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Thema | Umsetzung GUV-V A1 (Ersthelfer und Verbandmaterial) | 5 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Phil8ipp8 D.8, Ediger-Eller / Rheinland-Pfalz | 722192 | |||
Datum | 19.04.2012 15:08 | 2923 x gelesen | |||
Hallo zusammen, gemäß § 24 (1) UVV-V A1 "Grundsätze der Prävention" hat "Der Unternehmer [..] dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen". Vor dem Hintergrund, dass wir im kommenden Monat einen Erste Hilfe-Kurs (16h) mit unserer Jugendfeuerwehr durchführen, würde mich interessieren, (ob und) wie diese Regelung/en bei euch konkret umgesetzt ist/sind: - Verfügt Ihr über gesondert ausgebildete (und fortgebildete(!)) Ersthelfer nach § 26 UVV-V A1? - Welche Sachmittel haltet ihr wo vor? (Verbandkasten/-schrank? Zusatzausstattung?) - Wie dokumentiert Ihr durchgeführte Erste Hilfe-Maßnahmen? Schon mal Danke und Gruß Philipp Alles nur meine ganz private Meinung. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 722198 | |||
Datum | 19.04.2012 15:41 | 1773 x gelesen | |||
Moin, in der Feuerwehr gibt es bei uns einen Verbandkasten nach DIN 13169 (im Feuerwehrhaus, zusätzlich zu den Materialien auf den Fahrzeugen). Dokumentiert werden soll in einem Verbandbuch. Alle 2 Jahre findet i.d.R. ein EH-Kurs statt. Zur Vorhaltung von Verbandmitteln in Umsetzung (u.a.) der BGV A1 habe ich mal was zusammen geschrieben, siehe hier. U.a. auch die aktuelle Bestückung nach der Normänderung von 2009 als Download, die dann auch so sinnvolle Dinge wie Kühlpacks vorsieht. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Mari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern | 722201 | |||
Datum | 19.04.2012 15:49 | 1789 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp D.- Verfügt Ihr über gesondert ausgebildete (und fortgebildete(!)) Ersthelfer nach § 26 UVV-V A1? Servus, also: 1. Ja, wir haben Ersthelfer die einen Kurs besuchen und den so weit ich weiß auch auffrischen. 2. Bei uns Verbandsksten/ und -Schränke. Aber auch z.B. Not- und Augenduschen, Liegeräume etc. in den Entsprechenden Bereichen. (Pharmaindustrie) 3. Kleinere Dinge Verbandsbuch. Ansonsten ab zum Werksarzt. Dort wird das auch Dokumentiert. Gruß, Marinus | |||||
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Autor | Mari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern | 722202 | |||
Datum | 19.04.2012 15:51 | 1732 x gelesen | |||
Ui, grad gesehen dass ich das wohl Falsch Verstanden habe. Ich dachte im Unternehmen... -_- Bei der Feuerwehr gibts einen "großen" Verbandskasten und ein Verbandsbuch in das sich eingetragen wird. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 722210 | |||
Datum | 19.04.2012 17:57 | 1673 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Philipp D. - Verfügt Ihr über gesondert ausgebildete (und fortgebildete(!)) Ersthelfer nach § 26 UVV-V A1? Zu 1: Nein, wir haben (fast) alle eine höherwertige Ausbildung ... :) ... (DRK) zu 2: Verbandkasten (DIN 13157), Zusatzausstattung: mehr Wundschnellverband in größerer Auswahl zu 3: eigentlich Verbandbuch (gebunden), wird aber jetzt auf entsprechende Meldezettel umgestellt. Aus Datenschutzgründen hast du nur zwei Möglichkeiten: 1. eine beauftragte Person trägt ein und hält das (gebundene) Verbandbuch unter Verschluss 2. du nutzt ein Formular, das von einer beauftragten Person kontrolliert und archiviert wird - hat den Vorteil, jeder hat ohne großes Suchen und rumtelefonieren Zugriff auf die Leerformulare. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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