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ThemaVerwendung von eMail-Adresse mit Feuerwehrnamen29 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
Infos:
  • Der Name der Gemeinde: Eine Übersicht zu Art und Umfang des gemeindlichen Namensschutzes (nach Landesrecht NRW)
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722072
    Datum18.04.2012 10:0012699 x gelesen
    hi

    folgende Situation:

    Feuerwehrangehöriger Herbert Schlauch verwendet die eMail-Adresse feuerwehr-hintertupfingen@gmx.de

    Diese hat er sich bei einem Freemailer eingerichtet. Die Gemeinde Hintertupfingen bzw. die Feuerwehr Hintertupfingen hatte er nicht gefragt.

    Er verwendet nun diese Adresse für verschiedene Zwecke. Z.B. um in einem Anzeigemarkt Funktechnik anzubieten.

    Dort kommt es jetzt zu Unstimmigkeiten.

    Jemand der dieses Angebot spanisch vorkomme wendet sich direkt an die Feuerwehr Hintertupfingen ...


    Den Rest überlasse ich mal Eurer Phantasie ;-)


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü722073
    Datum18.04.2012 10:079135 x gelesen
    Hi,

    also ich denke wenn man die Adresse etwas anders betrachtet, nämlich so:

    Geschrieben von Jürgen M.feuerwehr-hintertupfingen@gmx.de

    sollte einem doch etwas auffallen oder....?
    Oder gibt es Feuerwehren die bei Freemailern "ihre" Adressen haben ?


    Gruß Andi


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen722074
    Datum18.04.2012 10:168516 x gelesen
    Moin!


    Ohne jetzt ganz genau nachgeforscht zu haben glaube ich er könnte sogar zum Amtsgericht gehen und sich als "Feuerwehr Hintertupfingen e.K." oder "Feuerwehr Hintertupfingen GmbH" ins Handelsregister eintragen lassen und Funktechnik verkaufen ;-)

    Insofern dürfte man ihm nicht an die Wäsche können, wenn er nicht explizit versucht sich als Vertreter der Kommune Hintertupfing auszugeben.

    Gruß Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen722075
    Datum18.04.2012 10:198719 x gelesen
    Mir sind einige Feuerwehren bekannt und auch Ämter, bei denen E-Mail Anbieter in der Adresse auftauchen. Insbsondere in kleinen Gemeinden kommt das durchaus vor.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722076
    Datum18.04.2012 10:198384 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jan K.Ohne jetzt ganz genau nachgeforscht zu haben glaube ich er könnte sogar zum Amtsgericht gehen und sich als "Feuerwehr Hintertupfingen e.K." oder "Feuerwehr Hintertupfingen GmbH" ins Handelsregister eintragen lassen und Funktechnik verkaufen ;-)

    dürfte nicht klappen.

    Das Namensrecht an "Feuerwehr Hintertupfingen" liegt bei der Gemeinde Hintertupfingen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorOliv8er 8S., Starnberg / Bayern722078
    Datum18.04.2012 10:268201 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das Namensrecht an "Feuerwehr Hintertupfingen" liegt bei der Gemeinde Hintertupfingen.

    Stimmt. Die Gemeinde als Gebietskörperschaft hat hier das Sagen, wie der Begriff "Hintertupfingen" verwendet werden darf. Daher emfpiehlt sich bei allen Domain-Namen, die einen Ortsnamen enthalten, auch eine schriftliche Anfrage an die Gemeinde zu richten, ob das genehm ist. In 99% werden sie dazu keine Einwände haben.


    --
    Operation Sichere Einsatzfahrt
    http://sichere-einsatzfahrt.de

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    AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg722079
    Datum18.04.2012 11:038346 x gelesen
    Servus Andreas,

    wir haben unsere E-Mail-Adresse schon lange bei einem Freemailer.
    Ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass zu damaliger Zeit unsere Gemeindeverwaltung noch sehr rückständig war, was die elektronische Post betraf. Inzwischen hat sich das sehr gebessert und so sollen nun alle Abteilungen eine Adresse mit der kommunalen Domain bekommen, genauso wie die Kommandanten.


    Beste Grüße aus dem Kraichgau
    Sebastian Stadler
    -------------------------------------
    Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
    und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben722080
    Datum18.04.2012 11:107811 x gelesen
    Wobei es unheimlich schwer sein dürfte die Gemeinde Hintertupfingen zum Zwecke der Erlaubniseinholung zu kontaktieren...


    Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722081
    Datum18.04.2012 11:557638 x gelesen
    Mir fallen da spontan nur die Paragrafen 132 und 132a StGB ein. Insbesondere §132a (1) Satz 1:
    Geschrieben von § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
    (1) Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    [...]
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722083
    Datum18.04.2012 12:047543 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian T. Mir fallen da spontan nur die Paragrafen 132 und 132a StGB ein. Insbesondere §132a (1) Satz 1:

    hui - das ist eine grosse Keule

    Ich denke dazu müsste auch noch das entsprechende Auftreten kommen. Ob dafür nur die Verwendung des Organisationsnamens als Bestandteil der eMail-Adresse ausreicht müsste dann halt im Zweifel ein (Straf-) Gericht klären.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722085
    Datum18.04.2012 12:107342 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ob dafür nur die Verwendung des Organisationsnamens als Bestandteil der eMail-Adresse ausreicht Das bestimmt nicht. Aber wenn er schonin einem Anzeigemarkt Funktechnik [anbietet,] dann sieht das doch schon etwas anders aus.

    Ob natürlich ein Richter dann auch ein entsprechendes Urteil fällen würde, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt bestimmt auch noch die Möglichkeit der Unterlassungsklage, aber davon hab ich nun gar keine Ahnung.


    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW722087
    Datum18.04.2012 12:377217 x gelesen
    Hallo,

    das verwenden einer E-Mail Adrese ist aber weder eine Amts- noch Dienstbezeichnung.

    mfG
    Hilmar


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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722094
    Datum18.04.2012 13:197141 x gelesen
    Geschrieben von Hilmar K.das verwenden einer E-Mail Adrese ist aber weder eine Amts- noch Dienstbezeichnung.Das verwenden einer E-Mail-Adresse nicht, aber wenn er nun, in der Art wie wie er die E-Mail-Adresse verwendet, den Anschein macht als wäre er die Feuerwehr Hintertupfing, dann ist das doch schon der Missbrauch einer solchen Bezeichnung (denke ich).


    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP722097
    Datum18.04.2012 13:406985 x gelesen
    Thematisch eng dabei fallen mir ganz viele Feuerwehren in Facebook auf...
    Feuerwehr xqz-Stadt - meist dürfte das ohne Zustimmung der Gemeinde geschehen. Wie ist das rechtlich zu bewerten? Hier wird der Eindruck erweckt, "offizielle" Seite dieser Feuerwehr zu sein - oder?


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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein722100
    Datum18.04.2012 13:526944 x gelesen
    könnte Geschrieben von jürgen s.Hier wird der Eindruck erweckt, "offizielle" Seite dieser Feuerwehr zu sein - oder?

    woran machst du es fest das es nicht die Seite der Feuerwehr ist!?


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722102
    Datum18.04.2012 14:286975 x gelesen
    hallo,

    Ich wurde gefragt was ich mit meinem Posting bezwecken will. Hier mal eine offene Antwort:

    Die Sache hat einen realen Hintergrund. Momentan gibt es im Feuerwehr-Markt Irritationen.

    Dies hab ich nun zum Anlass genommen die Thematik jetzt im Feuerwehr-Forum allgemein zu diskutieren.

    Deshalb hab ich den Sachverhalt verallgemeinert und es an der fiktive Feuerwehr Hintertupfingen "aufgehängt"


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722103
    Datum18.04.2012 14:326921 x gelesen
    Eine Facebook-Seite kann sehr wohl offiziell sein, das kann man am Beispiel München sehen. Zu diesem Off-Topic sehr interessant zu lesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,827995,00.html

    Sicher gibt es eine Menge Feuerwehr-Facebook-Seiten, die offiziell sind und auch solche die es wieder nicht sind. Das ist ähnlich wie bei Webseiten, da gibt es auch vermeidlich "offizielle" mit nicht offiziellen Betreibern (Förderverein, Feuerwehrverein, sonst irgendein feuerwehrbezogener Verein, ein Kamerad privat, ...). Was das alles rechtlich bedeutet oder bedeuten kann ist ein ganz anderes Thema.

    Grundsätzlich betreiben die meisten aber Öffentlichkeitsarbeit für eine Feuerwehr. Die werden dann auch gerne geduldet, wenn nicht sogar offiziell gefördert.

    In Jürgens Beispiel geht es jedoch darum, das etwas unerwünscht ist.


    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen722119
    Datum18.04.2012 16:516721 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.dürfte nicht klappen.

    Das mit der GmbH dürfte ohne weiteres klappen. Würde das nicht klappen, so dürfte man auch Probleme haben den Verein "Feuerwehr Hintertupfingen e.V." ohne entsprechende Freigabeeintragen zu lassen.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg722123
    Datum18.04.2012 16:586757 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Marc D.Das mit der GmbH dürfte ohne weiteres klappen

    wenn die Gemeinde auf die Hinterfüsse steht ist die GmbH schnell wieder dicht gemacht.

    Geschrieben von Marc D.Würde das nicht klappen, so dürfte man auch Probleme haben den Verein "Feuerwehr Hintertupfingen e.V." ohne entsprechende Freigabeeintragen zu lassen.

    da dürfte man regelmässig von mindestens einer Duldung ausgehen.

    Ich denke man kann da Namensrechtlich den

    - Sportverein Hintertupfingen

    und die

    - Feuerwehr Hintertupfingen

    nicht direkt vergleichen.

    Wenn die Gemeinde Hintertupfingen das nicht will hat auch der Feuerwehr-Verein keine Chance.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen722125
    Datum18.04.2012 17:016698 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Wenn die Gemeinde Hintertupfingen das nicht will hat auch der Feuerwehr-Verein keine Chance.

    Stimmt vermutlich. Nur würde sie das auch nur mitbekommen, wenn dieser Verein das so will. Dem AG ist das recht egal.

    Zudem wird man nicht selten die Kombination "Feuerwehr Ortsteilname e.V." finden. da könnte es mitunter sogar für die Gemeinde schwierig werden zu intervenieren.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP722130
    Datum18.04.2012 17:106570 x gelesen
    Geschrieben von Marc D. Zudem wird man nicht selten die Kombination "Feuerwehr Ortsteilname e.V." finden. da könnte es mitunter sogar für die Gemeinde schwierig werden zu intervenieren.Wenn Hintertupfingen in Rheinland-Pfalz liegen würde, wäre da der § 9 Abs. 5 des LBKG:
    Zur Förderung des Feuerwehrgedankens können Vereine oder Verbände gebildet werden. Sie dürfen keinen Namen führen, der zu einer Verwechslung mit der Feuerwehr als gemeindlicher Einrichtung führen kann.


    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg722132
    Datum18.04.2012 17:126690 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.Das mit der GmbH dürfte ohne weiteres klappen.

    Nein


    § 1 Abs. 2 FwG Ba-Wü (Begriff der Feuerwehr): "Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Werkfeuerwehren die Bezeichnung Feuerwehr mit und ohne Zusatz führen."

    In sofern geht m.E eine Feuerwehr Hintertupfing GmbH nicht.

    Ein "Feuerwehrverein Hintertufpingen e.V." m.E. schon,

    Interessant wäre sicherlich die Frage "Feuerwehrgesellschaft Hintertupfingen mbH". Müßte aber m.E. möglich sein. Schließlich kann jemand ja auch eine "Stadtentwicklungsgesellschaft Hintertupfingen mbH" gründen um als Städteplaner Leistungen im Bereich Stadtentwicklung anzubieten. Und der Unternehmenssitz ist eben Hintertupfingen. Eine solche Erweiterung in der Firma (=Name unter dem der Kaufmanns sein Unternehmen betreibt) um den Ort des Sitzes wird sogar bei viele Gesellschaften vom Registergericht indirekt gefordert, um eine Eindeutigkeit der Firma zu gewährleisten. Es würde z.B. den Eintrag einer "Stadtentwicklungsgesellschaft mbH" ablehnen da nicht eindeutig genug bzw. irgend wo schon vorhanden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen722138
    Datum18.04.2012 17:356717 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.§ 1 Abs. 2 FwG Ba-Wü (Begriff der Feuerwehr)

    Leider nicht der Standard in deutschen Brandschutzgesetzen. Dürfte meines Erachtens das einzige BL wo es eine solche Regelung gibt. Selbst die Regelung aus RLP geht nicht ganz so weit.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722164
    Datum19.04.2012 09:136428 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.Leider nicht der Standard in deutschen Brandschutzgesetzen.Dieser Passus scheint sinnvoll zu sein... Von daher müsste über die Verbände entsprechende Lobbyarbeit geleistet werden, damit so ein Passus bei der nächsten Revision der Brandschutzgesetze mit aufgenommen werden kann.

    Dann auch um die Erweiterung des Verbots analog zu § 132a (2) StGBDen [...] genannten Bezeichnungen [...] stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


    Christian Tietz

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen722166
    Datum19.04.2012 09:446161 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Christian T. Von daher müsste über die Verbände entsprechende Lobbyarbeit geleistet werden, damit so ein Passus bei der nächsten Revision der Brandschutzgesetze mit aufgenommen werden kann.

    Was "Verbände" so anrichten darfst du unter "Neues Kältemittel für KfZ-Klimaanlagen" mal nachgoogeln ;-)

    Desweiteren: Mein Weltbild ist sicherlich weit von dem eines gelb-blauen Splitterparteichens entfernt, aber wenn Du solche Kleinigkeiten auch noch regeln willst ....????
    Wo ist den das Problem an der "Feuerwehr Hintertupfing GmbH"?
    Wenn man mit jemandem Geschäfte macht muß man sich halt informieren (und wird dabei herausfinden das es es eben nicht die Kommunale Einrichtung "Feuerwehr Hintertupfing" ist. Ohne mich nun wieder weiter eingelesen zu haben, dürfte die nämlich gar keine eigene Rechtsperson sein!), das ist aber überall so!

    Gruß Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722168
    Datum19.04.2012 10:006175 x gelesen
    Geschrieben von Jan K.Desweiteren: Mein Weltbild ist sicherlich weit von dem eines gelb-blauen Splitterparteichens entfernt, aber wenn Du solche Kleinigkeiten auch noch regeln willst ....???? Meines auch ;-)
    Ich sehe es aber nicht als Kleinigkeit, wenn sich jemand mit dem Vertrauensvorschuss "der Feuerwehr" komerziellen Erfolg erzielen will. Gewisse Bezeichnungen, die eine hohe Fachkompetenz und/oder bedingungsloses Vertrauen erfordern gehören geschützt. Bundesweit ist das schon für Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter[1] festgelegt.

    [1]: Siehe §132a (2) StGB


    Christian Tietz

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg722170
    Datum19.04.2012 10:506125 x gelesen
    Geschrieben von Christian T. Dann auch um die Erweiterung des Verbots analog zu § 132a (2) StGB

    Eine gewisse kaufmännische Sorgfaltspflicht des Einzelnen macht auch hier diesen deutschen Regelungsirrsinn überflüssig. Wenn ich mir nicht sicher bi, ob es sich beim Gegenüber um einen Vollkaufmann handelt, dann soll er mir einen Briefkopf zufaxen. Schön mit USt.-Nummer etc. Und wenn ich nicht weiß, ob der Gegenüber eine Kommune ist, dann will ich eben deren Briefkopf haben.

    Warum müssen wir alles durch den Staat regeln lassen, was mit gesundem Menschenverstand jeder hinbekommt?

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen722171
    Datum19.04.2012 11:116087 x gelesen
    Geschrieben von Markus W.Eine gewisse kaufmännische Sorgfaltspflicht des Einzelnen macht auch hier diesen deutschen Regelungsirrsinn überflüssig.Es ist eben nicht jeder ein Kaufmann, deshalb kann man diese Sorgfaltspflicht nicht vorraussetzen, deshalb stellt der Staat Spielregeln zur Verfügung, die verbindlich sind. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Online-Betrüger, dann freie Hand hätten ("Wieso? In den AGB steht doch, dass der Klick auf Senden ein Abo ist..."), würde man sich auf diese Sorgfaltspflicht berufen können.

    Geschrieben von Markus W.Wenn ich mir nicht sicher bi, ob es sich beim Gegenüber um einen Vollkaufmann handelt, dann soll er mir einen Briefkopf zufaxen.Es geht ja grade darum, dass jemand (beabsichtigt oder nicht sei dahin gestellt) durch sein Auftreten den Anschein macht z.B. die Feuerwehr Hintertupfing zu sein. Und es ist unbestritten, dass es Menschen gibt die das glauben und sich in diesem Glauben eben an die "echte" Feuerwehr Hintertupfing wenden.

    Geschrieben von Markus W.Warum müssen wir alles durch den Staat regeln lassen, was mit gesundem Menschenverstand jeder hinbekommt?Per se, nein. Aber ich denke nicht Schwarz/Weiß (Alles regeln oder nichts regeln). Ich sage, dass wir in bestimmten Bereichen einen Regelungsbedarf haben. Und ich vermute, dass je ein Gesetz erlassen wurde, ohne dass es dafür einen Grund gab.[1]

    [1] Selbst das Seilbahngesetz in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Grund: Es wurde von der EU verlangt ;-)


    Christian Tietz

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen722196
    Datum19.04.2012 15:265934 x gelesen
    Geschrieben von Christian T. ... hohe Fachkompetenz und/oder bedingungsloses Vertrauen ...

    Ich wünschte ich könnte vor den nächsten Satz "Ironie an" schreiben!

    Und das siehst du flächendeckend bei der "Feuerwehr"?


    Gruß Jan


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     18.04.2012 10:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.04.2012 10:07 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     18.04.2012 10:19 Joha7nne7s K7., Sömmerda
     18.04.2012 11:03 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
     18.04.2012 10:16 Jan 7K., Niederlungwitz
     18.04.2012 10:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.04.2012 10:26 Oliv7er 7S., Starnberg
     18.04.2012 11:10 Knut7 K.7, Nordendorf
     18.04.2012 16:51 ., Bad Hersfeld
     18.04.2012 16:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.04.2012 17:01 ., Bad Hersfeld
     18.04.2012 17:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.04.2012 17:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     18.04.2012 17:35 ., Bad Hersfeld
     19.04.2012 09:13 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     19.04.2012 09:44 Jan 7K., Niederlungwitz
     19.04.2012 10:00 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     19.04.2012 15:26 Jan 7K., Niederlungwitz
     19.04.2012 10:50 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     19.04.2012 11:11 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     18.04.2012 11:55 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     18.04.2012 12:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.04.2012 12:10 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     18.04.2012 12:37 Hilm7ar 7K., Köln
     18.04.2012 13:19 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     18.04.2012 13:40 jürg7en 7s., Trier
     18.04.2012 13:52 ., Flensburg
     18.04.2012 14:32 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
     18.04.2012 14:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
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