
Datum26.03.2012 14:0019617 x gelesen
Servus,

auf Kreis- und Staatstraßen gibt´s bei uns eine Bereitschaft, die nach Bedarf von der Leitstelle alarmiert wird und diese Aufgabe übernimmt.
Bei Gemeindestarßen haben wir in der Regel Mitarbeiter des Bauhofs dabei, die dann hier tätig werden.
Was anderes ist mir jetzt nicht bekannt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719042
Datum26.03.2012 14:0618843 x gelesen
Geschrieben von Christi@n P.StVO, § 32.
Und wie genau soll der Otto-Normal-Autofahrer mit einer 300 Meter langen Ölspur von einer aufgerissenen Ölwanne bzw. das Busunternehmen aus dem genannten Beispiel bei einem Kilometer diesem Paragraphen nachkommen?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719044
Datum26.03.2012 14:0918759 x gelesen
Nuja,
es obligt ihm selbst, diese Reinigungsaufgabe zu delegieren, zB.
an die Feuerwehr oder eine Reinigungsfirma.
Die Kosten trägt er selbst.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP719045
Datum26.03.2012 14:1318735 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Ich hoffe doch nicht, daß ihr die Ölspur mit Absperrband, Pylonen usw.
sichert und dann wartet bis das Reinigungsteam kommt...
Doch, viele von uns in RLP tun das.


Im Übrigen darf ich dich auf die "Zitatfunktion" hinweisen. Damit für andere Leser nachvollziehbar ist, welcher Teil deines Beitrages aus deiner Tastatur stammt, und wo du Aussagen eines Vorposters zitierst, markierst Du im Ursprungsbeitrag die gewünschten Textteile mit Deiner Maus, und klickst über dem Schreibkästchen links auf "Zitat". Nun erscheint der entsprechende Auszug, farblich markiert und ergänzt mit der Information "Geschrieben von XXX", in Deinem Beitrag.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern719048
Datum26.03.2012 14:1619107 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Gute Lösung, ja.
Auf alle Fälle!

Geschrieben von Jürgen M.
Auch tagsüber können dies die Bau- und Werkhöfe übernehmen.
Die Straßenbaulastträger sind für die Beseitigung der Ölspuren ohnehin originär zuständig, also erledigen sie damit lediglich ihren Job.

Geschrieben von Jürgen M.
Aber was tun in der Nacht?
Bereitschaftsdienst anfordern. Geht ohne größere Probleme über die ILS, dort sind die jeweiligen Ansprechpartner bzw. deren Nummern hinterlegt.

Geschrieben von Jürgen M.
Und, die Zuständigkeit ist innerhalb und außerhalb von Ortschaften
möglicherweise separat geregelt?

Das ist alles nur eine Frage der Alarmplanung bzw. genauen Abfrage der Einsatzstelle durch den Disponenten. Da muss halt ein wenig Aufwand für die Datenerhebung investiert werden... oder man kennt die zuständigen Mitarbeiter der Unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt, die haben oftmals die passenden Daten griffbereit :-)


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern719050
Datum26.03.2012 14:2018670 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Also wenn kein Verursacher feststeht, sind unsere Jungs von der Polizei
eher vorsichtig was das FW-alarmieren angeht.

Erstmal wäre es Aufgabe (die Beseitigung der Ölspur) des zuständigen Straßenbaulastträgers... wenn kein Verursacher bekannt ist, bleibt der auf seinen Kosten sitzen. Und außerhalb geschlossener Ortschaften wird dann - zumindest bei uns in Bayern - seitens der Feuerwehren mit diesem (= STraßenbaulastträger) der Einsatz dann auch abgerechnet werden.


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen719051
Datum26.03.2012 14:2018617 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian B.Und wie genau soll der Otto-Normal-Autofahrer mit einer 300 Meter langen Ölspur von einer aufgerissenen Ölwanne bzw. das Busunternehmen aus dem genannten Beispiel bei einem Kilometer diesem Paragraphen nachkommen?


Indem sein Autohaus im Nachbarort neben dem abschleppen auch eine entsprechende Reinigung anbietet?
Oder sein Chef Spediteur einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleiterring abgeschlossen hat, der preiswerter ist als die Fw?
Wenn seine Maßnahmen offensichtlich ungeeignet sind oder er erklärt, dort nicht zielführend handeln zu können, kann ja dann durch den Straßenbaulastträger die Reinigung veranlasst werden, ggf. auch von der Fw ausgeführt, wenn dringend geboten und keine freien Anbieter verfügbar.


Gruß,
Thorben


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719052
Datum26.03.2012 14:2318679 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. Nuja,
es obligt ihm selbst, diese Reinigungsaufgabe zu delegieren, zB.
an die Feuerwehr oder eine Reinigungsfirma.

Ich denke mal nicht, dass ein Verursacher die Aufgabe an die Feuerwehr delegieren kann. Er kann nur keine andere Möglichkeit haben. Zum anderen heißt es ja, es soll "unverzüglich" erfolgen. Das ist ein wenig Auslegungssache. Auf der Nebenstraße sind zwei Stunden sicherlich vertretbar. Auf der Bundesstraße mit einsetzenden Feierabendverkehr wohl eher nicht.

Zu guter Letzt, steht ja auch was von "kenntlich machen" in dem besagten Paragraphen. Wenn wir als Feuerwehr schon keine halbwegs vernünftige Sicherung hinbekommen, wie soll denn der Otto-Normal-Autofahrer mit Warnblinker, -dreieck und -weste das bei 100 Metern aufwärts schaffen?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP719053
Datum26.03.2012 14:2618566 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums.
U.a. diese hier, mit weiteren Infos. Gab auch noch eine weitere, mit Hinweisen zu Reinigungsverfahren, die find ich gerade nicht.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719054
Datum26.03.2012 14:2618694 x gelesen
Hallo,

Bitte nutze die Zitatfunktion, sonst wird unübersichtlich, wer was geschrieben hat.

Geschrieben von Jürgen M.Hmmm,
ok. Definiere Deine Aussage "Erstmaßnahmen zur Absicherung"
Ich hoffe doch nicht, daß ihr die Ölspur mit Absperrband, Pylonen usw.
sichert und dann wartet bis das Reinigungsteam kommt...
;-)


Absicherung im Sinne von "Einsatzstelle absichern", ggfs. bis zur Sperrung der Straße, Verständigung des Straßenbaulastträgers. Natürlich auch Verhinderung der Ausbreitung (z.B. in Ablaufschächte usw.) bzw. abbinden mit Bindemittel, wenn es sich um größere Mengen handelt. Fachmännisch reinigen können und dürfen wir nicht, dazu fehlt uns das Gerät sowie die Ausbildung (neben der Tatsache, dass wir dafür eben auch nicht zuständig sind).

Konkret: Innerorts ist in RLP die (Orts-)Gemeinde zuständig, außerorts auf Kreis-, Landes-, Bundesstraßen bzw. Autobahnen der Landesbetrieb Mobilität. Bei uns wird der Straßenbaulastträger verständigt, außerorts der Notdienst des LBM (Rufbereitschaft rund um die Uhr, was die dann machen, ist deren Zuständigkeit), innerorts der zuständige Ortsbürgermeister (kleine Orte), der dann wiederum das mit einem Rahmenvertrag beauftragte Beseitigungsunternehmen ordert (so in unserer Verbandsgemeinde, da auch der Ortsgemeinde sowohl Gerät als auch Fachkenntnis fehlen, falls diese überhaupt eigenes Personal in Form von Bauhofmitarbeitern o.ä. hat). Ist der Bgm. nicht erreichbar, wird direkt das Beseitigungsunternehmen beauftragt (auch intern so geregelt). Kosten werden, sofern der Verursacher bekannt ist, auf diesen abgewälzt, sofern nicht, bleibt die Gemeinde/LBM auf diesen sitzen.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW719056
Datum26.03.2012 14:3318603 x gelesen
Hilfen

Damit dürfte es möglich sein Zitate so in Deine Beiträge einzubinden das Sie besser erkennbar sind ;)


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW719058
Datum26.03.2012 14:3418971 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Auch tagsüber können dies die Bau- und Werkhöfe übernehmen.
Aber was tun in der Nacht?


Bereitschaftsdienste ?
Winterdienst funktioniert ja auch ohne FW :D


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW719059
Datum26.03.2012 14:3918878 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Die Feuerwehr darf Schilder zur Absicherung der Einsatzstelle im Rahmen des Einsatzes aufstellen, z.B. Warndreiecke inkl. Faltdreiecke usw.
Die Feuerwehr darf keine Verkehrsschilder im sonstigen Sinne aufstellen


Das dürfte so nicht in allen Bundesländern gelten...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719060
Datum26.03.2012 14:4218720 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Das dürfte so nicht in allen Bundesländern gelten...

Gut, in einigen BL darf die Feuerwehr noch verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen, dort vielleicht auch Schilder stellen. Bayern? Wo noch?

In manchen BL ist evtl. auch die Feuerwehr noch für die Beseitigung von Ölspuren zuständig, kann ich nicht abschließend beurteilen, daher meine Ausführen dazu nur für RLP.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW719062
Datum26.03.2012 14:5218631 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Das dürfte so nicht in allen Bundesländern gelten...

Gibt es dazu eine Übersicht ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719064
Datum26.03.2012 14:5618596 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Ich denke mal nicht, dass ein Verursacher die Aufgabe an die Feuerwehr delegieren kann.

Nicht direkt, aber über die Ortspolizeibehörde, welche wiederrum den Bauhof oder die Feuerwehr
beauftragt.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY719073
Datum26.03.2012 15:1218584 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Michael W.Gut, in einigen BL darf die Feuerwehr noch verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen, dort vielleicht auch Schilder stellen. Bayern?

nein, auch in Bayern darf die Feuerwehr keine Schilder aufstellen. Dafür gibt´s die Starßenbaulastträger. Oder du beantragst eine "verkehrsrechtliche Anordnung". Das dauert zwar, aber damit bist du auch wieder auf der sicheren Seite. Ist also für Feuerwehr nicht geeignet;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW719074
Datum26.03.2012 15:1718617 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Christian B."Ich denke mal nicht, dass ein Verursacher die Aufgabe an die Feuerwehr delegieren kann."

Nicht direkt, aber über die Ortspolizeibehörde, welche wiederrum den Bauhof oder die Feuerwehr
beauftragt.


Wenn der Verursacher selbst unsere Bestellhotline (LTS) anruft ?
Anruf = Beauftragung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW719077
Datum26.03.2012 15:2618603 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Zum anderen heißt es ja, es soll "unverzüglich" erfolgen. Das ist ein wenig Auslegungssache. Auf der Nebenstraße sind zwei Stunden sicherlich vertretbar. Auf der Bundesstraße mit einsetzenden Feierabendverkehr wohl eher nicht.

"unverzüglich" kann man überhaupt nicht an einer gewissen Zeitspanne festmachen.

Es bedeutet letztendlich immer: "ohne schuldhaften Verzug".
Oder im Klartext: "Du musst dich drum kümmern, sobald es dir irgendwie möglich ist."


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719081
Datum26.03.2012 15:4218637 x gelesen
Geschrieben von Manuel S."unverzüglich" kann man überhaupt nicht an einer gewissen Zeitspanne festmachen.

Es bedeutet letztendlich immer: "ohne schuldhaften Verzug".
Oder im Klartext: "Du musst dich drum kümmern, sobald es dir irgendwie möglich ist."


Hmm, also wenn demnächst auf einer BAB ein osteuropäischer LKW-Fahrer seine Ladung verliert, darf er "Kollegas" aus seiner Heimat kommen lassen um den Dreck wegzumachen, weil die ja trotz 1.500 Kilometer Anreise immer noch günstiger sind, als deutsche Bergungsunternehmen? Der ruft die ja auch sofort an -> ohne schuldhaftes Verzögern hat er sich darum gekümmert. Das glaubst Du doch selber nicht, oder?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen719082
Datum26.03.2012 15:5018514 x gelesen
Geschrieben von Christian B.nd wie genau soll der Otto-Normal-Autofahrer mit einer 300 Meter langen Ölspur von einer aufgerissenen Ölwanne bzw. das Busunternehmen aus dem genannten Beispiel bei einem Kilometer diesem Paragraphen nachkommen?

Das ist erstmal wurst... Der Paragraf regelt allgemein wer zuständig ist.
Wenn er könnte, dürfte er das selbst machen.


Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP719083
Datum26.03.2012 15:5218511 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Das glaubst Du doch selber nicht, oder?

Ist aber juristisch richtig. Wobei es im Rahmen von Urteilen dann präzisiert wird was man denn darunter verstehen kann.
Hat in deinem Fall auch nichts damit zu tun WEN er anruft sondern eher WANN. Wenn er Ladung verliert, dann aber erstmal den Campingkocher anwirft um erst Kaffee und dann Mittagessen zu machen und dann die zuständige Stelle informiert ist das nicht mehr unverzüglich.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719085
Datum26.03.2012 15:5618473 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael R.Wenn der Verursacher selbst unsere Bestellhotline (LTS) anruft ?
Anruf = Beauftragung ?


Hinfahren, absichern, feststellen wer zuständig ist, diesen benachrichtigen, warten, Einsatzstelle übergeben, heimfahren, fertig.

Gruß,
Michael


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW719086
Datum26.03.2012 16:0618595 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Das glaubst Du doch selber nicht, oder?

Danke, dass du meinst zu glauben, was ich glaube.

"unverzüglich" heißt in der Tat erstmal ohne schuldhaften Verzug.
Darunter fällt mitnichten nur, dass man sich rechtzeitig darum beginnt jemanden zu suchen der sich darum kümmert, sondern dass man selbst auch dafür einzustehen hat, dass die Maßnahme mit der gebotenen Eile im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten stattfindet.

So wäre es in deinem Fall durchaus nicht "unverzüglich" gewesen, da dem verursacher andere, schnellere Maßnahmen zur verfügung gestanden hätten. Die hat er nur nicht genommen, weil sie ihm zu teuer waren. Geld und eigener Aufwand ist regelmäßig nicht ausreichend eine verzögerung zu rechtfertigen. [1]


Manuel


[1]
Es mag durchaus sein, dass im Bereich von Verunreinigungen im Straßenverkehr andere Maßstäbe angelegt werden würden, als bei §14(2) PsyschKG NRW [sofortige Unterbrinung, hier unverzüglicher Antrag auf Unterbringung beim zuständigen Amtsgericht]. Hier sind die Anforderungen, damit es noch als "unverzüglich" durchgeht ziemlich hoch. "Ich habe sofort jemanden angerufen, aber der kann halt erst in zwei Tagen" dürfte in deinem Beispiel nicht als "unverzüglich" durchgehen.


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719092
Datum26.03.2012 16:2418446 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Das ist erstmal wurst... Der Paragraf regelt allgemein wer zuständig ist.
Wenn er könnte, dürfte er das selbst machen.

Das hilft ja nicht so weiter. Er kann es in der Regel nun mal nicht. Und dann?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719098
Datum26.03.2012 16:3618508 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Danke, dass du meinst zu glauben, was ich glaube.
In der deutsche Sprache wird eine Feststellung gemeinhin mit einem Punkt oder einem Ausrufezeichen versehen. Bei mir am Ende ist eine Fragezeichen zu finden. Es war auf jeden Fall nicht meine Absicht Dir etwas unter zu schieben.

Geschrieben von Manuel S.Darunter fällt mitnichten nur, dass man sich rechtzeitig darum beginnt jemanden zu suchen der sich darum kümmert, sondern dass man selbst auch dafür einzustehen hat, dass die Maßnahme mit der gebotenen Eile im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten stattfindet.
Was ist die "gebotene Eile" bei:
- einer BAB
- einer Bundesstraße
- einer Landes- oder Kreisstraße
- einer Gemeindestraße

Inwieweit steht es im Verhältnis gerade im ländlichen Bereich, wo Polizei nun mal nicht in Hülle und Fülle rumfährt, eine Streife länger als zwei Stunden in einen Einsatz zu binden?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg719102
Datum26.03.2012 17:0618574 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Er kann es in der Regel nun mal nicht. Und dann?

Dann kann er jemanden beauftragen.


Wenn er das nicht kann (weil er gar nicht da ist und gar nicht gemerkt hat dass er was verloren hat) ist der Träger der Straßenbaulast zuständig. Wenn dieser es ebenfalls nicht selbst kann, dann kann der jemanden beauftragen (Ersatzvornahme).

Und ist der Träger der Straßenbaulast nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, dann kommt die Polizei im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit nach den jeweiligen polizeirechlichen Vorschriften des Bundeslandes dran (weil Polizei ist der OB-Tampon unter den Behörden, denn mit dem OB-Tampon kann man alles, sogar Reiten, Tennis spielen, Radfahren,...). Kann diese es nicht selbst erledigen (was die Regel ist), dann beauftragt sie jemanden (Ersatzvornahme).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen719106
Datum26.03.2012 17:2019070 x gelesen
Geschrieben von Anton K. ... Mitarbeiter des Bauhofs dabei...

Sorry für das knappe Zitat, aber ich schreibe gerade vom Smartphone aus.

Wie kann ich mir denn dann das organisatorische Verhältnis vorstellen? Ist dann der Trupp-Mann vom Bauhof auf einmal der Einsatzleiter und den anderen FA(SB) gegenüber weisungsbefugt? Die Aussage "ist dabei" ist halt etwas allgemein.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719111
Datum26.03.2012 17:2618475 x gelesen
Geschrieben von Christian F.
Wenn er das nicht kann (weil er gar nicht da ist und gar nicht gemerkt hat dass er was verloren hat) ist der Träger der Straßenbaulast zuständig. Wenn dieser es ebenfalls nicht selbst kann, dann kann der jemanden beauftragen (Ersatzvornahme).

Und ist der Träger der Straßenbaulast nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, dann kommt die Polizei im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit nach den jeweiligen polizeirechlichen Vorschriften des Bundeslandes dran (weil Polizei ist der OB-Tampon unter den Behörden, denn mit dem OB-Tampon kann man alles, sogar Reiten, Tennis spielen, Radfahren,...). Kann diese es nicht selbst erledigen (was die Regel ist), dann beauftragt sie jemanden (Ersatzvornahme).

Und Du weißt auch bei wem diese Spirale endet? Idealerweise bemerkt jemand um 8.00 Uhr morgens eine Straßenverunreinigung meldet diese auf dem genannten Weg und um 12.30 Uhr begeben sich dann telefonisch alarmiert Mitglieder einer ehrenamtlichen Vereinigung auf den Weg ins lieb gewonnene Gerätehaus.

Oder die andere Variante: Linear zum Vorhandensein eines Verursachers, steigt auch die Chance, dass die Ursache beseitigt wird.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY719113
Datum26.03.2012 17:3018822 x gelesen
Servus,

das ist vielleicht etwas mißverständlich.

Tagsüber, aber auch nach Feierabend, rücken bei uns meist einige Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs aus. Diese fahren dann mit dem MZF o.ä. auf den Bauhof und holen dann die entsprechenden Schilder. Natürlich werden sie nicht selbständig tätig sondern nur auf Weisung des EL. Sollte kein Bauhofarbeiter dabei sein, wird der Leiter des Bauhofs verständigt, der seinerseits sich um die Beschilderung kümmert.
Ich hoffe, das war jetzt etwas verständlicher für dich.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen719125
Datum26.03.2012 18:1918284 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Und Du weißt auch bei wem diese Spirale endet? Idealerweise bemerkt jemand um 8.00 Uhr morgens eine Straßenverunreinigung meldet diese auf dem genannten Weg und um 12.30 Uhr begeben sich dann telefonisch alarmiert Mitglieder einer ehrenamtlichen Vereinigung auf den Weg ins lieb gewonnene Gerätehaus.

Das ist ein Orgaproblem vor Ort....


Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen719129
Datum26.03.2012 18:3518494 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Und Du weißt auch bei wem diese Spirale endet? Idealerweise bemerkt jemand um 8.00 Uhr morgens eine Straßenverunreinigung meldet diese auf dem genannten Weg und um 12.30 Uhr begeben sich dann telefonisch alarmiert Mitglieder einer ehrenamtlichen Vereinigung auf den Weg ins lieb gewonnene Gerätehaus.

Und dann kommt die Frage nach dem jeweiligen Landesrecht und der dazugehörigen Auslegung und schon geht es die Spirale wieder zurück.

Wenn nämlich das keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist und somit auch nicht zwingend dafür gerüstet und ausgebildet sein muß, kann sie ja nun allenfalls absperren. Das haben aber hoffentlich schon die anderen in der Spirale getan - und schon ist das Thema erledigt, da Amtshilfe nicht leistbar bzw. nicht erforderlich ist.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW719132
Datum26.03.2012 18:4418311 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Hmm, also wenn demnächst auf einer BAB ein osteuropäischer LKW-Fahrer seine Ladung verliert, darf er "Kollegas" aus seiner Heimat kommen lassen um den Dreck wegzumachen, weil die ja trotz 1.500 Kilometer Anreise immer noch günstiger sind, als deutsche Bergungsunternehmen? Der ruft die ja auch sofort an -> ohne schuldhaftes Verzögern hat er sich darum gekümmert. Das glaubst Du doch selber nicht, oder?

Das dürfte Realität sein. Vieleicht etwas überspitzt, aber im Grunde schon.

Das heißt die Unfallstelle wartet dann 1 Stunde auf den Bergungsdienst.


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719141
Datum26.03.2012 19:1318342 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc D.Wenn nämlich das keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist und somit auch nicht zwingend dafür gerüstet und ausgebildet sein muß, kann sie ja nun allenfalls absperren. Das haben aber hoffentlich schon die anderen in der Spirale getan - und schon ist das Thema erledigt, da Amtshilfe nicht leistbar bzw. nicht erforderlich ist.

So in RLP geregelt und bei uns in der VG seit einigen Jahren problemlos praktiziert (auch wenn einige benachbarte VGen meinen, das noch nach der alten "Kehrmethode" bewerkstelligen zu müssen).

Gruß,
Michael


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719142
Datum26.03.2012 19:1318438 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Ulrich C.Geschrieben von Michael W.
Die Feuerwehr darf Schilder zur Absicherung der Einsatzstelle im Rahmen des Einsatzes aufstellen, z.B. Warndreiecke inkl. Faltdreiecke usw.
Die Feuerwehr darf keine Verkehrsschilder im sonstigen Sinne aufstellen

Das dürfte so nicht in allen Bundesländern gelten..


In Bayern ist die Feuerwehr in bestimmten Fällen Polizei i.S.d. §44(2) StVO und hat dann weitgehendste Handlungsfreiheit auch zur vorläufigen Anordnung von Verkehrszeichen zur Gefahrenabwehr..

Im Grunde scheint es auch in allen Bundesländern unstrittig zu sein, dass die Feuerwehr eben nicht nur Warndreiecke, sondern zumindestens auch die Zeichen 101 und 610 nutzen darf. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage dafür ist aber bisher mehr oder weniger offen (es wird dann gerne mit Notstand oder gar mit "Gewohnheitsrecht" argumentiert...)

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719150
Datum26.03.2012 20:1918443 x gelesen
Aber es ist keine Lösung.
Wenn die Jungs ein 08-15 Schild aufstellen, welches durch den Fahrwind eines LKW
umgehauen wird und einen Fußgänger oder nachfolgenden Verkehrsteilnehmer
verletzt/beschädigt, dann gehts Geschreie los...
Sicherlich wird mit Gewohnheitsrecht argumentiert.
Aber: Niemand weiss, welche Schilder, wo und wie aufgestellt werden. Oder lernt
ihr das in der Grundausbildung?
Und genau deshalb frage ich hier nach.
Muß erst was passieren?
Vorbeugen ist besser als heilen...

Gruß,
Jürgen


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AutorChri8sti8an 8R., Tuttlingen / Baden - Württemberg719162
Datum26.03.2012 20:5418412 x gelesen
Die Feuerwehr hat überhaupt nicht die Möglichkeiten eine Fahrbahn zu sperren oder Freizugeben. Ich würde mich auch als Feuerwehr / o.Ä nicht so weit aus dem Fenster lehnen auch nur ansatzweise darüber nachzudenken. Das ist Aufgabe der Stadt/ Kommune / Landkreis.
Auch eine Strasse nach beseitigen einer Ölspur freizugeben kann schon grenzwertig sein. Da die Fahrbahn nicht wirklich "sauber " ist nach aufbringen und abkehren des Ölbinders. Für sowas gibt es Reinigungsmaschinen die das können. Also würde ich im Ernstfall eher die Polizei hinzuziehen die dann diie Strasse freigibt und somit dann auch die Verantwortung trägt.

Vorübergehend Schilder aufzustellen ( Einsatz / o.ä. ) ist dagegen m.E. nach OK und wird auch entsprechend ausgebildet ( Absichern einer Einsatz / Unfallstelle ) . Alles andere..... Finger weg.


Mit kameradschaftlichem Gruß Christian


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz719178
Datum26.03.2012 21:3218282 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael W.
(auch wenn einige benachbarte VGen meinen, das noch nach der alten "Kehrmethode" bewerkstelligen zu müssen).


Echt?
Bei uns im Kreis haben alle Gemeinden Verträge mit einer entsprechenden Fachfirma abgeschlossen, wir haben mit dem Thema eigentlich überhaupt nichts mehr zu tun, zum Glück.

Gruss
Ralf


Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorMich8ael8 H.8, Mühlacker / BW719185
Datum26.03.2012 22:1618354 x gelesen
In meiner Tätigkeit als beratende Fachkraft für Arbeitssicherheit in Kommunen kann ich mich den uneingeschränkten den "NEINS" nur anschließen.

- Beschilderung nur durch zuständigen Träger der Straßenbaulast.
- Eingriffe in den unmittelbaren Verkerh nur durch die Polizei (ausser bei Gefahr inVerzug, dann aber Sperrung durch Fw und nicht Verkehrsregelung).

Alles andere ist eine heiße Sache.

Das aufstellen einer Beschliderung kann min. nur die unterste Straßenverkehrkehrsbehörde anordnen. Diese Beschilderung sollte dann der RSA entsprechen.
Es ist nur ein Frage der Zeit, bis ein findiger, kleiner Winkleadvokat herausfindet, dass die Beschilderung um 1m falsch gestanden hat und somit einem Fw Angehörigen einen Strick dreht.

TIP:
- Im Zweifelsfalle: Vollsperrung
- Polizie dazu (Verkehrsregelung)
- Zuständigen Straßenmeister / Streßenmeiesterei anfordern.

Gruß


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719190
Datum26.03.2012 23:1018235 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf R.Bei uns im Kreis haben alle Gemeinden Verträge mit einer entsprechenden Fachfirma abgeschlossen, wir haben mit dem Thema eigentlich überhaupt nichts mehr zu tun, zum Glück.

Ist wie gesagt bei uns ebenso. Hab ich aber aus der Nachbarschaft noch anders gehört...

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719191
Datum26.03.2012 23:1418311 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Die Feuerwehr hat überhaupt nicht die Möglichkeiten eine Fahrbahn zu sperren

Was machst du sonst bei einem VU? Den Verkehr weiterfließen lassen? Wir sperren dann die Straße.

Geschrieben von Christian R.oder Freizugeben

Richtig. Dafür sind andere zuständig.

Geschrieben von Christian R.Auch eine Strasse nach beseitigen einer Ölspur freizugeben kann schon grenzwertig sein. Da die Fahrbahn nicht wirklich "sauber " ist nach aufbringen und abkehren des Ölbinders. Für sowas gibt es Reinigungsmaschinen die das können. Also würde ich im Ernstfall eher die Polizei hinzuziehen die dann diie Strasse freigibt und somit dann auch die Verantwortung trägt.

"Straßenbaulastträger" heißt das Zauberwort. Auch die Polizei ist dafür nicht zuständig. Wurde jetzt aber schon mehrfach hier erläutert.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719192
Datum26.03.2012 23:1618345 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Aber es ist keine Lösung.
Wenn die Jungs ein 08-15 Schild aufstellen, welches durch den Fahrwind eines LKW
umgehauen wird und einen Fußgänger oder nachfolgenden Verkehrsteilnehmer
verletzt/beschädigt, dann gehts Geschreie los...


Was außer Warndreieck (auch als großes Faltdreieck), Blitzlampe, Pylone oder ähnliches soll denn eine FW überhaupt stellen? Mehr kann nicht gestellt werden, weil mehr nicht vorhanden ist. Und diese "Schilder" werden im Zusammenhang mit der Absicherung der E-Stelle gestellt, wie bei jedem anderen Einsatz auch.

Gruß,
Michael


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719193
Datum26.03.2012 23:1718355 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen M.Wenn die Jungs ein 08-15 Schild aufstellen, welches durch den Fahrwind eines LKW
umgehauen wird und einen Fußgänger oder nachfolgenden Verkehrsteilnehmer
verletzt/beschädigt, dann gehts Geschreie los...


Auch das wurde hier schonmal thematisiert.

Trotzdem erfreuen sich Faltsignale immer noch großer Beliebtheit, und nicht-TL-gerechte Leitkegel sind noch weit verbreitet. (von Faltleitkegeln will ich erst garnicht anfangen).

Geschrieben von Jürgen M.Aber: Niemand weiss, welche Schilder, wo und wie aufgestellt werden. Oder lernt
ihr das in der Grundausbildung?


Das hoffe ich doch. Die Absicherung von Einsatzstellen wird in der FwDV1 beschrieben, und ist laut FwDV2 Bestandteil der Truppmann-Ausbildung: Handhabung der Geräte in der Gerätekunde im Teil 1 unter "sonstige Geräte", die Einsatzstellensicherung im Teil 2 unter "Technische Hilfeleistung".

Im NRW-Modulkonzept ist die Gerätekunde zum "Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät" im Modul 1 und der Einsatz bei den "Kentnissen zum Erkennen sonstiger Gefahren und zum situationsgerechten Verhalten" im Modul 2 vorgesehen. Praktische Anwendung dann bei den Einsatzübungen in den Modulen 3 und 4.

Das sollte grundsätzlich ausreichen, um die in der FwDV1 beschriebenen Geräte und deren dort beschriebenen Anwendungsmethoden zu vermitteln.

Geschrieben von Jürgen M.Muß erst was passieren?
Vorbeugen ist besser als heilen...


Das sehe ich auch so, und ich halte weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten für erstrebenswert.

Ich habe kürzlich mal versucht, in Anlehnung an die RSA und unter Berücksichtigung der FwDV1 (und der Ausrüstungs-Realität) ein Konzept dazu zu schreiben.

Der erste unvollständige Entwurf enthält fünf DIN-A-4-Seiten Text (noch ohne Bilder) und sprengt damit jeden zeitlichen (und vermutlich auch manchen inhaltlichen) Rahmen. Das Projekt liegt deswegen erstmal auf Eis, weil ich noch nicht genau weiß, wo ich da was straffen soll...

Den Grundgedanken, auch bei der Feuerwehr die Dreiteilung der Absicherung in Vorwarnung, Querabsperrung und Längsabsperrung zu vermitteln und diesen drei Teilen jeweils passende Geräte und Aufstellungsregeln zuzuordnen halte ich aber weiter für erstrebenswert.

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719194
Datum26.03.2012 23:2918306 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael H.Das aufstellen einer Beschliderung kann min. nur die unterste Straßenverkehrkehrsbehörde anordnen.

Bei Gefahr im Verzug auch die Polizei, siehe §44(2) StVO.

Ich kenne eine Gemeinde, da ist das jahrzehntelang so gemacht worden: Angeordnet hat die Polizei, aufgestellt die Feuerwehr. Inzwischen sind die Anforderungen an die Ausbildung des Aufstellers aber wohl so weit gestiegen, dass die Feuerwehr das nicht mehr leisten kann (und der Straßenbaulastträger dafür einen Bereitschaftsdienst unterhält).

Geschrieben von Michael H.Diese Beschilderung sollte dann der RSA entsprechen.

Die sich aber nur mit der Sicherung von Arbeitsstellen befasst. Die Beschilderung allgemeiner Gefahrenstellen kann man daraus nur sehr schwer ableiten. Da gehört dann schon mindestens die genaue Kenntnis der StVO-VwV und vermutlich noch weiterer Regelwerke dazu.

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719196
Datum26.03.2012 23:5118348 x gelesen
Hallo nochmal,

Geschrieben von Michael W.Was außer Warndreieck (auch als großes Faltdreieck),

Das "große Faltdreieck" ist kein Warndreieck. Das erkennt man schon am abweichenden Tag- und am i.d.R. völlig fehlenden Nachtsignal.

Ein solches Gerät als Warndreieck zu verkaufen, wäre im übrigen auch ordnungswidrig: Warndreiecke müssen nach §22a(1) Nr. 16 bauartgenehmigt sein! (Warnleuchten übrigens auch)

Es sind letztlich Verkehrszeichen (i.d.R. Zeichen 101), die nicht den anerkannten Gütebedingungen entsprechen.
Damit verstoßen sie nicht nur gegen die RSA (die aber ohnehin für die Feuerwehr nicht gelten), sondern auch gegen die StVO-VwV (die für die Feuerwehr als Behörde IMNSHO uneingeschränkt gültig ist!)

Bleibt die FwDV1 als "Entschuldigung" (aber welche verkehrsrechtliche Regelungskompetenz hat die??).

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719200
Datum27.03.2012 00:0118267 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Das hoffe ich doch. Die Absicherung von Einsatzstellen wird in der FwDV1 beschrieben, und ist laut FwDV2 Bestandteil der Truppmann-Ausbildung: Handhabung der Geräte in der Gerätekunde im Teil 1 unter "sonstige Geräte", die Einsatzstellensicherung im Teil 2 unter "Technische Hilfeleistung".

Halthalthalt!!!
In diesem Thema geht es um das Aufstellen von Verkehrschilder NACH einem
Einsatz und nicht um Einsatzstellenabsicherung.
Einsatzstellenabsicherung wird in der Ausbildung vermittelt, das ist richtig. Das
Fachgerechte Aufstellen von Schildern NACH einem Einsatz NICHT !


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719201
Datum27.03.2012 00:2118378 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Jürgen M.Halthalthalt!!!

ja?

Geschrieben von Jürgen M.In diesem Thema geht es um das Aufstellen von Verkehrschilder NACH einem
Einsatz und nicht um Einsatzstellenabsicherung.


In diesem Teilthread ging es primär um die Befugnis, überhaupt Verkehrszeichen aufstellen zu dürfen.

Die ist nicht so einfach zu beschreiben, wie es hier gerne (und auch konkret in diesem Teilthread) getan wird.

Geschrieben von Jürgen M.Einsatzstellenabsicherung wird in der Ausbildung vermittelt, das ist richtig. Das
Fachgerechte Aufstellen von Schildern NACH einem Einsatz NICHT !


naja, das ist aber doch nun einfach:
Das Schild für nach dem Einsatz stelle ich so auf, wie ich es für während des Einsatzes aufgestellt hätte...

Gruß,
Henning

P.S.: ich war hier bei den Zeichen 101 und 610 sowie nur für Bayern auch beim Rest. (Wie das bei denen ausgebildet wird kann ich absolut nicht sagen. Vielleicht machen die ihre Laufbahnlehrgänge kürzer, damit sie mehr Zeit für das Ausbilden der Verkehrsdinge haben? *SCNR*)


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg719203
Datum27.03.2012 00:2418227 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Das Schild für nach dem Einsatz stelle ich so auf, wie ich es für während des Einsatzes aufgestellt hätte...

...und genau das ist der springende Punkt...
Ich denke nicht, daß die Feuerwehr das darf. Und aus diesem Grund
strebe ich diese Diskussion an, und suche mit Euch nach der richtigen
Vorgehensweise.

Gruß,
Jürgen


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719205
Datum27.03.2012 00:3018221 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Jürgen M....und genau das ist der springende Punkt...

Dass es so einfach ist?

äh....

Geschrieben von Jürgen M.Ich denke nicht, daß die Feuerwehr das darf.

Was genau?

Das Aufstellen von Verkehrszeichen allgemein, das Aufstellen von Zeichen 101/610, das Aufstellen von anderen Zeichen, jeweils in Bayern, Thüringen, Bremen oder dem Rest der Republik?

Oder gar die Unterscheidung vor, während oder nach einem Einsatz?

BTW: worin begründen sich deine Gedanken?

Ich hatte für meine Ansichten ja schon verschiedene Rechtsquellen genannt...

Gruß,
Henning


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY719207
Datum27.03.2012 00:3718347 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Henning K.P.S.: ich war hier bei den Zeichen 101 und 610 sowie nur für Bayern auch beim Rest.

ich weß ja nicht, warum du dich da auf die Bayern einschießt? Meinst du, in Bayern fahren wir zu einem Einsatz mit einem GA Verkehrszeichen?
Es sind normalerweise nur Leitkegel und Faltsignale (wie im restlichen Deutschland) verlastet. Diese werden benötigt zum Absichern einer Einsatzstelle unddiese werden sofort nach Einsatzende wieder abgebaut. Man muss ja alles wieder nach Hause bringen.
Wenn wir in Bayern den Verkehr in bestimmten Lagen regeln, dann ist das vom Gestzgeber so festgelegt, das schließt aber das Aufstellen von Verkehrschildern aus. Wenn, dann wird der Verkehr mit Hilfe von FA(SB) geregelt.
Und als Straßenbauer kann ich dir sagen, dass das "willkürliche" Aufstellen von Schildern schnell ganz sark ins Auge gehen kann. Ist zwar nicht mir, aber einem Kollegen schon passiert.;-(
Ich würde sowas als EL nicht auf meine Kappe nehmen. Und auch in BY braucht er das nicht zu machen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719208
Datum27.03.2012 00:4718275 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.ich weß ja nicht, warum du dich da auf die Bayern einschießt?

Ich schieße mich nicht ein. Ich berücksichtige, dass in Bayern die Rechtslage anders ist als im Rest der Republik. Und ich habe extra noch vorher das bayrische ZustGVerk gelesen.

Geschrieben von Anton K.Es sind normalerweise nur Leitkegel und Faltsignale (wie im restlichen Deutschland) verlastet.

Die Befugnis etwas zu tun (um die ging es hier!) ist unabhängig davon, ob man über das notwendige Material dafür verfügt oder nicht...

Geschrieben von Anton K.Wenn wir in Bayern den Verkehr in bestimmten Lagen regeln, dann ist das vom Gestzgeber so festgelegt, das schließt aber das Aufstellen von Verkehrschildern aus.

Wo genau wird das Aufstellen von Verkehrsschildern denn ausgeschlossen?

grübelnd,
Henning


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719217
Datum27.03.2012 08:1318462 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Das "große Faltdreieck" ist kein Warndreieck. Das erkennt man schon am abweichenden Tag- und am i.d.R. völlig fehlenden Nachtsignal.

Ist mir bekannt. Wird aber Feuerwehrseitig als Gerät zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet und ist inzwischen sogar in einigen Fahrzeug- bzw. Zusatzbeladungsnormen benannt, also wird's auch zulässig sein, es im Feuerwehreinsatz zu verwenden. Sinnvoller als ein 08/15-Warndreieck ist es allemal.

Geschrieben von Henning K.Bleibt die FwDV1 als "Entschuldigung" (aber welche verkehrsrechtliche Regelungskompetenz hat die??).

Da sind wir dann damit genauso weit wie mit den Heckabsicherungen der Fahrzeuge. Am besten lassen wir sie also weg und lassen uns breitfahren, weil man sich nicht einigen kann, wie sie zugelassen sind...

Alternativ zu Faltdreieck und Blitzlampe stellen wir dann ein Warndreieck und Warnlampe (wie es nach StVO auf jedem LKW vorhanden sein muss) auf.

Gruß,
Michael


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AutorMike8 A.8, Osnabrück / Niedersachsen719227
Datum27.03.2012 09:5518121 x gelesen
Niedersachsen


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719231
Datum27.03.2012 10:2418062 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Wenn nämlich das keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist und somit auch nicht zwingend dafür gerüstet und ausgebildet sein muß, kann sie ja nun allenfalls absperren.
Hinfahren, absichern und abstreuen mit zwei Fahrzeugen und fünf Mann - 45 Minuten
Hinfahren, absichern (unterstützt durch ein Streife Polizei wobei nicht zwingend immer zwei Beamte vor Ort) und warten auf Fachunternehmen oder Verantwortlichen des Straßenbaulastträger mit zwei Fahrzeugen und fünf Mann - > zwei Stunden.

Geschrieben von Marc D.Und dann kommt die Frage nach dem jeweiligen Landesrecht und der dazugehörigen Auslegung und schon geht es die Spirale wieder zurück.
Du weißt, dass der Weg in einer Spirale nach unten schneller und einfacher geht, als wieder nach oben?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719237
Datum27.03.2012 11:0018080 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian B.Hinfahren, absichern und abstreuen mit zwei Fahrzeugen und fünf Mann - 45 Minuten

Leider keine fachgerechte Beseitigung einer Ölspur und (zumindest in RLP wie auch in einigen anderen BL) auch keine Aufgabe der FW. Ich als EL der FW übernehme keine Verantwortungen für Arbeiten, für die ich weder zuständig noch ausgebildet bin noch das nötige Material habe, sie fachgerecht auszuführen.

Geschrieben von Christian B.Hinfahren, absichern (unterstützt durch ein Streife Polizei wobei nicht zwingend immer zwei Beamte vor Ort) und warten auf Fachunternehmen oder Verantwortlichen des Straßenbaulastträger mit zwei Fahrzeugen und fünf Mann - > zwei Stunden.

Der Straßenbaulastträger außerorts (LBM) hat einen Notdienst und braucht keine 2 Stunden bzw. es gibt im anderen Fall (innerorts, Gemeinde) einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen, das, wenn nicht gerade ein Paralleleinsatz anliegt, sicher keine 2 Stunden braucht. Die aber sind zertifiziert, ausgebildet, haben die nötige Ausrüstung und ich bin als EL der FW aus der Verantwortung, falls die es doch nicht fachgerecht sein sollte. Selbst wenn es 2 Stunden dauern sollte, ist mir das egal...

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719245
Datum27.03.2012 11:2018057 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Der Straßenbaulastträger außerorts (LBM) hat einen Notdienst und braucht keine 2 Stunden bzw. es gibt im anderen Fall (innerorts, Gemeinde) einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen, das, wenn nicht gerade ein Paralleleinsatz anliegt, sicher keine 2 Stunden braucht.
Schön das Du bisher bei uns andere Erfahrungen gemacht hast als ich. Meine sind nämlich werktags auf zwei Stunden auf die -zehn Kilometer von der Unfallstelle - entfernt ansässige Landesstraßenmeisterei zu warten. Und das vertraglich zugesicherte Unternehmen hat seinen Standort 60 Kilometer entfernt. Jetzt rate mal, welche Anfahrtszeit die außerhalb der Geschäftszeiten haben.

Geschrieben von Michael W.Selbst wenn es 2 Stunden dauern sollte, ist mir das egal...
Dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber in dem meisten Fällen aber nicht.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719249
Datum27.03.2012 11:3118165 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian B.Schön das Du bisher bei uns andere Erfahrungen gemacht hast als ich. Meine sind nämlich werktags auf zwei Stunden auf die -zehn Kilometer von der Unfallstelle - entfernt ansässige Landesstraßenmeisterei zu warten. Und das vertraglich zugesicherte Unternehmen hat seinen Standort 60 Kilometer entfernt. Jetzt rate mal, welche Anfahrtszeit die außerhalb der Geschäftszeiten haben.

In der Nähe gab's mal eine Personensuche, zu der die Feuerwehr alarmiert wurde, der zu suchende wurde dann leider tot im Wald aufgefunden, es dauerte den Kameraden dort zu lange, bis Polizei und Bestatter kamen, es war regnerisch und kalt, also transportierten sie den Verstorbenen kurzerhand im MTF selbst ab. Ich brauche nicht zu erwähnen, dass das massiven Ärger gab. Ist aber wie bei der Ölspur: Nur weil die zuständigen nicht in Schwung kommen, mach ich's bestimmt nicht selber, weil ich's eben nicht fachgerecht kann und auch gar nicht darf bzw. nicht dafür zuständig bin. Haben allerdings bei uns im Lande auch einige noch nicht begriffen, vermutlich bis dann der erste Aufschrei kommt, wenn mal wieder ein "freiwilliger" dafür blechen muss, obwohl er doch alles "freiwillig" macht und es doch nur gut gemeint hat.

Geschrieben von Christian B.Dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber in dem meisten Fällen aber nicht.

Um die Einsatzstelle abzusichern, reichen im Regelfall wenige Kameraden. Greif auf die zurück, die nicht der Arbeit fernbleiben müssen und mach der Verwaltung Dampf, dass 'ne andere Lösung her muss.

Gruß,
Michael


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719253
Datum27.03.2012 11:3718037 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael W.Wird aber Feuerwehrseitig als Gerät zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet und ist inzwischen sogar in einigen Fahrzeug- bzw. Zusatzbeladungsnormen benannt, also wird's auch zulässig sein, es im Feuerwehreinsatz zu verwenden.

damit sind wir dann wieder beim "Gewohnheitsrecht"...

Geschrieben von Michael W.Sinnvoller als ein 08/15-Warndreieck ist es allemal.

jein.

Die übliche Ausführung ist nicht rückstrahlend und damt bei Dunkelheit ganz erheblich schlechter zu erkennen als das "08/15-Warndreieck".

Ausserdem gibt es Probleme mit der passiven Sicherheit, insbesondere ist die Standfestigkeit nicht definiert (und auch ziemlich zweifelhaft). Aufgesetzte Blitzlampen bringen weitere Unfallgefahren, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Aber bei Tageslicht und wenn wir das Faltsignal sicher (ausreichend weit) neben die Fahrbahn stellen können, dann ist es deutlich besser als das Warndreieck.

Nur: weiss das der gemeine FM(SB) oder gibt es hinterher lange Gesichter, wenn was passiert ist?
(wenn zum Beispiel das Faltsignal vom vorbeifahrenden LKW auf die Fahrbahn "gesaugt" wurde und dann den nachfolgenden Motorradfahrer abgeräumt hat...)

Da sind wir dann damit genauso weit wie mit den Heckabsicherungen der Fahrzeuge. Am besten lassen wir sie also weg und lassen uns breitfahren, weil man sich nicht einigen kann, wie sie zugelassen sind...

ähnliches Problem, ja.

Allerdings sollte in einem Rechtsstaat für die Situation "die Rechtslage ist veraltet/unpassend" die Folge sein, dass die Rechtslage geändert wird und nicht, dass man sich an das geltende Recht einfach nicht hält.

Das hätte nämlich auch den Vorteil, dass für die angestrebte Situation sinnvolle Rahmenbedingungen geregelt werden können (für das Faltsignal z.B. Rückstrahlung, Standsicherheit, passive Sicherheit) und nicht jeder macht was er will und hinterher jammert, wenn es schief geht!

Alternativ zu Faltdreieck und Blitzlampe stellen wir dann ein Warndreieck und Warnlampe (wie es nach StVO auf jedem LKW vorhanden sein muss) auf.

Es dürfte wohl weitestgehend unbestritten sein, dass die in der StVZO vorgesehenen Absicherungsmittel für die Zwecke der Feuerwehr nicht ausreichend sind, Ack.

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719258
Datum27.03.2012 11:4818078 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Haben allerdings bei uns im Lande auch einige noch nicht begriffen, vermutlich bis dann der erste Aufschrei kommt, wenn mal wieder ein "freiwilliger" dafür blechen muss, obwohl er doch alles "freiwillig" macht und es doch nur gut gemeint hat.
Ich habe ein paar Postings weiter oben schon nach einem Beispiel gefragt.

Geschrieben von Michael W.Um die Einsatzstelle abzusichern, reichen im Regelfall wenige Kameraden.
Wie gesagt fünf FA mit zwei Fahrzeugen.

Geschrieben von Michael W. Greif auf die zurück, die nicht der Arbeit fernbleiben müssen ...
Um fünf Leute heraus zu kristallisieren die Zeit hätten, müsste ich dann einen Pool von 30 - 40 Leuten alarmieren. So großräumig alarmieren wir nicht. Zugegeben kann ja jeder selbst entscheiden, wenn er den entsprechenden Text im DME liest, ob er abkömmlich ist.

Geschrieben von Michael W. ... und mach der Verwaltung Dampf, dass 'ne andere Lösung her muss.
Also die eine Lösung mit 60 Kilometer entfernt sitzenden Unternehmen für Bundes- und Landstraßen gibt. Stehen die Deppen der Feuerwehr halt zwei Stunden rum.

Bei Gemeindestraßen hat die Kommune die Wahl zwischen einem teuren Spezialanbieter und wiederum den Deppen der Feuerwehr die das nach Feierabend sogar für umsonst machen. Wie hoch ist da wohl das Engagement der Verwaltung eine Lösung zu finden? Und wenn dann die Feuerwehr sich sagt, "Hey, wir können es nicht und lassen mal den Spezialanbieter kommen", wer hat den angefordert und welches Budget wird belastet?

Und noch einmal: Mit Vorhandensein eines Verursachers steigt meist auch die Bereitschaft zur exklusiven Lösung.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz719270
Datum27.03.2012 12:0018276 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian B.Bei Gemeindestraßen hat die Kommune die Wahl zwischen einem teuren Spezialanbieter und wiederum den Deppen der Feuerwehr die das nach Feierabend sogar für umsonst machen. Wie hoch ist da wohl das Engagement der Verwaltung eine Lösung zu finden? Und wenn dann die Feuerwehr sich sagt, "Hey, wir können es nicht und lassen mal den Spezialanbieter kommen", wer hat den angefordert und welches Budget wird belastet?

Nochmal: Es gibt rechtliche Grundlagen, um die eine Verwaltung auch mit Kostenargumenten nicht rumkommt. Natürlich kann sie auch die Feuerwehr mit der Beseitigung der Ölspuren beauftragen (so auch bei einer BF in unserer Nähe, die ein Spezialfahrzeug für sowas vorhält). Dann muss aber auch das nötige Fachwissen (--> Schulungen) sowie das nötige Material (das nicht nur Besen und Bindemittel ist) bereitgestellt werden.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP719273
Datum27.03.2012 12:1418066 x gelesen
Wenn ich mich recht entsinne geht das in einer Kommune in unserem Bundesland sogar soweit das das Ölspurbeseitigungsfahrzeug (in weiß gehalten), das bei der Feuerwehr steht, nur von Kameraden gefahren werden darf die beim städtischen Bauhof arbeiten und einen Einweisungslehrgang haben. Die agieren in dem Moment nicht als Feuerwehr sondern als städtische Bedienstete.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen719299
Datum27.03.2012 14:1218055 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Die agieren in dem Moment nicht als Feuerwehr sondern als städtische Bedienstete.

Was aber letztlich dann wohl nur bedeutet, daß sie in der Zeit Überstunden machen, oder?

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP719311
Datum27.03.2012 16:4617949 x gelesen
Das kann ich dir nicht sagen, kann aber gut sein.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg719327
Datum27.03.2012 19:1918133 x gelesen
Hallo,

na ja - prinzipiell sind für "Schilder-Aufsteller" aller Fachdienste ja wohl die Vorgaben der RSA95 einzuhalten (genau was geschrieben war von wegen wie weit weg vom Strassenrand, Befestigung usw.).
Kontrolle der Beschilderung "sollte" regelmässig erfolgen (wobei z.B. bei der Strassenmeisterei regelmässig = 1x/Woche ist) und Abbau der Dinger darf erst dann erfolgen wenn die Gefahrenstelle zweifelsfrei beseitigt ist.

Für von wegen "darf die Feuerwehr das" wird man -speziell für BaWü- erstmal nix schriftliches finden, da bin ich mir fast sicher. Aber auch hier hilft nur die Zusammenarbeit mit der Polizei: fragen - ggf. anschauen lassen - Schilder aufstellen.
Wenn die Gefahrenstelle länger besteht kann ja auch am nächsten Tag das Strasßenbauamt die Beschilderung ersetzen. Somit stehen dann die "Feuerwehr-Schilder" auch wieder dort zur Verfügung wo mans braucht.


Uli


Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW719331
Datum27.03.2012 19:3217964 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Die übliche Ausführung ist nicht rückstrahlend und damt bei Dunkelheit ganz erheblich schlechter zu erkennen als das "08/15-Warndreieck".

Dem möchte ich nocheinmal nachdruck verleihen!
Während man das Warndreieck erkennt, sobald auch nur etwas Licht des Schweinwerfers auf es fällt, erkennt man ein nicht-rückstrahlendes-Faltsignal, auch wenn es noch so weiß ist, erst dann, wenn man auch etwas anderes, vollkommen unbeleuchtetes sehen würde.

Die von Henning bereits genannten anderen Probleme mit Faltsignale sind allesamt nicht's neues.

Nachtsichtbarkeit?
Es gibt reflektierende

Standsicherheit?
Es gibt Zusatzgewichte
Es gibt Vorrichtungen, mit denen das Faltsignal an der Schutzplanke "festgeschraubt" werden kann

Lampen auf dem Faltsignal?
können auch daneben gestellt werden


Ich im übrigen war erstaunt, wie komplex die Anwendung eines eigentlich so einfachen Gerätes doch erscheinen kann, wenn man sich mit dem Gerät ansich und den Hintergründen beschäftigt.
Dabei erscheint es doch so einfach...


Geschrieben von Henning K.Es dürfte wohl weitestgehend unbestritten sein, dass die in der StVZO vorgesehenen Absicherungsmittel für die Zwecke der Feuerwehr nicht ausreichend sind, Ack.

Ich übrigen fällt mir momentan leider keine verfügbare Alternative zum retro-reflektierenden Faltsignal für Feuerwehrzwecke ein...
Wer also etwas hat...


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.719346
Datum27.03.2012 21:1218014 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Der Straßenbaulastträger außerorts (LBM) hat einen Notdienst und braucht keine 2 Stunden bzw. es gibt im anderen Fall (innerorts, Gemeinde) einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen, das, wenn nicht gerade ein Paralleleinsatz anliegt, sicher keine 2 Stunden braucht. Die aber sind zertifiziert, ausgebildet, haben die nötige Ausrüstung und ich bin als EL der FW aus der Verantwortung, falls die es doch nicht fachgerecht sein sollte. Selbst wenn es 2 Stunden dauern sollte, ist mir das egal...

Kurzer Einsatzbericht von heute abend:
- Wir werden um 17.50 Uhr zu einer Ölspur alarmiert
- EL trifft ein und stellt fest, dass 1500 Meter Ölspur auf einer Landesstraße sind
- EL informiert FEL und bittet die zuständige Straßenmeisterei zu informieren
- Um 18.20 Uhr trifft eine Streife der Polizei ein, die aber noch einen weiteren Einsatz hat
- Um 18.30 Uhr ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei mit Dienstfahrzeug ein. Einer Mercedes E-Klasse T-Modell. Sicherungsmaterial gleich null.
- Der Mitarbeiter informiert nach Sichtung die zuständigen Fachfirma und verlässt um 18:40 Uhr die Einsatzstelle ohne, auch auf Nachfrage des EL, weitere Kräfte zu schicken.
- Um 20:15 Uhr trifft die Fachfirma ein und wir können mit zwei Fahrzeugen und fünf Mann wieder einrücken.

Und das war nicht das erste Mal, dass es so lange gedauert hat.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 26.03.2012 13:04 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 13:14 Mark7us 7R., Höhenrain
 26.03.2012 13:18 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 14:00 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.03.2012 17:20 Uwe 7S., Bürstadt
 26.03.2012 17:30 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.03.2012 14:16 Mark7us 7R., Höhenrain
 26.03.2012 14:34 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.03.2012 13:18 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 13:24 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 13:30 ., Bad Hersfeld
 26.03.2012 13:35 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 13:42 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 13:49 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 14:20 Mark7us 7R., Höhenrain
 26.03.2012 13:51 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 26.03.2012 14:06 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 14:09 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 14:23 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 14:56 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 15:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.03.2012 15:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 15:26 ., Dortmund
 26.03.2012 15:42 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 15:52 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 26.03.2012 16:06 ., Dortmund
 26.03.2012 16:36 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 18:44 Hara7ld 7S., Köln
 26.03.2012 14:20 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 26.03.2012 15:50 Lüde7r P7., Kelkheim
 26.03.2012 16:24 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 17:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.03.2012 17:26 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 18:19 Lüde7r P7., Kelkheim
 26.03.2012 18:35 ., Bad Hersfeld
 26.03.2012 19:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 21:32 Ralf7 R.7, Kirchen
 26.03.2012 23:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.03.2012 10:24 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.03.2012 11:00 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.03.2012 11:20 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.03.2012 11:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.03.2012 11:48 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.03.2012 12:00 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.03.2012 12:14 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 27.03.2012 14:12 ., Bad Hersfeld
 27.03.2012 16:46 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 27.03.2012 21:12 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 13:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 13:45 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.03.2012 13:53 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 14:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.03.2012 14:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 14:33 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.03.2012 14:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.03.2012 14:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.03.2012 14:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 15:12 Anto7n K7., Mühlhausen
 27.03.2012 09:55 ., Osnabrück
 26.03.2012 14:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.03.2012 19:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.03.2012 20:19 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 26.03.2012 23:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 23:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.03.2012 08:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.03.2012 11:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.03.2012 19:32 ., Dortmund
 26.03.2012 23:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.03.2012 00:01 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 27.03.2012 00:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.03.2012 00:24 Jürg7en 7M., Michelbach an der Bilz
 27.03.2012 00:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.03.2012 00:37 Anto7n K7., Mühlhausen
 27.03.2012 00:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.03.2012 20:54 Chri7sti7an 7R., Tuttlingen
 26.03.2012 23:14 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2012 22:16 Mich7ael7 H.7, Mühlacker
 26.03.2012 23:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.03.2012 19:19 Uli 7W., Sulz-Hopfau
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