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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720143 | |||
Datum | 03.04.2012 16:51 | 10307 x gelesen | |||
Hallo Forum, wie sieht es aktuell in den einzelnen Bundsländern mit Feuerwehrabgaben, also von den Kommunen erhobene Abgaben für die Bürger zur Finanzierung des örtlichen Brandschutzes aus? Habe bisher nur dass BVerG-Urteil gefunden, dass die Erhebung nur für männliche Bürger als verfassungswidrig erklärt hat. Haben die BL entsprechend nachgesteuert und die Abgaben für alle gleich novelliert odr sind sie den "Bach runter gegangen". Gruß Johannes | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 720146 | |||
Datum | 03.04.2012 17:09 | 7258 x gelesen | |||
Hallo Johannes, in Baden Württemberg ist die Feuerwehrsteuer "den Bach runter gegeangen". Manfred | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 720151 | |||
Datum | 03.04.2012 17:56 | 7145 x gelesen | |||
Hallo Johannes, das Bundesverfassungsgericht hat auch die Feuerwehrabgabe an sich als verfassungswidrig angesehen, da der Brandschutz im Interesse der Allgeminheit erfolgt und deshalb aus allgemeinen Steuern finanziert werden muss. In Sachsen haben die Gemeinden Zschopau und Weißwasser einen Versuch zur Wiedereinführung unternommen, waren jedoch nicht erfolgreich, da bereits das Innenministerium keine Verinbarkeit mit der Verfassung gegeben sah. Im Parlament wurde im Rahmen der Fragestunde auch kurz darauf eingegangen. Siehe hier auf S. 101 unten. Im übrigen glaube ich nicht, dass die Feuerwehrabgabe die finanziellen und personellen Probleme lösen würde. Denn ich bezweifele, dass die Zusatzeinnahmen tatsächlich zusätzlich zum bisherigen Haushaltsansatz aufgewendet würden. Vom Verwaltungsaufwand festzustellen, wer feuerwehrdienstfähig ist und wer nicht, wer befreit wird und wer nicht, mal ganz abgesehen. Liebe Grüße aus Kassel | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720154 | |||
Datum | 03.04.2012 18:04 | 6933 x gelesen | |||
Erstmal vielen Dank für den Link inklusive Hinweis auf das Urteil. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 720155 | |||
Datum | 03.04.2012 18:15 | 6776 x gelesen | |||
In Baden Württemberg ist die Feuerwehrabgabe damals dann Abgeschafft worden. mfg Peter Lipp wie immer meine private Meinung | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 720157 | |||
Datum | 03.04.2012 18:21 | 6696 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias B.Vom Verwaltungsaufwand festzustellen, wer feuerwehrdienstfähig ist und wer nicht, wer befreit wird und wer nicht, mal ganz abgesehen. Och, das schafft man in anderen Ländern auch. Siehe einige Kantone der Schweiz. In Bayern ist die Feuerschutzabgabe auch ersatzlos weggefallen, was nach wie vor für Unmut (länger anhaltend) sorgt. Wobei man da nach 2010 nichts mehr gehört hat. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 720159 | |||
Datum | 03.04.2012 18:27 | 6760 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes K.Habe bisher nur dass BVerG-Urteil gefunden, dass die Erhebung nur für männliche Bürger als verfassungswidrig erklärt hat. Das war der EuGH. Das BVerfG hat gesagt, dass Feuerwehr eine Aufgabe ist die aus allgemeinen Mitteln finanziert werden muß und mithin eine Sonderabgabe verfassungswidrig ist. Und dass es keine Steuerungswirkung im Soinne von zusätzlicher Personalgewinnung erkennen kann (was auch nicht praktikabel wäre, wenn alle Gemeindeeinwohner dienen würden statt zahlen) , sondern dass die Einnahmeerzielung im Vordergrund steht - die aus o.g. Gründen aber unzulässig ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720162 | |||
Datum | 03.04.2012 18:36 | 6671 x gelesen | |||
Haben die Richter zufällig auch eine Idee dafür gehabt, wie man den Bürger auf fiskaler Ebene dazu bewegen kann, freiwillig bei der FW oder dem KatS tätig zu werden. Gleiches gilt auch für Betriebe, die sich wünschen müssen, dass sie Feuerwehrleute freistellen dürfen. Wie man merkt, ist ja selbst eine Pflichtfeuerwehr alles andere als eine einsatzbereitschaftsichernde Maßnahme. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 720176 | |||
Datum | 03.04.2012 20:22 | 6557 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian F. Das war der EuGH. Nein, es war nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH). Du meinst vermutlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Verfahren Karlheinz Schmidt gegen Bundesrepublik Deutschland (Urteil vom 18. Juli 1994, A-291/B), in welchem der EGMR festgestellt hat, dass die Beschränkung der Feuerwehrabgabe auf männliche Gemeindeeinwohner gegen Art. 14 i.V. Art. 4 (3) (d) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Da die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat, musste sie in der Folge entsprechend tätig werden. Es sei am Rande angemerkt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte KEIN EU-Gericht ist, sondern vielmehr auf Basis der EMKR beruht, welche von 47 europäischen Ländern unterzeichnet wurde. Nur weil das ein Boulevardblatt mit vier Buchstaben permanent falsch darstellt... Zusätzlich gab es noch das BVerfG-Urteil, wonach sowohl eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzulässig ist, als auch die Beschränkung auf männliche Gemeindeeinwohner gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG verstößt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 720254 | |||
Datum | 04.04.2012 07:09 | 6517 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Johannes K. Haben die Richter zufällig auch eine Idee dafür gehabt, wie man den Bürger auf fiskaler Ebene dazu bewegen kann, freiwillig bei der FW oder dem KatS tätig zu werden. Gleiches gilt auch für Betriebe, die sich wünschen müssen, dass sie Feuerwehrleute freistellen dürfen. Richter sind nicht dafür da Lösungen anzubieten. Richter sollen in solchen Fällen nur prüfen, ob das alles mit übergeordneten Gesetzen vereinbar ist. Wenn dem nicht so ist, ist das keine Schuld der Richter. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720283 | |||
Datum | 04.04.2012 12:07 | 6282 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wenn dem nicht so ist, ist das keine Schuld der Richter.So war das nicht gemeint, falls es so klingt bitte ich um Entschuldigung. Hat wer eine Idee, wie man Leute/Betriebe mittels "Steuer"-nden Methoden auf legalem Wege zumindest zum Nachdenken animieren kann, doch etwas für den Brandschutz oder den KatS zu motivieren. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 720284 | |||
Datum | 04.04.2012 12:14 | 6298 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Johannes K. Hat wer eine Idee, wie man Leute/Betriebe mittels "Steuer"-nden Methoden auf legalem Wege zumindest zum Nachdenken animieren kann, doch etwas für den Brandschutz oder den KatS zu motivieren. So eine Abgabe müsste relativ hoch sein um eine lenkende Wirkung zu erzielen. Schaut mal die Realität bei der Schwerbehindertenabgabe an. Da kaufen sich die Firmen doch auch im grossem Umfang frei. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720296 | |||
Datum | 04.04.2012 12:54 | 6252 x gelesen | |||
Das wäre eine Idee. Wenn die Firmen keine F-Leute freistellen, müssen sie zahlen. Mit den Geldern könnten dann z.B. zumindest tagsüber Hauptamtliche teilfinanziert werden, die dann wiederum den Brandschutz auch für den Betrieb sicherstellen. Ähnlich würde würde ich auch die Abgabe der Bürger sehen. Je weniger in der FF aktiv teilnehmen, desto mehr müssen einzahlen wodurch sich Zusatzkosten durch neue Dienstzeitmodelle (z.B. Wachbesetzung von FFlern am WE, um nicht wegen jeder Lapalie alle aus ihrer Freizeit holen zu müssen) gegenfinanzieren. Habe ich genug Ehrenamtler, kann ich über Alarmgruppen oder ähnliches den Aufwand pro Kamerad auch so auffangen. Hintergrund: Unsere Kernstadtwehr verfügt aktuell über 10 Fahrzeuge, davon 5 Großfahrzeuge, die oft auch kreisweit zum Einsatz kommen. Am Stand der Technik können wir nichts aussetzten, es fehlt höchstens ein 60t-Kran, weil den hat nicht einmal die größte BF des Freistaats ;-). Im Jahr 2011 kamen so alleine für die Kernstadt 208 Einsätze zusammen die von weniger als 50 Aktiven auf dem Papier abgearbeitet wurden. Im Bereich der ÖA gibt es zwar noch Steigerungspotential, dennoch ist bei direkten Gesprächen mit Bürgern immer wieder klar, dass schlicht kein Interesse besteht. Da kann ich noch so gut besuchte TdoT anbieten. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Vollkaskomentalität auch im ländlichen Bereich immer stärker um sich greift. Wer Vollkasko will, muss sie sich auch leisten können. Und hier sind wir wieder bei Abgaben. Die steuernde Wirkung von Steuern sind ja doch vielerorts spürbar, wenn man sie hoch genug ansetzt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 720301 | |||
Datum | 04.04.2012 13:29 | 6159 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Johannes K. Die steuernde Wirkung von Steuern sind ja doch vielerorts spürbar, wenn man sie hoch genug ansetzt. ich denke dies müsste relativ hoch angesetzt werden um überhaupt eine positive Entwicklung bei den Mitgliederzahlen bzw. bei der Bereitschaft Arbeitnehmer für Einsätze freizustellen anstossen zu können. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 720307 | |||
Datum | 04.04.2012 13:55 | 6193 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes K.Das wäre eine Idee. Wenn die Firmen keine F-Leute freistellen, müssen sie zahlen. Sind in der Firma überhaupt Feuerwehrleute beschäftigt, die freigestellt werden können? Wird ein Angestellter seinen Chef hinhängen, wenn er ihn nicht gehen lässt? Was ist mit den Firmen, deren FA zu weit von ihrer Heimatwehr entfernt sind? Was ist den Firmen, die ihre FA zwar freistellen würden, es aber auf Grund gewissen Rahmenbedingungen nicht geht?(z.B. Betriebskindergarten oder andere Personen mit Betreuungsaufgaben) Was ist mit den Firmen, deren Angestellte freigestellt werden würden, aber während der Arbeit nicht ausrücken wollen?(Forschung, dringender Auftrag, Selbstständige) Fragen über Fragen, die erst einmal beantwortet werden müssen. Außerdem ist fraglich, ob der Nutzen den Aufwand überhaupt rechtfertigt. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720336 | |||
Datum | 04.04.2012 17:35 | 6170 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf H.Außerdem ist fraglich, ob der Nutzen den Aufwand überhaupt rechtfertigt. Das ist es auch, wenn ich mich 8 Stunden vor einen Baumarkt stelle, um die Bevölkerung von der Notwendigkeit von Rauchmeldern zu überzeugen. Geschrieben von Adolf H. Sind in der Firma überhaupt Feuerwehrleute beschäftigt, die freigestellt werden können?Könnte es für die Firma von Vorteil sein, Feuerwehrleute zu beschäftigen? Geschrieben von Adolf H. Wird ein Angestellter seinen Chef hinhängen, wenn er ihn nicht gehen lässt?Taucht der Angestellte dauerhaft bei Einsätzen zur Arbeitszeit nicht auf, stellt sich die Frage, ob hier eine Freistellung vorliegt und die gewährte Abgabenreduzierung aufrechterhalten werden kann.Geschrieben von Adolf H. Nimmt man eine kommunale Abgabe als Grundlage, kann mir die Firma 40km entfernt recht egal sein. Die Person steht mir ohnehin nicht zeitnah zur Verfügung. Es wird aber interessant, wenn mehrere Kommunen ein solches Modell fahren. Geschrieben von Adolf H. Was ist den Firmen, die ihre FA zwar freistellen würden, es aber auf Grund gewissen Rahmenbedingungen nicht geht?(z.B. Betriebskindergarten oder andere Personen mit Betreuungsaufgaben)Wenn ein Betrieb so groß ist, dass er einen eigenen Kindergarten hat, dann hat er auch genug Beschäftigte, die sich nicht um die Kinderbetreuung kümmern. Natürlich dürfen ähnlich hoch angesiedelte Schutzgüter nicht angetastet werden, ähnlich der allgemeinen Hilfeleistungspflicht. Ich kann ja auch nicht vom Herzchirurgen verlangen, vom OP-Tisch zur Feuerwehr zu laufen. Aber dafür könnte der Haustechniker möglicherweise helfen. Geschrieben von Adolf H. Was ist mit den Firmen, deren Angestellte freigestellt werden würden, aber während der Arbeit nicht ausrücken wollen?(Forschung, dringender Auftrag, Selbstständige)Wenn Dauerzustand, dann müssen die die Abgabe zahlen, da das Personalproblem der FW sich durch den frommen Wunsch nicht verringert. Wenn ihr bessere Methoden kennt, Betriebe dauerhaft dazu zu bewegen, tagsüber ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, bin ich dafür dankbar. Aber solange diese keine wirklichen Vorteile ("Partner der Feuerwehr" an der Eingangstür ist kein Vorteil) davon haben, wird sich das Problem eher weiter verschärfen. Vielleicht gewinne ich sogar eine Person durch Gespräche, je nach Einsatz ist das noch immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 720340 | |||
Datum | 04.04.2012 18:08 | 6021 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes K.Das ist es auch, wenn ich mich 8 Stunden vor einen Baumarkt stelle, um die Bevölkerung von der Notwendigkeit von Rauchmeldern zu überzeugen. Die Abgabe soll ja auch einen finanziellen Mehrwert mit sich bringen. Der ist aber bei viel Bürokratie gleich dahin. Geschrieben von Johannes K. Könnte es für die Firma von Vorteil sein, Feuerwehrleute zu beschäftigen? Wo zieht man die Grenze? Was macht der Ein-Mann- bzw. Familienbetrieb? So gut mit entsprechend qualifiziertem Personal gesät ist der Arbeitsmarkt heute schon nicht mehr, wie soll man dann noch das Zusatzkriterium FA unterbringen? Geschrieben von Johannes K. Taucht der Angestellte dauerhaft bei Einsätzen zur Arbeitszeit nicht auf, stellt sich die Frage, ob hier eine Freistellung vorliegt und die gewährte Abgabenreduzierung aufrechterhalten werden kann. Auch wer tagsüber auf Arbeit ist, kann durchaus durch Zufall in dieser Zeit mal zu Hause sein und ausrücken. Besonders bei kleinen Feuerwehren mit wenigen Einsätzen wird das ganz schwierig zu beurteilen. Geschrieben von Johannes K. Nimmt man eine kommunale Abgabe als Grundlage, kann mir die Firma 40km entfernt recht egal sein. Die Person steht mir ohnehin nicht zeitnah zur Verfügung. Es wird aber interessant, wenn mehrere Kommunen ein solches Modell fahren. In meiner doch recht beschaulichen 60000-EW-Stadt ist es schon nicht mehr sinnvoll und notwendig für den ersten Abmarsch, mehr als 4-5km zurückzulegen. Da ist man noch lange nicht in einer anderen Kommune. Also muss die Firma sich nach deiner These zusätzlich um FA bemühen, die in der nächsten Feuerwehr Dienst tun. Wie viele ausgebildete Zimmerer hat denn eine FF mit 40-50 Aktiven, die dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Du siehst, es wird so wohl nicht durchzusetzen sein, ohne jemanden ungerecht zu behandeln. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 720387 | |||
Datum | 04.04.2012 22:44 | 6069 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Johannes, Geschrieben von Johannes K. Das wäre eine Idee. Wenn die Firmen keine F-Leute freistellen, müssen sie zahlen.Wenn aber, wie die Miarbeiter der öffentlichen Verwaltungen hier im Forum uns immer wieder erklären, die Kommunen selbst niemanden zur FF freistellen kann, wie kann sie das dann von einer Firma verlangen? Oder zahlt die Kommune dann an sich selbst? Auch hier gilt, wer etwas will muß Vorbild sein. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 720467 | |||
Datum | 05.04.2012 12:44 | 6114 x gelesen | |||
Eigentlich war der Tenor immer: die Kommunen selbst Und ja, das ist so. Pflichtaufgaben, staatlich gefördertes (weil gesetzlich festgeschriebenes) Anspruchsdenken der Bevölkerung, und was der "Dienstleistungsgedanke" im öD darüber hinaus so für Stilblüten treibt, habe ich glaube ich an anderen Stellen schon erwähnt. Das setzt dem ganzen nunmal Grenzen, wo der abwehrende Brandschutz ein Rathaus heutzutage auch für kurze Zeiträume nicht in den absoluten Notbetrieb setzen kann. Von der Dauer, bis dass entsprechende Mitarbeiterzahlen unter Beachtung des Arbeitsrechtes und des Anspruchs an Feuerwehrangehörige zur Verfügung stehen, mal ganz zu schweigen. Zur "Feuerwehrabgabe" und den erwarteten Problemen insgesamt, fällt mir übrigens spontan das ein. Bezogen auf die Durchführbarkeit solcher Rechenspielchen ist da kein großer Unterschied zu erwarten. Trotzdem bleibt meine Ansicht: Nicht die Arbeitgeber, die nicht freistellen, sollen zahlen, sondern die, die freistellen, etwas bekommen. Da ist der Aufwand am Ende geringer, und die Akzeptanz gegenüber der Maßnahme an sich und dem Arbeitnehmer vermutlich höher. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 720495 | |||
Datum | 05.04.2012 14:31 | 5856 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Trotzdem bleibt meine Ansicht: Nicht die Arbeitgeber, die nicht freistellen, sollen zahlen, sondern die, die freistellen, etwas bekommen. Da ist der Aufwand am Ende geringer, und die Akzeptanz gegenüber der Maßnahme an sich und dem Arbeitnehmer vermutlich höher.Auch hier ist dann das Problem der Finanzierung solcher Boni. Diese müssten, der Meinung im Forum folgend, entsprechend hoch sein, damit sie einen erzieherischen Effekt haben. Wie sollte hier die Gegenfinanzierung erfolgen? | |||||
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Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 720505 | |||
Datum | 05.04.2012 15:20 | 5862 x gelesen | |||
Tach zusammen, Prinzipiell finde ich eine Art Bonussystem gar nicht so übel. Es nimmt dem Ganzen diesen "Und-bist-du-nicht-willig..."- Charakter. Der ist meiner Meinung nach eh´ so eine Unart von uns Deutschen. Lieber wird unerwünschtes Verhalten bestraft, anstatt das erwünschtes Verh. zu belohnen. Sowas wie ein Bonus, wenn man FA freistellt oder eine Art "Bonbon" for den einzelnen FA kann eigentlich nur auf Kosten aller gegenfinanziert werden. D.h. alle möglichen Gebühren und Abgaben minimal rauf, also auf möglichst alle Schultern verteilt, dann merkt´ s der Einzelne Zahler (vieleicht) kaum. Dadurch könnte man das mit der Akzeptanz evtl. hinkriegen. Weiterhin müsste auf alle Fälle kommuniziert werden, dass derartige (minimale) Erhöhungen zu einer (hoffentlich) spürbaren Verbesserung im Brand- und Katastrophenschutz führen... ist allerdings auch nur ´ne Theorie von mir. Sollte das jemand schon ausprobiert haben, wäre ich (und sicher auch alle anderen) dankbar, zu erfahren was dabei rauskam... mkg Reinhold Bauer | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 720534 | |||
Datum | 05.04.2012 19:20 | 6273 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Hallo Forum, Geschrieben von Sebastian K. Eigentlich war der Tenor immer:So kam es bei mir nicht an. Ich habe immer verstanden die Kommunen können nur mit größter Mühe jemanden zur FF freistellen. Auch werden nicht alle MA der Verwaltung Feuerwehrtauglich sein. Daher wird immer die Masse der Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus bleiben. Geschrieben von Sebastian K. Das setzt dem ganzen nunmal Grenzen, wo der abwehrende Brandschutz ein Rathaus heutzutage auch für kurze Zeiträume nicht in den absoluten Notbetrieb setzen kann.So wird es jedem Beschäftigten an seinem Arbeitsplatz sehen, es geht nicht immer. Dann muss man abwägen. Mir ist auch bekannt das einige FF keine Verwaltungsmitarbeiter in ihren Reihen wollen, Kassengebaren u.ä. könnten ja auf dem Rathaus bekannt werden. :-( Geschrieben von Sebastian K. Trotzdem bleibt meine Ansicht: Nicht die Arbeitgeber, die nicht freistellen, sollen zahlen, sondern die, die freistellen, etwas bekommen. Da ist der Aufwand am Ende geringer, und die Akzeptanz gegenüber der Maßnahme an sich und dem Arbeitnehmer vermutlich höher.Die gleiche Frage: Fördert dann die Gemeinde sich selbst? Gruß Michael PS: Wir hatten uns im Forum auf die Höflichkeitsformeln geeinigt (gut ist schon lange her), ich begrüße es, wenn du dies in deiner neuen Funktion beachtest. Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 720542 | |||
Datum | 05.04.2012 20:37 | 6319 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Ich habe immer verstanden die Kommunen können nur mit größter Mühe jemanden zur FF freistellen. Auch werden nicht alle MA der Verwaltung Feuerwehrtauglich sein. Daher wird immer die Masse der Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus bleiben.So ist es auch. Das ist aber was anderes, als eine generelle Verneinung jeglicher Feuerwehrtätigkeit von Verwaltungsmitarbeitern. Geschrieben von Michael B. Die gleiche Frage: Fördert dann die Gemeinde sich selbst?1. Wieso sollte sie? 2. Indirekt ja, sofern sie Leute in den Einsatz bringt, und dafür andere am Arbeitsplatz bleiben können, die dann "mehr kosten" würden. 3. Bereits heute ist es in vielen Ländern so, dass innerhalb der öffentlichen Arbeitgeber ein Freistellungs-, jedoch kein Lohnersatzanspruch besteht. Damit ist z.B. eine Kommune, die einen Feuerwehrangehörigen der Nachbarkommune beschäftigt, faktisch schlechter gestellt als die Privatwirtschaft. Bestrebungen dagegen sind nicht allzu bekannt, mir zumindest nicht, entsprechende Beschäftigungsverhältnisse gibt es aber einige. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 720545 | |||
Datum | 05.04.2012 20:48 | 6267 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Bereits heute ist es in vielen Ländern so, dass innerhalb der öffentlichen Arbeitgeber ein Freistellungs-, jedoch kein Lohnersatzanspruch besteht. Damit ist z.B. eine Kommune, die einen Feuerwehrangehörigen der Nachbarkommune beschäftigt, faktisch schlechter gestellt als die Privatwirtschaft. Bestrebungen dagegen sind nicht allzu bekannt, mir zumindest nicht, entsprechende Beschäftigungsverhältnisse gibt es aber einige. Das geht noch besser :-) Für Beschäftigte von Eigenbetrieben der Gemeinde (die eine eigene Wirtschaftspersönlichkeit sind) wird kein Lohnersatzanspruch gezahlt. Somit stellt der Eigenbetrieb (Wasser, Abwasser, Abfall usw.) dann quasi ohne Gegenleistung seine Mitarbeiter frei. Das das die jeweiligen Werkleiter (die für die Jahresabschlüsse verantwortlich sind) nicht unbedingt von Feuerwehrleuten in ihren Mitarbeiterreihen begeistert sind, kann man denke ich nachvollziehen. Und wir reden hier von der gleichen Gemeinde, die Träger des Brandschutz und Träger des Eigenbetriebs sind!!! Gruss Ralf Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 720546 | |||
Datum | 05.04.2012 21:00 | 6235 x gelesen | |||
Geschrieben von Reinhold B.Sowas wie ein Bonus, wenn man FA freistellt oder eine Art "Bonbon" for den einzelnen FA kann eigentlich nur auf Kosten aller gegenfinanziert werden. D.h. alle möglichen Gebühren und Abgaben minimal rauf, also auf möglichst alle Schultern verteilt, dann merkt´ s der Einzelne Zahler (vieleicht) kaum.Zustimmung. Ich würde das ganze aber nicht als "Bonus" sehen, eher als eine Art Aufwandsentschädigung für den Betrieb. Denn auch wenn der Betrieb die Lohnkosten des freigestellten Arbeitnehmers auf den Cent genau erstattet bekommt, so fehlt doch das, was der mit seiner Arbeitsleistung zur Deckung der anderen Kosten (lange vor dem Gewinn) erwirtschaftet hätte. Und selbst wenn der Lohnkostenersatz mittels Vordruck in 5min beantragt ist, sind auch das schon minimale Beträge, die der Arbeitgeber faktisch für die Feuerwehrzugehörigkeit des Arbeitnehmers bezahlt. Und es ist noch lange nicht so, dass jeder Betrieb von jedem feuerwehrangehörigen Arbeitnehmer durch dessen dort erworbenes Wissen oder Qualifikationen (Ersthelfer, Brandschutzbeauftragter o.ä.) derart profitiert, dass Betriebswirtschaftler das 1:1 gegenrechnen könnten ;-) ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 720547 | |||
Datum | 05.04.2012 21:10 | 6298 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Ralf R. Für Beschäftigte von Eigenbetrieben der Gemeinde (die eine eigene Wirtschaftspersönlichkeit sind) wird kein Lohnersatzanspruch gezahlt. da liegt es doch in der Hand der Kommune, das zu ändern. Wo steht geschrieben, dass das so sein muss, wie du es geschildert hast? Dann kann ja Verwaltung, Gemeinde-/ Stadtrat tätig werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 720552 | |||
Datum | 05.04.2012 21:43 | 6265 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton K. da liegt es doch in der Hand der Kommune, das zu ändern. Wo steht geschrieben, dass das so sein muss, wie du es geschildert hast? Nö, steht so im LBKG Rheinland-Pfalz oder der Feuerwehrverordnung drin, finde es nur leider gerade nicht auf die Schnelle :-( Gruss Ralf Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 720663 | |||
Datum | 07.04.2012 00:31 | 5915 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.So eine Abgabe müsste relativ hoch sein um eine lenkende Wirkung zu erzielen. Ich erinnere da einen einen Vorschlag von mir irgend wo im Archiv. Grob zusammengefßt. Es wird ein Schlüssel nach Anzahl Arbeitskräfte erstellt. So viele FM muß ein Unternehmen das im Gemeindegebiet angesiedelt ist beschäftigen und uneingeschränkt freistellen. Die Ersatzabgabe muß dann so hoch sein, dass damit ersatzweise HA-Personal (natürlich nicht 1:1) beschäftigt werden kann. Dann können sie sich gerne freikaufen... Ach ja. Und die Stadtverwaltung mit allen Untergliederungen und Eigenbetriebe wird ebenso als "Unternehmen" mit verpflichtet und eingerechnet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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