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ThemaFeuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt!116 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Deutscher Feuerwehrverband e.V.: Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung
  • Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt!
  • Alle sechs Ehrenämter niedergelegt: Zillmann reagiert auf Jobcenter-Geldforderung
  • ZDF Drehscheibe Deutschland, Bericht unter dem Unterpunkt "Teures Ehrenamt"
  • Wikipedia: Aufwandsentschädigung
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg721408
    Datum13.04.2012 12:0068423 x gelesen
    hallo,

    hier mal eine Meldung auf nonstopnews:

    Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt!

    Offenbar fiese und weitgehend unbekannte Falle bei aktueller Hartz-Gesetzgebung Betroffene wirft hin und gibt aus Protest Ämter ab Kameraden stinksauer

    Noch im November wurde Kerstin Zillmann für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt, doch jetzt wirft die Feuerwehrfrau aus Wittstock das Handtuch. Grund: Ein Streit mit dem örtlichen Jobcenter, der offenbar Missstände bei der Hartz-IV-Gesetzgebung aufzeigt und von großer Tragweite sein könnte.

    Es geht um die Aufwandsentschädigung. Die bekommen freiwillige Feuerwehrleute, etwa um Spritkosten zu decken und keine Nachteile durch ihr gemeinnütziges Engagement zu erleiden.

    Auf Bezieher von Hartz IV wartet dabei jedoch seit einiger Zeit eine böse Überraschung. Denn seit April 2011 müssen die Hartz-Behörden Aufwandsentschädigungen als Einkommen anrechnen, wenn diese 175 Euro im Monat übersteigen. Die Folge: Den Betroffenen wie Kerstin Zillmann wird das Hartz-Geld gekürzt. Er könne sich vorstellen, sagt Kreisbrandmeister Ralf Leppin, dass dies gar das Ehrenamt beschädigen könne. Dass Freiwillige wie Kerstin Zillmann, die als Jugendwartin und Ausbilderin für Gefahrguteinsätze wichtige Aufgaben in der Feuerwehr übernommen hatte, aus Protest die ehrenamtliche Arbeit niederlegen. Noch deutlicher formuliert es Wehrführer Sven Scheer: Das Ehrenamt wird geradezu mit Füßen getreten, sagt er. ....


    vollständiger Text: http://www.nonstopnews.de/meldung/15076


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg721409
    Datum13.04.2012 12:0760559 x gelesen
    hallo,

    Interessant wirds wenn man das hier gegenüberstellt:

    p.gifDeutscher Feuerwehrverband e.V.: Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung

    Irgendwie passt da was nicht zusammen :-(

    Das Thema wurde im letzten Jahr schon diskutiert: 'Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung' von Klaus K.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt721410
    Datum13.04.2012 12:1059892 x gelesen
    Vielleicht wurde der Freibetrag um 4,50 auf 175 gesenkt oder das ist die Grenze im Osten unseres Landes?


    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen721414
    Datum13.04.2012 12:3559358 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Interessant wirds wenn man das hier gegenüberstellt:

    p.gifDeutscher Feuerwehrverband e.V.: Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung

    Irgendwie passt da was nicht zusammen :-(


    warum? Da steht doch genau das Gleiche wie in dem Bericht. Es geht um Bezüge > 175 / Monat...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen721417
    Datum13.04.2012 12:4059452 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Irgendwie passt da was nicht zusammen :-(

    ... doch: der Grenzwert ist die halbe monatliche Regelleistung (= 374 /2 oder 337 /2).

    Das Problem ist hier eher die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen in einem längeren Turnus als monatlich (hier (HE) per Verordnung monatlich zu zahlen).
    Denn für mehr als o.g. Betrag pro Monat Aufwandsentschädigung müßte man hier (HE) schon stv. KBI oder SBI in einer Stadt > 35.000 Einwohner sein.

    Gruß
    Gerhard


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    AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg721420
    Datum13.04.2012 12:4959249 x gelesen
    Hallo,
    das wären 2100 Euro im Jahr und entspricht dem was auch normale Arbeitnehmer als Freibetrag haben oder?

    Gruß
    Florian


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg721421
    Datum13.04.2012 12:5958936 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Gerhard B.. doch: der Grenzwert ist die halbe monatliche Regelleistung (= 374 /2 oder 337 /2).

    stimmt ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721427
    Datum13.04.2012 13:1459142 x gelesen
    Steuerlich betrachtet ja.


    Ich sehe in diesem Fall einzig und allein das Problem darin, dass dort die Aufwandsentschädigung halbjährlich gezahlt wurde. Jegliche Klage dürfte keinen Erfolg haben.
    Und man muss ganz klar sagen: Den schwarzen Peter haben eher die Dame selber und die Verwaltung, die die Entschädigung auszahlt, als das Jobcenter oder deren Rechtsgrundlagen.


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen721465
    Datum13.04.2012 15:4258607 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian K.
    Ich sehe in diesem Fall einzig und allein das Problem darin, dass dort die Aufwandsentschädigung halbjährlich gezahlt wurde. Jegliche Klage dürfte keinen Erfolg haben.



    Oh, doch doch... Ich kenne da durchaus Fälle, wo unregelmäßige Einkommen mit Überschreitung der Zuverdienstgrenzen(*) dann anteilig auf die Monate umgelegt wurden. Bei einer einmaligen Zuwendung für irgendwas könnte das ggf. kritisch werden, wenn es sich hier aber um eine dauerhaft ausgeübte Tätigkeit handelt ist es m.E. auf die betreffenden Monate umlegbar. Auch wenn die intene Erwartungshaltung in den Behörden dazu fphrt, dass diese erstmal alles ausnutzen, um es abzubügeln. Wie war das? ~60% der ALG II-bezogenen Sozialgrichtsprozesse werden von den ALG II-Empfängern gewonnen? Meine ich vage im Hinterkopf zu haben...

    (*)Gut, dass ist nun nicht exakt das gleiche wie die EE-Aufwandsenschädigung, müsste aber nach aller Logik vergleichbar behandelt werden.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg721469
    Datum13.04.2012 15:4858288 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Ich sehe in diesem Fall einzig und allein das Problem darin, dass dort die Aufwandsentschädigung halbjährlich gezahlt wurde. Jegliche Klage dürfte keinen Erfolg haben.

    ich könnte mir da gut vorstellen das ein Gericht das anders sieht und die Zahlung entsprechend den angefallenen Aufwendungen ( = Stunden) auf die Monate verteilt.

    So ne Aufwandsentschädigung fällt ja nicht "punktuell" einmal im Jahr bzw. Halbjahr an. Sie wird ja auf Grund von Tätigkeiten gewährt. Und die kann man ja zeitlich sicherlich recht gut verteilt nachvollziehen.

    Wenn mal da also nicht den Zahlungspunkt zur Berechnung hernimmt sondern die Zahlung entsprechend verteilt dürfte das sicherlich die Sache entspannen.

    Auch wenn das hier im speziellen Fall von der auszahlenden Behörde nicht von Anfang an so gemacht wurde. Eine halbjährliche bzw. jährliche Zahlung ist ja eine Verwaltungsvereinfachung.

    Ich kenn mich jetzt in der Sozialgesetzgebung nicht aus. Wie "fest" ist da der Zahlungszeitpunkt? Oder kann da doch nicht die Stundenverteilung bebrücksichtigt werden?


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz721482
    Datum13.04.2012 16:1258178 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und man muss ganz klar sagen: Den schwarzen Peter haben eher die Dame selber und die Verwaltung, die die Entschädigung auszahlt, als das Jobcenter oder deren Rechtsgrundlagen.


    Das ist um es kurz zu formulieren einfach nur "Blödsinn" was du da behauptest!

    Hier braucht es noch nicht mal Fingerspitzengefühl sondern einfach nur "gesunden Menschenverstand". Wenn aber eine Behörde entweder dazu angehalten ist oder von sich aus sehr restriktiv zu agieren was möglichen Spielraum in der Auslegung von Regelungen betrifft, dann passiert soetwas wie in diesem Fall.

    Die bereits angeführte Rechnung 175 * 12 Monate =^= 2.100 / Jahr ist ja durchaus plausibel und logisch. Wenn eine Verwaltung dann keine monatlichen Zahlungen vornimmt sondern einmal im Quartal, einmal im Halbjahr oder sogar nur einmal im Jahr aber die Summe der Zahlungen < 2.100 ist, gibt es keinen Grund hier querzuschießen. Außer man will mit aller Gewalt Geld sparen seitens des Jobcenters ohne Rücksicht auf "den Rest".

    Und das Jobcenter ist genauso Teil des Staates wie auch die Verwaltung, im Endeffekt "pisst man sich selbst ans Bein". Ich wette hier und jetzt um eine Kiste alkoholfreies Weizenbier, daß sollte es zu einem Prozeß kommen und der Gesamtjahresbetrag < 2.100 sein, daß die Entscheidung zugunsten des Ehrenamtes ausfallen wird.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721504
    Datum13.04.2012 17:2557777 x gelesen
    So kann es natürlich auch enden


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721505
    Datum13.04.2012 17:2657848 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Eine halbjährliche bzw. jährliche Zahlung ist ja eine Verwaltungsvereinfachung.Nur, wenn die solche Auszahlungen mit Kugelschreiber und Überweisungsträger machen ;-)


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721515
    Datum13.04.2012 17:4657836 x gelesen
    Wenn es so einfach wäre.
    Geschrieben von Steffen W.Die bereits angeführte Rechnung 175 * 12 Monate =^= 2.100 / Jahr ist ja durchaus plausibel und logisch. Wenn eine Verwaltung dann keine monatlichen Zahlungen vornimmt sondern einmal im Quartal, einmal im Halbjahr oder sogar nur einmal im Jahr aber die Summe der Zahlungen < 2.100 ist, gibt es keinen Grund hier querzuschießen. Außer man will mit aller Gewalt Geld sparen seitens des Jobcenters ohne Rücksicht auf "den Rest".Das genannte Zuflussprinzip (11 Abs. 2 SGB II) ist in der Vergangenheit schon öfter mal auch vor dem Bundessozialgericht gelandet. Das Jobcenter handelt kaum "ohne Rücksicht auf den Rest", sondern mit Rücksicht auf Gesetz und Rechtssprechung.
    Die Anrechungsregeln für andere Einkommen sind etwas, das sollte man bei HartzIV-Empfang schon mal durchgelesen haben, oder sich erklären lassen. Ich kann mich nicht dafür erwärmen, jetzt bei dem "Böse-Behörde <-> Armes Opfer"-Spiel mitzumachen.

    Geschrieben von Steffen W.Ich wette hier und jetzt um eine Kiste alkoholfreies Weizenbier, daß sollte es zu einem Prozeß kommen und der Gesamtjahresbetrag < 2.100 sein, daß die Entscheidung zugunsten des Ehrenamtes ausfallen wird.Mal langsam: Selbst wenn die Frau vor Gericht Recht bekommen würde, was hätte das dann mit dem Ehrenamt zu tun?
    Richtig: Nix. Das hier ist ein klassischer Fall, wo das "Ehrenamt" nur vorgeschoben wird. Woher diese laufende Einnahme kommt, muss ja kein Ehrenamt sein. Hier hat es halt jetzt mal eine Feuerwehrkameradin erwischt, das spielt aber für den zu klärenden Sachverhalt keine Rolle.
    Und ein Austritt aus dem Ehrenamt mit dieser Begründung ist, nunja, auch eine "interessante Protestform".


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz721526
    Datum13.04.2012 18:0457740 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wenn es so einfach wäre.

    Es ist so einfach, nur ist nicht der Wille da, es so einfach zu machen!


    Geschrieben von Sebastian K.Das hier ist ein klassischer Fall, wo das "Ehrenamt" nur vorgeschoben wird. Woher diese laufende Einnahme kommt, muss ja kein Ehrenamt sein. Hier hat es halt jetzt mal eine Feuerwehrkameradin erwischt, das spielt aber für den zu klärenden Sachverhalt keine Rolle.
    Und ein Austritt aus dem Ehrenamt mit dieser Begründung ist, nunja, auch eine "interessante Protestform".


    Was wird denn hier vorgeschoben? Es sind "Einnahmen", die sich aus dem Ehrenamt als Aufwandsentschädigung generieren. Also schonmal ein gewisser Unterschied zu z.B. "Einnahmen" als Trainer eines Sportvereins.

    Auf der einen Seite wird ein Dienst für den Staat geleistet der mit Aufwand und Kosten verbunden ist, wofür es eine entsprechende AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG gibt. Ich kenne konkret und im Details nur die "Feuerwehr-Entschädigungsverordnung" für RLP logischerweise aber in den restlichen 15 Bundesländern schaut es nicht anders aus.

    Auf der anderen Seite erhält man sonstige Leistungen vom Staat, die einem erstmal zustehen.

    Wenn diese erstgenannten Zahlungen aufgrund bürokratischer Spitzfindigkeiten zu einer Schmälerung irgendwelcher anderer mir zustehender Zahlungen führen würden, dann wäre ich aber auch schneller "raus" als du "Ehrenamt" sagen könntest. Denn damit geschieht genau das, was per Gesetz eigentlich verhindert werden soll, man wird mit Ehrenamt schlechter gestellt als ohne!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721529
    Datum13.04.2012 18:1157721 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Es sind "Einnahmen", die sich aus dem Ehrenamt als Aufwandsentschädigung generieren. Also schonmal ein gewisser Unterschied zu z.B. "Einnahmen" als Trainer eines Sportvereins. Sozialgesetzlich eben nicht.

    Geschrieben von Steffen W.Wenn diese erstgenannten Zahlungen aufgrund bürokratischer Spitzfindigkeiten zu einer Schmälerung irgendwelcher anderer mir zustehender Zahlungen führen würden, dann wäre ich aber auch schneller "raus" als du "Ehrenamt" sagen könntest.Das ist die eine Sichtweise. Die andere ist nunmal Sinn und Zweck von HartzIV, ob man das gut findet oder nicht. Wenn irgendwelche anderen Einkommen zur Verfügung stehen, warum muss der Staat dann noch darüber hinaus unterstützen?
    Macht man eine Ausnahme für die Feuerwehr, macht man bald Ausnahmen für alles und jeden...


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen721531
    Datum13.04.2012 18:1857588 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian K.Das ist die eine Sichtweise. Die andere ist nunmal Sinn und Zweck von HartzIV, ob man das gut findet oder nicht. Wenn irgendwelche anderen Einkommen zur Verfügung stehen, warum muss der Staat dann noch darüber hinaus unterstützen?
    In diesem Fall, weil eine Aufwandsentschödigung getätigte Aufwändungen ob nun finanzieller oder sonstiger Art kompensiert. Wenn man bei den Aufwandsentschädigungen am Begriff festhält kollidiert das irgendwie mit der Sicherung zum Lebensunterhalt, weil eigentlich ja kein Überschuss bei da ist. Jedenfalls der Begrifflichkeit nach. Sonst muss man es halt Umbenennen in "vereinfachten Kleinsteinkommenfreibetrag" oder so.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü721533
    Datum13.04.2012 18:1957525 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Macht man eine Ausnahme für die Feuerwehr, macht man bald Ausnahmen für alles und jeden...

    Mit dem kleinen Unterschied das (fast) alles und jedes andere keine "staatlichen" (=kommunalen) Aufgaben sind.


    Gruß Andi


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    AutorMarc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen721539
    Datum13.04.2012 18:2957556 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wenn irgendwelche anderen Einkommen zur Verfügung stehen

    Ich kenne mich damit mal so gar nicht aus, deshalb die vielleicht "dumme" Frage:

    Es handelt sich doch um eine "AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG" also einen Ersatz (oder "Entschädigung") für "Aufwendungen", die ich ohne das Ehrenamt nicht hätte. Das kann ich doch nicht als Einkommen definieren, nur weil es mir in mein Hartz4-Sachbearbeiter Leben passt, um die Quoten in meinem Jobcenter zu erfüllen...

    Oder sehe ich das jetzt falsch? Und es ist hier ja auch schon angesprochen worden: die juristische Auslegung der Jobcenter zu manchen Vorgängen ist: nun ja, gelinde gesagt "abenteuerlich"...

    Und nein: ich finde die Haltung: "Ätschibätsch, dann trete ich halt zurück und wende mich an die Presse..." auch nicht unbedingt prickelnd...


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY721540
    Datum13.04.2012 18:3057478 x gelesen
    Servus,

    das soll´s auch heute noch geben.
    Mit hat ein "Banker" erzählt, dass er in seiner Geschäftsstelle noch Rechnungen von einem Bankkunden vorgelegt bekommt und diese dann ausfüllen muss. Und ich kenne einen Menschen persönlich (59 Jahre alt), der das als unbedingten Service der Bank ansieht und Zeter und Mordio schreit, wenn die Bank was dafür verlangt.;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721542
    Datum13.04.2012 18:4157542 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.In diesem Fall, weil eine Aufwandsentschödigung getätigte Aufwändungen ob nun finanzieller oder sonstiger Art kompensiert. Wenn man bei den Aufwandsentschädigungen am Begriff festhält kollidiert das irgendwie mit der Sicherung zum Lebensunterhalt, weil eigentlich ja kein Überschuss bei da ist. Jedenfalls der Begrifflichkeit nach. Sonst muss man es halt Umbenennen in "vereinfachten Kleinsteinkommenfreibetrag" oder so.Das ist, als ob man "Feuer" in "Nudelsalat" umbenennt, und die Feuerwehr dann nicht mehr löscht, sondern isst ;-)
    Rein am Begriff kann man es nicht festmachen, eben auch wegen dem genannten "sonstigen Aufwand". Damit wird z.B. investierte Zeit "entschädigt". Wer arbeiten geht, investiert da auch Zeit. Schon sind wir beim "Kleinsteinkommen".

    Geschrieben von Andreas R.Mit dem kleinen Unterschied das (fast) alles und jedes andere keine "staatlichen" (=kommunalen) Aufgaben sind.Würde man an dieser Stelle den Unterschied machen, wäre das m.M.n. ein Schritt auf dem Weg zur "staatliche Zwangsarbeit" von HartzIVlern. Dürfen die bei der Feuerwehr mehr verdienen wie andere beim Sportverein, kleinem Nebenjob o.ä., wieso packt man die nicht gleich dienstags morgens um 10 ins LF, dann haben beide Seiten was davon? (<- Nicht meine Sichtweise, nur ein Denkansatz!)
    Das kann's ja auch nicht sein.


    Wie wäre eigentlich die landläufige Ansicht, wenn die hier angerechnete Aufwandsentschädigung nicht für Feuerwehrtätigkeit gezahlt worden wäre, sondern z.B. für Kommunalpolitik?
    Oder die freiwilligen Polizeidienste in manchen Ländern? Oder entsprechend vergoltene andere Tätigkeiten im staatlichen Bereich?
    (Hintergrund der Frage...)


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721543
    Datum13.04.2012 18:4557968 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Mal ehrlich, glaubst du an das was du da schreibst?Ja.

    Davon abgesehen hat dein Beitrag einen Tonfall, den ich hier, genauso wie Diskussionen über politische Ansichten, für Fehl am Platz halte, und auf den ich daher nicht weiter eingehen werde.


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz721546
    Datum13.04.2012 18:4857628 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Davon abgesehen hat dein Beitrag einen Tonfall, den ich hier, [...] für Fehl am Platz halte, und auf den ich daher nicht weiter eingehen werde.

    Dann aber "herzlichen Glückwunsch" und ich hoffe, du legst den gleichen Maßstab auch an deine eigenen Beiträge an in Zukunft!


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721550
    Datum13.04.2012 18:5657737 x gelesen
    Ist Dir bekannt, dass Aufwandsentschädigungen auch sozialversicherungspflichtig sein können, wenn sie eine bestimmte Höhe übersteigen? Ist dem Grunde nach (fast) nichts anderes...


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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü721551
    Datum13.04.2012 19:0057160 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian K.Würde man an dieser Stelle den Unterschied machen, wäre das m.M.n. ein Schritt auf dem Weg zur "staatliche Zwangsarbeit" von HartzIVlern.

    Ich bezweifle das dies praktikabel wäre, weil:
    -nach dem Gleichheitsgrundsatz müsst ich das ja dann bei allen machen/allen ermöglichen...
    -wie erkläre ich das denen die nicht feuerwehrtauglich sind aber dann auch das Geld wollen.

    Geschrieben von Sebastian K.Wie wäre eigentlich die landläufige Ansicht, wenn die hier angerechnete Aufwandsentschädigung nicht für Feuerwehrtätigkeit gezahlt worden wäre, sondern z.B. für Kommunalpolitik?

    Ich kenne mich ehrlich gesagt im Verwaltungsrecht nicht aus, also weiß ich auch nicht ob die Aufstellung eines dementsprechenden "Parlaments" ebenso "Pflichtaufgabe" ist wie Feuerwehrs.

    Geschrieben von Sebastian K.Oder die freiwilligen Polizeidienste in manchen Ländern? Oder entsprechend vergoltene andere Tätigkeiten im staatlichen Bereich?
    (Hintergrund der Frage...)


    Auch hier wieder die Frage, Pflichtaufgabe oder nicht. Ich würde eher auf nein tippen.

    Gruß Andi


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen721552
    Datum13.04.2012 19:0057370 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Rein am Begriff kann man es nicht festmachen, eben auch wegen dem genannten "sonstigen Aufwand". Damit wird z.B. investierte Zeit "entschädigt". Wer arbeiten geht, investiert da auch Zeit. Schon sind wir beim "Kleinsteinkommen".
    Ja, aber wer arbeiten geht und dessen Zeit dann mit einem Lohn/Gehalt "enschädigt" wird, macht das um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zeig mir, abgesehen von hauptamtlichen Kräften (sei es bei Feuerwehrs oder im Sportverein), jemanden, der ehrenamtlich tätig ist, dafür eine Aufwandsentschädigung erhält und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet.... Bin gespannt.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721554
    Datum13.04.2012 19:0657445 x gelesen
    Sozialversicherungspflicht, Steuerpflicht...


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721555
    Datum13.04.2012 19:0757326 x gelesen
    Das er es faktisch zumindest teilweise kann, bestreitest du aber nicht, oder?


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen721556
    Datum13.04.2012 19:0857422 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    So ne Aufwandsentschädigung fällt ja nicht "punktuell" einmal im Jahr bzw. Halbjahr an. Sie wird ja auf Grund von Tätigkeiten gewährt. Und die kann man ja zeitlich sicherlich recht gut verteilt nachvollziehen.

    Wenn mal da also nicht den Zahlungspunkt zur Berechnung hernimmt sondern die Zahlung entsprechend verteilt dürfte das sicherlich die Sache entspannen.

    Ich frage mich da gerade, wie z.B. bei mir (Ausbilder Atemschutz auf Landkreisebene) aussehen würde. Ein Lehrgang hat bei uns derzeit 32,5 UE, die überwiegend in einem Monat anfallen. Für den ("persönlich investierten") Aufwand gibt´s einmal 0,20 je gefahrenen Kilometer plus eine Aufwandsentschädigung je UE. Bei einem Lehrgang kommen da "mal eben" >400,- zusammen und das für den auf den Lehrgang beschränkten Zeitraum. Das läßt sich somit relativ klar eingrenzen.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721557
    Datum13.04.2012 19:0957369 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Sozialversicherungspflicht, Steuerpflicht...
    eben... und meines Wissens werden die Einkünfte dann auch entsprechend bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens, bzw. bei der Festsetzung des Steuersatzes, mit berücksichtigt.

    Also kann ich Deine Haltung gut verstehen, abgesehen davon, dass es eben einschlägige Vorgaben gibt, die hier die MA der Behörde zu beachten haben.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721560
    Datum13.04.2012 19:1257455 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.
    Für den ("persönlich investierten") Aufwand gibt´s einmal 0,20 je gefahrenen Kilometer
    Die Fahrtkostenentschädigung fällt im diskutierten Fall aber nicht drunter, da hier das Reisekostengesetz des jeweiligen Landes maßgeblich ist, und die Entschädigung für die tatsächlich geleisteten = gefahrenen Kilometer erstattet wird. Anders schaut es auch bei

    Geschrieben von Lars T.plus eine Aufwandsentschädigung


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen721562
    Datum13.04.2012 19:1957364 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Das er es faktisch zumindest teilweise kann, bestreitest du aber nicht, oder?
    Da ich selbst ehrenamtlich als Ausbilder bei Feuerwehrs tätig bin, bestreite ich das nicht, nein. Natürlich ist das im Portemonnaie zu merken, wenn nach einem Lehrgang eine entsprechende Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird. Nur bekommt man die Aufwandsentschädiung für einen (ehrenamtlichen) Aufwand, den man freiwillig macht und den man sonst nicht hätte. ALGII und HatzIV bekommt man als Sicherung vom Sozialstaat weil man nicht arbeiten kann/darf (man keinen Job bekommt).
    IMO grundsätzlich verschiedene Dinge.

    So und nun warte ich noch auf das von mir bei Dir bestellte Beispiel.... :-)


    Gruß
    Lars

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    J. Dalhoff

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721563
    Datum13.04.2012 19:1957302 x gelesen
    Letztes Jahr gab es noch ziemlichen Wirbel, weil Aufwandsentschädigungen auch als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt werden sollten. Das wurde dann noch mal abgeschmettert. Das hätte in der Kommunalpolitik, insbesondere bei Ortsbürgermeistern/Ortsvorstehern größerer Kommunen, für starke finanzielle Einbußen gesorgt.
    Das Problem ist also nicht so ganz neu, nicht nur bei HartzIV, und nicht nur bei Feuerwehrleuten.


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721564
    Datum13.04.2012 19:2257307 x gelesen
    Geschrieben von Lars T. So und nun warte ich noch auf das von mir bei Dir bestellte Beispiel.... :-)
    Das hier?Zeig mir, abgesehen von hauptamtlichen Kräften (sei es bei Feuerwehrs oder im Sportverein), jemanden, der ehrenamtlich tätig ist, dafür eine Aufwandsentschädigung erhält und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet.... Bin gespannt.Zählt nur Feuerwehr und Sportverein, oder auch (Kommunal)politik?


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen721565
    Datum13.04.2012 19:2457356 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.
    Die Fahrtkostenentschädigung fällt im diskutierten Fall aber nicht drunter, da hier das Reisekostengesetz des jeweiligen Landes maßgeblich ist, und die Entschädigung für die tatsächlich geleisteten = gefahrenen Kilometer erstattet wird.
    Ja, das war mir schon fast klar, dennoch

    Geschrieben von Markus R.
    Anders schaut es auch bei

    Geschrieben von Lars T.
    "plus eine Aufwandsentschädigung "

    bleibt damit ein Betrag größer den ominösen 175,-/Monat übrig, erst recht wenn der Lehrgang innerhalb eines Kalendarmonats läuft.


    Gruß
    Lars

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen721567
    Datum13.04.2012 19:2657231 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Zählt nur Feuerwehr und Sportverein, oder auch (Kommunal)politik?
    Feuer frei für alles, was im allgemeinen nicht dazu dient um damit (geplant) den Lebensunterhalt zu bestreiten!
    Bin gespannt...


    Gruß
    Lars

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721570
    Datum13.04.2012 19:3357133 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Das Problem ist also nicht so ganz neu, nicht nur bei HartzIV, und nicht nur bei Feuerwehrleuten.
    Ist mir schon klar, auch wenn ich das beruflich nicht direkt mache...

    Geschrieben von Sebastian K.
    Letztes Jahr gab es noch ziemlichen Wirbel, weil Aufwandsentschädigungen auch als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt werden sollten. Das wurde dann noch mal abgeschmettert. Das hätte in der Kommunalpolitik, insbesondere bei Ortsbürgermeistern/Ortsvorstehern größerer Kommunen, für starke finanzielle Einbußen gesorgt.
    Die bessere Lobby bei den maßgeblichen Stellen hat da die Feuerwehr dann offenbar nicht. Schließlich wurde bereits im Jahr 2000 in Augsburg vom damaligen Bundeskanzler Schröder die Abschaffung der Sozialversicherungspflicht für die Feuerwehr-Aufwandsentschädigungen propagiert. Und was ist seitdem passiert? Richtig: nichts :-(


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721571
    Datum13.04.2012 19:3657218 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.
    bleibt damit ein Betrag größer den ominösen 175,-/Monat übrig, erst recht wenn der Lehrgang innerhalb eines Kalendarmonats läuft.
    Das ist wohl richtig. Bei uns erhalten daher die Kreisausbilder eine monatliche Aufwandsentschädigung . Ist dann abrechnungstechnisch deutlich besser!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721576
    Datum13.04.2012 19:4857202 x gelesen
    Mir fällt da spontan die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter in Rheinland-Pfalz ein, insbesondere § 12 ff.
    Ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister erreicht da in größeren Ortschaften schnell Summen, wo zur Sicherung des Lebensunterhaltes kein anderes Einkommen mehr erforderlich ist.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen721581
    Datum13.04.2012 19:5857275 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Mir fällt da spontan die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter in Rheinland-Pfalz ein, insbesondere § 12 ff.
    Ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister erreicht da in größeren Ortschaften schnell Summen, wo zur Sicherung des Lebensunterhaltes kein anderes Einkommen mehr erforderlich ist.

    In der Tat sind das schon ganz nette Summen. Nur wird damit nach wie vor ein Aufwand entschädigt, den auch der Ortsbürgermeister ohne sein Wahlamt nicht hätte... Büro, -material, Telefon, Fahrten....
    Ob der Bürgermeister von dem, was von der Aufwandsentschädigung "zufällig" übrig bleibt, noch Leben kann, wage ich dann aber mal zu bezweifeln. Daß er aufgrund des mit dem Amt des Ortsbürgermeistern verbundenen Zeitaufwandes wohl kaum Zeit haben wird, den "Gewinn" auszugeben, steht dann auf einem anderen Blatt.. ;-)


    Gruß
    Lars

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721583
    Datum13.04.2012 20:1357116 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Büro, -material, Telefon, Fahrten....So wild ist das in der Praxis auch nicht. Büro/-material wird größtenteils durch die Verwaltung gestellt, und desto wahrscheinlicher, je größer der Ort ist (gerade im größten Ort einer Verbandsgemeinde steht ja dann auch mal eh ein Rathäuschen). Für das Telefon gibt es weitere Pauschalen, oder man verpackt es unter "Erstattung notwendiger Kosten". Fahrtkosten regelt das Landesreisekostengesetz, teilweise auch schon die oben verlinkte Verordnung (§ 4 oder so).
    Natürlich muss dann der Ort entsprechend groß sein, um davon zu leben, und natürlich wird, wenn man das Amt dann ernsthaft betreibt, irgendwann auch schnell die Zeit knapp.


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg721588
    Datum13.04.2012 21:0957432 x gelesen
    hallo,

    der vorherige Beitrag wurde wegen einer darin enthaltenen Beleidigung gesperrt.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V721590
    Datum13.04.2012 21:4357304 x gelesen
    Eine rein objektive Beurteilung:

    Das Ehrenamt wird "ehrenamtlich" - also ohne Vergütung ausgeführt. Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt. Das ist eine dem Lohn gleichgestellte Leitung.

    Wer Hartz VI empfängt, erhält von der Allgemeinheit eine nicht unerhebliche Geldleistung, die den Lebensunterhalt sichert, eben weil eine Arbeitstelle nicht zur Verfügung steht. Das sind bei einer Ledigen alleine Euro 374 monatlich zum Leben, ca. 350 Euro durchschnittlich für die Miete und die Heizung, dazu weitere einmalige Leistungen, wie Renovierungskosten, Anschaffungen u.Ä.

    Bei einem 1 Job werden zusätzlich mindestens noch einmal 125 Euro monatlich bezahlt, dazu das erforderliche Fahrgeld. Wer dann noch einmal 175 Euro Aufwandsentschädigung von der Feuerwehr erhält, verfügt über einen Nettobetrag von Euro knap 1.100,- völlig steuerfrei und ohne Sozialversicherungsbeiträge.

    Um diesen Betrag im Arbeitsleben zu erreichen, müßten monatlich brutto knapp 1.600 Euro verdient werden, was wohl in der örtlichen Lage schwer sein wird.

    Die Folge ist dann eindeutig: Lieber einige Stunden gegen Aufwandsentschädigung arbeiten als in einem festen Arbeitsverhältnis. Wenn die monatlichen Gesamtzahlungen auf die erbrachten Ausbildungstunden umgelegt werden würden, entsteht ein Stundenlohn wie ihn Professoren erhalten.

    Ich verstehe das Jobcenter, das im Sinne der Allgemeinheit handelt und würde auch feststellen, dass in dieser Situation bei noch höheren Aufwandsvergütungen kein Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gegeben ist.

    Ich gebe einem angesehenen Politiker recht, der vor einigen Monaten zu dem Thema feststellte:
    Wer seinen gesamten Lebenunterhalt ohne jede Gegenleistung von der Allgemeinheit, also von uns allen erhält, kann dann auch seine Tätigkeit bei der Feuerwehr der Allgemeinheit - ohne zusätzliche Entschädigung zur Verfügung stellen.


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    AutorNade8em 8S., Fröndenberg / NRW721593
    Datum13.04.2012 21:5957475 x gelesen
    Hallo,

    vielleicht sollte man erst mal die die (Legal-)definition von Aufwandsentschädigung nachlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentschädigung oder
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    Dann könnte man sich mit den (echten) Problemen die eben diese mit sich bringt, auseinandersetzen. Davon würden dann die, die jetzt oder zukünftig damit in Konflikt geraten profitieren...

    Meiner Meinung nach sollten sich alle diejenigen, die momentan Aufwandsentschädigungen zahlen oder das zukünftig tun wollen, fragen ob:
    - das was man jeweils vor Ort als Aufwandsentschädigung bezeichnet mit dem oben verlinkten übereinstimmt
    - man dass dann immer noch Aufwandsentschädigung nennen will
    - auch zukünftig Aufwandsentschädigungen zahlt oder
    - nicht doch lieber was anderes macht...

    Grüße

    Nadeem Syed


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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V721594
    Datum13.04.2012 22:0957189 x gelesen
    Leider völlig falsch, die benannten Fundstellen beschreiben nur die steuerrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen.

    Hier geht es um etwas völlig anderes..........


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    AutorNade8em 8S., Fröndenberg / NRW721601
    Datum13.04.2012 22:5857113 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Leider völlig falsch, die benannten Fundstellen beschreiben nur die steuerrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen.
    Mir ist nicht entgangen, dass es hier um die Kürzung von Sozialleistungen geht! Meiner Meinung nach steckt die "Brisanz" aber eben darin, dass eine Aufwandsentschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit gezahlt wird. Im Gegensatz dazu werden beim Aufwendungsersatz nur die tatsächlich entstanden Ausgaben (wie es der Begriff ja schon sagt) ersetzt.

    Aus den Postings habe ich herausgelesen, das dieser unterschied wohl nicht jedem klar ist. Daher ja auch der Hinweis im zweiten Teil meines Posts, ggf. mal zu überlegen ob man gerade auch mit Blick auf die Kürzungsproblematik weiterhin dabei bleiben möchte Aufwandsentschädigungen zu zahlen.

    Grüße

    Nadeem


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    AutorMarc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen721612
    Datum14.04.2012 04:1656896 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Das Ehrenamt wird "ehrenamtlich" - also ohne Vergütung ausgeführt
    Volle Zustimmung

    Geschrieben von Uwe R.Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt. Das ist eine dem Lohn gleichgestellte Leitung.
    Wenn das SO ist, gehe ich auch hier mit Dir konform

    Geschrieben von Uwe R.Um diesen Betrag im Arbeitsleben zu erreichen
    Ja, ich kenne die Sätze, ich mache den ganzen Tag nichts anderes in meinem Beurf ;-)

    Mein Verständnis von Aufwandsentschädigng war in diesem Fall ein anderes. Ich hatte gedacht, das nur tatsächlich entstandene Kosten ersezt worden wären, nicht das eine Pauschale gezahlt wurde.

    Lesen hilft manchmal... Sorry dafür ;-)


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 721644
    Datum14.04.2012 12:1757386 x gelesen
    Hallo!

    Nun gut, es scheint die ganze Sache ist für die betreffende Person schon mehr als Bitter. Aber man sollte auch der Argumentation der Sachbearbeiter sowie einiger Vorschreiber hier folgen.

    Auf der anderen Seite verstehe ich die betreffende Verwaltung nicht so ganz.

    Bei uns wird die Aufwandsentschädigung zum Beispiel für Wehrführer monatlich ausbezahlt. Der Betrag liegt bei pauschal 51,25 .
    Dieser Betrag reicht manchmal nicht aus um bestimmte Ausgaben abzudecken die man als normaler Indianer so nicht hätte.
    Unter die Ausgaben fallen zum Beispiel:

    - Ausgaben für Büromaterial (Druckerpatronen, Papier usw..)
    - Ausgaben für Übungsmaterialien (Stoppuhr, Ausbildungsdatenträger)
    - Ausgaben für Fahrtkosten (Dienstbesprechungen, Weiterbildungsveranstaltungen)
    - Usw.. usw

    Durch die monatliche Auszahlung fährt die Verwaltung eigentlich günstiger als wenn sie den Pauschalbetrag Beleghaft auszahlen würde. Auch ist der Verwaltungsaufwand geringer.

    Ob ich nun diesen Betrag versteuern müsste oder nicht, ist bei meinem Einkommen eigentlich egal. Da ich mit meinen 44 Jahren das Privileg genieße noch nie ALG oder Harz 4 bezogen zu haben, weiß ich auch nicht in wie weit sich die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf das Leben der betreffenden Personen auswirkt.

    Jedoch kann ich mir vorstellen das es für einen Harz 4 Empfänger nicht einfach ist sich ohne eine gewisse Aufwandsentschädigung als Ausbilder im Bereich der Feuerwehr zu betätigen.
    Man sollte bedenken das man für diesen Job sich auch ein wenig weiterbilden muss um auf der Höhe der Zeit zu bleiben.
    Alleine die Ausgaben für Fachliteratur beliefen sich bei mir im Jahre 2011 auf knapp 300,--!

    Ich bilde lieber nach den SER von UC aus als nach den Unterlagen der LFKS. Auf die Gründe möchte ich an dieser Stelle jedoch nicht genauer eingehen.

    Nun gut. Es ist leicht als Nichtbetroffener das Pro und Contra zu diskutieren. Soviel mal zum Thema Feuerwehr.

    Aber als arbeitender Mensch, Steuer- und Sozialabgabenzahler würde interessieren wie viel Aufwandsentschädigung nun genau für die sechs Ehrenämter geflossen ist. Weiterhin wurde ja auch die Frage eines Kommentators aus der Märkischen Allgemeinen noch nicht angesprochen.

    Ich zitiere:

    Wer sechs(!)Ehrenämter bekleidet und auch noch die Kraft und Zeit findet, bei Feuerwehreinsätzen mitzufahren, sollte doch auch vielleicht ein wenig Zeit finden, seine Einsatzfreude in Richtung Jobsuche zu lenken. Flexibel scheint Frau Zillmann ja zu sein, zu alt oder stark behindert wird sie ja wohl auch kaum sein. Oder hat sie dazu einfach keine Zeit mehr?! Leider lässt der Artikel diesen Punkt offen.

    Hier besteht Klärungsbedarf. Auch wenn dieser Umstand bisher nur zu gerne übersehen wurde. Wenn wir hier einen Bogen herummachen, ist die ganze Diskussion überflüssig!

    Gruß vom Berg

    Jakob


    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW721647
    Datum14.04.2012 12:5656587 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Uwe R.Eine rein objektive Beurteilung:

    Das Ehrenamt wird "ehrenamtlich" - also ohne Vergütung ausgeführt. Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt. Das ist eine dem Lohn gleichgestellte Leitung.


    Wo ist das bitte so definiert? Gesetz?
    Würde mich sehr interessieren.

    Danke und


    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW721649
    Datum14.04.2012 13:0656815 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt.

    Wenn das so ist, dass man die Aufwandsentschädigung für die Zeit erhält, die man aufwändet, dann ist es vermutlich tatsächlich eine "dem Lohn gleichgestellte Leistung", wie von dir angeführt.
    Mein Arbeitgeber bezahlt mich letztendlich ja auch für die Zeit, die ich für ihn arbeite.

    Aber ist das tatsächlich die Aufwandsentschädigung im eigentlichen Sinne?!
    Ich kenne aus meinem persönlichen Bereich den Begriff der Aufwandsentschädigung bislang tatsächlich nur als den Geldbetrag, der meine durch die ehrenamtliche Tätigkeit zusätzlich zu meinen "eh-da-Kosten" verursachten Auslagen ersetzt.

    Das war einmal ein Pauschalbetrag, weil man landesweit in Stichproben ermittelt hat, wieviel nun ein Jugendwart pro Monat an Auslagen hat und dann das pauschal für alle überwiesen wurde anstelle dass jeder Belege sammelt, prüft und ähnliches.
    Das war einmal die Kilometerpauschale für die Anfahrt zur Unterkunft bei Übungen und Einsätzen sowie für die Kollegen der ersten Welle der Strom für das FME laden. Der "Verpflegungsmehraufwand" wurde inform von Brötchen und ähnlichem Ausbezahlt.
    Das ist eine Aufwandsentschädigung, wie ich sie als solche verstehe!
    Ich habe aucheinmal nebenberuflich im Rettungdienst gearbeitet. Ich weiß, dass anderswo 8Euro/Stunde als "Aufwandsentschädigung" deklariert werden. Bei mir war es, wie ich es vollkommen richtig finde, reguläres Einkommen. In meinem Fall als "geringfügig Beschäftigter".

    Die "Übungsleiterpauschale" sagt ja im übrigen auch nicht, dass man bis zu 2100 Euro Aufwandsentschädigung pro Jahr steuerfrei bekommen kann.
    Sie sagt, dass man bis zu 2100 Euro nebenberufliches Einkommen nicht versteuern muss, wenn man man es unter bestimmten Bedingungen verdient hat.
    "Früher" lief das meist steuerfrei als Aufwandsentschädigung, die selbst einer Prüfung durch eine vernebelte Brille nicht standgehalten hätte, oder richtig über ne zweite Steuerkarte. Dummerweise hat es kaum einer so gemacht, wie es richtig war, weil ja keiner kontrolliert hat, ob man tatsächlich 8Euro (um mal im unteren Bereich dieser PRaxis zu bleiben) Aufwand gehabt hätte...


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 721697
    Datum15.04.2012 09:2856843 x gelesen
    Geschrieben von Jakob T.Ich zitiere:

    Wer sechs(!)Ehrenämter bekleidet und auch noch die Kraft und Zeit findet, bei Feuerwehreinsätzen mitzufahren, sollte doch auch vielleicht ein wenig Zeit finden, seine Einsatzfreude in Richtung Jobsuche zu lenken. Flexibel scheint Frau Zillmann ja zu sein, zu alt oder stark behindert wird sie ja wohl auch kaum sein. Oder hat sie dazu einfach keine Zeit mehr?! Leider lässt der Artikel diesen Punkt offen.

    Hier besteht Klärungsbedarf. Auch wenn dieser Umstand bisher nur zu gerne übersehen wurde. Wenn wir hier einen Bogen herummachen, ist die ganze Diskussion überflüssig!


    In der Tat.. vor allem würde ich mir als ARGE eine genaue Auflistung der erbrachten Stunden bringen lassen. Und war da nicht die Obergrenze bei 15h/ Woche.

    Vielleicht sollte der ein oder andere sich vor Augen halten

    MZ
    (wenn ich schon "Hartz Amt" lese weiß ich fast alles)
    Mit der Drohung ins richtige Fernsehen zu gehen..

    FilmBericht

    Unterschriftenaktion, ein MDB hat sich eingeschaltet..


    Vielleicht sollte sich der ein oder andere überlegen was genau ALG 2 bezweckt und warum welche Grenzen eingerichtet wurden. Vor allem würden mich die reellen Ausgaben und die Höhe der Aufwendungen doch sehr interessieren.


    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg721700
    Datum15.04.2012 10:0156483 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Das genannte Zuflussprinzip (11 Abs. 2 SGB II) ist in der Vergangenheit schon öfter mal auch vor dem Bundessozialgericht gelandet. Das Jobcenter handelt kaum "ohne Rücksicht auf den Rest", sondern mit Rücksicht auf Gesetz und Rechtssprechung.
    Die Anrechungsregeln für andere Einkommen sind etwas, das sollte man bei HartzIV-Empfang schon mal durchgelesen haben, oder sich erklären lassen. Ich kann mich nicht dafür erwärmen, jetzt bei dem "Böse-Behörde <-> Armes Opfer"-Spiel mitzumachen.


    *Beifall*

    Genau das ist der Punkt. Es gilt das Zuflussprinzip, nicht das Bilanzierungsprinzip.

    So richtig an's rotieren kommt man - und die ARGE - dann, wenn man als "Aufstocker" unregelmäßig alle paar Monate eine Zahlung erhält, mit der die Einkommenshöhe den Bereich des "Kinderzuschlags" (KiZ) erreicht. Dann wird es richtig lustig, weil die Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten der verschiedenen Leistungen doch erheblich differieren ... und da blicken selbst Fachanwälte dann nicht mehr durch ... :D


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP721703
    Datum15.04.2012 11:1356666 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Mit der Drohung ins richtige Fernsehen zu gehen..In einem Mittags- oder Nachmittagsmagazin bei RTL oder bei Brisant"
    Danke...

    Geschrieben von Florian B.Unterschriftenaktion, ein MDB hat sich eingeschaltet.. So schnell wird die Feuerwehr mal wieder "politisiert".
    Ob das nicht der Hauptgrund der ganzen Aktion ist?
    Die anderen "Ehrenämter", die niedergelegt wurden, werden mal kurz in dem ein oder anderen Bericht erwähnt, mehr aber auch nicht. Sind die weniger wichtig? Weniger publikumswirksam?
    Oder gab es da vielleicht gar keine "Aufwandsentschädigungen", und das ganze dient nur dazu dem Populismus ein wenig nachzuhelfen?
    Für die niedergelegte Auschusstätigkeit (Ordnungsausschuss) gibt es lt. dortiger Satzungsregelung z.B. nur 11 EUR pro Sitzung, nix laufendes/pauschales. Da ist die Dame im Dezember Mitglied geworden, Mitte März ausgetreten, Sitzungen in diesem Zeitraum: genau 1x.
    Beim Bürgerbündnis wird man vermutlich auch nicht reich.
    Bleiben Polizei (finde ich nix, ist bei anderen Kommunen im Land um die 25 EUR im Monat), und die Feuerwehr (wo tlw., zumindest auf Kreisebene, auch schon die richtige Reaktion getroffen wurde).
    Wenn dann irgendwie überall von 6 niedergelegten Ehrenämtern geschrieben wird, wird eines interessanterweise nirgendwo namentlich erwähnt.
    Dazu noch die zeitliche Abfolge aller im Netz zu findenen Informationen/Berichte...

    Mein Fazit: Hier soll die Feuerwehr von einer Partei instrumentalisiert werden, nachdem bei einer dieser Partei nahestehenden Dame etwas eingetreten ist, was ganz gut zu den eigenen Ansichten über Alg II passt, und die passenderweise noch in der Feuerwehr ist.
    Bei anderen Parteien würden Verbände etc. vermutlich aufschreien.
    (Und nein, ich bin nicht parteipolitisch engagiert, und teile weder die Ansichten der einen, noch der anderen Seite...)


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW721704
    Datum15.04.2012 11:1556992 x gelesen
    Entgegen meiner normalerweise gelassenen Art:

    ICH GLAUBE HIER HAKTS ODER WAS...

    hier werden unreflektiert Vorurteile über der Betroffenen ausgeschüttet, wie ich es leider alzu häufig erlebe. Als jemand, der viel mit ALG II Empfängern zu tun hatte habe ich alle Vorurteile in Natura gesehen, aber nur in den Randregionen. Die allermeisten die ich getroffen habe hatten Schwierigkeiten, die ich mir nicht ausmalen mag.
    Das ALG II reicht je nach Lebensort/ Familienzusammensetzung/ andere Äußere Umstände nicht zum Leben. Nur wenige können ihr Leben auf so niedrigem Niveau halten.
    Jedem der sagt, das die ja sooo viel bekommen, dem ist offen, mal einige Monate ähnlich wenig auszugeben. Im ersten Monat gelingt das dank voller Vorratsschränke noch gut, aber spätestens im dritten Monat, dürfte es bei den meisten ziemlich düster aussehen.
    Dazu kommen natürlich auch ungeplante Abflüsse wie Diebstahl, Unfälle oder dumm gelaufen, bei dem die meisten sich zwar Ärgern, aber nicht das Essen der nächsten Woche gefährdet ist.

    Von den Hunderten von ALG II Beziehern, die ich kennenlernen durfte, klassifiziere ich unter 10% als Zecke. Alle anderen hatten Probleme, die Sie teilweise selbst nicht erkennen konnten. Daneben gibt es gerade in Ostdeutschland noch eine sehr komplexe Jobsituation, die gerade für ältere Frauen nicht prickelnd ist.

    In einem solchen Umfeld als ALG II Bezieher eine Ehrenamtliche Tätigkeitauszuüben ist nicht so ohne weiteres möglich, weil schlicht das Geld fehlt. Neben der Fachliteratur und Sprit ist da auch Schreibmaterial, Computer, Patronen oder auch die Batterien der Privaten Taschenlampe zu nennen. Die Mitarbeit dort kostet nun mal Geld, das der normale ALG II Empfänger nicht ausgeben kann.

    Da ich um die persönlichen Gründe für den ALG II Bezug nichts weis und in dieser Hinsicht dem Jobcenter vertrauen muss, sehe ich keinen Grund dafür diese hier auszubreiten.

    Die Auszahlungspraxis der Gemeinden (halb/vierteljährlich) dagegen schon.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 721705
    Datum15.04.2012 11:3156393 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K. Hier soll die Feuerwehr von einer Partei instrumentalisiert werden, nachdem bei einer dieser Partei nahestehenden Dame etwas eingetreten ist, was ganz gut zu den eigenen Ansichten über Alg II passt, und die passenderweise noch in der Feuerwehr ist.
    Bei anderen Parteien würden Verbände etc. vermutlich aufschreien.


    Richtig. Stellen wir uns vor die nationalen Sozialisten hätten die Fährte aufgenommen.

    Und dabei behaupte ich das jedes Jahr deutlich gravierendere Fehlentscheidungen der Arge getroffen werden.

    Problem ist das soziale Gerechtigkeit östlich der A 7 immer noch einen etwas anderen Stellenwert hätte.
    In Duisburg Ruhrort hätte das niemanden interessiert.


    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 721706
    Datum15.04.2012 11:3157286 x gelesen
    Hallo!

    @Harald Schramke, keine Panik, fahr mal runter.

    Ich wurde aus sicherer Quelle mit ein paar Informationen versorgt und weiß nun wieso die Kameradin sechs Ehrenämter inne hatte und auch was sie an Entschädigung genau bekam.

    Die von mir zitierte Frage hat sich in positiven Sinne für mich beantwortet. Ich drücke der Kollegin die Daumen das sie Erfolg hat.

    Aber auf Grund der Informationslage musste eine solche Frage wohl gestattet sein.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722024
    Datum 17.04.2012 20:2160050 x gelesen
    Hallo, ich möchte mich in der Diskussion um mein Hartz 4-Problem einmal
    klärend äußern.
    Ich beziehe Hartz4, weil ich z.Z. keinen Job habe. Viele Bewerbungen
    (monatlich 3-5) werden
    abgelehnt oder überhaupt nicht beantwortet, wahrscheinlich, weil ich zu
    alt bin (49). (Einer Frau in .
    diesem Alter traut man wohl nichts mehr zu.)

    Gelegentlich darf ich ja mal arbeiten, z.B. letztes Jahr im Bereich
    Grünanlagenpflege, aber nur
    saisonal.

    Meine Ehrenämter haben sich mit der Zeit angesammelt,ich wollte für die
    Gesellschaft nützlich sein
    und nicht dem allgemeinen Hartz4-Klischee entsprechen. Denn so konnte
    ich den Steuerzahlern auf
    andere Art etwas wiedergeben! Insgesamt hatte ich 7 Ehrenämter, 6 davon
    habe ich am 1.3.12
    niedergelegt, nur den Einsatzdienst habe ich behalten, weil die
    Menschen, denen ein Unglück
    geschieht, ja nichts für mein Problem können. Der Grund ist folgender:
    für einige Ehrenämter gibt
    es kleine Aufwandsentschädigungen. Die hat das Jobcenter als Auflistung
    haben wollen, um eine
    Anrechnung auf meinen Regelsatz zu prüfen.Im SGBII § IIa und b steht,
    das es für
    Aufwandsentschädigungen eine Grenze von 175 Euro pro Monat gibt, was
    darüber ist, wird als
    Einkommen angerechnet. In meinen amtlichen Bescheiden wird mir aber kein
    Freibetrag gegeben,
    es wird also alles in vollem Umfang angerechnet
    Meine monatlichen Aufwandsentschädigungen beliefen sich auf:
    -25,56 Euro für Sicherheitspartner der Stadt/Polizei
    Dieses Geld wird angerechnet und sofort einbehalten!

    Halbjährlich bekomme ich 50,00 Euro für die Ausbildung in unseren 18
    Ortsteilen, wobei ich
    abends für 3 Stunden unterwegs bin, meistens an Freitagen Ebenfalls
    halbjährlich bekam ich 90 Euro für Jugendwartin der Jugendfeuerwehr, das
    sind 15 Euro pro Monat.

    Für die Arbeit im Ordnungsausschuß der Stadt erhalte ich 11.00 Euro pro
    Sitzung, halbjährlich
    ausgezahlt. (Habe aber erst 1 Sitzung mitgemacht, weil ich erst im
    Dezember durch den Beschluß
    der Stadtverordnetenversammlung bestätigt wurde.)

    Wenn ich einen Kreislehrgang leite, erhalte ich für die reine
    Unterrichtszeit 80.00 Euro, die werden
    im Monat darauf gezahlt, die Vor-und Nachbereitung wird nicht
    entschädigt. Von diesen Lehrgängen
    habe ich max. 4 im Jahr.

    Es würde mir also in der derzeitigen Berechnungspraxis nichts nützen,
    wenn monatliche Zahlungen
    kommen, das wird mir trotzdem abgezogen!

    Trotz allem erreiche ich nicht die 175 Euro-Grenze,weil nie alles
    zusammenfällt in der Zahlung.
    Das SGB II § 11 b sagt aber auch, das Entschädigungen aus
    öffentlich-rechtlichen Verordnungen
    (Satzungen) komplett anrechnungsfrei sind, weil damit eine
    Zweckbestimmung vorliegt! Alle meine
    Entschädigungen kommen aus solchen Satzungen (Stadt, Landkreis,
    Innenministerium Landtag).
    Das interessiert unserem Amt scheinbar nicht.

    Darum habe ich Klage eingereicht, es geht hier um sehr viel mehr als nur
    Feuerwehr, es geht um
    alle Ehrenamtler, wie z.B. Trainer, Übungsleiter, Betreuer, SEG,
    Kat-Schutz, THW, u.s.w.
    Stellen wir uns mal vor, wenn alle Hartzer mit Ehrenamt dieses Amt
    hinwerfen, was läuft dann
    noch? Und es sind nicht wenige, die mit Hartz4 ehrenamtlich arbeiten!
    Ich habe auch Ehrenämter niedergelegt, die keine Entschädigungen
    zahlen,weil ich nicht
    diskriminiert werden will, als Hartzer nur auf entschädigungsfreie Ämter.
    Das würde dem Artikel 1 im Grundgesetz widersprechen alle Menschen sind
    gleich..." Oder?
    Ich hoffe, das die ganze Sache jetzt etwas deutlicher geworden ist.

    Kerstin Zillmann



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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland722038
    Datum17.04.2012 21:4757543 x gelesen
    Hallo und vielen Dank für die Antwort und Respekt für die Offenheit.
    Für mich ist das ein empfehlenswerter Beitrag - ich hoffe, Du bist auf dem Klageweg erfolgreich.

    Ähnliche Probleme kenne ich z.B. auch aus der Elternzeit und dem "Zuflussprinzip": Fährt man z.B. Notarzt in Bayern, dann wird Quartalsweise abgerechnet. Hat man ein Jahr Elternzeit, dann fallen trotzdem die letzten Quartalszahlungen genau in den Zeitraum des Elterngeldes und laut Familienkasse MUSS dann vom Elterngeld abgezogen werden. Es zählt alleine der Zeitpunkt des Eintreffens der Zahlung. Man dreht sich im Kreis - ohne Ausweg.


    Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722061
    Datum18.04.2012 07:1257233 x gelesen
    Genau, da sind wir auch dran mit der Bundestagsabgeordneten aus unserem Wahlkreis, wir wollen der Frau v.d.Leyen auf den Pelz rücken um dieses Zuflußprinzip zu kippen, bitte alle aufrufen, Petitionen an den Bundestag zu schicken,so viele wie möglich!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP722062
    Datum18.04.2012 07:2056811 x gelesen
    Wie sieht Ihre Alternative zum Zuflussprinzip (bzw. zur Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen allgemein) aus?


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722065
    Datum18.04.2012 07:4756894 x gelesen
    Ganz einfach, dann rechnen wenn die Entschädigungen entstehen, also immer in dem Monat rechnen, wo man z.B. den Lehrgang durchgeführt hat. Und bei turnusmäßigen Auszahlungen auf die Monate rechnen, die im Zahlungszeitraum liegen ( halbjährlich durch 6 teilen), wie wird denn eigendlich mit Politiker-Entschädigungen verfahren? Die sind sogar steuerfrei soweit ich weiß. Hier fordere ich GLEICHES RECHT FÜR ALLE!


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg722066
    Datum18.04.2012 08:0256642 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.wir wollen der Frau v.d.Leyen auf den Pelz rücken um dieses Zuflußprinzip zu kippen,
    Das Zuflussprinzip zu kippen, wäre - mit Verlaub aus meiner Sicht gesagt - Unfug.

    Damit würde dem Missbrauch der SGB II - Leistungen - die ja ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen sollen - Tür und Tor geöffnet.

    Aus meiner Sicht reichen die bestehenden Regelungen vollkommen aus - das Problem liegt eher in der mangelhaften praktischen Umsetzung.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP722067
    Datum18.04.2012 08:1656810 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Ganz einfach, dann rechnen wenn die Entschädigungen entstehen, also immer in dem Monat rechnen, wo man z.B. den Lehrgang durchgeführt hat.Das wäre also das gleiche, als wenn die zahlende Stelle die Entschädigung monatlich berechnet/auszahlt. Die Möglichkeit gibt es heute schon, wieso soll man da also das Recht ändern?

    Geschrieben von Kerstin Z.wie wird denn eigendlich mit Politiker-Entschädigungen verfahren? Die sind sogar steuerfrei soweit ich weiß.Kommunalpolitische Entschädigungen werden genauso behandelt, steuerrechtlich und bei ALGII.
    Bei allem darüber hinaus nennt man es tlw. zwar "Aufwandsentschädigung", faktisch sind es aber "Lohnbestandteile". Dass die steuerfrei sind, mag man kontrovers sehen, das hat aber mit deinem Problem nichts zu tun.


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern722089
    Datum18.04.2012 12:4156431 x gelesen
    Ich bin erschüttert wenn ich das lese und dann sehe wie sich das Amt verhält! Manche Amtsstuben scheinen es darauf anzulegen, ihre eigenen Gesetzte und Vorgaben nicht einzuhalten und den Bürger maximal zu schikanieren. (Auch ich habe derzwit zwei Verfahren am Finanzgericht gegen das FA Erlangen laufen im Zusammenhang mit Feuerwehrthemen)


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722116
    Datum18.04.2012 16:4556293 x gelesen
    Ja,genau, warum nutzt kein Amt die Möglichkeiten im Sinne der Menschen?

    Zwischen nennen und sein ist ein großer Unterschied, bei mir wird umgekehrt vermutet, da steht im Bescheid, das die Aufwandsentschädigungen zum Lebensunterhalt dienen, also dem selben Zweck wie das ALGII, so schnell wird das gedreht. Kommunalpolitiker werden in der Steuer danach berücksichtigt (2100 Euro frei),aber welcher ALGII-Empfänger macht einen Steuerausgleich?
    Hier sind die Bundespolitiker gemeint,nicht die aus Stadt und Gemeinden.


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722121
    Datum18.04.2012 16:5356374 x gelesen
    Da magst du Recht haben, aber viele Hartzer werden zu Unrecht von vornherein als Betrüger abgestempelt. Als Alternative steht ja noch im Raum, die bestehenden Gesetze deutlicher zu formulieren und den Gummi herauszunehmen, im Moment dreht es sich jeder hin wie er es braucht.
    An der Umsetzung hapert es gewaltig.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW722122
    Datum18.04.2012 16:5556300 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Ja,genau, warum nutzt kein Amt die Möglichkeiten im Sinne der Menschen?

    Hast Du das mal die Auszahlenden Ämter gefragt ?
    Wenn ich das bisher richtig verstehe besteht dein Hauptproblem darin das die AE Quartalswiese gezahlt werden und du so in einem Monta sämtliche Grenzen übersteigst ?

    Geschrieben von Kerstin Z. bei mir wird umgekehrt vermutet, da steht im Bescheid, das die Aufwandsentschädigungen zum Lebensunterhalt dienen,

    Je nach Zeitumfang könnte man auch unterstellen das die EA tätigkeiten eine sozialversicherte Tätigkeit garnicht zulassen....

    Geschrieben von Kerstin Z.Kommunalpolitiker werden in der Steuer danach berücksichtigt (2100 Euro frei),

    AE > 2.100,-/Jahr sind IMO auch Steuerpflichtig.....


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern722131
    Datum18.04.2012 17:1256060 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.
    AE > 2.100,-/Jahr sind IMO auch Steuerpflichtig.....
    AE's sind grundsätzlich als Einnahmen erstmal steuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag für die AE beträgt 2.100 EUR pro Jahr (sog. "Übungsleiterpauschale", geregelt in § 26 EStG?), was darüber liegt müsste dann von der auszahlenden Stelle direkt besteuert werden.

    Meines Erachtens müsste die Auszahlung dann auch über eine Lohnsteuerkarte laufen.

    Gruß
    Markus


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg722136
    Datum18.04.2012 17:1956087 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.AE's sind grundsätzlich als Einnahmen erstmal steuerpflichtig.

    Nein, sie sind steuerbar ;-)

    Sie sind nur bis zur Höhe der "Übungsleiterpauschale" steuerfrei. Nur der die pauschale übersteigende Betrag ist steuerpflichtig.

    Ist eben die korrekte Begriffsdefinition.


    Geschrieben von Markus R.Der Steuerfreibetrag für die AE beträgt 2.100 EUR pro Jahr (sog. "Übungsleiterpauschale", geregelt in § 26 EStG?), was darüber liegt müsste dann von der auszahlenden Stelle direkt besteuert werden.

    Warum von der auszahlenden Stelle? Solange es sich um eine AE handelt nein, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Der Steuerpflichtige hat dies im Rahmen der Antragsveranlagung im Rahmen der JAhressteuererklärtung selbst anzugeben und damit die BEsteuerung sicher zu stellen.

    Woher sollen denn ggf. verschiedenen Träger der AEen (Gemeinde, Landkreis, Vereine,...) wissen, was Dir alles zufließt.


    Geschrieben von Markus R.Meines Erachtens müsste die Auszahlung dann auch über eine Lohnsteuerkarte laufen.

    Nur, wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit handelt. Das sehe ich in der Regeln bei FFen nicht...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722143
    Datum18.04.2012 19:1356245 x gelesen
    Also hast du meinen Text von gestern abend nicht gelesen?? Ich habe in keinem Monat die Freigrenze von 175 Euro erreicht, wie denn auch mit 25,56 Euro. Und die anderen Zahlungen waren versetzt, die haben mir die 25,56 Euro angerechnet und einbehalten, das ist falsch gewesen, der gesetzliche Freibetrag steht jedem in jedem Monat zu!!!
    Wo soll man in der Steuererklärung etwas angeben,wenn man keine macht mit ALG II? Die Zahler melden das dem FA und die sagten auf meine Nachfrage, wenn die 2100 Euro nicht erreicht werden, braucht man das nicht machen. Sie melden sich, wenn es nötig wird.
    Arbeiten würde ich sehr gern, wenn ich darf. Mich will aber scheinbar keiner einstellen,also was soll ich tun? Mit einer Bierflasche vorm Supermarkt stehen??. Zur Zeit hab ich einen 1,- Job bei der Feuerwehr, was verdient eigendlich ein Berufsfeuerwehrmann? Ich hab 132 Euro im Monat plus Regelsatz.Und weil dieser Regelsatz von den Steuerzahlern kommt, mache ich den Einsatzdienst weiter für den Steuerzahler.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW722145
    Datum18.04.2012 19:2356177 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Ich habe in keinem Monat die Freigrenze von 175 Euro erreicht, wie denn auch mit 25,56 Euro.

    Du widersprichst Dir gerade selber, in einem anderen Post habe ich gelesen, das Du sehr wohl auch andere AE bekommen hast. 'Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt!' von Kerstin Zillmann

    In meinen amtlichen Bescheiden wird mir aber kein
    Freibetrag gegeben,
    es wird also alles in vollem Umfang angerechnet
    Meine monatlichen Aufwandsentschädigungen beliefen sich auf:
    -25,56 Euro für Sicherheitspartner der Stadt/Polizei
    Dieses Geld wird angerechnet und sofort einbehalten!

    Halbjährlich bekomme ich 50,00 Euro für die Ausbildung in unseren 18
    Ortsteilen, wobei ich
    abends für 3 Stunden unterwegs bin, meistens an Freitagen Ebenfalls
    halbjährlich bekam ich 90 Euro für Jugendwartin der Jugendfeuerwehr, das
    sind 15 Euro pro Monat.

    Für die Arbeit im Ordnungsausschuß der Stadt erhalte ich 11.00 Euro pro
    Sitzung, halbjährlich
    ausgezahlt. (Habe aber erst 1 Sitzung mitgemacht, weil ich erst im
    Dezember durch den Beschluß
    der Stadtverordnetenversammlung bestätigt wurde.)

    Wenn ich einen Kreislehrgang leite, erhalte ich für die reine
    Unterrichtszeit 80.00 Euro, die werden
    im Monat darauf gezahlt, die Vor-und Nachbereitung wird nicht
    entschädigt. Von diesen Lehrgängen
    habe ich max. 4 im Jahr.

    Geschrieben von Kerstin Z.Ich hab 132 Euro im Monat plus Regelsatz.Und weil dieser Regelsatz von den Steuerzahlern kommt, mache ich den Einsatzdienst weiter für den Steuerzahler.

    Und wenn der 1,- endet endet dann auch Deine Aktivität bei der Feuerwehr ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722147
    Datum18.04.2012 19:5256325 x gelesen
    wie gesagt, es fällt nie alles zusammen auf einen "Zahltag", direkt monatlich sind es die 25,56 Euro, die haben sie sich eingestrichen beim Amt, es dreht sich bei mir allein nur um den nicht gegebenen gesetzlichen Freibetrag.Wenn ich noch rechnen kann, hab ich halbjährlich 165,56 Euro, also immer noch unter 175 Euro.Die 11 Euro Ordnungsausschuß kommen ja erst im Juni 2012.

    Hey, um deine Frage zu beantworten: Ich bin seit knapp 20 Jahren bei der Feuerwehr im Einsatzdienst, das ist ein Stück Leben geworden,das wirft man nicht weg. Und das wichtigste ist, mit meinen Kameraden zusammen macht das auch noch Spaß in der Ausbildung und im Einsatz haben wir schon alle zusammen so manche Nuß geknackt, ich werde sie nicht im Stich lassen, auch nicht wenn der 1,-Euro-Job zu Ende ist.Das steht mal ganz fest. Sie stehen auch in der jetzigen Situation hinter mir.
    Und die Menschen werden weiterhin gerettet, auch ich werde dabei sein im Einsatz nach 1,-!!!


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722149
    Datum18.04.2012 20:1456201 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Kerstin Z.wie gesagt, es fällt nie alles zusammen auf einen "Zahltag", direkt monatlich sind es die 25,56 Euro, die haben sie sich eingestrichen beim Amt, es dreht sich bei mir allein nur um den nicht gegebenen gesetzlichen Freibetrag.Wenn ich noch rechnen kann, hab ich halbjährlich 165,56 Euro, also immer noch unter 175 Euro.Die 11 Euro Ordnungsausschuß kommen ja erst im Juni 2012.

    wenn das so ist dann dürfte eine Klage doch erfolgreich sein.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW722150
    Datum18.04.2012 20:1756090 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.wie gesagt, es fällt nie alles zusammen auf einen "Zahltag", direkt monatlich sind es die 25,56 Euro, die haben sie sich eingestrichen beim Amt, es dreht sich bei mir allein nur um den nicht gegebenen gesetzlichen Freibetrag.

    Der 1,--Job fällt in den gleichen Monat ?


    Geschrieben von Kerstin Z.Ich bin seit knapp 20 Jahren bei der Feuerwehr im Einsatzdienst, das ist ein Stück Leben geworden,das wirft man nicht weg. Und das wichtigste ist, mit meinen Kameraden zusammen macht das auch noch Spaß in der Ausbildung und im Einsatz haben wir schon alle zusammen so manche Nuß geknackt, ich werde sie nicht im Stich lassen, auch nicht wenn der 1,-Euro-Job zu Ende ist.

    ;)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722152
    Datum18.04.2012 20:2156154 x gelesen
    Genau,mein Anwalt hat 100% Erfolgsaussicht gestellt.nur der Prozeß wird wegen Überlastung des Sozialgerichtes etwa in 2 Jahren stattfinden. es sei denn, es besteht öffendliches Intresse, wofür wir über unsere örtliche Presse schon gesorgt haben...


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722153
    Datum18.04.2012 20:2256131 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Kerstin Z.Genau,mein Anwalt hat 100% Erfolgsaussicht gestellt.nur der Prozeß wird wegen Überlastung des Sozialgerichtes etwa in 2 Jahren stattfinden.

    klar ist diese Dauer nicht schön. Aber dein Lebensunterhalt ist ja trotzdem gesichert.

    Ich würde weitermachen, parallel klagen und dann in zwei Jahren die Differenz kalt lächelnd entgegennehmen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722154
    Datum18.04.2012 20:3456160 x gelesen
    Den habe ich am 12.4.12 begonnen, das nennt sich "Mehraufwandsentschädigung" abgekürzt MAE, dieses Geld dient zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und ist komplett anrechnungsfrei, na?klingelts schon ? Ich soll jetzt lernen, früh aufzustehen, mit Menschen zu arbeiten, meine Teamfähigkeit zu trainieren und ich soll lernen, mit Kindern umzugehen. Der Inhalt ist " Jugendfeuerwehr", ich soll die Jugendwarte unterstützen. Mache ich doch, kein Problem, helfe auch dem Gerätewart, die Fahrzeuge und die Technik zu pflegen und zu warten,mache gelegendlich Brandschutzerziehung mit Schulklassen u.s.w. und natürlich die Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft ! Dabei war ich seit 2004 Jugendwartin. Was für ein Witz,oder?


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722155
    Datum18.04.2012 20:4256267 x gelesen
    ich möchte lieber in Ruhe arbeiten gehen und meine Ehrenämter weitermachen
    Was meinst du mit parallel klagen?


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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW722160
    Datum19.04.2012 08:1856084 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kerstin Z.ich möchte lieber in Ruhe arbeiten gehen und meine Ehrenämter weitermachen
    Was meinst du mit parallel klagen?


    Ich interpretiere mal:

    Jürgen schlägt vor, trotz der Klage, alle Ehrenämter weiterhin auszufüllen.

    Die bis zum Urteil angefallenen Zahlungsansprüche erhältst Du dann- nach gewonnenem Prozess- mit Zinsen ausbezahlt.


    Gruß,
    F.-G.

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722214
    Datum19.04.2012 18:4155675 x gelesen
    Nein, das machen die hier nicht mit, das Amt hat mir die eine Entschädigung schon vorläufig abgezogen, daraufhin hab ich öffendlich und schriftlich alles niedergelegt, so mussten die mir mit den Stichtag 1.3.12 wieder die Summe für März nachzahlen, weil ich das Geld ja nun nicht mehr bekomme.
    Außerdem wollte ich, das es wehtut,nur den Verantwortlichen jedenfalls (Landrat, Jobcenter).
    Und ich war ehrlich gesagt schon soweit, das ich dachte, selbst das Geld bin ich nun nicht mehr wert.
    Ich will auch keine Zinsen, ich will Gerechtigkeit, aber für alle, denen es wie mir ergeht.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP722219
    Datum19.04.2012 19:1555693 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Außerdem wollte ich, das es wehtut,nur den Verantwortlichen jedenfalls (Landrat, Jobcenter).Das werden die kaum so empfinden...


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722231
    Datum19.04.2012 20:5855575 x gelesen
    Oh doch, das hat es schon. Obwohl manche eiskalt sind(Jobcenterleiter).
    Wir waren nur 2 Kreisausbilder für ABC-Einsätze, einer ist noch übrig und für die praktischen Lehrgangsteile sind 2 Ausbilder nötig. Der Landkreis (Landrat) ist für den Kat.-Schutz und die Ausbildungen verantwortlich. Der hat natürlich seine Leute dafür, aber trotzdem nur einen Ausbilder... Und wir haben noch ca.2000 Feuerwehrkameraden, die einen Grundlehrgang, eine Fortbildung oder Auffrischung brauchen, Ausbilder für ABC sind bei uns sehr dünn gesät.
    Das Jobcenter musste eine Berichterstattung dulden,weil der Landrat dem Kamerateam sofort eine Drehgenehmigung gab und den Jobcenterleiter angewiesen hat, Auskunft zu geben.Der hat das Team zwar 3 mal mindestens verar... aber nun musste er ran. ( heute lief der Beitrag bei ZDF,aber nicht ganz so, wie wir das gedreht haben)Das erzeugt Druck, dazu kommt noch eine Petition im Landtag, die Fachaufsicht unseres Jobcenters, die wollen jetzt auch eine Stellungnahme.Ich denke schon, das da etwas Bewegung reinkommt.


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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz722237
    Datum19.04.2012 21:4055751 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kerstin Z.
    heute lief der Beitrag bei ZDF

    Wo ist das im ZDF gelaufen, gibt es das auch schon in der Mediathek?


    Hast du Interesse an Digitalfunk und bist auch zufällig aus Rheinland-Pfalz?

    Dann schau doch mal bei www.tetra.feuerwehr-polch.de rein, ein Digitalfunkforum speziell für User aus Rheinland-Pfalz.


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722239
    Datum19.04.2012 22:0355503 x gelesen
    ZDF, 12.10 Uhr Drehscheibe Deutschland, kann sein, das
    es schon drin ist,

    bin aus der Brandenburger Provinz im Norden an der Grenze zu MVP, (A 24- Dreieck Dosse)
    wir bekommen den Digitalfunk in den nächsten Jahren...


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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V722313
    Datum20.04.2012 18:3655534 x gelesen
    Mit dem 1 Euro - Job wirst du nun auch noch für die Feuerwehrarbeit bezahlt, die deine Kameraden ohne jede Vergütung leisten. Irgendwie springt wohl für dich immer etwas mehr heraus. Wie man hört, bist du ja auch politisch bei den Linken sehr aktiv, lernt man da, wie das Sozialsystem optimal für einen genutzt wird ?


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW722315
    Datum20.04.2012 18:3955581 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Mit dem 1 Euro - Job wirst du nun auch noch für die Feuerwehrarbeit bezahlt, die deine Kameraden ohne jede Vergütung leisten. Irgendwie springt wohl für dich immer etwas mehr heraus.

    Ich kenne mehrere Komunen, die im Bereich der Feuerwehr 1-Euro-Jobs anbieten.

    Ich verstehe dich, Uwe, also richtig, dass man für diese 1-Euro-Jobs keine arbeitssuchenden PErsonen aus der Einsatzabteilung der FF für verwenden sollte?

    Geschrieben von Uwe R.Wie man hört, bist du ja auch politisch bei den Linken sehr aktiv, lernt man da, wie das Sozialsystem optimal für einen genutzt wird ?
    Bevor ich etwas falsch verstehe:
    Je nach lesart schwingt in deinem Beitrag unterschwellig der Vorwurf des, ich sag mal "Sozialschmarotzertums" mit.
    Ist das beabsichtigt oder kommt das nur falsch rüber?
    Das ist, nur anhand des gelesenen Wortes ja schlecht zu beurteilen. Da ich erstmal jemdem nur wohlwollendes unterstelle, möchte ich kurz nachfragen.


    Grüße

    Manuel


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 722324
    Datum20.04.2012 19:2755513 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Wir waren nur 2 Kreisausbilder für ABC-Einsätze, einer ist noch übrig und für die praktischen Lehrgangsteile sind 2 Ausbilder nötig.

    Das dürfte aber das geringste Problem sein einen neuen Kameraden auszubilden.
    Jeder ist ersetzbar.

    Geschrieben von Kerstin Z.Das erzeugt Druck, dazu kommt noch eine Petition im Landtag, die Fachaufsicht unseres Jobcenters, die wollen jetzt auch eine Stellungnahme.Ich denke schon, das da etwas Bewegung reinkommt.


    Hätte es nicht eine rein sachliche Beschwerde über die unstrittigen 175 / Monat gereicht?

    Sorry, aber hier wird die Feuerwehr politisiert. Ich weiß nur nicht ob dir das bewusst ist.


    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 722325
    Datum20.04.2012 19:3155265 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.nur der Prozeß wird wegen Überlastung des Sozialgerichtes etwa in 2 Jahren stattfinden. es sei denn, es besteht öffendliches Intresse, wofür wir über unsere örtliche Presse schon gesorgt haben...


    Eieiei. Ich weiß gerade nicht wie ich diese Aussage bewerten soll.
    Aber ich bin sicher das es dringendere Fälle als deiner gibt die jetzt noch ein bisschen warten müssen.
    Kann man doll finden, muss man nicht.

    Läge dir etwas an der Sache so könnte man bestimmt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung bis hinter die Entscheidung des Gerichtes stellen.


    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 722326
    Datum20.04.2012 19:3555271 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z. Außerdem wollte ich, das es wehtut,nur den Verantwortlichen jedenfalls (Landrat, Jobcenter).

    Ah.. Rache ist ein Gericht das am besten kalt genossen wird.

    Geh davon aus dass es NIEMANDEN im Jobcenter oder im Landrat interessieren wird.


    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V722327
    Datum20.04.2012 19:4555479 x gelesen
    Zu Frage 1:
    Bei uns machen das arbeitssuchende Personen im Ehrenamt ohne etwas dafür zu bekommen, sie bekommen ja schon von der Allgemeinheit ihren Lebensunterhalt bezahlt.
    Zu Frage 2:
    Eine interessante Feststellung von dir, meinst du wirklich sie ist eine Sozialschmarotzerin so wie du es hier als Frage aufwirfst. Auf diese deine Idee wäre ich nicht gekommen. Ich glaube schon, sie wird sich an Recht und Gesetz halten, sie nutzt eben alle Chancen die sich ihr bieten.


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW722328
    Datum20.04.2012 20:0255486 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Bei uns machen das arbeitssuchende Personen im Ehrenamt ohne etwas dafür zu bekommen, sie bekommen ja schon von der Allgemeinheit ihren Lebensunterhalt bezahlt.

    ok.
    Also deiner Ansicht nach darf kein 1-Euro-Job bei der Feuerwehr für Feuerwehrmitglieder angewendet werden. Richtig?


    Geschrieben von Uwe R.Eine interessante Feststellung von dir, meinst du wirklich sie ist eine Sozialschmarotzerin so wie du es hier als Frage aufwirfst. Auf diese deine Idee wäre ich nicht gekommen. Ich glaube schon, sie wird sich an Recht und Gesetz halten, sie nutzt eben alle Chancen die sich ihr bieten.
    Interessante umdrehung der Frage :-)

    Nochmals in Stichpunkten:
    Je nach Lesart deines Beitrages von 18:36 kann man den Eindruck bekommen, dass du Kerstin Z. für eine Sozialschmarotzerin hälst.
    Da fragte ich nach, ob dieser Eindruck bei deinem Beitrag beabsichtigt is, oder ob es im Rahmen der reduzierung auf das geschriebene Wort (Betonung, Körpersprache, Redefluß u.ä. fehlt ja in einem Forum. Das ist ja nicht nur Chance, sondern oft auch Fallstrick des gegenseitigen Verstehens) einfach falsch rüber kommt.


    Im übrigen halte ich Kerstin Z. für keine Sozialschmarotzerin.
    (um deine Gegenfrage ohne Fragezeichen zu beantworten)


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722330
    Datum20.04.2012 20:3055498 x gelesen
    Der 1 Euro-Job umfasst grob umrissen die Zuarbeit für die Jugendwarte und die Arbeiten in Vor- und Nachbereitung von Ausbildungen,Hilfe für den Gerätewart, der fest angestellt ein monatliches Gehalt bezieht. Dazu kommt eine Gruppe der JF in meiner momentanen Betreuung (8-10 jährig).
    Und JA, irgendwie spring da was bei raus für mich und auch für alle anderen 1,- Euro-Jobber, und zwar etwas zu tun, unter Menschen zu sein und ein Gefühl des Gebrauchwerdens.Und natürlich 132 Euro im Monat. Meine Kameraden haben größtenteils einen Job und ich bin immer da, wenn man ruft.
    Meine Ansprüche an das Sozialsystem stelle ich für alle, notfalls sogar für Dich. Wer weiß schon, wann er in Hartz fällt? Pervers ist allerdings, das es Vollzeit-Jobs gibt, bei der die Leute weniger verdienen als wir Hartzer bekommen. Das ist kein Anreiz zu arbeiten.
    Ob ich politisch aktiv bin oder nicht,ich nutze das System wie jeder andere, auch du wirst mal Rentner, oder? Ich hatte die Ehrenämter nicht des Geldes wegen,sondern um den Steuerzahlern auf andere Art das alles wiederzugeben. Bist du etwa nicht politisch aktiv? Dann tust du mir leid, da muss wohl dann wieder ein anderer für dich reden...


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722331
    Datum20.04.2012 20:4855257 x gelesen
    zu ersetzbar. also so schnell findet man keinen, der sich für dieses Fachgebiet begeistert,eher einen für Truppmann/Truppführer

    eine sachliche Beschwerde wird dort nicht beachtet, landet in der Ablage "Rund"
    Diese Beschwerde lag dem Amt vor, wurde als unbegründet weggefegt.

    Na klar doch, die Politik hält sich "ganz sicher" aus der FW raus, wie oft ändern sich eigendlich Vorschriften und Erlasse/ Verordnungen? Ich kann dir sagen, die Politik verläßt sich darauf, das es ja genug Leute gibt, die das schon machen, und wenn dann mal der Bereitschaftsdienst von Ämtern aus Kostengründen gestrichen wird, ist das Okay? Wir stehen dann am Wochenende an der Einsatzstelle und wissen nicht wer diese übernimmt, damit wir abrücken können.Die Politik steckt schon in den Ausrückeordnungen drin ( aber ich politisiere, naja, wenn du meinst...)


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722332
    Datum20.04.2012 20:5655445 x gelesen
    Ach lass mal, jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, ich bin da tolerant.


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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt722333
    Datum20.04.2012 21:0055414 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Bist du etwa nicht politisch aktiv? Dann tust du mir leid, da muss wohl dann wieder ein anderer für dich reden...
    Auch wenn es jetzt OT geht: "Politisch aktiv" ist auch, sich ein Bild zu machen und entsprechend zu wählen. Unser politisches System basiert nun mal darauf, dass nicht jeder redet. Das wäre alles andere als wünschenswert, weil alle nur noch durcheinander reden würden, und einige davon ziemlichen Blödsinn. Um Dieter Nuhr zu zitieren: "Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht."

    BTT: Jetzt erst mal abwarten. Mit Gewalt erreicht man da nichts.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722335
    Datum20.04.2012 21:1455196 x gelesen
    Da ist was dran. Aber immer die Klappe halten ist ungesund.


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW722336
    Datum20.04.2012 21:1755354 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Ach lass mal, jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, ich bin da tolerant.

    Das war gar nicht der Grundausgangsgedanke meines Beitrages.

    Hier im Forum gibt es doch öfters mal Probleme, dass der Leser das geschriebene Wort des Schreibers nicht so interpretiert, wie es gemeint war.
    Das liegt in der Natur der Schriftkommunikation.
    Jetzt kann man natürlich entweder dem Schreiber Böses unterstellen, wenn einem eine Formulierung komisch vorkommt und auf ihn verbal einschlagen. Das wird auch oft genug gemacht. Fast immer hatte der Schreiber aber gar keine Bösen absichten.
    Daher bietet sich eine Rückfrage wie es jetzt gemeint ist an. Dann stellt man fast immer fest, dass der Schreiber nur gutes gemeint hat oder man seine Ironie nicht verstanden hat und kann zufrieden und entspannt weitermachen.
    Oder man schlägt verbal aufeinander ein und ist nachher so sauer, gestresst und kann sich gegenseitig ein paar Tage lang nicht leiden bis man dann feststellt, dass alles unnötig war ;-)

    Der 1-Euro-Job ansich ist ja nicht nicht unumstritten.
    Auf der einen Seite ist die Intention gut: "Man wird am arbeiten drangehalten."
    Wenn man, warum auch immer [1] in einer Lethargie angekommen ist, fällt es vielen extrem schwer aus dieser wieder rauszukommen.
    Ggf., ja selten ich weiß, ist auch eine Verwendung möglich, mit der man zumindest das bisherige berufliche Wissen konservieren kann.
    Berufliches Wissen und Training läßt nunmal mit der Zeit nach.
    Von der physischen Seite eine Aufgabe zu haben, anstelle nur frustriert Bewerbungen zu schreiben mal abgesehen.

    Auf der anderen Seite ist der Kritikpunkt ja auch einfach wie einleuchtend:
    Ein 1-Euro-Job darf keine regulären Arbeitsplätze ersetzen.
    Aber das ist nun nicht in allen Fällen so klar, als dass es oft nicht hinterfragt werden könne...

    (Aber das alles weißt du auch aus erster Hand)


    Grüße

    Manuel


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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg722337
    Datum20.04.2012 21:1955228 x gelesen
    Hallo,


    könntest du bitte die Zitatfunktion benutzen, damit man weiss auf was du dich beziehst.......


    Danke
    Hansi


    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg722338
    Datum20.04.2012 21:2155295 x gelesen
    Hallo,


    da du ja bekanntermassen ein Fussnotenfreund bist.. <:o)

    Geschrieben von Manuel S.Wenn man, warum auch immer [1] in einer Lethargie angekommen


    wo ist die diesmal?.......


    Grüsse
    Hansi


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722339
    Datum20.04.2012 21:2855177 x gelesen
    Und gegen diese Lethargie hatte ich das passende Mittel für mich, 6 Ehrenämter, die mich wach gehalten haben, die mich an der Gesellschaft teilhaben ließen, die mir nicht gestattet haben,mich gehen zu lassen.
    ja, diese 1,-Euro-Jobs werden oft mißbraucht ,die Schattenseite des nicht detaillierten Gesetzes


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722340
    Datum20.04.2012 21:3155383 x gelesen
    Na nicht da, siehst du eine?


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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V722341
    Datum20.04.2012 21:3355168 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.Also deiner Ansicht nach darf kein 1-Euro-Job bei der Feuerwehr für Feuerwehrmitglieder angewendet werden. Richtig?

    Irgendwie hast du ein Verstehens- oder Verständnisproblem und versuchst etwas aus einem Text herauszulesen was dort nicht steht. Du reduzierst alles auf unterstes Niveau. Das ist der von dir geschriebene Text und nicht meiner, den du hier wieder gibst. Ich habe etwas anderes geschrieben, du solltest es durchlesen, verstehen, den Inhalt erkennen, dann verarbeiten und dir Gedanken machen, was die Aussage meines Textes ist.
    Dann wirst du feststellen, dass ich etwas anderes ausgesagt habe als das, was du hier wiedergegeben hast und von mir auch noch bestätigt bestätigt haben möchtest.

    Auf das von dir angewandte Niveau werde ich mich nicht begeben.


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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg722343
    Datum20.04.2012 21:3955316 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kerstin Z.Na nicht da, siehst du eine?


    ja ich seh sie.....


    wenn du auf antworten gehst.....
    kommen über dem Feld wo du schreiben kannst ein paar Buttons... Zitat, Bild, Link....etc...


    wiederum darüber steht der Text des Posts auf das du antworten möchtest....

    Wenn dun nun da eine Textstelle markierst, und den Butten Zitat anklickst........dann sieht man, worauf du dich beziehst..... wenn du anschliessend da drunter deine Zeilen anbringst.

    ....nicht das das Thema an sich anstrengend genug ist... ;o)


    Grüsse
    Hansi


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW722344
    Datum20.04.2012 21:4855210 x gelesen
    Geschrieben von Hansi S.da du ja bekanntermassen ein Fussnotenfreund bist.. <:o)

    Geschrieben von Manuel S.
    > Wenn man, warum auch immer [1] in einer Lethargie angekommen

    wo ist die diesmal?.......


    Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst :-)


    [1]
    Vorweg: Aus eigener Arbeitslosigkeit kenne ich das glücklicherweise nicht.

    Wenn man aus Krankheit lange Zeit keinen Sport machen konnte, sich dann irgendwann wieder aufrappeln muss. Obwohl man über Monate nix gemacht hat. Wenn man es dann dochmal versucht und feststellt, dass nix so klappt wie vorher. Nichtmal annähernd so gut. Dann ist der Betroffene zusätzlich zu der Schwierigkeit des "Aufraffens" noch hinzu, dass man Deprimiert ist.

    Auch wenn die Situation eine gänzlich andere ist befürchte ich sehr, dass es nach längerer Arbeitslositkeit nicht einfacher ist, aus einer erworbenen Lethargie, denn lethargisch ist man ja vorher meistens sicherlich nicht, nicht einfacher ist.
    Zum inneren Druck "Ich will endlich wieder" kommt ja noch ein gewaltiger externer dazu.


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722345
    Datum20.04.2012 21:4855434 x gelesen
    Ach, Hansi, das war ein Jux, die Fußnote war nicht in der letzten Mail, da konnte man auch keine sehen.
    siehs mal locker, es ist Freitag abend und ich bin auch nur ein Mensch, sorry das es dich anstrengt

    schönes WE


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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg722346
    Datum20.04.2012 21:5355223 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kerstin Z.Ach, Hansi, das war ein Jux, die Fußnote war nicht in der letzten Mail, da konnte man auch keine sehen.
    siehs mal locker, es ist Freitag abend und ich bin auch nur ein Mensch, sorry das es dich anstrengt



    ich bin locker....

    und bzgl Fussnote schrieb ich auf Manuels Beitrag selbst...


    so entstehen missverständnisse

    aber da du nicht in deinen Beträgen zitierst....weiss man auch nicht auf was du dich beziehst...insofern ....

    schönes WE
    HAnsi


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW722349
    Datum21.04.2012 06:5755150 x gelesen
    Hilfe zum Verfassen von Beiträgen

    Insbesondere: 1.2.2 Beitrag schreiben / Auf einen Beitrag antworten
    dürfte Hilfreich sein um Deine Beiträge besser lesen zu können.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg722352
    Datum21.04.2012 10:0955230 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.... die bestehenden Gesetze deutlicher zu formulieren und den Gummi herauszunehmen, im Moment dreht es sich jeder hin wie er es braucht.
    Es ist nicht Aufgabe von Gesetzen, alles bis in Detail zu regeln. Gesetze sollen einen Rahmen stecken, in dem sich der Bürger und die Behörden bewegen können. Der Rest wird in Verordnungen, Erlassen und ggf. anderen Regelungen (z.B. die Handlungsanweisungen der BA) gemacht.

    Geschrieben von Kerstin Z.An der Umsetzung hapert es gewaltig.
    FullACK - hier müsste angesetzt werden.
    Vernünftige Qualifizierung der Mitarbeiter, ggf. Kontrolle der Bescheide durch eine zweite Person, Einrichtung einer Beschwerde- und Schlichtungsstelle ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg722355
    Datum21.04.2012 10:3755248 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Es ist nicht Aufgabe von Gesetzen, alles bis in Detail zu regeln. Gesetze sollen einen Rahmen stecken, in dem sich der Bürger und die Behörden bewegen können. Der Rest wird in Verordnungen, Erlassen und ggf. anderen Regelungen (z.B. die Handlungsanweisungen der BA) gemacht.

    genau, unser Amt arbeitet nach dem Kommentaren zum Gesetz, ein Buch, in dem steht, was irgendwer mal irgendwann zum Gesetz gesagt hat (hat mir der Amtsleiter so gesagt)

    Geschrieben von Udo B.FullACK - hier müsste angesetzt werden.
    Vernünftige Qualifizierung der Mitarbeiter, ggf. Kontrolle der Bescheide durch eine zweite Person, Einrichtung einer Beschwerde- und Schlichtungsstelle ...


    so ist es, der Amtsleiter meinte vor einiger Zeit, seine Leute wären "verbraucht", viele wurden schon ausgetauscht, viele sind psychisch angeschlagen,aber sie bekommen keine Supervisionen um damit klarzukommen


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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg765813
    Datum24.06.2013 09:21   50998 x gelesen
    Hallo
    Ich habe meine Klage vor dem Sozialgericht verloren, ich muß jetzt an den Staat die Summe von 422 Euro abdrücken.
    Der Richter hat es mit einem BSG-Urteil vom 26.Mai 2011 begründet. Fazit: ich warne jeden ALG II-Empfänger davor, ehrenamtlich tätig zu werden, wenn es dafür Aufwandsentschädigung gibt, egal, in welcher Höhe.

    Ich habe seit dem 1.1.13 einen Vollzeitjob, kann aber wohl erst ab 2015 von meinem Lohn profitiern.

    Vielen Dank an alle, die mich unterstützt haben und mir Mut zusprachen.

    Meine Ehrenämter habe ich fast alle am 1.1.13 wieder aufgenommen und ich schaffe sie, trotzdem ich 8 Stunden arbeite.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP765836
    Datum24.06.2013 13:39   50720 x gelesen
    Geschrieben von Kerstin Z.Der Richter hat es mit einem BSG-Urteil vom 26.Mai 2011 begründet. Vermutlich Az. B 14 AS 93/10 R

    Geschrieben von Kerstin Z.Fazit: ich warne jeden ALG II-Empfänger davor, ehrenamtlich tätig zu werden, wenn es dafür Aufwandsentschädigung gibt, egal, in welcher Höhe.Quatsch.

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen765851
    Datum24.06.2013 16:1050233 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Kerstin Z."Der Richter hat es mit einem BSG-Urteil vom 26.Mai 2011 begründet. "Vermutlich Az. B 14 AS 93/10 R


    hat nur irgendwie nicht so wirklich mit dem Fall zu tun. Da geht's um regelmäßige, monatliche Zahlungen im oberen dreistelligen Bereich vs. Aufwandsentschädigungen unter der 175-Euro-Grenze, die nur dummerweise in einzelnen Monaten gesammelt ausgezahlt wurden :-/ "Tolles" Referenzurteil für die Entscheidung

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    AutorKers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg765888
    Datum25.06.2013 09:1349524 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.hat nur irgendwie nicht so wirklich mit dem Fall zu tun

    Richtig, das ist das Urteil, auf dessen Grundlage die Entscheidung fiel,da es bereits die letzte Instanz war, geht da angeblich nichts mehr.
    Sauer bin ich auch auf den DFV und unseren LFV, habe sie damals angerufen und um Hilfe gebeten, da kam garnichts. Obwohl ich um generelle Hilfe für alle Fälle bat, es sind hier im Landkreis bereits 38 Fälle bekannt geworden.

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    AutorFran8k R8., Zossen / Brandenburg765892
    Datum25.06.2013 09:3249363 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Damit wird z.B. investierte Zeit "entschädigt". Wer arbeiten geht, investiert da auch Zeit. Schon sind wir beim "Kleinsteinkommen".

    Gerade das ist nicht der Fall. Eine Aufwandsentschaedigung entschaedigt nunmal nur materiellen Aufwand und keine investierte Zeit, da es sonst ein Lohn waere. Und dann braeuchten wir auch fuer Einsaetze in der Arbeitszeit keine Lohnfortzahlung, da der Aufwand in dieser Zeit ja durch die Aufwandsentschaedigung beglichen wird.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP765895
    Datum25.06.2013 10:4449191 x gelesen
    Geschrieben von Frank R.Gerade das ist nicht der Fall.Sagst du. Die Rechtssprechung sagt (tlw.) was anderes. Aufwandsentschädigung ist eben nicht gleich Aufwandsentschädigung.

    Geschrieben von Frank R.Und dann braeuchten wir auch fuer Einsaetze in der Arbeitszeit keine Lohnfortzahlung, da der Aufwand in dieser Zeit ja durch die Aufwandsentschaedigung beglichen wird.Lohnfortzahlung ersetzt nicht den Aufwand der Einsatzkraft, sondern des Arbeitgebers...

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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     13.04.2012 12:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.04.2012 12:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.04.2012 12:10 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     13.04.2012 12:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
     13.04.2012 12:40 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     13.04.2012 12:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.04.2012 12:49 Flor7ian7 P.7, Wiesloch
     13.04.2012 13:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 15:42 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     13.04.2012 17:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 15:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.04.2012 17:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 18:30 Anto7n K7., Mühlhausen
     13.04.2012 19:08 Lars7 T.7, Oerel
     13.04.2012 19:12 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.04.2012 19:24 Lars7 T.7, Oerel
     13.04.2012 19:36 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.04.2012 16:12 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     13.04.2012 17:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 18:04 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     13.04.2012 18:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 18:18 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     13.04.2012 18:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 19:00 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     13.04.2012 19:00 Lars7 T.7, Oerel
     13.04.2012 19:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 19:19 Lars7 T.7, Oerel
     13.04.2012 19:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 19:26 Lars7 T.7, Oerel
     13.04.2012 19:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 19:58 Lars7 T.7, Oerel
     13.04.2012 20:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.06.2013 09:32 Fran7k R7., Zossen
     25.06.2013 10:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 18:19 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     13.04.2012 18:27 gesperrt
     13.04.2012 18:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 18:48 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     13.04.2012 18:56 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.04.2012 19:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 19:09 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.04.2012 19:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.04.2012 19:33 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.04.2012 21:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.04.2012 18:29 Marc7 B.7, Gehrden
     13.04.2012 21:43 Uwe 7R., Schwerin
     14.04.2012 04:16 Marc7 B.7, Gehrden
     14.04.2012 12:56 Mark7us 7B., Gummersbach
     14.04.2012 13:06 ., Dortmund
     15.04.2012 10:01 Udo 7B., Aichhalden
     13.04.2012 21:59 Nade7em 7S., Fröndenberg
     13.04.2012 22:09 Uwe 7R., Schwerin
     13.04.2012 22:58 Nade7em 7S., Fröndenberg
     14.04.2012 12:17 Jako7b T7., Bischheim
     15.04.2012 09:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     15.04.2012 11:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.04.2012 11:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     15.04.2012 11:15 Hara7ld 7S., Köln
     15.04.2012 11:31 Jako7b T7., Bischheim
     17.04.2012 20:21 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     17.04.2012 21:47 ., Viskafors
     18.04.2012 07:12 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 07:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.04.2012 07:47 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 08:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.04.2012 16:45 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 16:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.04.2012 17:12 Mark7us 7R., Höhenrain
     18.04.2012 17:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
     18.04.2012 19:13 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 19:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.04.2012 19:52 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 20:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.04.2012 20:21 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 20:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.04.2012 20:42 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     19.04.2012 08:18 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
     19.04.2012 18:41 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     19.04.2012 19:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.04.2012 20:58 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     19.04.2012 21:40 Ralf7 R.7, Kirchen
     19.04.2012 22:03 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 19:27 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     20.04.2012 20:48 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 19:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     20.04.2012 19:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     18.04.2012 20:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.04.2012 20:34 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 18:36 Uwe 7R., Schwerin
     20.04.2012 18:39 ., Dortmund
     20.04.2012 19:45 Uwe 7R., Schwerin
     20.04.2012 20:02 ., Dortmund
     20.04.2012 20:56 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 21:17 ., Dortmund
     20.04.2012 21:21 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     20.04.2012 21:31 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 21:39 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     20.04.2012 21:48 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 21:53 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     21.04.2012 06:57 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     20.04.2012 21:48 ., Dortmund
     20.04.2012 21:28 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 21:33 Uwe 7R., Schwerin
     20.04.2012 20:30 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 21:00 ., Thierstein und Magdeburg
     20.04.2012 21:14 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     20.04.2012 21:19 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     18.04.2012 08:02 Udo 7B., Aichhalden
     18.04.2012 16:53 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     21.04.2012 10:09 Udo 7B., Aichhalden
     21.04.2012 10:37 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     18.04.2012 12:41 Volk7er 7L., Erlangen
     24.06.2013 09:21 Kers7tin7 Z.7, Wittstock/dosse
     24.06.2013 13:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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