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Themaeigener 1. Hilfe Ausbilder?22 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorTim 8S., Arloff-Kirspenich / NRW723603
Datum04.05.2012 12:317692 x gelesen
Hallo,

eine kurze Einstiegsfrage:
Wie läuft das bei euch mit der ersten Hilfe?
Nur einmal beim TM1 und dann wenn nur noch wegen dem Job? (Ich beziehe mich hierbei auf die FF)
Oder bekommt Ihr regelmäßig professionelle Nachschulungen?


Ich beginne demnächst meine Ausbildung zum Rettungsassistenten und habe dazu jedoch noch keine wirkliche Antwort gefunden (oder ich habe schlecht gesucht :))
Was ich gefunden hab war, dass ich als RettSan erste Hilfe ausbilder werden kann: da jedoch meist nur bei HiOrgs.
Ich kann auch ohne eine HiOrg eine Ausbildung zum Ausbilder machen, jedoch ist dann die Frage:
Inwiefern darf ich Bescheinigungen dazu ausstellen (für Arbeitgeber?)
Muss ich sonst etwas beachten?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen723607
Datum04.05.2012 13:005908 x gelesen
Geschrieben von Tim S.Inwiefern darf ich Bescheinigungen dazu ausstellen (für Arbeitgeber?)
Muss ich sonst etwas beachten?


Die Frage ist immer für wen willst du Bescheinigungen ausstellen und für was sollen diese dann benutzt werden.

Für die Zielgruppe Ersthelfer in Betrieben dürfte das für dich interessant sein: BGG / GUV-G 948

Für den Bereich von Fahrerlaubnissen empfehle ich §68 FeV und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.


MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz723655
Datum04.05.2012 17:045692 x gelesen
Geschrieben von Tim S.Oder bekommt Ihr regelmäßig professionelle Nachschulungen? Wir machen einmal jährlich ein EH-Training

Geschrieben von Tim S.Ich kann auch ohne eine HiOrg eine Ausbildung zum Ausbilder machen Kannst du bei fast jeder privaten San-Schule

Wenn du Ausbildungen bescheinigen willst musst du dich im Falle von EH-Kursen für Führerscheinbelange vom jeweilig zuständigen Kreis-/oder Landesbehörde als ausbildende Stelle zertifizieren lassen (gemäß § 68 FeV)
Bei betrieblichen Zwecken muss eine Zertifizierung nach BGG 948 durch die Qualitätssicherungsstelle der BG erfolgen. Details dazu unter
Neue Seite der DGUV
bzw der alten Seite https://www.bg-qseh.de/

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW723658
Datum04.05.2012 17:245714 x gelesen
Geschrieben von Tim S.Wie läuft das bei euch mit der ersten Hilfe?
Nur einmal beim TM1 und dann wenn nur noch wegen dem Job? (Ich beziehe mich hierbei auf die FF)
Oder bekommt Ihr regelmäßig professionelle Nachschulungen?


Bezogen auf meine Heimat-Einheit (in RLP):
EH-Kurs in der Grundausbildung
Alle 4 Jahre EH-Kurs
Dazwischen EH-Training (also auch alle Vier Jahre so dass planmäßig alle zwei Jahre etwas stattfindet).

Beim normalen Ausbildungs- und Übungsdienst je nach Situation auch etwas EH. Gibt ja eigentlich jede Übungssituation etwas für eine Erkrankung oder Verletzung her...


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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen723756
Datum05.05.2012 16:595346 x gelesen
Wir wechseln die Schwerpunkte im jährlichen Erste Hilfe Training. Letztes Jahr haben wir Verbände angelgt und Fallbeispiele abgearbeitet, dieses Jahr werden wir wieder mehr mit Herz - Lungen - Wiederbelebung machen


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern723881
Datum06.05.2012 17:165266 x gelesen
Geschrieben von Annette S.Wir wechseln die Schwerpunkte im jährlichen Erste Hilfe Training. Letztes Jahr haben wir Verbände angelgt und Fallbeispiele abgearbeitet, dieses Jahr werden wir wieder mehr mit Herz - Lungen - Wiederbelebung machen

So siehts bei uns auch aus, haben den Vorteil das ein hauptamtlicher RD-Ausbilder bei uns ist und das macht. :-)

Gruß
Christian





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AutorAndr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern723950
Datum07.05.2012 14:275190 x gelesen
Geschrieben von Tim S.Wie läuft das bei euch mit der ersten Hilfe?
Nur einmal beim TM1 und dann wenn nur noch wegen dem Job? (Ich beziehe mich hierbei auf die FF)
Oder bekommt Ihr regelmäßig professionelle Nachschulungen?


Hallo Tim,

also beim Tm1 muß jeder einen EH-Kurs machen, sofern nicht kurz vorher (i.d.R. nicht älter als 1-2 Jahre) bereits anderweitig ein Kurs absolviert wurde.

Bei uns wird jetzt jedes Jahr eine EH-Auffrischung bzw. Erweiterung der Kenntnisse stattfinden. Dazu wird es auch eine AED-Ausbildung geben.
Vorteil bei uns ist, dass wir eine EH-, SAN- und AED-Ausbilderin in der Feuerwehr haben, somit fallen da keine Kosten an, außer es benötigt jemand die Bescheinigung für den EH-Kurs anderweitig.

Gruß
Andreas


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723961
Datum07.05.2012 16:165124 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.also beim Tm1 muß jeder einen EH-Kurs machen, sofern nicht kurz vorher (i.d.R. nicht älter als 1-2 Jahre) bereits anderweitig ein Kurs absolviert wurde.


Gilt z.B. nicht in Ba-Wü, da der Umfang des Ausbildungsteils "Rettung" im TrM1 wesentlich über das des zivilen EH-Kurses hinaus geht... Wer hier also nur den zivilen EH-Kurs macht, der würde keine nach FwDV 2 konforme TrM1-Ausbildung abolviert haben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW723962
Datum07.05.2012 16:205008 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Gilt z.B. nicht in Ba-Wü, da der Umfang des Ausbildungsteils "Rettung" im TrM1 wesentlich über das des zivilen EH-Kurses hinaus geht... Wer hier also nur den zivilen EH-Kurs macht, der würde keine nach FwDV 2 konforme TrM1-Ausbildung abolviert haben.

In NRW gibt es, zusätzlich zum normalen EH-Kurs nach BAGEH noch den Ausbildungsteil "Erste Hilfe im Feuerwehrdienst".


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AutorAndr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern723969
Datum07.05.2012 17:474971 x gelesen
Hallo Christian,

wie meinst du das genau?

In der FwDV 2 steht als Zeitbedarf für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" 16 UE, also ein regulärer EH-Kurs. Der Teil "Rettung" umfaßt 4+1 UE und ist m.M. nach getrennt davon zu sehen, wird aber im Rahmen des Tm1 durchgeführt.
Wer also einen normalen EH-Kurs außerhalb + den Teil Rettung in der Tm-Ausbildung mitmacht, der hat doch auch alles. So läuft das auch hier bei uns.

Wäre auch etwas unverschämt wenn ein 17jähriger JFler gerade erst einen EH-Kurs für den Führerschein gemacht hat und dann nochmal 30 EUR für den EH-Kurs in der Feuerwehr zahlen soll (wenn es nicht die Feuerwehr zahlt/bezuschußt).

Gruß
Andreas


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg723972
Datum07.05.2012 17:514968 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas K.Wäre auch etwas unverschämt wenn ein 17jähriger JFler gerade erst einen EH-Kurs für den Führerschein gemacht hat und dann nochmal 30 EUR für den EH-Kurs in der Feuerwehr zahlen soll (wenn es nicht die Feuerwehr zahlt/bezuschußt)

seit wann muss ein EH-Kurs der im Rahmen einer Feuerwehr-Ausbildung durchgeführt wird von dem Teilnehmer bezahlt werden?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723986
Datum07.05.2012 18:465077 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.In der FwDV 2 steht als Zeitbedarf für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" 16 UE, also ein regulärer EH-Kurs. Der Teil "Rettung" umfaßt 4+1 UE und ist m.M. nach getrennt davon zu sehen, wird aber im Rahmen des Tm1 durchgeführt.


Weil es m.E. didaktisch ziemlich sinnbefreit ist, das getrennt auszubilden. Das gibt nichts halbes und nichts ganzes. Ich kann diese Themen m.E. nur dann richtig und praxisnah ausbilden, wenn ich da eben keinen zivilen EH-Kurs für vorwiegend bedingt motivierte Teilnehmer (weil der Chef sagt "mach den Kurs" oder "ich brauch das Ding für den LKW-Schein sagt mein Arbeitsvermittler") als Grundlage habe. Sondern das zielgruppengerecht für zukünftige FM ausbilde. Ich arbeite z.B. für den Teil Rettung im TrM1 mit jeder Menge Elemente aus der RUD. Da fließt literweise Kunstblut, es liegen abgesägte Finger herum, es ist wirklich Erbrochenes im Mund,...
Und ich mache alle Themen immer ausgehend von einem Fallbeispiel. Und nicht von einer Folie...

Es läuft z.B. automatisch "Gefahren an der Einsatzstelle" mit, wenn das Fallbeispiel zum Stromunfall oder zur Amputationsverletzung (an einer Maschine) das jeweilige Thema einführt.

Das ist viel lebendiger und nachhaltiger, als ein 08/15 HiO-EH-Kurs für Führerscheinbewerber oder Betriebs-Ersthelfer.


Geschrieben von Andreas K.Wäre auch etwas unverschämt wenn ein 17jähriger JFler gerade erst einen EH-Kurs für den Führerschein gemacht hat und dann nochmal 30 EUR für den EH-Kurs in der Feuerwehr zahlen soll (wenn es nicht die Feuerwehr zahlt/bezuschußt).

Was gibt es dazu bezuschussen? Die Ausbildung zahlt gefälligst die Feuerwehr als ausbildende Stelle für den Lehrgang TrM Teil 1. Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein). Wobei natürlich eine Kooperation mit HiOs immer angestrebt wird, aber eben nicht zwingend erforderlich ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW723995
Datum07.05.2012 20:174922 x gelesen
Geschrieben von Christian F. Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein).

HAst du dafür eine Rechtsquelle?

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723996
Datum07.05.2012 20:494960 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.HAst du dafür eine Rechtsquelle?



Aber klar doch.


Anerkennung des Nachweises TrM1 für FE


Anerkennung RettD-Ausbildung mit Ausbilder TrM/ TrFü als EH-Ausbilder.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW723997
Datum07.05.2012 21:124905 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein).

Danke für die Links. Mir ging es bei der Rückfrage nur um den Teil der EH-Ausbilderqualifikation; ich hatte dich so verstanden, dass FF-Kreisausbilder mit RD-Ausbildung keinen EH-Ausbilderschein benötigen. Das ist aber nicht der Fall, sie müssen allerdings nicht Angehöriger eine HiOrg sein. Aber das ist für keinen EH-Ausbilder nach FeV oder BG/DGUV erforderlich.

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg724014
Datum07.05.2012 23:254959 x gelesen
Geschrieben von Stefan H. ich hatte dich so verstanden, dass FF-Kreisausbilder mit RD-Ausbildung keinen EH-Ausbilderschein benötigen.

Doch. Das ganau ist der Fall.

"Als Ausnahme kann auch die Qualifikation einer Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäters bei gleichzeitig erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Ausbilder Grundausbildung und Truppführer angesehen werden. "

d.h. entweder Ausbilderqualifikation EH-Ausbilder oder RettSan oder RettAss der auch Ausbilder TrM/ TrFü ist.


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Christian Fischer
Wernau

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg724016
Datum08.05.2012 05:474857 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Christian F.
d.h. entweder Ausbilderqualifikation EH-Ausbilder oder RettSan oder RettAss der auch Ausbilder TrM/ TrFü ist.


dazu kann man auch ganz einfach in der FwDV 2 Punkt 4.7 Lehrgänge "Ausbilder in der Feuerwehr" nachlesen, dort lautet der zweite Satz : "Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können."
Sagt doch eigentlich alles Notwendige dazu aus.

Gruß

Frank


Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorAndr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern724031
Datum08.05.2012 09:204843 x gelesen
Ich hätte dieses Jahr fünf Kandidaten für die Tm-Ausbildung. Darf ich die zu euch schicken? :-)

Geschrieben von Christian F.Was gibt es dazu bezuschussen? Die Ausbildung zahlt gefälligst die Feuerwehr als ausbildende Stelle für den Lehrgang TrM Teil 1.

Der Meinung bin ich auch. Aber in einigen Ausbildungsplänen für die Tm-Ausbildung im Landkreis steht die Gebühr pro Teilnehmer drin. Wer das dann am Ende zahlt weiß ich leider nicht.
Grundsätzlich werden die EH-Ausbildungen hier immer durch HiOrgs (Malteser/BRK) durchgeführt.
Noch besser aber wenn ich eigene Ausbilder hab, dann kostet es gar nichts. Das ist bei euch einfacher als bei uns mit dieser Regelung die du eingestellt hast.


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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW724036
Datum08.05.2012 09:344834 x gelesen
Hallo,

ich weis nicht, wie andere Unfallkassen das handhaben, aber die GUV in NRW zahlt für jedes Mitglied der FF alle zwei Jahre einen EH-Kurs, bzw. eine Auffrischung, da wir als Mitarbeiter eines versicherten Betriebes angesehen werden, die zufällig alle als Ersthelfer ausgebildet sind.
Der EH-Ausbilder, in der Regel von einer HiOrg, kann dann direkt mit der GUV abrechnen und für die Feuerwehr fällt nur ein bisschen Schreibkram an.

Gruß,
Jens


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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen724039
Datum08.05.2012 10:394754 x gelesen
Hallo,

für den Bereich der Unfallkasse Hessen gelten die gleichen Regelungen. Alle zwei Jahre wird ein EH-Kurs (also die 16 UE) bezahlt. Der Antrag muss allerdings über den Kreisbrandinspektor laufen, der dies genehmigen muss.

Viele Grüße

Andreas (selbst EH-Ausbilder)


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 724040
Datum08.05.2012 10:464765 x gelesen
Geschrieben von Andreas S.
für den Bereich der Unfallkasse Hessen gelten die gleichen Regelungen. Alle zwei Jahre wird ein EH-Kurs (also die 16 UE) bezahlt. Der Antrag muss allerdings über den Kreisbrandinspektor laufen, der dies genehmigen muss.


Dagegen bezahlt die Unfallkasse des Saarlandes KEINE Erste Hilfe Ausbildung für die Feuerwehren!


Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz724042
Datum08.05.2012 11:024763 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Dagegen bezahlt die Unfallkasse des Saarlandes KEINE Erste Hilfe Ausbildung für die Feuerwehren!

Die UK RLP tut dies auch nicht

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 04.05.2012 12:31 Tim 7S., Arloff-Kirspenich
 04.05.2012 13:00 ., Bad Hersfeld
 04.05.2012 17:04 Stef7an 7J., Birlenbach
 04.05.2012 17:24 ., Dortmund
 05.05.2012 16:59 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 06.05.2012 17:16 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 07.05.2012 14:27 Andr7eas7 K.7, Weidenberg
 07.05.2012 16:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.05.2012 16:20 ., Dortmund
 07.05.2012 17:47 Andr7eas7 K.7, Weidenberg
 07.05.2012 17:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.05.2012 18:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.05.2012 20:17 Stef7an 7H., Essen
 07.05.2012 20:49 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.05.2012 21:12 Stef7an 7H., Essen
 07.05.2012 23:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.05.2012 05:47 Fran7k B7., Sydower Fließ
 08.05.2012 09:20 Andr7eas7 K.7, Weidenberg
 08.05.2012 09:34 Jens7 C.7, Remscheid
 08.05.2012 10:39 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 08.05.2012 10:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 08.05.2012 11:02 Stef7an 7J., Birlenbach
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