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ThemaFeuerwehr ist Personal: Urteil des Verwaltungsgerichts5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg720129
Datum03.04.2012 14:304112 x gelesen
hallo,

jetzt wird es interessant: p.gifFeuerwehr ist Personal: Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen720133
Datum03.04.2012 14:592926 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
jetzt wird es interessant: p.gifFeuerwehr ist Personal: Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen
Na so viel heißt das ja noch nicht, der Wahlvorstand bekommt aufgrund des Urteil erst einmal "nur" die Daten der FA (SB).

Im letzten Absatz auf az-web.de heißt es doch ausdrücklich:
Ob die 300 Mitglieder der Feuerwehr tatsächlich Beschäftigte der Stadt sind, und damit angesichts 400 weiterer Beschäftigter der Stadtverwaltung erheblichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Personalrats haben können, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.(Hervorhebung durch mich)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg720139
Datum03.04.2012 15:282641 x gelesen
Naja,
so interessant nun auch wieder nicht.
Geschrieben von az-web.de Das Gericht hat mit seinem Beschluss festgestellt, dass die Stadt nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet sei, den Wahlvorstand zu unterstützen. Wenn dieser bestimmte Unterlagen benötige, könne die Stadt die Daten nicht verweigern.

Mehr lese ich aus dem Artikel nicht heraus ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg720140
Datum03.04.2012 15:302735 x gelesen
Was will das VG auch anderes sagen?

Der Begriff des Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in § 4 BPersVG legal definiert.

Was allgemein unter Arbeitnehmern zu verstehen ist, findet man in § 5 ArbGG.

Diese Definitionen kann das VG nicht so ohne weiteres kippen.

Also ... bleibt immer noch alles beim Alten:
Ehrenamtliche (Feuerwehrleute) sind keine Beschäftigten im Sinne des Gesetzes.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorPete8r S8., Köln / NRW720174
Datum03.04.2012 19:582163 x gelesen
Geschrieben von Udo B.
Der Begriff des Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in § 4 BPersVG legal definiert.
Interessiert hier nicht, maßgeblich ist das LPVG NRW und hier insbesondere der § 5.
Wurde auch schon hier thematisiert.

Gruß
Peter


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 03.04.2012 14:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.04.2012 14:59 Lars7 T.7, Oerel
 03.04.2012 15:30 Udo 7B., Aichhalden
 03.04.2012 19:58 Pete7r S7., Köln
 03.04.2012 15:28 Udo 7B., Aichhalden
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