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Thema | Als Brandmeister Fachhochschulreife bzw. -zugang? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Rain8er 8R., Rügland / Bayern | 721084 | |||
Datum | 10.04.2012 20:27 | 4320 x gelesen | |||
Hallo zusammen, bei uns kam heute die Frage/Diskussion auf, dass man als Brandmeister einer BF Zugang zu einem Studium an einer FH hat. Ich glaube aber dies gilt nur für den gehobenen Dienst, oder? Hat da jemand Infos drüber oder schon Erfahrung damit? Gruß Rainer Alle Beiträge geben meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8C., Balve / Nordrhein-Westfalen | 721088 | |||
Datum | 10.04.2012 20:44 | 2836 x gelesen | |||
Hi Rainer, so sieht es in Hamburg aus: Studieren ohne Abitur MeisterInnen nach der Handwerksordnung FachwirtInnen InhaberInnen anderer Fortbildungsabschlüsse nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes. ... können sich nach dem Hamburger Hochschulgesetz direkt für einen Studienplatz bewerben. In Design-Studiengängen können Studienbewerber/innen, die die Eignungsprüfung mit einer Gesamtnote 2,00 oder besser ablegen und mindestens 18 Jahre alt sind, auch ohne einer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden. Nach oben Voraussetzungen Eingangsprüfung Klausur mit Aufgaben zu den Grundkenntnissen in der angestrebten Studienrichtung bzw. zur Bearbeitung von Themen aus Ihrem Berufsfeld Aufsatz zu einem Thema des öffentlichen Lebens z. B. aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder Technik und Umwelt. Mündliche Prüfung (nur nach dem Bestehen der Klausuren) bezieht sich auf die Wahl des Studienfachs, das Berufsfeld und die in den Klausuren gestellten Themen. Studienfachberatung für den angestrebten Studiengang Hier geht es um die Beweggründe für die Wahl des Studiengangs, die Inhalte des Studiengangs, die mit dem Studium möglicherweise verbundenen Probleme und die beruflichen Zielvorstellungen. Darüber hinaus wird die Beziehung zwischen dem gewählten Studiengang und der Fortbildungsprüfung erörtert. Mit einem Erfahrungsbericht darüber kann ich dir leider nicht dienen, da soweit ich weiß keiner meiner Kommilitonen oder ich unser Studium ohne Fachhochschul-/Hochschulreife begonnen haben. Wenn ihr aber wirklich ein Studium an einer FH anstrebt könnt ihr einfach den für den Studiengang verantwortlichen Prof. anschreiben. Dieser kann euch dann am besten sagen welches die Zulassungsvoraussetzungen sind. Schönen Gruß ChristianStudieren ohne Abitur | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 721089 | |||
Datum | 10.04.2012 20:45 | 3488 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer R.bei uns kam heute die Frage/Diskussion auf, dass man als Brandmeister einer BF Zugang zu einem Studium an einer FH hat. Es gibt Hochschulen, die eine Eignungsprüfung durchführen. Dort ist dann ein Realschulabschluss notwendig + abgeschlossene Berufsausbildung. Besteht man den Test, kann man studieren. Ein BM qualifiziert nicht, da der Abschluss keinen qualifizierenden Schulabschluss darstellt. (Es ist ja nicht einmal eine anerkannte Berufsausbildung.) Es sei denn man hat ein Fachabitur... Der normale Weg zu Studium lautet also: (Fach-)Abitur machen, bewerben, einschreiben, studieren. Alles andere sind absolute Ausnahmeregleungen. Geschrieben von Rainer R. Ich glaube aber dies gilt nur für den gehobenen Dienst, oder? Nein, ein Studium ist die Vorraussetzung für den Quereinstieg. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 721090 | |||
Datum | 10.04.2012 20:49 | 2587 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dort ist dann ein Realschulabschluss notwendig + abgeschlossene Berufsausbildung. Besteht man den Test, kann man studieren. Ein BM qualifiziert nicht, da der Abschluss keinen qualifizierenden Schulabschluss darstellt. (Es ist ja nicht einmal eine anerkannte Berufsausbildung.) Es sei denn man hat ein Fachabitur... Da eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für eine Ausbildung bei einer BF darstellt, sollte doch bei vorhandenem Realschulabschluss diese doch ausreichen, oder? Die BF-Ausbildung kommt dann ja noch on-top. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 721092 | |||
Datum | 10.04.2012 20:51 | 2431 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Da eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für eine Ausbildung bei einer BF darstellt, sollte doch bei vorhandenem Realschulabschluss diese doch ausreichen, oder? Ja. Aber die BF-Ausbildung qualifiziert auch nicht mehr. Der Beitrag zum Thema HamHSchulG ist diesbezglich hilfreich. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 721093 | |||
Datum | 10.04.2012 20:52 | 2409 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ja. Aber die BF-Ausbildung qualifiziert auch nicht mehr. Das ist klar. Deswegen on-top. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Rain8er 8R., Rügland / Bayern | 721096 | |||
Datum | 10.04.2012 20:58 | 2686 x gelesen | |||
Danke schon mal für die vielen Antworten. Es ging wirklich rein darum ob der Brandmeister alleine qualifiziert. Es wurde aber mal erwähnt, dass man als Aufsteiger in den gehobenen Dienst nach Abschluss der Laufbahnprüfung an einer FH studieren kann, und dies ungeachtet der vorherigen Schulbildung. Gruß Rainer Alle Beiträge geben meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder. | |||||
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