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Thema | Internetseite | 21 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr + Internet | ||||
Infos: | |||||
Autor | Wilf8rie8d L8., falkenberg/Elster / brandenburg | 721310 | |||
Datum | 12.04.2012 15:08 | 10328 x gelesen | |||
Hallo liebe Forum-Kameraden(innen), heute habe ich ein Problem. Unsere Wehr betreibt eine eigene Internetseite (auf privater Basis,Webmaster=Wehrführer) u.a. mit der Rubrik "Einsätze", hier werden auchEinsatzbilder veröffentlicht. Es handelt sich aber um Bilder, die von "Jedermann" gemacht werden können, also keine Aufnahmen von Geschädigten, keine Bilder von Wohnungen usw. Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Ist das rechtlich zulässig, bzw. gibt es presserechtliche Vorschriften o.ä. wo dieses Thema geregelt ist, eventuell rechtliche Quellen (Gesetzestext, Presserecht)? Vieln Dank Winne L. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 721312 | |||
Datum | 12.04.2012 15:17 | 7057 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilfried L.Unsere Wehr betreibt eine eigene Internetseite (auf privater Basis,Webmaster=Wehrführer) u.a. mit der Rubrik "Einsätze", hier werden auchEinsatzbilder veröffentlicht. Es handelt sich aber um Bilder, die von "Jedermann" gemacht werden können, also keine Aufnahmen von Geschädigten, keine Bilder von Wohnungen usw. Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Ist das rechtlich zulässig, bzw. gibt es presserechtliche Vorschriften o.ä. wo dieses Thema geregelt ist, eventuell rechtliche Quellen (Gesetzestext, Presserecht)? Unabhängig von den Details zu dem was man veröffentlichen DARF, hilft ein Blick ins örtlich gültige Brandschutzgesetz... Zuständig für den Brandschutz (und die ÖA) dürften auch dort die (kreisangehörigen) Gemeinden sein. Und zunächst gibt daher dort dann die Gemeinde vor, was zu tun und zu lassen ist. Private Seiten mit Einsatzdaten sind ein ganz eigenes Problem. "Weisungsbefugnisse" auf "zulässige" Informationen dürfte es da keine geben, sehr wohl aber "Druckmöglichkeiten"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 721313 | |||
Datum | 12.04.2012 15:19 | 6659 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilfried L.Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Die "Kreisführung" kann dem Angehörigen einer kommunalen Organisation magels rechtlicher Zuständigkeit überhaupt nichts verbieten. Das kann nur der Dienstherr = die Gemeinde selbst. Wenn die Gemeinde nicht tätig wird, dann das was da vom Kreis kommt geflissentlich ignorieren. Sollte die Gemeinde diesbezüglich tätig werden dann gilt natürlich, dass diese dem FM die Weitergabe dieser Informationen die er durch dienstliche Anwesenheit am Einsatzort erlangt (auch wenn sie für jedermann ersichtlich waren) untersagen kann. Das ergibt sich mittelbar aus den Dienstpflichten des FM nach dem jeweiligen Feuerwehrgesetz des Landes und der Verschwiegenheitspflicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 721327 | |||
Datum | 12.04.2012 17:02 | 6080 x gelesen | |||
Ich als Webmaster sehe in erster Linie das Kunsturhebergesetz, welches in den §22 und §23 das Recht am eigenen Bild regelt, als relevant an. Ansonsten käme noch das Bundesdatenschutzgesetz in Betracht, logischerweise dürfen personenbezogene Daten nicht veröffentlicht werden. Da zählen meiner bescheidenen Meinung nach auch der Einsatzort, also die Anschrift, dazu. Aber: Das ist meine persönliche Meinung und ich bin kein Jurist. Sicher gehört seitens des Webseitenbetreibers und dem Redaktionsteam auch eine gesunde Portion Menschanverstand und Augenmaß dazu. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 721328 | |||
Datum | 12.04.2012 17:03 | 6046 x gelesen | |||
Da deine Gemeinde damit kein Problem hat und sogar auf die wohl gerade abgeschaltete Seite verlinkt, würde ich nix übereiles tun und nach den genauen Gründen fragen. Vieleicht gab es ja ein Problem in der Nachbarschaft? | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 721340 | |||
Datum | 12.04.2012 18:50 | 6036 x gelesen | |||
Hallo Wilfried, kann es sein das eure Kreisführung bei der letzten Besprechung beim MI was falsch verstanden hat? Der Deutsche Journalistenverband hat sich da an unseren Innenminister gewandt, weil Mitarbeiter der BOS unentgeltlich oder unter Tarif Bilder an die Medien weitergegeben haben und somit gegen die freien Bildjournalisten arbeiten. Das wäre ja verständlich. Leider steht da auch so ein Satz drin wie ".. drauf hingewiesen, dass die Einsatzkräfte bei Weitergabe von Bildmaterialien vom Einsatzort regelmäßig gegen Dienstpflichten verstoßen und sich im Einzelfall sogar strafbar machen." Sind aus diesem Satz vielleicht die falschen Schlussfolgerungen gezogen worden? Ich denke wenn man sich da die einschlägigen rechtlichen Reglungen hält sollte auch der Wiedergabe von Einsatzfotos auf der Internetseite nichts im Wege stehen. Ich halte mich da gern an den Artikel der dazu im FM 06/11 stand. Hier ist auch für den Laien verständlich dargestellt was darf und was nicht. Wie du sicher gemerkt hast ist die Mitteilung des MI auch bei uns angekommen. Der KBM hat sie weitergegeben und das war es. Der KBM redet dem Träger nicht in seine Belange rein sondern versteht sich eher als Dienstleister. Hat eure Kreisführung das Verbot eigentlich irgendwie begründet? Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | Wilf8rie8d L8., falkenberg/Elster / brandenburg | 721347 | |||
Datum | 12.04.2012 19:17 | 5950 x gelesen | |||
Hallo Ralf Der KBM hat als Begründung angegeben, dass bei einem bestimmten Großeinsatz Bilder, nicht von userer Wehr, offensichtlich an die Presse übergeben wurden. Gruß Winne | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 721385 | |||
Datum | 13.04.2012 02:21 | 5539 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilfried L.Der KBM hat als Begründung angegeben, dass bei einem bestimmten Großeinsatz Bilder, nicht von userer Wehr, offensichtlich an die Presse übergeben wurden. Damit wird ja dann klar wo das her kommt. Da hat der KBM vermutlich was falsch verstanden und/oder ein wenig über reagiert. Ich würde hier einfach noch mal das Gespräch suchen, ich denke dann lässt sich das Problem klären. Das er da sowieso nicht Weisungsberechigt ist muss man ihm ja nicht gleich vor den Bug knallen. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 721387 | |||
Datum | 13.04.2012 06:32 | 5452 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ralf H. Das er da sowieso nicht Weisungsberechigt ist muss man ihm ja nicht gleich vor den Bug knallen. doch, muss man. Dass er es lernt. Er als KBM müsste es besser wissen und weiß es vermutlich auch besser und versucht eine vermeintliche Machtposition auszuspielen... Daher hier ganz klar "Pro" Schuß vor den Bug. Am Besten noch über die kommunale Schiene eine Anfrage stellen, wo genau sein Problem liegt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 721389 | |||
Datum | 13.04.2012 07:18 | 5439 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.doch, muss man. Sorry aber da bin ich in dem vorliegenden Fall anderer Meinung. Zuerst sollte man klären wo das Problem liegt. Da das Alles über den Weg MI > KBM > StBM > WF gekommen ist könnte ich mir vorstellen das da einige Unklarheiten bestehen und dort eine unnötige Schärfe rein gekommen ist. Ich kenne ein klein wenig der Probleme die unsere, übrigens ehrenamtlichen, KBM derzeit beschäftigen. Sicher bereitet die letzte Forstreform gerade auch dem KBM in EE derzeit richtige Bauchschmerzen. Weil ich das Protokoll des MI und das Protokoll meines KBM kenne bin ich mal gespannt was und wie das ganze Problem bei uns ankommt. Wenn da irgendwo in der Kette jemand ist der sich mit der Materie noch nie beschäftigt hat kann da schon mal der größte Quark an Ende raus kommen. Und dann geht es auch noch um das böse Internet. Es soll Feuerwehrleute geben für die ist Es gefährlicher als ein 100 ha Waldbrand. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | Jean8-Ch8ris8top8her8 B.8, Müllrose / Brandenburg | 721399 | |||
Datum | 13.04.2012 10:41 | 5163 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Wie du sicher gemerkt hast ist die Mitteilung des MI auch bei uns angekommen. Hallo Ralf, hast du das in elektronischer Form vorliegen? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass daraufhin bei uns auch ein Problem entsteht. Dann hätte ich das gerne vorher einmal gelesen. Aus Erfahrung denke ich, dass das Schreiben hier gar nicht ankommt, sondern nur die Reaktion darauf. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 721488 | |||
Datum | 13.04.2012 16:30 | 5068 x gelesen | |||
Geschrieben von Jean-Christopher B.hast du das in elektronischer Form vorliegen? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass daraufhin bei uns auch ein Problem entsteht. Dann hätte ich das gerne vorher einmal gelesen. Aus Erfahrung denke ich, dass das Schreiben hier gar nicht ankommt, sondern nur die Reaktion darauf. Wie ich aus den Reaktionen (auch PM) merke hat nicht nur Wilfried das Problem. Bevor sich manche Führungskräfte mit dem Problem mal eingehend beschäftigen werden wohl lieber Verbote ausgesprochen. Du hast Post ;) Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | Wilf8rie8d L8., falkenberg/Elster / brandenburg | 721592 | |||
Datum | 13.04.2012 21:47 | 5078 x gelesen | |||
Hallo Ralf, hast Du bitte die Unterlage auch für mich? Schönes Wochenende Winne | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / Bayern | 721658 | |||
Datum | 14.04.2012 16:31 | 4990 x gelesen | |||
Hi, als Ralf das Schreiben des Deutschen Journalistenverbandes angesprochen hat, musste ich mir erstmal ein kleines Schmunzeln verkneifen. Den Journalisten geht es wie uns bei der Feuerwehr. Denen wird was vorgelegt, was manchmal überhaupt nicht der Realität entspricht und auch nicht die Meinung der Redaktionen wiedergibt ;-) Die Lokalredaktionen in meinem Umfeld schimpfen und fluchen über dieses Schriftstück, da sie auf die Berichterstattung der Feuerwehren mehr oder weniger angewiesen sind. Ohne diese Art von Berichterstattung würden sie jeden Tag nur "Taubenzüchter & Co. KG" abdrucken. Ich kann mir aber auch vorstellen, das die Kreisführung nicht direkt viel Dunst hat vom Thema Öffentlichkeitsarbeit. Ich kenne das nur zu gut! Da hockt die Führung mal wieder bei einer Tagung zusammen, da wird von irgendeinen hochqualifizierten Referenten erzählt wie falsch ÖA doch ist und das man da ganz schnell ins Gefängniss kommen kann und wenn man wieder im eigenen Revier ist, wird es kurzerhand untersagt. Den ist ist ja soooooooooooo verkehrt alles... Mein Ar..., mein Gesicht Leute. Ich würde an dieser Stelle mich mit der Kommune zusammensetzen und eine zukünftige Vorgehensweise besprechen. lg Wer Schreibfehler findet darf sie behalten - Finderlohn gibts allerdings keinen ;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 721686 | |||
Datum | 14.04.2012 21:57 | 5083 x gelesen | |||
hallo, vorhin hab ich einen Link zu dem Text der da wohl dahintersteckt erhalten: ![]() MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 721945 | |||
Datum | 17.04.2012 09:34 | 4803 x gelesen | |||
Nach dem ich jetzt ein paar Tage nachgedacht habe würde ich die Situation so: Das Veröffentlichen von Einsatz-Bildern auf der Homepage der Feuerwehr ist Öffentlichkeitsarbeit. Diese Bilder werden den Medien schließlich nicht angeboten, sondern zur Information der Bürger veröffentlicht. Etwas anderes ist es, wenn einzelne Kameraden oder auch die Feuerwehr Bildmaterial an die Medien weitergibt. Wenn sich dabei noch einzelne Kameraden bereichern, ist das in meinen Augen Vorteilsnahme im Dienst! Das ist auch genau der Fall, über den sich der Deutsche Journalistenverband beschwert hat (zu Recht!). Mein Fazit: Bilder, die von der Feuerwehr gemacht wurden auf der Webseite der Feuerwehr veröffentlichen ist eigene Öffentlichkeitsarbeit und keine Weitergabe im Sinne dessen, was der Deutsche Journalistenverband anmerkt. Wenn allerdings Bilder einer Einsatzstelle an die Medien gegeben werden, dann nehme ich den Fotojournalisten die Butter vom Brot und das darf eben nicht sein. Meine persönliche Meinung - ich bin kein Jurist. Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 721947 | |||
Datum | 17.04.2012 09:42 | 4651 x gelesen | |||
Servus, genau so sehe ich das auch. Wenn jemand Einwände dagegen erheben könnte, dann wäre das der Bürgermeister oder als sein Erfüllungsgehilfe der Kommandant (oder wie man ihn auch benennen will). Aber die würden sich ja irgendwie selbst in Fleisch schneiden, wenn sie die Veröffentlichung von Bildern ablehnen. Wie heißt der alte Spruch: "Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!" Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 721948 | |||
Datum | 17.04.2012 09:43 | 4674 x gelesen | |||
Selbstverständlich muss man bei allen Bilder, die veröffentlicht werden immer darauf achten, ob ich noch andere Rechtsverstöße vorliegen könnten. Hilfreich sind dabei die Entscheidungshilfen der Wikipedia: Entscheidungsbaum und Hilfe:Bildertutorial Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 721953 | |||
Datum | 17.04.2012 10:18 | 4755 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilfried L.Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Was genau hat die Kreisführung verboten? Eigenmächtiges Veröffentlichen von Einsatzfotos im eigenen Facebook-Profil vs. offizielle Information auf der Feuerwehrseite? Welches Recht hätte die Kreisführung, der Feuerwehr eine Veröffentlichtung zu verbieten? Oliver -- Operation Sichere Einsatzfahrt http://sichere-einsatzfahrt.de | |||||
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Autor | Jens8 B.8, Schwielowsee / Brandenburg | 722111 | |||
Datum | 18.04.2012 16:23 | 4606 x gelesen | |||
Hallo Ist auch bei uns angekommen, mit der Weisung vom KBM eine Dienstanweisung zu verfassen die es den Kameraden verbietet an der Einsatzstelle Fotos zu machen. Lediglich dem Einsatzleiter ist es erlaubt Fotos im rahmen der Einsatzdokumentation zu machen bzw. zu Ausbildungszwecken aber dann mit Freigabe durch den Gemeindewehrführer und strengen Maßstab. Es ist auch eine zweite Dienstanweisung mit auf den Weg gekommen mit dem Thema Pressearbeit mit der ich mitgehen kann. Sie soll halt nur nochmal sicherstellen das nicht Kamerade xy mit der Presse spricht sondern die Verwaltung bzw. der Wehrführer im Notfall der Einsatzleiter aber dann nur mit wirklichen Fakten. Jetzt die Frage: Da es ja eine Dienstanweisung auf gemeindeebene ist, ist es also generell verboten die Bilder auf der Homepage zu nutzen (laut einem Posting) Mfg Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722115 | |||
Datum | 18.04.2012 16:44 | 4535 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens B.Da es ja eine Dienstanweisung auf gemeindeebene ist, ist es also generell verboten die Bilder auf der Homepage zu nutzen (laut einem Posting) Nachdem der KBX der Gemeinde diesbezüglich nicht wesungsgebunden ist kann die jeweilige Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde auf ihrer HP das tun, was ihre Gemeinde ihr erlaubt. d.h. wenn die Gemeinde sagt "natürlich macht meine Feuerwehr öffentlichkeitsarbeit auf ihrer HP und natürlich auch mit Bilder von Einsätzen. Hierzu wird der Kommandant ermächtigt dienstlich tätig zu werden bzw. Personal hierfür zu benennen", dann geht das den KBX schlicht nichts an. Auch hat der KBX keine Anweisung zu erlassen, die auf den einzelnen FM als Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zielt. Weder was die Fotos betrifft noch was die Arbeit mit der PResse betrifft. Da Feuerwehr immer noch eine Aufgabe ist die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung weisungsfrei wahrgenommen wird, kann der KBX da den Gemeinden eine Empfehlung geben und auf die geltende Rechtslage hinweisen. In wieweit das dann aber die Gemeinden umsetzen (oder längst umgesetzt haben) bleibt ihnen überlassen. Unbenommen davon bleiben natürlich die strafrehtlich relevanten Vorgänge, wenn jemand solche Informationen abseits des durch die Kommune genehmigten Umfangs verbreitet. Hierzu bedarf es dann keiner gesonderten Weisung, sondern hier greifen die allgemeinen Regelung des StGB. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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