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Themaso kann man es auch machen ...10 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • THW und E.ON vereinbaren Kooperation
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg719202
    Datum27.03.2012 00:225071 x gelesen
    hallo,

    ein kluger Schachzug:

    p.gifTHW und E.ON vereinbaren Kooperation


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW719206
    Datum27.03.2012 00:363131 x gelesen
    Prost.

    Geschrieben von Jürgen M.ein kluger Schachzug:

    bei der Entwicklung grüner Technologien für die internationale Katastrophenhilfe

    mit anderen Worten:

    Die vom THW übernommene ex-Bundeswehr-Technik wird zukünftig nicht mehr umlackiert?

    SCNR,
    Henning


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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein719214
    Datum27.03.2012 07:462907 x gelesen
    schicke werbeaktion für EON aber ob es dem THW wirklich was bringt!?


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    AutorMike8 A.8, Osnabrück / Niedersachsen719220
    Datum27.03.2012 08:562681 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.E.ON verzichtet auf die Erstattung der Verdienstausfälle für notwendige Schulungs- und Vorbereitungsmaßnahmen sowie während der Einsätze.

    Die Aussage finde ich interessant,

    ist dies beim THW ebenfalls so?


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen719223
    Datum27.03.2012 09:272573 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von René H. schicke werbeaktion für EON aber ob es dem THW wirklich was bringt!?

    Das THW schleißt ein paar Jahren an allen Ecken solche Partnerschaften mit den Versorgern. Meist jedoch unter dem Aufhänger bei lokalen Aufsällen besser zu helfen. Da frag ich mich allerdings, wie weit im Gegenzug die Reperaturtrupps der Versorger zurückgefahren werden und ob man am nicht eher den Blauwichtel als Störungsmonteur mit kostenloser 24/7/365-Rufbereitschaft nutzt.

    Wenn parallel dazu dann Versorger beim ETG-Kongress im letzten Herbst erklären, dass die durchschnittliche jährliche Ausfallzeit zu gering sei und man nun aktiv(!) Netzkomponenten in der Niederspannung zurückbauen will mit dem Ziel die Wiederversorgungszeiten zu verdreifachen, weil man so ein paar Kleckerbeträge an Instandhaltung sparen kann... Viel Spaß, wenn künftig die blauen NEAs schon für die Regelarbeiten beim EVU gebunden sind und der Bäckermeister sich fragt, wieso er vorlauflos seinen Gesellen dafür abstellen soll und bei ihm der Kuchenverkauf dann ausfällt...


    Gruß,
    Thorben


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW719225
    Datum27.03.2012 09:452490 x gelesen
    Geschrieben von Mike A.Die Aussage finde ich interessant,

    ist dies beim THW ebenfalls so?



    was willst Du damit sagen ? Momentan muss das THW für jede Stunde die ein Helfer auf Lehrgang oder im Einsatz ist den Verdeinstausfall tragen. Das sind oft nicht gerade unerhebliche Kosten . Daher kommt es dem THW schon entgegen wenn ein Arbeitgeber darauf verzichtet. Ich muss aber zur Ehrenrettung sagen das viele große Konzerne darauf verzichten und dann Sonderurlaub gewähren. War bei mir der Fall als ich noch für Daimler gearbeitet hatte.


    Gunnar


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    AutorMike8 A.8, Osnabrück / Niedersachsen719226
    Datum27.03.2012 09:502509 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar K.was willst Du damit sagen ?

    Wieso sagen?

    Ich frage ob das beim THW ebenfalls so ist?

    Für anfordernde Gemeinden ist doch wichtig zu wissen ob Kosten entstehen.


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    AutorMich8ael8 S.8, Giessen / Hessen719235
    Datum27.03.2012 10:402317 x gelesen
    Im Rahmen der vereinbarten Private Public Partnership kann das THW künftig Energieexperten aus dem E.ON-Konzern, die bereits in der Organisation tätig sind, noch besser einsetzen.

    Hat doch erst mal gar nicht mit dem Anforderer zu tun, ob der Arbeitgeber eines THW-Helfers oder FA auf die Zahlung von Verdienstausfall verzichtet (egal ob bei Einsatz/Übung/Fortbildung).

    Hier geht es ja nicht darum das die E.ON unentgeldlich tätig wird, sondern dass sie vom THW keinen Verdienstausfall erstattet bekommen möchte.
    Wenn Ihre Mitarbeiter, die Helfer im THW sind, im Rahmen der Vereinbarung eingesetzt werden.


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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein719293
    Datum27.03.2012 14:002146 x gelesen
    Geschrieben von Schmidt M.Hier geht es ja nicht darum das die E.ON unentgeldlich tätig wird, sondern dass sie vom THW keinen Verdienstausfall erstattet bekommen möchte.
    Wenn Ihre Mitarbeiter, die Helfer im THW sind, im Rahmen der Vereinbarung eingesetzt werden.


    Dann brauche ich als anfordernde Stelle das THW für diesen Helfer aber auch nicht entschädigen....


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    AutorMich8ael8 S.8, Giessen / Hessen719301
    Datum27.03.2012 14:422272 x gelesen
    Ich denke, dass in den Kostensatz des THW für einen Helfer, im internationalen humanitären Soforthilfeeinsatz als Fachberater, etwas mehr einfliesst als nur der Lohnausfall eines einzelnen Arbeitgebers.

    Und um nichts anderes scheint es hier ja zu gehenLink

    Und nicht um Pusemuckel, wo gerade mal Stromausfall ist und niemand anderes Zeit hat sich des Problemes anzunehmen und deswegen ausgerechnet die Blauen angefordert werden müssen, damit Oma Erna wieder Kaffee kochen kann und nachts die Straßenlampen leuchten.

    Aber mal ganz ehrlich wir als Feuerwehr, HiOrg oder was auch immer, rechnen auch nicht jede eingesetzte Kraft aus unserer Abrechnung heraus, nur weil desen Arbeitgeber keinen Lohnausfall geltend macht. wenn doch lasse ich mich da aber gerne belehren.


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     27.03.2012 00:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.03.2012 00:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.03.2012 07:46 ., Flensburg
     27.03.2012 09:27 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     27.03.2012 08:56 ., Osnabrück
     27.03.2012 09:45 ., Wüstenrot
     27.03.2012 09:50 ., Osnabrück
     27.03.2012 10:40 Mich7ael7 S.7, Giessen
     27.03.2012 14:00 ., Flensburg
     27.03.2012 14:42 Mich7ael7 S.7, Giessen
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